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Thema | Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 13 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 380662 | |||
Datum | 14.01.2007 15:50 | 9050 x gelesen | |||
Hallo Kameradinnen und Kameraden, wir sind momentan dabei zu regeln wer wann ein Einsatzfahrzeug führen darf. Voraussetzung soll z.B. ein Fahrsicherheitstraining, Einweisungsfahrten usw. sein um die Fahrberechtigung zu erlangen. Wer hat schon entsprechende Konzepte und kann mir diese mal geben? Bin auch über Unterrichte / Unterweisungen über das Thema dankbar. Danke schon mal! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 380668 | |||
Datum | 14.01.2007 16:09 | 7992 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Müllerwir sind momentan dabei zu regeln wer wann ein Einsatzfahrzeug führen darf. Du meinst wohl fahren, denn führen tut´s der Gruppenführer. Bei uns fährt jeder Klasse 2 bzw. C-Inhaber. Wir haben gerade einen Frischling von der Fahrschule, der ist gerade dabei, fleißig Bewegungsfahrten zu machen, um die nötige Routine zu erlangen. Es steht bei uns übrigens jedem frei, sich das Fahrzeug zu schnappen, wann immer er will, um sich Fahrpraxis anzueignen, wird aber leider viel zu selten in Anspruch genommen. Zusätzlich gibt es etliche wehrinterne Fahrerausbildungen pro Jahr, zu denen v.a. diejenigen eingeladen werden, die ansonsten selten mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Gruß Peter | |||||
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Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 380678 | |||
Datum | 14.01.2007 16:42 | 8155 x gelesen | |||
Hallo, beim THW gibt es die sog. Fahrgenehmigung welche vom OV beantragt und LV genehmigt wird : voraussetzungen waren oder sind ( mein letzter stand dazu ist von 2002 ) 1. den Führerschein 2. eine Abegschlossene Grundausbildung 3. Fahrereinweisung (ca. 16h ) 4. Jährliche Fahrerbelehrung und für Sonderfahrzeuge z.B. Unimog, MAN Kat III usw. werden weitere Ausbidlungen angeboten. Dann bei den Hollys: dort muß man die Ausbildung zum "Brandweer chauffeur" absolviert haben, was fast den neu erweb des Füherschein bedeute inkl. Geländetraining, Schleuderkurs, Rechtskunde, Technik usw. und schließ mit einer Prüfung ab. Ich selber war sehr verwundert als ich bei der FF eingetreten bin das da jeder mit den Autos herrum fahren darf! Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 380688 | |||
Datum | 14.01.2007 17:43 | 8029 x gelesen | |||
Moin Bei uns: Mit entsprechender Fahrerlaubnis sind Einweisungsfahrten mit erfahrenen Maschinisten möglich, welche auch speziell auf Eigenarten der Fahrzeuge eingehen. Ab mind. einer Einweisungsfahrt kann der Führerscheinneulinge die Fahrzeuge bei Übungen etc. bewegen um Fahrpraxis zu erhalten. Nach drei Einweisungen (am besten von unterschiedlichen Leuten, jeder legt auf andere Dinge wert) erfolgt dann seitens der Wehrführung die Freigabe für Einsatzfahrten. Für Löschfahrzeuge ist diese Weiterhin an den Maschinistenlehrgang geknüpft, nutzt ja nichts wenn einer die Kiste irgendwo hin fährt aber dann keinen Schimmer von der Wasserförderung hat. Das ganze wird getrennt für jedes Fahrzeug betrachtet, es kann also durchaus sein dass jemand für ein Fahrzeug eine Freigabe hat, für andere aber noch nicht. Im Moment sind wir dabei, Checklisten für die Einweisungen zu erstellen, was mindestens angesprochen/erklärt werden muss, weil es da teilweise ziemliche Unterschiede gibt. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern | 380703 | |||
Datum | 14.01.2007 18:46 | 8064 x gelesen | |||
