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ThemaTHW-Dein Freund und Helfer???105 Beträge
RubrikTHW
Infos:
  • LKW-Kontrolle an der A1
  •  
    AutorMöll8er 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen382781
    Datum25.01.2007 10:3247355 x gelesen
    Hallo Miteinander!

    Gestern abend auf ZDF.reporter: LKW-Kontrolle auf der A1. Mehrere LKW´s wurden aus dem Verkehr gezogen, weil sie schwerwiegende Mängel hatten. Auf der Hompepage (Einsatzbericht auf der Homepage) ist zu lesen, dass die LKW´s in der Unterkunft (!) des THW´s von einem THW-Mitglied überprüft wurden und anschließend auch stillgelegt wurden.

    Auch im Fernsehbeitrag war zu sehen, wie jemand in THW-JAcke die Nummerschilder vom LKW abschraubt!

    Seit wann ist denn das THW eine Arte Ersatzpolizei?? Ich als LKW-Fahrer würde ziemlich genervt sein, wenn mir das THw, die ich bisher zu den guten gezählt habe, plöätzlich Kennzeichen von meinem LKW schraubt und meinen LKW in ihrer Unterkunft überprüft!!!

    Was haltet ihr davon? Ich zumindest finde es eine ausgesprochene Schweinerei! Ist das schon Prostitution??

    Gruß
    Roland


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern382782
    Datum25.01.2007 10:3742579 x gelesen
    Hallo Roland

    Geschrieben von ---dem von dir genannten Einsatzbericht--- Unser Schirrmeister tauschte in dieser Nacht allerdings den Einsatzanzug gegen seinen TÜV-Kittel und war so im offiziellen Auftrag gemeinsam mit einem Kollegen hauptberuflich an der Kontrolle beteiligt.


    Vielleicht des Rätsels Lösung?

    Grüße
    Magnus


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen382783
    Datum25.01.2007 10:3842523 x gelesen
    Einen entspannten guten Morgen.

    Geschrieben von Möller RolandWas haltet ihr davon? Ich zumindest finde es eine ausgesprochene Schweinerei! Ist das schon Prostitution??

    Entspann dich erstmal.

    Das das THW im Rahmen der Amtshilfe bei Großkontrollen tätig wird, ist weder neu noch selten. Und in meinen Augen ist es auch völlig in Ordnung.

    Davon mal abgesehen, halte ich die Aussage von "gut" oder "böse" (in Bezug auf die Polizei) für mindestens kindisch, eher noch für eine Frechheit.

    Diese Kontrollen sind schliesslich keine Schickane, sondern sie schützen im Zweifelsfall Dich oder mich vor Rollenden Zeitbomben. Du hast den Bericht doch gesehen, bei WEM die die Kennzeichen abschrauben mussten. Da brauch keiner von Polizeischikane oder Abzocke zu sprechen...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorDani8el 8B., Nauheim / Hessen382784
    Datum25.01.2007 10:3842520 x gelesen
    In dem Einsatzbericht steht aber auch das ein Mitglied des THW in seiner normalen Arbeitsfunktion als TÜV Mitarbeiter beteiligt war. Somit dürfte das THW lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben.

    Geschrieben von THW RemscheidUnser Schirrmeister tauschte in dieser Nacht allerdings den Einsatzanzug gegen seinen TÜV-Kittel und war so im offiziellen Auftrag gemeinsam mit einem Kollegen hauptberuflich an der Kontrolle beteiligt.


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW382785
    Datum25.01.2007 10:3942420 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Möller RolandWas haltet ihr davon?Nichts. Diese Aktion rückt das THW in ein falsches Licht. Außerdem würde ich mir mit meinem LKW nur von der Polizei sagen lassen, wo ich hinfahren muss. Ich habe von den Gesetzen keine Ahnung. Aber ich bezweifel einfach mal, dass das keine Aufgabe des THWs ist.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)382786
    Datum25.01.2007 10:4042400 x gelesen
    Geschrieben von Möller Rolanddass die LKW´s in der Unterkunft (!) des THW´s

    Wiso auch nicht, wenn in der Nähe und ausgestattet.

    Geschrieben von Möller Rolandvon einem THW-Mitglied überprüft wurden und anschließend auch stillgelegt wurden

    In seiner hauptberuflichen Funktion als Tüv-Prüfer...

    (Alle Infos aus dem verlinkten Einsatzbericht)


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein382787
    Datum25.01.2007 10:4142391 x gelesen
    Moin Roland,

    von einem THW-Mitglied überprüft wurden und anschließend auch stillgelegt wurden.

    Das THW-Mitglied ist hauptberuflich beim TÜV beschäftigt:

    Geschrieben von THW: Unser Schirrmeister tauschte in dieser Nacht allerdings den Einsatzanzug gegen seinen TÜV-Kittel und war so im offiziellen Auftrag gemeinsam mit einem Kollegen hauptberuflich an der Kontrolle beteiligt.


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    Brandschutzerziehung
    LZG Kreis Plön
    meine Tochter

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS382788
    Datum25.01.2007 10:4742349 x gelesen
    Hallo!

    Was ist daran so verwerflich? Die Polizei ordnet eine Maßnahme an, das THW kann diese durchführen und macht es folglich auch.

    Die Feuerwehr ist genauso Erfüllungsgehilfe, soweit sie es denn leisten kann und keine Eigengefährdung gegeben ist (Tür öffnen, Kampfhund einfangen etc.)

    Nicht zu vergessen ist m.E. der recht skandalöse Vorgang, dass die OV gezwungen sind, einen Teil ihrer laufenden Kosten durch Auftragsarbeiten einzutreiben. Das gehört sich nicht, wenigstens nicht in dem Umfang.

    Begriffe wie gut und böse, Schweinerei und Prostitution sind recht heftig. Nicht das THW bricht das Recht, sondern diejenigen, die mit Schrott durch die Gegend fahren. Und wenn man so hört und sieht (der OV hier unterstützt auch solche Kontrollen), wird einem Angst und Bange.


    Passt auf euch auf !

    Jan

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    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg382791
    Datum25.01.2007 11:0542285 x gelesen
    Hallo.

    Geschrieben von Möller Rolandist zu lesen, dass die LKW´s in der Unterkunft (!) des THW´s

    Ist nach meinen Informationen nicht selten, das genauere technische Kontrollen von Fahrzeugen ,wenn der "Befund" es erfordert, dann unter anderem auch in THW-Fahrzeughallen durchgeführt werden.
    z.B. Kontrolle auf BAB durch Polizei,Ausleuchten durch THW, bei erkannten Mängeln Abfahrt zum nahegelegenen THW OV, dort wartet dann schon der nette Herr von TÜV/Dekra usw.

    Find ich auch für ne Bundesanstalt nichts verwerfliches dran, solch hoheitliche Aufgaben zu unterstützen.
    Das solche Kontrollen berechtigt sind, sieht man spätestens nach 20 min Autobahnfahrt(besonders Ost-West und umgekehrt)

    MFG
    Marc Wille


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz382793
    Datum25.01.2007 11:2842414 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Möller RolandGestern abend auf ZDF.reporter: LKW-Kontrolle auf der A1. Mehrere LKW´s wurden aus dem Verkehr gezogen, weil sie schwerwiegende Mängel hatten. Auf der Hompepage (Einsatzbericht auf der Homepage) ist zu lesen, dass die LKW´s in der Unterkunft (!) des THW´s von einem THW-Mitglied überprüft wurden und anschließend auch stillgelegt wurden.

    Ja und? Hab den Beitrag nicht gesehen, aber:
    Haben LKW schwere Mängel, dann gehören sie sofort aus dem Verkehr gezogen. Da sind erstmal viele Mittel Recht, bevor es kracht und Leute dabei umkommen, weil mal wieder einer ohne Bremsen mit einem 40-Tonner unterwegs war...

    Wie sich ja in anderen Beiträgen hier herausgestellt hat, war das THW-Mitglied hauptberuflich TÜV-Prüfer, also in sofern auch ok. Er hatte bestenfalls den falschen Kittel an.

    Geschrieben von Möller RolandAuch im Fernsehbeitrag war zu sehen, wie jemand in THW-JAcke die Nummerschilder vom LKW abschraubt!

    Und? Soll der für's Nummernschild-Abschrauben eine andere Jacke anziehen? Damit das Fahrzeug vor Ort stillgelegt wird, muss schon was ganz erhebliches vorliegen. Da ist aufregen über denjenigen, der die Schilder abschraubt, eher Fehl am Platze. Die Frage nach dem Warum wäre da wichtiger.

    Geschrieben von Möller RolandSeit wann ist denn das THW eine Arte Ersatzpolizei?? Ich als LKW-Fahrer würde ziemlich genervt sein, wenn mir das THw, die ich bisher zu den guten gezählt habe, plöätzlich Kennzeichen von meinem LKW schraubt und meinen LKW in ihrer Unterkunft überprüft!!!

    Ich sehe hier keine Ersatzpolizei. Das THW hat nur der Polizei geholfen, so wie es sich für die BOS untereinander gehört. Der Dienst war zudem sicherlich nicht umsonst.
    Auch wenn jetzt der TÜV-Prüfer (der ja auch keine Ersatzpolizei ist) eine THW-Jacke an hatte, wird dadurch nicht das THW zur Ersatzpolizei. Zur Verwiegung potenziell überladener Fahrzeuge werden auch private LKW-Waagen benutzt, ist dann der Eigentümer auch eine "Ersatz-Polizei"?

    Von "Gut" und "Schlecht" zu reden ist hier völlig Fehl am Platze. Ist der "Gute" denn derjenige, der absolut verkehrsuntaugliche Fahrzeuge weiter auf der Straße fahren läßt? Oder der, der solche technischen Wracks (oft auch zur Freude des Fahrers, denn der bekommt erst dann die Reparatur durch seine Firma erlaubt) aus dem Verkehr zieht? In diesem Sinne läuft deine Auffassung meiner Meinung nach leider völlig aus der Spur.

    Geschrieben von Möller RolandWas haltet ihr davon? Ich zumindest finde es eine ausgesprochene Schweinerei! Ist das schon Prostitution??

    Was ich davon halte? Ich begrüße es, dass Fahrzeuge mit erheblichen technischen Mängeln aus dem Verkehr gezogen werden. Und wenn dafür auch das Material des THW gegen Aufwandsentschädigung eingesetzt wird, ist das auch vertretbar, solange sich das im Rahmen hält. Wenn das ein Dauerzustand werden sollte, müßte eben die Polizei entsprechendes Material vorhalten.

    Gruß,
    Michael


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen382794
    Datum25.01.2007 11:3042271 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Möller RolandIch als LKW-Fahrer würde ziemlich genervt sein, wenn mir das THw, die ich bisher zu den guten gezählt habe, plöätzlich Kennzeichen von meinem LKW schraubt und meinen LKW in ihrer Unterkunft überprüft!

    Wer sind denn dann die Bösen, wenn das THW vorher zu den guten gehörte und jetzt zu den bösen?

    Geschrieben von Möller RolandWas haltet ihr davon?
    Von Deiner Wortwahl? Nix ;)

    MfG

    Ingo


    --



    - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg -


    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 382796
    Datum25.01.2007 11:3342301 x gelesen
    Geschrieben von Möller RolandIch als LKW-Fahrer
    bisher zu den guten gezählt
    plöätzlich Kennzeichen von meinem LKW schraubt

    Geschrieben von Möller Rolandweil sie schwerwiegende Mängel hatten

    Du meinst deine Kritik hoffentlich nicht ernst oder?
    (mal abgesehen davon, dass es ja überhaupt nicht das THW war)

    Aber du hast recht Sauerei. Jetzt werden schon THW Garagen genutzt um in kurzer Zeit möglichst viele LKWs mit schwerwiegenden Mängel aus dem Verkehr zu ziehen. Würde mich als LKW Fahrer bestimmt auch stören.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein382802
    Datum25.01.2007 12:2142300 x gelesen
    Den vorbeugenden Brandschutz finde ich auch eine Sauerei! :-)


    Alles wird gut! (meistens)

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382804
    Datum25.01.2007 12:2842233 x gelesen
    Hallo zusammen

    Geschrieben von Sven KellerAber du hast recht Sauerei. Jetzt werden schon THW Garagen genutzt um in kurzer Zeit möglichst viele LKWs mit schwerwiegenden Mängel aus dem Verkehr zu ziehen. Würde mich als LKW Fahrer bestimmt auch stören.

    Wir wurden mal vor ein paar jahren zu einem Einsatz gerufen, wo ein Osteuropäischer LKW Fahrer sein Gaspedal mit Drahd fest gebunden hatte, dass er es nich treten muss. Zu Dumm nur, dass sich der Draht nicht lösen lies, als die Pol. in angehalten hatte.
    Der Werte Herr bekamm dann glaube ich Herzrasen, während der Motor in höchsten Drehzahlbereichen Schnurrte ....
    Wir wurden gerufen um den Fahrzeugmotor aus zu machen, Quasi, das Fahrzeug im warsten Sinn des Wortes still zu legen ....

    Ich hoffe diese Art der Amtshilfe fürt jetzt nicht zur Verurteilung der Feuerwehr .....wie kann man nur ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds382805
    Datum25.01.2007 12:2842248 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Möller RolandMehrere LKW´s wurden aus dem Verkehr gezogen, weil sie
    schwerwiegende Mängel hatten.

    würde es dir besser gefallen, wenn LKW mit schwerwiegende Mängeln weiterfahren würden?
    Wenn die Polizei LKWs zum Stilllegen in eine THW-Unterkunft lotst, dann hat der Fahrer es doch besser als wenn es auf einem dunklen Rastplatz an der BAB passiert.

    Gruß JE


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland382813
    Datum25.01.2007 12:5242293 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Möller RolandIch als LKW-Fahrer würde ziemlich genervt sein, wenn mir das THw, die ich bisher zu den guten gezählt habe, plöätzlich Kennzeichen von meinem LKW schraubt und meinen LKW in ihrer Unterkunft überprüft!!!

    Wow. Ganz plötzlich? Ohne Vorwarnung?
    Lass uns aber mal schauen WER die Kennzeichen abgeschraubt bekommen haben könnte: Da war vielleicht einer der auf Reifen gefahren ist wo schon der Draht rausgeschaut hat, wo die Bremsen überhaupt nicht gingen, tragende Teile durchgerostet waren usw. Da wär ich als LKW-Fahrer vermutlich auch genervt....hat doch immerhin die letzten 30.000km gehalten da hält das bestimmt nochmal 30.000 km.

    Geschrieben von Möller RolandWas haltet ihr davon?
    Von der Aktion halt ich viel, sehr viel.....von deiner Meinung halt ich allerdings garnichts.

    Geschrieben von Möller RolandIch zumindest finde es eine ausgesprochene Schweinerei!
    Was ich von deiner Meinung halte hab ich ja schon gesagt, aber warum sollte das denn eine Schweinerei sein? Ich hab n LKW stilllegen lassen der im Stau neben mir stand und handtellerflächengrosse Laufoberflächen gefehlt haben. Aber vermutlich hab ich mich prostituiert und bin deiner Argumentation zufolge ein Schwein.

    Dir ist die Bedeutung von Prostitution aber schon bekannt oder? Hier nochmal zum nachlesen:
    Prostitution (von lateinisch pro-stituere aus pro und statuere - nach vorn stellen, zur Schau stellen, preisgeben, in der lateinischen Literatur in der Regel mit negativer Bedeutung verwendet) - früher Gewerbsunzucht - bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt

    Gruß Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382817
    Datum25.01.2007 13:0042238 x gelesen
    Geschrieben von Möller RolandSeit wann ist denn das THW eine Arte Ersatzpolizei?? Ich als LKW-Fahrer würde ziemlich genervt sein, wenn mir das THw, die ich bisher zu den guten gezählt habe, plöätzlich Kennzeichen von meinem LKW schraubt und meinen LKW in ihrer Unterkunft überprüft!!!

    Wenn Dir das THW die Kennzeichen vom LKW schraubt, oder Dein Fahrzeug überprüfen muss, solltest Du Dir eher darum gedanken machen, was passieren hätte können, wenn "die" das nicht gemacht hätten!
    Den die Kennzeichen kommen sicher erst dann weg, wenn eine Gefährdung für möglich gehalten wird ...

    Fährst Du mit einem Sicheren Fahrzeug?!

    Wenn ja, vor was hast Du Angst ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

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    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen382819
    Datum25.01.2007 13:2642489 x gelesen
    Geschrieben von Möller RolandWas haltet ihr davon?

    Hallo Roland,
    die Antwort auf deine Frage hast Du ja nun hinlänglich bekommen, weshalb ich da auch nichts weiter zu sagen will.
    Du kannst mir aber glauben, dass wir uns hinlänglich dagegen wehren würden, wenn es einen Einsatzauftrag geben würde, der sich außerhalb unserer Zweckbestimmung bewegt oder andere Org vor den Kopf stösst.
    Der Jan S. wird dir bestätigen können, dass es gerade erst kürzlich ansatzweise so einen Fall gab, der dann bei uns im internen Forum heftigst diskutiert wurde bis unser Präsident sich dort einschaltete und ein paar klärende Zeilen schrieb.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW382884
    Datum25.01.2007 21:3642406 x gelesen
    Für mich ist der Fall eine Frage des Fingerspitzengefühls!

    Der TÜV Prüfer hätte gut daran getan seinen TÜV Kittel anzuziehen, da er in deren Auftrag unterwegs war. Für den Betroffenen und den Zuschauer kann sonst der hier ursprünglich angeführte Eindruck ( THW = Hilfspolizei ) entstehen. Da muss man THW und berufliche Tätigkeit trennen!

    Ebenso sollte die Polizei sich für das Abschrauben der Kennzeichen sich nicht der Hilfe des THW bedienen. Das sollten die wirklich noch selbst und ohne notwendige Hilfe des THW hinbekommen.

    Ich finde es gut, wenn das THW bei Kontrollen die Beleuchtung, ein Zelt u. a. benötigte Logistik liefert und betreut. Die Kontrollen sind wie bereits aufgeführt auch zwingend nötig. Die repressiven Amtshandlungen an sich sollten aber von den originär zuständigen Polizeibeamten erfolgen. Es kann m. E. nicht angehen, dass das THW die Amtshandlung durchführt und der Polizeibeamte steht zuschauend daneben. Hier fehlt dann wirklich das Fingerspitzengefühl und man kann es keinem verdenken, wenn er auf die ursprünglich genannte Einstellung kommt.

    so long

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen382900
    Datum26.01.2007 01:1742461 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanIch habe von den Gesetzen keine Ahnung.
    ...Yep! Seh´ ich auch so... Du hast auch den Bericht nicht wirklich gelesen.

    Geschrieben von Axel Urban
    Aber ich bezweifel einfach mal, dass das keine Aufgabe des THWs ist.


    ...Äääähhh... ja... ich auch...! :)))

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,
    Kai-Olav Roscher.

    P.S.: Sorry, manche Postings sind einfach zu gut...


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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen382901
    Datum26.01.2007 01:2942428 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEs kann m. E. nicht angehen, dass das THW die Amtshandlung durchführt und der Polizeibeamte steht zuschauend daneben. Hier fehlt dann wirklich das Fingerspitzengefühl und man kann es keinem verdenken, wenn er auf die ursprünglich genannte Einstellung kommt.

    Ich möchte bezweifeln, dass die Amtshandlung darin besteht, das Nummernschild abzuschrauben. Dazu braucht es wahrlich keinen Polizeibeamten, der seine Zeit besser damit verbringt, das nächste Wrack aus dem Verkehr zu ziehen. Von mir aus können sie auch Lieschen Müller aus der Klappergasse das Nummernschild abschrauben lassen - Hauptsache, es wird eine maximal grosse Anzahl dieser rollenden Zeitbomben aus dem Verkehr gezogen und (hoffentlich) die verantwortlichen Spediteure auf das härteste bestraft. Erfahrungsgemäss würden die Fahrer auch lieber mit einem vernünftigen Fahrzeug unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei adäquatem Gehalt unterwegs sein... aber ich schweife ab...

