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ThemaTeilnahme an Kameradschaftstour verdienen?21 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW382335
Datum23.01.2007 10:478241 x gelesen
Hallo zusammen,

ich gehe davon aus, dass einige FFs in diesem Land sog. Kameradschaftstouren durchführen, die aus gemeinschaftlichen Einnahmen, wie z.B. Aufwandsentschädigungen für Einsätze, Feuerwehrfeste etc. finanziert werden . Wie handhabt ihr die Teilnahme?

Darf bei euch jeder mitfahren oder ist eine gewissen Mindeststundenzahl oder Einsatzbeteiligung Voraussetzung?
Was ist mit Kollegen, die erst kürzlich eingetreten sind, dürfen die auch mit?
Die Kollegen, die nicht mitfahren können/wollen - erhalten diese eine ggf. finanzielle "Entschädigung"?

Bei uns gehört dies irgendwie zu den nervigen Themen, die "alle Jahre wieder" bei der Jahreshauptversammlung diskutiert werden, daher würde mich interessieren, wie es bei euch geregelt ist.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg382338
Datum23.01.2007 10:546710 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyDarf bei euch jeder mitfahren oder ist eine gewissen Mindeststundenzahl oder Einsatzbeteiligung Voraussetzung?
da gibt es bei uns keine Einschränkungen.

Was ist mit Kollegen, die erst kürzlich eingetreten sind, dürfen die auch mit?
selbstverfreilich ,-) mitfahren bzw. teilnehmen darf jeder, egal ob er erst vor wenigen Wochen eingetreten ist ...

Die Kollegen, die nicht mitfahren können/wollen - erhalten diese eine ggf. finanzielle "Entschädigung"?
nö - der wo nicht mit will hat gehabt ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW382341
Datum23.01.2007 11:006637 x gelesen
Mitfahren kann/darf grundsätzlich bei uns jeder.

Dies wurde jedoch bei uns auch hinreichend diskutiert, da es bis dato immer als "Belohnung" für die Arbeit im letzten Jahr angesehen wurde.

Nach einer Abstimmung sind wir jedoch (glücklicherweise) zu dem Entschluss gekommen, keine Abstriche mehr zu machen und grundsätzlich jeden mit zu nehmen - die Gruppe läd die neuen auf eigene Kosten ein.

Fällt jemand für die Fahrt aus / möchte nicht mitfahren bekommt er das Geld, dass für ihn ansonsten die Kasse übernommen hätte (Anteil an Busfahrt, Bezahlung des Abendessens) ausbezahlt.
Diese Auszahlung entfällt natürlich in dem Fall, das es sich um ein neues Mitglied handelt.

Dies ist allerdings glücklicherweise eher die seltenheit ;-)


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen382345
Datum23.01.2007 11:046663 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyWie handhabt ihr die Teilnahme

Wer mit fährt, fährt mit und bezahlt nichts - üblicherweise. Wer nicht mitfährt, bekommt auch nichts. Das Geld ist in der Vereinskasse gelandet, damit findet eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht mehr statt. Eine Veranstaltung wird per Mitgliederversammlung abgesegnet, so daß dieses dem Willen der Mehrheit entspricht.

Geschrieben von Katja MidunskyWas ist mit Kollegen, die erst kürzlich eingetreten sind, dürfen die auch mit?

Ja, weil üblicherweise auch Partner oder andere Familienmitglieder mitdürfen - auch hier findet keine Anrechnung auf die Verdienste statt.

Wem das so nicht passt, kann seinen Einsatz beim Gelderwirtschaften ja reduzieren.

Ausnahmen sind Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer aus dem Kreis des Vereins rekrutiert werden, aber nicht vom Verein organisiert werden - bei uns Skifahren. Das zahlt jeder selbst, würde von der Mitgliederversammlung sicher nicht unterstützt, weil eben nur ein kleiner Teil aller Vereinsmitglieder Ski fährt.

