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ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365231
Datum12.10.2006 16:1211754 x gelesen
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wer in eurer Feuerwehr alles in den Segen einer Aufwandsentschädigung kommt?
Nur Kommandant/Wehrleiter, Gerätewarte usw. oder auch Jugendwart, Pressebetreuer etc.

Danke für die Antworten


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AutorBern8d S8., Röttenbach / Bayern365236
Datum12.10.2006 17:029848 x gelesen
Hi,
bei uns sind das 1.Kdt und 2. Kdt.
Der eine GW ist beim Bauhof beschäftigt, wird freitags für die Feuerwehr freigestellt.
Der andere GW und sämtliche andere Funktionen bekommen keine Aufwandsentschädigung.
Gruss,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365238
Datum12.10.2006 17:099702 x gelesen
Hallo!
Hab doch glatt vergessen, zu schreiben, wie es bei uns gehandhabt wird:
Kdt. und Stellvertreter werden nach BayFwG entschädigt.
Die Gerätewarte (GW und AGW, 4 Stück an der Zahl) erhalten ihre Entschädigung aus einem gemeinsamen Gerätewarttopf anteilig.
Alle anderen werden per feuchtem Handschlag fürstlich entlohnt... ;-)

Grüße
Magnus


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen365243
Datum12.10.2006 17:239789 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Magnus Hammerlmich würde mal interessieren, wer in eurer Feuerwehr alles in den Segen einer Aufwandsentschädigung kommt?
-Wehrleiter + Stellv.
-Ortswehrleiter +Stellv.
-Gerätewarte
-Jugendfeuerwehrwart der Stadt
-Ortsjugendfeuerwehrwart
Quelle: unsere Feuerwehrentschädigungssatzung

Generell in Sachsen über die Fw-EntschVO geregelt.


MkG Sascha

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz365245
Datum12.10.2006 17:589756 x gelesen
Gudnamnd,

Geschrieben von Magnus Hammerlmich würde mal interessieren, wer in eurer Feuerwehr alles in den Segen einer Aufwandsentschädigung kommt?

Wehrleiter, Wehrführer, Jugendwart und hauptverantwortlicher Atemschutzgerätewart und der nebenamtliche allgemeine Gerätewart.
Die sonstigen Warte wie Kleidung, FME,... am Ende des Jahres aus einem Pool.


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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AutorRola8nd 8B., Landau / Rheinland-Pfalz365246
Datum12.10.2006 18:129710 x gelesen
Die Stadt Landau gewährt folgendem Personenkreis eine Aufwandentschädigung.

-Wehrleiter + Stellvertreter
-Zugführer
-Einheitsführer Stadtteile
-Atemschutzgerätewarte
-Brandschutzerzieher

MfG Roland


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AutorRola8nd 8B., Landau / Rheinland-Pfalz365249
Datum12.10.2006 18:319736 x gelesen
Nachtrag:

der Stadtjugendfeuerwehrwart und die Jugendfeuerwehrwarte bekommen selbstverständlich auch eine Aufwandsentschädigung.

MfG Roland


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin365263
Datum12.10.2006 19:589594 x gelesen
Hallo,

jeder bekommt hier für geleistete Stunden eine Aufwandsentschädigung von 2,56? pro angefangene Stunde. Der Wehrleiter bekommt eine gesonderte Zulage, ebenso wie Direktions- und Landesbeauftragter.

Gruß
Sebastian


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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü365264
Datum12.10.2006 20:049656 x gelesen
Hi,
bei uns:
alle 13?/Jahr
Dazu noch:
StadtBM, stellv. StadtBM, StadtJF-Wart und Stellv.
Schriftführer, Kreissprecher, Obmann der Altersgruppen
Abt.Kommandant und Stellv.,
Abt.Schriftführer, Gerätewart und Stellv. (je FF-Abt. je einer)
Kassenwart, Abt. JF-Wart und Stellv.
Abt.Pressesprecher und Abt.Ausbildungsleiter

Zu lesen in der Feuerwehrsatzung $16.


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz365279
Datum13.10.2006 00:2810087 x gelesen
Hallo,
wenn ich so manche Antworten lese könnte ich meinen, dass die Aufwandsentschädigungen nach Lust und Laune gezahlt werden.

Es dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben.
In unserer - RLP - ist genau geregelt, wem eine zusteht:
(Bei der Höhe der Entschädigung gibt es gewisse Spielräume für die Gemeinden; es gibt jeodch immer einen Mindestbetrag)
- KFI / SFI
- Feuerwehrobmänner
- Wehrleiter und deren ständigen Vertreter
- Wehrführer und deren ständigen Vertreter
- Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind
- Kreisausbilder
- Ausbilder in Gemeinden
- Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwarte
- Jugendfeuerwehrwarte
- ehrenamtliche Gerätewarte
- Alarm- und Einsatzplaner
- FA für die Bedienung, Wartung und Pflege der IUK

Ganz wichtig:
§3 (2) - Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden.

Alle anderen regelmäßigen Entschädigungen für FA sind freiwillig durch die Gemeinden.

Gruß Jan


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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü365289
Datum13.10.2006 10:289655 x gelesen
Hallo,

konkret: §15, Absatz 2 Landesfeuerwehrgesetz BaWü

2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren.

