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ThemaUrteile rund ums Thema Reifen14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367498
Datum24.10.2006 22:187942 x gelesen
Hallo,

wer hat da passende Urteile zur Hand? (War da nicht mal was mit einem Fzg einer JF mit geplatztem Reifen, der angeblich zu alt war?)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8G., Dortmund / NRW367501
Datum24.10.2006 22:296592 x gelesen
http://www.fuk-nord.de/pdf/sicherheitsbrief18.pdf

Siehe Seite 6 !
Habe allerdings im Hinterkopf das diese Urteil nicht rechtskräftig ist. Da gab es einen einspruch / Revision oder so etwas.....

Gruß Markus


**Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.**
!! MEINE MEINUNG SONST NIX !!

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AutorHara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen367520
Datum25.10.2006 06:546621 x gelesen
Tach auch,

Urteil hab ich jetzt nicht, aber wir haben bei unserer 1. Fahrerschulung ein Schreiben ausgehändigt bekommen, das Durch den Verband der Deutschen Kautschukindustrie an den Bundesverband der Unfallkassen gerichtet war und auf deren ANfrage einen Austausch der Reifen an Fw. Fahrzeugen nach spätestens 8 Jahren empfiehlt.

Auf Grund dessen, das die Unfallkassen diese Information haben werden setdem die Reifen nicht mehr nach 10, sondern nach 8 Jahren getauscht um einfach dummen Fragen bei einem Unfall aus dem Weg zu gehen.

Meiner Meinung nach ist dieser Zeitraum immernoch zu Groß gewählt. Bei Besagtem Training hatten wir teilnehmende Feuerwehren der Reifen 2 Tage auf dem Fahrzeug wahren und die ältesten 13 Jahre. Der Unterschied auf der Gleitfläche war sehr interessant. Das Fahrzeug mit den neuen Reifen stand nach wenigen Metern mit lautem quietschen - Das mit den alten erst mehrere Meter nach dem Ende der Gleitfläche, ohne einen einzigen Ton zu hören (Zu den Wetterbedingungen Es hatte ca. -3° C und wir hatten ca. 2 cm Schnee)

Das Training fand auf dem Verkehrsübungsgelände des ADAC in Gründau statt (zusammen mit der HLFS)


Gruß aus Hessen

Harald
*derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt*


-Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!-



www.feuerwehr-dietzenbach.de
www.jf-dietzenbach.de
www.dietzenbach.de


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW367538
Datum25.10.2006 09:226540 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Markus GroßeHabe allerdings im Hinterkopf das diese Urteil nicht rechtskräftig ist. Da gab es einen einspruch / Revision oder so etwas.....

Das ist ein Urteil des AG Leverkusen gewesen. Sven war da hinterher, um das zu besorgen...

Eine Berufung/Revision ist mir nicht bekannt, würde mich ehrlich gesagt auch wundern, da der Fahrer - rein vom Strafmaß her betrachtet - mit knapp 4.000 EUR Geldstrafe bei einer festgestellten fahrlässigen Tötung wirklich noch sehr gut weggekommen ist. Da habe ich schon andere Urteile im Rahmen von fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr erlebt.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW367545
Datum25.10.2006 10:206525 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Katja MidunskyDas ist ein Urteil des AG Leverkusen gewesen. Sven war da hinterher, um das zu besorgen...

... und hat es bis heute nicht bekommen. Geht der FuK NRW m.W.n. aber genauso.

Geschrieben von Katja MidunskyEine Berufung/Revision ist mir nicht bekannt, würde mich ehrlich gesagt auch wundern
Dann wundere Dich! ;-)
Das Ding ist in Berufung beim LG Köln, deswegen will auch keiner das Urteil rausrücken. Das ist zumindest das was mir damals die Mitarbeiter des AG Leverkusen mitgeteilt haben.

Geschrieben von Katja Midunskyda der Fahrer - rein vom Strafmaß her betrachtet - mit knapp 4.000 EUR Geldstrafe bei einer festgestellten fahrlässigen Tötung wirklich noch sehr gut weggekommen ist.
Ich finde das Urteil überspannt die Anforderungen an den Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs. Zum einen könnte ich persönlich gar nicht feststellen, ob die Reifen porös sind und seid gerade eben weiß ich erstmals, woran man das Reifenalter ermitteln kann. Bei einem Privat-PKW mag man das anders beurteilen, weil man dort persönlich Einfluss auf die Wartung des Fahrzeugs hat, während man bei der Feuerwehr davon ausgehen muss, dass es sich um einsatzbereite Fahrzeuge handelt, das bedeutet für mich selbstverständlich auch , dass die Fahrzeuge für normale Fahrten tauglich sind.
Inwieweit die Kinder während einer Fahrt angeschnallt bleiben, ist doch auch zu 100% von dem Kind abhängig! Selbst wenn man unterstellt, der Fahrer bemerkt das abschnallen des Kindes, wie sollte er korrekt reagieren? Anhalten bis das Kind wieder angeschnallt ist? Auf der AUTOBAHN?
Ich hätte gerne mal die Gründe gelesen, auf die diese Strafe gestützt wird.

Das die Gemeinde aus Gründen der Gefährdungshaftung für den Unfall und dessen schlimme Folgen zahlen muss ist völlig unstreitig!

