alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Bayern: Kabinett beschließt modernes Feuerwehrgesetz
  • Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • SächsBRKG
  • BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  •  
    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern382459
    Datum23.01.2007 18:2897860 x gelesen
    Soeben per Pressemitteilung eingetroffen.

    Kabinett beschließt modernes Feuerwehrgesetz / Beckstein: ?Wichtiges Signal für Zukunftsfähigkeit der bayerischen Feuerwehren? / Feuerwehr soll in 10 Minuten am Einsatzort sein

    Bayern will das hohe Leistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft sicherstellen. Dazu hat das Kabinett heute die Moder-nisierung und Flexibilisierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Innenminister Dr. Günther Beckstein betonte, dass seit dem Erlass des Feuerwehrgesetzes vor fast 25 Jahren die Einsätze der Feuerwehren komplexer geworden sind und sich nahezu verdreifacht haben. Beckstein: ?Die Feuerwehrleute sind Garanten für die Sicherheit im ganzen Land. Sie sorgen mit ihrer hohen Tatkraft und Einsatzbereitschaft für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf geben wir ein wichtiges Signal, um die bayerischen Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen.? Dazu gehört nach den Worten von Beckstein die Flexibilisierung bislang starrer Regelungen, um vor Ort optimale Lösungen zu ermöglichen. Ziel des Gesetzentwurfes sei auch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Feuerwehren. Außerdem solle gesetzlich sichergestellt werden, dass die Feuerwehr möglichst innerhalb von zehn Minuten nach Alarmeingang an ihrem Einsatzort ist. Beckstein: ?Schnelle Reaktion kann Leben retten. Wir wollen die Eigenver-antwortung der Gemeinden stärken und ihre planerischen Gestaltungsmöglichkeiten weiter verbessern, so dass die Bürger im Notfall innerhalb sehr kurzer Zeit Hilfe erhalten.?


    Im Einzelnen erhält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:



    Hilfsfrist von zehn Minuten als Planungsvorgabe:
    Die zehnminütige Hilfsfrist wird gesetzlich normiert, um ihrer zentralen Bedeutung gerecht zu werden. Eine gemeindliche Feuerwehr soll möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle im Gemeindegebiet in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreichen.


    Zweckverband:
    Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.


    Bestandsgarantie der Ortsfeuerwehren:
    Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt erhalten. Sie steht künftig jedoch Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis nicht mehr entgegen. Damit wird die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt.


    Pendlerregelung:
    Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht.


    Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
    Auf Antrag kann künftig die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zugelassen werden.


    Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.


    Werkfeuerwehren:Die Anerkennungs- und Anordnungsbefugnisse für Werkfeuerweh-ren werden bei den Bezirksregierungen zusammengeführt.


    Einsatzleitung:In Städten mit Berufsfeuerwehr übt der Leiter der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr künftig die Einsatzleitung originär aus, sobald Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr am Schadensort eintreffen. Bis-lang hat formal auch in Städten mit Berufsfeuerwehr der Kommandant der Freiwilligen oder Pflichtfeuerwehr die Einsatzleitung inne.


    Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade:
    Ermöglicht wird künftig eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren für regelmäßig anfallende Tätigkeiten.


    Aus der Internetseite
    Bayrische Staatskanzlei

    Gruß Holger


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern382463
    Datum23.01.2007 18:5595402 x gelesen
    ..mit der Altersregelung "bis 63" wird jetzt defacto auf die drohende demographische Entwicklung reagiert. Nebeneffekt ist, das Leuten denen man wegen ihres Alters auf dem Arbeitsmarkt eine Zukunft verweigert nunmehr in ihren Heimatgemeinden wesentlich noch zur Aufrechterhaltung einer Einsatzbereitschaft aktiv sein dürfen.

    Parallel dazu ist ja auch das Thema Steuerrecht und Ehrenamt in der Diskussion. der DFV fordert, dass auch Feuerwehrdienst steuerlich anrechenbar ist. Was mir dabei "stinkt" ist die 20h/Regelung. Die dann viele Freiwillige "rauswirft". Entweder man übt sich zu Tode um auf die 20H zu kommen oder hat in ehr einsatzschwachen FFen Pech und bekommt weiterhin nichts.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern382464
    Datum23.01.2007 18:5995069 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Volker LeisteWas mir dabei "stinkt" ist die 20h/Regelung.

    Für mich steuerrechtlich Unbedarften: Könntest du das etwas erklären?


    mkG
    Adrian Ridder

    Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY382466
    Datum23.01.2007 19:1095350 x gelesen
    Geschrieben von Holger SeelbachEine gemeindliche Feuerwehr soll möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle im Gemeindegebiet in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreichen.

    Ist Wischi-Waschi, wenn man bedenkt, dass viele Gemeinden über keine FW mit ATS verfügen. Allein meine Wehr deckt 4 Gemeinden mit Atemschutz ab. Was nutzt mir so eine Wehr in der 10-Min-Frist, wenn sie mangels Ausrüstung nicht tätig werden kann.


    Geschrieben von Holger SeelbachPendlerregelung:
    Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht.


    Ist eigentlich nur eine Anpassung des Gesetzes an die derzeitige Situation, da dies seit Jahren schon praktiziert wird.

    Geschrieben von Holger SeelbachFreistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.

    Wurde auch Zeit hier endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Gerade in meinem Landkreis gab es an einer bestimmten Schule schon großen Ärger deswegen, bis hin zu Strafanzeigen des Schuldirektors gegen einen SBR.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern382467
    Datum23.01.2007 19:2495220 x gelesen
    wer im sozialen, gemeinnützigen Bereich pro Monat mindestens 20 Stunden tätig ist (explizit genannt ist z.B. Altenpflege) soll einen pauschalen Steuerfreibetrag bekommen. Feuerwehrdienst wird im Gesetztesentwurf zur Förderung des Ehrenamtes bisher nicht erwähnt. Der DFV Präsident hat hierzu eine Einbeziehung der FFen gefordert, Will aber unbedingt pro Monat mindestens 20 geleistete Dienststunden hierfür voraussetzen - das ist für die Masse aller FF-Angehörigen nicht zu schaffen. Deswegen bin ich sauer...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen382470
    Datum23.01.2007 19:4795182 x gelesen
    (...)pro Monat mindestens 20 geleistete Dienststunden hierfür voraussetzen - das ist für die Masse aller FF-Angehörigen nicht zu schaffen.

    Stimmt, könnte mancherorts schwierig werden. Da wäre wohl eine Absenkung auf 10-12 Stunden notwendig umd auch die Fw einzubeziehen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382473
    Datum23.01.2007 20:2595166 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Peter SchmidIst Wischi-Waschi, wenn man bedenkt, dass viele Gemeinden über keine FW mit ATS verfügen. Allein meine Wehr deckt 4 Gemeinden mit Atemschutz ab. Was nutzt mir so eine Wehr in der 10-Min-Frist, wenn sie mangels Ausrüstung nicht tätig werden kann.

    Vor allen Dingen ist das eine Fehlinterpretation der AGBF Vorgabe, die sich auf Hilfsfristen in Städten bezog. Wenn die 10 Minuten im Gesetz stehen, will ich sehen, welche Feuerwehr das auf dem Land sicherstellen will. Die Häuser dort stehen auch an einer Straße.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382475
    Datum23.01.2007 20:3595292 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sven TönnemannWenn die 10 Minuten im Gesetz stehen, will ich sehen, welche Feuerwehr das auf dem Land sicherstellen will.

    Das wird sicherlich sehr spannend werden, weil realistisch kaum mehr als 2-4 Minuten Fahrzeit bleiben. Bin mal gespannt, wann der erste Geschädigte versucht aus dieser Regelung einen Rechtsanspruch auf Hilfe in 10 Minuten abzuleiten.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg382485
    Datum23.01.2007 21:1195277 x gelesen
    Geschrieben von Volker Leistewer im sozialen, gemeinnützigen Bereich pro Monat mindestens 20 Stunden tätig ist (explizit genannt ist z.B. Altenpflege) soll einen pauschalen Steuerfreibetrag bekommen.

    Nein. Es wird nicht esplizit genannt, sondern es ist die einzige Voraussetzung.
    Völlig egal was jemand anderes macht. Egal ob sonst wie gemeinnützig oder mildtätig. Solange es nicht die Pflege/ Betreuung ist, sind die Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt.





    Geschrieben von Volker LeisteDer DFV Präsident hat hierzu eine Einbeziehung der FFen gefordert, Will aber unbedingt pro Monat mindestens 20 geleistete Dienststunden hierfür voraussetzen - das ist für die Masse aller FF-Angehörigen nicht zu schaffen. Deswegen bin ich sauer...

    20h? Kein Problem.
    Allerdings halte ich nicht viel davon, mit irgend welchen Freibeträge rumzuoperieren.
    Das hat i.d.R. nur unerwünschte Mitnahmeeffekte und Ärger (wer hat wann wieviel geleistet, welche Tätigkeiten zählen, wie wird der Nachweis geführt,...) zur Folge.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8en 8S., Crawinkel / Thüringen382487
    Datum23.01.2007 21:2394940 x gelesen
    N´abend


    Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
    Auf Antrag kann künftig die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zugelassen werden.


    Das ist bei uns auch gerade auf 65 Jahre angehoben worden (ab 60 dann jährliche Gesundheitsüberprüfung). Finde auch, dass es schon lange überfällig war. Gerade auf dem Dorf braucht man Jeden. Wenn es einem noch gut geht und man sich noch fit fühlt, warum nicht? Schließlich ist man für die Ausübung des Jobs auch noch nicht zu alt.


    Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade:
    Ermöglicht wird künftig eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren für regelmäßig anfallende Tätigkeiten.


    Kann mir das bitte mal jemand erläutern.


    Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.


    Hat da jemand noch Infos dazu?


    Mfg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg382490
    Datum23.01.2007 21:2795142 x gelesen
    hallo,

    gibt es den neuen Gesetzestext auch schon irgendwo online?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 382492
    Datum23.01.2007 21:4295083 x gelesen
    Naja er bezieht sich wohl darauf dass in Bayern (noch) fast jedes gemütliche Örtchen eine eigene Feuerwehr hat. Und wenn diese nur mit einem TSA ausgestattet ist. Aber die Einhaltung der 10min Frist wird dadurch schon realisierbarer in den meisten fällen. Ganz so schwarz würde ich dass nicht malen. Mich würde eher interessieren was muss in den 10min vor Ort sein. Langt wie eben genannt die TSA-Wehr oder muss bei einem Brand neben dem Löschfahrzeug auch die Drehleiter vor Ort sein? Dies wäre was mich besonders interessieren würde. Aber das wird keiner genau Regeln ;(

    MFG Flo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTim 8R., Hof / Bayern382493
    Datum23.01.2007 21:4295119 x gelesen
    Abend,

    Geschrieben von Holger Seelbach Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.


    Wie schaut das dann aus? Kriegt man vom Kommandanten ein Formular, dass man an die Schule weiterleiten muss, oder wie?

    Für Antworten wäre ich dankbar!

    Tim

    Alles meine Meinung!!!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz382495
    Datum23.01.2007 21:4994965 x gelesen
    Hallo Tim

    ich habe während meiner Schulzeit, einfach das gleiche Formular wie für die Arbeitgeber genommen. Da stand die Einsatzzeit drauf und wurde vom Einsatzleiter unterschrieben.
    Ist jedoch von uns selbst erstellt worden, aber ich denke so könnte es bei euch auch funktionieren.

    Gab nie Probleme, die Lehrer waren da wirklich kooperativ.

    Gruß Andreas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern382496
    Datum23.01.2007 21:5095121 x gelesen
    Nachdem das Gesetz heut erst verabschiedet wurde, dauert es noch bis es in gedruckter oder online zur Verfügung steht, Ich bleibe am Ball.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382499
    Datum23.01.2007 22:0695285 x gelesen
    Geschrieben von Holger SeelbachZweckverband:
    Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.



    Jetzt wirds interessant!


    Geschrieben von Holger SeelbachBestandsgarantie der Ortsfeuerwehren:
    Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt erhalten. Sie steht künftig jedoch Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis nicht mehr entgegen. Damit wird die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt.


    das nennt man Politik, wir tun keinem weh, wenns dann die normative Kraft des faktischen ist, interessierts eh keinen mehr, bis dahin läuft das Geld mehr oder weniger weiter (dito die Wählerstimmen)...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz382518
    Datum23.01.2007 23:3694923 x gelesen
    Geschrieben von Florian HeidenreichMich würde eher interessieren was muss in den 10min vor Ort sein. Langt wie eben genannt die TSA-Wehr oder muss bei einem Brand neben dem Löschfahrzeug auch die Drehleiter vor Ort sein? Dies wäre was mich besonders interessieren würde. Aber das wird keiner genau Regeln ;(Ist z.B. in RLP ziemlich genau geregelt, zwar nicht im Landes-, Brand- und Katastrophenschutzgesetz, sondern in der Feuerwehrverordnung.

    Gruß
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen382520
    Datum23.01.2007 23:4095205 x gelesen
    Langt wie eben genannt die TSA-Wehr oder muss bei einem Brand neben dem Löschfahrzeug auch die Drehleiter vor Ort sein

    Man wird den Umfang vermutlich mit dem Begriff der wirkungsvollen Hilfe umschreiben. Was dann darunter fällt wird (wie auch anderenorts) vermutlich durch Wüfeln oder Ähnlichem ermittelt werden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen382530
    Datum24.01.2007 07:1595039 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Holger Seelbach
    Zweckverband:
    Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.

    Jetzt wirds interessant!


    ... genauso "interessant" wie 1998 in Hessen ? Seit dem steht das im HBKG als Verweis auf das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auch schon drin ... bisher ohne nennenswerte praktische Auswirkungen (was aber nicht heißt dass ich es für falsch erachte) ...

    Gruss
    Gerhard


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern382538
    Datum24.01.2007 08:3694945 x gelesen
    Hallo Holger

    Achtung, nicht verwechseln, dass ist ein Gesetzentwurf des Kabinetts! Soweit ich weiß muß der erst durch die verschiedenen Anhörungen usw.. Beschließen kann das "Ding" nur der Landtag.

    Ich hab vor kurzem eine Anfrage beim StMI gerade wegen der Altersregelung gehabt. Da hieß es, dass die Novellierung erst zum Ende 2007 in Kraft tritt. Vorausgesetzt alle stimmen zu.

    Da aber unsere höchster und Ehren-Feuerwehrmann in Bayern, Dr. G. Beckstein, bis dorthin wahrscheinlich Ministerpräsident ist, wird das schon gut gehen :-)

    Gruß nach Neuhaus

    Jörg Raber


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382539
    Datum24.01.2007 08:4495073 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... genauso "interessant" wie 1998 in Hessen ? Seit dem steht das im HBKG als Verweis auf das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auch schon drin ... bisher ohne nennenswerte praktische Auswirkungen (was aber nicht heißt dass ich es für falsch erachte) ...


    Wie war die Redensart von einem bayerischen Kaiser:
    "Schaun mer mal, dann sehn wir schon..."

    Das ist solang noch kein Problem, wie
    a) genügend Leute (das ist heute oft schon ein Problem, wenn man ehrlich ist)
    UND
    b) genügend Geld
    in dem System ist...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern382568
    Datum24.01.2007 10:2194922 x gelesen
    Genau. Die Zweckverbandsklausel...oder mag man auch dazu sagen Lex"Erlangen-Fürth--Nürnberg" ??? Bekanntlich war ein solcher Zweckverband das Ziel einiger Politiker, dass die bösen FFen aus Erlangen und Fürth zu Fall gebracht haben. u.a. auch dadurch, dass wir (neben vielen anderen Details) darauf gepocht haben, dass dies vom Gesetz her unzulässig ist...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTim 8R., Hof / Bayern382587
    Datum24.01.2007 12:0395081 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Holger Seelbach Nachdem das Gesetz heut erst verabschiedet wurde, dauert es noch bis es in gedruckter oder online zur Verfügung steht, Ich bleibe am Ball.


    Wann tritt das neue Gesetz dann in Kraft???

    Tim

    Alles meine Meinung!!!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382588
    Datum24.01.2007 12:0895188 x gelesen
    Hallo!


    Da steht folgendes:

    "Bayern will das hohe Leistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft sicherstellen. Dazu hat das Kabinett heute die Moder-nisierung und Flexibilisierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. "

    Das ein Gesetz beschlossen wurde steht da nicht! Das wird wohl noch dauern!


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8S., Furth im wald / Bayern382617
    Datum24.01.2007 15:4394932 x gelesen
    Richtig, Gesetz-ENTWURF beschlossen durch den Ministerrat (Kabinett) - jetzt erfolgt die Verbandsanhörung (Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag u. LFV Bayern) + der öffentliche Druck auf die Herren Landtagsabgeordneten. Dies dürfte sich noch etwas hinziehen! Letztlich verabschiedet dann der Bayer. Landtag die Novellierung zum BayFwG!

    Grüße aus Furth im Wald
    Scheuer


    j

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY382626
    Datum24.01.2007 16:1695093 x gelesen
    Geschrieben von Christian Scheuerjetzt erfolgt die Verbandsanhörung (Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag u. LFV Bayern)

    Das Thema wird ja schon länger diskutiert. Der bayerische Gemeindetag hat dazu schon im Jahre 2004 Stellung bezogen. U.a. sprach man sich damals gegen die Bestandsgarantie für Ortswehren und auch gegen eine gesetzliche Festschreibung der Hilfsfrist aus.

    Quelle: siehe hier

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382768
    Datum25.01.2007 09:2294917 x gelesen
    Hallo Leute!



    Nach telefonischer Auskunft wird es wohl nächste Woche online gestellt: http://www.stmi.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382769
    Datum25.01.2007 09:2695144 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Peter Schmid

    Der bayerische Gemeindetag hat dazu schon im Jahre 2004 Stellung bezogen. U.a. sprach man sich damals gegen die Bestandsgarantie für Ortswehren und auch gegen eine gesetzliche Festschreibung der Hilfsfrist aus.

    Klar, die Gemeinden müssen es ja bezahlen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382771
    Datum25.01.2007 09:3395128 x gelesen
    Guren Morgen

    auch in Baden-Württemberg steht eine Neufassung des Feuerwehrgesetzes an. Der Vorsitzende des LFV BaWü sprach sich für ein "Integriertes Hilfeleistungsgesetz", in dem das Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz zusammengefasst werden sollte, aus. Gibts so was ähnliches schon hier in einem Flächenstaat ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382779
    Datum25.01.2007 10:2695323 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannDer Vorsitzende des LFV BaWü sprach sich für ein "Integriertes Hilfeleistungsgesetz", in dem das Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz zusammengefasst werden sollte, aus. Gibts so was ähnliches schon hier in einem Flächenstaat ?

    NRW hat die Katastrophe schon vor Jahren abgeschafft und integriert... (FSHG)
    Rettungsdienst ist aber in einem anderen Gesetz geregelt, da auch ein anderes Ministerium zuständig. (Rettungsgesetz)

    Grundsätzlich kann das Vorteile haben, gerade auch für BaWü (vgl. EL-Diskussionen)...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg382780
    Datum25.01.2007 10:2995007 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann"Integriertes Hilfeleistungsgesetz", in dem das Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz zusammengefasst werden sollte

    Das ist meines Wissens kein Thema mehr im Ländle.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLoth8ar 8H., Vilseck / Bayern382799
    Datum25.01.2007 11:5195399 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christi@n PannierDas wird sicherlich sehr spannend werden, weil realistisch kaum mehr als 2-4 Minuten Fahrzeit bleiben. Bin mal gespannt, wann der erste Geschädigte versucht aus dieser Regelung einen Rechtsanspruch auf Hilfe in 10 Minuten abzuleiten.

    Zu dem Thema stand gestern bei uns in der Zeitung (Amberger Zeitung / Der Neue Tag) ein Interview mit dem stellv. Vorsitzenden des LFV Bayern, KBR Werner Baier (leider kann ich Euch keinen Link dazu schicken, da der Artikel nicht im Online Angebot der Zeitung enthalten ist).

    Auszug zum Thema Hilfsfrist:

    Frage AZ/DNT: "In zehn Minuten muss die Feuerwehr jetzt immer vor Ort sein. Ist das auf dem flachen Land überhaupt durchführbar?"

    Antwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar."

    Zitat Ende!

    Ist natürlich eine sehr interessante und neue Definition der Hilfsfrist. :-(
    IMO hat das recht wenig mit dem Begriff zu tun!

    Weiß hierzu jemand etwas Genaueres?


    MkG

    Lothar


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382810
    Datum25.01.2007 12:3994972 x gelesen
    Geschrieben von Lothar HasenstabAntwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar."

    Ist meines Erachtens nicht richtig, was er da gesagt hat!


    Hilfsfrist ist ab Eingang des Notrufes!


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382826
    Datum25.01.2007 14:1795245 x gelesen
    Hallo!

    Das ist doch mal eine Aussage! Mit der Definition von Hilfsfrist (10 Minuten ab Abfahrt!!) bekommt man natürlich richtig was abgedeckt. Nur kann ich mir die Frist dann auch gleich in die Haare schmieren, weil sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Nach der Rechnung schaffen selbst FA die eine halbe Stunde vom Gerätehaus weg sind, es noch locker die Hilfsfrist einzuhalten, darf hal nur keiner losfahren bevor die da sind. ;-)
    Mit der wissnschfatlichen Begründung für diese Frist hat das nun gar nichts mehr zu tun. Da hätte man auch gleich 30 Minuten ab Anruf nehmen können oder welche Zahl man sich sonst so willkürlich ausgedacht hat.

    Da hoffe ich doch mal, dass die Zeitung da was falsch wiedergegeben hat.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg382834
    Datum25.01.2007 15:0494900 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann
    Der Vorsitzende des LFV BaWü sprach sich für ein "Integriertes Hilfeleistungsgesetz", in dem das Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz zusammengefasst werden sollte, aus.

    Hallo,

    das wäre der richtige Weg zu einer zukunftsorientierten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Der ganze Kompetenzenhickhack zwischen zwei Ministerien, die Kleinstaaterei und Kleinstreiterei der Organisationen und die unterschiedlichen Definitionen für gleiche Begriffe und Tätigkeiten hätten ein Ende. Na ja, - träumen darf man:-)

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen382836
    Datum25.01.2007 15:1095063 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Bernhard DeimannGibts so was ähnliches schon hier in einem Flächenstaat ?
    Ja, in Sachsen: Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Siehe oben.


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)382841
    Datum25.01.2007 15:3694990 x gelesen
    Hi Volker,

    Geschrieben von Volker Leiste
    Bekanntlich war ein solcher Zweckverband das Ziel einiger Politiker, dass die bösen FFen aus Erlangen und Fürth zu Fall gebracht haben

    Ist dabei eigentlich nochmal was rausgekommen? Oder wurde das Projekt komplett auf Eis gelegt?

    Gruß,
    Bernd


    Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382883
    Datum25.01.2007 21:3395098 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Guido Lobermann

    Das ist meines Wissens kein Thema mehr im Ländle.

    Scheint mir auch so, wenn ich diverse Äußerungen aus den Ministerien höre; schade. Somit bleiben z.B. in wichtigen Bereichen weiterhin zwei Ministerien zuständig.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW382888
    Datum25.01.2007 22:3795331 x gelesen
    Hallo,

    ich glaube du kennst Bayern nicht. In meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken. Da bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382889
    Datum25.01.2007 22:4895341 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Thomas Edelmannich glaube du kennst Bayern nicht.
    Doch eigentlich schon.

    Geschrieben von Thomas EdelmannIn meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken.

    Habe ich auch nie behauptet.

    Geschrieben von Thomas EdelmannDa bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor.

    Eben. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass eine flächendeckende Frist im Gesetz nicht sinnvoll ist. Eine Frist macht in Städten und dichter besiedelten Gebieten Sinn. Abseits gelegene Bauernhöfe oder Dörfer mit 200 Einwohnern oder gar eine Alm muss man m.E. anders bewerten.
    Dort sollte man sich überlegen, ob nicht Bereich vorbeugender Brandschutz sinnvolle Maßnahmen möglich sind.
    Die Frist 10 Minuetn ab Abfahrt am Gerätehaus macht aber weder in Städten noch für einen Bauernhof Sinn, weil sie völlig unbestimmt ist.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen382890
    Datum25.01.2007 22:5795115 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven TönnemannEine Frist macht in Städten und dichter besiedelten Gebieten Sinn. Abseits gelegene Bauernhöfe oder Dörfer mit 200 Einwohnern oder gar eine Alm muss man m.E. anders bewerten.

    daher gibt es ja auch Faktoren... Z.B. "wenn in einem Rettungsdienstbereich mindestens 90 Prozent
    aller an einer Straße gelegenen Einsatzorte innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten erreicht werden" Quelle: Rettungsdienstplan Hessen


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.382897
    Datum25.01.2007 23:2995113 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian Fleschhutdaher gibt es ja auch Faktoren... Z.B. "wenn in einem Rettungsdienstbereich mindestens 90 Prozent
    aller an einer Straße gelegenen Einsatzorte innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten erreicht werden"

    Richtig. So kenne ich das vom Rettungsdienst Bayern auch. Nach dem letzten Gutachten wurde in unserem RD Bereich ein neuer "RTW Stellplatz" (ist keine Rett. Wache) geschaffen. Diese Stellplätze werden zu den Tageszeiten besetzt, in denen die meisten Einsätze (laut Statistik) anfallen. Wer "außerhalb dieser Zeit" einen RTW braucht muss halt schon mal 25min warten!


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382902
    Datum26.01.2007 01:5294962 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Lothar HasenstabAntwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar."

    Zitat Ende!

    Ist natürlich eine sehr interessante und neue Definition der Hilfsfrist. :-(
    IMO hat das recht wenig mit dem Begriff zu tun!


    Das Problem ist, dass es keine einheitliche Definition der Hilfsfrist gibt. Anfang und Ende derselben werden frei definiert (was ja grundsätzlich nicht verkehrt ist) und dann das ganze unter einem großen Schlagwort vereinheitlicht.
    Interessanterweise ist die Hilfsfrist in dem von Holger Seelbach zitierten Gesetzentwurf etwas anders definiert, als KBR Baier sie auslegt. Im Gesetzenwurf beginnt die Hilfsfrist demnach mit Eingang des Notrufs in der alarmauslösenden Stelle, d.h. bereits mehrere Minuten vor Abfahrt. Da halte ich zehn Minuten Hilfsfrist in Flächenländern für völlig utopisch (der hauptamtliche RD in Bayern hat IIRC 15 min. reine Fahrzeit!), es sei denn man definiert "möglichst" mit 50% der Fälle.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin382904
    Datum26.01.2007 03:3194997 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Peter SchmidWurde auch Zeit hier endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Gerade in meinem Landkreis gab es an einer bestimmten Schule schon großen Ärger deswegen, bis hin zu Strafanzeigen des Schuldirektors gegen einen SBR.


    ich sehe das als völlige Fehlentwicklung an, zumindest was volljährige Schüler an allgemeinbildenden Schulen betrifft. Schule geht bis auf ganz wenige Ausnahmen ganz klar vor!!! Bei Studenten finde ich die Festlegung in Ordnung, da sie sich wohl eher ihres Handelns und der Notwendigkeit des Uni-Besuchs bewußt sind.

    Gruß,
    Sebastian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY382911
    Datum26.01.2007 08:2595194 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakich sehe das als völlige Fehlentwicklung an, zumindest was volljährige Schüler an allgemeinbildenden Schulen betrifft. Schule geht bis auf ganz wenige Ausnahmen ganz klar vor!!!

