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Thema | Beantragung von 4m Kanälen bei größeren Lagen | 13 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / | 365234 | |||
Datum | 12.10.2006 16:44 | 6978 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich habe bei meinem Ausbilder Lehrgang Sprechfunk, damals noch am IdF, gelernt, daß es Möglichkeiten gibt bei Großschadenslagen etc. , 4m Sprechfunkkanäle zu "beantragen" via Fax und diese einem dann zugeteilt werden können. Dazu Fragen: 1. ist das wirklich so? 2. wenn ja, auch in Niedersachsen? 3. wie wird dies praktiziert? Ich danke schon mal für eure Antworten. Viele Grüße Oliver | |||||
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Autor | Kai 8S., Oldenburg / Niedersachsen | 365258 | |||
Datum | 12.10.2006 19:24 | 5552 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Sandersch habe bei meinem Ausbilder Lehrgang Sprechfunk, damals noch am IdF, gelernt, daß es Möglichkeiten gibt bei Großschadenslagen etc. , 4m Sprechfunkkanäle zu "beantragen" via Fax und diese einem dann zugeteilt werden können. Das funktioniert tatsächlich sehr unproblematisch. Die Frequenzkoordination macht die Bundespolizei, hier bei uns das Präsidium Nord in Bad Bramstedt. Für planbare Sachen wie z.B. Übungen kann man dies per Fax oder per email im Vorfeld klären. Im Einsatzfall kann man dann dort am besten Anrufen. Auf Grund meiner Funktion habe ich sämtliche Kontaktdaten im Handy und in meinem Einsatzordner. Gruß Kai Stollberg | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 365260 | |||
Datum | 12.10.2006 19:34 | 5508 x gelesen | |||
Nabend gibt es auc hdie Möglichkeit 2 m Kanäle sich zuweisen zu lassen? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 365275 | |||
Datum | 12.10.2006 22:45 | 5594 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschgibt es auc hdie Möglichkeit 2 m Kanäle sich zuweisen zu lassen? In der Regel sind die Reichweiten ja nicht so groß, warum sollte man dann welche beantragen müssen. Also von den meisten Feuerwehren die ich kenne sind eine Menge 2-m-Kanäle in gebrauch. Ist das nicht überall so? MFG Thobias | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 365282 | |||
Datum | 13.10.2006 09:12 | 5553 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SandersAn wen müßte sich eine Einsatzleitung hier wenden? Bei uns läuft die Abwicklung über die Leitstelle- Ich denke, dass das auch generell so ist... Gruß Timo | |||||
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Autor | Kai 8S., Oldenburg / Niedersachsen | 365285 | |||
Datum | 13.10.2006 09:44 | 5582 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo LöfgenBei uns läuft die Abwicklung über die Leitstelle- Ich denke, dass das auch generell so ist... Also generell hat die Leitstelle ja nichts mit Einsatzleitung zu tun. Die nichpolizeiliche Gefahrenabwehr führt ja bekanntlich von Vorne. Hier kann die Leitstelle natürlich Dienstleister sein was auch sinnvoll ist. Es dürfte klar sein das bei Lagen wo eine zusätzliche Kanalvergabe notwendig wird, diese Einsatzleitung über einen Stab mit entsprechenden Sachgebietsleiter 6 verfügen muss. Eine Funkplanung ist, wenn man sie richtig und sinnvoll machen will, fast eine Vollzeitaufgabe. Auch und gerade im Einsatz. Bandlagen, Kanalabstand, Standorte, Wenigkanalgeräte, Freiraumdämpfung, Reflexionen, Abschattungen, usw. sind einige Schlagworte die beachtet werden müssen. Wenn ich für eine Lage die ich führungstechnisch aus z.B. einen ELW 1 fahre zusätzliche Kanäle benötige dann hat man im Vorfeld bei der Grundplanung geschlafen und dann kann man i.d.R. so Kommunikationsprobleme nicht mehr Gegensteuern. Aber nochmal zur Führungsorganisation: Die komplette Fernmeldeplanung macht die höchste Führungsebene. D.h. ELO (oder sonstige örtliche Bezeichnungen wie TEL, ÖEL, GEO, etc) hat den Hut auf. Alle Einsatzabschnittsleitungen darunter haben ihren Bedarf an Kommunikation hier zu melden bzw. abzustimmen. Analog verhält es sich mit EAL-UEAL. Habe ich z.B. den KatS-Fall dann ist die Kanalkoordination mit der KatS-Leitung abzustimmen, da sich das Einsatzgebiet auf mehrere TELs verteilen kann. Die Leitstelle kann aber muss nicht hier Dienstleister sein um diese Kanäle bei der Bundespolizei anzufordern. Gruß Kai Stollberg | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 365286 | |||
