alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaUnfall auf Einsatzfahrt (NEF): nur mit Blaulicht, 80km, kein Sicherheitsgurt => Fahrer tot33 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
Infos:
  • Newsmeldung auf www.FEUERWEHR.de: Unfall auf Einsatzfahrt - juristische Bewertung ...
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg369488
    Datum08.11.2006 10:1016621 x gelesen
    hallo,

    ein auch für Feuerwehrs interessanter Zeitungsartikel über eine Gerichtsverhandlung in der ein Unfall bei einer Einsatzfahrt eines NEFs verhandelt wurde.

    Newsmeldung auf www.FEUERWEHR.de: Unfall auf Einsatzfahrt - juristische Bewertung ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen369494
    Datum08.11.2006 10:3214683 x gelesen
    Geschrieben von Dresdner Neueste Nachrichten Uwe K. war nicht angegurtet. Weil es schnell gehen musste.
    So ein Blödsinn! Die Zeit, sich anzuschnallen, ist immer bei jedem Einsatz vorhanden! Völlig unabhängig davon, welches Meldebild vorliegt.


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW369501
    Datum08.11.2006 10:4814448 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sascha TrögerSo ein Blödsinn!

    Ob das der passende Kommentar für eine tödliche Verletzungsfolge ist...

    Und Hand aufs Herz, schnallen sich bei euch sämtliche Insassen von FW-Fahrzeugen auf der Einsatzfahrt an? Unabhängig davon, dass es natürlich so sein sollte...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern369503
    Datum08.11.2006 10:5114399 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Katja MidunskyUnd Hand aufs Herz, schnallen sich bei euch sämtliche Insassen von FW-Fahrzeugen auf der Einsatzfahrt an? Unabhängig davon, dass es natürlich so sein sollte...

    Wäre interessant zu erfahren, bei uns nicht!! :-(


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar369504
    Datum08.11.2006 10:5214396 x gelesen
    Geschrieben von Michael ZelenyGeschrieben von Katja MidunskyUnd Hand aufs Herz, schnallen sich bei euch sämtliche Insassen von FW-Fahrzeugen auf der Einsatzfahrt an? Unabhängig davon, dass es natürlich so sein sollte...

    Wäre interessant zu erfahren, bei uns nicht!! :-(


    nur dort wo es möglich ist...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen369505
    Datum08.11.2006 11:0814970 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyOb das der passende Kommentar für eine tödliche Verletzungsfolge ist...
    Ich halte die Begründung "Es muß schnell gehen.", um sich sich bei einer Einsatzfahrt zum Einsatzort nicht anzuschnellen, für absoluten Unsinn.

    Gerade dieser tragische Fall zeigt, welche katastrophalen Folgen diese Vorgehensweise haben kann.

    Und Hand aufs Herz, schnallen sich bei euch sämtliche Insassen von FW-Fahrzeugen auf der Einsatzfahrt an?
    Nein, leider nicht.


    Hier die Pressemitteilung der PD Dresden:
    Verkehrsunfall mit einer getöteten und einer schwer verletzten Personen
    Zeit : 08.07.2005, 07.33 Uhr der Polizei bekannt
    Ort : Dresden-Pieschen
    Heute früh ereignete sich auf der Großenhainer Straße ein schwerer Verkehrsunfall, in
    dessen Folge der 44-jähriger Fahrer eines Rettungsfahrzeuges im Krankenhaus verstarb.
    In Höhe der Platanenstraße war zuvor die 23-jährige Fahrerin eines Pkw Opel Corsa
    vom Fahrbahnrand auf die Großenhainer Straße in stadtauswärtige Richtung gefahren.
    Sie wollte in die Platanenstraße einbiegen. Dabei übersah sie den in gleicher Richtung
    fahrenden Notarztwagen vom Typ Mercedes. Es kam zur Kollision zwischen beiden
    Fahrzeugen. In der Folge prallte der Notarztwagen gegen einen Oberleitungsmast der
    Straßenbahn. Beide Insassen, der Fahrer ( 44 ) und der Beifahrer (Notarzt 35 ) des
    Fahrzeuges wurden eingeklemmt. Sie mussten aus dem Mercedes befreit werden und
    wurden schwerst verletz in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 44-jährige Fahrer verstarb
    wenig später an den Folgen seiner Verletzungen. Die Corsafahrerin erlitt einen Schock.
    Die Großenhainer Straße war bis gegen 11.10 Uhr zur Unfallaufnahme vollgesperrt.
    Zum entstandenen Sachschaden liegen noch keine Angaben vor.
    Die Dresdner Polizei sucht in diesem Zusammenhang Zeugen, die Hinweise zum
    Unfallhergang geben können. Insbesondere werden Zeugen gesucht, die Aussagen zum
    Betrieb des Blaulichtes und Einsatzhorn des Rettungsfahrzeuges machen können.
    Hinweise nimmt die Polizei unter Tel. (0351) 4832233 entgegen.


    Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/Pressearchiv/2005/pd_dresden.zip


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg369507
    Datum08.11.2006 11:1614570 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunsky

    Ob das der passende Kommentar für eine tödliche Verletzungsfolge ist...

    Geschrieben von Sascha Tröger

    Ich halte die Begründung "Es muß schnell gehen.", um sich sich bei einer Einsatzfahrt zum Einsatzort nicht anzuschnellen, für absoluten Unsinn.

    Gerade dieser tragische Fall zeigt, welche katastrophalen Folgen diese Vorgehensweise haben kann.


    Gerade der tödlich verunglückte Kollege sollte die möglichen Folgen einer Fahrt/Unfall ohne Sicherheitsgurt kennen. Von daher durchaus passender Kommentar.

    MkG
    Jörg


    Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGünt8her8 S.8, Mühldorf a. Inn / Bayern369511
    Datum08.11.2006 11:3914426 x gelesen
    Leider wird der Sicherheitsgurt immer wieder mal "vergessen". Da sind wir mit Sicherheit keine Ausnahme, aber wir halten seit 2 Jahren bei uns ein Fahrsicherheitstraining ab. Bei diesem Training legen wir großen Wert darauf, daß die Mannschaft hinten drin sitzt und bei den Ausweichmanövern sowie Gefahrenbremsungen hat so mancher bereits eine böse Überraschung erlebt.
    Seit dem steigt bei uns die Anschnallrate kontinuirlich steil nach oben und das ohne ewige Aufforderungen ;-)

    Gruß
    Günther


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW369539
    Datum08.11.2006 15:2314488 x gelesen
    Mahlzeit!

    Fast noch interessanter als die einseitige (weil der andere Fahrzeugführer verstorben ist) strafrechtliche Beurteilung wäre IMO die zivilrechtliche Haftungsverteilung.

    Ist dazu etwas bekannt?

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz369546
    Datum08.11.2006 16:4814534 x gelesen
    Einsatzfahrt ohne Martinhorn und nur mit blauem Blinklicht? Bei 80km/h innerhalb geschlossener Ortschaft. Ich kenn die Strasse zwar nicht, aber grundsätzlich würde ich mal sagen das dies grob fahrlässig ist?!?

    Gruß Oli


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen370130
    Datum11.11.2006 01:5714409 x gelesen
    Wenn man das so hört stellt man sich wirklich die Frage wieviel FW -Angehörige oder auch Mitarbeiter von anderen HiOrgs schnallen sich nun wirklich bei Alarmfahrten an. Da schließe ich mich persönlich auch nicht aus.


    Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg370133
    Datum11.11.2006 06:2314319 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Karachwieviel FW -Angehörige oder auch Mitarbeiter von anderen HiOrgs schnallen sich nun wirklich bei Alarmfahrten an.

    Ist fast immer eine Frage der Inneren Einstellung. Wenn ich vorne gesesen bin habe ich mich eigentlich immer Angeschnallt, wenn ich hinten sass habe ich es meist versäumt, da ich da fast immer noch etwas anders getan habe, wie Jacke fertig anziehen, Gurt anlegen udgl. und die meisten ES innerhalb weniger Minuten erreicht waren.
    Vorne war das was anderes, da musste ich nicht mehr mit meinem Gurt kämpfen und es war eh ein reflex durch den ohne hin täglichen Gebrauch im privat PKW


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg370142
    Datum11.11.2006 08:5514594 x gelesen
    hallo,

    über unser Kontaktformular zur Redaktion haben wir folgende Info bekommen:

    Nachtrag aus der Urteilsbegründung des Gerichts, erschienen am 08.11.2006 in der Sächsischen Zeitung: "... Es sei zulässig, das Martinshorn bei Einsatzfahrten in übersichtlichen Lagen auszulassen. Allerdings hätte sich der Fahrer angurten müssen. Das hätte die Folgen seiner Verletzung möglicherweise vermindert."

    leider habe ich (noch) keinen Zugriff auf die komplette Urteilsbegründung. Wer da eine Quelle kennt kann sich (auch über unser Kontaktformular) bei mir melden.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW370145
    Datum11.11.2006 10:3914310 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerEs sei zulässig, das Martinshorn bei Einsatzfahrten in übersichtlichen Lagen auszulassen.

    unabhängig von diesem Fall. Wer beurteilt denn, was ist eine übersichtliche Lage ist, das wird wohl jeder Richter gegebenfalls anders beurteilen.

    mfG
    Hilmar


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370154
    Datum11.11.2006 12:3214458 x gelesen
    Der Tod von Menschen ist fast immer tragisch!
    Es trifft uns besonders wenn es sich um Einsatzkräfte handelt.

    Der Tod sollte jedoch nicht umsonst gewesen sein, jeder sollte mal in sich kehren,
    um mal darüber nach zu denken, was man machen kann, dass so etwas nicht
    geschieht.

    In sofern:
    - Eigenschutz geht immer auch bei sehr eiligen Sachen vor.
    - Denkt imer an §1 der StVO
    - Anschnallen
    - Mit Hirn fahren! Es gibt keine Direkte Kopplunng: Blaulichschalter ->Hirn!!
    Blaulicht an, heißt nicht Hirn aus, sondern 100% Konzentration auf die Straße!!!


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r H8., Idstein / 370247
    Datum11.11.2006 23:5814539 x gelesen
    Bitte wie, wenn man nach dem Richter geht, dann darf man kein Kind mehr auf die Strasse lassen, denn es könnte ja jederzeit ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angeschlichen kommen!

    Ich halte diesen Teil der Begründung persönlich für fragwürdig, denn es gilt im Verkehr auch der allgemeine Vertrauensgrundsatz, das ich darauf vertrauen darf das sich andere Leute an die Verkehrsregeln halten. Und da gehört in den meisten Fällen nicht dazu mit 80+ durch die Stadt zu donnern, vor allem nicht wenn ich nicht sehe was vor mir passieren könnte.

    Ach ja, nicht angegurtet fahren kostet auch mit §35,38 Geld und Punkte da dies wohl eher selten zur Erfüllung der Aufgabe dringend geboten sein wird.

    Alles meine private Meinung

    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370254
    Datum12.11.2006 04:5914521 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von ---Peter Hauptvogel--- Bitte wie, wenn man nach dem Richter geht, dann darf man kein Kind mehr auf die Strasse lassen, denn es könnte ja jederzeit ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angeschlichen kommen!

    Ich halte diesen Teil der Begründung persönlich für fragwürdig, denn es gilt im Verkehr auch der allgemeine Vertrauensgrundsatz, das ich darauf vertrauen darf das sich andere Leute an die Verkehrsregeln halten. Und da gehört in den meisten Fällen nicht dazu mit 80+ durch die Stadt zu donnern, vor allem nicht wenn ich nicht sehe was vor mir passieren könnte.

    Ach ja, nicht angegurtet fahren kostet auch mit §35,38 Geld und Punkte da dies wohl eher selten zur Erfüllung der Aufgabe dringend geboten sein wird.