    Richtig, Schule geht vor. Aber kann ein volljähriger Schüler das nicht selbst entscheiden? Einerseits hat er das Recht die Schule zu schmeissen, wenn er keinen Bock mehr hat, andererseits aber trauen wir ihm nicht zu, selbst darüber zu entscheiden, ob er sich zwei Fehlstunden wegen eines FW-Einsatzes leisten kann. Irgendwie beisst sich dieser Gegensatz.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382918
    Datum26.01.2007 08:5095006 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Edelmannich glaube du kennst Bayern nicht. In meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken. Da bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor.

    das gibts überall, und das fängt man dann mit "%" auf... 100 % Deckung wirst Du nämlich selbst bei großzügigsten Zeiten nie erreichen.
    Das Rechnen ab Ausrücken ist aber m.E. nicht zielführend für eine Qualitätsbeschreibung, weil damit fast keine Verpflichtung für Feuerwehren bzw. Gemeinden verbunden ist. Man könnte damit zwar örtlich Standorte halten, die Mitglieder der jeweiligen Fw aus dem Umkreis von 10 km rekrutieren und erst nach 20 min ausrücken... wäre alles zulässig, solange man in 10 Min nach Ausrücken eintrifft...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382919
    Datum26.01.2007 08:5295068 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierInteressanterweise ist die Hilfsfrist in dem von Holger Seelbach zitierten Gesetzentwurf etwas anders definiert, als KBR Baier sie auslegt. Im Gesetzenwurf beginnt die Hilfsfrist demnach mit Eingang des Notrufs in der alarmauslösenden Stelle, d.h. bereits mehrere Minuten vor Abfahrt. Da halte ich zehn Minuten Hilfsfrist in Flächenländern für völlig utopisch (der hauptamtliche RD in Bayern hat IIRC 15 min. reine Fahrzeit!), es sei denn man definiert "möglichst" mit 50% der Fälle.

    das ist dann ähnlich wie in NRW, wo man die Hilfsfrist aus der AGBF-Diskussion (also aus Städten mit BF) einfach auf alle zu übertragen versucht hat - mit dem Ergebnis, dass das natürlich in flächigen Gemeinden mit wenig/keinen HA-Kräften nicht zu halten ist. (Außer man dreht am Erreichungsgrad...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY382923
    Datum26.01.2007 09:1695083 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannierm Gesetzenwurf beginnt die Hilfsfrist demnach mit Eingang des Notrufs in der alarmauslösenden Stelle, d.h. bereits mehrere Minuten vor Abfahrt. Da halte ich zehn Minuten Hilfsfrist in Flächenländern für völlig utopisch

    So utopisch halte ich das gar nicht, da keinerlei Aussage über die Qualität der während der HF einzutreffenden Kräfte gemacht wird. Es reicht also vollkommen aus, wenn die FF Hintertupfing mit dem TSF Baujahr 1965 binnen 10 Min. eintrifft. Ob diese dann auch an der EST sinnvoll handeln können, steht auf einem anderen Blatt Papier, aber die HF ist erfüllt. In dem Entwurf geht es lediglich um das Eintreffen irgendeiner Feuerwehr, von "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten" o.ä. kann ich nichts finden.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin382927
    Datum26.01.2007 09:2694934 x gelesen
    Hallo Peter,

    ich glaube sogar mit einem TSF Bj 65 lassen sich "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten".
    Es darf halt nur nicht die Mentalität "MEINE Einsatzstelle" vorherrschen.
    Ähnliches gibt es beim Rettungsdienst, wo First Responder eingesetzt werden in Gebieten wo aufgrund von Studien Rettungswachen geschlossen worden sind.
    Durch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden, auch ein FR kann hier "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten". Aber ein FR wird nie sagen "mein Patient" sondern arbeitet für den RTW vor.

    Wenn die TSF Wehr auch so herangeht...

    Gruss,

    Alex


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382929
    Datum26.01.2007 09:3595033 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander SuckerDurch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden

    Wo soll das der Fall sein?
    Da FR-Systeme kein Bestandteil des Regelrettungsdienstes sind, können sie auch nicht zur Hilfsfristerzielung herangezogen werden. Ob innerhalb von x Minuten ein First Responder oder ein Müllauto vor ort ist, ist i.d.R. für die Hilfsfristeinhaltung unerheblich.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382930
    Datum26.01.2007 09:3694822 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Peter SchmidRichtig, Schule geht vor.

    Arbeitsplatz auch.
    Mit der Einstellung können wir die FFen gleich zumachen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen382933
    Datum26.01.2007 09:4595131 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerÄhnliches gibt es beim Rettungsdienst, wo First Responder eingesetzt werden in Gebieten wo aufgrund von Studien Rettungswachen geschlossen worden sind.
    Durch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden,


    Wenn das so ist, dann wurde der Sinn der FR-Einheiten verfehlt. Wo genau war das den der Fall?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY382935
    Datum26.01.2007 09:4895100 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Suckerich glaube sogar mit einem TSF Bj 65 lassen sich "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten".

    Du kennst die bayerischen TSF anscheinend nicht. Laut bayerischer Normaufweichungsausnahmeregeleung gehört hier Atemschutz NICHT zur Pflichtbeladung eines TSF. In meinem Landkreis macht man von dieser Ausnahmeregelung auch reichlich gebrauch. Von ca. 45 TSF hat kein einziges Atemschutz. Die Nachbarlandkreise sind uns hier weit voraus.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382936
    Datum26.01.2007 09:5094956 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Peter Schmid

    . Von ca. 45 TSF hat kein einziges Atemschutz. Die Nachbarlandkreise sind uns hier weit voraus.

    Und warum scheuen diese FFs Atemschutz ?
    Kosten, Ausbildung, Überhaupt ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern382942
    Datum26.01.2007 10:0794897 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann
    Und warum scheuen diese FFs Atemschutz ?

    Hallo,

    sagen wir mal so, es gibt hier eine unheilige Allianz aus Bürgermeistern die eine unnötige Feuerwehr nicht auflösen wollen, aus Kommandanten, die die Ausbildung und vor allem die laufende Fortbildung scheuen und Stadtkämmerern die die Kosten fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

    So bleibt alles beim Alten.

    Gruß aus dem kalten Oberbayern.

    Franz


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin382948
    Datum26.01.2007 10:2695122 x gelesen
    Stand in einem der letzten Rettungsdienstmagazine.
    Suche ich nächste Woche mal raus.
    Das es nicht im Sinne des Gesetzes ist klar, aber es erfüllt wohl den Wortlaut.
    Weil der RTW bringt dann nur noch die Trage und den Transportraum, wirksam helfen können FR wohl unbestritten.

    Gruss,

    Alex


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY382950
    Datum26.01.2007 10:2794921 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannUnd warum scheuen diese FFs Atemschutz ?
    Kosten, Ausbildung, Überhaupt ?


    In erster Linie dürfte es an geeignetem Personal fehlen. In unserer Nachbrgemeinde wurde eine Wehr gegen ihren Willen von der TSF-Wehr zur LF10-Wehr gepimpt. Man musste eine Ausrückgemeinschaft aus drei Wehren bilden, um überhaupt die vorgeschriebene 3-fach-Besetzung der Geräte erfüllen zu können. Wer, wie ich, aus einer Gemeinde kommt, deren Einwohner größtenteils in die umliegenden Städte zur Arbeit pendeln, weiß, dass man mit 12 ATS-Trägern ziemlich verloren ist, wenn man tagsüber 4 davon benötigt. Nicht umsonst haben wir in meiner Wehr eine 6-fach-Besetzung der ATS-Geräte.

    Zum anderen dürfte es aber auch an der Mentalität liegen, die in vielen dieser Wehren herrscht, das Kulturträger-Syndrom eben. Wobei ich diese Aussage nicht pauschalisieren möchte, denn ich kenne in meiner Umgebung auch hervorragend ausgebildete TSF-Wehren, die gerne vernünftig ausgerüstet wären, bei denen aber der Bürgermeister schon jammert, weil er nach 10 Jahren "einwandfreie" Reifen am TSF austauschen muss. Wörtlich: "Auf meim Bulldog fahr i die Reifen ja aa mindestens 20 Jahr"

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382951
    Datum26.01.2007 10:2895044 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander SuckerWeil der RTW bringt dann nur noch die Trage und den Transportraum, wirksam helfen können FR wohl unbestritten.

    Wenn FR wirksam helfen könnten, dann brauchen wir weder den arztbesetzten RD, noch den Rettungsassistenten an sich. Dann können wir den RD wieder zu dem machen, was er vor 40 Jahren schon mal war: Einladen und abfahren, ein sog. Rettungsspediteur mit einem leidlich ausgebildeten Fahrer.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382953
    Datum26.01.2007 10:3095163 x gelesen
    Hallo Leute!



    Und hier ist es:

    BayFwG


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin382955
    Datum26.01.2007 10:3994989 x gelesen
    Hallo,

    stimmt, das kannte ich nicht. Ich war bisher der Meinung das PA´s auch in Bayern auf den TSF verladen sind.
    Wobei eine Ausrüstung mit PA nicht unbedingte Voraussetzung für wirksame Hilfe sein muss.
    In Deutschland (im gegensatz zu USA) wird ein PA Trupp auch zur Menschenrettung immer mit Wasser am Stahlrohr vorgehen, und das muss gerade bei einem TSF ja irgendwo herkommen.
    Wenn die TSF-Besatzung (hoffendlich 1/5 ?) vor Ort ankommt, kann sie zumindest eine Menschenrettung von aussen (Steckleiter) vornehmen, Nachbarn und Tiere in Sicherheit bringen und eine Wasserversorgung aufbauen.
    Bis dahin sollte eine Schwerpunkt- oder Stützpunktwehr eingetroffen sein, die darauf aufbauen kann.
    Und auch beim VU kann der beherzte Einsatz einer Bechstange schon wirksame Hilfe sein, zumindest für eine Versorungsöffnung.

    Sicher wäre es schön, in jedem Dorf ein HLF 20/16 stehen zu haben, aber im Vergleich zum RD müssten dann auch überall NAW oder RTH stehen.


    Ich möchte hier nicht sagen, das für alles ein TSF ausreichend ist, aber gegenüber einem Trecker mit TSA ist es schonmal ein Fortschritt und ein Weg in die richtige Richtung, einer flächendeckenden Grundversorgung mit Feuerwehren. So wie es auch beim Rettungsdienst sein (sollte / ist).

