alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaWelche jährliche Ausbildung / Fortbildung?12 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW366630
Datum20.10.2006 12:177274 x gelesen
Hallo zusammen,
ich weiß, das dieses Thema schon mal behandelt wurde, kann jedoch im Archiv leider nichts finden.
Also wer kann mir zuverlässig (am besten mit entsprechender Rechtsgrundlage) nennen, welche Ausbildungen / Fortbildungen / Belehrungen / Unterweisungen usw. jährlich durchgeführt werden müssen. Und natürlich, welche in kürzeren bzw. längeren Abständen durchgeführt werden müssen.

Schon mal Danke an Alle für die Mitarbeit


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar366631
Datum20.10.2006 12:186765 x gelesen
Belehrung nach UVV...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoch8en 8P., Edingen / 366637
Datum20.10.2006 13:006563 x gelesen
Die rechtlichen Grundlagen hab ich leider nicht zur Verfügung, bei uns (FF Mannheim, Abt. Friedrichsfeld) ist aber folgendes Üblich:

1x jährlich:
Atemschutzbelastungsübung
weitere Atemschutzübung
Höhen- und Absturzsicherung
Erste Hilfe
Übung für die Kettensägenführer

Grüße
Jochen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen366639
Datum20.10.2006 13:206636 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian BeschBelehrung nach UVV.

Was in meinen Augen der größte Unfug und eine absolute Augenwischerei ist (Damit meine ich nicht Deine Aussage, sondern die Tatsache, dass eine solche Belehrung durchzuführen ist.. ).
Ist ja toll, dass ich an einem Abend Grundzüge aus der UVV Feuerwehr rezitiere und mir das ggf. sogar noch abzeichnen lasse. Sinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Lässt sich halt nicht mehr so toll abzeichnen und eine Pseudosicherheit erzeugen...

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar366648
Datum20.10.2006 13:366575 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornIst ja toll, dass ich an einem Abend Grundzüge aus der UVV Feuerwehr rezitiere und mir das ggf. sogar noch abzeichnen lasse. Sinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Lässt sich halt nicht mehr so toll abzeichnen und eine Pseudosicherheit erzeugen..

ich geb dir ja recht

wir machen Gott sei Dank nicht jedes jahr die selbe Litanei
es wird auf die Unfallstatistik besprochen, erklärt was beschafft und veranlasst wurde (im UVV Sinne)

witzig ist das es einmal im Jahr behandelt werden muss
dann muss auch jeder unterschreiben der da war

es wird aber keine Nachschulung angesetzt mit dem Ziel das alle sich einmal im Jahr die Litanei anhören müssen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)366651
Datum20.10.2006 13:496551 x gelesen
Wird die Abzeichnung der Anwesenheit bei einer solchen UVV-Einschläferungsstunde nicht von manchen Unfallkassen gefordert oder zumindest empfohlen? Als Rückzugsweg der Verantwortlichen im Unfallsfall (so Worte fallen einem nur freitags ein), im Sinne von "Er hätte es wissen müssen, er war bei der UVV-SChulung dabei".


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar366653
Datum20.10.2006 13:516557 x gelesen
doch aber das witzige ist das wenn du bei UVV nicht da bist oder unterschreibst einfach nicht kommt keiner und sagt ... dududu dieses Jahr fehlt die Weiterbildung nächste Woche ist die Nachschulung

wobei unsere UVV recht witzig ist


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW366658
Datum20.10.2006 13:566589 x gelesen
Geschrieben von Jochen Petzinger1x jährlich:
Atemschutzbelastungsübung
weitere Atemschutzübung
Höhen- und Absturzsicherung
Erste Hilfe (gemäß BG alle 2 Jahre)
Übung für die Kettensägenführer



Belehrung über § 35/38 da gibt es auch für NRW einen "Blaulichterlass" zu.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW366715
Datum20.10.2006 16:327243 x gelesen
Hallo Hubert,

folgende Liste hatte ich mal zusammengestellt, inhaltlich dürfte sich da nichts dran geändert haben nur die Quellen könnten sich etwas verschoben haben (FwDV 2 neu etc.):
Was man einmal im Jahr zwingend machen muss:

Fahrerunterweisung Gem. Runderlass des MWMV, IM, MAGS vom 20.01.1984 (Stegmann Nr. 621)
UVV-Unterweisung § 7 Abs. 2 Allgemeine UVV
Belastungsübung mit Atemschutz in Übungsanlage FwDV 7 Nr. 6
Einsatzübung in taktischer Einheit mit Atemschutz FwDV 7 Nr. 6
Übung mit CSA für CSA-Träger FwDV 7 Nr. 6
Mindestens 40 Stunden Ausbildungsdienst FwDV 2/1 1.12
Fortbildung im Bereich GSG FwDV 500 1.4
Übung im Bereich GSG FwDV 500 1.4
- Taucher 15 Tauchgänge/Jahr (FwDV 8,BGV C28)
- Flurförderfahrzeugführer - jährlich (BGV A1)


Was man regelmäßig machen muss:

Fortbildung in den Funktionen GF/ZF etc. FwDV 2/1 1.11


- ADR, alle fünf Jahre Auffrischung für Gefahrgutfahrer (ADR-Rahmenrichtlinien)

- Sportübungsleiter - alle vier Jahre mind. 16 Std. (Richtlinie LSB)

- Desinfektoren - alle fünf Jahre (TRGS 522)

- Bahnerden - alle zwei Jahre (Merkblatt Bahnerden)

- Fahrlehrer - alle vier Jahre (FahrlG)

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW366722
Datum20.10.2006 17:066536 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannHallo Hubert,
folgende Liste hatte ich mal zusammengestellt

Hallo Sven, vielen Dank. So etwas habe ich gesucht.

@ alle - Hat jemand was zu ergänzen ? Beispielsweise Absturzsicherung / Bedienung Kran und Winde vom Rüstwagen / Bedienung Drehleiter usw.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen366723
Datum20.10.2006 17:166491 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Hubert KohnenBeispielsweise Absturzsicherung
PSA gegen Absturz (GUV-R198, 7.2), PSA zum Halten und Retten (GUV-R199, 6.2):

Der Unternehmer hat die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens
jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
?Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen
Ausrüstung,
?die bestimmungsgemäße Benutzung,
?das richtige Anschlagen,
?die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
?das Erkennen von Schäden.

Quelle: siehe oben


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg366743
Datum20.10.2006 18:416482 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornSinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen.

Glücklicherweise in Ba-Wü so möglich. Wird auch von der LFS so propagiert und zumindest bei uns auch so umgesetzt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt