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ThemaWelche Ausbildungen werden anerkannt?29 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJens8 K8., Warsingsfehn / nds378806
Datum05.01.2007 13:1513671 x gelesen
Hallo,
ich habe letztes Jahr eine Ausbildung zum Rettungsassitsent abgeschlossen, und jetzt bin ich nach 15 Jahren nicht aktiver Zeit bei der Freiwilligen Feuerwehr. Bisher habe ich keinen Lehrgang der Feuerwehr.
Aber durch die Ausbildung zum RA habe ich folgende Ausbildungen :

Zugführer
Funkerausbildung
Großschadensereignisse
Krisenintervention

Wer kann mir evtl. helfen?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar378810
Datum05.01.2007 13:1911968 x gelesen
Mahlzeit

wenn in der Bescheingung steht das der Funklehrgang nach DV 810 durchgeführt wurde ist das kein Problem


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin378830
Datum05.01.2007 13:4811916 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens jens krauseAber durch die Ausbildung zum RA habe ich folgende Ausbildungen :

Zugführer


Warum glaubst du, bist du durch die RA-Ausbildung Zugführer? Oder hast du zusätzlich zum RA noch eine Zugführer-Ausbildung gemacht?

Gruß
Sebastian


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AutorJens8 K8., Warsingsfehn / nds378833
Datum05.01.2007 13:5211965 x gelesen
Die Zugführer Ausbildung habe ich in München gemacht. 3 MONATE !
inkl. Methdik , Didaktik usw.!


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378834
Datum05.01.2007 13:5211860 x gelesen
Geschrieben von Jens jens krauseWer kann mir evtl. helfen?

Wobei helfen? Irgendwie kann ich jetzt dein Problem nicht erkennen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen378835
Datum05.01.2007 13:5411908 x gelesen
Die Zugführer Ausbildung habe ich in München gemacht. 3 MONATE !
inkl. Methdik , Didaktik usw.!


Zugführer von was?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378836
Datum05.01.2007 13:5411903 x gelesen
Tach.

Geschrieben von Jens jens krauseDie Zugführer Ausbildung habe ich in München gemacht. 3 MONATE !
inkl. Methdik , Didaktik usw.!


Vielleicht kannste kurz auch mitteilen, bei "WEM" Du den Lehrgang gemacht hast und "WOFÜR".



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW378839
Datum05.01.2007 13:5711880 x gelesen
Guude,

Geschrieben von Jens jens krauseAber durch die Ausbildung zum RA habe ich folgende Ausbildungen :

Zugführer
Funkerausbildung
Großschadensereignisse
Krisenintervention


Du wirst evtl. den Funklehrgang angerechnet bekommen. Der Rest dürfte alles "nur" im RD relevant sein. D.h. Du musst IMHO alle Ausbildungen der FF noch machen. Also bei der Truppmannausbildung angefangen, über den Atemschutzgeräteträgerlehrgang, bis evtl. hin zu späteren Führungsausbildungen. Ob Dir dann der ZF (RD) was nützen wird, kann ich nicht beurteilen.

Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst sind da schon zwei ganz unterschiedliche Dinge und nicht miteinander vergleichbar ;-)
Das Dir deine RA-Ausbildung bei späteren Einsätzen von nutzen sein wird, ist jedoch unbestritten.

Bei einer BF sieht das dann schon wieder anders aus. IMHO könntest Du Dir die rettungsdienstliche Ausbildung dann sparen. Die Feuerwehrtechnische musst Du auch dort von "klein auf" durchziehen ;-)

Grüße, Eric



- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar378841
Datum05.01.2007 13:5911900 x gelesen
3 Monate Zugführer Lehrgang + Rettungsassitent + München =

BW Zugführer

bestimmt nicht der Thematik abtulich aber leider nicht anerkennbar

Aber die Disskusion war doch schon war doch schon im alten Jahr


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorJens8 K8., Warsingsfehn / nds378842
Datum05.01.2007 14:0111975 x gelesen
Das hatte ich vergessen, sorry

Die ZF Ausbildung wurde über die Bundeswehr gemacht. Diese ist bei vielen Organisationen anerkannt da diese Aubildung sehr intensiv ist


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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg378845
Datum05.01.2007 14:0411869 x gelesen
Hallo Jens,

Zugführer Brandschutz also B4 oder Zugführer San?

