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Thema | Feuerwehrfahrzeug gestohlen | 27 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 368824 | |||
Datum | 03.11.2006 09:49 | 7773 x gelesen | |||
In Duisburg wurde ein Fahrzeug gestohlen..... TEXT und BILDER Grüße Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 368829 | |||
Datum | 03.11.2006 10:15 | 7226 x gelesen | |||
JF-Angehöriger begeht Verkehrsunfallflucht mit geklautem Feuerwehrauto siehe Link im Threadcontainer ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 368834 | |||
Datum | 03.11.2006 10:52 | 7244 x gelesen | |||
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass wir in diesem Thread aufgrund des Alters des Fahrers bald wieder auf ein schon oft diskutiertes Thema abdriften werden... Immerhin dürfte er in manchen Bundesländern schon richtige Einsätze mitfahren, da bräuchte er eine solche Spritztour nicht... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Denn8is 8R., Rhede / NRW | 368836 | |||
Datum | 03.11.2006 10:57 | 7186 x gelesen | |||
Ich habe eher das Gefühl, das diese seine erste und letzte Einsatzfahrt gewesen ist. Der wird mit Sicherheit nicht mehr lange Angehöriger der Jugendfeuerwehr sein... Gruß aus dem schönen kreis Borken! D. Rexwinkel | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 368839 | |||
Datum | 03.11.2006 11:13 | 7189 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppImmerhin dürfte er in manchen Bundesländern schon richtige Einsätze mitfahren, da bräuchte er eine solche Spritztour nicht... Und wenn er irgendwann umzieht wird er auch wieder mitfahren dürfen, wenn sein Führungszeugnis (wenn überhaupt) angefordert wird, werden ja Jugenddelikte gelöscht sein, oder irre ich (@katja)? Übel, aber kommt immer wieder vor, vor etwas über zwanzig Jahren hat auch ein ehemaliges Mitglied (damals wohl aus diversen gründen schon vorher ausgeschlossen gewesen) einer Jugendfeuerwehr aus der nähe einen Einbruch ins Feuerwehrhaus verübt und anschließend noch Feuer gelegt, ging damals einiges zu Schaden (RW,VRW und natürlich die Gebäudesupstanz). Aber wieviele Jugendliche stehlen Fahrzeuge, sicher genug, die Tatsache, dass der Angehörige einer JFW dies tut (schlimm genug) würde in einer Statistik sicher nicht all zu groß auffallen, jedoch durch die Presse wird daraus eine riesen Kampangne. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 368872 | |||
Datum | 03.11.2006 14:22 | 7165 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertAber wieviele Jugendliche stehlen Fahrzeuge, sicher genug, die Tatsache, dass der Angehörige einer JFW dies tut Ja, klar. Aber mal ehrlich: Wie blöd muss man eigentlich sein? Hat der wirklich geglaubt, es merkt keiner, wenn ein PKW der Feuerwehr mit Blauhorn durch die Stadt fährt und da drei Kiddies drin sitzen? Neeneenee... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 368887 | |||
Datum | 03.11.2006 15:37 | 7344 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningHat der wirklich geglaubt, es merkt keiner, wenn ein PKW der Feuerwehr mit Blauhorn durch die Stadt fährt Tja, Glaube kann Berge versetzen (im Gehirn) Geschrieben von Stefan Brüning Wie blöd muss man eigentlich sein? Die Frage könnte auch sein, wie Blöd man sein muss, so etwas überhaupt zu machen, egal ob BOS-Fahrzeug oder jed welches anders ..... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Mirskofen (BY) / Bayern | 369019 | |||
Datum | 04.11.2006 17:47 | 7213 x gelesen | |||
Auch wenn er großen Mist gebaut hat, hatte er zumindest genügend Verstand und auch Mut sich selbst zu stellen! Das finde ich sollte man ihm trotz allem anrechnen. MfG Albert | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 369020 | |||
Datum | 04.11.2006 17:54 | 7207 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert KißlingerDas finde ich sollte man ihm trotz allem anrechnen. Das wird meiner Erfahrung nach auch in nennenswertem Umfang geschehen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369116 | |||
