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Thema | Geplante Reform des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 376742 | |||
Datum | 23.12.2006 12:02 | 5453 x gelesen | |||
hallo,Die geplante Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten (sog. Ehrenamtspauschale) im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300,- ? soll an Voraussetzungen gebunden werden, die von Feuerwehrdienstleistenden nicht erfüllt werden können. Quelle: Geplante Reform des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts [Newsletter des LandesFeuerwehrVerbandes Bayern e.V.] hat dazu jemand nähere Infos? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376926 | |||
Datum | 24.12.2006 21:05 | 4120 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerhat dazu jemand nähere Infos? So wie ich den Entwurf lese, betrifft diese Pauschale von 300? nur Tätigkeiten im Bereich der Betreuung/ Pflege. Das machen wir nun mal i.d.R. nicht. Und nur wer 20h/ Monat = 240h/ Jahr genau diese Tätigkeit in der vorgegebenen Weise ausübt, der kann dann eben diese Pauschale geltend machen (das ist dann ein Wert von ca. 1,25?/h) ... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Cattenstedt/Harz / Sachsen-Anhalt | 377073 | |||
Datum | 26.12.2006 17:05 | 4008 x gelesen | |||
Hi, uns "Aufwandsentschädigungsempfänger" würde aber die Anhebung der sog. "Übungsleiterpauschale" treffen/helfen, wenn auch nur geringfügig; aber ich denke, es ist ein (wenn auch zu kleiner) Schritt in die richtige Richtung! Werner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 377080 | |||
Datum | 26.12.2006 18:24 | 3939 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Werner Greif uns "Aufwandsentschädigungsempfänger" würde aber die Anhebung der sog. "Übungsleiterpauschale" treffen/helfen, wenn auch nur geringfügig; aber ich denke, es ist ein (wenn auch zu kleiner) Schritt in die richtige Richtung! richtig - zumindest die Richtung stimmt. Aber seien wir mal ehrlich - wenn überhaupt hat was von dieser Erhöhung der "Übungsleiterpauschale" ( 1.848 ? auf 2.100 ? /a )? Wer hat die 1.848 Euro im Jahr überhaupt "ausgenutzt" ? Soweit ich das beispielsweise mit Hilfe unserer Entschädigungssatzung abschätzen kann hat in meiner Stadt (mit ca. 25.000 Einwohner) nur der Kommandant was davon. Ich persönlich erwarte da mehr in dieser Richtung: Die geplante Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten (sog. Ehrenamtspauschale) im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300,- ? soll an Voraussetzungen gebunden werden, die von Feuerwehrdienstleistenden nicht erfüllt werden können. Ich denke da an die Feuerwehrangehörigen die ehrenamtlich als Atemschutzgeräteträger oder als Einsatzkraft bei TH-Einsätzen "ihre Haut zu Markte tragen". Da gibt es vor allem in den mittleren und grösseren Städten genug Feuerwehrangehörige die ehrenamtlich viel Zeit investieren und bei Einsätzen teilweise auch ein hohes persönliches Risiko eingehen. Die Kondolenzlisten hier auf www.FEUERWEHR.de sprechen da eine deutliche Sprache! Diese - in der Fläche gigantische - Volkswirtschaftliche Leistung wird auch durch diese geplante Reform immer noch nicht wenigstens ansatzweise gewürdigt. Ich glaube da geht es im Grunde gar nicht um die absolute Höhe des Abzuges von der Steuerschuld. Da geht es um ein deutliches Zeichen mit der die Gesellschaft ( = der Staat) die ehrenamtliche Tätigkeit anerkennt. Schon der Begriff "Übungsleiterpauschale" zeigt aber woher der Wind der Lobby hier weht. Gegenüber dern Sportverbänden sehen da die Feuerwehrverbände mehr wie blass aus ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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