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| Thema | Schläge | 12 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Chri8sti8an 8M., Kronach / Bayern | 378327 | |||
| Datum | 03.01.2007 13:38 | 8200 x gelesen | |||
| Ein polizeibekannter rechter Schläger hat in der Neujahrsnacht einen Feuerwehrmann aus Michelau krankenhausreif geschlagen. http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=1068648&PHPSESSID=85c9d12c033250088683df9320e039a5 Schöne Grüße | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 378333 | |||
| Datum | 03.01.2007 13:49 | 6472 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian MeußgeierEin polizeibekannter rechter Schläger hat in der Neujahrsnacht einen Feuerwehrmann aus Michelau krankenhausreif geschlagen. Was ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde. (was natürlich nicht heißen muss, dass dem nicht so ist) Denn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter... Ist ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB? (1) Wer die Körperverletzung IMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 378337 | |||
| Datum | 03.01.2007 13:57 | 6241 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIst ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB? Zumindest der benannte Schlagring ist ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes. Aber vermutlich wollten sich die Täter damit nur gegen einen potentiellen Notwehrexzess seitens des Opfers schützen, da sie ihn nur mit 5 Personen angegriffen haben... | |||||
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| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 378376 | |||
| Datum | 03.01.2007 17:21 | 6317 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Was ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde. Ohne jetzt diese Straftat, die sicherlich entsprechend geahndet wird, beschönigen zu wollen, aber warum sollte denn Deiner Meinung nach ein Heftbefehl ergehen? Geschrieben von Stefan Brüning IMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt) Nicht "schon". Sondern wenn, dann ausschließlich weil er nicht zum 1. Mal auffällt. Eine gefährliche Körperverletzung alleine rechtfertigt noch lange keinen Haftbefehl. Geschrieben von Stefan Brüning Ist ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB? Ja, ist er. Ebenso war es gemeinschaftlich, was ebenfalls eine gefährliche Körperverletzung begründet. Geschrieben von Stefan Brüning Denn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter... Das ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass ein Haftbefehl und damit die Sicherungshaft die schwerste aller Maßnahmen vor einem Prozess überhaupt ist, die nur in bestimmten ganz eng zu sehenden Fällen erlaubt ist. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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| Autor | Marc8us 8L., Gießen / Hessen | 378385 | |||
| Datum | 03.01.2007 18:29 | 6308 x gelesen | |||
| Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ein Angriff auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienst prinzipiell maximal geahndet werden sollte. Sie sind jene die helfen, diese an zu geifen empfinde ich als ganz schlecht. Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de | |||||
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 378389 | |||
| Datum | 03.01.2007 18:48 | 6264 x gelesen | |||
| Da kann ich dir nun nicht wirklich zustimmen. Jeder andere Bürger hat genausowenig Schläge verdient! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 378402 | |||
| Datum | 03.01.2007 19:45 | 6241 x gelesen | |||
| Ist die Zeitung so Bild-Niveau? Scheint mir so. Aber nichts desto trotz ist es eine Schweinerei, was da passiert ist. Hoffentlich wird nicht zu zaghaft geurteilt. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 378507 | |||
| Datum | 04.01.2007 10:34 | 6331 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Marcus Link Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ein Angriff auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienst prinzipiell maximal geahndet werden sollte. Nun ja, das wären dann im vorliegenden Fall 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist nicht Dein Ernst, oder? Geschrieben von Marcus Link Sie sind jene die helfen, diese an zu geifen empfinde ich Stimmt, und das wird ggf. auch entsprechend im Prozess berücksichtigt, auch wenn ich Jürgen zustimmen muss, dass kein anderer Bürger Schläge verdient hat. Nur ging es hier um einen Haftbefehl vor der Durchführung eines Prozesses. Dieser darf nur bei Flucht, Fluchtgefahren, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erlassen werden und dient grundsätzlich der Sicherung der Durchführungs des Strafprozesses bzw. dem Schutz der Allgemeinheit. Das darf man nicht damit verwechseln, dass nach einem durchgeführten Prozess allein aufgrund der Mindeststrafandrohung bei gefährlicher Körpververletzung von 6 Monaten eine entsprechende Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, von der ich aufgrund der einschlägigen Vorstrafen bezweifle, dass die noch zu Bewährung ausgesetzt wird. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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| Autor | ., Zürich / Zürich | 378645 | |||
