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ThemaIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?44 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen378944
Datum05.01.2007 18:0316769 x gelesen
Hallo an alle Kameraden,

meine Frage bezieht sich auf ein Problem was wir in unserer Gemeinschaftsfeuerwehr haben.

Ich als (relativ junger) Wehrführer habe bei mir im Ort 27 Kameraden in der Einsatzabteilung,
darunter inkl. meiner Person 3 Gruppenführer.
Im 2. Ort habe ich 14 Kameraden in der Einsatzabteilung,darunterkeinen einzigen Gruppenführer.
Unsere Gemeinschaftsfeuerwehr beruht auf einer Zweckvereinbarung beider Gemeinden aus dem Jahr 1997.Wir werden auf Grund der tagsüber(v.7:00-16:00) zu erwartenden Personalstärke auch zusammen alarmiert,so das wenigstens eine Löschgruppe von der Stärke her zusammen kommt.
Damals war ich noch in der JFw,der damalige Bürgermeister mittlerweile verstorben..hatte von Feuerwehr und Recht relativ wenig Ahnung, der damalige Wehrführer/Ortsbrandmeister in Bezug auf diese Zweckvereinbarung kein Mitspracherecht.

Ich versuche nun einen Kameraden dazu zu bewegen den GF - Lehrgang zu absolvieren...keine Chance.....hab ich rechtliche Handhabe....unser KBI meinte nur :"ich kann dem Ort betreffendem Bürgermeister zwar was schreiben...der sagt mir aber als KBI ........mir sind die Hände gebunden...ich habs angesprochen....aber.....ich kann auch keinen zwingen zur LFKS zu gehen!"

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun........

Ich hatte ja unserer Gemeinde vorgeschlagen diese Zweckvereinbarung zu kündigen.......ist aber das Problem das wir im Jahr 1999 ein neues TSF-W beschafft haben,wo sich beide Gemeinden die Kosten prozentual an Einwohnern geteilt haben....also müsste eine Gemeinde jetzt die andere ausbezahlen..bzw. Geld zurückzahlen welches nicht vorhanden ist.....


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg378946
Datum05.01.2007 18:1014913 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Lars BallhauseIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?

=> FwDV 3


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW378983
Datum05.01.2007 22:2114868 x gelesen
Tach! zusammen,

geschrieben von Jürgen M@yer=> FwDV 3
Die FwDV 3 sagt zwar aus,
Die Einheitsführer der takt. Einheiten werden Trupp- (...), Staffel-, Gruppen-, und Zugführer genanntsie trifft aber keinerlei Aussage über deren Qualifikation. Diese wird festgelegt in den Gesetzen der Länder, in NRW z.B. im FSHG und in der Laufbahnverordnung.

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

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AutorPatr8ic 8V., Contwig / Rheinland-Pfalz378988
Datum05.01.2007 23:3215114 x gelesen
Es gibt, zumindest in RLP eine Regelung, wonach der Wehrführer die Qualifikation haben muss, die mit der Gesamtbesatzung aller Fahrzeuge erreicht wird; sprich für eine TSF-Wehr 'reicht' ein Gruppenführer, eine Wehr mit TSF und MTW bräuchte schon Zugführer als Wehrführer.

Dem entsprechend wäre also pro Löschgruppe in RLP mindestens ein Gruppenführer notwendig.

Ich kann das gar nicht verstehen, warum deine Kameraden nicht auf die entsprechenden Lehrgänfe gehen möchten, bei uns ist jeder froh, der GF und höher absolvieren darf.

mkG


Dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder.
Besucht die Feuerwehr Contwig

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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg378989
Datum05.01.2007 23:3214819 x gelesen
Also bei uns ist es durch die Situation das wir noch 2 Gerätehäuser haben (warum gehört ja jetzt hier nicht her) so, das wir Tagsüber mit dem LF16/12 aus Dätzingen mit 1/3 ausrücken und das TLF16/25 aus Döffingen mit 1/3 ausrückt, hierbei wird dann darauf gesetzt das mindestens 1 Gruppenführer dann vor Ort ist, da die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle dann eine Löschgruppe ergeben. Besser kann man denk ich eine AAO nicht mehr optimieren!