    Genau deswegen hatte ich ziemlich zu Beginn dieser Diskussion nach der Haftungsverteilung gefragt. Unstreitig haben hier beide beteiligte Fahrzeugführer Fehler gemacht. Allerdings konnte der Fahrer des Einsatzfahrzeuges nunmal nicht mehr dafür zur Verantwortung gezogen werden, deswegen finden wir auch keine strafrechtliche Beurteilung seines Verhaltens.

    Der auf den ersten Blick entstehende Eindruck 'verurteilt wurde nur die PKW-Fahrerin, also war sie alleine Schuld' ist IMO jedenfalls zumindestens unvollständig.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r H8., Idstein / 370353
    Datum12.11.2006 20:5714539 x gelesen
    den Beitrag hab ich wohl überlesen,
    jedoch halte ich es für bedenklich wenn Personen aufgrund der Tatsache das weitere Beteiligte nicht mehr greifbar sind die alleinige Schuld haben sollen (so klingt die Begründung jedenfalls für mich). Auch beziehe ich mich auf die Immer-und-überall Aussage des Gerichts

    Ansonsten volle Zustimmung! Vielleicht gibt es ja demnächst fundierte Inhalte des Urteils


    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin370687
    Datum14.11.2006 13:4014594 x gelesen
    Hallo zusammen!
    Wenn wir mal kurz die Sonder- und Wegerechte des unfallbeteiligten NAW ausklammern und uns nur auf den Unfallhergang konzentrieren, werden wir feststellen, dass die Pkw-Fahrerin die Hauptunfallursache gesetzt hat.

    Der Unfall wurde ja nicht verursacht, weil der NAW mit überhöter Geschwindigkeit gefahren ist, sondern, weil die Pkw-Fahrerin ihrer besonderen Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den Fließverkehr nicht nachgekommen ist.

    Der § 8 StVO legt hier fest, dass nur vom Fahrbahnrand in den Verkehr einfahren werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, der Kraftfahrer hat sich einweisen zu lassen, wenn dies erforderlich ist.

    Ein derartiger Unfall hätte auch mit jedem anderen Fahrzeug passieren können. Leider ist nichts über die örtlichen Gegebenheiten bekannt, allerdings ist es durchaus realistisch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch von anderen Fahrzeugführern überschritten wird.
    Von daher ist es m. E. unerheblich, ob es sich um ein Einsatzfahrzeug gehandelt hat oder nicht.

    Aber egal, ob man mit dem Urteil einverstanden ist oder nicht, es macht den verstorbenen Kollegen nicht wieder lebendig, den Schaden nicht ungeschehen und die Unfallverursacherin wird lange Zeit brauchen den Unfall und ihren Teil der Schuld zu verarbeiten.

    Gruß aus der Hauptstadt.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg370793
    Datum14.11.2006 21:3114595 x gelesen
    Hallo Markus,

    großteils stimme ich Dir zu. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass die PKW Fahrerin den NAW in Einsatzfahrt als solchen ja gar nicht erkennen konnte. Bei uns in der Wehr heißt es grundsätzlich Einsatzfahrt nur mit "Lärm" und wenn die Strasse leergefegt ist.

    Versetzen wir uns doch mal alle in die Situation in dieser Parkbucht. Klar jeder sagt jetzt langsam reintasten mehrfach nach hinten blicken usw. . Hand aufs Herz wer tut´s wirklich so? Ich nehme mich da gar nicht aus. Wenn ich allerdings Sosi höre werde ich schon vorsichtiger und schau mich um wo ich evtl. blaues Blitz-/Blinklicht erkennen kann oder wo der Lärm herkommt (Fenster runter).

    Also meinem Rechtsempfinden nach hätte nicht nur der nicht angelegte Gurt sondern auch die nicht vollständig Kenntlich gemachte Einsatzfahrt berücksichtigt/ bemängelt werden müssen.