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 378846
Datum05.01.2007 14:0611892 x gelesen
Geschrieben von Jens jens krauseDie ZF Ausbildung wurde über die Bundeswehr gemacht. Diese ist bei vielen Organisationen anerkannt da diese Aubildung sehr intensiv ist


Ja schön. Nützt dir aber bei Feuerwehr's nix.

Grüße

Micha


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AutorThom8as 8L., Sachsen / 378847
Datum05.01.2007 14:0611902 x gelesen
Zugführer ist nur gültig wenn er nach den Richtlinien der AGBF gemacht wurde. Also das was die verschiedenen Feuerwehrschulen anbieten. Genau das gleiche gilt für die restlichen Lehrgänge ausser BOS-Funk-Lehrgang.

Feuerwehrtechnisch bist Du bei Großschadenslagen genauso Laie wie jeder andere.


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AutorJens8 H.8, Bernsdorf / Sachsen378866
Datum05.01.2007 14:4911964 x gelesen
Außer der Sprechfunkerausbildung die bei der Feuerwehr und im RD gleich ist wirst du bei den Feuerwehren nicht viel glück haben.


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen378992
Datum06.01.2007 00:0711840 x gelesen
Hallo,
was hier schon geschrieben wurde, ist ja so weit klar. Das einzige, was dir anerkannt werden kann, ist die Sprechfunkausbildung, sofern sie nach dem Inhalt der DV 810 bzw. der FwDV 2 entspricht. Das muß dann aber auch so in der Bescheinigung bzw. im Lehrplan stehen.
Für die Anerkennung muß ein Antrag über den Stadt/GemeindeBM an die zuständige LFS gestellt werden. Da du ja allem Anschein nach aus Nds kommst, schau mal in den Einführungserlass zur FwDV 2 auf Seite 2.

Gruß
Heinrich


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379008
Datum06.01.2007 01:3912027 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Jens Härtwig--- Außer der Sprechfunkerausbildung die bei der Feuerwehr und im RD gleich ist

In manchen Fällen wird es so sein, aber in vielen Fällen ist die Sprechfunk-Ausbildung der RD'ler im Umfang deutlich unter den Anforderungen der FwDV2 (mindestens 16 Stunden). Selbst bei Berufsfeuerwehren wird oft weniger ausgebildet.

wirst du bei den Feuerwehren nicht viel glück haben.

Ich vermute deswegen, dass nur die erwähnte Ausbildung "Methodik und Didaktik" anerkannt wird.

Gruß,
Henning


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AutorAlex8and8er 8S., / 379045
Datum06.01.2007 13:0512006 x gelesen
Hallo,

ich wiess nicht welche "vielen Organisationen" die ZugFhr Ausbildung er Bundeswehr anerkennen, die Fw jedenfalls nicht, sonst müsste ich mich nicht umeinen FIII Platz bemühen.
Da Du noch keinerlei Feuerwehrlehrgänge hast, musst Du ganz normal die Truppmann Ausbildung durchlaufen, eventuell wird Dein RA als EH Lehrgang anerkannt, so das Du da nicht nochmal 16 Stunden sitzen musst.
Je nach Umfang und Inhalt Deiner Ausbildung KANN Dir nach der TM1 Ausbildung der Sprechfunklehrgang und der Fw-Sanitäter anerkannt werden.
Wenn Du dann später mal den F III Lehrgang (GrpFhr) erfolgreich absolviert hast, KANN Dir der F-Ausbilder anerkannt werden.

Ansonsten wäre Dein Ansprechpartner in Deiner Wehr zu finden und dort solltest Du kleine Brötchen backen und nicht auf Deine ZugFhr Ausbildung bestehen.

Alternativ könntest Du Dich mit dem KWEA, dort dem BfD unterhalten, ob die Mittel für eine B1 Ausbildung für Dich bereit stellen.

Gruss,

Alexander
Ehemals OFw, jetzt HFM


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg379140
Datum07.01.2007 08:1711918 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIn manchen Fällen wird es so sein, aber in vielen Fällen ist die Sprechfunk-Ausbildung der RD'ler im Umfang deutlich unter den Anforderungen der FwDV2 (mindestens 16 Stunden). Selbst bei Berufsfeuerwehren wird oft weniger ausgebildet.

Hmm... In meiner Sprechfunkberechtigungsurkunde aus dem B2 steht: " ...hat an einer mindestens 27-stündigen Sprechfunkausbildung entsprechend dem hierfür geltenden Muster-Lehrstoffplan mit Erfolg teilgenommen."

Deutlich länger als FwDV 2/2 (Ausbildung der freiwilligen Feuerwehr), oder?

Gruß,

Daniel


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg379141
Datum07.01.2007 08:2111924 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerJe nach Umfang und Inhalt Deiner Ausbildung KANN Dir nach der TM1 Ausbildung der Sprechfunklehrgang und der Fw-Sanitäter anerkannt werden.


Wieso sollte einem RA nur ein Fw-Sanitäter-Lehrgang anerkannt werden? Um die Höherwertigkeit der RA-Ausbildung brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten, oder?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379142
Datum07.01.2007 08:3511883 x gelesen
Guten Morgen!

Geschrieben von ---Daniel Hermann--- Geschrieben von Henning Koch
"In manchen Fällen wird es so sein, aber in vielen Fällen ist die Sprechfunk-Ausbildung der RD'ler im Umfang deutlich unter den Anforderungen der FwDV2 (mindestens 16 Stunden). Selbst bei Berufsfeuerwehren wird oft weniger ausgebildet."

Hmm... In meiner Sprechfunkberechtigungsurkunde aus dem B2 steht: " ...hat an einer mindestens 27-stündigen Sprechfunkausbildung entsprechend dem hierfür geltenden Muster-Lehrstoffplan mit Erfolg teilgenommen."

Deutlich länger als FwDV 2/2 (Ausbildung der freiwilligen Feuerwehr), oder?


Durchaus, ja.

Oft ist ja auch nicht immer, genau wie beurkunden nicht ausbilden ist ;-)

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg379143
Datum07.01.2007 08:4711856 x gelesen
Bei welcher Berufsfeuerwehr hast Du denn deine Sprechfunkausbildung gemacht oder woher hast Du deine Kentnisse über BF-Lehrgänge? Bei der BF bekommt man keine Urkunde weil man zufälligerweise den Kreisausbilder kennt. Unser Sprechfunklehrgang dauerte 5 Tage in Vollzeit, da war man dann schon froh als die schriftliche und praktische Prüfung vorbei war und man sich neuen Themen zuwenden konnte.


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen379144
Datum07.01.2007 09:0311882 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannWieso sollte einem RA nur ein Fw-Sanitäter-Lehrgang anerkannt werden? Um die Höherwertigkeit der RA-Ausbildung brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten, oder?

"nur" nur stammt von Dir - Alexander dürfte damit gemeint haben, dass er den in der Regel erforderlichen EH-Lehrgang vor dem Grundlehrgang evtl. nicht machen muß.
Oder gibt es in der FF einen RA-equivalenten Lehrgang, auf den man den RA Deiner Meinung nach "anrechnen" könnte?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg379145
Datum07.01.2007 09:0811900 x gelesen
Geschrieben von Mathias Zimmer"nur" nur stammt von Dir - Alexander dürfte damit gemeint haben, dass er den in der Regel erforderlichen EH-Lehrgang vor dem Grundlehrgang evtl. nicht machen muß.
Oder gibt es in der FF einen RA-equivalenten Lehrgang, auf den man den RA Deiner Meinung nach "anrechnen" könnte?



Er hat ja geschrieben, dass er den EH-Lehrgang eventuell nicht machen muss. Aber warum sollte überhaupt der FW-San angerechnet werden? Es gibt keinen Grund dafür da der RA die höherwertigere Ausbildung ist und es keine Tätigkeit bei einer FF gibt bei der zwingend der FW-San vorgeschrieben ist. Verstehst Du was ich meine?


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen379146
Datum07.01.2007 09:1811918 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannEr hat ja geschrieben, dass er den EH-Lehrgang eventuell nicht machen muss. Aber warum sollte überhaupt der FW-San angerechnet werden? Es gibt keinen Grund dafür da der RA die höherwertigere Ausbildung ist und es keine Tätigkeit bei einer FF gibt bei der zwingend der FW-San vorgeschrieben ist. Verstehst Du was ich meine?

Stimmt, Du hast da natürlich recht, er hatte ja etwas vom FW-San geschrieben - ich hatte Dich zuerst etwas anders verstanden.
Interessant könnte das für ihn trotzdem sein - z.B. wenn er zu gegebener Zeit auf eine Beförderung aus wäre und er dazu eine bestimmte Zahl an Sonderlehrgängen bräuchte... ;o)


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg379147
Datum07.01.2007 09:2211859 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerInteressant könnte das für ihn trotzdem sein - z.B. wenn er zu gegebener Zeit auf eine Beförderung aus wäre und er dazu eine bestimmte Zahl an Sonderlehrgängen bräuchte... ;o)

So wie: "Ich bin zwar nur in einer TSF-Feuerwehr, aber den Luftbeobachter mach ich trotzdem! Will ja schliesslich noch was werden!"

Damit will ich natürlich nicht sagen dass eine TSF-Wehr nichts drauf hat, ich wollte nur die Verhältnissmässigkeit des Lehrgangs zeigen.


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen379151
Datum07.01.2007 10:1311890 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannSo wie: "Ich bin zwar nur in einer TSF-Feuerwehr, aber den Luftbeobachter mach ich trotzdem! Will ja schliesslich noch was werden!"

Ja, genau so in der Art. :o)

Solange es manche FA motiviert, für sie sinnvolle Sonderlehrgänge zu besuchen, finde ich das mit den an erworbenes Wissen verknüpften Beförderungen auch einigermaßen sinnvoll - im Gegensatz zu Beförderungen rein über die Dienstzeit bringt das der Feuerwehr u.U. nämlich noch etwas.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg379159
Datum07.01.2007 11:0011830 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerSolange es manche FA motiviert, für sie sinnvolle Sonderlehrgänge zu besuchen, finde ich das mit den an erworbenes Wissen verknüpften Beförderungen auch einigermaßen sinnvoll - im Gegensatz zu Beförderungen rein über die Dienstzeit bringt das der Feuerwehr u.U. nämlich noch etwas.


Genau meine Meinung!


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AutorAlex8and8er 8S., / 379174
Datum07.01.2007 11:5911825 x gelesen
Geschrieben von Daniel Wieso sollte einem RA nur ein Fw-Sanitäter-Lehrgang anerkannt werden? Um die Höherwertigkeit der RA-Ausbildung brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten, oder?

Sicherlich ist der RA eine sehrviel höhere Qualifikation, ist ja immerhin eine anerkannte Berufsausbildung.
Nur die ursprüngliche Fragestellung war sinngemäß, welche Ausbildungen können anerkannt werden.

Und die Fw-Sanitäterausbildung kann anerkannt werden, muss aber nicht, braucht ja auch nicht.

Gruss,

Alexander


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AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen381819
Datum20.01.2007 19:0811758 x gelesen
Nur mal Interesse halber. Hast du die Sprechfunkerausbildung auch beim Bund gemacht? Also als atn?


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