    Die "repressive Amtshandlung", wie Du so schön beschreibst, besteht jedenfalls nicht aus dem Abschrauben den Nummernschilds, sondern wird durch die Stillegung des Fahrzeugs vollzogen - und das geschieht per Verwaltungsakt - war mithin im o.g. Beitrag wahrscheinlich nicht zu sehen - und geschieht (zu Deiner Beruhigung) jedenfalls nicht durch das THW.

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,
    Kai-Olav Roscher.


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin382903
    Datum26.01.2007 02:3642621 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich ist der Fall eine Frage des Fingerspitzengefühls!

    Der TÜV Prüfer hätte gut daran getan seinen TÜV Kittel anzuziehen, da er in deren Auftrag unterwegs war. Für den Betroffenen und den Zuschauer kann sonst der hier ursprünglich angeführte Eindruck ( THW = Hilfspolizei ) entstehen. Da muss man THW und berufliche Tätigkeit trennen!

    Ebenso sollte die Polizei sich für das Abschrauben der Kennzeichen sich nicht der Hilfe des THW bedienen. Das sollten die wirklich noch selbst und ohne notwendige Hilfe des THW hinbekommen.

    Ich finde es gut, wenn das THW bei Kontrollen die Beleuchtung, ein Zelt u. a. benötigte Logistik liefert und betreut. Die Kontrollen sind wie bereits aufgeführt auch zwingend nötig. Die repressiven Amtshandlungen an sich sollten aber von den originär zuständigen Polizeibeamten erfolgen. Es kann m. E. nicht angehen, dass das THW die Amtshandlung durchführt und der Polizeibeamte steht zuschauend daneben. Hier fehlt dann wirklich das Fingerspitzengefühl und man kann es keinem verdenken, wenn er auf die ursprünglich genannte Einstellung kommt.


    danke! Den Ausführungen von Roland kann ich auch nicht im Wortlaut zustimmen, aber du bist für mich der erste, der feststellt, worum es Roland, wenn auch mißglücklich formuliert, wohl eigentlich ging.
    Dieses ewige Zerhacke blau vs. grün vs. rot ist hier oftmals nichtmehr auszuhalten!
    Schade finde ich, dass hier immer wieder die ewig-besseren THW-Verteidiger nicht mal ansatzweise mögliche Fehler der eigenen Organisation anerkennen wollen, die rote Fraktion dagegen würde ich als deutlich selbstkritischer ansehen.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen382907
    Datum26.01.2007 07:1242523 x gelesen
    Hallo,


    ich finde es alleine schon ein Unding,das das THW da überhaupt hilft.

    A) Polizei verfügt auch über Lichtmastfahrzeuge,Zelte etc

    B) Wo ist da die originäre Aufgabe des THW?

    C) Manchmal drängt sich einem schon der Verdacht auf,das THW suche nach Aufgaben um in seiner jetzigen Form niemals in Frage gestellt zu werden.

    D) Dinge wie ein THW Helfer der eigentlich einen TÜV Kittel tragen müsste sind für mich indisskutabel.

    Mfg Dirk


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382908
    Datum26.01.2007 07:5642581 x gelesen
    Guten morgen zusammen,

    Geschrieben von Dirk RuzickaA) Polizei verfügt auch über Lichtmastfahrzeuge,Zelte etc

    Trotz dieser Fahrzeuge wird durchaus auch die FW zum Ausleuchten herangezogen, vielleicht nicht bei einer Kontrolle, aber bei VU, oder irgendwelchen Straftaten sicher schon. Waren auch schon zum Ausleuchten bei SElbst Mo. eingesetzt.

    Geschrieben von Dirk RuzickaB) Wo ist da die originäre Aufgabe des THW?

    Es gibt sicher beim THW ebenso wie bei der Fw kann Aufgaben, wenn eine Feuerwehr angefragt werden würde, ob die Grube in der Feuerwache benutz werden darf, wieso nicht wenn diese Verkehrsgünstig liegt (immerhin kann das auch die Kommune als eigner des Geb. entscheiden) wenn dann noch der wunsch des Ausleuchtens des Hofes da ist .... was spricht dagegen? Und das die die ihn Ausleuchten dann die Dienstkleidung nicht anziehen, verstößt doch prinzipiel schon gegen die UVV ....

    Geschrieben von Dirk RuzickaC) Manchmal drängt sich einem schon der Verdacht auf,das THW suche nach Aufgaben um in seiner jetzigen Form niemals in Frage gestellt zu werden.

    So schlimm die Tatsache auch ist, da sind die Herren vom THW uns schon einige hundert Kilometer weit voraus (während wir noch grinsend an der Startline stehen und auf den Bus warten ...), sei es im gewinnen neuer Aufgaben, in der Presse und öffentlichkeitsarbeit, Mitgliedergewinnung ..... die Feuerwehren waren halt noch nie wirklich in einer Kriese und haben aus diesem Grund auch nie einen Weg heraus suchen müssen, nur auf lorbeeren ausgeruht, hoffentlich ist es nicht irgendwann zu spät, wege aus den Kriesen zu finden! Und wer sagt die Kriesen gibt es nicht, soll mal an den nahen horizont schauen .... Bund zieht sich aus Kata. immer mehr zurück, Kommunen denken über die Auflösung kleiner Wehren nach, Mangel an Einsatzkräften, nachlassende körperliche Eignung von Einsatzkräften, um nur mal einige wenige Punkte zu nennen ....

    Geschrieben von Dirk RuzickaD) Dinge wie ein THW Helfer der eigentlich einen TÜV Kittel tragen müsste sind für mich indisskutabel.

    Wo ist das Problem? Ich habe auch in der feuerwehr schon leute gesehen, die bei Veranstalltungen pressewirksam Ihre Firmenaufschrift auf kleidungsstücken präsentierten.
    Was ist daran verwerflich? Als Amtshilfe kann man sicher auch sehen, wenn man im Auftrag eine KFZ Kennzeichen bei solch einer Aktion entfernt.

    Ich kann an der ganzen Aufregung nichts verstehen, es ist doch besser es geschieht so, als das wir dann später eine Familie aus dem Auto schneiden müssen, weil ein LKW keine Bremsleistung mehr hatte ...... da ist mir das alle mal lieber, und wenn IHR ehrlich seid, Euch doch auch ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen382909
    Datum26.01.2007 08:1742459 x gelesen
    Moin,

    grundsätzlich ist ja nix dagegen einzuwenden, wenn sich die Polizei einer anderen Organisation in Amtshilfe bedient. Solche Ausleucht-Aktionen seitens des THW gibt es hier auch öfters, und auch wir haben beispielsweise schon die Polzei im Einsatz verpflegt. Dennoch drängt sich, unabhängig jetzt von der Frage in Richtung "Hilfspolizei" o.ä. manchmal der Gedanke auf, warum solcherlei Dienste nicht auch von den Polizeigenen Einheiten der Bereitschaftspolizei geleistet werden können. Auch hier sind Flutlicht-Anhänger und Küchenfahrzeuge vorhanden. Sollte das etwa, beispielsweise in Hessen, damit zu tun haben, dass Polizeibeamte nur noch im gehobenen Dienst eingestellt werden? Drei Jahre Studium zum Stullen schmieren oder Lampen aufbauen?

    Gruß, otti


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW382910
    Datum26.01.2007 08:2342262 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Olav RoscherIch möchte bezweifeln, dass die Amtshandlung darin besteht, das Nummernschild abzuschrauben. Dazu braucht es wahrlich keinen Polizeibeamten, der seine Zeit besser damit verbringt, das nächste Wrack aus dem Verkehr zu ziehen. Von mir aus können sie auch Lieschen Müller aus der Klappergasse das Nummernschild abschrauben lassen - Hauptsache, es wird eine maximal grosse Anzahl dieser rollenden Zeitbomben aus dem Verkehr gezogen und (hoffentlich) die verantwortlichen Spediteure auf das härteste bestraft. Erfahrungsgemäss würden die Fahrer auch lieber mit einem vernünftigen Fahrzeug unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei adäquatem Gehalt unterwegs sein... aber ich schweife ab...

    Geschrieben von Kai-Olav RoscherDie "repressive Amtshandlung", wie Du so schön beschreibst, besteht jedenfalls nicht aus dem Abschrauben den Nummernschilds, sondern wird durch die Stillegung des Fahrzeugs vollzogen - und das geschieht per Verwaltungsakt - war mithin im o.g. Beitrag wahrscheinlich nicht zu sehen - und geschieht (zu Deiner Beruhigung) jedenfalls nicht durch das THW.

    Lieber Kai-Olav Roscher! Qualität geht vor Quantität. Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass die Polizei bei solchen Kontrollen jeden mängelbehafteten Lkw kontrollieren kann/soll. Bei der Polizei nennt sich das ganzheitliche Kontrolle ( vom Anfang bis zum Ende - auch das Abschrauben der Kennzeichen gehört da dazu ) und dafür ist diese auch originär zuständig. Aufgrund von möglichen höheren Kontrollzahlen das THW als handelndes Organ bei der Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung unterstützend einzusetzten halte ich für für unpassend und Imageschädigend ( für das THW ). Wenn das Personal der Polizei nicht ausreichend ist, dann muss ich die Kontrollzahlen reduzieren oder eigene Kräfte nachfordern werden. Das THW kann und darf hier m. E. nicht der Regelfall sein.

    Darüber hinaus sollte der Verwaltungsakt auch von dem vollzogen werden, der ihn erlassen hat. Insbesondere, wenn dieser untätig daneben steht. Wie bereits geschrieben ist das eine Sache des Fingerspitzengefühls. Ich selbst habe derartige Kontrollen schon selbst geplant, organisiert und durchgeführt, wobei ich gerne auf die logistischen Mittel des THW zurückgreife. Hier müssen aber von Seiten der Polizei und von Seiten des THW klare Grenzen im Tätigkeitsfeld abgesteckt werden.

    Bei mir wäre derartige, auch zum Schutz des THW und insbesondere bei TV Aufnahmen, nicht passiert.

    Wie bereits geschrieben wäre Selbstkritik statt Rechtfertigung ein Möglichkeit sowas zukünftig mit mehr Fingerspitzengefühl und vor allem im Rahmen des wirklich nötigen durchzuführen.


