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ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur
  • Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg370512
    Datum13.11.2006 15:1847182 x gelesen
    Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)370515
    Datum13.11.2006 15:3045131 x gelesen
    Auf das Urteil darf man gespannt sein. Hoffentlich wird es eindeutig formuliert, so dass man von Seite der Feuerwehr aus weiß, wo man dran ist.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen370518
    Datum13.11.2006 15:4345028 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAuf das Urteil darf man gespannt sein. Hoffentlich wird es eindeutig formuliert, so dass man von Seite der Feuerwehr aus weiß, wo man dran ist.

    Ich denke nicht, das die Feuerwehren dann Bescheid wissen, sondern eher der betroffene Landesbetrieb "Straßenbau NRW". Der Landesbetrieb ,bzw. die zuständige KPB, weiß dann hoffentlich ob FW oder Fachfirma zu alarmieren sind.


    mkG
    Jörg Wißmann

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370522
    Datum13.11.2006 15:4945210 x gelesen
    Hallo!

    Ich bin irritiert, was die Überschrift angeht: Was ist da zum Lachen?

    Die Feuerwehr beseitigt eine Ölspur im Rahmen ihrer Möglichkeiten (das geht in dem konkreten Fall noch weit darüber hinaus was viele Feuerwehren machen), obwohl das m.E. nicht ihre Aufgabe ist (oder sein sollte) und die Verantwortlichen werden mit einer Strafanzeige belastet.
    Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten soll, will hoffen das das eingestellt wird.
    Das einzige was dem Innenminister dazu einfällt ist: Ja, das Thema ist streitig und wir wünschen den Betroffenen viel Glück mit einem eventuellen Strafverfahren.

    Die Frage, wie jetzt die Einsatzkräfte sich konkret in Zukunft verhalten sollen, wird nicht beantwortet. Mal sehen, wann die nächste Strafanzeige kommt.

    Für mich eher nicht lustig sondern absolut unverständlich!

    Gruß
    Sven


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg370524
    Datum13.11.2006 15:5245060 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven Tönnemann
    Ich bin irritiert, was die Überschrift angeht: Was ist da zum Lachen?


    mein Smily :-() soll Erstaunen ausdrücken - ich finde an dieser Sache ja auch nichts zum Lachen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370525
    Datum13.11.2006 16:0845226 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Für mich eher nicht lustig sondern absolut unverständlich!

    Ich wundere mich eigentlich nur über die nicht vorhandenen Verweise auf den berüchtigten Ölspur-Erlass. Ist dieser denn nicht mehr in Kraft?

    Gruß,
    Henning


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    AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen370533
    Datum13.11.2006 17:0744945 x gelesen
    Hallo,


    irgendwie habe ich mit sowas schon die ganze Zeit gerechnet............


    Mfg Dirk


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    AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW370540
    Datum13.11.2006 17:2845276 x gelesen
    Tach,

    das war wohl leider nur eine Frage der Zeit bis sowas kommt.

    Bin auf den Ausgang und den daraus resultierenden Handlungsanweisungen gespannt.

    Gruß
    Christian


    -------------------------------------------------


    ... meine Meinung...

    Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
    (Deutsches Sprichwort)

    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorChri8sti8an 8F., Rinteln / NDS370542
    Datum13.11.2006 17:3645109 x gelesen
    Hallo

    Deswegen versuchen wir schon seit geraumer Zeit die Ölspurbeseitigung immer der Straßenmeisterei zu überlassen.

    Sollte es dennoch so sein, das wir eine ÖS beseitigen müssen, wird die ES dann der Pol oder der Straßenmeisterei übergeben. Die entscheiden dann alles weitere.......


    Gruß Christian


    Immer die Nerven behalten.

    http://www.feuerwehr-exten.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370543
    Datum13.11.2006 17:3845290 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fabisch
    Sollte es dennoch so sein, das wir eine ÖS beseitigen müssen, wird die ES dann der Pol oder der Straßenmeisterei übergeben. Die entscheiden dann alles weitere.......


    was nioch nicht das Problem löst das
    "die Ölspur nicht richtig abgestreut wird"
    "das Ölbindemittel nicht richtig gelagert wird" - wobei ich mir das nicht vorstellen kann


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370544
    Datum13.11.2006 17:4044970 x gelesen
    Hi!

    Warum? Seite 4 des GEsamtdokuments geht doch auf den Schrieb von 1991 ein und erklärt ihn für unverbindlich.

    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.370546
    Datum13.11.2006 17:5145180 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDas einzige was dem Innenminister dazu einfällt ist: Ja, das Thema ist streitig und wir wünschen den Betroffenen viel Glück mit einem eventuellen Strafverfahren.
    Als Freund der Demokratie und der Gewaltenteilung ist das natürlich durchaus zu begrüssen. Natürlich kann man dem Gesetzgeber nun vorwerfen, dass er hätte viel früher für klare Verhältnisse hätte sorgen müssen.
    Geschrieben von Sven TönnemannMal sehen, wann die nächste Strafanzeige kommt.
    Wird kommen. Weil auch hier gilt: Nur weil wir Feuerwehrs sind, ist es nicht automatisch gut. Wie der NRW MI richtig schreibt ist und wird die Feuerwehr für solche Einsätze nicht richtig ausgestattet. Auf gut deutsch, wir pfuschen da rum. Das das für eine Firma, die teures Gerät und Personal für solche Fälle vorhält, ein Dorn im Auge ist, dürfte klar sein.
    Klar ist aber anderseits, dass flächendeckend solche Firmen nicht da sind. Bei uns dauert es knapp 90- 120 Minuten bis Spezialfirma eintrifft. Bei VU mit Verletzten/Ex kein Problem. Bei einfach geplatzten Hydraulikschlauch dürfte es schwer sein für diesen Zeitraum zu sperren. Vor allem die Polizeikapazitäten sind in ländlichen Gebieten dafür auch sehr begrenzt. Und Strassenmeisterein haben i.d.R. auch 60 Minuten Rüstzeit.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370550
    Datum13.11.2006 19:1545056 x gelesen
    Hallo,

    stimmt, den Verweis auf die Empfehlungen hatte ich glatt übersehen.

    Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass es dazu noch was verbindlicheres gab. Leider ist unser ELH in der Werkstatt, deswegen kann ich es nicht nachlesen. (aber vielleicht einer der anderen Dortmunder? Müsste in Band 3 irgendwo sein...).

    Gruß,
    Henning


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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein370564
    Datum13.11.2006 21:1845275 x gelesen
    Moin Christian,

    Klar ist aber anderseits, dass flächendeckend solche Firmen nicht da sind. Bei uns dauert es knapp 90- 120 Minuten bis Spezialfirma eintrifft. Bei VU mit Verletzten/Ex kein Problem. Bei einfach geplatzten Hydraulikschlauch dürfte es schwer sein für diesen Zeitraum zu sperren. Vor allem die Polizeikapazitäten sind in ländlichen Gebieten dafür auch sehr begrenzt. Und Strassenmeisterein haben i.d.R. auch 60 Minuten Rüstzeit.

    Auf der anderen Seite: Eine Ölspur auf einer (wie und durch wen auch immer) abgesperrten Straße stellt keine unmittelbare Gefahr mehr dar. Somit ist ein Eingreifen durch die Fw doch erst einmal überhaupt nicht gerechtfertigt. Und warum muss die Fw sich einen Kopf darüber machen, wie lange nun eine Straße gesperrt ist?


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    Brandschutzerziehung
    LZG Kreis Plön
    meine Tochter

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370565
    Datum13.11.2006 21:1945091 x gelesen
    Geschrieben von Karsten WallathSomit ist ein Eingreifen durch die Fw doch erst einmal überhaupt nicht gerechtfertigt

    wenn überhaupt wäre das Verhindern des Öls in die Kanalisation Aufgabe der FW


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370566
    Datum13.11.2006 21:2545259 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschwenn überhaupt wäre das Verhindern des Öls in die Kanalisation Aufgabe der FW

    Wenn ich an die üblichen Ölspuren denke, dann gibt es da nicht viel zu verhindern.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370567
    Datum13.11.2006 21:2945170 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Brüning
    Wenn ich an die üblichen Ölspuren denke, dann gibt es da nicht viel zu verhindern.


    in der Tat, selbst bei Regen

    und wenn dann ein kleiner Wall mit Ecoperl und das wars...

    wie abgesichert ist denn der "Trick" die Feuerwehr gibt die E Stelle an die Pol ab, die gibt dann frei?