    Gruß aus Nordbaden
    Martin Streeb


    "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370805
    Datum14.11.2006 22:0214353 x gelesen
    Geschrieben von Gültzow MarkusDer § 8 StVO legt hier fest, dass nur vom Fahrbahnrand in den Verkehr einfahren werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, der Kraftfahrer hat sich einweisen zu lassen, wenn dies erforderlich ist.

    Und?
    §3 Abs. 1 StVo sagt aber auch

    "... .Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ..."


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370820
    Datum14.11.2006 23:3814271 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von ---Christian Fischer--- §3 Abs. 1 StVo sagt aber auch

    "... .Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ..."


    Siehst du da einen Bezug zum hier diskutierten Unfall?

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370823
    Datum14.11.2006 23:4614545 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Martin Streeb--- Versetzen wir uns doch mal alle in die Situation in dieser Parkbucht. Klar jeder sagt jetzt langsam reintasten mehrfach nach hinten blicken usw. .

    nein, nicht ganz:
    "jegliche Gefährdung ausschliessen, notfalls einweisen lassen" klingt für mich eben nicht danach, dass ein "langsam reintasten" zulässig wäre. Im Gegenteil, es wird ein Einweiser verlangt.

    Hand aufs Herz wer tut´s wirklich so? Ich nehme mich da gar nicht aus.

    Klar, sicherlich ist das eine Vorschrift, gegen die häufig verstoßen wird.

    Trotzdem hat jeder von uns die Verantwortung dafür zu tragen, wenn er durch so einen Verstoß einen Unfall verursacht. Auch wenn er das schon 50 Jahre lang jeden Tag macht, und auch wenn das Millionen andere Autofahrer auch tun.

    Also meinem Rechtsempfinden nach hätte nicht nur der nicht angelegte Gurt sondern auch die nicht vollständig Kenntlich gemachte Einsatzfahrt berücksichtigt/ bemängelt werden müssen.

    Ja.
    Bei der Frage nach der Haftungsverteilung und bei der Frage nach der Schuld des NAW-Fahrers (war es übrigens ein NAW oder ein NEF?).
    Erstere ist bisher nicht öffentlich bekannt, zweitere hat sich leider durch das Ableben des potentiell Beschuldigten erübrigt.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370839
    Datum15.11.2006 06:5214436 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochSiehst du da einen Bezug zum hier diskutierten Unfall?


    Ja. Wenn die Autofahrerin das NEF nicht sehen konnte, dan konnte auch das NEF die Autofahrerin nach der Kurve nicht sehen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg370848
    Datum15.11.2006 08:5414493 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenn die Autofahrerin das NEF nicht sehen konnte, dan konnte auch das NEF die Autofahrerin nach der Kurve nicht sehen.

    Guten Morgen,

    die Konstruktion funktioniert nicht. Wenn Du tatsächlich verlangst, daß JEDE Bewegung hinter einem Hindernis noch zu einer Reaktion mit rechtzeitigem Stillstand führen muß, dann haben wir maximal Schrittgeschwindigkeit.
    Was Du meinst, ist die Vorschrift, daß DIE FAHRBAHN so weit überblickbar sein muß, daß rechtzeitig angehalten werden kann.
    Sondervorschrift ist z.B. Bus mit Warnblinkanlage an Haltestelle -> Schrittgeschwindigkeit, weil ein Fußgänger vor dem Bus plötzlich auf die Fahrbahn treten könnte.
    Ich bin sicher, dieses Vorgehen hast Du für Dein Fahrverhalten nicht für jeden parkenden Lastwagen oder sonstiges Sichthindernis verallgemeinert.

    Schönen Tag,

    Michael Schuckart


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg371062
    Datum16.11.2006 00:1514560 x gelesen
    Geschrieben von Michael Schuckartdie Konstruktion funktioniert nicht. Wenn Du tatsächlich verlangst, daß JEDE Bewegung hinter einem Hindernis noch zu einer Reaktion mit rechtzeitigem Stillstand führen muß, dann haben wir maximal Schrittgeschwindigkeit.

