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ThemaPrüffristen Funkgeräte22 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • Bayern: Betrieb von Festfunkstellen im 2m-Wellenberich der Feuerwehren
  •  
    AutorMatt8hia8s H8., Todenhausen (Hessen) / Hessen363903
    Datum04.10.2006 08:279498 x gelesen
    Hallo,

    gibt es eine Vorschrift oder Richtlinie welche Prüffristen für Funkgeräte (4m + 2m) festlegt/ empfiehlt? Wenn ja, wo kann ich diese finden?

    MkG
    Matthias


    www.feuerwehr-todenhausen.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363909
    Datum04.10.2006 08:578205 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Matthias Haaßgibt es eine Vorschrift oder Richtlinie welche Prüffristen für Funkgeräte (4m + 2m) festlegt/ empfiehlt? Wenn ja, wo kann ich diese finden?

    meines Wissens gibt es keine Vorschriften in welchen Abständen und wie Funkgeräte geprüft werden müssen.

    Der Betreiber muss aber sicherstellen das die Funkgeräte entsprechenden mit den in der TR-BOS festgelegten Parameter arbeiten.

    Hin und wieder wird das in unregelmässigen Abständen stichprobenhaft von der Bundesnetzangentur überprüft.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen363910
    Datum04.10.2006 09:018132 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Der Betreiber muss aber sicherstellen das die Funkgeräte entsprechenden mit den in der TR-BOS festgelegten Parameter arbeiten.

    Hin und wieder wird das in unregelmässigen Abständen stichprobenhaft von der Bundesnetzangentur überprüft.


    Was wird dabei überprüft? Da ich das heute zum erstenmal höre.

    Gruß
    Uwe


    Gruß
    Uwe


    Dies ist allein meine Meinung.
    Sollte ein stiller Mitleser auch aus den eigenen Reihen ein Problem mit meiner Meinung haben, so möge er mich direkt ansprechen und nicht hinter meinem Rücken reden.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP363911
    Datum04.10.2006 09:038046 x gelesen
    Man sollte die Geräte alle paar (10) Jahre mal auf einen Funkmessplatz überprüfen lassen. Die eletronischen Bauteile wie Quarze und Schwingkreise lassen im Laufe der Jahre nach.
    Genauso sollte man mit Funkmelder verfahren.


    ML


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363912
    Datum04.10.2006 09:058177 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Uwe SchmidtWas wird dabei überprüft? Da ich das heute zum erstenmal höre.

    z.B. Sendeleistung, Bandbreite, Modulationsgrad usw.

    Auch ob das Funkgerät (z.B. bei Feststationen) ordnungsgemäss angemeldet ist.

    Da gabs schon nette Bussgelder für die Verantwortlichen als bei so eine Überprüfung in BaWü eine 2m-Feststation im Feuerwehrgerätehaus gefunden wurde ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363913
    Datum04.10.2006 09:078124 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDa gabs schon nette Bussgelder für die Verantwortlichen als bei so eine Überprüfung in BaWü eine 2m-Feststation im Feuerwehrgerätehaus gefunden wurde ...

    s´gibt aber auch Wehren die haben die genehmigt bekommen, zumindest kenne ich eine ....


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern363914
    Datum04.10.2006 09:078145 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Jürgen M@yerDa gabs schon nette Bussgelder für die Verantwortlichen als bei so eine Überprüfung in BaWü eine 2m-Feststation im Feuerwehrgerätehaus gefunden wurde ...

    Das wird so oft erzählt, aber nie Roß und Reiter genannt. Ich halte das inzwischen für eine Urban Legend, denn genaueres dazu hört man nie.


    Gruß
    Christian





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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363915
    Datum04.10.2006 09:088151 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael Hilberts´gibt aber auch Wehren die haben die genehmigt bekommen, zumindest kenne ich eine ....

    in BaWü? kann ich mir nicht vorstellen [es sei den für einen besonderen Anwendungsfall ]

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363916
    Datum04.10.2006 09:098147 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian SchorerDas wird so oft erzählt, aber nie Roß und Reiter genannt. Ich halte das inzwischen für eine Urban Legend, denn genaueres dazu hört man nie.

    ich werde mich hüten hier öffentlich Roß & Reiter zu nennen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern363918
    Datum04.10.2006 09:108124 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerich werde mich hüten hier öffentlich Roß & Reiter zu nennen ...