    IMHO besteht dort im Falle eines Unfalles die Möglichkeit das das Gericht der Meinung ist
    "Die Feuerwehr durfte die Unfallstelle nicht an die Pol abgeben, da die Gefahr nicht ordnungsgemäß behoben war"


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370568
    Datum13.11.2006 21:3345161 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschIMHO besteht dort im Falle eines Unfalles die Möglichkeit das das Gericht der Meinung ist
    "Die Feuerwehr durfte die Unfallstelle nicht an die Pol abgeben, da die Gefahr nicht ordnungsgemäß behoben war"


    Die Einsatzstelle gehört von Anfang an dem Straßenbaulastträger oder in Eilzuständigkeit der Polizei. Wir werden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig. Für die Freigabe ist dann weiterhin die zuständige Stelle verantwortlich ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370569
    Datum13.11.2006 21:3345097 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch"Die Feuerwehr durfte die Unfallstelle nicht an die Pol abgeben, da die Gefahr nicht ordnungsgemäß behoben war"

    Ja. Sofern die FW in Amtshilfe tätig wird, ist sie für die Durchführung verantwortlich. Allerdings: Wenn die Pol als "Vertreter" des Straßenbaulastträgers die Fahrbahn wieder frei gibt, dann sehe ich da kein Problem für die FW.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370570
    Datum13.11.2006 21:3544974 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischerür die Freigabe ist dann weiterhin die zuständige Stelle verantwortlich ;-)

    Ja. Aber für die Durchführung der Maßnahmen ist auch derjenige Verantwortlich, der in Amtshilfe tätig wird.

    (wenn der Pol-Beamte eine Person auf deine Anweisung von der Est. "entfernt", dann ist ER auch für die Maßnahmen verantwortlich - nur nicht für die Anordnung.

    Aber wem sag ich das... ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein370575
    Datum13.11.2006 22:0444978 x gelesen
    Sehe ich auch nicht. Außerdem darf die Fw (Ausnahme Bayern?) eine Straße auch nur sperren, sie darf weder den Verkehr regeln noch die Straße wieder freigeben. (Berichtigt mich, falls ich falsch liege)


    MkG
    Karsten Wallath

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    meine Tochter

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370576
    Datum13.11.2006 22:0944922 x gelesen
    Geschrieben von Karsten Wallathsie darf weder den Verkehr regeln noch die Straße wieder freigeben. (Berichtigt mich, falls ich falsch liege)

    Natürlich darf eine Feuerwehr eine Straße wieder frei geben. Wenn frei geben im Sinne von eine selbst eingerichtete Sperrung aufheben bedeutet.
    Sprich wenn ich die Straße sperre um meinen RW mit Winde zum Einsatz zu bringen, dann kann ich natürlich anschließend wenn diese Tätigkeit beendet ist die Straße auch wieder frei geben.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370579
    Datum13.11.2006 22:1445573 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Stefan BrüningWenn die Pol als "Vertreter" des Straßenbaulastträgers die Fahrbahn wieder frei gibt, dann sehe ich da kein Problem für die FW.

    Ich schon.
    Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei.

    Die Polizei kann und muss sich darauf verlassen, dass die Feuerwehr ihre Arbeit ordnungsgemäß durchgeführt hat. Hat sie das nicht, gibt es was auf die Nase. In dem Ausgangsfall war übrigens die Polizei vor Ort und die Strafanzeige ging nicht gegen die Polizei, weil die eine Straße wieder frei gibt sondern gegen die Feuerwehr.

    Folgt man dem VG Köln, dann ist eine Ölspur ein Unglücksfall (das liegt gerade beim OVG Münster darauf wartet der IM NRW in seinem Schreiben). In dem Fall, besteht eine eigene Zuständigkeit und dann braucht es gar keine Polizei mehr.

    Übrigens kleine Anmerkung am Rande: Wer ist eigentlich Straßenbaulastträger? Für die Straßen der Gemeinde (also nicht Land- oder Bundesstraße oder Autobahn) nämlich die Gemeinde selbst und die kann diese Aufgabe selbstverständlich einer beliebigen Einrichtung übertragen, z.B. auch der Feuerwehr. Dann ist das eine Zuständigkeit der Feuerwehr jenseits des FSHG NW und die Einsatzkräfte hängen sowieso voll drin.

    Gruß
    Sven


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370583
    Datum13.11.2006 22:2344895 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann
    Übrigens kleine Anmerkung am Rande: Wer ist eigentlich Straßenbaulastträger? Für die Straßen der Gemeinde (also nicht Land- oder Bundesstraße oder Autobahn) nämlich die Gemeinde selbst und die kann diese Aufgabe selbstverständlich einer beliebigen Einrichtung übertragen, z.B. auch der Feuerwehr. Dann ist das eine Zuständigkeit der Feuerwehr jenseits des FSHG NW und die Einsatzkräfte hängen sowieso voll drin.


    Klar. Deshalb hat Alpen (Gott sei DANK!) ein Privatunternehmen, dass außerhalb der Bauhofzeiten die Ölspuren fährt. Im Moment müssen wir nur noch auf die BAB und einige wenige Bundesstraßen.

    Das erspart uns im Jahr ca. 10-20Einsätze.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern370615
    Datum14.11.2006 08:3445089 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDie Frage, wie jetzt die Einsatzkräfte sich konkret in Zukunft verhalten sollen, wird nicht beantwortet. Mal sehen, wann die nächste Strafanzeige kommt.

    Kann mir mal jemand erklären, welche Tatbestände einer Strafvorschrift dadurch berührt werden - oder hab ich´s einfach überlesen? Auf was stützt sich die Anzeige?

    Gruß
    Frank


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    AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW370630
    Datum14.11.2006 10:0045202 x gelesen
    Guten Morgen!

    In meinen Augen ist dieses Thema der Aufreger des Monats schlecht hin.

    Ich kann mir schon denken warum der "gewerbeliche" die Kameraden angezeigt hat: Er war sauer darüber das er an dieser "Baustelle" kein Geld verdienen konnte. Von daher hat er aus Trotz, oder auch aus Rache die Kameraden angezeigt.

    Was mich wundert ist das kein Gutachter vorher die Strasse begutachtet hat. Weil sonst kann ja jeder sagen das die Strasse nicht ordentlich gereinigt wurde. Von daher würde ich mal sagen Aussage gegen Aussage, und im Zweifel für den Angeklagten.

    Ich weiss jetzt nicht ob ich das richtig aufgefasst habe: Der Auftraggeber war ja im Grunde genommen die zuständige KPB, also hat der Wehr-, Zugführer im Rahmen einer Amthilfe seitens der POlizei gehandelt, oder vertue ich mich jetzt??? In diesem Falle müsste man sich an die KPB wenden...

    Und nun zum Thema mit dem "unsachgemässen Transport des aufgenommenen Material": Wir von der Feuerwehr fahren immer mehr Einsätze im Rahmen der THL. Wir führen umfassendes Material auf unseren Fahrzeugen mit. Wir sind mittlerweile zu einem Dienstleister in jedem Notfall geworden. Die Fahrzeuge werden immer größer und immer mehr Beladung kommt drauf. Aber mal ganz ehrlich: Einen bestimmten Behälter für kontaminiertes Material haben die wenigsten drauf. Das Material wird einfach in einen Behälter gefüllt (bsp. Auffangwannen) und wird dann Sachgemäß durch Spezialisten beseitigt. Jetzt müssen wir uns aber allerdings echt Gedanken darüber machen ob man sich nicht Platz auf dem Fahrzeug macht und einen Behälter nach strenger DIN Norm mit UN Zulassung beschaffen. So weit dazu.

    Aber erstmal abwarten ob in diesem Premierefall ein Urteil gesprochen wird. Mich würde es echt interessieren was dabei raus kommt...

    MfG

    AB


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370632
    Datum14.11.2006 10:1045197 x gelesen
    Geschrieben von Alexander BalkeIch weiss jetzt nicht ob ich das richtig aufgefasst habe: Der Auftraggeber war ja im Grunde genommen die zuständige KPB, also hat der Wehr-, Zugführer im Rahmen einer Amthilfe seitens der POlizei gehandelt, oder vertue ich mich jetzt??? In diesem Falle müsste man sich an die KPB wenden...

    Nein. Bei der Amtshilfe ist der Durchführende für seine Maßnahmen verantwortlich.

    Geschrieben von Alexander BalkeJetzt müssen wir uns aber allerdings echt Gedanken darüber machen ob man sich nicht Platz auf dem Fahrzeug macht und einen Behälter nach strenger DIN Norm mit UN Zulassung beschaffen. So weit dazu.

    Ich sag ganz ehrlich: Nein. Es ist nicht unsere Aufgabe. Wir können gerne (naja), wir müssen im Rahmen der Amtshilfe Maßnahmen ergreifen. Man kann seitens der Straßenbaulastträger nicht verlangen, dass von der Gemeinde umfassendes Material vorgehalten wird. Wenn dieses Material nicht vorhanden ist, dann gehts eben nicht.