Auf Grund dieser Vorgabe regelt jede Gemeinede wer wie viel bekommt.
Bei uns:

Kommandant, Stellvertreter
Gerätewarte
Jugendfeuerwehrwart, Stellvertreter
Schriftführer
Kassierer


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365290
Datum13.10.2006 10:309633 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan BeckerEs dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben.

für Bayern ist mir dahingehend nichts bekannt.
Im Bayerischen Feuerwehrgesetz (dort im Art. 11 für die Kommandanten und im Art. 20 für die Kreisführungskräfte) wird zwar die Entschädigung für diese Führungskräfte geregelt, weiteres wird im Satz
Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß
hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre
Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden
eher schwammig (im Vergleich zu anderen BL) geregelt.

Grüße
Magnus


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365291
Datum13.10.2006 10:439720 x gelesen
Hallo Manfred,

irgendwie sitz ich grad auf dem Schlauch:

inwiefern leisten den Schriftführer und Kassierer bei "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst?
(Zur Info: bei uns sind das Mitglieder des Vereins-Vorstandes)

Grüße
Magnus

PS: Ich finde es schon recht interessant, wie unterschiedliche Gemeinden mit dem Wörtchen "können" umgehen...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365301
Datum13.10.2006 12:259694 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerlinwiefern leisten den Schriftführer und Kassierer bei "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst?
(Zur Info: bei uns sind das Mitglieder des Vereins-Vorstandes)


In Ba-Wü sind Feuerwhervereine eher die Ausnahme. Dafür haben wir das Sondervermögen nach §18a FwG. Damit darf die Feuerwehr in Ba-Wü einiges, was in anderen Bundesländern ein Problem darstellt und deshalb dort von Vereinen wahrgenommen wird (Ausrichtung vo Festen,..).


Deshalb werden diese Tätigkeiten von der Feuerwehr selbst wahrgenommen.
Der Schriftführer beispielsweise Führt Protokoll bei den Ausschußsitzungen, schreibt ggfs. Einladungen, Dienstpläne,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW365303
Datum13.10.2006 12:459624 x gelesen
Hallo,

bei uns hier geregelt.

MkG Marcel


Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg365354
Datum13.10.2006 17:249747 x gelesen
Bei uns in der Gemeinde steht es in der Feuerwehrentschädigungssatzung

Feuerwehrkommandant 520,00 Euro /jährlich
Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten 180,00 Euro /jährlich
Abteilungskommandant 310,00 Euro /jährlich
Gerätewart je Abteilung 260,00 Euro /jährlich
Atemschutzgerätewart je Abteilung 260,00 Euro /jährlich
Jugendleiter je Abteilung 60,00 Euro /jährlich
Leiter der musiktreibenden Züge 60,00 Euro /jährlich


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)365379
Datum13.10.2006 18:439692 x gelesen
Geschrieben von Jochen KöhlerLeiter der musiktreibenden Züge 60,00 Euro /jährlichWelch wichtige Investition


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJoch8en 8P., Edingen / 365385
Datum13.10.2006 19:219701 x gelesen
Hier der Auszug aus Stadtrecht Mannheim:

Stadtbrandmeister 410,00 Euro
Stellvertretender Stadtbrandmeister 205,00 Euro
Stadtjugendfeuerwehrwart 205,00 Euro
Stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwarte 103,00 Euro
Schriftführer 103,00 Euro
Kreisfeuerwehrpressesprecher 103,00 Euro
Obmann der Altersgruppen 103,00 Euro
Abteilungskommandant 307,00 Euro
Stellvertretender Abteilungskommandant 154,00 Euro
Abteilungsschriftführer 103,00 Euro
Gerätewart 103,00 Euro
Stellv. Gerätewart 52,00 Euro
Kassenwart 52,00 Euro
Abteilungsjugendfeuerwehrwarte 103,00 Euro
Stellv. Abteilungsjugendfeuerwehrwart 52,00 Euro
Abteilungspressesprecher 52,00 Euro
Ausbildungsbeauftragter 52,00 Euro.

Zusätzlich gibt's während Bereitschaften eine Entschädigung von 1,60? je Stunde und bei Sicherheitswachen 9,20? die Stunde.

Grüße Jochen


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365389
Datum13.10.2006 19:449691 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWelch wichtige Investition

Ist halt bei den meisten Feuerwehren aus der Tratition heraus und gehört dazu.


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW803212
Datum01.02.2015 20:384071 x gelesen
Bei uns ist es folgendermaßen geregelt.

Kommandant und 2 Hauptamtliche Gerätewart sind Kommunal angestellt.

StV. Kommandant 400 €
Abt.-Kdt. der Stadt 500 €
Stv. Abt.-Kdt. der Stadt 300 €
Abt.-Kdten. der Ortschaften 300 €
JF-Wart 350 €
Jugendgruppenleiter MIT Ausbildung 200 €
Gerätewart und Atemschutzgerätewart der Stadt (ehrenamtlich) 400 € (6 Fahrzeuge)
Gerätewarte der Ortschaften 200 € (max. 2 Fahrzeuge)
Kassierer der Stadt 250 €

Alle Angaben pro Jahr

MkG

K.Leguttky

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