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AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen379012
Datum06.01.2007 06:2314791 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Mario Dollsie trifft aber keinerlei Aussage über deren Qualifikation. Diese wird festgelegt in den Gesetzen der Länder, in NRW z.B. im FSHG und in der Laufbahnverordnung.

in den Ländergesetzen etc. wird vielleicht die für ein Amt geforderte Qualifikation festgelegt. Die Qualifikationen für die Einsatzfunktion stehen durchaus in der FwDV - allerdings in der FwDV 2.

Es wird nicht ganz ersichtlich, was Lars mit "GF" meint; insofern ist seine Frage wohl nicht ganz eindeutig zu beantworten.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen379013
Datum06.01.2007 06:2714764 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Steffen Fialadas wir Tagsüber mit dem LF16/12 aus Dätzingen mit 1/3 ausrücken und das TLF16/25 aus Döffingen mit 1/3 ausrückt
(...)
da die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle dann eine Löschgruppe ergeben.


eine Einsatzkraft materialisiert sich vor Ort spontan aus dem Äther?

*fg*


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg379015
Datum06.01.2007 07:4514765 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Mario DollDie FwDV 3 sagt zwar aus,
Die Einheitsführer der takt. Einheiten werden Trupp- (...), Staffel-, Gruppen-, und Zugführer genanntsie trifft aber keinerlei Aussage über deren Qualifikation.


das ist dann in der FwDV 2 geregelt

meiner Ansicht nach legen die FwDV 3 und die FwDV 2 dann schon fest das eine Löschgruppe einen ausgebildeten GF haben muss.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen379017
Datum06.01.2007 10:0214864 x gelesen
Laß mich das bitte mal so zusammenfassen wie ich deinen Text sowie eure Webseite verstanden habe:

1. Ihr habt einen gemeinsamen Fahrzeugpool.
2. Ich habt nur einen Stndort.
3. Tagsüber werden Kräfte aus beiden Ortsteilen alarmiert, nachts nur Kräfte aus dem jeweils betroffenen Ortsteil.
4. Unter den Kräften des einen Ortsteils befindet sich kein Gruppenführer.

Hab ich das jetzt richtig zusammengefaßt?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379023
Datum06.01.2007 11:0314848 x gelesen
Hallo Marc,
1.gemeinsamer Fahrzeugpool - ja - mitlerweile gibts das TLF nicht mehr - also Fahrzeuge nur noch TSF - W + TSF
2.Standorte = 2 - 1x in Zwinge - 1x in Silkerode,wobei Silkerode kein "richtiges"Gerätehaus hat,sondern in der ehem. NVA-Kaserne eine Garage + Umkleideraum.
3.Alarmierung generell gemeinsam- da dies so in der Zweckvereinbarung - Wortlaut:
....Einsätze,Übungen und Ausbildung führen beide Ortsgruppen gemeinsam durch....zum einen weil in Silkerode kein GF vorhanden - zum anderen weil eben nicht immer alle Kräfte verfügbar durch z.B.Schichtarbeit,Montage usw....
4.Richtig - auch gernerell weil in Ortsgruppe Silkerode kein ausgebildetet GF ist werden Einsätze gemeinsam gefahren.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379026
Datum06.01.2007 11:0914689 x gelesen
Das ist richtig...das sagt bei uns die Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung sowie das Brand-und Katastrophenschutzgesetz aus....

Mir gehts nur darum rechtlich abgesichert zu sein ....wenn ich TF bin muß ich wenigstens den TF - Lehrgang gemacht haben um TF zu sein.......ich hab das Problem das sich niemand für Personal/Material in betr.Ortsteil so richtig kümmern will bzw. bei Alarmierung auch unsere 3 GF's nicht immer da sind bzw. diese auch mal unter Atemschutz andere Aufgaben machen müssen wenn zu wenig ASGT zur Verfügung stehen....

Gruß Lars


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379028
Datum06.01.2007 11:1814878 x gelesen
Hallo, ja, das kann ich dir sagen...

Feuerwehr ist in Augen dieser "Kameraden" ein" lästiger Verein", die meisten von den sogenannten Kameraden sind auch in Karnevals-u.Schützenverein...da hat man ja mehr oder weniger keine Pflichten oder eher nur angenehme Aufgaben...bei der Fw ist halt z.T. mehr Verantwortung zu tragen und das will man nicht.....

Es stand damals die Wahl einer PF oder eben dieser Zweckvereinbarung beider Gemeinden.

Wenn ich damals schon etwas zu sagen gehabt hätte, wäre diese Zweckvereinbarung zum Aufbau einer FF in Silkerode so geschrieben worden..das diese auf sagen wir 10 Jahre begrenzt abgeschlossen werden sollte und nach diesen 10 Jahren die Wehr eigenständig arbeiten kann.

