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Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Fran8k S8., Bad Doberan / M-V | 364768 | |||
Datum | 09.10.2006 12:29 | 20063 x gelesen | |||
Hallo Forum zu folgendem Sachverhalt bräuchte ich mal eure Erfahrungen und Meinung. Seit einiger Zeit führen wir auf unserem TLF eine Digitalkamera mit. Sie dient zur Einsatzdokumentation. Des Öfteren kam es nun dazu dass dieses Bildmaterial zusammen mit einem kleinen Text der lokalen Zeitung zu Verfügung gestellt wurde. Diese nahm das Angebot dankend an und so wurden in der letzten Zeit viele Berichte von uns im Lokalteil veröffentlich. Für uns hatte das natürlich den angenehm Effekt einer sehr guten Öffentlichkeitsarbeit. Nun wurden wir aber schon mehrfach angesprochen wie viel wir denn so pro Artikel Honorargebühr bekommen? Nun ja, beschäftigt haben wir uns damit noch nicht. Aber das Interesse wie es in anderen Feuerwehren gehandhabt wird besteht seit dem. Also - besteht bei euch ein Kontakt zwischen Presse und Feuerwehr? - wenn ja bekommt ihr für Text und Bild ein Honorar? - und wenn ja in welchen Rahmen bewegt sich dieses? Schon mal recht herzlichen Dank im Voraus. MkG Frank www.feuerwehr-baddoberan.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364769 | |||
Datum | 09.10.2006 12:47 | 18361 x gelesen | |||
Also unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung könnten bei solcher Vorgehensweise mitunter einige Jahre Freiheitsstrafe hinzukommen. Entweder ist man als Feuerwehrangehöriger tätig und betreibt innerhalb der Vorgaben P/Ö-Arbeit oder man ist als freier Berichterstatter tätig. Beides gleichzeitig könnte zu Problemen führen. Kleiner Tipp: Besucht mal ein auf die Feuerwehren zugeschnittenes P/Ö-Seminar. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 364770 | |||
Datum | 09.10.2006 12:56 | 18156 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Entweder ist man als Feuerwehrangehöriger tätig und betreibt innerhalb der Vorgaben P/Ö-Arbeit oder man ist als freier Berichterstatter tätig. Beides gleichzeitig könnte zu Problemen führen. kann ich nur bestätigen. Bei uns werden Berichte und Fotos ohne finanzielle Gegenleistung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit den Redaktionen zur Verfügung gestellt. Wir machen auch Redakteuren / Fotografen, die vor Ort kommen keine Konkurenz, im Gegenteil: Denen stellen in diesem Fall Bildmaterial von uns zur Verfügung. Uns geht es um die Medienpräsenz, nicht um Einnahmen. Geschrieben von Marc Dickey Kleiner Tipp: Besucht mal ein auf die Feuerwehren zugeschnittenes P/Ö-Seminar. Das kann ich nur von ganzem Herzen empfehlen. Viele Grüße Frank | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364771 | |||
Datum | 09.10.2006 13:06 | 18154 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Also unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung könnten bei solcher Vorgehensweise mitunter einige Jahre Freiheitsstrafe hinzukommen. Warum? Gruß Sven | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364775 | |||
Datum | 09.10.2006 13:23 | 18273 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Also unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung könnten bei solcher Vorgehensweise mitunter einige Jahre Freiheitsstrafe hinzukommen. Also dieser Satz ist in sich genommen schonmal Unfug. Die Strafzumessung richtet sich immer nach § 46 StGB "Grundsätze der Strafzumessung: (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. " Sowas wird bestimmt nicht auf einem P/Ö-Seminar erzählt. Und wenn doch, dann sollte man mal den Dozenten fragen, woher er seine fantastischen Rechtskenntnisse hat... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364776 | |||
Datum | 09.10.2006 13:47 | 18314 x gelesen | |||
Warum? Wenn dafür Gelder (Gegenleistungen) fließen könnte man ganz schnell die Frage stellen ob nicht einer oder mehrere der Tatbestände nach §§ 331 ff. StGB erfüllt sind. Wenn man dann auch noch genau prüft wohin/an wen das Geld fließt, könnten auch noch weitere Tatbestände erfüllt sein. Es ist zwar unwahrscheinlich, daß man in Ausmaße erreicht bei denen man "die volle Packung" verdient hat, theoretisch möglich ist es hingegen schon. (@Katja). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bad Doberan / M-V | 364779 | |||
Datum | 09.10.2006 14:04 | 18191 x gelesen | |||
Na nu, scheint wohl in einem Rechtsstreit hier zu Ende. Seht das mal bitte nicht so eng. Theoretisch wäre es ja auch möglich das die Lokalzeitung am Jahresende der Jugendfeuerwehr eine 100? Spende verleiht oder das eine neue Digitalkamera gesponsert wird. Liebend gerne würde ich solch ein P/Ö-Seminar besuchen. Schon alleine um mehr über die rechtliche Seite zu erfahren. Leider ist das Angebot an meiner kleinen Landesfeuerwehrschule (Mecklenburg-Vorpommern) nicht grade reichhaltig in solchen Fällen. Die Öffentlichkeitsarbeit und die Präsens in den Medien bleiben natürlich der wichtigste Punkt. Trotzdem würde mich wie gesagt interessieren ob es solche Zusammenarbeit, in welcher Form auch immer, zwischen Lokalpresse und Feuerwehr gibt. Gruß Frank (alles die private Meinung des Autors) www.feuerwehr-baddoberan.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364780 | |||