    Nicht hinter jedem Hindernis.
    Wenn aber die Fahrbahn wie hier erwähnt eine Kurve ist, dann darf ich diese Kurve ohnehin nur so schnell fahren, daß ich jederzeit am Ende der von mir zu überblickenden Strecke anhalten kann. Könnte ja auch ein kleinerer Stau auf der Fahrbahn direkt nach der Kurve sein...

    Und ja, i.d.R. fahren wir alle viel zu schnell in solchen Situationen. Dennoch sagt die StVO eben etwas anderes.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg371065
    Datum16.11.2006 00:5914412 x gelesen
    Hallo,
    Du schreibst:
    "dann darf ich diese Kurve ohnehin nur so schnell fahren, daß ich jederzeit am Ende der von mir zu überblickenden Strecke anhalten kann."

    Kein Widerspruch.
    "Könnte ja auch ein kleinerer Stau auf der Fahrbahn direkt nach der Kurve sein..."

    Ebenfalls nicht strittig.
    "i.d.R. fahren wir alle viel zu schnell in solchen Situationen."

    Völlig einig.

    ABER darum geht es hier nicht. Ich habe mich dagegen gewendet, daß die Geschwindigkeit der Möglichkeit angepasst werden muß, daß hinter einem Sichthindernis plötzlich und unvorhergesehen ein Fahrzeug auf die Straße fährt. Das kann es nicht sein. Für die Situationen, in denen das notwendig ist, gibt es extra Regeln, als da wären
    - Vorfahrt gewähren
    - Halt, Vorfahrt gewähren
    - Omnibus an Haltestelle mit Warnblinker
    - Rechts vor Links
    - Verkehrsberuhigter Bereich
    Die Aufzählung ist nicht abschließend und die Reihenfolge keine Wertung.


    Also wir waren alle nicht dabei. Aber der Unfallbericht sagt
    "Wir sind mit Tempo 80 gefahren, als das Auto aus der Parklücke herauskam. "
    Also nichts davon, daß das Fahrzeug schon auf der Fahrbahn war. Es kam aus einer Parklücke, die wegen eines Lieferwagens nicht einzusehen war. Es ist auch nicht aus dem Bericht ersichtlich, wie dicht vor dem NEF das andere Fz. aus der Parklücke rausfuhr.
    Das ändert alles nichts daran, daß (immer lt. Bericht) die Straße für das NEF frei war, bis das andere Fahrzeug aus der Parklücke rausfuhr.

    Und weil wir nicht dabei waren und weil wir nichts genaueres, als die Beschreibung in dem Bericht haben, ist jede Schuldzuweisung Spekulation und passt zu der hier vorherrschenden Tendenz JEDEM Fahrer eines Fz., das während einer Fahrt mit Sondersignal einen Unfall hatte, auf jeden Fall die Schuld zu geben. Selbst wenn ihm ein Wartepflichtiger aus einer Seitenstraße reinfährt.

    Gute Nacht (NICHT im übertragenen Sinne gemeint!)

    Michael Schuckart


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW371094
    Datum16.11.2006 09:3714760 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Christian FischerUnd?
    §3 Abs. 1 StVo sagt aber auch

    "... .Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ..."


    Nur dass der im vorliegenden Fall aufgrund von Sonderrechten nicht gegolten hätte...

    Ganz allgemein aus meiner bisherigen verkehrsrechtlichen Erfahrung heraus wäre hier sicherlich von einer 75 %igen Haftung der Fahrerin auszugehen. Rückwärts aus Einfahrten heraus zu fahren ist mit das "Schlimmste" was man im Verkehrszivilrecht machen kann. Meist passieren die Unfälle nämlich nur, weil derjenige für den auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht zu sehen war. Die doppelte Sorgfaltspflicht der §§ 9 Abs. 5 und 10 StVO führt dann in der Regel dazu, dass von seiner alleinigen Haftung auszugehen ist.