Die Feuerwehr war damals noch im (Wieder-)Aufbau.....es gab schon zu DDR-Zeiten also seit ca. 1986-87 keine bestehende Feuerwehr in diesem Ort.

Gruß Lars


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AutorThom8as 8L., Sachsen / 379029
Datum06.01.2007 11:1914850 x gelesen
Ob ein Gruppenführer erforderlich ist ergibt sich aus einer Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien.

FwDV 3 beschreibt die Gliederung. Da heißt es: Die Gruppe besteht aus einem Gruppenführer und acht weiteren
Einsatzkräften (1/8/9).

Als Gruppenführer sind nur fachlich geeignete Personen einzusetzen. "Fachlich geeignet" heißt, nach den Richtlinien der AGBF, bestandener GF-Lehrgang nach AGBF - Standart an einer der Landesfeuerwehrschulen.

Kommt es im Einsatz zu einem Unfall so kann es passieren, dass Du Dich strafbar machst. Z.B. fahrlässige Tötung, weil Du keine nach gängigen Normen geeignete Kraft als GF eingesetzt hast.

Der KBI hat sicher Möglichkeiten. Er könnte Aufgrund der fachlichen Uneignung der betreffenden Mannschaft ein Ausrückeverbot verhängen lassen. Wer da genau zuständig ist hängt im wesentlichen vom Brandschutzgesetz ab. Das kann z.B. der Landkreis sein oder ein Regierungspräsidium.

Wichtig für Dich ist:

Teile den Mangel Deinem Bürgermeister schriftlich mit Quittung mit. - Er ist oberster Dienstherr Deiner Feuerwehr und letztlich verantwortlich für deren Leistungsfähigkeit. Auch ist er dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, wie in Eurem Fall, dass ausreichend Feuerwehrkräfte, entsprechend ausgebildet, zur Verfügung stehen.

Teile den Mangel Deinem KBI und dem Landrat mit. Ebenfalls schriftlich und gegen Quittung.
Teile dem KBI mit, dass es eine Verletzung seiner Dienstpflichten ist, wenn er wider besseren Wissens eine Feuerwehr mit fachlich ungeeigneten Kameraden zum Einsatz fahren lässt.

Als Argumentationshilfe empfehle ich Dir eventuell Eure Landesfeuerwehrschule mal anzurufen. LFS sind in der Regel bereit bei solchen Sachen Hilfe zu Leisten. Und wenn sie Dir auch nur die entsprechenden Punkte im Brandschutzgesetz nennen die auf Euch zutreffen. Auch der entsprechende Kommunale Versicherer, z.B. KSA oder Feuerwehrunfallkasse können Dir vielleicht Argumentationhilfe leisten

In unserem Gesetz
zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes
im Freistaat Sachsen heißt es zum Beispiel in §6:
"(1) Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich zuständig für die
1. Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden
leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und
die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen,
2. Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren,
[...]"

Hoffe das konnte Dir etwas helfen.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379030
Datum06.01.2007 11:2514795 x gelesen
Hallo,
mit GF ist natürlich der Gruppenführer gemeint,welcher auch eine solche Ausbildung besitzt.

Ich hab in betreffendem Ortsteil wie gesagt 14 Kameraden in der Einsatzabteilung,
Besatzung = TSF 1:5, andere Kameraden fahren mit Privat-Kfz zur Einsatzstelle ggf. nach...

Wenn ich also Besatzung 1:5 habe reicht in meinen Augen ein Truppführer nicht aus, da ich ja Staffelbesatzung habe.....also brauch ich Staffel-/Gruppenführer(ist ja die gleiche Ausbildung bzw. Quali)auf dem Fahrzeug...ansonsten muß ich mich ja bei Leitstelle mit 0:6 melden..da ja entsprechender Führer fehlt....?

Gruß Lars


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg379031
Datum06.01.2007 11:2714865 x gelesen
Geschrieben von Thomas LampertAls Gruppenführer sind nur fachlich geeignete Personen einzusetzen. "Fachlich geeignet" heißt, nach den Richtlinien der AGBF, bestandener GF-Lehrgang nach AGBF - Standart an einer der Landesfeuerwehrschulen.

