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ThemaFeuerwehrfahrzeug gestohlen27 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • JF-Angehöriger begeht Verkehrsunfallflucht mit geklautem Feuerwehrauto
  •  
    AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW368824
    Datum03.11.2006 09:497773 x gelesen
    In Duisburg wurde ein Fahrzeug gestohlen..... TEXT und BILDER


    Grüße
    Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg368829
    Datum03.11.2006 10:157226 x gelesen
    JF-Angehöriger begeht Verkehrsunfallflucht mit geklautem Feuerwehrauto

    siehe Link im Threadcontainer ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)368834
    Datum03.11.2006 10:527244 x gelesen
    Irgendwie hab ich das Gefühl, dass wir in diesem Thread aufgrund des Alters des Fahrers bald wieder auf ein schon oft diskutiertes Thema abdriften werden...
    Immerhin dürfte er in manchen Bundesländern schon richtige Einsätze mitfahren, da bräuchte er eine solche Spritztour nicht...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorDenn8is 8R., Rhede / NRW368836
    Datum03.11.2006 10:577186 x gelesen
    Ich habe eher das Gefühl, das diese seine erste und letzte Einsatzfahrt gewesen ist. Der wird mit Sicherheit nicht mehr lange Angehöriger der Jugendfeuerwehr sein...

    Gruß aus dem schönen kreis Borken!

    D. Rexwinkel


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg368839
    Datum03.11.2006 11:137189 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppImmerhin dürfte er in manchen Bundesländern schon richtige Einsätze mitfahren, da bräuchte er eine solche Spritztour nicht...

    Und wenn er irgendwann umzieht wird er auch wieder mitfahren dürfen, wenn sein Führungszeugnis (wenn überhaupt) angefordert wird, werden ja Jugenddelikte gelöscht sein, oder irre ich (@katja)?

    Übel, aber kommt immer wieder vor, vor etwas über zwanzig Jahren hat auch ein ehemaliges Mitglied (damals wohl aus diversen gründen schon vorher ausgeschlossen gewesen) einer Jugendfeuerwehr aus der nähe einen Einbruch ins Feuerwehrhaus verübt und anschließend noch Feuer gelegt, ging damals einiges zu Schaden (RW,VRW und natürlich die Gebäudesupstanz).

    Aber wieviele Jugendliche stehlen Fahrzeuge, sicher genug, die Tatsache, dass der Angehörige einer JFW dies tut (schlimm genug) würde in einer Statistik sicher nicht all zu groß auffallen, jedoch durch die Presse wird daraus eine riesen Kampangne.


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen368872
    Datum03.11.2006 14:227165 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertAber wieviele Jugendliche stehlen Fahrzeuge, sicher genug, die Tatsache, dass der Angehörige einer JFW dies tut

    Ja, klar. Aber mal ehrlich: Wie blöd muss man eigentlich sein? Hat der wirklich geglaubt, es merkt keiner, wenn ein PKW der Feuerwehr mit Blauhorn durch die Stadt fährt und da drei Kiddies drin sitzen?

    Neeneenee...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg368887
    Datum03.11.2006 15:377344 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningHat der wirklich geglaubt, es merkt keiner, wenn ein PKW der Feuerwehr mit Blauhorn durch die Stadt fährt

    Tja, Glaube kann Berge versetzen (im Gehirn)

    Geschrieben von Stefan BrüningWie blöd muss man eigentlich sein?

    Die Frage könnte auch sein, wie Blöd man sein muss, so etwas überhaupt zu machen, egal ob BOS-Fahrzeug oder jed welches anders .....


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorAlbe8rt 8K., Mirskofen (BY) / Bayern369019
    Datum04.11.2006 17:477213 x gelesen
    Auch wenn er großen Mist gebaut hat, hatte er zumindest genügend Verstand und auch Mut sich selbst zu stellen!
    Das finde ich sollte man ihm trotz allem anrechnen.

    MfG Albert


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen369020
    Datum04.11.2006 17:547207 x gelesen
    Geschrieben von Albert KißlingerDas finde ich sollte man ihm trotz allem anrechnen.