Gruß LP


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AutorAndr8eas8 B.8, Uhingen / Baden-Württemberg382346
Datum23.01.2007 11:096642 x gelesen
Mahlzeit,

Zum Verständnis:
Geschrieben von Katja Midunsky Kameradschaftstouren durchführen, die aus gemeinschaftlichen Einnahmen, wie z.B. Aufwandsentschädigungen für Einsätze, Feuerwehrfeste etc. finanziert werden
Heißt bei uns Abteilungsausflug und finanziert sich aus den Einnahmen von Festen und den Kameradschaftszuwendungen der Gemeinde. Das Einsatzgeld erhält jeder persönlich.

Geschrieben von Katja Midunsky
Darf bei euch jeder mitfahren oder ist eine gewissen Mindeststundenzahl oder Einsatzbeteiligung Voraussetzung?Was ist mit Kollegen, die erst kürzlich eingetreten sind, dürfen die auch mit?

Da jeder - egal wie lang er/sie dabei ist - mitdazugehört (Kameradschaft), darf auch jeder mit.

Geschrieben von Katja Midunsky Die Kollegen, die nicht mitfahren können/wollen - erhalten diese eine ggf. finanzielle "Entschädigung"?
Nein.

Bei uns wird der Auflug von der Kameradschaftskasse nur teilfinanziert, d.h. nein Teil der Kosten wird fest übernommen und den Rest (Speisen, Getränke) muss der FA selbst bezahlen. Allerdings erhält jeder FA noch zusätzlich ein Taschengeld, dessen Höhe sich danach richtet, ob er/sie und der zugehörige Partner am jährlichen Fest mitgeholfen hat oder nicht.


MkG, Andi

- Meine Meinung. Ausschließlich -


FF Uhingen Abt. Diegelsberg
FF Rottenburg Abt. Stadtmitte

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen382350
Datum23.01.2007 11:176699 x gelesen
Moin
Geschrieben von Katja MidunskyDarf bei euch jeder mitfahren oder ist eine gewissen Mindeststundenzahl oder Einsatzbeteiligung Voraussetzung?
An was willst du das denn festmachen?
Es gibt genug Leute die bis spät Abends arbeiten müssen oder Schichten arbeiten. Willst du die dann damit bestrafen nur weil sie gearbeitet haben?
Ich z.B. arbeite im Schichtdienst, habe nebenher Familie und auch sonst net nur Zeit für die Feuerwehr.
Habe jetzt nicht nachgerechnet, aber ich werde auf maximal 50-60% der Dienste kommen und bei den Einsätzen siehts ähnlich aus, wenn nicht weniger.

Was anderes ist es bei so Leuten, die so bis 25% Beteiligung bringen, dann aber bei fahrten usw. immer dabei und ganz vorne sein wollen. Diese "Freibiergesichter" kann man ruhig irgendwie aussortieren.

IMO sollte jeder mitfahren können der will (die eben genannten aber nicht bzw. sollten die bezahlen oder so) und wer nicht will oder nicht kann hat halt Pech gehabt.

Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorDenn8is 8B., Gerlingen / Württemberg382356
Datum23.01.2007 11:436707 x gelesen
Hallo Katja,

Darf bei euch jeder mitfahren oder ist eine gewissen Mindeststundenzahl oder Einsatzbeteiligung Voraussetzung?

Bei uns darf jeder mit.

Was ist mit Kollegen, die erst kürzlich eingetreten sind, dürfen die auch mit?

Ja, ist für die Integration und das bessere kennenlernen nicht das schlechteste.

Die Kollegen, die nicht mitfahren können/wollen - erhalten diese eine ggf. finanzielle "Entschädigung"?

Nein! Warum? Die Termine sind im Jahresdienstplan eingetragen den man frühzeitig bekommt.
Der Goßteil der daran Interesse hat kann sich den Termin/die Termine also rechtzeitig einrichten.
Manchmal gehts halt nicht.

Die Leute die Skifahren gehen bekommen einen Zuschuß.

Das Einsatz- und Übungsgeld bekommt bei uns jeder persönlich.
Die Ausfahrten werden aus Einnahmen von Festen Spenden etc. finanziert.

Bei uns gehört dies irgendwie zu den nervigen Themen, die "alle Jahre wieder" bei der Jahreshauptversammlung diskutiert werden, daher würde mich interessieren, wie es bei euch geregelt ist

War bei Uns noch kein Thema!