    Gruss,

    Alex


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin382957
    Datum26.01.2007 10:4794958 x gelesen
    An welcher Qualifikation machst Du fest, ob eine Hilfe wirksam ist?
    Ist eine Laienreanimation nicht wirksam, warum bilden wir sie dann aus?
    Ist eine Infusion weniger wirksam, wenn sie von einem Rettungshelfer angelegt wird, statt von einem Notarzt?
    Sind AED in öffendlichen Gebäuden nicht eine wirksame Hilfe beim Herzstillstand? Warum werden sie dann gekauft?

    Ich denke alles ist wirksame Hilfe, was den Zustand des Patienten bessert, und wenn es eben ein Rettungshelfer ist, der Richtig lagert, Sauerstoff gibt und beruhigend einwirkt. Ansonsten wäre das ganze FR Konzept in den letzten Jahren ziemlich sinnlos.

    Das es eine alleinige Hilfe sein kann, habe ich nicht behauptet, es soll nur die Zeit bis zum Eintreffen des RTW überbrücken.

    Gruss,

    Alex


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382964
    Datum26.01.2007 11:0995107 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael ZelenyUnd hier ist es:

    BayFwG


    Interessant finde ich den Passus, dass Unternehmer zukünftig Werkfeuerwehren auch in Form externer Dienstleister vorhalten können (S. 4: "Dabei ist auch die Beauftragung werksfremder Dienstleister (Outsourcing) nicht ausgeschlossen.").
    Irre ich mich, oder wird nicht die WF Sachs in Schweinfurt schon seit Jahren von Securitas betrieben?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382965
    Datum26.01.2007 11:1395111 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Lothar HasenstabAntwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar."

    Nachdem nun ja der gedruckte Gesetzentwurf vorliegt kann man festhalten, dass Herr Baier mit seiner Defiinition der Hilfsfrist falsch liegt.
    Sie haben bei ihrer Planung dabei anzustreben, dass möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382968
    Datum26.01.2007 11:2795057 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Alexander SuckerDurch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden
    Das ist nicht Aufgabe des FR. Aufgabe des FR ist es, dass sogenannte "Therapiefreie Intervall" zu verkürzen. Die Hilfsfristen sind vom Rettungsdienst einzuhalten. First Responder sind gerade kein Rettungsdienst.
    Das die Maßnahmen des FR sich positiv auf den Gesundheitszustand des Patienten auswirken, will ich doch schwer hoffen.

    Beim TSF ist es eine Frage, was man als wirksame Hilfe ansieht. Geht man von einer brennenden Scheune aus, dann kann man mit dem TSF einen schicken Außenangriff vortragen. Hat man einen Wohnungsbrand mit einer vermißten Person, muss das TSF schon Atemschutz und eine entsprechend ausgebildete FA mitbringen. Das mit dem Atemschutz ist allerdings bei TSF oft ein Problem. Der Außenangriff wird für die vermißte Person keine wirksame Hilfe sein.
    Maßstab sollte m.E. aber nicht der Scheunenbrand, sondern der Wohnungsbrand mit Menschenrettung sein.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern382969
    Datum26.01.2007 11:2894869 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierIrre ich mich, oder wird nicht die WF Sachs in Schweinfurt schon seit Jahren von Securitas betrieben?

    Du irrst dich nicht, das ist so.


    Gruß
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin382972
    Datum26.01.2007 11:3594740 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannHat man einen Wohnungsbrand mit einer vermißten Person, muss das TSF schon Atemschutz und eine entsprechend ausgebildete FA mitbringen. Das mit dem Atemschutz ist allerdings bei TSF oft ein Problem.

    Wie ich schon schrieb, war mir nicht bekannt, das in Bayern TSF ohne PA "genormt" sind.
    Aber wie sich die Diskusion hier ergebt, ist gar nicht das Material (die PA, das Fahrzeug) das Problem einer "wirksamen Hilfe", sondern ehr qualifiziertes Personal, z.B. genügend PA Träger.
    Und das gibt mir irgendwie in meinem Selbstverständnis als FM(SB) zu denken.

    Überspitzt:

    Ich halte meine Feuerwehr aufrecht, weil sie ein Kulturträger ist, auch wenn ich weiss, dass ich damit keine wirksame Hilfe leiten kann.
    Und das auch noch mit gesetzlich abgesegnetem Bestandsschutz.

    Na vielen Dank.

    Alex


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern382976
    Datum26.01.2007 12:1395117 x gelesen
    Hallo Peter,

    die dreifachbesetzung für Atemschutzgeräte ist bei größeren Wehren ein frommer Wunsch, da hat im Prinzip jeder Atemschutzgeräteträger sein "eigenes" Gerät. Die Sitiuation bei kleineren Feuerwehren auf dem Land unter Tage ist sicher nicht viel besser. Ausbildungsunterschiede gibt es ja immer wie Du sehr richtig schreibst.

    Gruß

    Franz


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLoth8ar 8H., Vilseck / Bayern382978
    Datum26.01.2007 12:2494896 x gelesen
    Hallo Christian

    Sie haben bei ihrer Planung dabei anzustreben, dass möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).

    Interessant ist auch folgender Teil:

    "Rechtsansprüche Dritter werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht begründet."

    Da gibt´s scheinbar auch Vorahnungen in Richtung zukünftiger Klagen! Sind solche Regelungen in anderen Feuerwehrgesetzen üblich, bzw. ähnlich vorhanden?

    MkG

    Lothar


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382986
    Datum26.01.2007 12:4095037 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Franz Weigand

    die dreifachbesetzung für Atemschutzgeräte ist bei größeren Wehren ein frommer Wunsch, da hat im Prinzip jeder Atemschutzgeräteträger sein "eigenes" Gerät.

    Bei "größeren " Wehren, zumindest wie ich es hier in der Umgebung überblicke, sind oft 85-95 % aller FW-Angehöriger Atemschutzgeräteträger, so dass das personelle Problem nicht unbedingt vordergründig ist.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW382991
    Datum26.01.2007 12:4895525 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Bernhard DeimannBei "größeren " Wehren, zumindest wie ich es hier in der Umgebung überblicke, sind oft 85-95 % aller FW-Angehöriger Atemschutzgeräteträger

    Kann ich ja kaum glauben. Ein so hoher Anteil ist mir noch nie begegnet!


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.382998
    Datum26.01.2007 13:0394930 x gelesen
    Hi,

    es ist richtig, dass mit dem eintreffen des FR/HVO die Hilfsfrist nicht erfüllt ist! Aufgabe dieser Einheiten ist es, qualifizierte ERSTE HILFE zu leisten. Klar, wenn ein RS oder RA als FR/HVO vor Ort ist, kann dieser evtl. "mehr" machen, als "nur" ein ausschließlich für diesen Bereich ausgebildetes Personal (z.B. mit SAN 1u.2 oder "HVO Ausbildung").

    Es gab vor einigen Jahren ein "schönes Gutachten" einer bekannten Firma. Hier wurde vorgeschlagen, dass man Flächendeckend solche Einheiten aufbaut, die dann zusammen mit den niedergelassenen Ärzten die EST anfahren. Erst dann sollte entschieden werden, ob ein RTW benötigt wird oder nicht! Denn dann würde ja in den meisten Landkreisen eine Rett. Wache (mit mehreren Fahrzeugen) ausreichen!

    Ich hoffe es bleibt so, dass die Hilfsfrist mit eintreffen des HVO/FR nicht erfüllt ist.


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg383026
    Datum26.01.2007 14:5694703 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerDas es eine alleinige Hilfe sein kann, habe ich nicht behauptet, es soll nur die Zeit bis zum Eintreffen des RTW überbrücken.#

    Hallo,

    genau so soll es sein und vor allem auch bleiben!

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8S., Wallenhorst / 383038
    Datum26.01.2007 15:3894736 x gelesen
    Bei der FF Osnabrück muus zu endgültigen Übernahme der AGT-Lehrgang bestanden sein, daher haben wir einen recht hohen AGT-Anteil.

    Grüße, Jan


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383042
    Datum26.01.2007 15:4994754 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jan SüdmersenBei der FF Osnabrück muus zu endgültigen Übernahme der AGT-Lehrgang bestanden sein,

    So kenne ich es auch teilweise, allerdings fallen mit zunehmenden Alter auch recht viele wieder aus (atemschutzuntauglich). So ist auch den mir bekannten Wehren nicht grad ein Segen an AGT vorhanden.


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen383068
    Datum26.01.2007 22:2494665 x gelesen
    Ich meinte, mal gelesen zu haben, dass die 10minütige Hilfsfrist mit der Alarmierung der Einheiten beginnt und mit der Erkundung am EO beendet wird.

    Erinnere ich mich da richtig?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8E., Köfering / Bayern383071
    Datum27.01.2007 00:0394990 x gelesen
    Hallo,

    Bitte nicht die Arbeit der Helfer mit San-ausbildung bzw. HVO-Ausbildung unterbewerten, teilweise können diese Leute mehr als RA, RS, v.a. wenn sie sehr aktiv sind.
    Also bitte mit dieser Aussage sehr vorsichtig umgehen!!!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383072
    Datum27.01.2007 00:1494778 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist dann ähnlich wie in NRW, wo man die Hilfsfrist aus der AGBF-Diskussion (also aus Städten mit BF) einfach auf alle zu übertragen versucht hat

    Die Begründung für das AGBF-Schutzziel bzw. die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent.