    Das Problem ist ja nunmal das von Sven angesprochene Urteil (Ölspur = Unglücksfall = Aufgabe nach FSHG). Wenn sich diese Ansicht durchsetzen sollte (Gott bewahre!), dann ist die Vorhaltung tatsächlich irgendwann unsere Pflicht... :-( (oder sehe ich das falsch?)

    Geschrieben von Alexander BalkeAber erstmal abwarten ob in diesem Premierefall ein Urteil gesprochen wird. Mich würde es echt interessieren was dabei raus kommt...


    Hier besteht seitens der Politik Handlungsbedarf, wo ganz klar die Zuständigkeiten geregelt sein sollten. Der Mißbrauch der Feuerwehr als Ersatz für Bereitschaftsdienste der Straßenbaulastträger muss beendet werden!



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW370634
    Datum14.11.2006 10:1644858 x gelesen
    Geschrieben von mirJetzt müssen wir uns aber allerdings echt Gedanken darüber machen ob man sich nicht Platz auf dem Fahrzeug macht und einen Behälter nach strenger DIN Norm mit UN Zulassung beschaffen. So weit dazu.

    Das war ironisch gesehen...


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370643
    Datum14.11.2006 11:1345133 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Frank BauerAuf was stützt sich die Anzeige?

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315 b StGB

    Wenn die Straße nach der Ölspurbeseitigung glatter ist als vorher ....

    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370646
    Datum14.11.2006 11:2045032 x gelesen
    Hi!
    Geschrieben von Stefan BrüningDas Problem ist ja nunmal das von Sven angesprochene Urteil (Ölspur = Unglücksfall = Aufgabe nach FSHG). Wenn sich diese Ansicht durchsetzen sollte (Gott bewahre!), dann ist die Vorhaltung tatsächlich irgendwann unsere Pflicht... :-( (oder sehe ich das falsch?)


    Spannend ist die Frage, ob es sich um eine Aufgabe der Feuerwehr handelt oder eben nicht. Ist es das nicht, bewegen wir uns im Bereich der Amtshilfe. Amtshilfe kann aber nur der leisten, der die Aufgabe auch tatsächlich durchführen kann. Nach den Vorgaben zur korrekten Beseitigung von Ölspuren (Absperren, Abstreuen, Einwirken lassen, Aufnehmen und mit Reinigungsmittel abspülen und fachgerechtes Entsorgen des Bindesmittels) sind die meisten dazu aber tatsächlich nicht in der Lage.
    Sollte es Aufgabe der Feuerwehr sein, dann sollte man kurzfristig in den Haushalt eine entsprechende Reinigungsmaschine einstellen oder alternativ ausrechnen lassen, was ein privater Unternehmer kostet. Ist es Aufgabe der Feuerwehr, wäre auch mal zu überlegen, ob und wie das denn überhaupt privatisiert werden darf! Dann hätte sich möglicherweise jemand selbst ins Knie geschossen. ;-)


    Gruß
    Sven


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW370648
    Datum14.11.2006 11:2845036 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannGefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315 b StGB

    Wenn die Straße nach der Ölspurbeseitigung glatter ist als vorher ....


    Wobei der subjektive Tatbestand des Vorsatzes ( Mit Wissen und Wollen ) im Bereich des WOLLENS mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt sein dürfte.

    Für mich einfach eine Frage des schnöden Mammons! Da hat ein Unternehmer Angst, dass ihm Kohle flöten geht. Dürfte in anderen Bereichen ( Stechinsekteneinsätze, Baumfällarbeiten, Türöffnungen u.s.w. ) auch zu erwarten sein.

    Kann mich ja in die Lage des Unternehmers versetzten. Der Weg ist m. E. jedoch verwerflich!!

    horrido

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370649
    Datum14.11.2006 11:2845099 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannSpannend ist die Frage, ob es sich um eine Aufgabe der Feuerwehr handelt oder eben nicht. Ist es das nicht, bewegen wir uns im Bereich der Amtshilfe. Amtshilfe kann aber nur der leisten, der die Aufgabe auch tatsächlich durchführen kann. Nach den Vorgaben zur korrekten Beseitigung von Ölspuren (Absperren, Abstreuen, Einwirken lassen, Aufnehmen und mit Reinigungsmittel abspülen und fachgerechtes Entsorgen des Bindesmittels) sind die meisten dazu aber tatsächlich nicht in der Lage.

    Eben.

    Geschrieben von Sven TönnemannSollte es Aufgabe der Feuerwehr sein, dann sollte man kurzfristig in den Haushalt eine entsprechende Reinigungsmaschine einstellen oder alternativ ausrechnen lassen, was ein privater Unternehmer kostet.

    In den meisten Fällen (u.a. weil ein Verursacher bekannt ist) wird diese Version die günstigere Alternative sein.

    Geschrieben von Sven TönnemannIst es Aufgabe der Feuerwehr, wäre auch mal zu überlegen, ob und wie das denn überhaupt privatisiert werden darf!

    Warum nicht? Im Prinzip könnte eine Gemeinde doch auch einen Feuerwehrdienstleister mit dem Brandschutz in der Gemeinde beauftragen. Ist das nicht das gleiche?

    Geschrieben von Sven TönnemannDann hätte sich möglicherweise jemand selbst ins Knie geschossen. ;-)

    Das sowieso. Ich bin nicht bereit, für mich als EA-Einsatzkraft für so einen Mist mißbrauchen zu lassen. Als Arbeitgeber schon gar nicht.

    Ich sehe hier eindeutig Handlungsbedarf von Gesetzgeber, damit so lächerliche Urteile keine Grundlage mehr haben können.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370651
    Datum14.11.2006 11:3345234 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei der subjektive Tatbestand des Vorsatzes ( Mit Wissen und Wollen ) im Bereich des WOLLENS mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt sein dürfte.

    Den Gedanken hatte ich auch, bis ich mich auf eine Weisheit aus dem Studium besonnen habe: Paragraphen immer bis zu Ende lesen. ;-)
    Schau mal in Absatz 4 von § 315 b StGB, da steht auch was zur Fahrlässigkeit.


    Gruß
    Sven


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370653
    Datum14.11.2006 11:3545209 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich einfach eine Frage des schnöden Mammons! Da hat ein Unternehmer Angst, dass ihm Kohle flöten geht. Dürfte in anderen Bereichen ( Stechinsekteneinsätze, Baumfällarbeiten, Türöffnungen u.s.w. ) auch zu erwarten sein.

    Dieser Trend ist ja nicht neu. Das war doch in der Vergangenheit auch Thema z.B. bei der Beschaffung von FWK. Dort hatten doch auch einige Unternehmer die große Welle gemacht.

    Verstehen kann ich das schon - jedoch sollte dem Arsch (sorry dafür, aber das ist der passende Begriff), der die Anzeige erstattet hat, bewußt sein, dass die Feuerwehr diese Einsätze sicherlich nicht gerne macht und wir auch KEINE Wahl haben.
    Denn so einfach abzulehnen ist eine Amtshilfe nunmal nicht.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern370655
    Datum14.11.2006 11:3744803 x gelesen
    Alles klar, danke Dir Sven.


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370656
    Datum14.11.2006 11:3945159 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Stefan BrüningWarum nicht? Im Prinzip könnte eine Gemeinde doch auch einen Feuerwehrdienstleister mit dem Brandschutz in der Gemeinde beauftragen. Ist das nicht das gleiche?
    Hmmm, da bin ich noch etwas anderer Meinung. Oder könnte Deiner Meinung nach das Land auch die Polizei von einem Sicherheitsdienstleister durchführen lassen?

    Da muss man noch mal ganz genau überdenken, in wie weit die Aufgabe der Feuerwehr privatisiert werden darf. Der Wortlaut des § 1 FSHG NRW bietet keinen Spielraum für die Privatisierung der Feuerwehr, so zumindest Schneider im Kommentar zum FSHG NRW zu § 1 Nr. 1.3.

    Gruß
    Sven


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370657
    Datum14.11.2006 11:4144916 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannHmmm, da bin ich noch etwas anderer Meinung. Oder könnte Deiner Meinung nach das Land auch die Polizei von einem Sicherheitsdienstleister durchführen lassen?


    Keine Ahnung. Das ist wohl eine sehr interessante, wenn auch akademische Frage.

    Geschrieben von Sven TönnemannDa muss man noch mal ganz genau überdenken, in wie weit die Aufgabe der Feuerwehr privatisiert werden darf. Der Wortlaut des § 1 FSHG NRW bietet keinen Spielraum für die Privatisierung der Feuerwehr, so zumindest Schneider im Kommentar zum FSHG NRW zu § 1 Nr. 1.3.