Datum | 09.10.2006 14:11 | 18125 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Wenn dafür Gelder (Gegenleistungen) fließen könnte man ganz schnell die Frage stellen ob nicht einer oder mehrere der Tatbestände nach §§ 331 ff. StGB erfüllt sind. Stellt sich nur die Frage, ob es sich um Geld für eine Diensthandlung handelt. Das für Pressemeldungen (auch wenn sie mit Bildern versehen sind) kein Honrar genommen werden versteht sich für mich eigentlich von selbst. Ich würde ggf. den Hinweis geben, dass die Pressemitteilungen immer kostenfrei sind. Wer die Feuerwehr finanziell fördern möchte, kann sich an den Förderverein e.V. wenden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364781 | |||
Datum | 09.10.2006 14:14 | 18168 x gelesen | |||
Seht das mal bitte nicht so eng. Eine nicht geringe Anzahl freier Journalisten, die mit solchen Berichten ihre Familie enären müssen, sehen das aus gutem Grund sehr eng. Gegen Pressemitteilungen hat niemand etwas einzuwenden, gegen den immer mehr eintretenden Preisverfall durch Freizeitjournalisten schon Je nach Auflagenstärke und Berufserfahrung von Journalisten beträgt ein "normales" Honorar ein vielfaches von dem was ein Freizeitrepoter nimmt. (Beispiel: Bei einer Auflage von ca. 25.000 werden für das Erstdruckrecht einer Nachricht rund 0,65 € pro Zeile à ca. 37 Zeichen veranschlagt, für das Zweitdruckrecht noch 0,50 € Zeile zuzügl. Bildmaterial und weitere Honorare für die Onlineverwertung). Liebend gerne würde ich solch ein P/Ö-Seminar besuchen. Schon alleine um mehr über die rechtliche Seite zu erfahren. Leider ist das Angebot an meiner kleinen Landesfeuerwehrschule (Mecklenburg-Vorpommern) nicht grade reichhaltig in solchen Fällen. Dann muß man sich nach anderen Anbietern umschauen, wobei jedoch darauf zu achten ist, daß diese sich mit der besonderen Rechtsstellung der Feuerwehren sowie deren anderen Eingenheiten auskennen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364782 | |||
Datum | 09.10.2006 14:17 | 18091 x gelesen | |||
Das für Pressemeldungen (auch wenn sie mit Bildern versehen sind) kein Honrar genommen werden versteht sich für mich eigentlich von selbst. Wobei der Wunsch genau dies zu tun der Grund für das Ursprungsposting ist... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364783 | |||
Datum | 09.10.2006 14:33 | 18118 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Es ist zwar unwahrscheinlich, daß man in Ausmaße erreicht bei denen man "die volle Packung" verdient hat, theoretisch möglich ist es hingegen schon. (@Katja). Nein ist es nicht, da du geschrieben hattest: "unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung". Selbst ein Totschläger oder ein einschlägig Vorbestrafter wird keine Freiheitsstrafe bekommen, wenn er für 100 EUR ein Foto/Bericht verkauft. Und du wirst erstaunt sein, wie wenig in der juristischen Praxis theoretische Möglichkeiten irgendjemanden interessieren.... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 364786 | |||
Datum | 09.10.2006 14:41 | 18075 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyUnd du wirst erstaunt sein, wie wenig in der juristischen Praxis theoretische Möglichkeiten irgendjemanden interessieren.... Ja, und wieviel Hektik immer aufkommt, wenn man hinter den Kulissen Entscheidungen logisch hinterfragt ;-) Definitv keine Welt für Naturwissenschaftler... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364792 | |||
Datum | 09.10.2006 16:14 | 18113 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Andreas Bräutigam Definitv keine Welt für Naturwissenschaftler... Glaube ich dir aufs Wort. :o) Deshalb - Schuster bleib bei deinen Leisten. :o) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 364815 | |||
Datum | 09.10.2006 18:32 | 18223 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Um mal auf die eigentliche Fragestellung zurückzukommen: - Auch wir "versorgen" unsere Lokalpresse regelmäßig mit Bildern und kurzen Berichten (hauptsächlich mit den feuerwehrspezifischen Infos, beim Rest (Schadensursachen und -höhen) verweisen wir auf den entsprechenden Polizeibericht) --> wir stehen in keiner Konkurenz zu freien Mitarbeitern, wenn wir das Bild nicht einreichen ist halt keines drin. Wenn ein Pressevertreter kommt, dann direkt aus der Redaktion mit einer halben Stunde Anfahrtsweg... - Weder die Feuerwehr noch Einzelpersonen erhalten dafür ein Honorar (auf die Idee sind wir noch gar nicht gekommen ;-)) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 364941 | |||
Datum | 10.10.2006 15:41 | 18096 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyDeshalb - Schuster bleib bei deinen Leisten. :o) Zu spät (§ 35 JGG) ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364965 | |||
Datum | 10.10.2006 16:57 | 18076 x gelesen | |||
Da nimmt man ja bewußt Leute, die keine Ahnung vom Recht haben .... *duck und renn* Gruß Sven | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364966 | |||
Datum | 10.10.2006 17:00 | 18100 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Andreas Bräutigam Zu spät (§ 35 JGG) ;-) Ach herrje. Gut, dass Schöffen bei einem anständigen Richter nix zu sagen oder fragen haben :o) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bad Doberan / M-V | 364977 | |||
Datum | 10.10.2006 18:26 | 18225 x gelesen | |||