    Ich persönlich denke, dass abegstufte Schutzziele vom Bürger akzeptiert würden (siehe früheres englisches System oder HH).


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 383084
    Datum27.01.2007 08:3794879 x gelesen
    Hallo.

    Ich habe mir auch den Entwurf durchgelesen der vom STMI Bayern veröffentlicht wurde.
    Ich finde von einer Pflicht in 10min nach Anrufeingang ist da nichts zu lesen. Es heißt lediglich es solle angestrebt werden möglichst in 10min jede an einer Straße befindliche Einsatzstelle in 10min nach Anrufeingang zu erreichen. Wir als Stützpuktfeuerwehr mit unseren Stadtteilen (11 an der Zahl) schaffen die "Hilffrist" in den Ortsteilen auch nicht einzuhalten. Aber so ist es ja auch nicht zu verstehen. In jedem der Ortsteile ist eine Ortsfeuerwehr welche auf jedenfall schonmal für ihren Ort zuständig ist. So sehe ich da kein Problem dass möglichst geringe Eintreffzeiten gesichert sind. In Bayern wurde meines Wissens schon immer stark auf die Einhaltung dieser 10min-Frist geachtet. Obwohl siebis jetzt zwar nur im Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zu finden war.
    Ich fände es eher angebracht zusätzlich eine Richtlinie aufzustellen welche sagt was in einer gewissen Zeit vor Ort sein muss, so wie es in anderen Bundesländer auch der Fall ist. Ich denke da an Hubrettungsfahrzeuge oder Rüstwägen. Also Fahrzeuge die nicht so häufig, zum Teil auch sehr schlecht, anzutreffen sind.

    MFG Flo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.383095
    Datum27.01.2007 10:3694921 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Stefan EichingerBitte nicht die Arbeit der Helfer mit San-ausbildung bzw. HVO-Ausbildung unterbewerten
    Also ich habe hier nichts unterbewertet. Ich respektiere die Arbeit dieser Leute, aber es ist nunmal Tatsache, dass ein HVO/FR den RD nicht ersetzen soll, und dies auch gar nicht kann. Grundgedanke dieser Einheiten ist eben qualifizierte Erste Hilfe leisten.

    Geschrieben von Stefan Eichingerteilweise können diese Leute mehr als RA, RS, v.a. wenn sie sehr aktiv sind
    Möcht ich bezweifeln, wird wohl eher die Ausnahme sein!


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY383097
    Datum27.01.2007 10:3995093 x gelesen
    Geschrieben von Florian HeidenreichIch fände es eher angebracht zusätzlich eine Richtlinie aufzustellen welche sagt was in einer gewissen Zeit vor Ort sein muss, so wie es in anderen Bundesländer auch der Fall ist.
    Genu dieser Punkt stört mich auch, denn nach dem Entwurf reicht es aus, wenn irgendein rotes Fahrzeug binnen der Frist vor Ort ist, auch wenn damit keine Hilfe vernünftige Maßnahmen eingeleitet werden können.

    Geschrieben von Florian HeidenreichIch denke da an Hubrettungsfahrzeuge oder Rüstwägen.
    Bei der DL stimme ich dir zu, kann u.U. bei Menschenrettung überlebenswichtig sein. Beim RW sehe ich es nicht ganz so eng, da landauf, landab genug LFs mit Hydr. RS ausgestattet sind und entsprechende Erstmaßnahmen einleiten können. Hier bei uns ist bei jedem PKlemm ein RW fest in der AAO drin, was ich auch voll und ganz befürworte, gebraucht wird er allerdings nur selten, da für die meisten Lagen einLF ausreicht.

    Ich plädiere schon seit längerem dafür, dass man auch Feuerwehren ohne hydr. RS mit Grundausstattung zur TH (Unterbaumaterial, Glasmanagement usw.) ausrüstet und ausbildet. Damit könnten schon viele Vorarbeiten erledigt und viel Zeit eingespart werden, bis das Fahrzeug mit HRS eintrifft. Wäre IMO wesentlich sinnvoller, als hinter jedem Misthaufen einen HRS zu stationieren.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern383106
    Datum27.01.2007 11:2494730 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc Dickey--- Man wird den Umfang vermutlich mit dem Begriff der wirkungsvollen Hilfe umschreiben

    Nein, wird man nicht. Wie bisher sind "erste Kräfte" gemeint, also reicht für die Einhaltung der Frist auch die TSA-Wehr aus.

    Aus dem Gesetzentwurf (so ähnlich steht das z.Z. auch schon in der AVBayFwG):

    Sie haben bei ihrer Planung dabei anzustreben, dass möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösen-den Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist)."


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern383110
    Datum27.01.2007 11:3594664 x gelesen
    Mit 10 Min. ab Abfahrt könnte man "auf dem flachen Land" ungefähr einen Radius von 10 km abdecken. Zeig mir die Einsatzstelle, *die in einem Gemeindegebiet an einer Straße gelegen ist* und keine Feuerwehr innerhalb von 10km hat. Normalerweise sollte aber auch die 10 Min.-Frist im bisherigen (und hoffentlich auch künftigen) Sinn erreichbar sein, da ja über den Umfang der Einsatzkräfte nichts ausgesagt wird. Und innerhalb von 3-4km ist meist doch mindestens eine TSA-Wehr verfügbar.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383121
    Datum27.01.2007 12:4794741 x gelesen
    Geschrieben von Guido LobermannDie Begründung für das AGBF-Schutzziel bzw. die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent.


    schon, aber nicht mit dem gleichen Erreichungsgrad - oder willst Du überall Feuerwachen bauen?!

    Die ganze Diskussion um BBP, Schutzziele usw. ist nur auf den ersten Blick trivial (also x Funktionen in y Min in z %), sondern man muss dazu eigentlich noch betrachten:
    - Gleichzeitigkeit der Ereignisse (deshalb spielt in Städten übrigens die %-Verteilung bei Rendevouz-Systemen eine nicht unerhebliche Rolle)
    - Welche Qualität (Ausstattung, Ausbildung) kommt da dann an?
    - Was ist die Bevölkerung überhaupt bereit, dafür zu bezahlen? ("Kindergarten-Diskussion" => was ist wichtiger!)

    Und:
    Es ist gängige Lebensweisheit, dass man auf dem Land zwar schon mal ruhiger lebt, aber ggf. auch einfacher (schneller) stirbt... (wer das nicht glaubt soll mal die gängige RD/NA/KH-Verteilung in Flächenstaaten angucken...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio383147
    Datum27.01.2007 13:4694710 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Rene QuerenMit 10 Min. ab Abfahrt könnte man "auf dem flachen Land" ungefähr einen Radius von 10 km abdecken. Zeig mir die Einsatzstelle, *die in einem Gemeindegebiet an einer Straße gelegen ist* und keine Feuerwehr innerhalb von 10km hat.

    Es sind aber - und das steht ganz klar im Gesetzentwurf - nicht zehn Minuten ab Afahrt, sondern zehn Minuten ab Eingang des Anrufs in der Leitstelle. Somit bleibt für die Fahrzeit ganz erheblich weniger Zeit.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg383152
    Datum27.01.2007 14:1594616 x gelesen
    Hallo forum, Hallo Peter,

    Geschrieben von Peter Schmid
    Ich plädiere schon seit längerem dafür, dass man auch Feuerwehren ohne hydr. RS mit Grundausstattung zur TH (Unterbaumaterial, Glasmanagement usw.) ausrüstet und ausbildet. Damit könnten schon viele Vorarbeiten erledigt und viel Zeit eingespart werden, bis das Fahrzeug mit HRS eintrifft. Wäre IMO wesentlich sinnvoller, als hinter jedem Misthaufen einen HRS zu stationieren.
    Kann man nur unterstreichen und propagieren. Leiter macht ein Hydraulischer Rettungssatz "mehr her" als Unterbaumaterial und Glasmanagement. Daher ist diese Material selbst bei den meisten Feuerwehren mit TH- VU Ausstattung zuwenig vorhanden, auch wird die Notwendigkeit meist nicht gesehen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383153
    Datum27.01.2007 14:1994779 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinonicht mit dem gleichen Erreichungsgrad - oder willst Du überall Feuerwachen bauen?!

    Ich habe drei Jahre (nebenberuflich) Brandschutzbedarfsplanung gemacht und sicher nicht ganz NRW mit HA-Wachen zugepflastert. ;-)

    Die Anzahl der Funktionen, die Hilfsfrist und der Erreichungsgrad können örtlich angepasst werden, keine Frage.

    Ich sagte, dass die gleiche Hilfsfrist für Stadt+Land konsequent ist. Mit einer Parallelität von Ereignissen hat das erst einmal gar nichts zu tun. In Gemeinden mit vielleicht 200 Einsätzen im Jahr ist nur eine Handvoll Einsätze im Sinne des AGBF-Schutzziels enthalten, da kommt ja wohl niemand auf die Idee, die gleiche Risikovorhaltung wie in einer Stadt mit 2000 Einsätzen zu fordern (oder zu bezahlen).

    Ich halte allerdings wenig davon, den Erreichungsgrad auf 50% zu senken. Dann lieber ein geringeres Schutzziel, das aber auch zu 90% erreicht wird. Soll heißen: Lieber 6 Funktionen in 10 Minuten in 90% der Fälle als 10 Funktionen in 8 Minuten in 50% der Fälle. Das ist dann ja fast wie "Münze werfen".


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz383166
    Datum27.01.2007 15:1994851 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Guido Lobermann die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent.Darauf baut auch die Feuerwehrverordnung in RLP auf, die in den einzelnen Risikoklassen einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und (Sonder)Geräten an der Einsatzstelle innerhalb der Einsatzgrundzeit (Stufe 1, 8 min.) fordert.