Gruß Dennis


MkG Dennis

Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!
Immer ein Besuch wert:
www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz382361
Datum23.01.2007 12:116674 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Katja MidunskyDarf bei euch jeder mitfahren oder ist eine gewissen Mindeststundenzahl oder Einsatzbeteiligung Voraussetzung?
Was ist mit Kollegen, die erst kürzlich eingetreten sind, dürfen die auch mit?
Bei uns darf jeder mit.

Geschrieben von Katja MidunskyDie Kollegen, die nicht mitfahren können/wollen - erhalten diese eine ggf. finanzielle "Entschädigung"?Nein.

Geschrieben von Katja MidunskyBei uns gehört dies irgendwie zu den nervigen Themen, die "alle Jahre wieder" bei der Jahreshauptversammlung diskutiert werden, daher würde mich interessieren, wie es bei euch geregelt ist.War bei uns noch nie ein Thema/Problem.

Gruß
Thomas


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW382397
Datum23.01.2007 14:526855 x gelesen
Hi!

Das
Geschrieben von Florian SchultheisEs gibt genug Leute die bis spät Abends arbeiten müssen oder Schichten arbeiten. Willst du die dann damit bestrafen nur weil sie gearbeitet haben?

Geschrieben von Florian SchultheisWas anderes ist es bei so Leuten, die so bis 25% Beteiligung bringen, dann aber bei fahrten usw. immer dabei und ganz vorne sein wollen. Diese "Freibiergesichter" kann man ruhig irgendwie aussortieren.

widerspricht aber dem, oder? Was ist denn, wenn die Dienst-/Einsatzbeteiligung aufgrund von beruflichen Verpflichtungen so niedrig ist? Ich bin der Meinung eben weil man eine Grenze kaum ziehen kann, braucht man das eigentlich nicht diskutieren.

Wir hatten bis vor 2-3 Jahren die Regel, dass die Kasse immer die Übernachtung und das Essen bezahlt und den Rest jeder selber. Die, die nicht mitfahren konnten, bekamen 50 EUR ausgezahlt. Das haben wir irgendwann geändert, weil wir eine Tour hatten, bei aus welchen Gründen auch immer nur 15 Leute mitgefahren sind, die Tour die Kasse folglich nicht mal die Hälfte von dem kostete, was wir später an die Daheimgebliebenen auszahlen mussten.
Nun bekommt jeder seine Einsatzstunden ausbezahlt, wenn er bei 65 % der Einsätze anwesend war.

Gestern bei der JHV ging dann die Diskussion plötzlich nicht ums Geld, sondern darum, dass eben auch Leute auf die Tour mitfahren, die in letzter Zeit - aus welchen Gründen auch immer- nicht so häufig da waren. Nur wie will man unterscheiden, wer jetzt ein "Freibiergesicht" ist, der aber immer entschuldigt fehlt oder wer aufgrund von beruflichen/familiären oder sonstigen Verpflichtungen viel fehlt? Deshalb finde ich allein aufgrund von praktischen Abgrenzungsproblemen die Diskussion albern.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW382398
Datum23.01.2007 14:586647 x gelesen
Gerade hier beweist sich doch unser Motto: Einer für Alle und alle für Einen!

Aufrechnen lässt sich kameradschaft nicht! Wenn da Leute annehmen, dass sie zu kurz kommen oder andere angeblich zuviel vom Kuchen bekommen ist es m. E. traurig. Sicherlich lassen es verschiedene Umstände oftmals nicht zu an solchen "Ausflügen" teilzunehmen. Z. B. sind Kameraden mit Kleinkindern oftmals nicht in der Lage diese passend unterzubringen und können einfach nicht mit. Dennoch kommt auch für diese Kameraden mal wieder die Zeit, wo die Kinder größer sind und sie wieder daran teilnehmen können. Irgendwie gleicht sich das dann alles wieder aus.

Mich wundert es, dass bei euch solche Themen an der Hauptversammlung diskutiert werden. Für mich eine klare Führungsaufgabe die Meinung der Wehrführung an die Angehörigen weiterzuleiten und somit abschließende Klarheit zu schaffen.

