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ThemaSchläge12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8M., Kronach / Bayern378327
Datum03.01.2007 13:388200 x gelesen
Ein polizeibekannter rechter Schläger hat in der Neujahrsnacht einen Feuerwehrmann aus Michelau krankenhausreif geschlagen.

http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=1068648&PHPSESSID=85c9d12c033250088683df9320e039a5

Schöne Grüße


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378333
Datum03.01.2007 13:496472 x gelesen
Geschrieben von Christian MeußgeierEin polizeibekannter rechter Schläger hat in der Neujahrsnacht einen Feuerwehrmann aus Michelau krankenhausreif geschlagen.

Was ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde. (was natürlich nicht heißen muss, dass dem nicht so ist)

Denn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter...

Ist ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB?

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


IMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW378337
Datum03.01.2007 13:576241 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIst ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB?

Zumindest der benannte Schlagring ist ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.

Aber vermutlich wollten sich die Täter damit nur gegen einen potentiellen Notwehrexzess seitens des Opfers schützen, da sie ihn nur mit 5 Personen angegriffen haben...

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW378376
Datum03.01.2007 17:216317 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Stefan BrüningWas ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde.

Ohne jetzt diese Straftat, die sicherlich entsprechend geahndet wird, beschönigen zu wollen, aber warum sollte denn Deiner Meinung nach ein Heftbefehl ergehen?

Geschrieben von Stefan BrüningIMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt)

Nicht "schon". Sondern wenn, dann ausschließlich weil er nicht zum 1. Mal auffällt. Eine gefährliche Körperverletzung alleine rechtfertigt noch lange keinen Haftbefehl.

Geschrieben von Stefan BrüningIst ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB?
Ja, ist er. Ebenso war es gemeinschaftlich, was ebenfalls eine gefährliche Körperverletzung begründet.

Geschrieben von Stefan BrüningDenn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter...

Das ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass ein Haftbefehl und damit die Sicherungshaft die schwerste aller Maßnahmen vor einem Prozess überhaupt ist, die nur in bestimmten ganz eng zu sehenden Fällen erlaubt ist.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen378385
Datum03.01.2007 18:296308 x gelesen
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ein Angriff auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienst
prinzipiell maximal geahndet werden sollte. Sie sind jene die helfen, diese an zu geifen empfinde ich
als ganz schlecht.


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW378389
Datum03.01.2007 18:486264 x gelesen
Da kann ich dir nun nicht wirklich zustimmen. Jeder andere Bürger hat genausowenig Schläge verdient!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü378402
Datum03.01.2007 19:456241 x gelesen
Ist die Zeitung so Bild-Niveau? Scheint mir so.
Aber nichts desto trotz ist es eine Schweinerei, was da passiert ist. Hoffentlich wird nicht zu zaghaft geurteilt.

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW378507
Datum04.01.2007 10:346331 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Marcus LinkMein Rechtsempfinden sagt mir, dass ein Angriff auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienst prinzipiell maximal geahndet werden sollte.

Nun ja, das wären dann im vorliegenden Fall 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist nicht Dein Ernst, oder?

Geschrieben von Marcus LinkSie sind jene die helfen, diese an zu geifen empfinde ich
als ganz schlecht.

Stimmt, und das wird ggf. auch entsprechend im Prozess berücksichtigt, auch wenn ich Jürgen zustimmen muss, dass kein anderer Bürger Schläge verdient hat. Nur ging es hier um einen Haftbefehl vor der Durchführung eines Prozesses. Dieser darf nur bei Flucht, Fluchtgefahren, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erlassen werden und dient grundsätzlich der Sicherung der Durchführungs des Strafprozesses bzw. dem Schutz der Allgemeinheit.
Das darf man nicht damit verwechseln, dass nach einem durchgeführten Prozess allein aufgrund der Mindeststrafandrohung bei gefährlicher Körpververletzung von 6 Monaten eine entsprechende Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, von der ich aufgrund der einschlägigen Vorstrafen bezweifle, dass die noch zu Bewährung ausgesetzt wird.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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Autor ., Zürich / Zürich378645
Datum04.01.2007 16:596314 x gelesen
Geschrieben von ---Katja--- Eine gefährliche Körperverletzung alleine rechtfertigt noch lange keinen Haftbefehl.


In der Schweiz gibts bereits für eine einfache Drohung "Morgen bist du Tot" U-Haft.