    Gruß
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz383168
    Datum27.01.2007 15:2794389 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoEs ist gängige Lebensweisheit, dass man auf dem Land zwar schon mal ruhiger lebt, aber ggf. auch einfacher (schneller) stirbt... (wer das nicht glaubt soll mal die gängige RD/NA/KH-Verteilung in Flächenstaaten angucken...)Damit hast du recht, die Problematik ist wohl allseits bekannt.

    Gruß
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383181
    Datum27.01.2007 16:0494804 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MischkerDarauf baut auch die Feuerwehrverordnung in RLP auf, die in den einzelnen Risikoklassen einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und (Sonder)Geräten an der Einsatzstelle innerhalb der Einsatzgrundzeit (Stufe 1, 8 min.) fordert.

    Und je nach Risiko eben mit unterschiedlichen Einsatzmitteln und Funktionen für die Ergänzungskomponenten.

    Wobei die 8 Minuten Einsatzgrundzeit IMHO sehr optimistisch sind. Ich schaffe es nicht, bereits mit Eintreffen an der EST bereits die wirkungsvolle Hilfe zu entfalten. Ich brauche immer etwas Erkundungs- und Entwicklungszeit. Das kommt mir beim Zeitansatz in RLP zu kurz.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz383185
    Datum27.01.2007 16:2094774 x gelesen
    Geschrieben von Guido LobermannWobei die 8 Minuten Einsatzgrundzeit IMHO sehr optimistisch sind. Ich schaffe es nicht, bereits mit Eintreffen an der EST bereits die wirkungsvolle Hilfe zu entfalten. Ich brauche immer etwas Erkundungs- und Entwicklungszeit. Das kommt mir beim Zeitansatz in RLP zu kurzDu darfst die Einsatzgrundzeit nicht mit der Hilfsfrist gleichsetzen.

    Die in Rheinland-Pfalz durch die Feuerwehrverordnung (FwVO) eingeführte Einsatzgrundzeit darf nicht mit der Hilfsfrist nach DIN 14011-9 verwechselt werden. Die Einsatzgrundzeit ist ein Teil der Hilfsfrist und umfasst lediglich die Ausrückezeit und Anfahrtszeit alarmierter Einheiten. Die Ausrückezeit und die Anfahrtszeit sind für eine örtliche Feuerwehreinheit in ihrem Ausrückebereich als konstant zu betrachten und fallen in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des kommunalen Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes in der Regel in den der Verbandsgemeinde. Gegenwärtig beträgt die durchschnittliche Ausrückzeit einer Freiwilligen Feuerwehr etwa 4 Minuten, so dass für die Anfahrtszeit ebenfalls 4 Minuten verbleiben.

    Der Einsatzgrundzeit von 8 Minuten zwischen Alarmierung und dem Eintreffen an der Einsatzstelle ist nicht willkürlich festgelegt worden; sie ergibt sich vielmehr aus dem chemisch-physikalischen Prozess des Brandverlaufes.

    Quelle


    Gruß
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383193
    Datum27.01.2007 17:0294520 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MischkerDu darfst die Einsatzgrundzeit nicht mit der Hilfsfrist gleichsetzen.

    Keine Sorge, das mache ich nicht.

    In der Einsatzgrundzeit RLP muss die Erkundungs- und Entwicklungszeit enhalten sein, weil nach der Einsatzgrundzeit die Hilfe wirksam werden soll. Ansonsten kann man sich das mit der wirksamen Hilfe sparen und vom Eintreffen der ersten Kräfte sprechen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz383197
    Datum27.01.2007 17:1394531 x gelesen
    Geschrieben von Guido LobermannIn der Einsatzgrundzeit RLP muss die Erkundungs- und Entwicklungszeit enhalten sein, weil nach der Einsatzgrundzeit die Hilfe wirksam werden soll. Ist sie aber eben nicht, dies wird auch so
    gelehrt (S. 7 und 8).

    Geschrieben von Guido LobermannAnsonsten kann man sich das mit der wirksamen Hilfe sparen und vom Eintreffen der ersten Kräfte sprechen.Im Prinzip hast du recht, ich hab´s mir ja auch nicht ausgedacht. ;-)


    Gruß
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    Autor ., Zürich / Zürich383251
    Datum27.01.2007 22:3894373 x gelesen
    10Minuten-Frist ohne Atemschutz.

    www.gvz.ch (Kantonale Feuerwehr, Feuerwehr 2000, Ortsfeuerwehr)

    Da steht:
    1. X + 5 Min. Ausrücken der ersten Feuerwehrleute ab Feuerwehrgebäude
    2. X + 10Min. Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges mit Atemschutzgeräten auf dem Schadenplatz
    3. X + 15Min. Eintreffen des ersten Tanklöschfahrzeuges auf dem Schadenplatz
    4. X + 30Min. Eintreffen der Stützpunktfeuerwehr auf dem Schadenplatz

    X ist die Alarmierung. Tja, wieso machen es die Bayern net so wie die Zürcher?
    Innert 10 Min. muss das erste Atemschutzzeugs am Einsatzort stehen.

    (Und wir haben teilweise Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern, wos nicht mal 20 Feuerwehrleutchen gibt!)

    Alex


    Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern384714
    Datum06.02.2007 09:3994266 x gelesen
    Hallo,

    hier mal eine Überischt über das weitere Prozedere...

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429606
    Datum26.09.2007 08:3394648 x gelesen
    Hallo,

    Der Ministerrat hat gestern den Entwurf zur Änderung des BayFwG beschlossen. Nach durchgeführter Verbandsanhörung wird der Gesetzentwurf jetzt zur weiteren Behandlung an den Landtag weitergeleitet.

    Näheres in der Pressemitteilung, ab Seote 6


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429609
    Datum26.09.2007 09:0494426 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerl Der Ministerrat hat gestern den Entwurf zur Änderung des BayFwG beschlossen. Nach durchgeführter Verbandsanhörung wird der Gesetzentwurf jetzt zur weiteren Behandlung an den Landtag weitergeleitet.

    Hallo Magnus,

    das hat Noch-Innenminister Dr. Beckstein auch so auf der Verbandsversammlung in Bad Gögging gesagt.
    Aber, bis das neue Gesetz alle Hürden im Landtag genommen hat und in Kraft tritt, kann noch eine gehörige Zeit vergehen. Seitens des LFV Bayern gibt es noch einige Änderungswünsche und die verschiedenen Parteien können auch noch eingreifen.
    Außerdem gibt es bis zum Winter nicht mehr viele Sitzungen im Landtag wg. des Kabinettswechels.
    Ich gehe davon aus, dass das neue Gesetz erst im Sommer 2008 in Kraft tritt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429610
    Datum26.09.2007 09:1294718 x gelesen
    In der Tat wirds noch ein Weilchen dauern, immerhin geht was voran...

    Der weitere Weg ergibt sich aus dem üblichen Gesetzgebungsverfahren:
    - Nach der Verbandsanhörung geht der Gesetzesentwurf wieder in das Kabinett,
    - anschließend zur 1. Lesung in den Bayerisches Landtag,
    - dieser wird den Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse verweisen.
    - Abschließend geht der Gesetzentwurf dann zur Beschlussfassung in zweiter Lesung
    nochmals in den Bayerischen Landtag.

    steht hier.


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern429611
    Datum26.09.2007 09:2294641 x gelesen
    Hallo Anton

    Geschrieben von Anton KastnerSeitens des LFV Bayern gibt es noch einige Änderungswünsche

    ??? Ich dachte (so steht es auch in der Veröffentlichung) die Verbandsanhörung ist schon gelaufen???
    Ich war heuer nicht auf der Delegierten-Versammlung. Gab es das was von Seiten Weinzierl?
    Quasi "Bad-Gögging-News" zum neuen BayFwG.
    Auf der Homepage steht noch nicht viel dazu.

    Aus meiner hauptberuflichen Tätigkeit bei einer großen bay. HiOrg :-) weiß ich, dass die Novellierung des BayRDG für den 1.1.08 erwartet wird. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass da das BayFwG viel später kommen wird.
    Da will unser zukünftige Ministerpräsident sicher noch klar Schiff machen, bevor er wechselt.

    Wie gesagt alles nur Vermutungen, Hoffnungen, Gerüchte...... aber wenn der politische Wille mal soweit definiert ist, wie mit einem Kabinettsbeschluß, kann das auch ganz schnell gehen.

    Schau mer mal

    Jörg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern429612
    Datum26.09.2007 09:2694295 x gelesen
    Hallo Magnus

    Bitte belehr mich, wenn ich falsch liege....

    aber sind wir aktuell nicht vor der "1. Lesung im Landtag" ?

    Kabinettsbeschluß war doch nun, Verbandsanhörung lt. Veröffentlichung auch?!

    Gruß
    Jörg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429613
    Datum26.09.2007 09:3794301 x gelesen
    Hallo Jörg,

    du liegst richtig!

    - Nach der Verbandsanhörung (das war im April) geht der Gesetzesentwurf wieder in das Kabinett (das war gestern)
    - anschließend zur 1. Lesung in den Bayerisches Landtag, <---- hier sind wir
    - dieser wird den Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse verweisen.
    - Abschließend geht der Gesetzentwurf dann zur Beschlussfassung in zweiter Lesung

    Bin auch gespannt, wie lange es noch dauern wird...