Datum | 05.11.2006 15:03 | 7158 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDas wird meiner Erfahrung nach auch in nennenswertem Umfang geschehen.Ja, leider. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 369217 | |||
Datum | 06.11.2006 10:21 | 7183 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Hilbert Und wenn er irgendwann umzieht wird er auch wieder mitfahren dürfen, wenn sein Führungszeugnis (wenn überhaupt) angefordert wird, werden ja Jugenddelikte gelöscht sein, oder irre ich (@katja)? Gelöscht nicht unbedingt. Sämtliche Eintragungen werden erst mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist (§ 63 BZRG). Aber Eintragungen in das Erziehungsregister müssen aber nicht offenbart werden, d.h. genauso wie ein Erwachsener, der sich bis zu einer Geldstrafe von 89 Tagessätzen als nicht vorbestraft bezeichnen kann, muss auch der Jugendliche seine "Vorstrafen" nicht angeben. Und in dem Führungszeugnis, dass die FW bekommt, stehen sie auch nicht drin. Letztlich ist das Führungszeugnis nur geeignet, um die richtigen Knaller auszusortieren. Denn bis man 90 Tagessätze Geldstrafe bekommt, muss man sich ganz schön was erlauben. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369222 | |||
Datum | 06.11.2006 10:38 | 7209 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyLetztlich ist das Führungszeugnis nur geeignet, um die richtigen Knaller auszusortieren. Das heist letzt endlich, das der Knabe mit 25 zur BF kann und dort sein Laufbahn beginnt ... oder auch schon früher in irgend einer FFW .... Geschrieben von Katja Midunsky Denn bis man 90 Tagessätze Geldstrafe bekommt, muss man sich ganz schön was erlauben. Also kann man es ja eh kaum Sortieren, wer was verbrochen hat und wer nicht, nur die Schlager kommen ans licht, der Rest bleibt dunkel, sprich verborgen .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Düsseldorf / | 369228 | |||
Datum | 06.11.2006 10:58 | 7180 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertDas heist letzt endlich, das der Knabe mit 25 zur BF kann und dort sein Laufbahn beginnt ... Na und? Sollte man trotz allem nicht - wie ja schon vom Gesetzgeber vorgesehen - das Alter des Burschen berücksichtigen? Manche reifen etwas später und Gottlob ist nix schlimmeres passiert, sodaß wohl auch nicht mit nachhaltig schwerwiegenden rechtlichenen Konsequenzen zu rechnen ist. Davon ab, auch wenn einer mal etwas tüchtiger hinlangt, steht das einer Fw-Laufbahn nicht zwingend im Wege. Ich weiß positiv von einem Fall wo jemand mit 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung im Führungszegnis bei einer "anständigen" Feuerwehr im mD genommen worden ist (Aber darauf verlassen sollte man sich natürlich besser nicht!). Allerdings vermag ich nicht zu beurteilen ob das eine "politische" Entscheidung war, da die Strafe daraus folgte, dass der Mann sich der Wehrpflicht entzogen hat. GROWING OLDER IS MANDATORY. GROWING UP IS OPTIONAL. LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369262 | |||
Datum | 06.11.2006 12:43 | 7121 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp SimonIch weiß positiv von einem Fall wo jemand mit 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung im Führungszegnis bei einer "anständigen" Feuerwehr im mD genommen worden ist In einzelentscheidunge sehe ich jier auch keine Probleme, Du kannst wegen eines mehr oder minder mitverschuldeten Unfalls genauso verurteilt werden wie wegen was weiss ich was kleines. Aber ein Freibrief sollte da auf keinen Fall entstehen, es ist ein Sache die von Fall zu Fall entschieden werden muss, ansonsten wird eine "Kleine" Straftat legitimiert. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369275 | |||
Datum | 06.11.2006 13:09 | 7148 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Michael Hilbert--- Das heist letzt endlich, das der Knabe mit 25 zur BF kann und dort sein Laufbahn beginnt ... Oder auch schon früher zur BF, die bekommt auch kein anderes Führungszeugnis als die FF. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369277 | |||