Alternativ wäre m. E. noch möglich, dass für sog. "Nichtteilnehmer" ein Alternativprogramm erstellt wird. ( z. B. eintägiger Musicalbesuch o. a. ) Da sich irgendwann aber alles ausgleicht, ist das meines Erachtens nicht nötig.

Gruß

Jürgen


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz382426
Datum23.01.2007 17:146726 x gelesen
Hallo Katja,

die meistne Argumente gegen die Begrenzung oder Ausgrenzung bestimmter Mitglieder wurden schon angeführt.

Ich möchte kurz darstellen, wie es bei uns ist.
Alle zwei Jahre findet im Frühjahr ein "Tag der Feuerwehr" statt. Das dort erwirtschaftete Geld nimmt der Förderverein ein. Dieser finanziert dann auch den (Tages-)Ausflug, also Bus- oder Schifffahrt, möglicherweise noch einen Eintritt, je nach dem, wie gut das Fest gelaufen ist.
Bei diesem Ausflug sind alle Aktiven mit Familie und natürlich auch alle anderen Helfer des T.d.F. eingeladen.

Bisher gab es nie Probleme in der Art, wie du sie schilderst. Die Leute, die wenig Interesse an der Feuerwehr haben, und daher selten kommen, haben meistens auch wenig soziale Kontakte zu ihren Kameraden und fahren beim Ausflug garnicht mit.

Da ja beim Ausflug fast alle dsa Dorf verlassen, bleibt eine Einsatzbereitschaft von mind. 9 Leuten im Ort um zumindest zwei Fahrzeuge besetzen zu können.
Wie regelt ihr das?
Gerade, weil ich gelesen habe dass einige ausflüge über Nacht sind. Wie bestimmt ihr, wer da nicht fahren darf und die Einsatzbereitschaft in der Gemeinde aufrecht hält. Normalerweise sind ja die umliegenden Feuerwehr weiter als die Hilfsfrist entfernt (hier: 8 min für bspw. DLK)

Viele Grüße
Christian


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW382457
Datum23.01.2007 18:236651 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian DüsingWie regelt ihr das?

Man wohnt in einer Stadt mit einer Berufsfeuerwehr :o)

Bisher sind von 50 FA immer genug dagelieben, um ein LF besetzen zu können.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen382474
Datum23.01.2007 20:276653 x gelesen
Mit den freibiergesichtern meinte ich eigentlich die, die eh keinen Bock haben. Wenns die beruflichen Verpflichtungen halt net zulassen dass man mehr als sag mal 25% teilnimmt dann is das halt so. Aber wenns an der Null-Bock-Einstellung liegt sollte die Grenze schon klar sein.

Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW382476
Datum23.01.2007 20:366731 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Katja MidunskyNun bekommt jeder seine Einsatzstunden ausbezahlt, wenn er bei 65 % der Einsätze anwesend war.
Damit bestrafst du aber wieder die, die aus beruflichen Gründen nicht viele Einsätze fahren. Dadurch kann man sich, zu Recht, sehr viel Unruhe schaffen.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorPete8r O8., Hamburg / HH382482
Datum23.01.2007 21:026611 x gelesen
Moin,

mal eine Frage dazu. Wenn der (Förder-)Verein derartige Aktivitäten bezahlt/bezuschusst, wie verträgt sich das mit der Gemeinnützigkeit. Soviel ich weiß darf z. B. unser Förderverein (e.V.) nur solche Dinge bezahlen, die der Ausbildung und der Jugendarbeit dienlich sind.

Auf unsere Ausfahrten darf übrigens jeder (mit Anhang) mit. Finanziert wird sowas aus der Wehrkasse (Kameradschaftskasse).


MfG Peter

FF Langenhorn-Nord

--- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! ---

AIM: fireraddatz

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382483
Datum23.01.2007 21:076610 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter Raddatzmal eine Frage dazu. Wenn der (Förder-)Verein derartige Aktivitäten bezahlt/bezuschusst, wie verträgt sich das mit der Gemeinnützigkeit. Soviel ich weiß darf z. B. unser Förderverein (e.V.) nur solche Dinge bezahlen, die der Ausbildung und der Jugendarbeit dienlich sind.

