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ThemaLeitkegel12 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorStef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern380279
Datum12.01.2007 18:118833 x gelesen
Giebt es eine DIN / EN für Leitkegel die bei der Feuerwehr verwendet werden dürfen?

Geuss
Stefan Lechner


Meine Meinung und meine Schreibfehler!! ;-))
Die Hompage der Wehr http://www.feuerwehr-treuchtlingen.de/

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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen380286
Datum12.01.2007 18:537463 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan Lechner Giebt es eine DIN / EN für Leitkegel die bei der Feuerwehr verwendet werden dürfen?

Mir ist keine bekannt.

Auch eine entsprechende Suche bei Beuth hat kein Ergebniss hervorgebracht.

Ebenfalls steht in sämtlichen Normblättern und Ausrüstungstabellen für Feuerwehrfahrzeuge, die mir vorliegen immer nur sinngemäß folgendes:
"Verkehrsleitkegel, voll refelktierend, Höhe ungefähr 50 cm" ohne Angabe eine DIN, EN oder ISO


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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü380290
Datum12.01.2007 18:567328 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Stühle"Verkehrsleitkegel, voll refelktierend, Höhe ungefähr 50 cm" ohne Angabe eine DIN, EN oder ISO
Schon aus mehreren Quellen gehört, leider kann ich es nicht belegen, wurde mir aber schon von mehreren Seiten unabhängig berichtet:
Auf Bundesstraße und Autobahnen Höhe >= 60cm.
Gruß
Max


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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen380293
Datum12.01.2007 18:597270 x gelesen
Geschrieben von Max BachtelerAuf Bundesstraße und Autobahnen Höhe >= 60cm

Kann sein. Ich habe nur sinngemäß wiedergegeben, was in den entsprechenden Normen steht.

Allerdings kann ich es mir nicht vorstellen, dass bei einer von dir zitierten Vorschrift o.ä eine Norm aus 2006-03 dieses nicht berücksichtigt. Und vor allem bei Fahrzeuge, die vornehmlich auf BAB oder Bundesstraßen eingesetzt werden (z.B. RW).

Kann es denn sein, dass die Höhe mit Lampe mind. 60 cm betragen muss?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg380304
Datum12.01.2007 19:087308 x gelesen
Geschrieben von Stefan LechnerGiebt es eine DIN / EN für Leitkegel die bei der Feuerwehr verwendet werden dürfen?

Es gibt von der BASt eine "TL-Leitkegel".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8M., Ratingen / NRW380346
Datum12.01.2007 20:417295 x gelesen
´n Abend.

Für alle die es genauer wissen wollen:

Die BASt ist die Bundesanstalt für Straßenwesen und "TL" steht für technische Lieferbedingungen.

Der Text der TL-Leitkegel ist im Netz leider nicht aufzutreiben. Halt ähnlich wie bei den Normen...
;-(

Beschrieben werden darin Prüfanforderungen für Leitkegel die zur Absicherung von ARBEITSstellen auf Bundesstraßen und -autobahnen eingesetzt werden sollen. Die BASt gibt sich mit den TL quasi eigene Normen für ihren Zuständigkeitsbereich.
Eine unmittelbare Auswirkung auf Feuerwehr´s hat die ganze Sache also nicht.
Die Feuerwehren können die TL (leider) nur als Informations- oder Hinweisquelle im Rahmen einer eigenen Risikoabschätzung verwenden.

Gruß aus Ratingen

Markus


Meine Meinung (und die ist mir wichtig)
;-)

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AutorAlex8and8er 8S., / 380349
Datum12.01.2007 21:017634 x gelesen
In den RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) wird beschrieben, welche Leitkegel wo verwendet werden dürfen.
Für BAB und Landstrassen sind dort Leitkegel 750mm nach TL-BaSt vorgeschrieben.
In den TL stehten die Mindestanforderungen, die an die LK gestellt werden, wie z.B. Reflexionsverhalten, Mindestgewicht.
Bis vor kurzem durften die Leitkegel auch nicht von jedem Aufgestellt werden, da sie in der StVO als Verkehrszeichen genannt werden. Ebenso haben sie eine lenkende Wirkung wenn sie schräg aufgestellt werden.
In der letzten Änderung der StVO wurde erst festgelegt, das die LK auch von anderen Beteiligten aufgestellt werden dürfen.

Ob diese Richtline (RSA) auch für Feuerwehren gilt, ist im umstritten. Ebenso ob sogenannte Faltleitkegel eingesetzt werden dürfen.

Zur Euren Sicherheit kann ich nur empfehlen, Leitkegel nach TL mit 750mm Höhe zu kaufen.

Gruss,

Alexander


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen380352
Datum12.01.2007 21:177319 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander SuckerZur Euren Sicherheit kann ich nur empfehlen, Leitkegel nach TL mit 750mm Höhe zu kaufen.