    Das wird meiner Erfahrung nach auch in nennenswertem Umfang geschehen.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369116
    Datum05.11.2006 15:037158 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDas wird meiner Erfahrung nach auch in nennenswertem Umfang geschehen.Ja, leider.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW369217
    Datum06.11.2006 10:217183 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Michael HilbertUnd wenn er irgendwann umzieht wird er auch wieder mitfahren dürfen, wenn sein Führungszeugnis (wenn überhaupt) angefordert wird, werden ja Jugenddelikte gelöscht sein, oder irre ich (@katja)?

    Gelöscht nicht unbedingt. Sämtliche Eintragungen werden erst mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist (§ 63 BZRG).

    Aber Eintragungen in das Erziehungsregister müssen aber nicht offenbart werden, d.h. genauso wie ein Erwachsener, der sich bis zu einer Geldstrafe von 89 Tagessätzen als nicht vorbestraft bezeichnen kann, muss auch der Jugendliche seine "Vorstrafen" nicht angeben. Und in dem Führungszeugnis, dass die FW bekommt, stehen sie auch nicht drin.

    Letztlich ist das Führungszeugnis nur geeignet, um die richtigen Knaller auszusortieren. Denn bis man 90 Tagessätze Geldstrafe bekommt, muss man sich ganz schön was erlauben.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369222
    Datum06.11.2006 10:387209 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyLetztlich ist das Führungszeugnis nur geeignet, um die richtigen Knaller auszusortieren.

    Das heist letzt endlich, das der Knabe mit 25 zur BF kann und dort sein Laufbahn beginnt ...
    oder auch schon früher in irgend einer FFW ....

    Geschrieben von Katja MidunskyDenn bis man 90 Tagessätze Geldstrafe bekommt, muss man sich ganz schön was erlauben.

    Also kann man es ja eh kaum Sortieren, wer was verbrochen hat und wer nicht, nur die Schlager kommen ans licht, der Rest bleibt dunkel, sprich verborgen ....


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 369228
    Datum06.11.2006 10:587180 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertDas heist letzt endlich, das der Knabe mit 25 zur BF kann und dort sein Laufbahn beginnt ...
    oder auch schon früher in irgend einer FFW ....


    Na und?

    Sollte man trotz allem nicht - wie ja schon vom Gesetzgeber vorgesehen - das Alter des Burschen berücksichtigen? Manche reifen etwas später und Gottlob ist nix schlimmeres passiert, sodaß wohl auch nicht mit nachhaltig schwerwiegenden rechtlichenen Konsequenzen zu rechnen ist.

    Davon ab, auch wenn einer mal etwas tüchtiger hinlangt, steht das einer Fw-Laufbahn nicht zwingend im Wege. Ich weiß positiv von einem Fall wo jemand mit 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung im Führungszegnis bei einer "anständigen" Feuerwehr im mD genommen worden ist (Aber darauf verlassen sollte man sich natürlich besser nicht!). Allerdings vermag ich nicht zu beurteilen ob das eine "politische" Entscheidung war, da die Strafe daraus folgte, dass der Mann sich der Wehrpflicht entzogen hat.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369262
    Datum06.11.2006 12:437121 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonIch weiß positiv von einem Fall wo jemand mit 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung im Führungszegnis bei einer "anständigen" Feuerwehr im mD genommen worden ist

    In einzelentscheidunge sehe ich jier auch keine Probleme, Du kannst wegen eines mehr oder minder mitverschuldeten Unfalls genauso verurteilt werden wie wegen was weiss ich was kleines.

    Aber ein Freibrief sollte da auf keinen Fall entstehen, es ist ein Sache die von Fall zu Fall entschieden werden muss, ansonsten wird eine "Kleine" Straftat legitimiert.


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW369275
    Datum06.11.2006 13:097148 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von ---Michael Hilbert--- Das heist letzt endlich, das der Knabe mit 25 zur BF kann und dort sein Laufbahn beginnt ...
    oder auch schon früher in irgend einer FFW


    Oder auch schon früher zur BF, die bekommt auch kein anderes Führungszeugnis als die FF.