Datum | 06.11.2006 13:15 | 7270 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochOder auch schon früher zur BF, die bekommt auch kein anderes Führungszeugnis als die FF. ich ging mal davon aus, dass die Eintragung erst mit 24 gelöscht wird Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369287 | |||
Datum | 06.11.2006 14:41 | 7255 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Michael Hilbert--- Geschrieben von Henning Koch Die Eintragung im BZReg, ja. Aber im Führungszeugnis erscheint es nicht, wenn ich Katja richtig verstanden habe. Für die Verbeamtung wird doch keine Zentralregister-Auskunft eingeholt, sondern nur ein Führungszeugnis? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369288 | |||
Datum | 06.11.2006 14:55 | 7202 x gelesen | |||
Hast wohl recht, habe das eben nochmal durchgelesen und hatte das mit unter aufs Führungszeugnis bezogen (habe halt keine Erfahrung damit :-) ) Dann kann er halt schon viel früher "dazustoßen", na Toll ..... Das bringt es dann echt .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 369295 | |||
Datum | 06.11.2006 15:55 | 7510 x gelesen | |||
Hi! Nur nochmal zur Klarstellung mit den Begriffen. Das ist alles im Prinzip das Gleiche. BZRG heißt Bundeszentralergistergesetz. Da drin die Eintragungen in das Bundeszentralregister (für Erwachsene) geregelt. Der Bundeszentralregisterauszug, den man bekommt nennt sich umgangssprachlich Führungszeugnis. Und dann gibt es in dem Bundeszentralregister eine Unterabteilung für Jugendliche, die nennt sich Erziehungsregister - quasi das Führungszeugnis für Jugendliche und Heranwachsende (ggf. bis zum 21. Lebensjahr). Eine Auskunft über die Eintragungen in das Erziehungsregister erhält schon mal per se nur ein kleiner Teil § 61 BZRG Angeben muss es der Jugendliche gar nicht, darf sich also als "nicht vorbestraft bezeichnen. Bei Erwachsenen erhält die Feuerwehr ebenfalls keine unbeschränkte Auskunft, d.h. sämtliche eingetragenen Straftaten, die unter 90 Tagessätzen Geldstrafe sind, tauchen in einem normalen Zentralregisterauszug (= Führungszeugnis) nicht auf. Deshalb ist das Führungszeugnis eben auch nur bedingt geeignet, einschlägig Vorbestrafte (z.B. (erwachsene Brandstifter) herauszufinden. Bei Jugendlichen stellt die Anforderung dieses Zeugnisses eigentlich einen zahnlosen Tiger dar. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369306 | |||
Datum | 06.11.2006 17:36 | 7208 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Nur nochmal zur Klarstellung mit den Begriffen. Das ist alles im Prinzip das Gleiche. Der Auszug den man (selbst oder die einstellende Behörde) bekommt ist aber was anderes als das, was manche Behörden einsehen können. Wenn ich auf eine Tasse Kaffee zur nächsten Polizeiwache gehen würde, könnte ich vermutlich mehr über einen Bewerber erfahren, als wenn ich mir von dem ein Führungszeugnis vorlegen liesse. Allerdings würde man dabei sicher den rechtsstaatlichen Rahmen sprengen. (und ausserdem trinke ich keinen Kaffee...) Bei Erwachsenen erhält die Feuerwehr ebenfalls keine unbeschränkte Auskunft, d.h. sämtliche eingetragenen Straftaten, die unter 90 Tagessätzen Geldstrafe sind, tauchen in einem normalen Zentralregisterauszug (= Führungszeugnis) nicht auf. Bei zwei Verurteilungen zu meinentwegen 20 Tagessätzen sieht es aber doch schon wieder anders aus, oder? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Düsseldorf / | 369310 | |||
Datum | 06.11.2006 17:43 | 7220 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Das wird meiner Erfahrung nach auch in nennenswertem Umfang geschehen. Geschrieben von Sebastian Krupp Ja, leider. ? GROWING OLDER IS MANDATORY. GROWING UP IS OPTIONAL. LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369336 | |||
Datum | 06.11.2006 21:23 | 7147 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyDeshalb ist das Führungszeugnis eben auch nur bedingt geeignet, einschlägig Vorbestrafte (z.B. (erwachsene Brandstifter) herauszufinden. Gibt es eigentlich einen Unterscied zwischen dem normalen Registerauszug den ich anfordern kann und einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 369358 | |||