Gruß
Sven


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AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz367551
Datum25.10.2006 11:216529 x gelesen
Hallo.

Hat nicht mal vor wenigen Wochen jemand in diesem Forum folgenden Satz geschrieben, den ich mir fest eingeprägt habe:

"Die deutschen Gerichte entscheiden in erster Instanz schnell und in Zweiter richtig."

Ich weiß zwar nicht, ob das der genaue Wortlaut war, aber vom Sinn her ist es gleich.

MkG
Jan


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW367562
Datum25.10.2006 12:376499 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sven TönnemannDas Ding ist in Berufung beim LG Köln, deswegen will auch keiner das Urteil rausrücken. Das ist zumindest das was mir damals die Mitarbeiter des AG Leverkusen mitgeteilt haben.

Wer hat denn Berufung eingelegt, der Fahrer oder die StA? Hast Du ein Berufungsaktenzeichen? Dann gehe ich bei Gelegenheit mal auf der Geschäftsstelle vorbei und frage mal nach.

Geschrieben von Sven TönnemannIch finde das Urteil überspannt die Anforderungen an den Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs.

Würde ich als Verteidiger selbstverständlich genauso sehen :o)
Allerdings finde ich die Infos ein wenig zu dünn, um den Sorgfaltsmaßstab bzw. die Fahrlässigkeit des Fahrers richtig einschätzen zu können, z.B. ob das Losschnallen bzw. die defekten Reifen für den Fahrer erkennbar/vorhersehbar waren bzw. hätten erkennbar sein können bzw. müssen.

Mich hat nur damals schon gewundert, dass man dem BF-Kollegen, der das Fahrzeug mit den schlechten Reifen herausgegeben hat, nicht an den Kragen gegangen ist.

Gruß
Katja


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367588
Datum25.10.2006 14:066596 x gelesen
Geschrieben von Jan Becker"Die deutschen Gerichte entscheiden in erster Instanz schnell und in Zweiter richtig."

hab ich schon mehrfach für gepostet, stammt von meinem Rechtsprof an der BUGH... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367677
Datum25.10.2006 22:386493 x gelesen
Geschrieben von Markus Großehttp://www.fuk-nord.de/pdf/sicherheitsbrief18.pdf

hmmm, Seiten nicht zugänglich?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367680
Datum25.10.2006 22:536588 x gelesen
Geschrieben von Harald GötzeAuf Grund dessen, das die Unfallkassen diese Information haben werden setdem die Reifen nicht mehr nach 10, sondern nach 8 Jahren getauscht um einfach dummen Fragen bei einem Unfall aus dem Weg zu gehen.

gibts das irgendwo von einer FUK schriftlich, ich kenn nach wie vor nur die 10 Jahre für Einsatzfahrzeuge...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW367766
Datum26.10.2006 11:356541 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie deutschen Gerichte entscheiden in erster Instanz schnell und in Zweiter richtig."

hab ich schon mehrfach für gepostet, stammt von meinem Rechtsprof an der BUGH... ;-)


In 1. Instanz schnell? Sowas kann auch nur ein Theoretiker behaupten... :o)

Ich war gestern beim 1. Termin in einer Sache vor dem Amtsgericht. Nächster Termin: Februar 2007...Nicht dass die Klage erst seit März 2006 eingereicht wäre...

Gruß
Katja


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367768
Datum26.10.2006 11:446454 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyIn 1. Instanz schnell? Sowas kann auch nur ein Theoretiker behaupten... :o)

ist ja auch außerdem schon > 15 Jahre her... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein367780
Datum26.10.2006 13:116577 x gelesen
Hallo,

die Hanseatische FUK Nord, wie die FUK für SH, HH, und MeckPomm seit neuestem heißt, veröffentlicht in ihrem Sicherheitsbrief Nr. 15 auf Seite 8:

Zitat "Nach übereinstimmender Auffassung der Fachleute und Sachverständigen sind Reifen an Löschfahrzeugen spätestens nach einer Montagezeit von zehn Jahren auszusondern, bzw. nach einer Montagezeit von sieben Jahren einer Verwendung an anderen Fahrzeugen (Bauhof, Abwasserverband u.ä.) zuzuführen. Als zuständiger Unfallversicherungsträger der Feuerwehren empfehlen wir den Städten und Gemeinden, entsprehcnd zu verfahren, um Gefährdungen für Feuerwehrangehörige auszuschließen.
In der Schriftenreihe "Feuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein" hat zudem der Innenminister in Heft 3 "Feuerwehrfahrzeuge" ebenfalls empfohlen, Reifen von Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens zehn Jahren auszusondern."

Zitat Ende.
Der Sicherheitsbrief ist bei der FUK unter http://www.fuk-nord.de/pdf/sicherheitsbrief.pdf abrufbar, das Heft 3 "Feuerwehrfahrzeuge" stand unter http://www.lfs-sh.de. Derzeit ist seit vielen Wochen dort nur der Hinweis, dass das Heft nicht mehr aktuell sei und überarbeitet würde...


Gruß

Jan Haagen

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AutorWolf8gan8g S8., Blankenheimerdorf / NRW367883
Datum26.10.2006 21:576419 x gelesen
Urteil habe ich leider auch nicht greifbar, aber einige entsprechende Artikel aus dem "Kölner-Stadt-Anzeiger":
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Grüße aus der Eifel

Wolfgang


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