Sogar als ein Kollege von mir (wobei die Nummer sichtbar war) aus Nord-Deutschland bei jemandem anrief und meinte "Wir kommen dich holen, wir kriegen dich" stand 12 Stunden später die Kripo mit Haftbefehl in meiner WOhnung....
(Es dauerte weitere 24 Stunden bis das Opfer zugab, dass es eine Rufnummer aus Deutschland auf dem Display hatte. Dann war ich wieder auf freiem Fuss.)

Hier kommst du auch wg. Sachbeschädigung in U-Haft.

Wobei die ersten 24h sind "Polizeiverhaft" (ja, Verhaft, nicht Haft), danach "Vorläufige Festnahme" (Ja, erst wenn du 24h drin gesessen hast), danach U-Haft (nach dem Haftrichter).



Alex, der das Zürcher Justizsystem lustig findet


Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg378695
Datum04.01.2007 21:136333 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyNun ja, das wären dann im vorliegenden Fall 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist nicht Dein Ernst, oder?


Warum nicht? Wenn es sich um Personen handelt, die hoheitliche Aufgaben ausführen und die damit den Staat repräsentieren wäre bei mir immer ein Zuschlag" drin. Klar könnte man jetzt sagen "ist ein Polizeibeamter denn was besseres?" m.E. Ja.


Geschrieben von Katja MidunskyDieser darf nur bei Flucht, Fluchtgefahren, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erlassen werden und dient grundsätzlich der Sicherung der Durchführungs des Strafprozesses bzw. dem Schutz der Allgemeinheit.

Die Frage ist m.E. warum es bis zum Prozess so lange dauert. Eine Woche U-Haft, dann Prozess. Klare Sachlage, schnelle Verhandlung, schnelles Urteil. Diese Strafen wirken m.E. wesentlich nachhaltiger, als irgend ein Prozess Monate später.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW378760
Datum05.01.2007 10:336310 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian FischerWarum nicht?

Weil man für sowas nicht die maximale Freiheitsstrafe aussprechen kann. Sind ja glücklicherweise keine "ernsthaften Verletzungen" entstanden (zumindest was man dem Bericht und dem Nackedei-Foto entnehmen kann). Wenn du dafür schon 10 Jahre geben willst, was soll denn dann jemand bekommen, der einem FA oder Polizisten Knochbrüche etc. ggf. mit Lebensgefahr oder Dauerschäden zufügt? Daran, dass es im Rahmen des Strafzumessung berücksichtigt wird, habe ich keinen Zweifel.

Geschrieben von Christian FischerDie Frage ist m.E. warum es bis zum Prozess so lange dauert.

Frag doch mal Frau Zypries.
Ganz einfach weil der Staat kein Geld hat um Tausende Richter, Staatsanwälte und Polizisten einzustellen, die die Sache ausermitteln, danach die StA die Anklageschriften schreiben und die Richter dann die Urteile sprechen.

Geschrieben von Christian FischerEine Woche U-Haft, dann Prozess.
Ob du das auch noch denkst, wenn man dir einen strafrechtlichen Vorwurf macht?

Geschrieben von Christian FischerKlare Sachlage,
Woher weißt du das? Aus dem bißchen Zeitungsartikel? Ich möchte lieber eine vernünftig ausermittelte Sache haben, dass die Polizei mit jedem Zeugen spricht, jedem Hinweis nachgeht usw. und wenn es dafür etwas länger dauert. Denn wenn mir meine Berufserfahrung bisher eines gezeigt hat, dann dass es oft anders kommt, als man anfangs denkt...

Geschrieben von Christian Fischerschnelle Verhandlung, schnelles Urteil.
Das ist tatsächlich nicht das Problem. Wenn alle geladenen Zeugen erscheinen, geht sowas bei solchen Dingen mit Urteil innerhalb von 1 Std über die Bühne.

Geschrieben von Christian FischerDiese Strafen wirken m.E. wesentlich nachhaltiger, als irgend ein Prozess Monate später.
Stimmt, deshalb versucht man gerade im Jugendstrafrecht auch die Verfahren erheblich zu beschleunigen.

Aber wenn der Staat eben auch bei der Justiz spart, Abteilungen bzw. Kammern bei den Gerichten schließt, Stellen einspart usw. dann muss man sich nicht wundern, wenn es bis zum Prozessbeginn eben alles länger dauert. Nur hier ist das falsche Forum für eine solche Grundsatzdiskussion. ;-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW378769
Datum05.01.2007 10:506240 x gelesen
Geschrieben von Alexander MosheIn der Schweiz gibts bereits für eine einfache Drohung "Morgen bist du Tot" U-Haft.

Geschrieben von Alexander MosheSdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)


Solltest Du da etwas bei dem Konzept "Schutz und Rettung" mißverstanden haben?

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