    OK. Wenn Du das sagst.

    Wie sieht es denn dann zur Zeit aus, wenn eine Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Ölspurbeseitigung beauftragt? Zur Zeit (mal abgesehen von Gemeindestraßen) handelt es sich ja um eine Amtshilfe. Wenn das Unternehmen kommt ja eigentlich nicht mehr, oder?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW370658
    Datum14.11.2006 11:4344890 x gelesen
    Fahrlässigkeit:

    Wissen und billigend in Kauf nehmen
    oder
    Wissen müssen und darauf vertrauen, dass nichts passiert.


    Ich nehme mal zum Vorteil der Feuerwehrleute an, dass sie der Auffassung waren, das die Gefahr beseitigt ist und eine Folgeschädigung jedweder Art nicht billigend in Kauf nehmen wollten.


    horrido

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370659
    Datum14.11.2006 11:4844913 x gelesen
    Verstehen kann ich das schon - jedoch sollte dem Arsch (sorry dafür, aber das ist der passende Begriff), der die Anzeige erstattet hat, bewußt sein, dass die Feuerwehr diese Einsätze sicherlich nicht gerne macht und wir auch KEINE Wahl haben.

    Vermutlich ist es aber der einzige Weg um bei einem solchen Thema die Klärung voranzutreiben. Nur den verwaltungsrechtlichen Weg einzuschlagen dürfte nämlich nicht zeitnah zu Ergebnissen führen. Auch ist nicht auszuschließen, daß im Rahmen der Ermittlungen un eines (zumindest möglichen) Strafverfahrens die eine oder odere Gemeinde die aus dieser Tätigkeit (bzw. durch die abarbeitung dieser Tätigkeit durch die Feuerwehr) resultierenden Probleme und Risiken erkennt.

    Auch dürften sich einige Feuerwehrkräfte (egal ob Führung oder Mannschaft) nach Erfassen der Situation (und der damit für sie verbundenen persönlichen Risiken) in Zukunft vermutlich gegen solche Tätigkeiten wehren. Es soll sogar Wehren geben wo die FA mit Begeisterung solche Einsätze fahren, da man ansonsten zu wenige Einsätze hat oder weil es sogar eine Zusatzförderung der Gemeinde für den Feuerwehrvereingibt, wenn kostenpflichtige Einsätze abgearbeitet wurden.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370660
    Datum14.11.2006 11:5044902 x gelesen
    Ich nehme mal zum Vorteil der Feuerwehrleute an, dass sie der Auffassung waren, das die Gefahr beseitigt ist und eine Folgeschädigung jedweder Art nicht billigend in Kauf nehmen wollten.

    Das würde zwar die Schlinge vom Hals der angezeigten Kräfte entfernen, jedoch wird man sich als Gemeinde in diesem Zusammenhang die Frage gefallen lassen ob man mit dem vorhandenen Grerät und den angewendeteten Taktiken eine solche Gefährdung wirklich wirksam beseitigen kann.

    MkG
    Marc



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    (2) ...

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370661
    Datum14.11.2006 11:5644984 x gelesen
    Ich kenne noch die Definition: Das außer Acht lassen der im Verkehr üblichen

    Oder hätten sie Wissen müssen, wie eine Ölspur nach der Empfehlung von 1991 korrekt bearbeitet wird?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWissen und billigend in Kauf nehmen
    Das ist bedingter Vorsatz.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWissen müssen und darauf vertrauen, dass nichts passiert.
    grobe Fahrlässigkeit.

    Hier reicht normale Fahrlässigkeit, also das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. (Mit Verkehr ist nicht nur Straßenverkehr sondern der Rechts- und Geschäftsverkehr germeint)
    Wenn die jetzt wüssten, dass es einen verbindlichen Erlass gab, sind wir was den subjektiven Tatbestand angeht schon ziemlich nah dran. Sollten sie der Meinung sein, es habe sich aber nur um eine unverbindliche Empfehlung gehalten (obwohl sie verbindlich war), dann könnte es sich um einen Fall des unvbermeidbaren Verbotsirrtums handeln.
    War es tatsächlich nur eine unverbindliche Empfehlung ist die Frage, ob es sich überhaupt um eine Sorgfaltspflichtverletzung handelt.

    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370662
    Datum14.11.2006 11:5944897 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Marc DickeyAuch dürften sich einige Feuerwehrkräfte (egal ob Führung oder Mannschaft) nach Erfassen der Situation (und der damit für sie verbundenen persönlichen Risiken) in Zukunft vermutlich gegen solche Tätigkeiten wehren.

    Wie sollen sie das machen? Die Straße sperren? Da kannst Du nach dem die Bürger, Presse und Polizei die "rund gemacht" haben, am nächsten Tag beim Bürgermeister antreten und der winkt Dir dann mit dem Schreiben vom IM, dass Du in der Lage bist eine Ölspur zu beseitigen, weil der Erlass nicht zwingend ist und Du so eine Amtshilfe grundlos verweigert hast.
    Eine in Deinen Augen gute Lösung?

    Gruß
    Sven


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW370663
    Datum14.11.2006 12:0145261 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sven Tönnemanndann könnte es sich um einen Fall des unvbermeidbaren Verbotsirrtums handeln.

    Den man aber kaum als unvermeidbar durchbekommen wird. Wie war dass mit den Weisheiten aus dem Studium? Dann ist dem Straftäter durchaus zuzumuten, vorher Rechtsrat einzuholen :o)

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370665
    Datum14.11.2006 12:0544815 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Katja MidunskyDen man aber kaum als unvermeidbar durchbekommen wird. Wie war dass mit den Weisheiten aus dem Studium? Dann ist dem Straftäter durchaus zuzumuten, vorher Rechtsrat einzuholen :o)

    Wenn das IM als oberste Aufsichtsbehörde das für unverbindlich hält, darf ich mich da drauf verlassen. Mehr geht nicht, es kann wohl nicht sein, dass jede Feuerwehr ein Rechtsgutachten einholt.

    Gruß
    Sven


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370666
    Datum14.11.2006 12:0745107 x gelesen
    Wie sollen sie das machen? Die Straße sperren? Da kannst Du nach dem die Bürger, Presse und Polizei die "rund gemacht" haben, am nächsten Tag beim Bürgermeister antreten und der winkt Dir dann mit dem Schreiben vom IM, dass Du in der Lage bist eine Ölspur zu beseitigen, weil der Erlass nicht zwingend ist und Du so eine Amtshilfe grundlos verweigert hast.
    Eine in Deinen Augen gute Lösung?


    Am sinnvollsten wäre es vor Eintritt einer solchen Einsatzsituation klare Fronten schaffen und nicht erst dann wenn sie bereits eingetreten ist.

    MkG
    Marc



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    (2) ...

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg370671
    Datum14.11.2006 12:2044946 x gelesen
    Hallo forum,
    Geschrieben von Marc Dickey
    Am sinnvollsten wäre es vor Eintritt einer solchen Einsatzsituation klare Fronten schaffen und nicht erst dann wenn sie bereits eingetreten ist.
    Nö, am sinnvollsten ist es, es von dem machen zu lassen der es Fach- und Sachgerecht kann. Dies ist in diesem Fall wohl der Unternehmer der die geeigneten Geräte, auch für eine Nassreinigung der Straße, hat.
    Also den machen lassen, unsere Leute können wieder öfters durchschlafen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370674
    Datum14.11.2006 12:2444859 x gelesen
    Nö, am sinnvollsten ist es, es von dem machen zu lassen der es Fach- und Sachgerecht kann. Dies ist in diesem Fall wohl der Unternehmer der die geeigneten Geräte, auch für eine Nassreinigung der Straße, hat.

    Genau das meinte ich mit klaren Fronten.

    Also den machen lassen, unsere Leute können wieder öfters durchschlafen.

    Grundsätzliche Zustimmung!
    Solange es jedoch noch Wehren (oder einzelne FA) gibt, die das (aus welchen Günden auch immer) gern machen, wir man leider auch anderenort immer wieder versuchen die Fw mit in Boot zu holen.

    MkG
    Marc



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    (2) ...

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    AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370678
    Datum14.11.2006 12:5245014 x gelesen
    Hoffen wir dass es zu einer EINDEUTIGEN Klärung führt.

    Andererseits:
    Unter bestimmten Voraussetzungen sind solche Pannen vermeidbar.
    1. Sollte die Leitstelle versuchen die Straßenmeisterei oder einen gewerblichen
    Straßenreiniger zu erreichen. Ist das nicht möglich, Muss die Feuerwehr halt was
    machen.
    2. Wenn die Ölspur versorgt ist, soll eine Polizeistreife die Sache abnehmen,
    dann haben die schlimmstenfalls die Verantwortung. Wobei sie bei einer
    Gefährdungssituation ohnehin vorort sein sollten SOLLTEN :-/.