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369277
    Datum06.11.2006 13:157270 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochOder auch schon früher zur BF, die bekommt auch kein anderes Führungszeugnis als die FF.

    ich ging mal davon aus, dass die Eintragung erst mit 24 gelöscht wird


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW369287
    Datum06.11.2006 14:417255 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von ---Michael Hilbert--- Geschrieben von Henning Koch
    "Oder auch schon früher zur BF, die bekommt auch kein anderes Führungszeugnis als die FF."

    ich ging mal davon aus, dass die Eintragung erst mit 24 gelöscht wird


    Die Eintragung im BZReg, ja.
    Aber im Führungszeugnis erscheint es nicht, wenn ich Katja richtig verstanden habe.

    Für die Verbeamtung wird doch keine Zentralregister-Auskunft eingeholt, sondern nur ein Führungszeugnis?

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369288
    Datum06.11.2006 14:557202 x gelesen
    Hast wohl recht, habe das eben nochmal durchgelesen und hatte das mit unter aufs Führungszeugnis bezogen (habe halt keine Erfahrung damit :-) )

    Dann kann er halt schon viel früher "dazustoßen", na Toll .....

    Das bringt es dann echt ....


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW369295
    Datum06.11.2006 15:557510 x gelesen
    Hi!

    Nur nochmal zur Klarstellung mit den Begriffen. Das ist alles im Prinzip das Gleiche.

    BZRG heißt Bundeszentralergistergesetz. Da drin die Eintragungen in das Bundeszentralregister (für Erwachsene) geregelt.
    Der Bundeszentralregisterauszug, den man bekommt nennt sich umgangssprachlich Führungszeugnis.

    Und dann gibt es in dem Bundeszentralregister eine Unterabteilung für Jugendliche, die nennt sich Erziehungsregister - quasi das Führungszeugnis für Jugendliche und Heranwachsende (ggf. bis zum 21. Lebensjahr).

    Eine Auskunft über die Eintragungen in das Erziehungsregister erhält schon mal per se nur ein kleiner Teil § 61 BZRG

    Angeben muss es der Jugendliche gar nicht, darf sich also als "nicht vorbestraft bezeichnen.

    Bei Erwachsenen erhält die Feuerwehr ebenfalls keine unbeschränkte Auskunft, d.h. sämtliche eingetragenen Straftaten, die unter 90 Tagessätzen Geldstrafe sind, tauchen in einem normalen Zentralregisterauszug (= Führungszeugnis) nicht auf.

    Deshalb ist das Führungszeugnis eben auch nur bedingt geeignet, einschlägig Vorbestrafte (z.B. (erwachsene Brandstifter) herauszufinden.

    Bei Jugendlichen stellt die Anforderung dieses Zeugnisses eigentlich einen zahnlosen Tiger dar.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW369306
    Datum06.11.2006 17:367208 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Nur nochmal zur Klarstellung mit den Begriffen. Das ist alles im Prinzip das Gleiche.

    BZRG heißt Bundeszentralergistergesetz. Da drin die Eintragungen in das Bundeszentralregister (für Erwachsene) geregelt.
    Der Bundeszentralregisterauszug, den man bekommt nennt sich umgangssprachlich Führungszeugnis.


    Der Auszug den man (selbst oder die einstellende Behörde) bekommt ist aber was anderes als das, was manche Behörden einsehen können.

    Wenn ich auf eine Tasse Kaffee zur nächsten Polizeiwache gehen würde, könnte ich vermutlich mehr über einen Bewerber erfahren, als wenn ich mir von dem ein Führungszeugnis vorlegen liesse. Allerdings würde man dabei sicher den rechtsstaatlichen Rahmen sprengen. (und ausserdem trinke ich keinen Kaffee...)

    Bei Erwachsenen erhält die Feuerwehr ebenfalls keine unbeschränkte Auskunft, d.h. sämtliche eingetragenen Straftaten, die unter 90 Tagessätzen Geldstrafe sind, tauchen in einem normalen Zentralregisterauszug (= Führungszeugnis) nicht auf.

    Bei zwei Verurteilungen zu meinentwegen 20 Tagessätzen sieht es aber doch schon wieder anders aus, oder?

    Gruß,
    Henning


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 369310
    Datum06.11.2006 17:437220 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam Das wird meiner Erfahrung nach auch in nennenswertem Umfang geschehen.

