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ThemaBlaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw27 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379972
Datum11.01.2007 11:009916 x gelesen
Hallo,

das Thema Blaulicht und Privat-Pkw wurde ja schon immer ausgiebig diskutiert und wird in Zukunft sicher auch immer ein Diskussionsthema bleiben.

Bei allen namhaften Feuerwehrausrüstern gibts ja so nette Magnet-Aufsetzleuchten(blau) zu kaufen.
Diese könnte man praktischer Weise ja im Gerätehaus griffbereit aufbewahren.

Wie sieht denn die Rechtslage aus wenn nun z.B. eine Feuerwehr mit Grundausstattung ,so wie unsere z.B. mit nur 1 x TSF-W , zum Einsatz gerufen wird,da aber bekanntlicher Weise auf TSF/TSF-W nur 1:5 Besatzung muß ja mit Privat-Pkw der ein oder andere Kamerad hinterher fahren oder es fahren auch 3-4 Kameraden in einem Pkw,das spielt ja keine Rolle.

Dürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher.

Gruß Lars


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen379974
Datum11.01.2007 11:077795 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseDürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,

Nein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW379975
Datum11.01.2007 11:117890 x gelesen
Hallo Lars,

auch das wird sicherlich wieder eine lange Diskussion ums häät/wäre/wenn/warum geben.
Ich persönlich [ohne das ich diesbezüglich mich weitergehend rechtlich informiert habe] würde rein aus dem Bauch heraus sagen: Finger weg.

Ich möchte auch gar nicht Deine Ansicht kritisieren,wie es sicherlich andere Kollegen im laufe des Tages tun werden, sonder objektiv antworten:
Bei einer Alarmierung wird eine Einheit aus Mannschaft & Gerät alarmiert. Wenn gemäß Eurer AAO das TSF-W alarmiert wird, geht man m.E. erst einmal davon aus, das dieses TSF-W gemeinsam mit der Besatzung 1:5 zum Einsatzerfolg primär ausreicht. Alle anderen Kräfte der Löschgruppe können dann (soweit Bedarf besteht) ganz Normal (wenn es seitens der WL überhaupt gewünscht ist) mit dem Privat-PKW die E-Stelle anfahren.

Wie gesagt, ohne den tieferen rechtlichen Hintergrund zu haben (ausser das SoSi-Anlagen, auch aufsteckbar, eintragungspflichtig sind) sage ich: Hände weg vom privaten, durch die FW beschafften Blaulicht.

Sicherlich können die qualifiziertesten Antworten darauf m.E. Sven & Katja geben.

Wenn Du mal laut deren Namen rufst, hören die beiden Dich sicherlich ;-)


Gruß
ado

-----

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen379976
Datum11.01.2007 11:147743 x gelesen
Geschrieben von Andreas Dovernauch das wird sicherlich wieder eine lange Diskussion ums häät/wäre/wenn/warum geben.

Ich denke nicht. Das dürfte rechtlich sehr eindeutig sein und Notstandsrechtfertigungen (gleich welcher Art) dürften ziemlich abenteuerlich sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW379977
Datum11.01.2007 11:177856 x gelesen
Ja. Die Antwort wird sicherlich schnell gefunden sein, das meine ich auch nicht.

Dennoch erinnere ich mich immer wieder an Diskussionen, die eigentlich schnell beendet waren und dennoch eine heillos ewig lange Diskussion ums hätte/wäre/wenn/wieso geworden sind.

Etwas anderes meine ich nicht.


Gruß
ado

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen379978
Datum11.01.2007 11:177748 x gelesen
Geschrieben von Andreas DovernEtwas anderes meine ich nicht

OK. Dann sind wir uns ja einig. :-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen379979
Datum11.01.2007 11:427812 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas DovernDennoch erinnere ich mich immer wieder an Diskussionen, die eigentlich schnell beendet waren und dennoch eine heillos ewig lange Diskussion ums hätte/wäre/wenn/wieso geworden sind.