    Ich bin aber echt gespannt was das wird.


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370681
    Datum14.11.2006 12:5945007 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Marcus Link. Wenn die Ölspur versorgt ist, soll eine Polizeistreife die Sache abnehmen,
    dann haben die schlimmstenfalls die Verantwortung


    Eben nicht: mein Beitrag zum Thema wer die Verantwortung bei der Amtshilfe trägt

    Gruß
    Sven


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370682
    Datum14.11.2006 13:0844932 x gelesen
    Hm, die Sache muß eigentlich zweigeteilt betrachtet wrrden:

    Die Feuerwehr wird nach ihren Gesetz aktiv, wenn es sich um eine zeitlich kritische Lage handelt: Umweltgefahr - Ausbreitung. Sie deicht ein, streut ab oder unterbindet weiteres Auslaufen - stabilisiert also die Lage.

    Die Beseitigung der Rutschgefahr und damit die gefahrlose Nutzung der Straße ist wohl ein typische Aufgabe des Straßenbaulastträgers und wird wohl nicht durch das Feuerwehrgestez gedeckt. Ein längere Sperrung der Straße wg Verschmutzung würde sicherlich Unannehmlichkeiten und einen gewissen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, bildet aber wohl keine Indikation für einen weiteren Feuerwehreinsatz mehr.

    Und genauso würde ich das als Feuerwehr beurteilen und handhaben. Bei aktuer Gefahr greift die Feuerwehr ein, stabilisiert die Lage und überläßt den Rest dem zuständigen...

    Wenn keine aktue Gefahr gegeben ist, bleibt die FW untätig.

    Gruß LP


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    AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370683
    Datum14.11.2006 13:1144988 x gelesen
    Seltsam^^
    Na trauen die hohen Richter der Polizei offensichtlich wenig
    Sachverstand zu, dabei haben sie 3 Dinge die helfen können,
    diese Lage zu beurteilen. Augen, Füße und Sachverstand.

    Oki mit dem letzten Punkt überfordert man die meisten Polizisten wohl :-D


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW370692
    Datum14.11.2006 13:5644898 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sven TönnemannDie Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei.

    Die Polizei kann und muss sich darauf verlassen, dass die Feuerwehr ihre Arbeit ordnungsgemäß durchgeführt hat. Hat sie das nicht, gibt es was auf die Nase. In dem Ausgangsfall war übrigens die Polizei vor Ort und die Strafanzeige ging nicht gegen die Polizei, weil die eine Straße wieder frei gibt sondern gegen die Feuerwehr.


    Was ist, wenn die Feuerwehr die Polizei um Amtshilfe bittet, die Wiederherstellung der sicheren Befahrbarkeit des Straßenbelages zu überprüfen? Die Feuerwehr muss sich ja dann darauf verlassen können, dass die Polizei den Straßenbelag ordnungsgemäß prüft.

    Würde sich dann so abspielen:

    Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr entfernt die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Polizei, überprüfe den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn.
    Die Polizei sagt: Straße kann wieder ohne Gefährung befahren werden.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei.



    Gruß Stephan


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370712
    Datum14.11.2006 15:0245114 x gelesen
    Geschrieben von Marcus Linkdiese Lage zu beurteilen. Augen, Füße und Sachverstand

    Tutz mir leid, damit kann man nicht die Rutschgefahr auf dem Boden beurteilen....

    Der Fuß zeigt gar nichts an und Sachverstand muß erstmal vorhanden sein. Wer bildet denn die Polizei zum Thema Ölspur aus?

    Das geht nur mit den drei am Markt üblichen Meßverfahren, die aber nicht wirklich bei einer Ölspur zur Verfügung stehen.

    Oder man wählt ein Reinigungssystem, bei dem die Wirksamkeit und damit den Erfolg geprüft und damit weitgehend gewährleistet ist...

    Gruß LP


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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern370720
    Datum14.11.2006 16:0845767 x gelesen
    Wenn man das Thema aber über die Zuständigkeit des Baulastträgers betrachtet, so wird bei Gemeindeverbindungsstrassen und anderen Wegen die örtliche VGem dafür verantwortlich sein. Und die wird sicherlich bei unklarem Verursacher den Teufel tun und einen gewerblichen Reiniger antreten lassen. Es wird ja schliesslich aus deren Mitteln auch die Feuerwehr vorgehalten.

    Wie weit treibt man die Rechtsprechung da. In dem Fall erfolgt dann die Anforderung über den BLT. Bisher waren die Einsätze nur mit Bindemittel in Ordnung.

    Unsere VGem hat aber aus Rechtgründen der vollständigen Reinigung das Mittel Bioversal zur endgültigen Reinigung der Fahrbahn beschafft. Was unser Arbeit draussen nicht unbedigt kürzer macht. Die Rutschigkeit der ÖS ist jedoch nach Behandlung mit dem Mittel vorbei und die enthaltenen Essenzen sollen den biologischen Abbau des Öls in Kläranlagen möglich machen. Entsprechend sind wir aus der Haftung und können die Strasse gereinigt freigeben. Ein privater Anbieter dieser Dienstleistung steht jedoch in unserem Raum nicht in einer vertretbaren Rufzeit zur Verfügung.

    Die bay. Lösung im Strassenverkehr sieht die selbständige Sperrung von Verkehrsflächen durch die Feuerwehr vor, wenn Pol nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. In diesem Fall ist die Feuerwehr sowohl zur Sperrung als auch zum regelnden Eingriff (Umleitung) berechtigt.

    Grüße, Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370723
    Datum14.11.2006 16:1544995 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelEs wird ja schliesslich aus deren Mitteln auch die Feuerwehr vorgehalten.

    nicht wirklich...

    Geschrieben von Sascha JoerchelBisher waren die Einsätze nur mit Bindemittel in Ordnung

    Ja, aber ... seit 1981 war ein Nachwaschen zur Beseitigung der Rutschgefahr dringend empfohlen und wurde von verschiedene Stellen in ähnlicherweise auch später wieder empfohlen.

    Geschrieben von Sascha JoerchelWas unser Arbeit draussen nicht unbedigt kürzer macht

    Ist das wirklich Eure Arbeit? Oder genau genommen nur ein Teil davon?

    Gruß LP


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370739
    Datum14.11.2006 17:2144924 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von ---Stephan Breuer--- Geschrieben von Sven Tönnemann
    "Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei."

    Was ist, wenn die Feuerwehr die Polizei um Amtshilfe bittet, die Wiederherstellung der sicheren Befahrbarkeit des Straßenbelages zu überprüfen? Die Feuerwehr muss sich ja dann darauf verlassen können, dass die Polizei den Straßenbelag ordnungsgemäß prüft.

    Würde sich dann so abspielen:

    Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr entfernt die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: Polizei, überprüfe den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn.
    Die Polizei sagt: Straße kann wieder ohne Gefährung befahren werden.
    Feuerwehr sagt: Ölspur ist entfernt.
    Die Polizei sagt: Straße ist wieder frei.


    viel einfacher:
    Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: wir können nur Bindemittel auftragen.
    Feuerwehr streut Bindemittel auf und arbeitet es ein.
    Polizei fragt: fertig?
    Feuerwehr sagt: wir haben Bindemittel aufgetragen, aber die Straße ist jetzt ggf. noch rutschiger als vorher, die muss fachgerecht nachbearbeitet werden!
    Polizei setzt einen geqäulten Gesichtsausdruck auf und sperrt die Straße >1 Stunde bis zum Eintreffen der Straßenmeisterei...

    (Was die danach gemacht hat ist ein eigenes Thema, aber nicht das Problem von Feuerwehr oder Polizei)

    Gruß,
    Henning


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370740
    Datum14.11.2006 17:2144854 x gelesen
    und wenn die Pol jetzt die Straße freigibt ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370742
    Datum14.11.2006 17:4044796 x gelesen
    und wenn die Pol jetzt die Straße freigibt ?

    Dann hätte sie den schwarzen Peter.

    MkG
    Marc



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    (2) ...

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen370745
    Datum14.11.2006 18:0744779 x gelesen
    Moin,

    wer sagt eigentlich, dass diese Ölspur nicht korrekt beseitigt wurde? In dem Schreiben ist doch die Rede davon, dass der Unternehmer schon während des Einsatzes Anzeige bei der Polizei erstattete - vielelicht war der Bauhof ja schon auf dem Anmarsch, um nachzuarbeiten? Sorry, aber dem Anzeigenden geht es doch nur darum, dass er die Aufträge dafür bekommt, nicht ob die Ölspur korrekt beseitigt ist. Wie kommt der eigentlich zur Einsatzstelle? Hört doch wohl nicht etwa BOS-Funk?

