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Thema | Prüfung des Schließdrucks bei Auer Überdruck-Lungenautomaten | 6 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Fridolfing/Pietling / | 371174 | |||
Datum | 16.11.2006 17:04 | 5936 x gelesen | |||
Hallo allerseits, kann mir wer von euch sagen, ob ich bei der Prüfung des Schließdrucks bei Auer Überdruck-Lungenautomaten das Entlastungsventiil schließen oder öffnen muss? Laut interner Prüfvorschrift beaufschlagt man erst den LA mit Mitteldruck, bringt ihn über den Spültaster in Überdruckposition und schließt ihn dann an das Auer-Prüfgerät an. Dann ist bei "Prüfwert" 0,5 bis 3,9 mBar angegeben. Was heißt das genau? Ergänzend dazu möchte ich sagen, dass ich die Antworten hier im Forum nicht auf die Goldwaage legen werde. Wir bekommen in Kürze sowieso eine Einweisung vom Vertriebspartner. Wir hatten nur letztens eine kleine Diskussion, deswegen wollte ich mich schon im Voraus ein wenig informieren. Grüße | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 371175 | |||
Datum | 16.11.2006 17:12 | 4571 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Huberkann mir wer von euch sagen, ob ich bei der Prüfung des Schließdrucks bei Auer Überdruck-Lungenautomaten das Entlastungsventiil schließen oder öffnen muss? Laut interner Prüfvorschrift beaufschlagt man erst den LA mit Mitteldruck, bringt ihn über den Spültaster in Überdruckposition und schließt ihn dann an das Auer-Prüfgerät an. Dann ist bei "Prüfwert" 0,5 bis 3,9 mBar angegeben. Was heißt das genau? Diese Frage sollte Dir Dein AGW beantworten können. Wenn nicht............dringender Nachschulungsbedarf. bzw Lehrgang an der LFS. Mfg Dirk | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 371178 | |||
Datum | 16.11.2006 17:25 | 4453 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk RuzickaDiese Frage sollte Dir Dein AGW beantworten können. Wenn nicht............dringender Nachschulungsbedarf. bzw Lehrgang an der LFS. Davon kann er sich jetzt viel kaufen... *kopfschüttel* Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Teuschnitz / Bayern | 371180 | |||
Datum | 16.11.2006 17:30 | 4467 x gelesen | |||
Ich handhabe das so. Lungenautomat unter Druck in Bereitschaftsstellung an das Prüfgerät anschließen. Lungenautomat mit der Prüfeinrichtung in den Minusbereich fahren damit er auslöst und in Überdruckstellung geht. Werte ablesen. Immer meine eigene Meinung, nicht die meiner Wehr. www.ffw-teuschnitz.de | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 371186 | |||
Datum | 16.11.2006 18:15 | 4573 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christoph Huber kann mir wer von euch sagen, ob ich bei der Prüfung des Schließdrucks bei Auer Überdruck-Lungenautomaten das Entlastungsventiil schließen oder öffnen muss? Laut interner Prüfvorschrift beaufschlagt man erst den LA mit Mitteldruck, bringt ihn über den Spültaster in Überdruckposition und schließt ihn dann an das Auer-Prüfgerät an. Dann ist bei "Prüfwert" 0,5 bis 3,9 mBar angegeben. Was heißt das genau? um welche Lungenautomaten soll es sich dabei genau handeln? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Voge8l M8., Villingen-Schwennignen / Baden-Württemberg | 371199 | |||
Datum | 16.11.2006 20:40 | 4397 x gelesen | |||
Bei geöffnetem Lungenautomaten muss der Druck zwischen 0,5 und 3,9 mbar liegen. Es wird so gepruft, wie bereits beschrieben. | |||||
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