@ Magnus Ist bei uns auf dem flachen Land ähnlich. Entweder wir schießen das Bild oder es wird halt keins Angefertigt. Hab seit 2 Jahren keinen freien Journalisten mehr an der Einsatzstelle gesehen, es sei denn der Lokalreporter hört die Sirene und kommt mit dazu. Mal ne Frage die in die gleiche Richtung zielt. Wie sieht es denn aus mit Honorar für Artikel in der Fachpresse. Also Feuerwehr Musterstadt schickt ein Bild mit kleinen Text über ihr neues Fahrzeug zu einer Feuerwehrzeitschrift. Dieses veröffentlicht Text und Bild. Dann fließen doch auch hier Honorargelder, oder? Oder Herr Meier von der BF XY schreibt einen Fachbeitrag und dieser wird veröffentlicht. Dann gibt?s doch auch hier sicherlich ein kleines Honorar, oder? Kann mich an einen Einsatzbericht (hier) der FF Langerwehe erinnern der als Grundlage für einen Bericht im Feuerwehrmagazin diente. So weit ich mich erinnern kann gab es auch dafür ein Honorar. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364981 | |||
Datum | 10.10.2006 18:44 | 18123 x gelesen | |||
Mal ne Frage die in die gleiche Richtung zielt. Wie sieht es denn aus mit Honorar für Artikel in der Fachpresse. Also Feuerwehr Musterstadt schickt ein Bild mit kleinen Text über ihr neues Fahrzeug zu einer Feuerwehrzeitschrift. Dieses veröffentlicht Text und Bild. Dann fließen doch auch hier Honorargelder, oder? Zumeist fließt da rein gar nichts, da die Zeitschriften froh sind über jeden Anschlag, den sie nicht selbst Tätigen müssen. Sollte "die Feuerwehr" Honorar erhalten, so fließt dieses halt in den städtischen (gemeindlichen) Haushalt. Oder Herr Meier von der BF XY schreibt einen Fachbeitrag und dieser wird veröffentlicht. Dann gibt’s doch auch hier sicherlich ein kleines Honorar, oder? Zumeist wir "Herr Meier" dieses als Privatperson tun und dann vermutlich auch ein entsprechendes Honorar erhalten, handelt er im dienstlichen Auftrag, so gilt das bereits oben Gesagte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364982 | |||
Datum | 10.10.2006 18:47 | 18103 x gelesen | |||
Nein ist es nicht, da du geschrieben hattest: "unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung". Selbst ein Totschläger oder ein einschlägig Vorbestrafter wird keine Freiheitsstrafe bekommen, wenn er für 100 EUR ein Foto/Bericht verkauft. Daß zwischen theoretisch Möglichem und tatsächlich verhängtem oftmals ein himmelweiter Unterschied besteht ist mir auch klar. Aber soll man etwa mit der Aussage: "Mach ruhig, im schlimmsten Fall kommst du mit einem blauen Auge davon." argumentieren? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364985 | |||
Datum | 10.10.2006 18:50 | 18162 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyZumeist fließt da rein gar nichts, da die Zeitschriften froh sind über jeden Anschlag, den sie nicht selbst Tätigen müssen. Nicht, dass der Verfassungsschutz das spitzkriegt... ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364989 | |||
Datum | 10.10.2006 18:59 | 18065 x gelesen | |||
Nicht, dass der Verfassungsschutz das spitzkriegt... ;-) Öööhmm... ähhh... ach... uuups... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364991 | |||
Datum | 10.10.2006 19:00 | 18107 x gelesen | |||
Hi! Das Problem an Deinem Ursprungsbeitrag war, dass anders als Du schreibst das Strafmaß eben doch (auch) von der Höhe der erhaltenen Gegenleistung abhängt. Abgesehen davon bin ich immer für realistische Einschätzungen, eine maßlose Übertreibung ist da m.E. nicht zielführend. Wenn schon der FA wegen z.B. 100 ? für einen Zeitungsartikel einige Jahre (Höchststrafe sind übrigens 3 bei Vorteilsnahme bzw. 5 Jahre bei Bestechlichkeit) bekommt, dann muss der Mitarbeiter aus dem Bauamt, der 200.000 ? für die Zustimmung zum Bau einer Industrieanlage bekommen hat, ja noch einige Jahre mehr bekommen. Da es aber höchstens 3 Jahre bei Vorteilsannahme gibt, wird das ziemlich eng. Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365002 | |||
Datum | 10.10.2006 19:15 | 18083 x gelesen | |||
Das Problem an Deinem Ursprungsbeitrag war, dass anders als Du schreibst das Strafmaß eben doch (auch) von der Höhe der erhaltenen Gegenleistung abhängt. Ok, jetzt sehe ich dein Problem. Das Wort "unabhängig" in meinem Posting war nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes gemeint, sondern auf die Tatsache, daß es dieses auch als kostenenlose Dreingabe hinzu geben könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365077 | |||
Datum | 11.10.2006 11:43 | 18191 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SkorupaAlso Feuerwehr Musterstadt schickt ein Bild mit kleinen Text über ihr neues Fahrzeug zu einer Feuerwehrzeitschrift. Wer ist "die Feuerwehr". Die Einrichtung der Gemeinde? Geschrieben von Frank Skorupa Dieses veröffentlicht Text und Bild. Dann fließen doch auch hier Honorargelder, oder? Wenn o.g. Fall vorliegt (also die Feuerwehr XY-Stadt der Stadt XY-Stadt schreibt den Artikel), dann fließt das Geld hoffentlich in den kommunalen Haushalt. (In der Tageszeitung fällt das i.d.R. weg, da es sich schlicht um Informationen die man ohne Erwartung einer Gegenleistung an die Medien gibt, wozu die öffentlichen Einrichtungen in gewissem Maß auf Nachfrage verpflichtet sind.) Was anderes ist, wenn ein Angehöriger einer FF dies privat und außerhalb des Dienstes tut. Dann kann er damit "Geld verdienen". Nur ist dann die Frage, in welchem Umfang er dienstlich erlangte Informationen verwerten darf. Geschrieben von Frank Skorupa Oder Herr Meier von der BF XY schreibt einen Fachbeitrag und dieser wird veröffentlicht. Dann gibt?s doch auch hier sicherlich ein kleines Honorar, oder? Kommt darauf an. Schreibt er den Artikel al Angehöriger der BF im dienstlichen Auftrag? Dann Geld für Dienstherrn (wenn überhaupt). Schreibt er den Artikel privat, dann ist es sein Geld. Wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit ist wenn ich mich recht erinnere nur Anzeigepflichtig aber nicht als Nebentätgkit genehmigungspflichtig. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 365113 | |||