    Kann deine Gründe nachvollziehen, aber das wird leider immer so gesagt. Und deshalb fehlt mir inzwischen der Glaube daran.


    Gruß
    Christian





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    AutorMatt8hia8s H8., Todenhausen (Hessen) / Hessen363919
    Datum04.10.2006 09:128080 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yermeines Wissens gibt es keine Vorschriften in welchen Abständen und wie Funkgeräte geprüft werden müssen.

    Das heißt jetzt, mal bewußt überspitzt formuliert, ich bräuchte die Funkgeräte eigentlich NIE überprüfen zu lassen?!

    Gruß
    Matthias


    www.feuerwehr-todenhausen.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363921
    Datum04.10.2006 09:158132 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Matthias HaaßDas heißt jetzt, mal bewußt überspitzt formuliert, ich bräuchte die Funkgeräte eigentlich NIE überprüfen zu lassen?!

    Sagen wir es mal so: es gibt keine unmittelbaren Zwang wie z.B. eine TÜV-Frist bei Autos.

    Das ganze liegt also im Verantwortungsbereich des Betreibers. Wenn der lustig ist und die Geräte nie überprüft muss er halt im Fall eines Falles die Konsequenzen tragen.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363924
    Datum04.10.2006 09:538060 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer[es sei den für einen besonderen Anwendungsfall ]

    So ist es, in der kleinen Stadt in der bis dato die F1-Rennen waren, ist auf Grund dessen eine 2 Meter Festanlage vorhanden, um das Tagesgeschäft bei Großveranstaltungen nicht auf 4m abarbeiten zu müssen.

    Ich glaube aber, die Feststation darf nur für Veranstalltungen verwendet werden, bin mir aber nicht ganz sicher


    Mit Grüßen

    Michael


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    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363925
    Datum04.10.2006 09:578063 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerGeräte nie überprüft muss er halt im Fall eines Falles die Konsequenzen tragen.

    Dieses vorgehen ist ja auch in der Industrie üblich, solange nichts passiert sehen Behörden darin keine Tragik wenn Dinge nicht geprüft werden, wenn aber, dann steht die Frage, wieso man sich nicht an die gängigen Normen gehalten hat und dann wird es u.U. Problematisch


    Mit Grüßen

    Michael


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    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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    AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg363927
    Datum04.10.2006 10:168081 x gelesen
    Geschrieben von Christian Schorerich werde mich hüten hier öffentlich Roß & Reiter zu nennen ...


    Kann deine Gründe nachvollziehen, aber das wird leider immer so gesagt. Und deshalb fehlt mir inzwischen der Glaube daran.


    Da ich sicher weis das es offiziell genehmigt ist: Hockenheim für die Abwicklung bei Formel eins Rennen. Ganz offiziell genehmigt, erzählt so auch die Feuerwehrschule!

    Ob nur für die Rennen weis ich jetzt nicht... auf jeden Fall keine urban legend!

    Grüße, Michael


    Meine Meinung!
    Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
    http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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    AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern363928
    Datum04.10.2006 10:558119 x gelesen
    Kennst du das Schreiben von unserem Innenministerium von Ende letzten Jahres dazu (der "250000? Kanal"), das war ein deutlicher Warnschuß vor den Bug für alle (und das sind meiner Meinung nach viele), die noch nicht erwischt wurden.

    Eine ertappte Gemeinde wird natürlich alles versuchen, dass es nicht an die große Glocke kommt.


    Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363929
    Datum04.10.2006 11:158053 x gelesen
    Geschrieben von Michael SchmidtOb nur für die Rennen weis ich jetzt nicht... auf jeden Fall keine urban legend!

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine für alle Großveranstaltungen (nicht nur F1), für sonstiges nicht.


