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Thema | Erfahrungen nach eigenem Unfall im Einsatz oder Übungsdienst | 8 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Rüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH | 371216 | |||
Datum | 17.11.2006 00:09 | 5681 x gelesen | |||
moin moin. Ich finde mal spannend, welche Erfahrung Ihr mit dem Versichrungsträger zb. FUK gemacht habt, wenn Ihr euch in einer Übung oder in einem Einsatz verletzt habt. Ich beispielsweise habe mir bei einem Übungsalarm am 7.Okt.06 eine schwere distorsion im OSG mit einem Bänderriss zugezogen. Seither krankgeschrieben. Sofort kam die Zuständige Kasse für Behandlung etc auf, einem Kameraden aus einer Wehr im Umfeld wurde nach einem Muskelstrangriss die in Anspruchnahme der Unfallkasse nicht gewährt obwohl diese Verletzung im Brandeinsatz bei Aufräumarbeiten passiert ist. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 371217 | |||
Datum | 17.11.2006 00:25 | 5157 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Rüdiger Kupke einem Kameraden aus einer Wehr im Umfeld wurde nach einem Muskelstrangriss die in Anspruchnahme der Unfallkasse nicht gewährt obwohl diese Verletzung im Brandeinsatz bei Aufräumarbeiten passiert ist. Ein Arbeitskollege von mir zog sich beim anheben der Trage eine Muskelverletzung zu. Obwohl dies natürlich im Dienst passierte wurde die Verletzung nicht als Dienstunfall anerkannt. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH | 371218 | |||
Datum | 17.11.2006 01:10 | 5118 x gelesen | |||
Moin Christof. Ist denn begründet wurden warum dieses nicht als Dienstunfall angesehen wurde? Frage Allgemein, müsste, wenn nicht ganz klar ist, ob sich ein Unfall durch Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" ereignet, der Juristische Spruch, im Zweifel für den Angeklagten in diesem Fall für den Verunfallten gelten? So würde ich es zb. auch beim Kameraden sehen. Wir zb. waren der Meihnung es war nicht selbstverschuldet doch Gegenteiliges konnte wohl auch nicht bewiesen werden. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 371219 | |||
Datum | 17.11.2006 01:25 | 5065 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Rüdiger Kupke Ist denn begründet wurden warum dieses nicht als Dienstunfall angesehen wurde? Laut BG hätte die Verletzung auch in der Freizeit passieren können, da evtl. eine "Vorschädigung" vorhanden war. Dass die Verletzung aber tatsächlich im Dienst, und nicht in der Freizeit passierte, störte die "entscheidenden Personen" (leider) nicht. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 371224 | |||
Datum | 17.11.2006 02:14 | 5058 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rüdiger Kupke Frage Allgemein, müsste, wenn nicht ganz klar ist, ob sich ein Unfall durch Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" ereignet, der Juristische Spruch, im Zweifel für den Angeklagten in diesem Fall für den Verunfallten gelten? Ob ein Unfall aus "Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" " ergeben hat, ist für die Frage des Vorliegens eines Versicherungsfalles völlig bedeutungslos. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 371225 | |||
Datum | 17.11.2006 02:16 | 5107 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rüdiger Kupke einem Kameraden aus einer Wehr im Umfeld wurde nach einem Muskelstrangriss die in Anspruchnahme der Unfallkasse nicht gewährt obwohl diese Verletzung im Brandeinsatz bei Aufräumarbeiten passiert ist. SGB VII sowie die einschlägigen Kommentare lesen und verstehen. Stichwort "Gelegenheitsursache". Dito bei dem anderen geschilderten Fall. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / Brandenburg | 371251 | |||
Datum | 17.11.2006 09:53 | 5088 x gelesen | |||
Ich bin im letzten Jahr nach einer Alarmierung mit dem Rad zum GH gefahren und gestürzt. Konnte die Fahrt ins GH irgendwie fortsetzen und bin dann mit einem RTW ins nächste Krankenhaus eingeliefert worden, die mich aber nicht wirklich untersucht hatten. Erst der D-Arzt hatte dann div. Prellungen und eine nette Wunde am Kopf vernünftig behandelt. Habe selbst noch die Lst informiert, damit das auch alles im Einsatzprotokoll zu finden ist. Meine Brille ist bis heute nicht mehr auffindbar und ich musste der FUK in mehreren Briefen begründen, warum ich beim Radfahren die Brille aufgehabt hätte!? Leider hat die FUK fast sechs Monate gebraucht, ehe das Geld für die neue Brille überwiesen wurde, aber die Summe war völlig ausreichend. Meine Wehrleitung hat mich wirklich unterstützt und so ist die Geschichte schon fast vergessen. - Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten! | |||||
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Autor | Fran8k M8., Witten / NRW | 371266 | |||
Datum | 17.11.2006 11:25 | 5101 x gelesen | |||
Hallo ! Bei mir war es damals (1991) so: - Stiller Alarm (Piepser) "VU eingeklemmte Person" - Mit dem Auto zu GH und gegenüber des GH abgestellt. - Überquerung einer Durchgangsstrasse mit Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen. - Auf Bordstein des Grünstreifen getreten und umgeknickt. - Mit dem KTW zum Krankenhaus und Untersuchung - Doppelter Bänderriss rechtes Sprunggelenk - OP / Krankenschein FUK hat ohne Probleme gezahlt. Mehr als genug. Nach ca. einem Jahr wieder Probleme: - Beim Auftreten starke Schmerzen - Untersuchung im Krankenhaus - Verwachsungen und Verhärtungen - OP / Krankenschein FUK hat wieder ohne Probleme gezahlt War also definitiv im Einsatz und ohne Vorschädigung. GutWehr, Frank M. -- Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst | |||||
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