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Thema | Welche jährliche Ausbildung / Fortbildung? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 366630 | |||
Datum | 20.10.2006 12:17 | 7274 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich weiß, das dieses Thema schon mal behandelt wurde, kann jedoch im Archiv leider nichts finden. Also wer kann mir zuverlässig (am besten mit entsprechender Rechtsgrundlage) nennen, welche Ausbildungen / Fortbildungen / Belehrungen / Unterweisungen usw. jährlich durchgeführt werden müssen. Und natürlich, welche in kürzeren bzw. längeren Abständen durchgeführt werden müssen. Schon mal Danke an Alle für die Mitarbeit Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 366631 | |||
Datum | 20.10.2006 12:18 | 6765 x gelesen | |||
Belehrung nach UVV... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen / | 366637 | |||
Datum | 20.10.2006 13:00 | 6563 x gelesen | |||
Die rechtlichen Grundlagen hab ich leider nicht zur Verfügung, bei uns (FF Mannheim, Abt. Friedrichsfeld) ist aber folgendes Üblich: 1x jährlich: Atemschutzbelastungsübung weitere Atemschutzübung Höhen- und Absturzsicherung Erste Hilfe Übung für die Kettensägenführer Grüße Jochen | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 366639 | |||
Datum | 20.10.2006 13:20 | 6636 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Besch Belehrung nach UVV. Was in meinen Augen der größte Unfug und eine absolute Augenwischerei ist (Damit meine ich nicht Deine Aussage, sondern die Tatsache, dass eine solche Belehrung durchzuführen ist.. ). Ist ja toll, dass ich an einem Abend Grundzüge aus der UVV Feuerwehr rezitiere und mir das ggf. sogar noch abzeichnen lasse. Sinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Lässt sich halt nicht mehr so toll abzeichnen und eine Pseudosicherheit erzeugen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 366648 | |||
Datum | 20.10.2006 13:36 | 6575 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornIst ja toll, dass ich an einem Abend Grundzüge aus der UVV Feuerwehr rezitiere und mir das ggf. sogar noch abzeichnen lasse. Sinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Lässt sich halt nicht mehr so toll abzeichnen und eine Pseudosicherheit erzeugen.. ich geb dir ja recht wir machen Gott sei Dank nicht jedes jahr die selbe Litanei es wird auf die Unfallstatistik besprochen, erklärt was beschafft und veranlasst wurde (im UVV Sinne) witzig ist das es einmal im Jahr behandelt werden muss dann muss auch jeder unterschreiben der da war es wird aber keine Nachschulung angesetzt mit dem Ziel das alle sich einmal im Jahr die Litanei anhören müssen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 366651 | |||
Datum | 20.10.2006 13:49 | 6551 x gelesen | |||
Wird die Abzeichnung der Anwesenheit bei einer solchen UVV-Einschläferungsstunde nicht von manchen Unfallkassen gefordert oder zumindest empfohlen? Als Rückzugsweg der Verantwortlichen im Unfallsfall (so Worte fallen einem nur freitags ein), im Sinne von "Er hätte es wissen müssen, er war bei der UVV-SChulung dabei". Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 366653 | |||
Datum | 20.10.2006 13:51 | 6557 x gelesen | |||
doch aber das witzige ist das wenn du bei UVV nicht da bist oder unterschreibst einfach nicht kommt keiner und sagt ... dududu dieses Jahr fehlt die Weiterbildung nächste Woche ist die Nachschulung wobei unsere UVV recht witzig ist Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 366658 | |||
Datum | 20.10.2006 13:56 | 6589 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen Petzinger1x jährlich: Belehrung über § 35/38 da gibt es auch für NRW einen "Blaulichterlass" zu. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 366715 | |||
Datum | 20.10.2006 16:32 | 7243 x gelesen | |||
Hallo Hubert, folgende Liste hatte ich mal zusammengestellt, inhaltlich dürfte sich da nichts dran geändert haben nur die Quellen könnten sich etwas verschoben haben (FwDV 2 neu etc.): Was man einmal im Jahr zwingend machen muss: Fahrerunterweisung Gem. Runderlass des MWMV, IM, MAGS vom 20.01.1984 (Stegmann Nr. 621) UVV-Unterweisung § 7 Abs. 2 Allgemeine UVV Belastungsübung mit Atemschutz in Übungsanlage FwDV 7 Nr. 6 Einsatzübung in taktischer Einheit mit Atemschutz FwDV 7 Nr. 6 Übung mit CSA für CSA-Träger FwDV 7 Nr. 6 Mindestens 40 Stunden Ausbildungsdienst FwDV 2/1 1.12 Fortbildung im Bereich GSG FwDV 500 1.4 Übung im Bereich GSG FwDV 500 1.4 - Taucher 15 Tauchgänge/Jahr (FwDV 8,BGV C28) - Flurförderfahrzeugführer - jährlich (BGV A1) Was man regelmäßig machen muss: Fortbildung in den Funktionen GF/ZF etc. FwDV 2/1 1.11 - ADR, alle fünf Jahre Auffrischung für Gefahrgutfahrer (ADR-Rahmenrichtlinien) - Sportübungsleiter - alle vier Jahre mind. 16 Std. (Richtlinie LSB) - Desinfektoren - alle fünf Jahre (TRGS 522) - Bahnerden - alle zwei Jahre (Merkblatt Bahnerden) - Fahrlehrer - alle vier Jahre (FahrlG) Gruß Sven | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 366722 | |||
Datum | 20.10.2006 17:06 | 6536 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannHallo Hubert, Hallo Sven, vielen Dank. So etwas habe ich gesucht. @ alle - Hat jemand was zu ergänzen ? Beispielsweise Absturzsicherung / Bedienung Kran und Winde vom Rüstwagen / Bedienung Drehleiter usw. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 366723 | |||
Datum | 20.10.2006 17:16 | 6491 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hubert Kohnen Beispielsweise Absturzsicherung PSA gegen Absturz (GUV-R198, 7.2), PSA zum Halten und Retten (GUV-R199, 6.2): Der Unternehmer hat die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen: ?Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung, ?die bestimmungsgemäße Benutzung, ?das richtige Anschlagen, ?die ordnungsgemäße Aufbewahrung, ?das Erkennen von Schäden. Quelle: siehe oben MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 366743 | |||
Datum | 20.10.2006 18:41 | 6482 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornSinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Glücklicherweise in Ba-Wü so möglich. Wird auch von der LFS so propagiert und zumindest bei uns auch so umgesetzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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