Datum | 11.10.2006 16:24 | 18091 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDa nimmt man ja bewußt Leute, die keine Ahnung vom Recht haben .... *duck und renn* Zielorientiert wäre man, wenn man nur Beduinen nimmt, denn die verfügen über die entsprechende Schlüsselqualifikation :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bad Doberan / M-V | 365148 | |||
Datum | 11.10.2006 23:37 | 18071 x gelesen | |||
Hm, na gut. Ich seh schon. Hab das Thema wohl zu leicht genommen. Dann Dank ich euch erstmal recht Herzlich für die neuen Eindrücke und Erkenntnisse. Gruß Frank | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Kirchehrenbach / Bayern | 365175 | |||
Datum | 12.10.2006 10:32 | 18150 x gelesen | |||
Hi ! Nein Nein Nein - kein Honorar, ihr macht das ganze für die Feuerwehr, nicht für euch !!! Ihr wollt doch als Feuerwehr, dass in den Lokalzeitungen, lokal-Radio der TV RICHTIG über euch berichtet wird bzw. das "gescheite" Bilder veröffentlicht werden! Oder ? Bietet das Bildmaterial den Zeitungen und anderen Medien nach größeren Einsätzen (oder "Highlight-Einsätzen") einfach an, inkl. ner kleinen Pressemitteilung, dass jeder weis was los war! Und vor allem: Bildmaterial sammeln und Archiv anlegen ! Bei mir ist es dieses Jahr schon vorgekommen, dass die Lokalzeitungen anrufen, und fragen ob wir zu dem und dem aktuellen Thema ein Foto hätten (Waldbrandgefahr usw. usw.). Wenn man da den Medien "helfen" kann, ist dass doch eine suuuper PR für euch... besser kanns gar nicht sein... Bei weiteren Fragen kannst du mich gerne anmailen... MkG Sebastian Die Beiträge spiegeln ausschließlich meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr(führung) !!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 365199 | |||
Datum | 12.10.2006 13:27 | 18068 x gelesen | |||
Hallo Forum, wie sieht es den mit einer Aufwandsentschädigung für denjenigen aus, der die Pressearbeit der FF macht ? Hier entstehen doch auch, auf das Jahr gesehen, Ausgaben die sich auch summieren. Denke mal an Fax, Telefon und Onlinegebühren, so geht es zu mindestens mir, da ich die Pressearbeit unserer Feuerwehr meisst von zu Hause erledige. ( vorweg: NEIN, ich bekomme kein Geld von der Zeitung und NEIN ich möchte auch nicht auf 10 ? rumreiten ) Nur so rein Interessenshalber. Gruß Michael | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 365216 | |||
Datum | 12.10.2006 14:37 | 18274 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Katzenmeier wie sieht es den mit einer Aufwandsentschädigung für denjenigen aus, der die Pressearbeit der FF macht ? Hier entstehen doch auch, auf das Jahr gesehen, Ausgaben die sich auch summieren. Die du ja auch von Seiten der Feuerwehr genau dafür ersetzt bekommst. Verstehe jetzt Dein Problem gerade nicht... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 365220 | |||
Datum | 12.10.2006 14:48 | 18772 x gelesen | |||
Hallo Katja, nein, ich bekomme nichts ersetzt, weil wie ich schon schrieben, es mir nicht auf die paar ? ankommt. Meine Frage ging eher in die Richtung: es gibt Regelungen für Aufwandsentschädigungen der Wehrführer, Gerätewarte ect. gibt es auch eine Regelung für Pressesprecher oder könnte man dann hier das Geld für die gelieferten Artikel ( sollte es etwas geben ) für diese Ausgaben verwenden. Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365244 | |||
Datum | 12.10.2006 17:29 | 18100 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Katzenmeieres gibt Regelungen für Aufwandsentschädigungen der Wehrführer, Gerätewarte ect. gibt es auch eine Regelung für Pressesprecher Es muß nur in der kommunalen Entschädigungssatzung stehen. Dann geht das so pauschal. Die andere Möglichkeit ist die Spitzabrechnung. Sprich Belege sammeln und einreichen. Geschrieben von Michael Katzenmeier oder könnte man dann hier das Geld für die gelieferten Artikel ( sollte es etwas geben ) für diese Ausgaben verwenden. Die Stadt könnte das. Theoretisch. Sprich sie bezahlt eine pauschale Aufwandsentschädigung und bucht als Einnahmen die Honorare. Nur auf der anderen Seite hat die Stadt was Auskünfte an die Presse betreifft gewisse Pflichten was meist damit kollidiert, dafür Geld zu verlangen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 365247 | |||
Datum | 12.10.2006 18:22 | 18153 x gelesen | |||
Moin Ich bin zwar nicht Katja, dafür wohne ich aber in Hessen, darf ich dir auch antworten? ;o) Für uns Hessen hat man fürsorglicherweise die "Verordnung über die Dienst- und Reisekostenentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden" oder auch "Dienstaufwandsentschädigungsverordnung" erlassen, allein der Titel ist schon klasse. Neben Ehrenamtlichen Wehrführer, Gemeindebrandinspektoren, Stadtbrandinspektoren, Kreisbrandmeistern, Kreisjugendfeuerwehrwarten,Kreisbrandinspektoren sowie ehrenamtlichen Leitern der Gemeinde- und Stadtjugendfeuerwehren (sowie allen weiblichen Äquivalenten) haben auch sonstige Personen Anspruch auf Entschädigung, für die das da unten gilt: § 6 Dienstentschädigung für besondere Dienste Werden Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr für einen Zeitraum zu Dienstleistungen herangezogen, die erheblich über die zeitliche Inanspruchnahme des üblichen allgemeinen Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr hinausgehen, hat die Gemeinde eine Dienstentschädigung zu zahlen, deren Höhe sie bestimmt. hth Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Kirchehrenbach / Bayern | 365273 | |||
