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ThemaResidenzpflicht - war: Alarmierung dienstfreier10 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg374277
Datum05.12.2006 17:598225 x gelesen
hallo,

wie "streng" wird das dann (z.B. in Hannover) gehandhabt.

Wenn jetzt z.B. ein FW-Beamter nach langjähriger Dienstzeit ein Häuschen ausserhalb des "Residenzgebietes" erbt dann verliert er seinen Job wenn er dort einzieht?


MkG Jürgen Mayer

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AutorHara8ld 8K., Augsburg / Bayern374313
Datum05.12.2006 21:346462 x gelesen
Hallo,

in Augsburg muss er halt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die bekommt man auch aus wichtigen Gründen (z.B. Haus geerbt). Grundsätzlich unterschreibt man bei der Einstellung, dass man im Einzugsgebiet wohnen muss bzw. dort hinzieht.

Gruß, Harald


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AutorAxel8 T.8, Diespeck / Bayern374338
Datum06.12.2006 08:236225 x gelesen
Moin,

BF Fürth/Bay.
Guckt Ihr hier unter Punkt 9

Gruß
Axel


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg374341
Datum06.12.2006 09:286393 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Jürgen M@yerWenn jetzt z.B. ein FW-Beamter nach langjähriger Dienstzeit ein Häuschen ausserhalb des "Residenzgebietes" erbt dann verliert er seinen Job wenn er dort einzieht?

das ist dann eine Einzelfallentscheidung. Wenn das Haus direkt hinter dem Ortsschild steht, wo die Residenzpflicht beginnt, ist es sicherlich einfacher eine Genehmigung zu erhalten, als wenn das Haus 80km weit weg ist.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg374344
Datum06.12.2006 09:356943 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Ungerdas ist dann eine Einzelfallentscheidung. Wenn das Haus direkt hinter dem Ortsschild steht, wo die Residenzpflicht beginnt, ist es sicherlich einfacher eine Genehmigung zu erhalten, als wenn das Haus 80km weit weg ist.

Wobei immer die Frage ist, was der Abeitgeber weiß und was nicht. Wohnsitzmeldungen sind ja Papierform. Wo der tasächliche Lebensmittelpunkt ist ergibt sich nicht aus dem Melderegister...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg374345
Datum06.12.2006 09:386257 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Christian FischerWobei immer die Frage ist, was der Abeitgeber weiß und was nicht. Wohnsitzmeldungen sind ja Papierform.

Wobei das Problem dann noch gößer wird, wenn du bewußt eine solche Wonhnsitz-Info vorenthalten hast, anstatt mit offenen Karten zu spielen.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg374347
Datum06.12.2006 09:576359 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerWobei das Problem dann noch gößer wird, wenn du bewußt eine solche Wonhnsitz-Info vorenthalten hast, anstatt mit offenen Karten zu spielen.

Ich habe doch einen Wohnsitz in der Stadt.
Nur halte ich mich da eben selten auf.

Nimm als Beispiel, daß Du ein Ferienhaus oder einen Dauercampingplatz im Grünen/ an der See,... hast. Und Deine arbeitsfreie Zeit verbringst Du eben bevorzugt dort (bessere Luft, höhere Lebensqualität,...).
Oder Du lernst eine Partnerin kennen, die eben im Grünen/ ander See wohnt und sie will nicht in die Stadt ziehen. Dann verbringst Du eben große Anteile Eure gemeinsame Zeit dort bei Ihr.
Dennoch hast Du Deinen Wohnsitz in der Stadt.
Es wird lediglich beim Finanzamt interessant, wenn es um die Geltendmachung von Werbungskosten geht. Aber selbst da könnte man in bestimmten Fällen auf den gewöhnlichen Aufenthalt abstellen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz374351
Datum06.12.2006 10:136466 x gelesen
Theorie, geschenkt. Aber darum geht es ja um Grunde auch nicht. Meistens bezieht die Residenzpflicht ja nicht nur eine bloße Entfernungsangabe mit ein, sondern kombiniert diese vielmehr mit einem Zeitfenster, innerhalb dessen du an einem festgelegten Punkt (z.B. Hauptwache) aufschlagen musst.

So kann man z.B. bei einer BF die Entfernung durchaus etwas erweitern, wenn man das Zeitfenster einhalten kann (bessere infrastrukturelle Abindung, etc.).

Und wenn du das nicht kannst, weil du bei der dritten Wachbesetzung aus einer Freischicht heraus erst 2 Stunden später am Sammelpunkt aufschlägst - ich kann mir nicht vorstellen das es gut ist auf diese Weise seinen Dienstherrn zu verstimmen.


...no risk, no fun!

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen374352
Datum06.12.2006 10:146186 x gelesen
Stimme ich zu.
Allerdings kann man sowas nicht verheimlichen.Kollegen bekommen es früher oder später mit, ergo zwangsläufig der Dienstherr. Dann fängt das Problem an.Naja, je nachdem wie streng der Dienstherr es sieht mit derResidenzpflicht.

Hm, was passiert bei euch wenn man sie nicht einhält?Wie streng wird es gehandhabt?


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen374353
Datum06.12.2006 10:256277 x gelesen
Geschrieben von Tobias Biermannich kann mir nicht vorstellen das es gut ist auf diese Weise seinen Dienstherrn zu verstimmen.
Nicht nur Dienstherr, auch die Kollegen.

Im Grunde kommt man zur Alarmstufe (so ist der Ausdruck bei uns) für die Kollegen und nicht für den Dienstherr


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