    Mal unabhängig davon, ob Ölspur kehren nun fü den gemeinen FA Spaß macht oder nicht - warum sollte die Fw es nicht tun? Wenn eine Ölspur doch eine beachtliche Gefahr für Verkehr und Umwelt darstellt (sonst könnte man sie ja auch einfach bestehen lassen) ist doch eine zeitnahe Abhilfe geboten. Das ereicht derzeit aber nur die Fw. Wenn de auhof 'neStunde braucht, warum soll der dann erst anfangen mit dem abstreuen, wenn die Fw in der Zwischenzeit alles bis zur Nassreinigung vorbereiten kann? Und wie groß nun eine Ausbreitungsgefahr ist, kann man ja auch erst erkennen, wenn man vor Ort ist oder wenn man Pech hat den Ölfilm auf dem Dorfgraben entdeckt. Also ist die Fw ohnehin vor Ort - oder fährt man in Zukunft nur noch zu gemeldeten Rauchentwicklungen, wenn man schon die Flammen vom GH aus sehen kann, weil es vielleicht ja nur ein Lagerfeuer ist?

    Und was die Konkurrenz zu Fachfirmen anbelangt - wie verbreitet sind diese in der Fläche? Ein netter Stau oder 20km Umweg aufgrund einer 2h+eigentliche Reinigungszeit vollgesperrten Straße summiert sich volkswirtschaftlich schon ganz ordentlich auf. Dazu kommt noch das Quasimonopol des Reinigers, denn es wird wohl kaum Bedarf für eine öltaugliche Nasskerhmaschine in jedem dritten Ort geben. Ist das unter'm Strich dann wirklich wünschenswert, aus ideoligschen Gründen diese Arbeit unbedingt extern zu vergeben? Erzählt das mal dem Spediteur, der 3h lang keinen LKW vom Hof schicken kann...

    ciao,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin370838
    Datum15.11.2006 02:3744891 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning Kochviel einfacher:
    Die Polizei sagt: Feuerwehr entferne bitte die Ölspur.
    Feuerwehr sagt: wir können nur Bindemittel auftragen.
    Feuerwehr streut Bindemittel auf und arbeitet es ein.
    Polizei fragt: fertig?
    Feuerwehr sagt: wir haben Bindemittel aufgetragen, aber die Straße ist jetzt ggf. noch rutschiger als vorher, die muss fachgerecht nachbearbeitet werden!
    Polizei setzt einen geqäulten Gesichtsausdruck auf und sperrt die Straße >1 Stunde bis zum Eintreffen der Straßenmeisterei...


    genauso läuft das bei uns. Wir streuen nur ab und die Pol holt die Stadtreinigung zur Nassreinigung und Entsorgung des Ölbindemittels.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW370845
    Datum15.11.2006 08:4644902 x gelesen
    Morgen!

    Geschrieben von Sascha JoerchelDie bay. Lösung im Strassenverkehr sieht die selbständige Sperrung von Verkehrsflächen durch die Feuerwehr vor, wenn Pol nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. In diesem Fall ist die Feuerwehr sowohl zur Sperrung als auch zum regelnden Eingriff (Umleitung) berechtigt.

    Ja das ist die Bay. Lösung. Anders sieht es in anderen Bundeländern aus. Hier sind die Befugnisse der FW begrenzt. Man darf den Strassenabschnitt zwar Sperren, allerdings sind wir nicht dazu befugt den Verkehr zu regeln...
    Habe jetzt zwar keinen passenden Gesetzestext dazu, aber man hat uns das Damals im Truppmannlehrgang erzählt...

    MfG

    AB


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern370852
    Datum15.11.2006 09:1744941 x gelesen
    Wenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.

    Das Nachwaschen wird bei uns seit 2 Jahren mit dem besagten Bioversal praktiziert. Ob das besser oder schlechter ist, sei dahingestellt. Bei nasser Fahrbahn durchaus.

    Und unsere Aufgabe ist es indirekt schon, weil die Pol. bei sowas von der besagten bay. Lösung Gebrauch macht und die Geschichte im Einvernehmen mit der Kreisführung auf die einzelnen Feuerwehren abwälzt. Und eine Vollsperrung von mehreren Stunden kann ich nicht verantworten, nur weil der gewerbliche Reinigungsdienst am Abend eine Anreisedauer von mehrern Stunden hat.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370854
    Datum15.11.2006 09:2344843 x gelesen
    Geschrieben von Alexander BalkeJa das ist die Bay. Lösung. Anders sieht es in anderen Bundeländern aus. Hier sind die Befugnisse der FW begrenzt. Man darf den Strassenabschnitt zwar Sperren, allerdings sind wir nicht dazu befugt den Verkehr zu regeln...

    Und ich klopfe auf Holz, dass das bitteschön auch so bleibt...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370855
    Datum15.11.2006 09:4544886 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelWenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.

    Na , das kann man sich auch einreden...

    Wenn der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde zB an einer Abschiebemaßnahme beteiligt ist, fährt die Feuerwehr den Abschubling zum nächsten Flughafen? Nur weil verschiedene Behörden einen gemeinsamen Chef haben, übernehme ich noch lange nicht die Aufgaben einer andern Dienststelle...

    Geschrieben von Sascha Joerchelweil die Pol. bei sowas von der besagten bay. Lösung Gebrauch macht und die Geschichte im Einvernehmen mit der Kreisführung auf die einzelnen Feuerwehren abwälzt.
    Wenn man es doch auf die Feuerwehr schiebt, und die Feuerwehr das nicht verhindern kann, ist mir folgendes egal:
    Geschrieben von Sascha JoerchelUnd eine Vollsperrung von mehreren Stunden kann ich nicht verantworten, nur weil der gewerbliche Reinigungsdienst am Abend eine Anreisedauer von mehrern Stunden hat.

    Nur meistens will die Feuerwehr alles übernehmen, warum auch immer. Nur dann muß sie es auch richtig machen...

    Gruß LP


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    AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370857
    Datum15.11.2006 09:5044790 x gelesen
    Der Fuß zeigt gar nichts an
    Hmm der Fuß ist kein augeklügeltes Meßgerät für Ölspuren, da gebe ich dir Recht.
    Aber wenn man nix hat, finde ich es besser, als sich nur auf die Augen zu verlassen....

    Sachverstand muß erstmal vorhanden sein.
    Oh wie recht du hast!

    Wer bildet denn die Polizei zum Thema Ölspur aus?
    Öööh und wer bildet die Feuerwehrleute aus? Die müssen ja eigentlich
    nicht nur wissen, wie die Ölspur hinterher aussehen muss, sie sollten
    auch das Handwerk beherrschen...
    Wer bildet die Feuerwehrleute aus?
    Ich habe noch nie erlebt, dass die Beseitigung einer Ölspur, seitens der
    Feuerwehrschule, anders als von der rechtlichen Seite angepackt wurde.

    Für mich ist die Polizei der Ansprechpartner, wenn sie dazu nicht in der
    Lage sind, dann das nicht auch noch das Problem der Feuerwehr sein.


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY370858
    Datum15.11.2006 09:5044788 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelWenn der Baulastträger der Strasse der selbe ist als der der Feuerwehr ist die Zuständigkeit irgendwie schon gegeben.

    Klares nein! Wozu unterhält die Gemeinde einen Bauhof? Wenn du hier eine Zuständigkeit gegeben siehst, darfst du dich nicht wundern, wenn du irgendwann zu Ausbessererungsarbeiten an Gemeindestraßen herangezogen wirst.

    Gruß
    Peter


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    AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370862
    Datum15.11.2006 09:5644870 x gelesen
    Nachtrag zur verkehrsrechtlichen Frage

    Wenn die Feuerwehr der Polizei sagen wüede:
    Wir haben die Ölspur mit unseren Mittel beseitigt,
    doch wir können keine Garantie geben dass die
    Straße verkehrssicher ist. Aus diesen Grund würden
    wir die straße nicht frei geben.


    Dann hat die Polizei 2 Möglichkeiten:
    a) Straße sperren/sperren lassen
    b) Frei geben
    In beiden Fällen haben sie den schwarzen Peter!


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen370864
    Datum15.11.2006 10:0244957 x gelesen
    Geschrieben von Marcus LinkHmm der Fuß ist kein augeklügeltes Meßgerät für Ölspuren, da gebe ich dir Recht.
    Aber wenn man nix hat, finde ich es besser, als sich nur auf die Augen zu verlassen....