Datum | 12.10.2006 22:00 | 18086 x gelesen | |||
Hi Michael, also ich versuche so viel wie möglich aus dem Büro in unserem Gerätehaus zu erledigen - daher sieht man mein Auto auch oft bei der Feuerwehr ;-) Dort ist alles vorhanden: PC, Drucker, Fax, Telefon sowie der Großteil meiner Unterlagen (FF-Archiv usw. usw.). E-Mail-Verkehr läuft meistens von zuhause aus - da gehts ein bisschen schneller als bei der Feuerwehr (> Kommandant, liest du mit ????) :-) Aufwandsentschädigung gibts bei uns nicht (für Öffka) - gefahrene KM werden (auch in Funktion als 2. JW) anteilig erstattet. MkG Sebastian Die Beiträge spiegeln ausschließlich meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr(führung) !!! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 365293 | |||
Datum | 13.10.2006 10:47 | 18081 x gelesen | |||
Hi! In NRW gereglt: §12 FSHG: (5) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Gemeinde.[...] (6) Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines Auslagenersatzes nach Absatz 5 Satz 1 eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten. Unter letzteres ist sicherlich der Pressesprecher zu ordnen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 387308 | |||
Datum | 20.02.2007 21:34 | 18125 x gelesen | |||
Ist zwar schon eine Weile her, aber durch die Beiträge im Feuerwehrmagazin sicher wieder (oder besser immer noch) aktuell. Habe nochmal die ganze Postings zum Thema durchgearbeitet und dennoch nicht viel schlauer geworden. Da wurde einerseits vom §331 StGB geredet und mehrere Jahre Gefängnis in Aussicht gestellt wegen Vorteilsannahme im Amt. Was ich aber immer vermisse un vielleicht nicht ganz unwesentlich ist, es gibt auch noch das Urhebergesetz. Und das sagt ja ganz unmisverständlich, dass der Fotograf Urheber und damit eigentümer aller rechte am Bild ist. Er kann daran allerdings auf vielfältiger Weise Nutzungsrechte einräumen. Laut Gesetz steht ihm dann aber eine angemessene Vergütung zu. Also mal naiv gefragt: Kann man ins Gefängnis gehen wenn man nur tut was das gesetz vorschreibt? Und auch wenn man solche Bilder aus einem Arbeitsverhältnis heraus macht (z.B. bei der Feuerwehr) bleiben das Urheberrecht dennoch beim Fotografen. In der Wirtschaft gibt es für solche Fälle sicher häufig schriftliche Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an solche Bilder. Bei der Feuerwehr kann ich mir das nicht so wirklich vorstellen. Also wennich die Rechtslage richtig verstandenhabe, kann der Fotograf mit seine Bilder machen was immer er will. Sachdienliche weitere Hinweise nimmt jede Prressestelle gerne entgegen :-) Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 387311 | |||
Datum | 20.02.2007 21:46 | 18095 x gelesen | |||
Also wennich die Rechtslage richtig verstandenhabe, kann der Fotograf mit seine Bilder machen was immer er will. Im Allgemeinen ja, im Besonderen nein. Sachdienliche weitere Hinweise nimmt jede Prressestelle gerne entgegen Der Fotograf ist zwar Urheber, die Möglichkeiten die Werke zu veröffentlichen sind jedoch eingeschränkt. Darin sehe ich keinen Widerspruch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 387314 | |||
Datum | 20.02.2007 22:02 | 18058 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickeydie Möglichkeiten die Werke zu veröffentlichen sind jedoch eingeschränkt. Ja zum Beispiel wenn in einer Wohnung Bilder gemacht werden. Bei aber nur noch etwa 30% Brandeinsaätze wird das dann aber wohl eher Ausnahme als Regel. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388482 | |||
Datum | 26.02.2007 20:11 | 18189 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Willem Baaij Was ich aber immer vermisse un vielleicht nicht ganz unwesentlich ist, es gibt auch noch das Urhebergesetz. Richtig. Demnach ist derjenige der Urheber, der das Bild gemacht hat. M.E. entgegen dem Artikel im Feuerwehrmagazin (2007, S. 47) geht das Eigentum auch nicht auf die Feuerwehr über. Zum einen kann die Feuerwehr schon mal gar nicht Eigentümer werden, weil es sich um ein Recht handelt dessen Inhaber man sein kann, desweiteren kann die Feuerwehr nicht Inhaber von Recht sein, sondern nur die Gemeinde und schließlich gibt es keinen Rechtssatz der einen solchen Rechtsübergang begründet. Im Gegenteil, allenfalls die Nutzungsrechte können übergehen. Dies ließe sich schriftlich im Vorfeld vereinbaren, sollte man inzwischen auch mal drüber nachdenken, ob man das nicht in die Aufnahmeanträge aufnimmt. Letztlich kann man durch Dienstanweisung natürlich verbieten, an Einsatzstellen Fotos machen zu lassen oder ausschließlich benannte Personen bestimmen, die Fotos machen dürfen. Werden entgegen dieser Anweisung Bilder gemacht, bleibt die Möglichkeit der disziplinarischen Ahndung, bis hin zum Ausschluss aus der Feuerwehr. Was ich in Erwägung ziehen würde, wenn ein FA sich mit entsprechenden Bildern die Taschen voll machen wollte. Daneben bleibt die Möglichkeit für den Fotografen sich strafbar zu machen, entweder wegen § 201 a StGB und wenn es ganz hart auf hart kommt vielleicht wegen unterlassener Hilfeleistung oder unechter Unterlassungsdelikte, wobei die letzten Beiden schon fraglich und sehr schwer nachzuweisen sind. In zivilrechtlicher Hinsicht bleibt dem Geschädigten natürlich die Möglichkeit gegen die Gemeinde und den Feuerwehrangehörigen als Fotografen vorzugehen. Wäre zu prüfen, ob es sich um eine Amtshaftung handelt, vermutlich nur, wenn ihm das Fotografieren aufgetragen wurde. @Willem: Ausreichend sachdienlich? Gruß Sven | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388491 | |||
