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ThemaVereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger6 Beträge
RubrikFeuerwehrverbände
 
AutorRüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH369970
Datum10.11.2006 09:178075 x gelesen
Geschrieben von Dirk HirschIch bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung

Warum? Was ist daran nicht korrekt?
Es ist doch nunmal so wie es ist, ich selber bin auch Hartz 4 Empfänger aber bei mir in der Wehr werde ich mit meinem Namen angesprochen und nicht mit Kamerad Hartz 4 Empfänger.

Kameraden und in diesem Fall auch ich, brauchen keinen Jahresbeitrag zu leisten den ich habe wirklich nicht viel übrig aber das was dann noch da ist gebe ich schon gerne zb. in die Getränke-Sau und wenn es "nur" 2,- ? sind.

Anders ist es, wenn ich in kürze inventuell wieder Arbeit habe, dann gebe ich gerne wieder mehr und zahle selbstverständlich meine Beiträge wieder.

Muss sowas denn in eine Satzung aufgenommen werden? könnte man das nicht einfach so intern vereinbaren?

Ps. Auszubildende etc. brauchen bei uns auch keinen Beitrag zahlen, bis jetzt haben wir positive Erfahrungen damit gemacht. Außerdem verscheucht man dadurch keine potenzielle neue Mitglieder durch emense Kosten die man zahlen muß und neue Mitglieder benötigen die Wehren ja.
Ich finde Eure Regelung sehr gut und das hat was.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Rüdiger Kupke


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369974
Datum10.11.2006 09:225554 x gelesen
Geschrieben von Rüdiger KupkeWarum? Was ist daran nicht korrekt?

Ich glaube das was er meinte war, dass es nicht Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld zwei Empfänger heißt.
Hartz 4 Empfänger ist nur der allegemeine umgangssprachliche Ausdruck :-)


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
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Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorRüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH369978
Datum10.11.2006 09:305457 x gelesen
Stimmt, alles klar. (Selbstkritik: Manchmal sollte man das was man liest auch verstehen.)

Gruß Rüdiger


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar369981
Datum10.11.2006 09:345442 x gelesen
ich würde entweder den Begriff "Empfänger von Transferleistungen" verwenden


das schliesst sowohl ALG II; Erziehungsgeld und sonstige Leistungen ein

oder würde einfach nur schreiben "über Ausnahmen entscheidet der Vorstand"
dann ist man immer der aktuellen gewappnet


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg370057
Datum10.11.2006 15:425598 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschich würde entweder den Begriff "Empfänger von Transferleistungen" verwenden
Ich nicht, da damit kaum noch jemand zahlen bräuchte. Transferzahlungen, definitionsgemäß die reine Übertragung von Kaufkraft, des öffentlichen Sektors umfassen weit mehr als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Dazu zählen bspw. auch beamtenrechtliche Aspekte wie Beihilfen, Familienzuschläge etc. Also sollten solche Begriffe besser nicht verwendet werden.


Beste Grüsse


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370058
Datum10.11.2006 15:445354 x gelesen
dann bleibt nur noch die Ausnahme durch den Vorstand ...

das Erlaubt einen größeren Spielraum


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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