Hmm.. angesichts der Tatsache, dass die vorgeschlagene Lösung von Lars vielleicht dazu führen könnte, dass innerhalb einer geringeren Zeit zu vorher ggf. mehr taugliche AGT zur Einsatzstelle gebracht werden können, sofern es sich um einen Brand handelt, würde das doch die Personalsicherheit und damit auch die Sicherheit der eingesetzten Kräfte erhöhen? Insofern wäre es doch im Interesse aller, wenn sich eine unserer Interessensvertretungen für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzt, oder?

Meinst Du sowas?

MfG

Ingo :-)


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg -

-
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen379981
Datum11.01.2007 11:547802 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornMeinst Du sowas?

Sowas meinte ich mit "abenteuerlich"... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW379982
Datum11.01.2007 11:597752 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornMeinst Du sowas?

Natürlich. Du sprichst mir aus der Seele.


Gruß
ado

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz379983
Datum11.01.2007 12:018266 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars Ballhausedas Thema Blaulicht und Privat-Pkw wurde ja schon immer ausgiebig diskutiert

Da gab's keinen großen Diskussionsbedarf. Blaulicht auf Privat-PKW ist nicht erlaubt, einzige Ausnahmen z.B. Kreisbrandinspektor o.ä.

Geschrieben von Lars BallhauseBei allen namhaften Feuerwehrausrüstern gibts ja so nette Magnet-Aufsetzleuchten(blau) zu kaufen.
Diese könnte man praktischer Weise ja im Gerätehaus griffbereit aufbewahren.


Du kannst sie gerne kaufen und aufbewahren wie du willst. Du darfst sie eben leider nicht benutzen.

Geschrieben von Lars BallhauseWie sieht denn die Rechtslage aus wenn nun z.B. eine Feuerwehr mit Grundausstattung ,so wie unsere z.B. mit nur 1 x TSF-W , zum Einsatz gerufen wird,da aber bekanntlicher Weise auf TSF/TSF-W nur 1:5 Besatzung muß ja mit Privat-Pkw der ein oder andere Kamerad hinterher fahren oder es fahren auch 3-4 Kameraden in einem Pkw,das spielt ja keine Rolle.

Wie schon geschrieben: verboten.
Eure Feuerwehr hat ein TSF-W, das hat Beladung für eine Gruppe aber nur eine Staffel als Besatzung. Somit kann es durchaus berechtigt sein und ist auch gängige Praxis, dass Einsatzkräfte im Privat-PKW nachrücken. Feuerwehren, die ausschließlich TSF/TSF-W ohne weiteres Fahrzeug haben, finden sich sicherlich nicht in großen Städten sondern eher auf dem Lande (bei uns auch zu Hauf). Dort wiederum macht es im eigenen Einsatzbereich in vielen Fällen kaum etwas aus, ob man mit oder ohne Sondersignal zur Einsatzstelle ausrückt. Bei uns z.B. geht es in Richtung Nachbarort, wo wir auch in überörtlicher Hilfe ab und an tätig sind, langgezogen bergauf. Es kam durchaus schon vor, dass Personal, dass beim Abrücken des ersten Fahrzeuges gerade erst am Gerätehaus eintraf, am Ende der Steigung mit dem Privat-PKW schon wieder hinter dem Einsatzfahrzeug war. Auch ohne Sondersignal.
Im Stadtgebiet mit viel Verkehr oder Ampelanlagen mag das sicherlich anders aussehen, dort haben die Wehren aber auch nicht nur ein TSF bzw. TSF-W.

Geschrieben von Lars BallhauseDürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher.

Die Ausrüstung eines Fahrzeuges mit Blaulicht ist nur zulässig in Verbindung mit einem Einsatzhorn, da ansonsten das Fahrzeug ja keinerlei Wegerechte in Anspruch nehmen dürfte. An der ersten Kreuzung würde also das Einsatzfahrzeug das Wegerecht in Anspruch nehmen, über die Kreuzung fahren und der nachfolgende PKW müßte warten. Nur Blaulicht würde also nix nützen. Wenn überhaupt, dann würde das ganze bestenfalls dann Sinn machen, wenn Nachzügler noch möglichst schnell am Einsatzort gebraucht würden. Wie viel später kommen denn die, die gleichzeitig mit eurem TSF-W am Gerätehaus starten, an der Einsatzstelle an? 10 Sekunden, 20 Sekunden oder länger...? Ich glaube kaum, dass eure Einsatzorte mehr als maximal 10km Anfahrt bedeuten (nachbarschaftliche Hilfe schon eingeschlossen), selbst da sollte der Zeitgewinn durch Sondersignal auf dem Lande eher vernachlässigbar sein.