Datum | 26.02.2007 20:37 | 18102 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Tönnemann@Willem: Ausreichend sachdienlich? Hallo Sven, auf jeden Fall hoch interessant und sehr sachdienlich. Aber ob ausreichend würde ich eher bezweifeln. In Bezug auf dem Thema Urheberrecht und Nutzungsrechte sehe ich in meine Einschätzung der Sachlage durchaus bestätigt. Mit dem Thema "unterlassene Hilfeleistung" machst du allerdings wieder eine neue Tür auf. Die Rechtslage hier vermag ich im Moment noch gar nicht zu beurteilen. Aber sie verdient schon Beachtung. Momentaner Fazit für mich: das rechtliche Umfeld eines Feuerwehrpressesprechers ist komplizierter als ich es bei Amtsantritt vermutet habe. Aber weil das Thema ÖA in der Feuerwehr ja generell noch ziemlich in den Kinderschuhe steckt, belastet mich das jetzt nicht besonders. Das Thema wird uns wohl noch weiter beschäftigen. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388506 | |||
Datum | 26.02.2007 21:59 | 18123 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem Baaijunterlassene Hilfeleistung" machst du allerdings wieder eine neue Tür auf. Ist bei einem eigens dafür abgestellten Pressesprecher kein Problem. Bei einem FA mit eigenem Fotoapparat der erstmal auf Fotosafari geht schon eher. Kommt sehr auf die Umstände an. Die Vorteilsnahme habe ich noch gar nicht angesprochen, ist aber denkbar, wenn man als Pressesprecher zum Beispiel Geld für Bilder. Denn Information der Öffentlichkeit ist eine Diensthandlung und wenn man dafür Geld nimmt, kann das ein Problem werden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388507 | |||
Datum | 26.02.2007 22:08 | 18107 x gelesen | |||
Das meine ich allerdings nun wieder nicht. Die Feuerwehr hat einen Auskunftspflicht die Presse gegenüber, sowie die Gemeindeverwaltung ja generell auch. Dabei ist diese Pflicht wohl rein auf verbale Auskünfte beschränkt. Schriftliche oder anderweitige Dokumente (z.B. digital) fallen wohl nicht mehr darunter. Und wenn du auf dem Rathaus ein Auszug aus dem melderegister holst, musst du ja auch dasfür bezahlen ohne das der zuständige Amtsleiter wegen Vorteilsnahme im Knast geht. Rein rechtlich sind beide Sachen meine ich gleich zu sehen. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388510 | |||
Datum | 26.02.2007 22:23 | 18108 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem BaaijDabei ist diese Pflicht wohl rein auf verbale Auskünfte beschränkt. Der Auskunftsanspruch in seiner Reichweite ist recht umstritten. Geschrieben von Willem Baaij Und wenn du auf dem Rathaus ein Auszug aus dem melderegister holst, musst du ja auch dasfür bezahlen ohne das der zuständige Amtsleiter wegen Vorteilsnahme im Knast geht. Rein rechtlich sind beide Sachen meine ich gleich zu sehen. No way! Natürlich, wenn Ihr in einer Satzung drin stehen habt, was für so einen Abzug zu berechnen ist, meinetwegen. Ansonsten lies Dir mal den § 331 StGB durch, der ist ziemlich eindeutig! Die Tragweite dieser Norm wird in den Feuerwehren vermutlich bewußt verdrängt! Da geht es nicht nur um ein paar Cent für Fotos. Gruß Sven | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388512 | |||
Datum | 26.02.2007 22:29 | 18112 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Tönnemannlies Dir mal den § 331 StGB durch, der ist ziemlich eindeutig! Das habe ich in letzer Zeit schon oft getan. Bin dennoch zu den vorher genannten Schlüssen gekommen. Vielleicht habe ich sie aber nicht richtig verstanden. Bin ja auch kein jurist. Geschrieben von Sven Tönnemann No way! Also, deine deutlichkeit nehme ich schon ernst. Werde am Thema weiter dran bleiben. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388521 | |||
Datum | 26.02.2007 23:17 | 18079 x gelesen | |||
In meiner alten Wehr hatten wir eine gute Einsatzdokumentation mit Fotos. Der Apparat liegt auf dem LF als Erstfahrzeug. Immer fotografiert werden Einsatzstellen bei VU. Begonnen hat das Ganze nachdem wir einen LKW, der an einem Unfall mit Verletzten beteiligt war, umsetzen mussten um an ein 2. Fahrzeug zu kommen. In der Folge kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit da eine Beteiligte Dauerschäden erlitt und der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt werden konnte. Einige Feuerwehrangehörige wurden zu mehreren Verhandlungen als Zeugen geladen. Diese Fotos, die in der Folgezeit enstanden, wurden nie an die Presse gegeben, sondern auf Verlangen nur an Polizei und Staatsanwaltschaft. Dies war per Dienstanweisung auch so geregelt. Genauso wurden Mitteilungen an die Presse nur vom Wehrleiter gemacht. Dies aber ausführlich und meist schriftlich. Mit den Lokalreportern bestand immer ein netter Kontakt. Sie wussten, das sie ihren Bericht umgehend bekommen und haben dies auch akzeptiert. Die Möglichkeit eigene Aufnahmen zu machen wurden immer, im Rahmen der Sicherheit, gewährt. Den Pressebericht gabs auch wenn kein Reporter an der Einsatzstelle war. Die Pressevertreter konnten sich in einer Faxliste eingetragen lassen. Dies alles natürlich unentgeltlich. kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388522 | |||