... da wir eigentlich weder:
- größere Menge Platz auf den Einsatzfahrzeugen haben - Volumen der großen Kegel
- viel Zeit zum Absichern haben - Gewicht und "Tragbarkeit" der Kegel (in der Regel ist im Gegensatz zur Baustelle der Strassenmeisterei auch bei uns das Ereignis vor Eintreffen der Fw schon da)

sondern eigentliche eine möglichst umfangreiche Absicherung mit wenigen Leuten in kurzer Zeit erstellen müssen tendiere ich eher zu LK mit 500mm (davon aber eine größere Menge) - dies begründetr sich auch aus 23 Jahren Einsatzerfahrungen in einer Feuerwehr mit 30km BAB

Gruss
Gerhard


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern380408
Datum13.01.2007 09:027337 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayersondern eigentliche eine möglichst umfangreiche Absicherung mit wenigen Leuten in kurzer Zeit erstellen müssen tendiere ich eher zu LK mit 500mm (davon aber eine größere Menge) - dies begründetr sich auch aus 23 Jahren Einsatzerfahrungen in einer Feuerwehr mit 30km BAB

Ist prinzipiell aus meiner Sicht richtig (und deckt sich auch mit meiner Meinung), aber meines Wissens halt für die BAB nicht zulässig (ohne ANgabe von Quellen).

Genauso wie du bei den Kegeln tendiere ich z.B. bei den Blitzleuchten für die Kegel zu einfacheren und deutlich kostengünstigeren Modellen (z.B. amerikanische Blitzer mit Batteriebetrieb, kosten etwa 1/5 bis 1/4 der deutschen Modelle) und dafür auf jeden Kegel einen drauf, als nur auf jeden dritten oder vierten Kegel.

mkg

WErner


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen380410
Datum13.01.2007 09:207342 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von werner neudeckerIst prinzipiell aus meiner Sicht richtig (und deckt sich auch mit meiner Meinung), aber meines Wissens halt für die BAB nicht zulässig (ohne ANgabe von Quellen).
Für den Einsatz auf Autobahnen ist zumindest in Hessen für Feuerwehrs 500 mm zugelassen - mit Angabe von Quellen: Hessischer Autobahnerlass.

Geschrieben von werner neudeckerGenauso wie du bei den Kegeln tendiere ich z.B. bei den Blitzleuchten für die Kegel zu einfacheren und deutlich kostengünstigeren Modellen (z.B. amerikanische Blitzer mit Batteriebetrieb, kosten etwa 1/5 bis 1/4 der deutschen Modelle)
Genau das ist aber wiederum u. U. nicht zulässig. Warneinrichtungen im Straßenverkehr müssen in Deutschland eine Zulassung für diesen Zweck haben, da darf man nicht einfach irgendwas aufstellen.

Für die Verkehrsleitkegel sind z. B. Höhe, Mindestgewicht (wegen der Standsicherheit) und das Rotweißretroreflektierend vorgeschrieben.


Gruß
Markus

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio380416
Datum13.01.2007 10:467351 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander SuckerOb diese Richtline (RSA) auch für Feuerwehren gilt, ist im umstritten. Ebenso ob sogenannte Faltleitkegel eingesetzt werden dürfen.

Ich halte die RSA bei Feuerwehreinsätzen für nicht anwendbar.
Die Ausgaben 80 und 86 der RSA beispielsweise schrieben, dass Arbeiten des Winterdienstes und Kontrolltätigkeiten des Straßenbauverwaltung keine Arbeitsstellen i.S. der RSA sind, für diese Tätigkeiten wurde ausdrücklich auf § 35 StVO verwiesen.
Bei Feuerwehreinsatzstellen ist m.E. Analogie gegeben.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein380425
Datum13.01.2007 11:477431 x gelesen
Hallo
Wir als Feuerwehren führen Notfallmaßnahmen durch. Wir planen weder einen Notfalleinsatz langfristig, noch machen wir entsprechende Aufstellpläne der Absperrungen, mit entsprechenden Kilometer und Meterangaben, wie bei einer Baustelle. Unsere Arbeiten sind auf die Notwendigkeiten der unmittelbaren Gefahrenabwehr begrenzt (eigentlich). Für die Absperrung und die Verkehrslenkung außerhalb unserer Notfallmaßnahmen ist primär die Pol oder die Autobahnmeisterei zuständig, was natürlich nicht heißt, dass wir sie zum Selbstschutz vernachlässigen sollten.
Bergungsmaßnahmen sind, soweit sie nicht im Rahmen der unmittelbaren Notfallmaßnahmen geschehen müssen, eigentlich Aufgabe von Firmen. Hat sich da eigentlich mehr verselbstständigt als nötig oder wird die Amtshilfe hier sehr gedehnt ausgelegt oder der Einsatz selstständig und eigentlich unnötigerweise erweitert? Psychologisch wäre dies erklärbar, dass nach der Rettung oder eventuellen Bergung des/r Verunglückten ein Abschluß, durch den Abtransport der oder des Unglücksfahrzeuge/s, des Geschehens unbewußt gesucht wird.

Reicht es zur Notfallsicherung nicht aus, wenn unser Absperrmaterial eine allgemeine Zulassung nach StVO besitzt?

Wenn wir das "Kegelproblem" scharf auslegen, kann also die Feuerwehr X nicht zu eienem "VU klemmt" auf die BAB, wenn die zuständige Feuerwehr Y durch einen anderen Einsatz gebunden ist, weil die Kegel von X nicht hoch genug sind??

MkG
Christoph Pries


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