Also nochmal: Nicht erlaubt, und das ist auch gut so!

Gruß,
Michael


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW379984
Datum11.01.2007 12:107750 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyricheinzige Ausnahmen z.B. Kreisbrandinspektor o.ä.

Sagst Du mir wo das steht? Ich find es nirgendwo und google mag mich wohl heute auch net...


Gruß
ado

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern379985
Datum11.01.2007 12:107724 x gelesen
ist in §52 StVZo nicht erlaubt, daher verboten


MkG Helmut

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AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW379986
Datum11.01.2007 12:137715 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichAlso nochmal: Nicht erlaubt, und das ist auch gut so!


hallo und guten morgen ;-))

....das sehe ich genauso, aber wie sieht es denn mit dem "gelb/orange"-licht aus?


gruß
sven

(zur info: ICH brauch so'en ding nicht und werde mir es auch nie anschaffen)


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW379987
Datum11.01.2007 12:187761 x gelesen
Hallo Sven,

aufgrund Deiner Qualifizierung behaupte ich einfach, dass Deine Frage nicht ernst gestellt war.

Ansonsten:

Was soll es bringen?

Zudem: vergleiche den bereits genannten Link


Gruß
ado

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AutorPete8r H8., Idstein / 379992
Datum11.01.2007 12:337749 x gelesen
Hallo zusammen,
Magnetblaulichter sind Veränderungen an der Lichttechnische Anlage des Fahrzeuges. Damit müssen sie eingetragen sein sonst keine Betriebserlaubnis. Weiterhin ist zu beachten das das Blaue Blinklicht an sich keinerlei Wegerechte einräumt. Abgesehen von der Gefahr im Corsa hinter dem 6,5to Vario übersehen zu werden, den es ist keinerlei Akustische Warnanlage vorhanden. BTW: Auch bei dringenden Zugfahrten sollte UNBEDINGT ein vergrößerter Fahrzeugabstand abgehalten werden. (Sehr schön auch zu sehen in der Schlussszene von Backdraft, mit dem zurückfallen der Leiter.)(Ich weiss das ist eigendlich kein Lehrfilm)

Erhältlich sind diese Leuchten nur damit "autorisierte" Personen diese in Zusammenhang mit einer akustischen Warnanlage einbauen lassen können.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz379994
Datum11.01.2007 12:387796 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas DovernSagst Du mir wo das steht? Ich find es nirgendwo und google mag mich wohl heute auch net...

Diese Ausnahmen werden von den jeweiligen Landesinnenministerien geregelt, ob man dazu die Ausführungen im Internet findet, weiß ich nicht. Kann auch von Land zu Land unterschiedlich sein.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz379995
Datum11.01.2007 12:427847 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven Walbrecht....das sehe ich genauso, aber wie sieht es denn mit dem "gelb/orange"-licht aus?

Bei stehendem Fahrzeug zu Absicherung bei Panne/Unfall o.ä. erlaubt, ansonsten verboten.

Gruß,
Michael


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW379996
Datum11.01.2007 12:457798 x gelesen
Interessant. Es steht tatsächlich für NRW niedergeschrieben.

Man beachte den letzten Absatz.


Gruß
ado

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW379997
Datum11.01.2007 13:077902 x gelesen
Hi!