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern363934
    Datum04.10.2006 12:058107 x gelesen
    Geschrieben von Christian RöttingerKennst du das Schreiben von unserem Innenministerium von Ende letzten Jahres dazu (der "250000? Kanal"), das war ein deutlicher Warnschuß vor den Bug für alle (und das sind meiner Meinung nach viele), die noch nicht erwischt wurden.

    Natürlich kenn ich das nicht, gibts das auch irgendwo online? Der Informationsfluß ist manchmal echt überwältigend, wenns unser Chef bekommen hätte dann wäre es sicher bei mir gelandet. :-(


    Geschrieben von Christian RöttingerEine ertappte Gemeinde wird natürlich alles versuchen, dass es nicht an die große Glocke kommt.

    Ist klar.



    Grüßle
    CS





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    AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 364809
    Datum09.10.2006 17:478083 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerDa gabs schon nette Bussgelder für die Verantwortlichen als bei so eine Überprüfung in BaWü eine 2m-Feststation im Feuerwehrgerätehaus gefunden wurde ...


    Das wird so oft erzählt, aber nie Roß und Reiter genannt. Ich halte das inzwischen für eine Urban Legend, denn genaueres dazu hört man nie.


    Ab wann nennt sich ein 2m Handfunkgerät Feststation?
    Darf ich stationär kein 2m Handfunkgerät betrieben, das in eine Ladeschale auf dem Tisch steht? Darf ich eine abgesetzte Antenne aufschrauben? Wo ist da die Grenze?


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen364816
    Datum09.10.2006 18:348112 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen M@yerDa gabs schon nette Bussgelder für die Verantwortlichen als bei so eine Überprüfung in BaWü eine 2m-Feststation im Feuerwehrgerätehaus gefunden wurde

    Geschrieben von Michael Hilberts´gibt aber auch Wehren die haben die genehmigt bekommen, zumindest kenne ich eine ....

    Geschrieben von Jürgen M@yerin BaWü? kann ich mir nicht vorstellen [es sei den für einen besonderen Anwendungsfall ]

    Was spricht denn aus fachlicher Sicht dagegen, eine 2m-Feststation zu installieren?


    MkG Sascha

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364825
    Datum09.10.2006 19:258179 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerWas spricht denn aus fachlicher Sicht dagegen, eine 2m-Feststation zu installieren?


    a) Der Einsatzzweck des 2m Funk. Dies ist und bleibt unser Einsatzstellenfunk. Verbindung von der Einsatzstelle zu rückwärtigen Einheiten (egal ob Leitstelle oder Feuerwehrhaus) wird bei Bedarf über 4m gehalten.

    b) Die Möglichkeiten der Gegenstelle. Es ist zwar schön, wenn z.B. im Feuerwehrhaus ein 2m mit abgesetzter, exponiert hoher Antenne (und ggfs. ein paar Wättchen mehr Sendeleistung) steht, die den halben Ort ausleuchtet. Das Ergebnis wird dann regelmäßig sein, daß die Feststation zwar überall durchdrückt, aber man die mobile Gegenstelle des HandFuG 2m eben bei der Feststation nicht höer. Ergebnis: "Der hört mich nicht, also rufe ich ihn weiter". Ergebnis: Die Feststation schießt ohne es zu merken den Einsatzstellefunk zusammen da sie ständig in laufende Gespräche reindrückt.

    c) Die Gefahr andere Orte zu stören. Das schöne am 2m Funk ist ja, daß man auf Grund der geringen Reichweite keine anderen Einsatzstellen in benachbarten Ortschaftren stört. Mit einer leistungsfähigeren bzw. exponierteren Feststation habe ich das Problem eher.


    Wird auf lokaler Ebene ein Funksystem mit größerer Reichweite benötigt ohne den 4m betriebskanal zu belasten habe ich (in Ba-Wü) immer noch die Möglichkeit auf die Lokalkanäle im 4m Band 3XX W/O wechseln.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen364838
    Datum09.10.2006 20:508016 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischereinige Infos
    Danke! einleuchtend... ;-)


    MkG Sascha

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