| Datum | 04.01.2007 16:59 | 6314 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Katja--- Eine gefährliche Körperverletzung alleine rechtfertigt noch lange keinen Haftbefehl. In der Schweiz gibts bereits für eine einfache Drohung "Morgen bist du Tot" U-Haft. Sogar als ein Kollege von mir (wobei die Nummer sichtbar war) aus Nord-Deutschland bei jemandem anrief und meinte "Wir kommen dich holen, wir kriegen dich" stand 12 Stunden später die Kripo mit Haftbefehl in meiner WOhnung.... (Es dauerte weitere 24 Stunden bis das Opfer zugab, dass es eine Rufnummer aus Deutschland auf dem Display hatte. Dann war ich wieder auf freiem Fuss.) Hier kommst du auch wg. Sachbeschädigung in U-Haft. Wobei die ersten 24h sind "Polizeiverhaft" (ja, Verhaft, nicht Haft), danach "Vorläufige Festnahme" (Ja, erst wenn du 24h drin gesessen hast), danach U-Haft (nach dem Haftrichter). Alex, der das Zürcher Justizsystem lustig findet Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 378695 | |||
| Datum | 04.01.2007 21:13 | 6333 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyNun ja, das wären dann im vorliegenden Fall 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist nicht Dein Ernst, oder? Warum nicht? Wenn es sich um Personen handelt, die hoheitliche Aufgaben ausführen und die damit den Staat repräsentieren wäre bei mir immer ein Zuschlag" drin. Klar könnte man jetzt sagen "ist ein Polizeibeamter denn was besseres?" m.E. Ja. Geschrieben von Katja Midunsky Dieser darf nur bei Flucht, Fluchtgefahren, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erlassen werden und dient grundsätzlich der Sicherung der Durchführungs des Strafprozesses bzw. dem Schutz der Allgemeinheit. Die Frage ist m.E. warum es bis zum Prozess so lange dauert. Eine Woche U-Haft, dann Prozess. Klare Sachlage, schnelle Verhandlung, schnelles Urteil. Diese Strafen wirken m.E. wesentlich nachhaltiger, als irgend ein Prozess Monate später. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 378760 | |||
| Datum | 05.01.2007 10:33 | 6310 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Christian Fischer Warum nicht? Weil man für sowas nicht die maximale Freiheitsstrafe aussprechen kann. Sind ja glücklicherweise keine "ernsthaften Verletzungen" entstanden (zumindest was man dem Bericht und dem Nackedei-Foto entnehmen kann). Wenn du dafür schon 10 Jahre geben willst, was soll denn dann jemand bekommen, der einem FA oder Polizisten Knochbrüche etc. ggf. mit Lebensgefahr oder Dauerschäden zufügt? Daran, dass es im Rahmen des Strafzumessung berücksichtigt wird, habe ich keinen Zweifel. Geschrieben von Christian Fischer Die Frage ist m.E. warum es bis zum Prozess so lange dauert. Frag doch mal Frau Zypries. Ganz einfach weil der Staat kein Geld hat um Tausende Richter, Staatsanwälte und Polizisten einzustellen, die die Sache ausermitteln, danach die StA die Anklageschriften schreiben und die Richter dann die Urteile sprechen. Geschrieben von Christian Fischer Eine Woche U-Haft, dann Prozess. Ob du das auch noch denkst, wenn man dir einen strafrechtlichen Vorwurf macht? Geschrieben von Christian Fischer Klare Sachlage, Woher weißt du das? Aus dem bißchen Zeitungsartikel? Ich möchte lieber eine vernünftig ausermittelte Sache haben, dass die Polizei mit jedem Zeugen spricht, jedem Hinweis nachgeht usw. und wenn es dafür etwas länger dauert. Denn wenn mir meine Berufserfahrung bisher eines gezeigt hat, dann dass es oft anders kommt, als man anfangs denkt... Geschrieben von Christian Fischer schnelle Verhandlung, schnelles Urteil. Das ist tatsächlich nicht das Problem. Wenn alle geladenen Zeugen erscheinen, geht sowas bei solchen Dingen mit Urteil innerhalb von 1 Std über die Bühne. Geschrieben von Christian Fischer Diese Strafen wirken m.E. wesentlich nachhaltiger, als irgend ein Prozess Monate später. Stimmt, deshalb versucht man gerade im Jugendstrafrecht auch die Verfahren erheblich zu beschleunigen. Aber wenn der Staat eben auch bei der Justiz spart, Abteilungen bzw. Kammern bei den Gerichten schließt, Stellen einspart usw. dann muss man sich nicht wundern, wenn es bis zum Prozessbeginn eben alles länger dauert. Nur hier ist das falsche Forum für eine solche Grundsatzdiskussion. ;-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 378769 | |||
| Datum | 05.01.2007 10:50 | 6240 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander MosheIn der Schweiz gibts bereits für eine einfache Drohung "Morgen bist du Tot" U-Haft. Geschrieben von Alexander Moshe Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich) Solltest Du da etwas bei dem Konzept "Schutz und Rettung" mißverstanden haben? | |||||
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