HI @ alll;) Bei uns ist das so das man sein Führerschein mindestens ein halbes jahr haben muss und dann bekommt man auf den Fahrzeug wo man fahren darf eine Einweisfahrt + die Sonderrechtebelehrung. Damit darf man das Fahrzeug fahren. Also ich bin persönlich die Meinung das man nicht für jede Kleinigkeit eine Ausbildung braucht. Mir leuchtet auch ein, dass der wo ein Fahrzeug fährt zu einen Einsatz mit den Fahrzeug umgehen können muss. Aber wenn man bei Übungen immer jemanden andern Fahren lässt und nicht nur der "alte erfahrene hase" immer fährt das man da auch genügend Erfahrung "handling für des Fahrzeug" bekommt. Wenn man für alle mal einen Unterricht mit den Thema: Fahren von Einsatzfahrzeugen und damit Fahrt zum Feuerwehrhaus mit privaten PKW, Kollonnenfahrt usw. macht hat man glaube ich mehr davon. und mein tipp;) lieber 10 km langsamer zum Einsatz fahren und dafür Gesund am Einsatzort als zu schnell und die eigene Gesundheit gefährdet!!!! Mfg Maxi | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 380712 | |||
Datum | 14.01.2007 19:38 | 7945 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidZusätzlich gibt es etliche wehrinterne Fahrerausbildungen pro Jahr, zu denen v.a. diejenigen eingeladen werden, die ansonsten selten mit dem Fahrzeug unterwegs sind.Wie definiert ihr denn "selten"? Gibt's da eine festgelegte Grenze oder ein Mindestmaß, was ein Fahrer pro Jahr abfahren muss? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 380732 | |||
Datum | 14.01.2007 21:45 | 8013 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Maximilian Scholz lieber 10 km langsamer zum Einsatz fahren und dafür Gesund am Einsatzort Wie wird es bei euch mit denen gehandhabt, die mit dem Ertönen des Melders ihr Gehirn abschalten? Sowohl bei Fahrten zum Gerätehaus, wie auch zur Einsatzstelle. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 380734 | |||
Datum | 14.01.2007 21:54 | 7924 x gelesen | |||
Hallo, Die bekommen in dem Fall keine Fahrberechtigung bzw bekommen, wenn sie durch unangebrachte Fahrweise auffallen diese wieder entzogen. Und werden natürlich in einem Gespräch wieder darauf hingewiesen wie die Fahrt zum Gerätehaus nicht aussehen sollte. Gruß Jan Dies ist meine eigene Meinung | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW | 380756 | |||
Datum | 15.01.2007 00:07 | 8222 x gelesen | |||
Moinmoin! Geschrieben von Gerrit Schulmeyer beim THW gibt es die sog. Fahrgenehmigung welche vom OV beantragt und LV genehmigt wird : um es genau zu beschreiben: Das Vorhandensein des Führerscheines und eine abgeschlossenen Basisausbildung sind natürlich Voraussetzung für die Erteilung einer THW-Fahrgenehmigung. Von Bereichsausbildern Kraftfahrwesen (die an der THW-Bundesschule in Neuhausen eine Woche geschult werden) wird im Auftrag der Geschäftsstellen die Bereichausbildung für Kraftfahrer durchgeführt. Für Kraftfahrer der Klassen B/BE sind dies 24 Stunden, für Kraftfahrer die C/CE-Fahrzeuge fahren sollen kommen noch mal 8 Stunden dazu. Gewinnt der oder die Bereichsausbilder über einen Helfer den Eindruck das es keine gute Entscheidung ist ihm eine Fahrgenehmigung zu erteilen, dann bescheinigt er halt die negative Teilnahme an der Ausbildung. Dies passiert aber in der Regel nicht, da die Kameraden die eine Fahrgenehmigung erhalten sollen sorgfältig ausgewählt werden. Im Rahmen der Ausbildung werden die Helfer mit allen gängigen Fahrzeugtypen die sie fahren sollen vertraut gemacht. Sie haben im weiteren selbst darauf zu achten das sie für Fahrzeuge die sie nicht kennen eine Einweisung bekommen bevor sie losfahren. Der Bereichsausbilder