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ThemaSeit wann ist FW eine Pflichtaufgabe der Kommune7 Beträge
RubrikFeuerwehr-Historik
 
AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz371480
Datum18.11.2006 16:078844 x gelesen
Hallo,
ausgehend von dem "FW-Verein-Thread" möchte ich mal wissen, seit wann in den einzelnen Bundesländern FW eine Pflichtaufgabe der Kommune ist. Obwohl mir bekannt ist das teilweise schon vor dem 2. Weltkrieg die Gemeinden Pflichtaufgaben hatten, möchte ich mich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken.

Rheinland-Pfalz seit 1949.

Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?

Gruß
Thomas


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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern371535
Datum18.11.2006 18:296467 x gelesen
Hallo Thomas,
in Bayern meines Wissens nach bereits seit König Ludwig II. -Zeiten. Nach dem Krieg soviel ich weiß seit 1951 rum, also seit das FlöG (Vorläufer des BayFwG) verbschiedet wurde. Für genauere
Zeitangaben müßt ich nachschlagen.

Gruß Bernd


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AutorAndr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg371553
Datum18.11.2006 22:256471 x gelesen
In Baden-Württemberg wurden die Gemeinden mit dem Gesetz zur Landesfeuer-Löschordnung am 7. Juni 1885 - erlassen durch König Karl von Württemberg - zur Einrichtung von Feuerwehren verpflichtet. Davor galt die persönliche Verpflichtung, bei Schadensfeuern Hilfe zu leisten.
Andreas


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg371555
Datum18.11.2006 23:126391 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas Häcker Dr.

In Baden-Württemberg wurden die Gemeinden mit dem Gesetz zur Landesfeuer-Löschordnung am 7. Juni 1885 - erlassen durch König Karl von Württemberg - zur Einrichtung von Feuerwehren verpflichtet.

Vielleicht für Württemberg, aber nicht für Baden !
Ich glaube nemlich kaum, dass der König von Württemberg 1885 ein Gesetz für das Großherzogtum Baden erlassen konnte ;-)))
Wann um diese Zeit in Baden ein Feuerwehrgesetz erlassen wurde muss ich noch herausfinden. Schwierig wird die Situation im Ländle für die Zeit kurz nach 1945. Aufgrund der Aufteilung der damaligen Länder Baden, Württemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern in französische und amerikanische Besatzungszonen exestieren nach dem Krieg mehrere Feuerwehrgesetze die aber, soweit ich das übersehe, das Feuerwehrwesen als Pflichtaufgabe den Gemeinden zuordneten und die Feuerwehr von der Polizeihoheit nahmen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg371556
Datum18.11.2006 23:446361 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Bernhard Deimann

Wann um diese Zeit in Baden ein Feuerwehrgesetz erlassen wurde muss ich noch herausfinden.

Über ein Gesetz oder eine gesetzesähnliche Verordnung aus dem 19. Jhd. für Baden finde ich auf die Schnelle nichts. Und für die Situation im Südwesten; für die französische Besatzungszone (südlich der Demarkationslinie Karlsruhe/Ulm) gab es ab dem 25.1.49 ein Feuerwehrgesetz. Für die amerikanische Besatzungzone (nördlich der Linie Karlsruhe/Ulm) blieb das Gesetz über das Feuerwehrwesen von 1938 weiterhin bestehen; allerdings entnazifiziert und entmilitarisiert; der militärische Gruß wurde in den Feuerwehren verboten (!). Ein gemeinsames Feuerwehrgesetz für das 1952 neu gegründete Baden-Württemberg wurde erst 1956 verkündet.
Somit ist davon auszugehen, dass in BaWü mit der Auflösung der Feuerwehrvereine und die Übertragung des Feuerwehrwesens an die Gemeinden mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über das Feuerlöschwesen von 1938 seit dieser Zeit Pflichtaufgabe der Gemeinden ist.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz374928
Datum10.12.2006 12:406221 x gelesen
"Als erstes Land erließ Bayern am 17.5.1946 ein Gesetz über das Feuerlöschwesen. Der Feuerschutz ist nach seinem Artikel 1 eindeutig eine Aufgabe der Gemeinden, in denen überall auf die Bildung FFw hingewirkt werden soll ..."

"In der Rechtsanordnung über das Statut des Feuerlöschwesens, die Württtemberg-Hohenzollern am 25.4.1947 erließ, tritt der kommunale Charakter des Feuerschutzes mehr in den Hintergrund. Der Feuerlösch und Rettungsdienst wird in eine Landesorganisation unter der Landesdirektion des Innern (...) und in die örtlichen Feuerwehren aufgegliedert. Diese sind technische Sicherheitsorgane, die als private oder öffentliche Einrichtungen bestehen können ..."

Quelle:
Hans-Georg Wormit: Das Feuerschutzrecht seit 1945. In: DÖV August 1949, S. 305-307


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen374930
Datum10.12.2006 12:566342 x gelesen
Hallo,

ich weiß, dass du dich auf die BRD beschränken willst, aber ich habe doch noch etwas sehr interessantes gefunden, und zwar das "Gesetz die Landesfeuerlöschordnung betreffend vom 29. März 1890" (!), das ganze betrifft Hessen.

"Die Gemeinden sind verpflichte auf ihre Kosten die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlichen Einrichtungen für das Feuerlöschwesen zu treffen und zu unterhalten.
Hiernach hat jede Gemeinde die nötigen Feuerlösch- und Rettungsgerätschaften anzuschaffen und im Stand ezu halten, für Beschaffung von Wasservorräten, soweit es die verhältnisse gestatten, sowie für die Einrichtung und Unterhaltung einer ausgerüsteten und eingeübten Feuerwehr und eines sachgemäßen Feuermeldewesens zu sorgen"

"Gemeinden, welche vermöge besonderer Ausnahmsverhältnisse nicht im Stande sind, das Feuerlöschwesen selbstständig in zweckentsprechender Weise einzurichten und zu unterhalten, haben sich mit geeignet gelegenen Nachbargemeinden desselben Kreises zur Bildung eines Feuerlöschverbandes zu vereinigen."

Halte ich dnn doch schon für die damalige Zeit für sehr fortschrittlich.


Viele Grüße

Christian

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