Die AGBF hat damit irgend wie gar nichts zu tun. Sondern das ergibt sich aus der FwDV 2.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg379032
Datum06.01.2007 11:3014773 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseFeuerwehr ist in Augen dieser "Kameraden" ein" lästiger Verein", die meisten von den sogenannten Kameraden sind auch in Karnevals-u.Schützenverein...

Dann sollte man diesen "Verein" vielleicht einfach zu machen. Offensichtlich wird er ohnehin nicht benötigt. Und von den Einsatzzahlen her ist es bei Euch ja auch nicht die Wahnsinnsbelastung.


Geschrieben von Lars BallhauseDie Feuerwehr war damals noch im (Wieder-)Aufbau.....es gab schon zu DDR-Zeiten also seit ca. 1986-87 keine bestehende Feuerwehr in diesem Ort.


Wenn ich die Schilderungen so lese, dan würde ich sagane "zurück in die Zukunft". Dicht machen. geld sparen. Nerven schonen und fertig.

Dann wird die Vereinbarung eben dahingehend geändert, daß die heute leistungsfähige gemeinde die Aufgabe für di andere mit übernimmt und daß die Bewohner der anderen Gemeinde natürlich bei interesse in Eurer Feuerwehr Dienst tun können.
Dann ist da eine klare Kante drin.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPete8r S8., Aholming / BY379035
Datum06.01.2007 12:0414827 x gelesen
Geschrieben von Steffen FialaBesser kann man denk ich eine AAO nicht mehr optimieren!

Na ja, wenn in den zwei Abteilungen 6 Fahrzeuge stehen und man es tagsüber nicht mal schafft gemeinsam eine Gruppe rauszubringen, sehe ich noch sehr viel Optimierungsbedarf. Nicht an der AAO, sondern an der Personalpolitik. Ich sehe hier dringenden Bedarf neues Personal zu gewinnen und zwar Leute, die tagsüber verfügbar sind (Schichtarbeiter, Frauen, Leute die am Ort arbeiten usw.)

Gruß
Peter


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379037
Datum06.01.2007 12:2714767 x gelesen
Ja,ok, kann ich ja den Bürgermeistern beider Orte mal vorschlagen...Geldsparen ist immer gut...

Gut, wobei man die Anzahl d.Alarmierungen nicht zu Rande ziehen darf....kann sich in jedem Jahr/Monat ändern....das wir uns natürlich nicht mit FF aus der Stadt mit z.B. 15 000 - 20 000 EW vergleichen oder messen können wo z.B. stark befahrene Bundesstrassen,möglichst noch 2-spurig pro Richtung,ist normal,von daher auch die zum Glück wenige (Einsatz-)Belastung...dennoch haben wir in unseren Gemeinden 2 Kunststoffverarbeitende Firmen,wo einige 100 t Granulat lagern 2,Lagerhallen mit je 3000m² Flache,eine Landwirtschaftl.Genossenschaft mit eigener Tankstelle(30.000l) also genug Gefahrenpotential.....Waldflächen.....nicht zu vergessen..

Gruß Lars


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW379039
Datum06.01.2007 12:3114770 x gelesen
Geschrieben von Patric VolbDem entsprechend wäre also pro Löschgruppe in RLP mindestens ein Gruppenführer notwendig.

Ich kann das gar nicht verstehen, warum deine Kameraden nicht auf die entsprechenden Lehrgänfe gehen möchten, bei uns ist jeder froh, der GF und höher absolvieren darf.


Es soll in RLP Löschgruppen (Orts(teil)feuerwehren) geben, die genau deshalb (selbst)aufgelöst wurden, weil sich keiner mehr fand, der die Lehrgänge machen wollte und um sich als Gruppenführer/Kdt etc. zu betätigen.

Auch eine der Folgen der sozialen Veränderungen in Deutschland. Und auch ein Problem, was man zwar schon früh analysiert hat (Gewinnungs- und Erhaltungsproblematik von Führungskräften, vgl. dazu entsprechende Aussagen in der Untersuchung aus BaWü Ende der 80iger/Anfang der 90iger), aber recht wenig bewirkt hat.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379040
Datum06.01.2007 12:3114752 x gelesen
Unsere HP ist derzeit nicht aktuell...unser Schriftführer bzw. der das macht hat z.Zt. viel um die Ohren(arbeitstechnisch) deshalb sind da noch einige alte Sachen drin....sorry..ich selber hab kein Zugriff auf die HP...aber als Wehrführer muß man ja auch nicht alles selber machen...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen379042
Datum06.01.2007 12:4014845 x gelesen
(...)dennoch haben wir in unseren Gemeinden 2 Kunststoffverarbeitende Firmen,wo einige 100 t Granulat lagern(...)