Erstmal vorab die Frage wofür meinst du, sollte das Sinn machen? Abgesehen davon, halte ich das für wunderbar gefährlich (die Problematik TFF = Wegerecht, privat-Pkw allein mit Blaulicht kein Wegerecht). Dieses "Kolonnefahren" ist schon mit 3-4 Feuerwehrautos im Löschzug gefährlich genug, wenn die Abstände vor Kreuzungen nicht sehr gering gehalten werden. Z.B. wenn die Autofahrer denken, "jetzt habe ich eins vorbeigelassen und kann wieder losfahren" und plötzlich kommst du mit Deinem kleinen Auto und hälst auch noch brav den Sicherheitsabstand ca. 5 Sek später noch hinterhergefahren. Das kann nicht gut gehen...

Um das ganze rechtlich zu beantworten:
Sonderrechte hast du (außer im Einzugsbereich des OLG Frankfurt :-) eh, dafür brauchst du kein Blaulicht.

Im übrigen ist es aber auch gemäß § 52 III StVZO bzw. § 70 IV StVZO nicht erlaubt.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen380028
Datum11.01.2007 17:317966 x gelesen
Hallo,es geht mir ja nicht darum dieses zu machen,sondern eigentlich nur um den Passus Kolonnenfahrt der ja in der STVO aufgeführt ist und dort das erste und letzte Fahrzeug als Warnblinklicht blau haben dürfte.

Das ganze auf unsere Feuerwehr zu übertragen ist mir fern,ich hatte dies nur als rechtliche Frage mal in den Raum geworfen,da es ja bekanntlich wie schon erwähnt meist auf dem Lande dies Problem ist,das eben nur ein Fahrzeug,aus Kostengründen natürlich nur TSF/-W beschafft,weil Beladung ja für Gruppe konzipiert und kein weiteres Fahrzeug sprich MTW vorhanden,aber genug Personal da,welches zu Einsatzstelle muß.

Den Zeitunterschied ob mit oder ohne Rundumleuchte habe ich mal außen vor gelassen...ich bin jetzt mal vom Szenario Alarm - Brandeinsatz imNachbarort - nach Alarmierung 14 Mann da ,relativ gleiche Zeit vom Umkleiden also 12 Mann auf einen Schlag abfahrbereit - 6 passen nur ins Fahrzeug - was nun?

Atemschutzträger natürlich zuerst...ist ja klar......aber zufällig sind 9 Atemschutzträger da....


Gruß Lars


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen380031
Datum11.01.2007 17:397839 x gelesen
Hallo Katja,


ich hatte die Diskussionen um Blaulicht auf Privat-Pkw hier im Forum mal längere Zeit beobachtet,da hatte ich diesen Punkt den ich angeführt hatte leider nicht(nie) als Frage gesehen,deshalb hab ich mal auf die Reaktionen hier im Forum gewartet,meist gings ja in dieser durch Gesetze STVO bzw. STVZO eindeutig geregelten Sache sprich Blaulicht auf Privat-Pkw verboten - nur immer um die Fahrt zum Gerätehaus - bin ich nun schneller da wenn ich habe oder nicht?

Deshalb einmal unter anderen Gesichtspunkten die geiche Frage!

Gruß Lars


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AutorCars8ten8 W.8, Wolzhausen / Hessen380036
Datum11.01.2007 17:467725 x gelesen
Geschrieben von Andreas Dovern:
Es steht tatsächlich für NRW niedergeschrieben.


Gibt es so etwas auch für Hesen?

mfg. Carsten


alles meine Meinung:

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio380041
Datum11.01.2007 18:278240 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lars BallhauseHallo,es geht mir ja nicht darum dieses zu machen,sondern eigentlich nur um den Passus Kolonnenfahrt der ja in der STVO aufgeführt ist und dort das erste und letzte Fahrzeug als Warnblinklicht blau haben dürfte.

Mich erstaunt, wo du das in der StVO gelesen haben willst.
Die StVO kennt gar keine Kolonnenfahrt. Sie kennt den geschlossenen Verband (§ 27) und hier ist IMHO insb. § 27 (3) ("Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein."). D.h. jedes Fahrzeug des verbandes muß für andere Verkehrsteilnehmer deutlich rekennbar gekennzeichnet sein und das NICHT mit einer blauen Fackel am Dach, sondern üblicherweise mit Flaggen. Bin ja mal gespannt wer sich so ein Ding an den tiefergelegten Astra rantackern will.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen380042
Datum11.01.2007 18:297762 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierBin ja mal gespannt wer sich so ein Ding an den tiefergelegten Astra rantackern will.

