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ThemaFSHG NRW Stand 04/2005 - was ist neu????4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW373470
Datum29.11.2006 20:315761 x gelesen
Hallo,
ich habe mir in den letzten Tagen vom IDF Münster das FSHG runtergeladen. In der Fußzeuile steht: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV NTW. 1998 S.122 / SGV NRW. 213); zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. 2005 S. 332)
Wer weiß was im April 2005 geändert wurde ? Ist keine Quizfrage, sondern ich bin an einer ernsthaften Antwort interessiert.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW373474
Datum29.11.2006 20:544096 x gelesen
Hallo!

Es wurde § 46 FSHG NRW geändert. Die Überschrift von "Inkraftreten" zu "In-Kraft-Treten, Berichtspflicht" und der Satz 3 ist getauscht worden von "§ 6 Abs. 2 Satz 2 tritt am 1. März 1999 in Kraft." zu Dei Lendesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz."

Also ziemlich unspektakulär. Die Ergänzung des § 1 um den Absatz 7 vor einiger Zeit war spannender.

Gruß
Sven


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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW373475
Datum29.11.2006 20:584073 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannAlso ziemlich unspektakulär
@ Sven - Danke, das reicht mir. Bin auf der Suche nach Übernahme und Benennung des Einsatzleiters und wollte daher auf dem aktuellen Stand bleiben. Gibt es außer dem FSHG noch rechtliche Grundlage wer, wann und wo die Einsatzleitung übernimmt oder übernehmen kann?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW373476
Datum29.11.2006 21:113865 x gelesen
Hi!
Habe geade mal nachgesehen, mir fällt nur ein: §§ 11, 22 II, 26, 29, 30 FSHG

Gruß
Sven


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