Kraftfahrwesen und der Ausbildungsbeauftragte bescheinigen die Teilnahme an der Ausbildung. Der Ortsverband beantragt dann bei der Geschäftsstelle die Erteilung einer Fahrgenehmigung (Führerschein wird in Kopie beigefügt). Wenn dem nichts entgegen steht (früher hat man eingewilligt das das THW sich in Flensburg nach "Vorerkrankungen" erkundigen kann, ob das heute noch gemacht wird weiß ich nicht) stellt die Geschäftsstelle eine Fahrgenehmigung aus. Die neue Fahrgenehmigung ähnelt in ihrer Aufmachung dem Kartenführerschein. Für Sonderfahrzeuge (Radlader, Fahrzeuge mit Ladekran, Krane) gibt es die besagten Sonderlehrgänge an der THW-Schule in Hoya. Wenn ein Helfer bei uns zu oft über die Stränge schlägt (unangepasste Fahrweise im Dienstbetrieb, fahren ohne Fahrauftrag) legt unser Ortsbeauftragter auch schon mal eine Fahrgenehmigung für ein halbes Jahr auf Eis. Zum unbefristete Einzug einer Fahrgenehmigung und somit dem Verlust der Erlaubnis zum Führen (oder Fahren) von THW-Fahrzeugen ist es bislang bei uns noch nicht gekommen. ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld Ralf Röhling | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW | 380757 | |||
Datum | 15.01.2007 00:15 | 7996 x gelesen | |||
Nachtrag: Dazu kommt natürlich noch einmal jährlich die Kraftfahrerbelehrung ohne die die Fahrgenehmigung nicht mehr gültig ist. Im Rahmen der Kraftfahrerbelehrungen soll der Kraftfahrer über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden (Änderungen THW-seitig, Änderungen der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung, Änderungen im Bereich Gefahrtgutrecht). Beispiel für den Inhalt einer Kraftfahrerbelehrung: Wenn wir z.B. auf dem Dienstweg ein Informationsblatt mit dem Titel "Regeln zur Verwendung der Sondersignale durch Deutsche Feuerwehr- und THW-Fahrzeuge in den Niederlanden" erhalten (wie im Herbst letzten Jahres geschehen), dann wird dieses Informationsblatt zwar direkt per Mail an alle Helfer zur Kenntnisnahme verschickt, aber parallel dazu in der nächsten Kraftfahrerunterweisung auch nochmal durchgesprochen. ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld Ralf Röhling | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern | 380775 | |||
Datum | 15.01.2007 09:58 | 7887 x gelesen | |||
Hallo Christian ganz einfach, es gibt dann ein Gespräch darüber und eine nochmalige Ermahnung. Und wenn das nicht weiter hilft dann Fährt der wo nicht angemessen fährt einfach kein Feuerwehrauto mehr;) mfg maxi | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 380781 | |||
Datum | 15.01.2007 10:28 | 8141 x gelesen | |||
Moin Daniel, in Hamburg nimmst Du trotz vorhandener, privat erworbener Fahrerlaubnis zunächst an einer Unterweisung zum Thema Sonderrechte an der LFS teil, ich glaube es waren 2 Abende. Hierzu kommt noch ein "Abfahren" auf einem entsprechenden Fahrzeug mit Fahrlehrer der LFS. Wehrintern haben wir zudem die Regelung, daß jeder Fahrer eine gewisse Anzahl an Kilometern im Monat zu fahren hat, um ein Mindestmaß an Routine zu erhalten. Beste Grüße | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Enger / NRW | 397924 | |||
Datum | 17.04.2007 10:55 | 7957 x gelesen | |||
Hallo, bei uns gibts zu erst Einweisungsfahrten (sprich Kennenlernen des Fahrzeuges, Schalter Knöpfe etc), Bewegungsfahrten, Fahrten beim Übungsdienst und erst wenn es dann klappt die Einsatzfahrten. Außerdem gibts jedes Jahr eine Unterweisung im §35/38 STVO durch unsere Polizei. Und zum ersten mal haben wir jetzt auch ein Fahr-Sicherheitstraining für LKWs gemacht. Gruß | |||||
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