Datum | 13.10.2006 10:03 | 5542 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannIst das nicht überall so? Nein. Es gibt auch im 2m-Bereich eine Zuteilung. Inwieweit diese mittlerweile Freiräume für die Nutzung mehrerer Kanäle beinhaltet, können ja die Fachleute hier mal näher erläutern. Aber z. B. bei der digitalen Alarmierung ist eine Zuteilung aufgrund der Reichweiten durchaus sinnvoll. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 365288 | |||
Datum | 13.10.2006 10:13 | 5641 x gelesen | |||
Moinsen! Geschrieben von Kai Stollberg Es dürfte klar sein das bei Lagen wo eine zusätzliche Kanalvergabe notwendig wird, diese Einsatzleitung über einen Stab mit entsprechenden Sachgebietsleiter 6 verfügen muss. Dazu habe ich ein paar Fragen: Welche Kräfte hält das THW gem. StAN für den Fernmeldebereich vor? Wie sind diese ausgerüstet? Wo sind sie stationiert? Wie ist das Personal (Mannschaft, Unterführer und Führer) ausgebildet? Wo finden diese Lehrgänge statt? Ist es möglich als Feuerwehrangehöriger an solchen Lehrgängen teilzunehmen? Ist dies üblich? Beste Grüße Sven Seminar Sicherheit im Innenangriff am 14.10.2006 in Winsen a. d. Luhe | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 365356 | |||
Datum | 13.10.2006 17:29 | 5533 x gelesen | |||
Hallo Sven, Geschrieben von Sven Koopmann Welche Kräfte hält das THW gem. StAN für den Fernmeldebereich vor? Lt STAN sind dieses die Fachgruppen Führung und Kommunikation Die Standorte und Aufgaben dieser FGr kannst Du aus dem Download Das THW in Google Earth auf unserer HP ersehen. Weiterhin gibt es in vielen Ortsverbänden sog Informations- und Kommunikationsgruppen. Geschrieben von Sven Koopmann Wie sind diese ausgerüstet? Die entsprechende STAN gibt es ebenfalls auf unserer HP. Geschrieben von Sven Koopmann Wie ist das Personal (Mannschaft, Unterführer und Führer) ausgebildet? Einen entsprechenden Ausbildungskatalog kannst Du dir unter BUS Neuhausen herunterladen. Geschrieben von Sven Koopmann Ist es möglich als Feuerwehrangehöriger an solchen Lehrgängen teilzunehmen? Grundsätzlich: ja. Geschrieben von Sven Koopmann Ist dies üblich? In Einzelfällen habe ich selbst schon an Lehrgängen der FGr FK teilgenommen, bei denen auch Kameraden irgendwelcher Wehren anwesend waren. Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth ab dem: 01.05.06 unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 365358 | |||
Datum | 13.10.2006 17:35 | 5603 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen WenzelGrundsätzlich: ja. auf welcher Grundlage? Wie ist dort der Ablauf? Welche Kosten entstehen dann für die Gemeinden? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 365362 | |||
Datum | 13.10.2006 17:55 | 5584 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschauf welcher Grundlage? Mir ist die Grundlage nicht bekannt. Ich gehe auch davon aus, daß dieses nicht vom THW beurteilt wird, wenn eine Gemeinde eine solche Teilnahme für richtig hält. Diese sollte im Bedarfsfall freie Lehrgansplätze erfragen um dann eine entsprechende Anmeldung vorzunehmen. Da das aber alles nur meine Meinung und nicht sicheres Wissen ist, sollten die genauen Modalitäten unter BUS Hoya erfragt werden. Geschrieben von Florian Besch Welche Kosten entstehen dann für die Gemeinden? keine Ahnung. :-( Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth ab dem: 01.05.06 unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 365434 | |||
Datum | 14.10.2006 06:09 | 5595 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Andreas Bräutigam--- Es gibt auch im 2m-Bereich eine Zuteilung. Inwieweit diese mittlerweile Freiräume für die Nutzung mehrerer Kanäle beinhaltet, können ja die Fachleute hier mal näher erläutern. Aber z. B. bei der digitalen Alarmierung ist eine Zuteilung aufgrund der Reichweiten durchaus sinnvoll. Es gibt in NRW eine recht großzügige Freigabe zur Nutzung diverser 2m (Halb-)Kanäle; die alte Zuordnung eines bestimmten Kanals pro Kreis hat IMO kaum noch eine praktische Bedeutung. Die Nutzung der jeweils anderen Kanalhälften für den Sprechfunk liegt auch im Verantwortungsbereich der Anwender. Hier kann (und sollte!) man im Vorfeld klären, wo keine Probleme mit Alarmierungsnetzen auftreten. Eine Zuteilung durch das Land ist nur noch für die Alarmierung selbst vorgesehen, oder halt für ggf. benötigte weitere Kanäle im Einzelfall. Gruß, Henning | |||||
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