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Thema | Brandschutzvorschriften in Jugendzentrum | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 367468 | |||
Datum | 24.10.2006 19:38 | 7537 x gelesen | |||
Hallo Die Jugendlichen eines Jugendzentrums in unserer Gemeinde wollen ihre Räumlichkeiten neu gestalten und stoßen bei der Verwaltung mit dem Argument des Brandschutzes auf Widerstand. Jetzt haben sie mich gefragt welche Vorschriften denn überhaupt zu beachten sind. Leider kenn ich mich damit auch nur sehr sehr wage aus. Deshalb meine Bitte um Euere Mithilfe. Noch ein paar Angaben Bundesland: Bayern das Jugendzentrum sind 4 Räume a 20-40 qm die an den abgeschlossenen Erwachsenenbereich grenzen. Bis auf einen Raum sind alle Räume ebenerdig und mit großen Fenstern (als Fluchtweg geeignet) versehen. Bauweise: Massives Mauerwerk, Betondecke mit Holz verkleidet bei Veranstaltungen sind ca. 80 Personen anwesend es gibt ein striktes Rauchverbot in den Räumen Insbesondere interessiert uns was bei Deko und Einrichtung zu beachten ist. Jetzt schon mal vielen Dank für Euere Hilfe Alex | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 367470 | |||
Datum | 24.10.2006 19:41 | 5417 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex Koppund stoßen bei der Verwaltung mit dem Argument des Brandschutzes auf Widerstand. Dann soll die Verwaltung doch mal sagen, was genau das Problem ist. Wäre doch wohl die einfachste Lösung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 367475 | |||
Datum | 24.10.2006 20:00 | 5384 x gelesen | |||
Hallo Stefan sicherlich richtig nur besteht die Verwaltung auch "nur" aus ehrenamtlichen gewählten Vertretern. Und der sog. Bauausschuß ist nicht gerade ein Expertengremium in Sachen Brandschutz. Folge: Es besteht sehr viel Halbwissen und daraus konstruiert man dann Argumente gegen Dekoration und Möblierung. Deshalb wäre es sehr hilfreich entsprechende Vorschriften zu kennen um z.B. sagen zu können bei dieser Raumgröße und Personenanzahl gelten best. Vorschriften "noch" nicht. Oder aber die Vorschrift ist eingehalten durch Verwendung von schwer entflammbaren Vorhängen,.... oder oder oder Wie du wahrscheinlich schon zwischen den Zeilen liest gehts hier auch um Differenzen zwischen Verwaltung und Jugendvertretung. Und da die Jugend gerne mit Argumenten auftreten möchte und nicht mit vorgefertigter Meinung ist die Kenntnis von Vorschriften und die sich daraus ergebenen Konsequenzen recht hilfreich | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 367476 | |||
Datum | 24.10.2006 20:04 | 5330 x gelesen | |||
Hallo! Ich würde an eurer Stelle auch den Spiess umdrehen, und mir von der Verwaltung deren Zweifel bzw. Kritikpunkte nennen lassen. Diese können ja dann ggf. widerlegt werden. Ist doch einfacher als von vorneherein "alle" möglichen Punkte zu widerlegen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 367477 | |||
Datum | 24.10.2006 20:07 | 5538 x gelesen | |||
Hallo konkret geht es erst mal um ein paar Sofas und Vorhänge und evtl. lose Teppiche Ich hab den Jugendlichen zu schwer entflammbaren Vorhängen geraten. Aber bei den Sofas? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 367484 | |||
Datum | 24.10.2006 20:23 | 5329 x gelesen | |||
Hallo Alex, ich würde an deiner Stelle zur nächsten BF gehen und dort mit den Kollegen der Abteilung vorbeugender Brandschutz darüber sprechen. Die können dir sagen was beachtet werden muß und wo das steht. Außerdem haben die vielleicht auch Tips wo das entsprechende Material (schwerentflammbarer Vorhang, usw.) bekommst. Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. icq 289 746 657 | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 367485 | |||
Datum | 24.10.2006 20:26 | 5257 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex Koppnur besteht die Verwaltung auch "nur" aus ehrenamtlichen gewählten Vertretern. Also gehts nicht um die Verwaltung sondern um den Rat. Wenn es um Brandschutzdinge geht, würde ich mich an die Leute wenden, die da was von verstehen und die Auflagen machen. => Brandschauer, zuständige Baubehörde. Wenn die grünes Licht geben, gibt es aus dieser Sicht keine Probleme. Geschrieben von Alex Kopp Wie du wahrscheinlich schon zwischen den Zeilen liest gehts hier auch um Differenzen zwischen Verwaltung und Jugendvertretung. s.o. Geschrieben von Alex Kopp Und da die Jugend gerne mit Argumenten auftreten möchte und nicht mit vorgefertigter Meinung ist die Kenntnis von Vorschriften und die sich daraus ergebenen Konsequenzen recht hilfreich Ja, aber es scheint bei Euch weniger Probelem aus Brandschutzsicht zu bestehen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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