Datum | 26.02.2007 23:40 | 18125 x gelesen | |||
Hi! Das "No Way" bezog sich auf die Vergleichbarkeit zwischen Verwaltungsleistungen und Fotos gegen Kohle. Wie bereits geschrieben, wenn Ihr das in einer Gemeindesatzung regelt, das also als kommunale Leistung "verkauft" ... bitte. Dürfte zulässig sein. Dennoch hat es meiner Meinung nach ein "Geschmäckle" wenn die Feuerwehr aufgrund Ihrer Stellung an der Einsatzstelle in der Lage ist, Bilder aus der Anfangszeit des Einsatzes zu machen oder von Stellen, wo sonst keiner hin kommt (DLK) und diese anschließend verkauft. Das widerspricht meinem Verständnis von den Aufgaben der Feuerwehr und guter Öffentlichkeitsarbeit. Gruß Sven | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388535 | |||
Datum | 27.02.2007 08:18 | 18015 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Tönnemannwenn die Feuerwehr aufgrund Ihrer Stellung an der Einsatzstelle ....... oder von Stellen, wo sonst keiner hin kommt (DLK) Hier machst du klare Einschränkungen die gegen das vorhandene Gleichberechtigungsverbot verstoßen würde. Da stimme ich dir in deiner Beurteilung voll zu. Das hätte durchaus ein "Geschmäckle". Aber in der "normale" Einsatzsituation ist die Diskussion am Anfang dieses Threads für mich nicht nachvollziehbar gewesen. Die Auffassung das Presseleute ohne Uniform selbstverständlich Geld für ihre Leistung bekommen dürfen, Solche mit Uniform dann aber 3 Jahre bekommen sollten entbehrt meine ich jede Rechtsgrundlage. Das wollte ich zweifelsfrei aufgeklärt haben. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 388557 | |||
Datum | 27.02.2007 11:16 | 18043 x gelesen | |||
Bei uns werden Bilder und ein Artikel der Presse zur Verfügung gestellt. Sind recht dankbar, da es gerade nachts schwierig ist, rechtzeitig auf einem VU zu sein bevor alles gelaufen ist. Es werden dann von Bilder herausgesucht, auf denen keine Toten,Verletzten und nach Möglcikeit kein Blut zu ist. Foto von der EST im Allgemeinen und ein Fote des PKW-Wracks (ohne Kennzeichen!!!). Es ist so, dass die Lokalpresse für so einen Artikel was bezahlt, jedoch kann man hier nicht von einem Einkommen sprechen. Da gibts wohl sowas wie 2-3 Cent pro Zeile. Das Geld wird bei uns zur Jugendförderung eingesetzt bzw. auch zum Kauf einer neuen Digicam, falls diese mal einen Einsatz nicht schadlos überleben sollte. Diese Art der Berichterstattung wurde sowohl mit der Lokalpresse, der Kommune und der Kreisführung abgeklärt. Ebenso wird penibel darauf geachtet, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Schöne Grüße, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388565 | |||
Datum | 27.02.2007 11:34 | 18170 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem BaaijDie Auffassung das Presseleute ohne Uniform selbstverständlich Geld für ihre Leistung bekommen dürfen, Solche mit Uniform dann aber 3 Jahre bekommen sollten entbehrt meine ich jede Rechtsgrundlage. Man sollte aber schon unterscheiden, ob a) eine "normale" Einsatzkraft im Einsatz Bilder macht und diese anschließend an die Presse verkauft b) ein Pressesprecher oder zur Dokumentation von Einsätzen bestimmter FA Bilder macht und diese anschließend an die Presse gibt c) ein FA der beruflich Fotojournalist ist und seinen Beruf gleichzeitig mit seiner Feuerwehrtätigkeit ausübt a) halte ich für nicht gut, ob es aber eine Vorteilsannahme ist, ist schwierig zu argumentieren, denn das Fotografieren müsste ja eine Diensthandlung sein b) Wenn man da Geld für nimmt (egal ob eigene Kasse oder z.B. Feuerwehrverband e.V.), lässt sich das in Bezug auf die Vorteilsannahme relativ leicht darstellen, es sei denn die Gemeinde bietet die Bilder für Geld an. c) Ebenfalls schwierig darzustellen aber m.E. einfacher als bei a). Mal abgesehen davon das ich das für schlechten Stil halte, weil immer der Vorwurf der Bevorzugung im Raum steht. Es würde auch jeder komisch schauen, wenn FA die Rechtsanwalt, Versicherungskaufmann, Brandsanierer oder Totengräber sind, eine Infobroschüre und eine Visitenkarte an der Einsatzstelle lassen würden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388572 | |||
Datum | 27.02.2007 12:19 | 18069 x gelesen | |||
Hallo Sascha, vielen Dank für diese Information. Aus meiner (Laien-)sicht ist diese Vorgehensweise völlig in Ordnung. Die Rechtsexperten im Forum haben aber so ihre Bedenken. Wenn weitere Wehren ähnlich arbeiten wie ihr, würde mich solche Beispiele sehr interessieren. In die 5 Jahr dass ich jetzt Feuerwehrpressearbeit mache bin ich mit dieser Problematik eigentlich noch nicht konfrontiert worden. In den Fällen wo ein Bericht in der Lokalpresse sich lohnt ist fast immer ein Fotograf da. Nur sehr sehr selten schicke ich dort für ein Bericht ein Bild mit. Kann mich nicht erinnern das es von uns gemachte Bilder in der Presse gab. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388579 | |||
Datum | 27.02.2007 12:39 | 18084 x gelesen | |||