Datum | 07.11.2006 08:36 | 7215 x gelesen | |||
Grüß Gott allerseits, Geschrieben von ---Christian Fischer--- Gibt es eigentlich einen Unterscied zwischen dem normalen Registerauszug den ich anfordern kann und einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden? Meines Wissens nach nicht. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die sog. Belegart N an meine Privatanschrift und die Belegart O direkt an die anfordernde Behörde geschickt wird. Ich konnte jedenfalls vom Inhalt her bis heute in den Registerauszügen keinen Unterschied erkennen. Gruß Matthias | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369434 | |||
Datum | 07.11.2006 17:24 | 7124 x gelesen | |||
Ich bin kein Freund davon, dass Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten aufgrund des Sich-selber-stellens geringere Rechtsfolgen nach sich ziehen, wenn die Tat an sich bereits vollendet ist und dementsprechend deren Folgen auch nicht abgemildert werden können. Der Fahrer hat nunmal ohne gültige Fahrerlaubnis einen VU verursacht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, einen Diebstahl begangen und Sondersignalanlagen missbraucht (hab ich was vergessen?). Auch das Alter sollte bei den Rechtsfolgen keine Berücksichtigung finden. Als 16jähriger wird einem auf der einen Seite das Recht eingeräumt, in begrenztem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Andererseits wird bei Straftaten/Ordnungswidrigkeiten, die eben jenes Rechtsgebiet betreffen, gesagt, dass man das Alter bei der Wahl des Strafmaßes berücksichtigen sollte. => Geschrieben von Philipp Simon Sollte man trotz allem nicht - wie ja schon vom Gesetzgeber vorgesehen - das Alter des Burschen berücksichtigen? Manche reifen etwas später[...] Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369435 | |||
Datum | 07.11.2006 18:00 | 7158 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppAuch das Alter sollte bei den Rechtsfolgen keine Berücksichtigung finden. Als 16jähriger wird einem auf der einen Seite das Recht eingeräumt, in begrenztem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Nebenbei auch bei Einsätzen der Feuerwehr teil zu nehmen (in versch BL) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369436 | |||
Datum | 07.11.2006 18:01 | 7228 x gelesen | |||
Ich konnts mir grad noch verkneifen, das hinzuzufügen... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 369493 | |||
Datum | 08.11.2006 10:30 | 7138 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Henning Koch Der Auszug den man (selbst oder die einstellende Behörde) bekommt ist aber was anderes als das, was manche Behörden einsehen können. Stimmt grundsätzlich, allerdings gehört die Feuerwehr nicht zu den Behörden, die eine unbeschränkte Auskunft verlangen können. Das sind gemäß § 41 BZRG hauptsächlich Justiz-, Ausländerbehörden und Behörden, die besondere Genehmigungen wie z.B. Waffenscheine, Sprengstoff etc. erteilen. Geschrieben von Henning Koch Wenn ich auf eine Tasse Kaffee zur nächsten Polizeiwache gehen würde, könnte ich vermutlich mehr über einen Bewerber erfahren, als wenn ich mir von dem ein Führungszeugnis vorlegen liesse. Naja, deswegen führt auch unser Abteilungsleiter ein persönliches Gespräch mit den jeweiligen neuen Interessenten. Geschrieben von Henning Koch Bei zwei Verurteilungen zu meinentwegen 20 Tagessätzen sieht es aber doch schon wieder anders aus, oder? Richtig, dieses Nicht-Vorhandensein im Führungszeugnis gilt nur für die 1. Strafe. Frei nach dem Motto einmal ist kein Mal. @Christian Ja, es gibt einen Unteschied zwischen dem Privatführungszeugnis und dem Behördenführungszeugnis. § 32 III BZRG In einem Behördenführungszeugnis können zusätzlich - anders als beim Privatführungszeugnis - auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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