Dann hoffe ich doch mal, die die (bzw. ihr) genug Schaummittel lagern und ggf. auch noch eigene Kräfte für den Brandschutz haben. Mit zwei TSF steht man bei so etwas ziemlich auf verlorenem Posten (selbst im Ersteinsatz).

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg379046
Datum06.01.2007 13:1114786 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseGut, wobei man die Anzahl d.Alarmierungen nicht zu Rande ziehen darf....kann sich in jedem Jahr/Monat ändern...


Klar. Aber es ist nicht so, daß es sich um zwei Wehren mit hohen zweistelligen Einsatzaufkommen handelt, die zukünftig von einer Wehr alleine abgearbeitet werden müßten.

Und ich gehe davon aus, daß auch heute beide Wehren im Prinzip bei beiden Einsätzen alarmiert werden. Sprich in der Belastung des einzelnen ist das kein Unterschied.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz379055
Datum06.01.2007 14:0414766 x gelesen
Geschrieben von Patric VolbEs gibt, zumindest in RLP eine Regelung, wonach der Wehrführer die Qualifikation haben muss, die mit der Gesamtbesatzung aller Fahrzeuge erreicht wird; sprich für eine TSF-Wehr 'reicht' ein Gruppenführer, eine Wehr mit TSF und MTW bräuchte schon Zugführer als Wehrführer.

Das stimmt so glaube ich nicht, da die Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz sich auf die gerätebezogene Manschaftsstärke bezieht und ein MTW meines Wissens nicht dazu gezählt wird.

Grüße
Florian


MEINE Meinung

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen379057
Datum06.01.2007 14:1114799 x gelesen
Darf ich mal ein Paar ganz dumme Verständnisfragen stellen?

Im Grunde genommen handelt es sich um zwei selbstständige Feuerwehren?
Beide Ortsfeuerwehren gehören jeweils einer anderen Gemeinde an?


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz379089
Datum06.01.2007 16:4214744 x gelesen
Geschrieben von Patric VolbEs gibt, zumindest in RLP eine Regelung, wonach der Wehrführer die Qualifikation haben muss, die mit der Gesamtbesatzung aller Fahrzeuge erreicht wird; sprich für eine TSF-Wehr 'reicht' ein Gruppenführer, eine Wehr mit TSF und MTW bräuchte schon Zugführer als Wehrführer.

Hallo,

kannst du mir dafür eine Quelle nennen?

Danke

Schönen Gruß
Andreas


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379091
Datum06.01.2007 16:5514972 x gelesen
Hallo,die Fragen sind ja nicht nicht dumm,für Außenstehende wissen natürlich die Hintergründe nicht.

1.Fakt
Die beiden Gemeinden Zwinge und Silkerode haben eine Zweckvereinbarung geschlossen den Feuerwehrdienst gemeinsam durchzuführen und die Kosten dafür auf die Gemeinden nach EW prozentual zu verteilen .
Also wenn wir Gesamthaushalt von z.B. 6000? / Jahr haben,beteiligt sich Gemeinde Silkerode mit 48% und Gemeinde Zwinge mit 52 % an den Gesamtkosten,da in Zwinge paar EW mehr wohnen.
Wir sind noch alles eigenständige Gemeinden,die lediglich durch eine VG verwaltet werden..aber ansonsten eigenständig arbeiten..keine Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde.

2.Fakt
Es gibt für diese Gemeinschaftswehr nur eine Wehrleitung/Kommando,also fallen weniger Kosten für Aufwandsentschädigungen an.....naja...Peanuts....macht ja nicht den Betrag aus im Jahr...

3.Fakt
Man hat diese Zweckvereinbarung gemacht,wie schon in meinen anderen Postings zu lesen,weil die Gemeinde Silkerode sonst eine Pflichtfeuerwehr hätte stellen müssen...zum anderen um ein neues Fahrzeug im Jahr 1999 zu finanzieren sowie die Feuerwehrarbeit in der Gemeinde Silkerode wieder aufzubauen,da diese hier jahrelang brach gelegen hatte.