(...) Solche mit Uniform dann aber 3 Jahre bekommen sollten entbehrt meine ich jede Rechtsgrundlage Wenn du damit Geld verdienen willst, dann nutze aber bitte nicht BOS-Fernmeldegerät um dich darüber informieren zu lassen wo ein Einsatz ist und fahre auch nicht mit Feuerwehrfahrzeugen an die Einsatzstelle. Solltest du es doch tun, nutzt du definitiv dienstliche Vorteile. Auch sollte man dann defür sorgen, daß du deine weiteren Informationen auch nur über die gleichen Kanäle erhältst wie alle anderen Journalisten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388593 | |||
Datum | 27.02.2007 13:25 | 18102 x gelesen | |||
Ich will damit kein Geld verdienen, sondern versuche lediglich rechtliche Grundlagen zu verstehen. Und das glaube ich aus gutem Grund. Denn es wird an mancher Stelle viel zu schnell und viel zu oberflächlich am Thema vorbei gerast. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 388769 | |||
Datum | 28.02.2007 10:45 | 18039 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sven Tönnemann Es würde auch jeder komisch schauen, wenn FA die Rechtsanwalt, Versicherungskaufmann, Brandsanierer oder Totengräber sind, eine Infobroschüre und eine Visitenkarte an der Einsatzstelle lassen würden. Meinst du? Mist, und ich hatte gerade 100 neue Visitenkarten und eine wasserdichte Box für die Einsatzjacke bestellt... :-))) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388770 | |||
Datum | 28.02.2007 10:53 | 18039 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannEs würde auch jeder komisch schauen, wenn FA die Rechtsanwalt, Versicherungskaufmann, Brandsanierer oder Totengräber sind, eine Infobroschüre und eine Visitenkarte an der Einsatzstelle lassen würden. Meinst Du sowas, wie mein Ex-RD-Kollege, der das Bestattungsinstitut seines Vaters übernommen hat... ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 388780 | |||
Datum | 28.02.2007 12:19 | 18028 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningMeinst Du sowas, wie mein Ex-RD-Kollege, der das Bestattungsinstitut seines Vaters übernommen hat... ;-) Früher, also bestimmt von mehr als 25 Jahren war in unserem Ort ein ehrenamtlicher Sanitäter, der auch als gemeindlicher Leichengräber beschäftigt war. Es kam nicht selten vor, dass während eines Einsatzes der Satz "Moment, ich muss mal schnell das andere Auto holen" gefallen ist. ... Makaber aber wahr! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Patr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz | 388783 | |||
Datum | 28.02.2007 12:26 | 17994 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannEs würde auch jeder komisch schauen, wenn FA die Rechtsanwalt, Versicherungskaufmann, Brandsanierer oder Totengräber sind, Im Nachbarort ist ein aktiver Rettungsdienstler auch zeitgleich selbständiger Schreiner mit Bestattungsinstitut. Ist manchmal schon etwas komisch. Gruß aus dem Westerwald! Patrick ..::Freiwillige Feuerwehr Nistertal - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit::.. www.feuerwehr-nistertal.de Alle Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388784 | |||
Datum | 28.02.2007 12:33 | 18042 x gelesen | |||
Wir haben auch zwei Bestatter in der FF. Das ist ja noch nicht das Problem, wenn die an der Einsatzstelle aber Visitenkarten oder Broschüren verteilen, dann habe ich Probleme damit, genauso wie ich umgekehrt Probleme hätte, wenn die in Uniform mit dem Leichewagen rumfahren und Leichen einsammeln. Man sollte das halt trennen, egal ob Bestatter oder Pressemitarbeiter. Gruß Sven | |||||
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Autor | Patr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz | 388788 | |||
Datum | 28.02.2007 12:46 | 18105 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWir haben auch zwei Bestatter in der FF. Das ist ja noch nicht das Problem, wenn die an der Einsatzstelle aber Visitenkarten oder Broschüren verteilen, dann habe ich Probleme damit, genauso wie ich umgekehrt Probleme hätte, wenn die in Uniform mit dem Leichewagen rumfahren und Leichen einsammeln. Richtig. Da gab es z.B. vor ein Paar Jahren einen abgestürzten Fallschirmspringer, wo o.g. Kollege durch Zufall vorbei kam (in RD-Klamotten, weil er vom Dienst kam), und EH leistete. Als RTW und NA an E-Stelle übernommen hatten ist er nach Hause, hat sich umgezogen und ist in anderen Montur an der E-Stelle wieder erschienen. Die Polizisten haben dann schon etwas seltsam geschaut, dass der Ersthelfer den sie kurz zuvor als Zeugen vernommen hatten jetzt in schwarz dort erschienen ist. Die Polizisten haben aber dann reagiert, indem sie Ihn der E-Stelle verwiesen und den (einzigen) ortsansässigen Bestatter geholt haben. Gruß aus dem Westerwald! Patrick ..::Freiwillige Feuerwehr Nistertal - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit::.. www.feuerwehr-nistertal.de Alle Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 388803 | |||
Datum | 28.02.2007 14:45 | 18032 x gelesen | |||
Ist bei uns eigentlich ständig der Fall. Dsa Büro der zeditung ist nur bis max. 16:30 Uhr besetzt. Alles was an Einsätzen nachher abläuft, haben die keine Chance es mitzukriegen. Zentrale in ca. 40 km entfernt. Die Redaktion ist dankbar für unsere Mitarbeit und für uns ist es eine ganz gute Öffentlichkeitsarbeit. Zeigt unser ganzes Aufgabengebiet und die Leute wollen ja wissen, wozu und wann ihre Steuergelder eingesetzt werden. Ein gute und sachliche Berichterstattung rottet die Leute, die immer noch an die Feierwehr glauben nach und nach aus. Wenn du noch Infos brauchst, meld dich einfach. MkG, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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