Ein Förderverein muß ja nicht zwangsläufig gemeinnützig sein.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar382484
Datum23.01.2007 21:096602 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEin Förderverein muß ja nicht zwangsläufig gemeinnützig sein

ODer kann trotz gemeinnützigkeit die Förderung der Kameradschaft als eine Aufgabe haben

andererseits dienen solche Wochenenden ja der Vertiefung der Beziehungen zueinander und fördern die Ausbildung


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg382488
Datum23.01.2007 21:246563 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschODer kann trotz gemeinnützigkeit die Förderung der Kameradschaft als eine Aufgabe haben

Diese Begründung geht i.d.R. bei der Finanzverwaltung fehl.
Sobald bestimmte (vergleichsweise niedrige) Grenzen des Konsums durch die Vereinsmitlieder überschritten werden wird pauschal die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW382571
Datum24.01.2007 10:336651 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Peter RaddatzWenn der (Förder-)Verein derartige Aktivitäten bezahlt/bezuschusst, wie verträgt sich das mit der Gemeinnützigkeit.

Stimmt. Deshalb bezahlt es der Förderverein ja auch nicht.

Geschrieben von Peter Raddatz Finanziert wird sowas aus der Wehrkasse (Kameradschaftskasse).

Und von der steuerlichen bzw. rechtlichen Einordnung dieser "Kassen" reden wir jetzt besser nicht mehr weiter... :-)

@Andreas
Es ist klar, dass man durch solche Regelungen immer irgendjemanden benachteiligt, der beruflich oder privat eingebunden ist. Aber wie will man es sonst machen? Sonst das vorher beschriebene Problem, dass die Tour die Kasse nachher viel weniger kostet als die Auszahlung an die zuhause gebliebenen....
Und letztlich ist mir das Geld auch egal, ich bin ja nicht bei der Feuerwehr um dort Geld zu verdienen.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorPete8r O8., Hamburg / HH382574
Datum24.01.2007 10:496636 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyUnd von der steuerlichen bzw. rechtlichen Einordnung dieser "Kassen" reden wir jetzt besser nicht mehr weiter... :-)

Warum nicht? Nach HmbGVBl. Nr. 33 (Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren) sind wir in HH sogar dazu verpflichtet eine solche Kasse einzurichten.

Geschrieben von ---Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren---
§7 Kameradschaftskassen

(1) Jede Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr muss zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse einrichten. Einnahmen können insbesondere etwaige Beiträge, Spenden und andere Zuwendungen sein. Alle anderen Abteilungen dürfen Kameradschaftskassen einrichten.

(2) Die Kassenmittel, die eigenverantwortlich verwaltet werden, sollen gemeinschaftliches Vermögen der jeweiligen Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr sein. Einzelne Angehörige haben keinen Auseinandersetzungsanspruch.



MfG Peter

FF Langenhorn-Nord

--- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! ---

AIM: fireraddatz

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg382577
Datum24.01.2007 11:116565 x gelesen
Geschrieben von Peter Raddatz§7 Kameradschaftskassen

(1) Jede Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr muss zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse einrichten. Einnahmen können insbesondere etwaige Beiträge, Spenden und andere Zuwendungen sein. Alle anderen Abteilungen dürfen Kameradschaftskassen einrichten.

(2) Die Kassenmittel, die eigenverantwortlich verwaltet werden, sollen gemeinschaftliches Vermögen der jeweiligen Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr sein. Einzelne Angehörige haben keinen Auseinandersetzungsanspruch.



Hmm. Das ist trotzdem interessant.
Wer ist nun "Inhaber" der Kasse?
1. Eine Untergliederung der rechtlich nichtselbstädigen städtischen Einrichtung Feuerwehr? Wir wird dann diese Kasse in die kommunale Kassenaufsicht eingebunden?
2. Die Angehörigen der jeweiligen Abteilung als nicht eingetragener Verein oder als GbR? Wäre auch nicht so prickelnd für die Beteiligten.

m.E. eine rechtlich saubere Lösung ist die in unserem FwG. §18a FwG Ba-Wü.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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