Die meisten Kameraden aus Silkerode kenne ich als ich meinen Truppmann 1995 gemacht habe,da haben diese nämlich auch wieder mit Feuerwehr angefangfen.
Nur dann kam 1997 diese Zweckvereinbarung und von dann an ging es eigentlich Jahr für Jahr bergab.
Die Silkeröder Kameraden beteiligten sich nur noch an Lehrgängen wie Sprechfunk,Truppführer,Maschinist und 4 x Atemschutz...das wars.....ab 1999 -2000,als unser alter Wehrführer sich dann langsam zurückzog...ging fast gar nichts mehr...vor dem hatten sie vielleicht noch durch das Alter einen gewissen Respekt.....als ich dann 2004 Wehrführer wurde war ganz Schluss,Beteiligung an Dienstabenden = 0 naja...so 2-3 Kameraden kamen relativ regelmäßig.....
Ich bin dahingehend flexibel...sage wenn die Kameraden mit den Führungskräften aus Zwinge nicht zurechtkommen..soll einer aus eigenen Reihen den Gang zur LFKS gehen und den GF machen..dann können sie ihre Termine für Ausbildungsdienste so legen wie sie das gern hätten...ich muß ich ein wenig danach richten wie ich bzw. meine GF's Zeit haben bzw. von der Arbeit zu Hause sind.

Bei uns ist es üblich jeden 3. Freitag/Monat 20:00 Uhr,das hat den Kameraden aus Silkerode nicht gepasst,mit Begründung man müsse ja Samstag wieder arbeiten,sie wollten gern Donnerstags 19:30 Uhr Dienstabend machen,ich muß Freitags auch wieder arbeiten!!???Von daher kann ich den Terminwunsch relativ schlecht verstehen..zum anderen hat sich gezeigt das am Donnerstagstermin die Beteiligung aus Zwinge abgenommen hat,weil da noch nicht alle von der Arbeit zu Hause sind,gerade diejenigen welche auf Montage sind,erst Do nachts wiederkommen!

Gruß Lars


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379093
Datum06.01.2007 17:0114713 x gelesen
Das Problem ist...wie immer das Geld......das TSF-W wurde 1999 neu beschafft,das Gerätehaus in Zwinge 1993 neu/wieder aufgebaut,die Kunststoffbetriebe kamen erst 2003 - 2006,wenn ich den beiden Bürgermeistern sage ich brauche jetzt mind.1x LF 10/6 ...die tippen sich an die Platte......naja..die haben keine Ahnung von Feuerwehr...aber genauso wenig Geld wie Ahnung.....

Ist halt bei kleinen Gemeinden mit 450 EW nicht anders!


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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg379102
Datum06.01.2007 18:5314655 x gelesen
PS: sind eigentlich 7 Fahrzeuge und nur 1 Abteilung, wir haben nur 2 Gerätehäuser, weil es die Gemeinde bisher nicht geschafft hat seit der Zusammenlegung ein gemeinsames Gerätehaus zubauen.
Wir sind ein Ort mi 6000 Einwohner, haben 65 Aktive Mitglieder und ich denk mal 3/4 davon arbeitet bei DaimlerChrysler, das TLF16/25 bekommen wir am Tag meisten eigentlich schon voll, das Dätzinger Fahrzeug kommt meistens aber nur mit 2-3 Leuten. Bisher gab es damit aber keine Probleme.


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AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen379107
Datum06.01.2007 19:4414846 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars Ballhausemit GF ist natürlich der Gruppenführer gemeint,welcher auch eine solche Ausbildung besitzt.

das ist ja klar - mir ging es darum, ob Du meintest, ob man diese Qualifikation benötigt, um im Einsatz eine Gruppe führen zu können oder ob es um den gelegentlich auch so genannten Verwaltungsposten "Gruppenführer" geht, der mancherorts ähnlich wie "Wehrführer" für kleinere Ortsteilwehren oder einzelne "Übungsgruppen" in größeren Wehren (organisatorische "Löschgruppen") gebraucht wird. Letzteres wäre dann meist ein Wahlamt und trägt oft ordentlich zur allgemeinen Begriffsverwirrung bei. Bei uns gibt es den Begriff "Gruppenführer" auch nur als Einsatzfunktion bzw. Lehrgang. 30km weiter sieht das schon wieder anders aus...

Geschrieben von Lars BallhauseWenn ich also Besatzung 1:5 habe reicht in meinen Augen ein Truppführer nicht aus, da ich ja Staffelbesatzung habe.....also brauch ich Staffel-/Gruppenführer(ist ja die gleiche Ausbildung bzw. Quali)auf dem Fahrzeug...ansonsten muß ich mich ja bei Leitstelle mit 0:6 melden..da ja entsprechender Führer fehlt....?