    Die 25% würde ich in jedem Fall dem NEF-Fahrer anlasten, weil der Unfall für ihn nicht vermeidbar gewesen ist. Nicht weil er zu schnell gefahren ist - das wäre nach § 35 StVO noch erlaubt, sondern weil es eine 100%ige Haftung nur gibt, wenn der Unfall für den Geschädigten unvermeidbar war. Hätte er nämlich das Horn eingeschaltet, wäre die Fahrerin eher nicht einfach so auf die Straße gefahren und der Unfall wäre vermieden worden.
    Da das Horn nicht eingeschaltet war, das mit großer Wahrscheinlichkeit den Unfall verhindert hätte, ist eine anteilige Haftung m.E. in jedem Fall gerechtfertigt.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen371107
    Datum16.11.2006 10:2414422 x gelesen
    Guten Morgen!

    Geschrieben von Katja MidunskyDie 25% würde ich in jedem Fall dem NEF-Fahrer anlasten, weil der Unfall für ihn nicht vermeidbar gewesen ist. Nicht weil er zu schnell gefahren ist - das wäre nach § 35 StVO noch erlaubt, sondern weil es eine 100%ige Haftung nur gibt, wenn der Unfall für den Geschädigten unvermeidbar war. Hätte er nämlich das Horn eingeschaltet, wäre die Fahrerin eher nicht einfach so auf die Straße gefahren und der Unfall wäre vermieden worden.
    Eher eine allgemeine Frage bzgl. Unfällen, bei den Fahrzeuge mit SoSi "übersehen" wurden. Könnte es für einen Fahrer, der SoSi nutzte, positiv ausgelegt werden, daß er zusätzlich auch tagsüber Abblendlicht (und evtl. Nebelscheinwerfer) eingeschaltet hatte, da er so besser (zumindest meiner Erfahrung nach) zu sehen ist?


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW371171
    Datum16.11.2006 16:3114417 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sascha Trögertagsüber Abblendlicht (und evtl. Nebelscheinwerfer) eingeschaltet hatte, da er so besser (zumindest meiner Erfahrung nach) zu sehen ist?

    Naja, ob sich das tatsächlich positiv auswirkt... Letztlich war er nicht gut genug zu sehen, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen. Fehlendes Horn wird das sicherlich nicht aufwiegen können. Aber das zeigt zumindest, dass er versucht hat, seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

    Ich schalte eh bei jeder Einsatzfahrt aus den von Dir genannten Gründen das Abblendlicht an.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg371172
    Datum16.11.2006 16:3814384 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyIch schalte eh bei jeder Einsatzfahrt aus den von Dir genannten Gründen das Abblendlicht an.

    Hallo,

    das wird sich ja demnächst, wenn Alle tagsüber mit Abblendlicht fahren müssen, erledigt haben. Hat sich denn schon mal jemand darüber Gedanken gemacht, wodurch die erhöhte Auffälligkeit durch Abblendlicht tagsüber ausgeglichen werden kann, wenn nur noch Fahrzeuge mit Licht unterwegs sind?

    Bei Sonnenschein fällt doch der Scheinwerfer deutlich früher auf, als eine RKL.

    Viele Grüße,

    Michael Schuckart


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü371173
    Datum16.11.2006 16:5514439 x gelesen
    Hallo Katja,

    Geschrieben von Katja MidunskyRückwärts aus Einfahrten heraus zu fahren ist mit das "Schlimmste" was man im Verkehrszivilrecht machen kann

    Ich weiß ja nicht ob Du das auf DIESEN Fall beziehst, aber so wie ich das in dem Bericht lese ist sie vorwärts aus einer parallel zur Fahrbahn angeordneten Parkbucht gefahren.

    Gruß Andi


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW371330
    Datum17.11.2006 15:1714303 x gelesen
    Hi!

    Sorry, habe es tatsächlich nicht genau genug gelesen.

    Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass beim Anfahren vom Fahrbahnrand nach § 10 StVO ebenfalls "die Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen" sein muss.

    Immer wenn das im Gesetz steht, gelten enorme Sorgfaltsanforderungen für den Autofahrer, die dann einen erheblichen Teil der Schuld wenn nicht sogar die alleinige Schuld nach sich ziehen.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt