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ThemaGuedel-Tubus ja oder nein?16 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorAndr8e B8., Schwerte / NRW372019
Datum21.11.2006 17:4110977 x gelesen
Hallöchen,
habe da ne frage.
Ich würde gerne wissen,ob man bei einer Bewustlossen Person oder Reanmiation nen Guedel Tubus legen sollte?
In meinen Handbuch für Sanitäter steht das leider nicht und in der Ausbildung sagten sie es sei eigentlich nicht immer nötig


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar372020
Datum21.11.2006 17:458909 x gelesen
Geschrieben von Andre BoschIn meinen Handbuch für Sanitäter steht das leider nicht und in der Ausbildung sagten sie es sei eigentlich nicht immer nötig

Das hängt von den Gegebenheiten ab und kann man so nicht pauschalisieren

Wobei zu beachten ist das man mit einem falschen Güdel viel kaputtmachen kann


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen372022
Datum21.11.2006 17:558745 x gelesen
Einen Patient der "nur" Bewusstlos ist, legt man ja eigentlich in die stabile Seitenlage, oder?!
Da hat sich also der Güdel erledigt. Ansonsten isser net schlecht, damit beim Bebeuteln die Zunge net zurückfällt.
Nebeneffekt is auch noch ein bisschen Beißschutz (jaja, ich weiß, dafür isser eigentlich net gedacht).
Aber auf alle Fälle die Richtige Größe nehmen (das war das mit dem ohrläppchen und dem Mundwinkel ;-) )
Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz372025
Datum21.11.2006 18:038736 x gelesen
Geschrieben von Andre BoschIch würde gerne wissen,ob man bei einer Bewustlossen Person oder Reanmiation nen Guedel Tubus legen sollte?

Wenn der Patient dies toleriert und der wo es ausführt sein Handwerk beherrscht würde ich bei beiden Beispielen einen Guedel einlegen! War bei uns eigentlich Standard in der RA Ausbildung


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorAndr8e B8., Schwerte / NRW372026
Datum21.11.2006 18:058795 x gelesen
Ja gut das mit dem Abmessen und so muss ja als San klar sein :).
Naja wollte das auch nur so wissen aber im RD allgemein hört man ja oft unterschiedliche sachen


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen372030
Datum21.11.2006 18:128813 x gelesen
Wie gesagt, wenn er schnauft brauchste den eh net weil er ja auf der Seite liegt.


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorAndr8e B8., Schwerte / NRW372033
Datum21.11.2006 18:268678 x gelesen
*fg* joa so kann mans auch sagen :)


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen372037
Datum21.11.2006 18:348672 x gelesen
Geschrieben von Andre BoschIch würde gerne wissen,ob man bei einer Bewustlossen Person oder Reanmiation nen Guedel Tubus legen sollte?


Reanimation: auf jeden Fall
Bewusstloss: eigentlich auch, entweder der Pat ist tief bewustloss und die Atemwege werder (zusätzlich zur Seitenlage) gesichert oder der Pat wacht davon auf. Dann sorgt der Pat schon dafür das der Guedel nicht mehr stört. meist ist der Pat dann so wach (geworden) das eine Atemwegssicherung nicht notwendig ist. Im RD kommt daher immer erst der Guedel und dann -soweit noch erforderlich- die Seitenlage.

In den Sanitätskursen habe ich die Teilnehmer entsprechend ausgebildet.

Gruß
Ingo


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen372070
Datum21.11.2006 21:378612 x gelesen
Geschrieben von Andre BoschIch würde gerne wissen,ob man bei einer Bewustlossen Person oder Reanmiation nen Guedel Tubus legen sollte?

Wenn möglich ja.

Wie die Vorredner schon sagten ist es ab einem gewissen Ausbildungsstand eigentlich obligat, sofern der Guedel toleriert wird.

Geschrieben von Andre BoschIn meinen Handbuch für Sanitäter steht das leider nicht und in der Ausbildung sagten sie es sei eigentlich nicht immer nötig

In der Medizin gibt es eben kein schwarz und weiß. Es KANN alles sein. Ist einer *richtig* bewußtlos. also GCS 3-6 ist das üblicherweise kein Problem.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW372121
Datum22.11.2006 08:398630 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Andre BoschIch würde gerne wissen,ob man bei einer Bewustlossen Person oder Reanmiation nen Guedel Tubus legen sollte?

Du solltest wenn der Patient den akzeptiert (sollte bei Rea nicht das Problem sein).

Wichtig: Du musst das schon mal geübt haben und wissen welche Größe passt und wie der einzusetzen ist.

Sollte aber Teil der San B Ausbildung sein.

Gruß
Christian


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... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern372189
Datum22.11.2006 12:588950 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeIm RD kommt daher immer erst der Guedel und dann -soweit noch erforderlich- die Seitenlage.


Das ist nicht nur falsch, sondern außerst gefährlich, Die Atemwege des Patienten müssen immer gesichert sein. Ist dies nicht durch eigene Schutzreflexe gegeben, muß entweder der Patient in die stabile Seitenlage verbracht oder intubiert werden. Ein eingelegter Güdeltubus und "Absaugbereitschaft" ersetzt das nicht, da hier der stillen Aspiration ebenso wenig wirksam begenet wird, wie bei einem plötzlichen erbrechen des Patienten, da nie so schnell und soviel abgesaugt werden kann, daß nichts im Atemweg landet.

Zum Thema Güdeltubus:

Wenn ein beatmungs- und/oder reanimationspflichtiger Patient ohne Güdel gut zu beatmen ist, braucht er nicht eingelegt zu werden, da dadurch die Gefahr von erbrechen, einem überschüssigen Vagusreiz und/oder zurückschieben der Zunge oder abklappen des Kehldeckels bei falscher Größe, gar nicht erst gegeben ist. Ist der Patient schlecht zu beatmen ist eine nochmalige Reklination unter Zuhilfenahme des Esmarchschen Hangriffs sowie ein doppelter C-Griff in Kombination mit vorigem eher indiziert und verspricht besseren Erfolg (vgl. ERC Leitlinien 2005)

Bei bewußtlosen Patienten empfiehlt sich neben der Seitenlage eine zusätzliche Sicherung gegen zurückfallen der Zunge, da vor allem bei der neuen stabilen Seitenlage nach ERC (schon allen bekannt?) eine saubere Lagerung des Kopfes nicht mehr so genau gewährleistet ist, wie bei der bisherigen.

Hier empfiehlt sich ein Wendltubus als alternative. Dieser wird wesentlich besser toleriert und kann daher auch schon bei Bewußtseinsgetrübten Patienten eingesetzt werden, indiziert kein Erbrechen und macht auch fast keine Probleme bei zu tiefer Einlage. Bei einer zu Hohen Einlage erfüllt er seinen Zweck zwar nicht, aber er ist auch genau abmessbar und bei korrekter einlage ist das Atemgeräusch über den Wendl hörbar. Daher ist er auch besser kontrollierbat als der Wendl.
Den fehlenden Beißschutz kompensiert der Wendl durch eine gute nasale Absaugmöglichkeit.


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorJasp8er 8S., Holzminden / NDS490541
Datum20.06.2008 21:316661 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andre BoschIch würde gerne wissen,ob man bei einer Bewustlossen Person oder Reanmiation nen Guedel Tubus legen sollte?
Bisher ging ich immer davon aus, dass man in beiden Fällen den Guedeltubus setzen sollte. Jetzt habe ich allerdings die Lehrmeinung gehört, dass dies ausschließlich bei beatmungspflichtigen Notfallpatienten indiziert sei, andernfalls sei die stabile Seitenlage zur Atemwegssicherung ausreichend.

Dem mag man ja in den meisten Fällen noch zustimmen. Wir verhält es sich allerdings, wenn zusätzlich von einer HWS-Schädigung auszugehen ist, d.h. eigentlich(!) HSW-Schiene erforderlich wäre?
Mir ist klar, dass der Atemstillstand bzw. ggf. die Aspiration in dem Fall die größere Lebensgefahr darstellt und daher mit Priorität zu behandeln ist.

Sollte es allerdings möglich sein, beide Gefährdungen wirksam zu behandeln, dabei die Atmung sicher zu garantieren, wäre dies ja auch nicht zu verachten. Dazu dann die Frage, wie der Patient dann am besten zu lagern ist. Achsengerecht auf die Seite drehen oder doch die klassische stabile Seitenlage?

Freue mich auf eure Antworten!

Gruß
Jasper Schwingel


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AutorStef8an 8M., Salzweg / Bayern637401
Datum30.07.2010 14:345870 x gelesen
Geschrieben von Jasper S. Dem mag man ja in den meisten Fällen noch zustimmen. Wir verhält es sich allerdings, wenn zusätzlich von einer HWS-Schädigung auszugehen ist, d.h. eigentlich(!) HSW-Schiene erforderlich wäre?
Mir ist klar, dass der Atemstillstand bzw. ggf. die Aspiration in dem Fall die größere Lebensgefahr darstellt und daher mit Priorität zu behandeln ist.

Sollte es allerdings möglich sein, beide Gefährdungen wirksam zu behandeln, dabei die Atmung sicher zu garantieren, wäre dies ja auch nicht zu verachten. Dazu dann die Frage, wie der Patient dann am besten zu lagern ist. Achsengerecht auf die Seite drehen oder doch die klassische stabile Seitenlage?


Interessante Frage - aber seit 2 Jahren keine Antwort ...

Darum habe ich mir erlaub, das Thema nochmal auszugraben ...


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS637404
Datum30.07.2010 14:535829 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jasper SchwingelMir ist klar, dass der Atemstillstand bzw. ggf. die Aspiration in dem Fall die größere Lebensgefahr darstellt und daher mit Priorität zu behandeln ist.

auf einen Atemstillstand ist natürlich adäquat zu reagieren d.h. beatmen.

Geschrieben von Jasper SchwingelSollte es allerdings möglich sein, beide Gefährdungen wirksam zu behandeln, dabei die Atmung sicher zu garantieren, wäre dies ja auch nicht zu verachten. Dazu dann die Frage, wie der Patient dann am besten zu lagern ist. Achsengerecht auf die Seite drehen oder doch die klassische stabile Seitenlage?

Vor Aspiration schützt entweder die stabile Seitenlage oder die endotracheale Intubation bedingt auch ein Larynxtubus. Ein bewusstloser Patient mit möglicher HWS Schädigung gehört somit in die stabile Seitenlage, sofern nicht intubiert wird. Man sollte den Patienten dabei nur möglichst mit einem Helfer am Kopf in die stabile Seitenlage bringen.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern637409
Datum30.07.2010 15:145899 x gelesen
"sollte" muss man ändern in kann. Dann sieht die Aussage so aus:

Merksatz aus meinem Retthelfer 1992: Wird mit Guedel intubiert, kann sein, dass Patient aspiriert.
Also Brechgefahr beim Bewusstlosen durch Würgereiz.

Zur Reanimation: Wenn tot, dann kein Würgereiz mehr. Hier ist das Einsetzen möglich, sollte sich zeigen, dass bei der Bebeutelung eine Besserung eintritt. Sonst kann man ihn getrost wieder entfernen.

So! Jetzt poste ich unten bei den anderen Antworten weiter. Wahrscheinlich trollen wir eh am Ende zum Larynxtubus...


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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