Genau so ist es. Übrigens benötigt auch ein selbstständiger ("taktischer") Trupp, z.B. auf dem RW oder TLF, einen Gruppenführer. Der Lehrgang "Truppführer" befähigt ausdrücklich nicht zum Führen selbstständiger taktischer Einheiten - das steht aber auch alles in der FwDV2!

Laut dieser Quelle ist die FwDV 2 auch bei Euch in Thüringen eingeführt und gültig.


mfG

Mathias Zimmer


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379175
Datum07.01.2007 12:1014791 x gelesen
Hallo,

ja klar meinte ich die Qualifikation....es handelt sich ja eigentlich wenn man es so will um eine eigenständige Gruppe in einem anderen Ort,auch wenn die Zweckvereinbarung/Satzung von einer gemeinsamen Feuerwehr spricht.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen379178
Datum07.01.2007 12:4214851 x gelesen
ja klar meinte ich die Qualifikation....es handelt sich ja eigentlich wenn man es so will um eine eigenständige Gruppe in einem anderen Ort,auch wenn die Zweckvereinbarung/Satzung von einer gemeinsamen Feuerwehr spricht

Da sowohl nominell als auch praktisch (=Einsätze) eigentlich keine Eigenständigkeit herrscht, würde ich nur wegen einer räumlichen Trennung nicht davon sprechen. Wie ist es denn im Ausbildungsbereich geregelt - getrennt oder zusammen?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf">Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg379182
Datum07.01.2007 13:1714683 x gelesen
Geschrieben von Mathias Zimmereine Einsatzkraft materialisiert sich vor Ort spontan aus dem Äther?

???

LF1 = 1/3
LF2 = 0/4
ges = 1/7 = Gruppe ohne Melder


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen379183
Datum07.01.2007 13:1714769 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey Wie ist es denn im Ausbildungsbereich geregelt - getrennt oder zusammen?

Ähm... ich muß mich mal selbst verbessern: Gemeint war natürlich nicht der Ausbildungsbereich sondern der Fortbildungsbereich.

Also
streiche: Ausbildungsbereich
setze: Fortbildungsbereich

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf">Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen379188
Datum07.01.2007 13:5914860 x gelesen
Ich weiss nur wie es bei uns ist, hier muss jede Ortschaft ihren eigenen Ortsbrandmeister haben, der bei einer FW mit Grundausstattung Gruppenführer sein muss. In wieweit eine solche Vereinbarung darauf Einfluss hätte kann ich nicht sagen.

Wenn es möglich ist, würde ich eine Änderung/Ergänzung der Vereinbarung anstregenen in Hinblick darauf, dass jede der Gemeindefeuerwehren einen ausgebildeten Gruppenführer stellen muss.
Wenn sie das von Gesetzeswegen nicht sowieso muss?!
Das ist ja aber soweiso noch zu klären, wenn ich den Rest des Threads richtig verfolgt habe.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379197
Datum07.01.2007 14:1914757 x gelesen
Ok,
ob nun Fortbildungsbereich oder "Standortausbildung" spielt ja keine Rolle,wir wissen was gemeint ist.

Laut Willen der Zweckvereinbarung der Gemeinden Zwinge & Silkerode führen beide Ortsgruppen die Einsätze,Übungen und Aus-/Fortbildungen gemeinsam durch!

Dabei ist allerdings nicht immer gegeben zumindest was die Einsätze betrifft,das auch wirklich immer ein ausgebildeter GF vor Ort ist,heißt alle 3 GF aus Zwinge können ja auch mal nicht da sein....da wäre mir zur Sicherheit schon mal wichtig das ggf. wenigstens auch ein Führer aus dem anderen Ort da wäre.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379198
Datum07.01.2007 14:2214743 x gelesen
Das Problem was ich meine ist,die Eigenständigkeit wird nicht herrschen wenn nicht eine Führungskraft da ist.......bisher wird so nach dem Motto verfahren...: Lasst die mal in Zwinge alles machen koordinieren usw.-sprich Führungsarbeit machen - und wir legen uns zurück und sind mehr oder weniger aktiv dabei!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen379202
Datum07.01.2007 14:3314860 x gelesen
Dabei ist allerdings nicht immer gegeben zumindest was die Einsätze betrifft,das auch wirklich immer ein ausgebildeter GF vor Ort ist,heißt alle 3 GF aus Zwinge können ja auch mal nicht da sein....da wäre mir zur Sicherheit schon mal wichtig das ggf. wenigstens auch ein Führer aus dem anderen Ort da wäre.