    Geschrieben von Sebastian KruppJa, leider.

    ?


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg369336
    Datum06.11.2006 21:237147 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyDeshalb ist das Führungszeugnis eben auch nur bedingt geeignet, einschlägig Vorbestrafte (z.B. (erwachsene Brandstifter) herauszufinden.

    Gibt es eigentlich einen Unterscied zwischen dem normalen Registerauszug den ich anfordern kann und einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern369358
    Datum07.11.2006 08:367215 x gelesen
    Grüß Gott allerseits,

    Geschrieben von ---Christian Fischer--- Gibt es eigentlich einen Unterscied zwischen dem normalen Registerauszug den ich anfordern kann und einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden?


    Meines Wissens nach nicht. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die sog. Belegart N an meine Privatanschrift und die Belegart O direkt an die anfordernde Behörde geschickt wird. Ich konnte jedenfalls vom Inhalt her bis heute in den Registerauszügen keinen Unterschied erkennen.

    Gruß Matthias


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369434
    Datum07.11.2006 17:247124 x gelesen
    Ich bin kein Freund davon, dass Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten aufgrund des Sich-selber-stellens geringere Rechtsfolgen nach sich ziehen, wenn die Tat an sich bereits vollendet ist und dementsprechend deren Folgen auch nicht abgemildert werden können. Der Fahrer hat nunmal ohne gültige Fahrerlaubnis einen VU verursacht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, einen Diebstahl begangen und Sondersignalanlagen missbraucht (hab ich was vergessen?).
    Auch das Alter sollte bei den Rechtsfolgen keine Berücksichtigung finden. Als 16jähriger wird einem auf der einen Seite das Recht eingeräumt, in begrenztem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Andererseits wird bei Straftaten/Ordnungswidrigkeiten, die eben jenes Rechtsgebiet betreffen, gesagt, dass man das Alter bei der Wahl des Strafmaßes berücksichtigen sollte.

    => Geschrieben von Philipp Simon Sollte man trotz allem nicht - wie ja schon vom Gesetzgeber vorgesehen - das Alter des Burschen berücksichtigen? Manche reifen etwas später[...]


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369435
    Datum07.11.2006 18:007158 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAuch das Alter sollte bei den Rechtsfolgen keine Berücksichtigung finden. Als 16jähriger wird einem auf der einen Seite das Recht eingeräumt, in begrenztem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

    Nebenbei auch bei Einsätzen der Feuerwehr teil zu nehmen (in versch BL)


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369436
    Datum07.11.2006 18:017228 x gelesen
    Ich konnts mir grad noch verkneifen, das hinzuzufügen...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW369493
    Datum08.11.2006 10:307138 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Henning KochDer Auszug den man (selbst oder die einstellende Behörde) bekommt ist aber was anderes als das, was manche Behörden einsehen können.

    Stimmt grundsätzlich, allerdings gehört die Feuerwehr nicht zu den Behörden, die eine unbeschränkte Auskunft verlangen können. Das sind gemäß § 41 BZRG hauptsächlich Justiz-, Ausländerbehörden und Behörden, die besondere Genehmigungen wie z.B. Waffenscheine, Sprengstoff etc. erteilen.

    Geschrieben von Henning KochWenn ich auf eine Tasse Kaffee zur nächsten Polizeiwache gehen würde, könnte ich vermutlich mehr über einen Bewerber erfahren, als wenn ich mir von dem ein Führungszeugnis vorlegen liesse.

    Naja, deswegen führt auch unser Abteilungsleiter ein persönliches Gespräch mit den jeweiligen neuen Interessenten.

    Geschrieben von Henning KochBei zwei Verurteilungen zu meinentwegen 20 Tagessätzen sieht es aber doch schon wieder anders aus, oder?

    Richtig, dieses Nicht-Vorhandensein im Führungszeugnis gilt nur für die 1. Strafe. Frei nach dem Motto einmal ist kein Mal.

    @Christian

    Ja, es gibt einen Unteschied zwischen dem Privatführungszeugnis und dem Behördenführungszeugnis. § 32 III BZRG
    In einem Behördenführungszeugnis können zusätzlich - anders als beim Privatführungszeugnis - auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein.

    Gruß
    Katja


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