    Ja, nur nach Verfahren der Ölbinderschicht oder nach Regen sieht das Eregebnis der Messung plötzlich ganz anders aus...

    Geschrieben von Marcus LinkÖööh und wer bildet die Feuerwehrleute aus? Die müssen ja eigentlich
    nicht nur wissen, wie die Ölspur hinterher aussehen muss, sie sollten
    auch das Handwerk beherrschen...


    Eben, die Feuerwehr muß sich selbst schlau machen und passend ausrüsten- oder die Finger davon lassen...

    Haben wir nun mehrfach aus berufenem Munde gehört, daß bei Amtshilfe ich eben wissen muß was ich tue...

    Wenn ich der Polizei das als gereinigt übergebe, muß das auch irgendwie stimmen.

    Gruß LP


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    AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg370869
    Datum15.11.2006 10:2044942 x gelesen
    Moin Sascha,
    Geschrieben von Sascha JoerchelEs wird ja schliesslich aus deren Mitteln auch die Feuerwehr vorgehalten. Tut mit leid, aber eine solche Argumentation eröffnet ja dem Mißbrauch der Feuerwehr durch die Gemeinde auch bei anderen Gelegenheiten, wie z.B. Baumpflegearbeiten, Tür und Tor .
    Allein mit dem Hinweis auf die bezahlte Ausstattung kannst Du doch nicht einfach das Tätigwerden der Feuerwehr begründen.
    Geschrieben von Sascha JoerchelEin privater Anbieter dieser Dienstleistung steht jedoch in unserem Raum nicht in einer vertretbaren Rufzeit zur Verfügung. Dieses Argument i.V.m. der von der ÖS ausgehenden Umweltgefährdung ist da schon bei weitem stichhaltiger.

    Beste Grüsse aus dem Norden


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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern370888
    Datum15.11.2006 11:1545130 x gelesen
    War wohl etwas blöd formuliert. Untertags wenn der Bauhof verfügbar ist, werden natürlich diese Kräfte herangezogen. Letzten Samstag aber um 19:15 Uhr wird alarmiert.
    Und dann rückt man mit 10 Kräften und Bioversal dem Öl zunahe.
    Ebenfalls führen wir auf dem entsprechenden ÖSA Beschilderungen mit, die auf die Ölspur hinweisen und auf die verschmutzte Fahrbahn aufmerksam machen.
    Baumfällarbeiten machen wir nur noch, wenn eine unmittelbare Gefahr für den Verkehr davon ausgeht, da der ortsansässige Gärtner keine Erlaubnis hat/bekommt den Verkehrsraum zu sperren.

    Die privaten Dienstleister scheut der BLT auch wegen der Kosten, weil Ermittlungen gegen unbekannt im Sande verlaufen. Die Rufzeit am WE oder nachts liegt bei ca. 2,5 Stunden.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg370969
    Datum15.11.2006 16:2744807 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelBaumfällarbeiten machen wir nur noch, wenn eine unmittelbare Gefahr für den Verkehr davon ausgeht, da der ortsansässige Gärtner keine Erlaubnis hat/bekommt den Verkehrsraum zu sperren.
    D.H. es war auch mal anders und seitens der Gemeinde wurde sich der Feuerwehr hierfür bedient?

    Geschrieben von Sascha JoerchelDie privaten Dienstleister scheut der BLT auch wegen der Kosten
    Und eben das kann nicht als Argument für die Heranziehung der Feuerwehr sein zumal die Kameraden am Samstagabend, wie der Bürgermeister wohl auch, sicherlich schönere Sachen machen könnten.


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    AutorUwe 8H., Lieblingshof / M-V370998
    Datum15.11.2006 18:2044860 x gelesen
    Geschrieben von Sascha Joerchelaus Rechtgründen der vollständigen Reinigung das Mittel Bioversal zur endgültigen Reinigung der Fahrbahn beschafft.

    Bleibt nur die Frage, wie die vollständige Reinigung der Straße erfolgt?? Wird die Reinigungslösung aufgetragen, eingearbeitet und wieder aufgenommen(z.B. mit ÖBM) oder erfolgt nach dem Auftragen lediglich ein "Abspülen" mit Wasser?? Bei letzt genannter Methode gelangt die sogenannte Emulsion (wässrige Lösung aus Reinigungstensid und gebundenem Öl) ungehindert in die Umwelt.
    Ölhaltige Reinigungslösungen sind ?besonders überwachungsbedürftige Abfälle? und dürfen auf gar keinen Fall in die Kanalisation bzw. ins Erdreich gespült werden. Nach § 324 und § 324a StGB sind Gewässer- und Bodenverunreinigungen Straftaten gegen die Umwelt, die mit Haft- bzw. Geldstrafen geahndet werden.

    Geschrieben von Sascha JoerchelDie Rutschigkeit der ÖS ist jedoch nach Behandlung mit dem Mittel vorbei und die enthaltenen Essenzen sollen den biologischen Abbau des Öls in Kläranlagen möglich machen.

    Reinigungstenside (wie z.B. Bioversal) bewirken u.a. eines, dass Öle temporär oder langanhaltend an einer wässrigen Lösung gebunden werden. Diese Emulsionen müssen direkt einer Kläranlage zugeführt werden, da für den Abbau von fein verteiltem Öl eine intensiv belüftete Kläranlage notwendig ist und nicht der Straßengraben.

    weiterhin maximale Erfolge......


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg374354
    Datum06.12.2006 10:4644991 x gelesen
    hallo,

    anscheinend schwappt jetzt die "Welle" auch in andere Bundesländer über ...

    Zitat:

    6. ob und wie oft private Firmen in Fällen von angeblich nicht fachgerechter Straßenreinigung nach Ölunfällen Strafanzeigen gegen die Beteiligten gestellt haben und wie diese Verfahren ausgegangen sind,
    aus Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW382156
    Datum22.01.2007 12:2444757 x gelesen
    Mahlzeit,

    die Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg liegt inzwischen vor:
    http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0666_d.pdf

    hth
    Frank


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    AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg382292
    Datum23.01.2007 07:3744957 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- was nioch nicht das Problem löst das
    "die Ölspur nicht richtig abgestreut wird"
    "das Ölbindemittel nicht richtig gelagert wird"


    Ich denke doch. Wenn die Einsatzstelle der POL übergeben wird, hat diese dann zu entscheiden, ob die Ölspur ausreichend beseitigt wurde. Wenn nicht, dann hat die dafür sorge zu tragen, daß dies geschieht --> Straßenmeisterei.
    Für jede Straße gibt es einen Baulastträger, der ist Verantwortlich. Die Feuerwehr bekämpft nur die unmittelbare Gefahr. Deshalb holen wir immer die POL vor Ort.


    Janek


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382296
    Datum23.01.2007 08:2344903 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Janek StruweWenn nicht, dann hat die dafür sorge zu tragen, daß dies geschieht --> Straßenmeisterei.

    Warum kümmert sich die Straßenmeisterei dann nicht gleich um die Ölspur? Das ist deren Aufgabe, nicht unsere.

    Geschrieben von Janek StruweDie Feuerwehr bekämpft nur die unmittelbare Gefahr.

    Nein, tut sie nicht. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (Trinkwasserschutzgebiet, große eMengen Öl versickern im Erdreich) wäre die unittelbare Gefahr mit einem einfachen Sperren der Straße gebannt.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg382318
    Datum23.01.2007 09:2044974 x gelesen
    Hallo,

    weil die Strassenmeisterei eben keine/selten Rufbereitschaft hat. Die Feuerwehr sichert hier gegen die unmittelbare Gefahr. Welche hier nicht die Umweltgefahr ist, sondern die Gefahr für den fließenden Verkehr.


    Janek


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382330
    Datum23.01.2007 10:1144837 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Janek StruweWelche hier nicht die Umweltgefahr ist, sondern die Gefahr für den fließenden Verkehr.

    Eben. Und da reicht absperren.
    Abgesehen davon: Wenn Du (sei es auch "nur" Amtshilfe) anfängst die Ölspur zu beseitigen, muss das fachgerecht sein! Dafür stehst Du mit Deinem Namen. ;-)

    Die Polizei kann das nicht beurteilen und verlässt sich da drauf, dass die von ihr bestellte Feuerwehr das sachgerecht gemacht hat.
    Das ist so als wenn Dein Hausarzt Dich ins Krankenhaus schickt um den Blinddarm rausnehmen zu lassen. Wenn die Dich im Krankenhaus aufschneiden, sich das alles ansehen und tatenlos wieder zunähen, ist das nicht das Problem des Hausarztes.