Es wäre vermutlich sinnvoll einen Stellen-/Ausbildungsplan aufzustellen (z.B. als Teil der Brandschutzbedarfsplanung). In diesem Plan wird festgelegt wieviele Kräfte mit welcher Ausbildung (z.B. Führungsausbildung, AGT, Ma,...) notwendig sind.

Dabei gilt eigentlich der Grundsatz: Eine Wehr = ein Stellenplan.

Aufgrund der vorhandenen Fahrzeugzahl sowie der Mannschaftsstärke, dürfte im Führungsbereich mindestens ein Bedarf an einem ZF sowie 3 GF vorliegen. Diesen Ausbildungsstand gilt es zu erfüllen. Sollte sich keine finden, der sich entsprechend bereiterklärt, dann muß wohl §14 I Satz 2 eures alten Brandschutzgesetzes greifen (ich gehe mal davon aus, daß das neue eine entsprechende Regelung enthält).

Problematisch ist das ganze bei euch aufgrund der zwei Standorte und der potentiellen Möglichkeit, daß der Standort Silkerode getrennt tätig werden könnte und somit ein Gruppenführer fehlt. Mögliche Lösungen:

1. Aufhebung der Standorttrennung

oder

2. Zwingende Vorgaben durch den Stellenplan/Brandschutzbedarfplan machen.

Fragt sich nur, wer bei euch für die Bedarfsplanung zuständig ist. Was sagt die Vereinbarung?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf">Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMart8in 8H., Bad Salzdetfurth / Niedersachsen379218
Datum07.01.2007 15:4314799 x gelesen
Hallo erstmal

Geschrieben von Jens Rugen
Ich weiss nur wie es bei uns ist, hier muss jede Ortschaft ihren eigenen Ortsbrandmeister haben, der bei einer FW mit Grundausstattung Gruppenführer sein muss. In wieweit eine

Also bei uns muss jeder OrtsBM mindestens Zugführer sein, weil er ja auch immer Einsatzleiter in seinen Ortsteil ist.


Das nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen379222
Datum07.01.2007 16:2914827 x gelesen
ist das ne eigene regelung oder die niedersachsenregelung?
ich meine das es in niedersachsen reicht wenn man in einer FW mit grundausstattung den GF-lehrgang hat, damit man ortsbrandmeister sein kann.


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen379234
Datum07.01.2007 17:2614802 x gelesen
Geschrieben von Jens Rugenich meine das es in niedersachsen reicht wenn man in einer FW mit grundausstattung den GF-lehrgang hat, damit man ortsbrandmeister sein kann.

Der Orstbrandmeister einer Wehr mit Grundausstattung muss Brandmeister sein. d.H. Gf + 2 tech Lehrgänge.

Gruß
Ingo


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AutorMart8in 8H., Bad Salzdetfurth / Niedersachsen379237
Datum07.01.2007 17:3214764 x gelesen
Hallo Jens

Geschrieben von Jens Rugen
ist das ne eigene

Es ist ne Regel bei uns im der Stadt.

Auch unsere Stellver.OrtsBM haben einen ZF-Lehrgang.

MKG Martin


Das nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen379239
Datum07.01.2007 18:0214716 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde+ 2 tech Lehrgänge
die sind ja auch voraussetzung für den GF-Lehrgang


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379561
Datum09.01.2007 09:3414764 x gelesen
Ja,ok,

die Argumente kann ich bei betreffenden Dienststellen mal vorbringen....ich werde sehen wie sich diese ganze Geschichte entwickelt bzw. was ich für Antworten bekomme.

Gruß Lars


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen381575
Datum19.01.2007 10:2414721 x gelesen
Hallo,

war ein guter Tip sich mal umzuhören.

Ich hab die LFKS kontaktiert,als Empfehlung geben die alle Posten 3-fach zu besetzen,je nach dem wie eine Feuerwehr personell sowie mit Geräten ausgesrüstet ist.

Sprich in unserem Fall wären pro Ortsgruppe 3 Gruppenführer angeraten....1 ist auf jeden Fall muß!

Gruß Lars


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