Wieso? Es liegen doch bestimmt noch tonnen von den schönen WM-Fahnen rum. Da was blaues draufzutackern dürfte doch das geringste Problem sein... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380047
Datum11.01.2007 18:397882 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseDürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher.

M.E. eindeutig nein.

Viel interessanter ist die Frage, wie man ggf. "zu beordernde Fahrzeuge" behandelt, weil
- das sind zivile Fahrzeuge (z.B. Hubsteiger, Gelenkmaste, Kräne, LKW usw.)
- die haben weder SoSi-Anlage noch FuG.

Es gibt aber jetzt Ausrüstungssätze, wo FuG und SoSi-Anlage einfach nachgerüstet werden können. Beides ist aber nicht zulässig, weil das FuG muss ja einem konkreten Fahrzeug (Rufnamen) zugewiesen sein und die SoSi-Anlage müsste eingetragen sein.
Schön wäre es, wenn es für Großschadensfälle da entsprechend vorbereitete "Ergänzungsscheine" zu diesem Ausstattungssatz (analog rote Kennzeichen) gäbe, um das dann zum KFZ (z.B. über das Kennzeichen) eintragen zu können...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW380084
Datum12.01.2007 00:207899 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Viel interessanter ist die Frage, wie man ggf. "zu beordernde Fahrzeuge" behandelt, weil
- das sind zivile Fahrzeuge (z.B. Hubsteiger, Gelenkmaste, Kräne, LKW usw.)
- die haben weder SoSi-Anlage noch FuG.

Es gibt aber jetzt Ausrüstungssätze, wo FuG und SoSi-Anlage einfach nachgerüstet werden können. Beides ist aber nicht zulässig, weil das FuG muss ja einem konkreten Fahrzeug (Rufnamen) zugewiesen sein


Muss nicht seit geraumer Zeit nur noch die Anzahl der vorhandenen FuG regelmäßig (jährlich) gemeldet werden?

Interessanter ist IMO, dass in nicht-Dienst-Kfz. grundsätzlich keine BOS-FuG geführt werden dürfen. Es sei denn, man hat eine Genehmigung von (in NRW) der ZPD...

Allerdings ist das so auch nur aus dem Gedächtnis, ich habe die neue BOS-Funkrichtlinie noch nicht komplett gelesen.

und die SoSi-Anlage müsste eingetragen sein.

genau, und die Ausrüstung mit Kennleuchten und Einsatzhorn ist in §70(4) StVZO (die "Sonderrechte" der StVZO) ausdrücklich ausgenommen...

Wie hätten das z.B. die Feldjäger gelöst?
Bei denen gab es AFAIK planmässig diese Ausrüstungssätze.

Ist ein beordertes Fahrzeug ein Dienstfahrzeug, wenn es erstmal beordert wurde?

Gruß,
Henning


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW380120
Datum12.01.2007 10:517812 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Lars Ballhauseich hatte die Diskussionen um Blaulicht auf Privat-Pkw hier im Forum mal längere Zeit beobachtet,da hatte ich diesen Punkt den ich angeführt hatte leider nicht(nie) als Frage gesehen,deshalb hab ich mal auf die Reaktionen hier im Forum gewartet,meist gings ja in dieser durch Gesetze STVO bzw. STVZO eindeutig geregelten Sache sprich Blaulicht auf Privat-Pkw verboten - nur immer um die Fahrt zum Gerätehaus - bin ich nun schneller da wenn ich habe oder nicht?

Wie meinen?

Ich bin als Juristin ja nun wirklich lange Sätze gewohnt, aber den habe ich nicht verstanden. Vielleicht schreibst Du Deine Frage nochmal auf und machst gelegentlich einen Punkt zwischen die Sätze ;-)

Gruß
Katja


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Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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