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429619
    Datum26.09.2007 10:3494449 x gelesen
    Hallo Jörg,

    von Seiten des LFV Bayern gibt es noch etliche Änderungswünsche, da nicht alle Forderungen aus der Verbandsanhörung in den Gesetzentwurf eingegangen sind.
    Innenminister Dr. Beckstein sagte aber zu, dies in einem Gespräch zwischen seinen Ministerialbeamten und dem LFV zu klären.
    Was genau die Änderungswünsche des LFV sind, weiß ich aber auch nicht mehr genau.

    Schaun mer mal.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429624
    Datum26.09.2007 10:4794325 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerWas genau die Änderungswünsche des LFV sind, weiß ich aber auch nicht mehr genau.

    Etwas mehr dazu in der Stellungnahme des LFV vom 23.05.07 klick


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern457699
    Datum25.01.2008 10:1494586 x gelesen
    Hallo:

    Aktueller Stand:


    Der Gesetzentwurf hat am 24.01.08 den Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit passiert (Bericht)
    passiert und am 30.01.08 findet die zweite Lesung im Plenum statt.

    Zusammenfassen finden man alle Infos hier


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern458936
    Datum30.01.2008 15:0094392 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerl...und am 30.01.08 findet die zweite Lesung im Plenum statt.


    Wer Zeit und Lust hat, kann sich das ganze sogar heute gegen 17:00 unter http://www.bayern.landtag.de/ live anschauen oder später die Aufzeichung "reinziehen"...


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern458985
    Datum30.01.2008 19:0294272 x gelesen
    der entsprechende TOP wurde wegen Zeitmangels vertagt!


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern463512
    Datum14.02.2008 18:5294497 x gelesen
    Hallo,

    der Gesetzentwurf wurde (mit einigen "kleinen" Änderungen) heute in der zweite Lesung vom Bayerischen Landtag verabschiedet und tritt am 01.03.08 in Kraft.
    Die "Harten" können sich die Lesung
    hier noch mal zu Gemüte führen


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern463549
    Datum14.02.2008 20:3094320 x gelesen
    Hi Magnus

    hast du den Link für die "Änderungen" nochmal. Funktioniert nicht.

    Danke Jörg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY463564
    Datum14.02.2008 21:0694342 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Raberhast du den Link für die "Änderungen" nochmal.

    Hallo Jörg,

    das steht auch noch in der aktuellen Brandwacht.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern463569
    Datum14.02.2008 21:1494337 x gelesen
    Hallo Anton

    Ja, habs gefunden. Ich sollte doch nicht nur die bunten Bilder in der Zeitung anschauen :-)

    Dank dir, schöne Grüße in die Oberpfalz

    Jörg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern463576
    Datum14.02.2008 21:3194339 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Raberhast du den Link für die "Änderungen" nochmal.
    Versuch 2


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY463595
    Datum14.02.2008 21:5794266 x gelesen
    Hallo Jörg,

    kein Problem. Schau mir jetzt noch nebenbei den Club an, wie er in Lissabon spielt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern463649
    Datum15.02.2008 08:0294416 x gelesen
    Hallo,

    auch auf den Seiten des LFV werden die Änderugnen Zusammenfassend genannt.


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern463712
    Datum15.02.2008 12:4794519 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Magnus Hammerlauch auf den Seiten des LFV werden die Änderugnen Zusammenfassend genannt.

    Und wurden heute nacht auch per E-mail verschickt. Von wegen Servicewüste Deutschland ;-)


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern463781
    Datum15.02.2008 16:2394383 x gelesen
    In weiten Teilen kann ich mit dem neuen Bayer. Fw Gesetz auch leben, doch es hat auch einen ganz großen Nachteil aus Sicht der WFen.

    Unsere Freunde von den BFen haben sich dabei das Recht verschafft auch auf dem räumlichen Zuständigkeitsgebiet der WF die Einsatzleitung einzufordern. Da sind fachliche Zweifel angebracht ob das auch gut geht, wenn der ZF der BF ohne betriebsspezifische Kenntnisse (und auf Grund seines Ausbildungsganges oftmals auch ohne spezifische Fachkenntnisse) nun "mutig" Einsatzbefehle gibt.

    Mal ein paar denkbare Beispiele:
    1) Brand auf dem Flughafen. Bisher Hoheitsgebiet der WF (Flughafenfeuerwehr). Nun kommt die BF und kann de jure die EL beanspruchen. Meint dann der EL der BF ohne jegliche Flugzeugbranderfahrung und Ausbildung er kann es besser als die WF ???
    2) Laborbereich und Reinräume in der Industrie/Forschung. Die WF wußte genau was dort machbar und sinnvoll ist. Das Wissen hat die normale BF definitiv nicht - darf aber jetzt die EL übernehmen.
    3) Chemischer betrieb. Es kommt die BF. Zeige mir mal einen Chemieingenieur unter den EL der BFen, der sich zufällig exakt mit den Verhältnissen "vor-Ort" auskennt.

    Warten wir mal ab, wie es in der Praxis gelebt wird. Spätestens wenn im Zeichen von Hahnkämpfen und Profilierungen der EL einer BF es glaubt besser zu wissen und falsche Einsatzbefehle gibt kann es zur sehr spannenden Frage der Schadensersatzklage kommen.

    Um Mißverständnissen gleich vorzubeugen. BFen machen einen sehr guten Job - aber sie kennen zwangsweise nur ihr übliches Einsatzspektrum, nicht aber den industriellen Bereich mit seinen Sonderbedingungen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern463813
    Datum15.02.2008 17:3294443 x gelesen
    Servus,

    ist mir schon klar, dass die jeweilige WF in Ihrem Bereich die Spezialisten sind.
    IMO solltet Ihr (=die Werkfeuerwehren) im Vorfeld mit der jeweiligen BF (wird ja vermutlich nur eine sein) den Fall klären und eine Verbindlich anzuwendende Lösung suchen.


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken463918
    Datum16.02.2008 01:5494297 x gelesen
    Ich sehe es so:

    Erstens: Wozu gibt es Werkfeuerwehren? Ich bin mal gespannt, worin ihr weiterer Nutzen besteht.

    Zweitens: Ich las: "Die WF soll nun auf die BF zugehen." Verzeihung...aber wer will was von wem? Ist das nicht die zentrale Frage?

    Drittens: Haben die Kollegen der WF von der ganzen gesetzlichen Entwicklung nichts gewußt? Das vermag ich kaum zu glauben! Warum ist es nun doch so gekommen?

    Viertens: Hat jemand außer dem Gesetzentwurf und / oder der euphorischen Erklärung des LFV überhaupt die Endfassung des neuen BayFwG schonmal gesehen? Möglicherweise mit diversen Durchführungsbestimmungen gar?

    Vielleicht sollte man das erstmal abwarten - und lesen.

    Ich meine: Die Frage der Haftung bei einsatztaktischen Fehlern aufgrund Unkenntnis des Betriebes und der notwendigen Betriebsabläufe wird sich von ganz alleine erledigen.

    Wer etwas will - WENN er will - , muß auch die Folgen tragen...muß jeder von uns im täglichen Leben auch.

    Ich bin jedoch fest davon überzeugt, daß diejenigen, die die Einsätze (zukünftig) leiten (müssen), sich die gleiche Frage stellen: "Wie soll ich Einsatzbefehle geben, ohne Bescheid zu wissen, wo ich bin..."

    Ich lasse mich überraschen, was sich tatsächlich ändern wird. :o)


    Klaus Düdder
    -------------------
    Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRene8 S.8, Rosenheim / Bayern468401
    Datum06.03.2008 10:3494437 x gelesen
    Also das geänderte BayFwG ist am 01.03.2008 in Kraft getreten. Wir haben am Dienstag die neue Fassung per Mail als PDF erhalten. Evtl. kann das jemand hier in den Threadcontainer online stellen. >> PN

    MkG aus dem Süden


    ... mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Süden.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY468409
    Datum06.03.2008 11:1294357 x gelesen
    Hallo,

    gibt es das neue FwG schon irgendwo in Schriftform oder als Datei. Ich würde das für unser HP der Feuerwehr benötigen.

    Danke


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg468413
    Datum06.03.2008 11:2794258 x gelesen
    hallo,

    ist ab sofort im Downloadbereich von www.FEUERWEHR.de verfügbar und auch hier im Threadcontainer verlinkt.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRene8 S.8, Rosenheim / Bayern468414
    Datum06.03.2008 11:3194314 x gelesen
    Danke fürs online stellen....

    MkG aus dem Süden


    ... mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Süden.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW468449
    Datum06.03.2008 15:4694342 x gelesen
    Hallo zusammen,

    darf ich als "Nicht-Bayer" eine ketzerische Frage stellen ?

    Wie ist Artikel 7 des Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) zu verstehen:


    1Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem
    Gesetz nichts anderes ergibt. 2Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab
    vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren
    Gefahrenzone herangezogen werden.


    Dürfen die Feuerwehranwärter ab 16 Jahren nun, wenn sie dann am Einsatz teilnehmen würden,
    nur noch bei "Einsätzen zu Hilfeleistungen" [...und nicht mehr bei "Einsätzen zu Bränden"...]
    eingesetzt werden ?

    Ich weiss wohl was gemeint ist, finde jedoch ich diese Formulierung "bei Einsätzen zu Hilfeleistungen"
    etwas missverständlich - oder ?

    meint

    Michael


    >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern468472
    Datum06.03.2008 17:1594208 x gelesen
    Hallo!
    bisher hat eher der Satz teil nach dem "...bei Einsätzen zu Hilfeleistungen" zu Diskussionen geführt.

    Geschrieben von Michael KronenbergIch weiss wohl was gemeint ist
    Dann ist es ja gut!


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt