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ThemaEinsatzkosten 'Kyrill'14 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 N.8, Geseke / NRW382489
Datum23.01.2007 21:247677 x gelesen
Hallo ich habe eine Frage zu den Sturmeinsätzen der vergangenen Tage.
Sind die Einsätze in zusammenhang mit dem Sturm (Baum auf Straße/ Dachpfannen drohen auf Gehweg zu fallen ) Kostenpflichtig oder nicht?
Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
mkg Florian


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW382491
Datum23.01.2007 21:336166 x gelesen
Geschrieben von Florian NagelmeierSind die Einsätze in zusammenhang mit dem Sturm (Baum auf Straße/ Dachpfannen drohen auf Gehweg zu fallen ) Kostenpflichtig oder nicht?

Nach meiner Rechtsauffassung nicht. War schlieslich höhere Gewalt und wem soll man dann eine Rechnung schicken?

Gruß

Dirk


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AutorHauk8e S8., Dortmund / NRW382494
Datum23.01.2007 21:476248 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyNach meiner Rechtsauffassung nicht. War schlieslich höhere Gewalt und wem soll man dann eine Rechnung schicken?

Dem Eigentümer: Dem werden die entstandenen Kosten dann durch die Gebäudeversicherung ersetzt.

Grüße, Hauke


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AutorFlor8ian8 N.8, Geseke / NRW382497
Datum23.01.2007 21:526086 x gelesen
Ja, aber bei dem Beispiel Dachpfannen, ist da nicht normaler weise der Eigentümer selbst für verantwortlich den Gefahrenbereich (Gehweg ect.) abzusperren und dann einen Dachdecker zu informieren? Oder ist es dann auch unsere Aufgabe die Gefahr zu beheben??
gruss florian


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382500
Datum23.01.2007 22:076100 x gelesen
Geschrieben von Hauke SpethGeschrieben von Dirk BrokatzkyNach meiner Rechtsauffassung nicht. War schlieslich höhere Gewalt und wem soll man dann eine Rechnung schicken?

Dem Eigentümer: Dem werden die entstandenen Kosten dann durch die Gebäudeversicherung ersetzt.


Sicher, ist das nicht für uns ein Elementarschaden und damit ohne Abrechnung?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW382504
Datum23.01.2007 22:345966 x gelesen
Geschrieben von Hauke Speth Dem werden die entstandenen Kosten dann durch die Gebäudeversicherung

Jep dies betrifft aber nur seine eigenen Schäden und nicht den Einsatz der Feuerwehr. Ich weiss aber nicht wie es bei aufwendigen Einsätzen aussieht (Dach halb weg etc..) könnte mir vorstellen das zumindest die Materialkosten von der Versicherung ersetzt werden.

Gruß

Dirk


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW382507
Datum23.01.2007 22:426074 x gelesen
Geschrieben von Florian NagelmeierJa, aber bei dem Beispiel Dachpfannen, ist da nicht normaler weise der Eigentümer selbst für verantwortlich den Gefahrenbereich (Gehweg ect.) abzusperren

Also für mich war es, nach den ganzen Warnungen im Vorfeld, sowieso unverständlich wieso sich der Bürger an und für sich überhaupt noch auf die Strasse getraut hat. Ich wüsste was ich jemanden erzählen würde wenn er eine Dachpfanne von meinem Haus auf dem Kopf bekommen hätte. "Idiot selber Schuld" Basta !

Gruß

Dirk


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AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW382509
Datum23.01.2007 22:516070 x gelesen
Nabend!

Dafür sind doch die ganen Unwetterwarnung gedacht.

Aber mir ist das persönlich aufgefallen wieviele "Katastrophengeile" unterwegs waren.
Und dann heulen sie rum weil sie einen Baum auf`s Auto bekommen haben!

Soll echt passiert sein, weiss nur net wo genau!


MfG

AB

Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen382513
Datum23.01.2007 23:036092 x gelesen
Geschrieben von Hauke SpethDem Eigentümer: Dem werden die entstandenen Kosten dann durch die Gebäudeversicherung ersetzt.

Welche seltener Glanz in dieser Hütte ;-)

Nach welcher Nr. von § 41 II FSHG macht Ihr denn das?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382514
Datum23.01.2007 23:146156 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoSicher, ist das nicht für uns ein Elementarschaden und damit ohne Abrechnung?

Hmmm... Elementarschaden ist für die Feuerwehr nicht das entscheidende Stichwort. Das ist mehr was für Versicherungen.
Man beachte, selbstverständlich das es hier um Landesrecht geht!
Für NRW (in den meisten Bundesländern sehr ähnlich):

1. Frage Schadenfeuer, Unglücksfall, öffentlicher Notstand?
Wenn nein: Kann die Gemeinde das in Rechnung stellen
Wenn ja: grundsätzlich keine Kosten.

2. Frage: liegt ein Ausnahmetatbestand vor?
-> vorsätzliche Herbeiführung
-> Gefährdungshaftung? z.B. Halterhaftung
-> weitere Tatbestände aus § 41 FSHG die nicht in Betracht kommen.

Letztlich gibt es nur Geld, wenn die 1. Frage mit "nein" beantwortet. Dann muss man sich aber fragen, warum die Feuerwehr dort überhaupt tätig geworden ist, wo es doch kein "Einsatz" der Feuerwehr war. Das ist zwar möglich, aber bei 100 offenen Einsatzstellen schwierig zu rechtfertigen.
Für den Fall, dass man als Feuerwehr die Situation nicht als Einsatz nach § 1 FSHG behandeln will, sollte meines Erachtens immer einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit geben, bevor man los legt. Letztlich muss dem Bürger klar sein, dass er gerade einen kostenpflichtigen Werk- oder Dienstvertrag abschlließt und keinen kostenlosen Feuerwehreinsatz beansprucht.

Für die Situationen nach Frage 2 braucht es den Hinweis nicht zwingend, weil die Feuerwehr bei Einsätze im Sinne von § 1 FSHG zwingend tätig werden muss.

Gruß
Sven


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW382517
Datum23.01.2007 23:286078 x gelesen
Geschrieben von Alexander BalkeUnd dann heulen sie rum weil sie einen Baum auf`s Auto bekommen haben!

Ich habe an diesem Tag/Nacht alles mögliche gesehen, Joger, Hundegassiführer, Radfahrer, Jugendliche die drausen waren weil der Fernseher nicht mehr funktioniert hat etc..Hätte ich nicht auf einem Fahrzeug gessen wüsste ich wo ich gewesen wäre, Zuhause schön auf der Couch und aufpassen das das Haus nicht wegfliegt!

Da kann man nur den Kopfschütteln.

Gruß

Dirk


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AutorJan 8S., Wallenhorst / 382519
Datum23.01.2007 23:366031 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sven Tönnemann1. Frage Schadenfeuer, Unglücksfall, öffentlicher Notstand?

Hier wird das unter Notstand verbucht - somit kostenfrei. Wobei wir es in vielen Fällen auch haben bei Absperren bewenden lassen.

Mal abgesehen von rechtlichen Fragen darf man den PR-Effekt nicht unterschätzen. Wenn ich tatsächlich Donnerstag abend jedem erst einmal die Kosten ausgerechnet hätte, hätte ich Bodyguards gebraucht...

Grüße, Jan


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen382521
Datum24.01.2007 00:236047 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyZuhause schön auf der Couch und aufpassen das das Haus nicht wegfliegt!

Hätte ich auch gern gemacht, nur war um 19:30 Elternsprechtag in der Schule (wichtig wegen Empfehlung weiterführende Schule usw.). Die Kinder wurden bei uns bereits um 12:30 nach Hause gejagt, aber wenns Papa/ Mama erwischt iss ja egal.
Einen Papa bei uns im Landkreis hat dieses widersinnige Verhalten der Schulen das Leben gekostet, der hat brav um 17:XY die Tochter zur Schulveranstaltung!!?? gebracht. Als er dann noch Verwandte besuchen wollte ist ihm ne Pappel auf Autodach gekracht, mitten in Hildesheim, 2 Verletzte ein Toter.
Kehrwieder am Sonntag
Folge: Feuerwehr und Polizeieinsatz unter Pappeln bei Orkan. Eine ist da noch umgefallen, zum Glück daneben.


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW382576
Datum24.01.2007 11:046020 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesHätte ich auch gern gemacht, nur war um 19:30 Elternsprechtag in der Schule (

Ja das ist das Problem mit dem denken.
Mich hatte um ca. 15 Uhr auch ein Elternteil in der Feuerwache angerufen und gefragt wegen Jugendfeuerwehr Übung am Abend. Meine erste Aussage (aus dem Bauch raus) war das diese stattfindet (zu diesem Zeitpunkt hielt sich der Wind noch im Rahmen). Nach genaueren überlegen und Erörterung der Unwetterwarnung + Rücksprache mit den JFW wurde dann entschieden diese am besten ausfallen zu lassen. So wurde es dann auch gemacht, da wir der Meinung waren an diesem Tag niemanden unnötig aus dem Haus zu jagen.

Geschrieben von Dirk WulfesAls er dann noch Verwandte besuchen wollte

Die Frage ist hierbei ob er die Verwandten nicht trotzdem besucht hätte und dies vielleicht mit Tochter? Hätte, wäre, würdste ist immer mühselig. Ausserdem ist jeder selbst seines Glückes Schmied, man hätte (da ist es wieder) auch einen Arsch in der Hose haben können und sagen schei... auf die Schule, wir bleiben alle Zuhause!


Gruß

Dirk


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