    Gruß
    Sven


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    AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü382336
    Datum23.01.2007 10:4844914 x gelesen
    Hallo Janek,
    Geschrieben von Janek Struweweil die Strassenmeisterei eben keine/selten Rufbereitschaft hat.
    Dann wäre es vielleicht an der Zeit, dass diese einfach eine Rufbereitschaft einrichtet. Das jedoch so lange wie möglich hinauszuzögern ist natürlich für die Straßenmeisterei günstiger, denn die FW bzw. die Gemeinde schreibt ja keine Rechnung an den Baulastträger.
    Gruß
    Max
    PS: Bei uns in der Gegend gibt es Rufbereitschaften bei den Straßenmeistereien, welche auch bei Unfällen die Umleitungen einrichten usw..


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen382343
    Datum23.01.2007 11:0144825 x gelesen
    Geschrieben von Max BachtelerDas jedoch so lange wie möglich hinauszuzögern ist natürlich für die Straßenmeisterei günstiger, denn die FW bzw. die Gemeinde schreibt ja keine Rechnung an den Baulastträger.

    Oh, doch.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg382344
    Datum23.01.2007 11:0244811 x gelesen
    Hallo,

    wenn die POL nich abschätzen kann ob die Feuerwehr die ihnen als Amtshilfe übertragene Aufgabe entsprechend erledigt hat, hat sie die Fahrbahn eben noch nicht freizugeben und diese bis zu den Geschäftszeiten der Straßenmeisterei diese geeignet zu sichern.


    Rundschreiben "Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen".

    Janek


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382349
    Datum23.01.2007 11:1444770 x gelesen
    Hi!

    Achtung Landesrecht!

    In NRW kommt es für die Beantwortung dieser Frage immer darauf an, wen Du so fragst. Das VG Köln ist der Meinung, eine Ölspur ist ein Unglücksfall und die Feuerwehr ist daher selbst zuständig, ganz ohne Amtshilfe.

    Das IM NRW hat sich sinngemäß dazu geäußert: Wir wissen das nicht so genau und warten das nächste Urteil ab, finden aber die Feuewehr sollte nicht zuständig sein.

    Worüber man nicht hinwegkommt, ist die Verantwortung für die korrekte Durchführung selbst bei der Amtshilfe.
    Was eine korrekte Beseitigung einer Ölspur ist, kommt wiederum darauf an, wen Du fragst.
    Nach Auffassung gewerblicher Ölspurbeseitiger und dem Hinweis des Bundesumwelt- und des Bundesverklehrsministers, muss das in etwa so ablaufen: Aufstreuen, einarbeiten, einwirken lassen, aufnehmen, mit Reinigungsmitteln nass reinigen.

    Nach Ansicht des IM NRW ist das mehr so eine unverbindliche Empfehlung, aufstreuen und ggf. aufnehmen müsste auch reichen. Im Übrigen, wer für diese Verfahrensweise wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt wird: viel Glück. ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW382365
    Datum23.01.2007 12:3044943 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sven TönnemannIm Übrigen, wer für diese Verfahrensweise wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt wird: viel Glück. ;-)

    Oder darf mich gerne kontaktieren, um dem Glück ein wenig auf die Sprünge zu helfen :o)

    Geschrieben von Sven TönnemannDas IM NRW hat sich sinngemäß dazu geäußert: Wir wissen das nicht so genau und warten das nächste Urteil ab, finden aber die Feuewehr sollte nicht zuständig sein.

    Genau das ist es, was man sich von den Politikern erwartet - nämlich gar nichts...


    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen382419
    Datum23.01.2007 16:4744924 x gelesen
    da bin ich ja froh, dass unser Straßenbauamt mit einer Firma einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, der die Beseitigung von Öl Spuren auf Bundes- Staats und Kreisstraßen regelt. Einfach anrufen und irgend wann kommt jemand. Wobei ich noch nicht feststellen konnte wie lange die brauchen, hatten lange keine Ölspur mehr. Die Regelung auf Gemeindestraße ist allerdings noch in Diskussion.


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    AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW382554
    Datum24.01.2007 09:2744975 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunsky
    Genau das ist es, was man sich von den Politikern erwartet - nämlich gar nichts...
    Eben. Und daher stammen die Antworten aus den Ministerien meist auch von der Fachebene... und da sitzen erstaunlich oft keine Politiker sondern Juristen ;-)

    scnr
    Frank


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW382573
    Datum24.01.2007 10:4744719 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Frank SchweizerEben. Und daher stammen die Antworten aus den Ministerien meist auch von der Fachebene... und da sitzen erstaunlich oft keine Politiker sondern Juristen ;-)

    Allerdings sind es die Politiker, die das Ergebnis nach Außen vertreten müssen und nicht die Juristen. ;-)
    Und manchmal ist Politik (vor allen Dingen die Haushaltslage) und die geltende Rechtslage eben nicht unter einen Hut zu bekommen. Da sagt man dann lieber gar nichts, statt in der Folge plötzliche alle Straßenbaulastträger des Landes mit mehr Personal und Material ausstatten muss, um einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr einzurichten.

    Und es sind die Politiker, die eigentlich falls nicht vorhanden, entsprechende Gesetze oder Verordnungen schaffen müssten, die das ganze regeln. Da das aber nicht so einfach ist, eiert man ein bißchen rum, sagt, so müsste es sein und wünscht all denen viel Glück, die Strafanzeigen ausgesetzt sind oder behauptet alternativ, solche Vorgänge wären dem Ministerium nicht bekannt. Komisch, dass sie hier schon - und nicht nur hypothetisch - diskutiert wurden...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorBast8ian8 L.8, Kreuztal / NRW387126
    Datum19.02.2007 22:4044847 x gelesen
    Hallo Forum,

    Geschrieben von ---Sven Tönnemann---
    Das VG Köln ist der Meinung, eine Ölspur ist ein Unglücksfall und die Feuerwehr ist daher selbst zuständig, ganz ohne Amtshilfe.


    Sieht das OVG Münster auch so.

    Gruß, Bastian


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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz387130
    Datum19.02.2007 22:5344839 x gelesen
    Bin mal gespannt, wie das die Gerichte anderer Bundesländer sehen.
    Besonders bei Landesüberschreitenden Ölspuren:-)


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen387133
    Datum19.02.2007 23:0645007 x gelesen
    Geschrieben von Bastian Loos
    Sieht das OVG Münster auch so.


    Ich könnte kotzen, wenn ich sowas lese.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387141
    Datum20.02.2007 00:1444894 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Heinz CapranoBin mal gespannt, wie das die Gerichte anderer Bundesländer sehen.
    Besonders bei Landesüberschreitenden Ölspuren:-)


    Das Innenministerium Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass Ölspurbeseitiguing keine Aufgabe der Feuerwehr ist:
    "Das Innenministerium vertritt die Ansicht, dass die Beseitigung von Ölspuren keine Pflichtaufgabe nach dem Feuerwehrgesetz ist", heißt es in einer eben veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Darin räumt die Regierung ein, dass "die Heranziehung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu anderen als zu Pflichteinsätzen zu Unverständnis bei Arbeitgebern führen" könne.

    Stuttgarter Zeitung vom 30.01.2007 (da kommt auch Forumsmitglied Andreas Häcker aus Ditzingen zu Wort, dem man doch glatt den Dr. unterschlagen hat :-) )


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387143
    Datum20.02.2007 00:2044638 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Stefan BrüningIch könnte kotzen, wenn ich sowas lese.

    Ich warte nur auf ein Clevere (vermutlich wird es ein Schwabe in NRW sein) der als Verursacher einer Ölspur die Beseitigung derselben durch die Straßenmeisterei besteht kategorisch ablehnt und statt dessen auf die Freiwillige Feuerwehr besteht. Nicht nur, weil die Ölspurbeseitigung bei Rutschgefahr (also quasi fast immer) ja originäre Aufgabe der Feuerwehr ist, sondern weil das Cleverle weiß, dass die Personalvollkostensätze der öffentlichen Hand vermutlich über den billigen Jakobs von der Feuerwehr liegen.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorAndr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg387145
    Datum20.02.2007 00:2344748 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier
    (da kommt auch Forumsmitglied Andreas Häcker aus Ditzingen zu Wort, dem man doch glatt den Dr. unterschlagen hat :-) )
    ...mein Entsetzen ist grenzenlos...
    der "entdoktorte" Andreas H. aus D.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387146
    Datum20.02.2007 00:2844962 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Andreas Häcker Dr....mein Entsetzen ist grenzenlos...
    der "entdoktorte" Andreas H. aus D.


    Tja, warte mal ab, wenn Dr. Schäuble den Entwurf seines neuen Passgesetzes durchsetzt...
    Aber Dr. Beckstein kämpft für euch :-)


    MkG,
    Christi@n

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