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ThemaSicherheitsrisiko -> Zahlungssystem in Discos7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMarc8us 8L., Gießen / 364620
Datum07.10.2006 16:397377 x gelesen
Hallo Leute!

Hier mal ein Denkanstoß für alle die, die sich auch mit dem Thema VB
beschäftigen.

In vielen Discos ist es mittlerweile üblich, dass man bei Einlass eine
Karte bekommt, auf der Getränke die man konsumiert hat, eingetragen
werden. Bei verlassen der Disco muss man dann zahlen.

Nun entsteht die Situation, dass es zu einer Feuermeldung (telefonisch
oder per BMA) kommt. Es versteht sich von selbst, dass die Disco nun
geräumt werden muss. Nur gibt es das kleine Problem der Bezahlung,
dass der Betreiber naturgemäß ehr die geschäftliche, als die Sicherheits-
teschniche Seite sieht. In einem aktuellen Fall haben wir genau dieses
Problem beobachtet. Die Gäste wurden erst ab kassiert, bevor sie raus
durften.

Dies ist aus der Sicht der Feuerwehr ein Desaster!

Diesen Interessenkonflikt kann man, meiner Meinung nach, kaum oder
nur kurzfrisitig (Lerneffekt für eine Woche oder so) durch Auklärung lösen.
Im allgemeinen herrscht zudem die Erfahrung/Meinung der Betreiber,
dass ohnehin nichts ist (Fehlalarm).

Somit wäre es doch durchaus sinnig, im Rahmen des Vorbeugenden
Brandschutzes, der Gefahrenbeurteilung, den Umstand dieses
Zahlungssystemes mit in die Beurteilungskriterien auf zu nehmen.
Alternativ könnte man Bezug nehmend auf dieses Zahlsystem von
vorne herein den nötigen Druck ausüben, damit der Betreiber
erst garnicht auf die Idee kommt, erstd kassieren zu lassen.

Ist diesen Problem schon anderen von Euch aufgefallen?

Zu diesem Thema, würde mich eure Meinung interessieren.

Grüße
Marcus


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364652
Datum07.10.2006 18:565465 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkNur gibt es das kleine Problem der Bezahlung,
dass der Betreiber naturgemäß ehr die geschäftliche, als die Sicherheits-
teschniche Seite sieht. In einem aktuellen Fall haben wir genau dieses
Problem beobachtet. Die Gäste wurden erst ab kassiert, bevor sie raus
durften.


Meldung an die Aufsichtsbehörde ?
Zuverlässigkeit des Betreibers ?
Konzession ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 S.8, Ottweiler / Saarland364655
Datum07.10.2006 19:325359 x gelesen
Was ist denn mit den Notausgängen? Sollten ja auf jeden Fall vorhanden sein und dort ist es bestimmt nicht möglich, beim Verlassen zu zahlen.
Analog verhält es sich doch auch bei Supermärkten.

Außerdem denke ich dass im Ernstfall ein "wilde Horde" die Diskothek verlässt. Wie soll das denn noch mit dem Kassieren funktionieren?


Ansonsten bleibt echt nur ´ne Meldung an die Behörde, die die Konzession verteilt. (Ordnungsamt)

Viele Grüße
Michel


Wo immer man hingeht...dort ist man dann.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW364688
Datum07.10.2006 22:145451 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkIst diesen Problem schon anderen von Euch aufgefallen?


Aus einer Beschreibung hier vor ca. 2 a.

In dieser Disco wrde es so gelöst, daß die Gäste aus der Disc in einen abgesperrten Innenhof evakuiert wurden. War wohl auch noch etwas grenzwertig, aber immerhin gab es schon ein gewisses Problembewußtsein.


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)364701
Datum08.10.2006 14:295338 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschlein einen abgesperrten Innenhof evakuiert wurden. War wohl auch noch etwas grenzwertig,
Genügend Zugang der Rettungskräfte zu diesem "Innenhof"? Entfernung zum Objekt? Diese Lösung sieht für mich ziemlich grenzwertig aus, es sei denn, sie wird im Vorfeld mit den entsprechenden Rettungsorganisationen abgesprochen. Dann bietet sie eventuell auch Vorteile, weil man alle potenziell Geschädigten an einem Punkt vorfindet.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / 364718
Datum08.10.2006 18:315368 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkIn einem aktuellen Fall haben wir genau dieses
Problem beobachtet.

... und nicht gehandelt? Ganz klarer Fall von Zuständigkeit. Wenn die Feuerwehr kommt hat die Feuerwehr das Sagen an der Einsatzstelle. Der Betreiber hat sich daran zu halten, wenn die Feuerwehr sagt, dass alle Leute SOFORT ohne Stopps das Gebäude zu verlassen haben. Muckt der auf, gleich mal die Grün-weiße Fraktion ranwinken die erklären ihm das sachlich. Als Feuerwehr hast du nicht die Zeit für lange Diskussionen. Es gilt immer noch Menschenleben vor Sachwerten (in dem Fall offene Getränkekarten).

Fehlalarme können mininiert werden durch hochwertige BMAs und die auch regelmäßig gepflegt werden.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364721
Datum08.10.2006 18:335280 x gelesen
warum mussten die Leute überhaupt durch die Kassenschleuse ?
was war denn mit den Panikentrieglungen der Notausgänge?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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