    Jürgen Ringhofer
    Polizeibeamter und Feuerwehrmann


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382912
    Datum26.01.2007 08:2842513 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottunabhängig jetzt von der Frage in Richtung "Hilfspolizei"

    Ist die Feuerwehr in einem Bundesland (Glaube NRW) nicht seit neustem der Polizei unterstellt? .....

    Geschrieben von Matthias OttSollte das etwa, beispielsweise in Hessen, damit zu tun haben, dass Polizeibeamte nur noch im gehobenen Dienst eingestellt werden? Drei Jahre Studium zum Stullen schmieren oder Lampen aufbauen?

    Naja, das ist meiner Meinung nach sicher ein Problem, wenn man hört was ein "kleiner" Streifenbeamter schon verdienen kann .....ich finde es ja nicht verwerflich, wenn jemand viel verdient, aber ungerecht schon gegenüber anderen Beamten(-gruppen)
    Aber ich denke das ist ein anderes Thema, von dem man jetzt auch keine Diskusion vom Ast brechen sollte ...


    Mit Grüßen

    Michael

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen382914
    Datum26.01.2007 08:3742255 x gelesen
    Naja,

    primär ging es mir nicht um die Bezahlung, aber das kann vielleicht auch ein Aspekt sein? Solche Kontrollen, dann nachts, binden ja eine Menge bersonal. Wenn ich denen dann alle auf Ihrer Besoldungsstufe Überstunden zahlen muss kommt die Anforderung des THW vielleicht billiger? Zumindest in Hessen gibt es ja wieder Angestellte im Polizeidienst, die so genannte "Wachpolizei". Warum also nicht Angestellte bei den TEE platzieren und für solche Aufgaben heranziehen?

    Gruß, Matthias


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    AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Schwaben :-)382915
    Datum26.01.2007 08:3842177 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakDieses ewige Zerhacke blau vs. grün vs. rot ist hier oftmals nichtmehr auszuhalten!

    Geschrieben von Sebastian RakSchade finde ich, dass hier immer wieder die ewig-besseren THW-Verteidiger nicht mal ansatzweise mögliche Fehler der eigenen Organisation anerkennen wollen, die rote Fraktion dagegen würde ich als deutlich selbstkritischer ansehen.



    *Ironie-Mode an*

    Ein Hoch auf die Objektivität......

    Die Zusammenarbeit wird bestimmt besser wenn wir diesen depperten Blauen erstmal erklärt haben was für Sturköpfe sie im Gegensatz zu uns Spitzenkräften eigentlich sind......

    *Ironie-Mode aus*


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY382920
    Datum26.01.2007 08:5642478 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottwarum solcherlei Dienste nicht auch von den Polizeigenen Einheiten der Bereitschaftspolizei geleistet werden können. Auch hier sind Flutlicht-Anhänger und Küchenfahrzeuge vorhanden.

    Nachdem die BePo-Standorte ja nicht hinter jeden Hausecke vorhanden sind, sollte man schon erst mal durchkalkulieren, ob nicht die Inanspruchnahme anderer Kräfte (hier THW) für den Steuerzahler wesentlich billiger ist.

    Mal zum Nachdenken:
    Du bist Unternehmer. Deine Aufgabe soll es nun sein, ein 3 kg schweres Paket in einen 15 km entfernten Ort zu bringen. Dazu stehen dir zwei Möglichkeiten offen:

    a) In einer 300 km entfernten Filiale hast du gerade einen 40-Tonner frei, den du dazu einsetzen kannst.
    b) durch ein kurzes Telefonat kannst du erwirken, dass ein Paketdienst das Paket bei dir abholt und für ein paar Euro dem Empfänger ausliefert.

    Wofür entscheidest du dich?

    Gruß
    Peter


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    AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin382922
    Datum26.01.2007 09:1042206 x gelesen
    Hallo,

    der Denkansatz führt uns aber in eine gefährliche Richtung. Wenn man denn ein paar Schritte weitergeht kommt die Frage, ob wir denn noch Berufsfeuerwehr brauchen, freiwillige sind doch viel günstiger.
    Und solche Aktionen sind dem Ehrenamt auch nicht immer förderlich. Was wohl eine von der Aktion "Betroffene" Spedition sagt, wenn Mitarbeiter beim THW tätig sind?
    Ich hätte es begrüßt, wenn das THW bei der Sache sich bedeckter Gehalten hätte. Unterstützung ok, aber denzent und ohne vor die Kamera zu tretten.
    Erinnert mich an die Situation, als die Fw (freiwillig) einen LKW Fahrer durch abdrängen mit einem LF stoppen sollte.
    Formell vieleicht ok, aber ....

    Gruss,

    Alex


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382932
    Datum26.01.2007 09:4242431 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael HilbertTrotz dieser Fahrzeuge wird durchaus auch die FW zum Ausleuchten herangezogen, vielleicht nicht bei einer Kontrolle, aber bei VU, oder irgendwelchen Straftaten sicher schon. Waren auch schon zum Ausleuchten bei SElbst Mo. eingesetzt.

    Was für mich ein absolutes Unding ist.
    Wir haben das selbst auch schon mehrmals gemacht, weil irgendwelche Personen meinten des nachts vor einen ICE hüpfen zu müssen. Wenn ich aber weiß, dass 25 km von der Einsatzstelle LiMaKW der Polizei stationiert sind und Freiwillige die halbe Nacht eine Bahnstrecke ausleuchten, weil die Polizei ihre eigenen Einheiten nicht alarmieren kann oder will, dann geht mir echt das Messer in der Tasche auf. Das hat mit Amtshilfe nichts mehr zu tun.


    MkG,
    Christi@n

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    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen382934
    Datum26.01.2007 09:4642401 x gelesen
    Moin,

    in Hessen ist die Bereitschaftspolizei eigentlich regional ziemlich gut verteilt. Soweit ich weiß gibt es 4 Abteilungen, zwei davon in Südhessen, eine in Mittelhessen und eine in Nordhessen.

    Wandeln wir mal dein Beispiel anhand der Gegebenheiten ab: Nehen wir an, du hast in einer 150 Kilomter entferneten Filiale einen 40 Tonner zur Verfügung, der eigentlich für deine Aufgaben gadcht ist und dafür auch mal weitere Strecken fahren können soll, und du hats einen 40 Tonner in relativer Nähe zum Auslieferungsort, der aber normalerweise nicht Pakete für dich ausliefert sondern normalerweise für ganz jemand anderen. und zudem müsste dessen Fahrer auch noch aus der Freizeit geholt werden. Wie sieht es dann aus?

    Gruß, Matthias


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382937
    Datum26.01.2007 09:5342484 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich aber weiß, dass 25 km von der Einsatzstelle LiMaKW der Polizei stationiert sind und Freiwillige die halbe Nacht eine Bahnstrecke ausleuchten, weil die Polizei ihre eigenen Einheiten nicht alarmieren kann oder will, dann geht mir echt das Messer in der Tasche auf. Das hat mit Amtshilfe nichts mehr zu tun.

    Das mag sein, aber solche Einsätze werden (zu mindest wo ich her komme) in der regel telefonisch organisiert, und es gäbe jederzeit die Möglichkeit nein zu sagen, aber keiner macht es, also kann sich doch auch keiner darüber beschweren.

    Wie oft lese ich als Einsatz ;
    Mit der Drehleiter Plakate aufgehängt,
    oder ich habe mal vor Jahren mitbekommen dass eine DL dazu eingesetzt wurde den Kirchturm zu streichen, war günstiger als ein Gerüst ....ist aber schon min. >20 Jahre her
    Oder nach Einbruch Fenster gesichert ... uvm.

    Außerdem, noch mal zurück, wie willst Du eigentlich mit dem LIM.-Fzg der Pol durch unwegsames Gelände kommen, da schicken sich durchaus die Beläuchtungsmöglichkeiten von THW und Feuerwehr mehr.

    Aber wie gesagt, es ist eine Freiwillige Aufgabe die abgelehnt werden kann.


    Mit Grüßen

    Michael

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY382941
    Datum26.01.2007 10:0542387 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttWie sieht es dann aus?
    Durchrechnen und die kostengünstigste Alternative wählen.

    Gruß
    Peter


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382943
    Datum26.01.2007 10:1542472 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Peter SchmidDurchrechnen und die kostengünstigste Alternative wählen.

    Was mich stört ist diese Kostendiskussion. Zum einen ist das keine Grundlage der Amsthilfe i.S. des VerwVerfG, zum anderen wird man da als freiwillige Feuerwehr immer dei Arschkarte gezogen haben.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen382944
    Datum26.01.2007 10:1642340 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael Hilbert
    Ist die Feuerwehr in einem Bundesland (Glaube NRW) nicht seit neustem der Polizei unterstellt? .....

    Nein, nicht in NRW.

    In Nds. wurde vom MI Schünemann kürzlich eine Umorganisation in seinem Hause angekündigt.

    Bereits vor einigen Jahren wurde die mittlere Verwaltungsebene in Nds. reformiert. Die vier Bezirksregierungen wurden aufgelöst, die dort angesiedelten Brandschutzreferate wurden den Polizeidirektionen zugeordnet.

    Nun wurde in der Konsequenz auch im übergeordneten Ministerium dieser Schritt vollzogen, das bisher im Ministerium eigenständige Brandschutzreferat wird dem Landespolizeipräsidium zugeordnet.

    Dies führte zu erheblichen Protesten des LFV Nds. und der Kreisfeuerwehrverbände (war auch Thema im FW-Forum).

    Der MI kam den Feuerwehren dann etwas entgegen und es wird nun die Stelle eines Landesbranddirektors beim Landespolizeipräsidium eingerichtet.

    An den Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten der nds. Feuerwehren nach dem NBrandSchG hat sich nichts geändert. Bisher jedenfalls nicht.

    MkG, Sven


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz382945
    Datum26.01.2007 10:1742603 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael HilbertAußerdem, noch mal zurück, wie willst Du eigentlich mit dem LIM.-Fzg der Pol durch unwegsames Gelände kommen, da schicken sich durchaus die Beläuchtungsmöglichkeiten von THW und Feuerwehr mehr.

    Die Polizei hat vielfach Lichtmastfahrzeuge auf Allrad-LKW. Dazu auch noch Stative und Scheinwerfer. Das THW in unserer Nähe hat hingegen einen Tandemachsanhänger mit wenig Bodenfreiheit als Stromerzeuger mit angebautem Lichtmast. Mit dem Polizeifahrzeug kannst du jeden Feldweg fahren, mit dem vom THW nicht... (kann aber anderswo auch anders sein)

    Mal davon abgesehen, halte ich es für ziemlich überflüssig, dass alle Einheiten wirklich alles vorhalten. Sicherlich macht das irgendwo für ganz spezielle Lagen auch Sinn, aber muss denn die Polizei unbedingt Beleuchtungssätze im Hunderterpack vorhalten, wenn sie bei Bedarf (der ja nicht so häufig ist) auch vom THW oder der Feuerwehr angefordert werden können? Muss die Feuerwehr unbedingt für ihre eigene Verpflegung sorgen, wenn im Schadensfall z.B. auch eine SEG-Komponente des DRK das übernehmen kann?
    Zusammenarbeit ist der Schlüssel des Erfolges. Firmen, die bestehen bleiben wollen, machen das auch. Die können es sich anders nämlich nicht leisten...

    Warum sollte da die Polizei nicht auf das THW zurückgreifen? Wegen mir können sie bei Bedarf auch auf die Bundeswehr zurückgreifen. Natürlich sollte man solche Aktionen, gerade wenn es freiwillige Helfer sind, nur in Absprache mit den Helfern durchführen. Ich kann mir aber vorstellen, dass man seitens des THW auch mal gerne sowas macht. Wenn da jemand dem THW vorwirft, man mache dies, um seine Existenzberechtigung zu untermauern, halte ich das für einen schlechten Scherz. Da können auch einige Feuerwehren mal vor ihrer eigenen Haustür kehren...

    Letztenendes ist es mir lieber, wenn man auf das THW mit vorhandenem Material zurückgreift (sofern die Helfer es mitmachen), als dass man für die Bereitschaftspolizei nochmal 100e Lichtmastkraftwagen anschafft, die sich ebenso wie die des THW die Reifen um die Wette plattstehen. Wegen mir könnte man auch das Beleuchtungsmaterial des THW durch die hauptamtlichen Kräfte der Bereitschaftspolizei einsetzen lassen. Aber ich höre schon den Aufschrei, blaue Autos mit grünen Fahrern...

    Gruß,
    Michael


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382947
    Datum26.01.2007 10:2142190 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael HilbertDas mag sein, aber solche Einsätze werden (zu mindest wo ich her komme) in der regel telefonisch organisiert, und es gäbe jederzeit die Möglichkeit nein zu sagen, aber keiner macht es, also kann sich doch auch keiner darüber beschweren.

    Also wenn morgens um drei eine Person von einem Zug überroltt wird, dann wird das nach meinem Kenntnisstand nicht telefonisch vorab geklärt.
    Das die Feuerwehren (gerne) helfen liegt u.a. auch an der teilweise erschreckenden Rechtsunkenntnis von Führungskräften. Entweder es liegt ein Einsatz für die Feuerwehr vor, dann hat sie tätig zu werden, oder aber es liegt kein Einsatz für die Feuerwehr i.S. des FwG BW vor, dann hat die Feuerwehr nicht tätig zu werden und da gibt es auch nix zu entscheiden. Meiner Ansicht nach läßt das FwG BW keinen Raum für großartige Interpretationen

    Geschrieben von Michael HilbertAußerdem, noch mal zurück, wie willst Du eigentlich mit dem LIM.-Fzg der Pol durch unwegsames Gelände kommen, da schicken sich durchaus die Beläuchtungsmöglichkeiten von THW und Feuerwehr mehr.

    Autobahnparkplätze sind kein unwegsames Gelände und erfordern auch nicht die Durchquerung desselben. Das gleiche gilt auch für ICE-Strecken, die SFS Mannheim-Stuttgart ist - von Brücken- und Tunnelbauwerken abgesehen - grundsätzlich mit asphalierten Parallelwegen (und vor Tunneln auch Aufstellflächen) versehen, das ist Bestandteil des Rettungskonzeptes.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382949
    Datum26.01.2007 10:2642299 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael WeyrichMal davon abgesehen, halte ich es für ziemlich überflüssig, dass alle Einheiten wirklich alles vorhalten. Sicherlich macht das irgendwo für ganz spezielle Lagen auch Sinn, aber muss denn die Polizei unbedingt Beleuchtungssätze im Hunderterpack vorhalten, wenn sie bei Bedarf (der ja nicht so häufig ist) auch vom THW oder der Feuerwehr angefordert werden können?

    Herr Weyrich, Treffpunkt um 12:00 Uhr am Gerätehaus, Abfahrt um 13:00 Uhr nach 29475 Gorleben. Castor kommt nächste Woche und Ihre Freiwillige Feuerwehr wurde ausgewählt, die Bahnstrecke ausleuchten zu dürfen. Rückfahrt in einer Woche. Das DRK kocht Ihnen täglich lecker Eintopf.
    Ach ja, nehmen Sie was zum Schutz gegen mögliche Attacken mit Wurfgeschossen mit.

    Noch Fragen?


    MkG,
    Christi@n

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    AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW382952
    Datum26.01.2007 10:2942219 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Michael WeyrichLetztenendes ist es mir lieber, wenn man auf das THW mit vorhandenem Material zurückgreift (sofern die Helfer es mitmachen), als dass man für die Bereitschaftspolizei nochmal 100e Lichtmastkraftwagen anschafft, die sich ebenso wie die des THW die Reifen um die Wette plattstehen. Wegen mir könnte man auch das Beleuchtungsmaterial des THW durch die hauptamtlichen Kräfte der Bereitschaftspolizei einsetzen lassen. Aber ich höre schon den Aufschrei, blaue Autos mit grünen Fahrern...

    ... wäre nichts neues. Während des Weltjugendtages wurde vom THW auch eine zweistellige Anzahl von MTW's ohne Fahrer zur Verfügung gestellt (fragt mich bitte jetzt nicht genau für wen und für was, kann uns in einem solchen Fall auch egal sein). Die betroffenen THWler fanden das nicht wirklich prickelnd, aber in der Einsatznachbesprechung wurde deutlich herausgestellt das auch das eine Einsatzoption THW ist.


    .....................................
    Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

    Ralf Röhling

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz382956
    Datum26.01.2007 10:4542365 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierNoch Fragen?

    Ja. Warum kündigt man die Transporte überhaupt so groß vorher an? Den ganzen schweineteuren Aufwand könnte man sich sparen. Aber das ist ein anderes (politisches) Thema und gehört hier nicht her.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382958
    Datum26.01.2007 10:4842269 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichDie Polizei hat vielfach Lichtmastfahrzeuge auf Allrad-LKW. Dazu auch noch Stative und Scheinwerfer. Das THW in unserer Nähe hat hingegen einen Tandemachsanhänger mit wenig Bodenfreiheit als Stromerzeuger mit angebautem Lichtmast. Mit dem Polizeifahrzeug kannst du jeden Feldweg fahren, mit dem vom THW nicht... (kann aber anderswo auch anders sein)

    Habe das etwas falsch ausgedrückt, ich meine natürlich die Mobilen Beläuchtungssätze mit Stativ und tragbarem Stromerzeuger.

    Bei uns Fährt die bahn größtenteils durch den Wald, da kommst Du nicht überall gut mit Fahrzeugen oder Anhänger hin, auch gibt es Teilstücke mit beidseitiger Schallschutzbebauung, hier hast Du kaum Möglichkeiten mit Fahrzeugen ran zu kommen. Diese Lärmschutzbebauungen kann man nahezu mit Tunneln vergleichen, lediglich oben offen eben.


    Mit Grüßen

    Michael

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    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382959
    Datum26.01.2007 10:5042193 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichJa. (1)Warum kündigt man die Transporte überhaupt so groß vorher an? Den ganzen schweineteuren Aufwand könnte man sich sparen. (2) Aber das ist ein anderes (politisches) Thema und gehört hier nicht her.

    zu eins,
    da es ja sonst keinen Interessieren würde .....

    zu zwei
    da hast Du recht

    :-)


    Mit Grüßen

    Michael

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    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382962
    Datum26.01.2007 11:0042212 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierAlso wenn morgens um drei eine Person von einem Zug überroltt wird, dann wird das nach meinem Kenntnisstand nicht telefonisch vorab geklärt.
    Das die Feuerwehren (gerne) helfen liegt u.a. auch an der teilweise


    Da hast Du natürlich recht, aber andere Einsätze, da wird das schon so gemacht, es springt nicht täglich jemand vor den Zug (zumindest nicht überall). Aber z.B. kenne ich Einsätze, wo jemand im Wald am Baum hing und dort ausgeleuchtet wurde und auch anderes ist mir bekannt.

    Geschrieben von Christi@n PannierDas gleiche gilt auch für ICE-Strecken, die SFS Mannheim-Stuttgart ist - von Brücken- und Tunnelbauwerken abgesehen - grundsätzlich mit asphalierten Parallelwegen

    Diese gibt es, aber bei uns fährt die Rheintalbahn und die ICE Strecke durch und trennt sich dann auch. Die Rheintalbahnstrecke ist nicht durchweg gut erreichbar (aber größten teils), außerdem ist ein größeres Stück der Strecke mit beidseitigen Lärmschutzwänden ausgestattet, was ein herankommen nicht möglich macht.
    Bei einem Unfall -->Person vor Zug kommt meist noch hinzu, das das über eine sehr große Strecke "verteilt" ist ....


    Mit Grüßen

    Michael

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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen382963
    Datum26.01.2007 11:0942186 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Ruzickaich finde es alleine schon ein Unding,das das THW da überhaupt hilft.

    A) Polizei verfügt auch über Lichtmastfahrzeuge,Zelte etc

    Unbestritten. Ich habe keine Ahnung, warum man sich im vorliegenden Fall für das THW entschieden hat, aber offensichtlich lag ein Amtshilfeersuchen vor, dem entsprochen wurde.

    Geschrieben von Dirk RuzickaB) Wo ist da die originäre Aufgabe des THW?
    S.o.: das THW wurde offensichtlich im Rahmen der Amtshilfe tätig. Mag sein, dass Du das für Deine Feuerwehr abgelehnt hättest, aber das ist nun wirklich nicht das Problem des THW.

    Geschrieben von Dirk RuzickaC) Manchmal drängt sich einem schon der Verdacht auf,das THW suche nach Aufgaben um in seiner jetzigen Form niemals in Frage gestellt zu werden.
    Manchmal drängt sich auch der Verdacht auf, dass mit aller Macht nach Gründen gesucht wird, um dem THW an den Karren zu fahren. Siehe beispielsweise irgendwelche völlig blödsinnigen Kitteldebatten.

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,
    Kai-Olav Roscher.


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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen382966
    Datum26.01.2007 11:2342229 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferLieber Kai-Olav Roscher! Qualität geht vor Quantität. Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass die Polizei bei solchen Kontrollen jeden mängelbehafteten Lkw kontrollieren kann/soll. Bei der Polizei nennt sich das ganzheitliche Kontrolle ( vom Anfang bis zum Ende - auch das Abschrauben der Kennzeichen gehört da dazu ) und dafür ist diese auch originär zuständig. Aufgrund von möglichen höheren Kontrollzahlen das THW als handelndes Organ bei der Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung unterstützend einzusetzten halte ich für für unpassend und Imageschädigend ( für das THW ). Wenn das Personal der Polizei nicht ausreichend ist, dann muss ich die Kontrollzahlen reduzieren oder eigene Kräfte nachfordern werden. Das THW kann und darf hier m. E. nicht der Regelfall sein.
    Kein Mensch geht davon aus, dass die Polizei jeden mängelbehafteten LKW kontrollieren kann - leider. Und es bezweifelt auch niemand, dass allein bei der Polizei die Zuständigkeit für diese Kontrollen liegen kann. Nach _meinem_ Verständnis allerdings sollte die Polizei schon versuchen, das maximale an Durchsatz bei diesen Kontrollen zu erreichen. Wenn sie sich dabei des THW, des TÜV oder meinetwegen diversen 1-Euro-Jobbern bedient, um nachgeordnete Arbeiten zu verrichten, dann sehe _ich_ das als unproblematisch an.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDarüber hinaus sollte der Verwaltungsakt auch von dem vollzogen werden, der ihn erlassen hat. Insbesondere, wenn dieser untätig daneben steht. Wie bereits geschrieben ist das eine Sache des Fingerspitzengefühls.
    Naja, es gibt verschiedentlich Situationen, in denen das einfach nicht praktikabel, bzw. durchführbar ist. Ich beispielsweise erteile am Tag zig Flugverkehrskontrollfreigaben (Verwaltungsakte mit direkter Rechtswirkung nach aussen) und überwache deren Umsetzung ohne selbst tätig werden zu können, da für die Umsetzung ohne schuldhafte Verzögerung der verantwortliche Luftfahrzeugführer zuständig ist - was praktisch ist, da in der Regel keine hinreichend lange Leiter zur Verfügung steht. Den Anspruch des Fingerspitzengefühls empfinde ich hier als unpassend, denn der Fahrer/Spediteur hat auch wenig Fingerspitzengefühl bewiesen, als er seinen fahrenden Schrotthaufen in den laufenden Verkehr eingeschossen hat. Eine Imageschädigung für das THW kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Mein OV hat in der Vergangenheit im Rahmen der Amtshilfe bereits mehrfach Zollkontrollen unterstützt und wird dies in Zukunft auf weiter tun - ohne den Hauch eines schlechten Gewissens gegenüber den ertappten Fahrern.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWie bereits geschrieben wäre Selbstkritik statt Rechtfertigung ein Möglichkeit sowas zukünftig mit mehr Fingerspitzengefühl und vor allem im Rahmen des wirklich nötigen durchzuführen.
    Selbstkritik gerne - dann wenn sie angebracht ist. Ich weiss sehr wohl, dass es beim THW noch mehr als genug Baustellen zu beackern gibt - der vorliegende Fall gehört meiner Ansicht nach allerdings nicht dazu.


    Geschrieben von Jürgen RinghoferJürgen Ringhofer
    Polizeibeamter und Feuerwehrmann

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,
    Kai-Olav Roscher
    Fluglotse und THW-Helfer


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 382967
    Datum26.01.2007 11:2542406 x gelesen
    Hallo!

    Man sollte da die Kirche im Dorf lassen.

    a) wir müssen es schon der Polizei überlassen, ob sie solche Aufgaben selber durchführt oder als Fremdleistung einkauft.

    b) das THW ist eine unabhängige Bundesbehörde, die sich im Katastrophenschutz verpflichtet hat und in Einzelfällen auch vertraglich in die kommunale Gefahrenabwehr - das ist der wesentliche Unterschied zur Feuerwehr. D.h. das THW hat viel freies Potential, was sie potentiellen Anforderern zur Verfügung stellen kann: Bahn, BuPo, etc. Bei hoheitlichen Aufgaben wie BAB-Kontrollen sollte man kein Problem damit haben, schwierig wird es wenn man erklären muss, warum mit Steuermitteln subventionierte Organisation Tätigkeite ausführen, die auch die freie Wirtschaft ausführen könnte. (gilt natürlich auch für die Feuerwehr).

    c) wenn ein OV keine Eigenmittel eintreibt, bleiben die Fahrzeuge ab Mitte des Jahres in der Halle und Druckerpapier gibt es auch nicht mehr. Die Existenz des THW ist eine politische Entscheidung auf Bundesebene und natürlich tut das THW alles dafür, existieren zu dürfen. Ich weiß nicht,ob wir da die moralische Lufthoheit haben dies zu verdammen,wenn man die verzweifelten Bemühungen um den Bestandschutz jeder noch so kleinen Ortsfeuerwehr sieht.

    d) Sicher nur ein Detail, aber hier würde schin im Interesse des THW darauf wert legen, nur als Hilfs-, nicht aber als Vollzugspersonal aufzutreten.

    Grüße, Jan


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    AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz382971
    Datum26.01.2007 11:3042416 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierEntweder es liegt ein Einsatz für die Feuerwehr vor, dann hat sie tätig zu werden, oder aber es liegt kein Einsatz für die Feuerwehr i.S. des FwG BW vor, dann hat die Feuerwehr nicht tätig zu werden und da gibt es auch nix zu entscheiden.

    Dann kommentier doch bitte auch mal in diesem Zusammenhang, dass

    1. die BF Saarbrücken im Auftrag der Stadtwerke Aufgleisungen für die Stadtwerke durchführt, auch wenn die Entgleisung technisch und nicht unfallbedingt zu stande kam (Quelle: letzte Ausgabe des FFM)

    2. die BF Saarbrücken landesweit im Auftrag der saarländischen Straßenverwaltung Ölspuren auf Autobahnen beseitigt (Quelle: letzte Ausgabe des FFM)

    3. Feuerwehren vermehrt Dienstleistungen anbieten, auch wenn es "nur" Wartung und Füllung von Feuerlöschern, Seminare und Einweisungen, etc. sind

    Wir beschweren uns allgemein über die starre Bürokratie bzw. Verwaltungstarrsin. Und jetzt, wo es darum ginge, für die Betroffenen Handlungsspielräume zu eröffnen, versuchen wir wiederum alles in rechtliche Normen zu pressen. Solange alles in einem gewissen Rahmen verläuft UND alle Beteiligten einvernehmlich handeln sehe zumindest ich keinen Grund dazu. Natürlich kann jede Sache zu weit führen, ok. Aber dann sind mir fallbezogene Abwägungen bzw. Einzelentscheidungen lieber, als wieder über einen kompletten Themenkomplex hinweg zu pauschalisieren.

    Und dann ist einem Verantwortlichen auch mal eine Entscheidung zu überlassen, ob er einen Auftrag annimt oder nicht. Und auch er trägt die Konsequenzen. Oder trauen wir das unseren Führungskräften nicht zu?


    ...no risk, no fun!

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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen382973
    Datum26.01.2007 11:3742409 x gelesen
    Hallo Jan!

    Geschrieben von Jan SüdmersenBei hoheitlichen Aufgaben wie BAB-Kontrollen sollte man kein Problem damit haben, schwierig wird es wenn man erklären muss, warum mit Steuermitteln subventionierte Organisation Tätigkeite ausführen, die auch die freie Wirtschaft ausführen könnte. (gilt natürlich auch für die Feuerwehr).

    Nachdem ja verschiedentlich in diesem Thread die Fähigkeit zur Selbstkritik eingefordert wurde, haben wir hier eine Baustelle des THW gefunden, wo ich ohne Probleme einräumen kann, dass die OVe hier einen ausgesprochen bedenklichen Weg eingeschlagen haben. Zwar muss immer dann, wenn das THW als "Dienstleister" für Privatpersonen oder Unternehmen tätig wird, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK vorliegen und somit rein rechtlich gesehen alles im grünen Bereich sein, aber viele Ortsverbände "prostituieren" sich hier um das nackte Überleben zu sichern, anstatt an zuständiger Stelle massiven Druck auszuüben.

    Die Tatsache, dass man als THW-Ortsverband praktisch gezwungen ist, durch wirtschaftliche Hilfeleistungen Geld hinzuzuverdienen ist weder der Motivation der Helfer förderlich, noch im Sinne der Wirtschaft, das dürfte eigentlich allen Beteiligten klar sein. Ich persönlich sehe hier ein ganz klares Versagen unserer hauptamtlichen Führung aber auch der ehrenamtlichen Helfervertretungen - man müsste hier wesentlich lauter Druck auf die Politik ausüben, die das THW immer sehr gerne als Vorzeigebehörde präsentiert und als Mittel der Aussenpolitik instrumentalisiert, aber umgekehrt nicht Willens ist, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um dem Hochglanzprospekt-Image auch gerecht zu werden.

    Ich hoffe, das war jetzt erstmal Selbstkritik genug für einen Tag... ;)

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,
    Kai-Olav Roscher.


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    AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz382974
    Datum26.01.2007 11:4542184 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier
    Was mich stört ist diese Kostendiskussion. Zum einen ist das keine Grundlage der Amsthilfe i.S. des VerwVerfG, zum anderen wird man da als freiwillige Feuerwehr immer dei Arschkarte gezogen haben.


    Und das ist genau der Knackpunkt, volle Zustimmung. Und zwar anhand zweier Gesichtspunkte.

    1. Weil dann immer die Freiwilligen "gewinnen" werden, selbst wenn "der 40-Tonner" direkt am Ort wäre. Allein schon wegen der Personalkosten.

    2. Weil es aus meiner Sicht ebenfalls mindestens kritisch zu bewerten ist, dass man durch solche Aktionen einen Teil seiner Bewirtschaftungsmittel selbst bestreiten soll.


    ...no risk, no fun!

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen382981
    Datum26.01.2007 12:3442343 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakSchade finde ich, dass hier immer wieder die ewig-besseren THW-Verteidiger nicht mal ansatzweise mögliche Fehler der eigenen Organisation anerkennen wollen.....................................
    Schade eigentlich, denn Du bist der Erste, der hier in diesem Thread wieder damit anfängt. Alles Andere war bisher nur, ob berechtigt oder auch nicht, Kritik.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen382984
    Datum26.01.2007 12:3742160 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichZusammenarbeit ist der Schlüssel des Erfolges. Firmen, die bestehen bleiben wollen, machen das auch. Die können es sich anders nämlich nicht leisten...

    Es gibt Orgs, da macht das wenig Sinn... Die Polizei sollte wie auch die BW sich selbst versorgen können. Ach , der K- Schutz sollte das auch können...

    Gruß LP


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen382985
    Datum26.01.2007 12:3942483 x gelesen
    Geschrieben von Dirk RuzickaC) Manchmal drängt sich einem schon der Verdacht auf,das THW suche nach Aufgaben um in seiner jetzigen Form niemals in Frage gestellt zu werden.
    Glaubst Du vielleicht, die grasen die Autobahnraststätten ab, und fragen die Polizei, ob sie dabei sein dürfen?
    Was geht nur in Deinem Kopf vor?


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorKlau8s-W8. H8., Remscheid / NRW382987
    Datum26.01.2007 12:4042580 x gelesen
    Sorry, bin erst jetzt auf den thread gestossen, aber ich will aus Sicht unseres OV doch zu einigen Kommentaren gern Stellung nehmen:

    Geschrieben von Axel Urban Außerdem würde ich mir mit meinem LKW nur von der Polizei sagen lassen, wo ich hinfahren muss.
    Genauso ist es auch geschen. Die zu kontrollierenden LKW wurden unter Polizeibegleitung zu unserer Unterkunft gebracht.

    Zu den Beiträgen von von Jürgen Ringhofer und Sebastian RakDer TÜV Prüfer hätte gut daran getan seinen TÜV Kittel anzuziehen, da er in deren Auftrag unterwegs war. Für den Betroffenen und den Zuschauer kann sonst der hier ursprünglich angeführte Eindruck ( THW = Hilfspolizei ) entstehen. Da muss man THW und berufliche Tätigkeit trennen!

    Ebenso sollte die Polizei sich für das Abschrauben der Kennzeichen sich nicht der Hilfe des THW bedienen. Das sollten die wirklich noch selbst und ohne notwendige Hilfe des THW hinbekommen.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDarüber hinaus sollte der Verwaltungsakt auch von dem vollzogen werden, der ihn erlassen hat. Insbesondere, wenn dieser untätig daneben steht. Wie bereits geschrieben ist das eine Sache des Fingerspitzengefühls. Ich selbst habe derartige Kontrollen schon selbst geplant, organisiert und durchgeführt, wobei ich gerne auf die logistischen Mittel des THW zurückgreife. Hier müssen aber von Seiten der Polizei und von Seiten des THW klare Grenzen im Tätigkeitsfeld abgesteckt werden.
    ad1) der TÜV-Prüfer hat seinen TÜV-Kittel und nicht die THW-Bekleidung getragen

    ad2) unabhängig von der Zuständigkeitsdiskussion dieser "Amtshandlung" war die Nummernschildbefestigung oft in einem zum LKW passenden Zustand: mit Schraubenschlüssel und Schraubendreher allein ging da gar nichts.

    Ich hoffe damit sind einige Mißverständnisse geklärt und ich stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

    Klaus.
    THW Remscheid


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    AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz382988
    Datum26.01.2007 12:4242194 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Ruzickaoriginäre Aufgabe des THW

    Erklärst du die mir mal bitte?


    ...no risk, no fun!

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382992
    Datum26.01.2007 12:4842343 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelGlaubst Du vielleicht, die grasen die Autobahnraststätten ab, und fragen die Polizei, ob sie dabei sein dürfen?

    Das machen sie bestimmt nicht, aber im Gegensatz zu anderen öffentlichen Einrichtungen oder Hilfsorganisationen versuchen sie über Ihre normale Tätigkeit hinaus Potential zu schaffen um Ihre Existenzberechtigung dauerhaft zu festigen, und ich sehe darin nichts verwerfliches und vor allem nichts schlechtes, der Feuerwehr würde es auch gut tun, sich neue Felder zu eröffnen und andere Wege zu erkunden, es muss ja nicht gleich so was sein, aber Möglichkeiten gibt es in D und der EU sicher genug, in denen man gut fuss fassen könnte.
    #
    Aber noch mal zum Thema zurück,
    ist es nicht auch eine Art Prevention, wenn man unterstützend tätig ist beim vorausschauenden Verhindern von Fahrenden Zeitbomben?!
    Ist es verwerflich, wenn die Feuerwehr in gebäuden Brandschauen durchführt und gegeben falls über die ortspolizeibehörde oder Ämter handelt, oder auch Rauchmelder anbietet .....
    Ist es ein wirklich so großer Unterschied dazwischen ?


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorChri8sti8an 8Ale8xan8der8 K.8, Frankfurt am Main / Hessen382993
    Datum26.01.2007 12:5042443 x gelesen
    Moin,

    ich glaube Du vermischt da ein wenig die Grundlagen.

    Christian spricht von den Aufgaben gemäß den Feuerwehrgesetzen, also dort wo wir tätig werden müssen (wofür im übrigen die Feuerwehr auch alleinig da ist). Du nennst aber Aufgaben, die per Verträge mit den Unternehmen / Behörden geregelt wurden. Insofern liegt hier einen andere Grundlage vor. Im übrigen spricht da auch nix gegen diese Aufgaben, sofern unsere originäre Aufgabe nicht vernachlässigt wird. M.E.n. haben wir auch einen Vertrag mit der VGF über die Eingleisung von Schienenfahrzeugen. Ist also nicht unüblich. Die gleiche Verfahrensweise besteht ja auch bei den Werkfeuerwehren zur Auslastung der Personals.

    Ich kann auch keine Parallele zwischen "Bürokratie bzw. Verwaltungsstarrsinn" und Rechtssicherheit erkennen. Du willst Material der Gemeinde verwenden um eine Dienstleistung für einen Dritten zu erbringen. Diese Dienstleistung ist nicht kostenlos. Irgendwer zahlt immer dafür und wenn es die Gemeinde selbst ist (die Vorhaltung der Materials kostet schließlich auch). In sofern sollte da vorher eine klare Regelung getroffen werden, um eventuelle Probleme im Nachhinein zu verhindern. Und die Probleme entstehen immer dann, wenn etwas kaputt geht oder jemand bei solchen Aktionen verletzt wird.

    Unsere Führungskräfte sind sich sich bzw. sollten sich dieser Problematik bewusst sein. Blinder Aktionismus hat bisher nie zu einem guten Ergebnis geführt.

    Ciao

    Christian Kellner

    Besucht uns im Internet: Feuerwehr Rödelheim

    P.S. Auch wenn es klar sein sollte. Dies ist meine Meinung. Nicht die Meinung der Branddirektion Frankfurt am Main bzw. der FF-Rödelheim.


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen382994
    Datum26.01.2007 12:5342094 x gelesen
    Geschrieben von Dirk RuzickaB) Wo ist da die originäre Aufgabe des THW?
    Ganz einfach. In der Anforderung durch die Polizei. Siehe Dazu "Amtshilfe".
    Aber wo liegt denn da die Aufgabe der Feuerwehr, wenn sie den Dorfteich lehrpumpt, den Maibaum aufstellt der beim Dorfältesten die Linde im Garten fällt?
    Wer im Glashaus sitzt ..........................


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen382996
    Datum26.01.2007 13:0242390 x gelesen
    Und wenn du derjenige wärst der seinen Mitarbeiter extra wegen einer Angelegenheit für eine fremde Firma in den Betrieb ordert und dafür ein paar Euro bekommt? Wäre es dir nicht vielleicht lieber dieser MA käme dann, wenn es in der eigenen Firma brennt und würdest du wirklich seine Einsatzbereitschaft verschleißen wollen, in dem du ihn dauernd für dritte einsetzt?

    Aus Sicht der Polizei mag das Kostenargument ja ziehen, aber aus sicht der ehrenamtlichen HiOrg?


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen382997
    Datum26.01.2007 13:0342098 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWie bereits geschrieben wäre Selbstkritik statt Rechtfertigung ein Möglichkeit sowas zukünftig mit mehr Fingerspitzengefühl und vor allem im Rahmen des wirklich nötigen durchzuführen.
    Lieber Jürgen,
    Diese von Dir geforderte Selbstkritik findet statt. Wie ich es hier in meinem ersten Beitrag bereits schrieb eben nur an anderer Stelle.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen383000
    Datum26.01.2007 13:1242216 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Olav RoscherIch möchte bezweifeln, dass die Amtshandlung darin besteht, das Nummernschild abzuschrauben.

    Kannste ja, ist ja ein freies Land. Ich hätte trotzdem dem Polizisten den Schraubendreher gegeben und mich mal kurz "zur Kontrolle des Stromerzeugers" abgemeldet. Es geht hier nicht um das Eingriffsrecht an sich und im Speziellen, sondern

    - um die Wirkung auf den Mitbürger
    - um die Wirkung auf den Mitbürger
    - um die Wirkung auf den Mitbürger
    - um die Frage der originären Aufgaben, die bekanntlich nicht übertragbar sind.

    Ansonsten begrüße ich die Kontrollmaßnahmen, die ja seit langem gut und bewährt laufen.

    Originär polizeiliche Aufgaben müssen aber bei denen bleiben, da kann man beiden Seiten nur die gebührende Kleinlichkeit empfehlen.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern383001
    Datum26.01.2007 13:1742167 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott

    aber aus sicht der ehrenamtlichen HiOrg?
    ..


    -aus Sicht einer ehrenamtlichen Hilfsorganisation vielleicht, aber als Angehöriger der Bundesanstalt THW - habe ich mich, wie ein Beamter schriftlich verpflichtet, Dienst zu leisten. Und wenn ich dass dann irgend einmal nicht mehr vill, kann ich meine Entlassung beantragen.

    Nur zur Klärung der Rechtslage.

    Bernadette
    null


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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen383003
    Datum26.01.2007 13:2342347 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamKannste ja, ist ja ein freies Land. Ich hätte trotzdem dem Polizisten den Schraubendreher gegeben und mich mal kurz "zur Kontrolle des Stromerzeugers" abgemeldet.
    Jo, kannste ja, ist ja ein freies Land... mir persönlich erschliesst sich der Sinn zwar nicht, das kann ja aber auch an mir liegen...

    Geschrieben von Andreas Bräutigam- um die Wirkung auf den Mitbürger
    - um die Wirkung auf den Mitbürger
    - um die Wirkung auf den Mitbürger

    ...und wo genau liegt nochmal der ach-so-schädliche Eindruck auf den Mitbürger, wenn ein THW-Helfer das Nummernschild von einem LKW abschraubt, den die Polizei gerade stillgelegt hat...?

    Geschrieben von Andreas BräutigamAnsonsten begrüße ich die Kontrollmaßnahmen, die ja seit langem gut und bewährt laufen.
    Dito. Allerdings gibt´s da offensichtlich auch noch Potential, wenn man sich so auf deutschen Autobahnen umschaut...

    Geschrieben von Andreas BräutigamOriginär polizeiliche Aufgaben müssen aber bei denen bleiben, da kann man beiden Seiten nur die gebührende Kleinlichkeit empfehlen.
    ...hat auch nie jemand bestritten...

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,
    Kai-Olav Roscher.


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    AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz383004
    Datum26.01.2007 13:2942145 x gelesen
    Geschrieben von Christian Kellnerich glaube Du vermischt da ein wenig die Grundlagen.

    Nein, ich vergass, dass Christian das auf einen konkreten Fall bezog und da gebe ich ihm vollkommen recht. War vielleicht auch unglücklich formuliert. Wenn in der Nacht eine solche Anforderung kommt, dann ist das zu diesem Zeitpunkt nach FwG entweder eine Aufgabe -dann habe ich zu fahren - oder es ist keine Aufgabe -dann lasse ich es sein.

    Hatte aufgrund der ganzen anderen Beiträge was anderes durch meine Brille hineininterpretiert. Er sagt nämlich, dass das FwG BW keinen Raum für großartige Interpretationen lasse. Das könnte für mich aber auch eben im Umkehrschluss bedeuten, dass die Möglichkeit für eben solche vertraglichen Vereinbarungen nicht besteht. Sonst wäre es an dieser Stelle im Gesetz geregelt.

    Daher denke ich, dass meine Wortwahl (Bürokratie bzw. Verwaltungsstarrsinn) in keinster Weise die von dir geforderte Rechtsicherheit konterkariert. Im Gegenteil, ich würde als OV nur dann tätig werden, wenn eben diese Rechtssicherheit (konkreter Einsatzauftrag) vorliegt. Und das tut es bei uns auch, nachdem ein Hilfeersuchen des Bedarfsträgers an das THW vorangegangen ist. Ausnahmen dürften aber auch hier nicht schwer zu finden sein, da stimme ich dir zu.

    Die Kernaussage meines Threads sollte genau diese Frage an Christian stellen. Sieht er es auch so, dass ich auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ?Dienstleistungen? erbringen kann, oder lehnt er es denn strikt ab? Meine Beispiele mit den Aufgleisungen, Ölspuren, usw. sollte nur aufzeigen, dass die Feuerwehr ebenfalls aufgrund vertraglicher Vereinbarungen tätig wird. Warum sollte dass das THW nicht können?

    Ein andere Frage ist die nach der Bewertung solcher Dienstleistungen. Und da sind in der Tat viele kritische Fragen hinsichtlich solcher Aktionen zu stellen.

    Aber auch positive, und sei es nur ein gewisser Ausbildungswert solcher Maßnahmen.


    ...no risk, no fun!

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383005
    Datum26.01.2007 13:3142361 x gelesen
    Geschrieben von Jan Südmersenschwierig wird es wenn man erklären muss, warum mit Steuermitteln subventionierte Organisation Tätigkeite ausführen, die auch die freie Wirtschaft ausführen könnte. (gilt natürlich auch für die Feuerwehr).
    Hallo Jan,
    Dafür müssen wir oder der Auftragnehmer uns dann aber auch immer die Freistellung von der IHK holen, um eben nicht in konkurenz zum Handwerk zu treten.
    Ob das bei der FW auch so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen383008
    Datum26.01.2007 13:4242110 x gelesen
    Mh,

    Geschrieben von Bernadette Schedlaber als Angehöriger der Bundesanstalt THW - habe ich mich, wie ein Beamter schriftlich verpflichtet, Dienst zu leisten.

    als ehrenamtlicher Angehöriger einer Hilforganisation hat man sich ebenfalls der Organisation gegenüber zur Mitwirkung verpflichtet. Auch hier kann man gehen, wenn man das nicht mehr will. IMHO ist der Effekt der gleiche...


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen383009
    Datum26.01.2007 13:5042135 x gelesen
    Tach,
    Geschrieben von Sven BösselIn Nds. wurde vom MI Schünemann kürzlich eine Umorganisation in seinem Hause angekündigt.
    [...]
    An den Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten der nds. Feuerwehren nach dem NBrandSchG hat sich nichts geändert. Bisher jedenfalls nicht.



    Warte, warte nur ein Weilchen
    Bald kommt Schün'mann auch zu dir
    Mit dem kleinen Reformbeilchen
    Macht er Hilfssheriff aus dir.

    Haut bestehen des kurz und klein,
    Auch die Min.-VO bleibt Dreck
    Nur grün -nein- blau soll's künftig sein
    Und den Kat.Schutz schmeißt er weg.

    :o)
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383011
    Datum26.01.2007 13:5842094 x gelesen
    Geschrieben von Michael Hilbertist es nicht auch eine Art Prevention, wenn man unterstützend tätig ist beim vorausschauenden Verhindern von Fahrenden Zeitbomben?!
    Ist es verwerflich, wenn die Feuerwehr in gebäuden Brandschauen durchführt und gegeben falls über die ortspolizeibehörde oder Ämter handelt, oder auch Rauchmelder anbietet .....

    Hallo Michael,
    Ich sehe da nichts verwerfliches.

    Geschrieben von Michael HilbertIst es ein wirklich so großer Unterschied dazwischen ?
    Nein, so große Unterschiede sind das nicht. :-)

    Um so mutiger finde ich es, wenn sich hier jemand so weit aus dem Fenster lehnt und genau diese Tätigkeiten beim THW öffentlich kritisiert und dann auch noch die Rechtmäßigkeit anzweifelt.
    Derjenige sollte sich mal den Spaß machen, die nicht dem Brandschutz dienenden Tätigkeiten oder Gefälligkeitsleistungen einer FF innerhalb eines Jahres aufzulisten. Das rechne er hoch auf das Bundesgebiet. Danach können wir uns dann weiter über Auftrag, Aufgabenaquisition, Recht und Steuergelder unterhalten.

    Der Erste Teil dieses Threads bis zu dem Beitrag von Sebastian Rak um 02:36 verlief eigentlich ganz sachlich, weshalb ich mich dazu auch nicht weiter eingeschaltet hatte. Leider gibt es aber immer Jemand, der ungeachtet eigener Handlungsweisen, den Startschuß zu solchen Betrachtungen liefert oder liefern muß. Es geht scheinbar nicht ohne.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen383017
    Datum26.01.2007 14:2442241 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferEbenso sollte die Polizei sich für das Abschrauben der Kennzeichen sich nicht der Hilfe des THW bedienen. Das sollten die wirklich noch selbst und ohne notwendige Hilfe des THW hinbekommen.

    ACK. Ist das Entfernen der Kennzeichen eigentlich notwendig? Oder reicht es, die TÜV-Plakette zu zerstören, um das Fahrzeug stillzulegen? Handelt es sich dabei nicht um einen Verwaltungsakt derZulassungsbehörde, der hier behelfsweise von der Polizei vorgenommen wird? Ist das dann überhaupt auf's THW übertragbar?

    Wie sind die TÜV-Prüfer beim TÜv beschäftigt? Fest angestellt? Oder geht das aus Provisionsbasis bzw. freie Mitarbeiter mit der Lizens im TÜV-Namen aufzutreten? Da könnten DEKRA oder GTÜ berechtigte Bedenken haben, wenn der TÜV(-Prüfer) durch personelle Verflechtung ein rundum-sorglos-Paket anbieten kann, dessen Infrastrukturanteil vom Bund spendiert wird.

    ciao,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen383018
    Datum26.01.2007 14:2742084 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Olav Roscher..hat auch nie jemand bestritten...

    Doch: Du, oben in Deinem posting.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg383021
    Datum26.01.2007 14:3842099 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelDerjenige sollte sich mal den Spaß machen, die nicht dem Brandschutz dienenden Tätigkeiten oder Gefälligkeitsleistungen einer FF innerhalb eines Jahres aufzulisten. Das rechne er hoch auf das Bundesgebiet. Danach können wir uns dann weiter über Auftrag, Aufgabenaquisition, Recht und Steuergelder unterhalten

    Da kann ich Dir nur recht geben, das fängt an bei der Christbaumaktion die manch eine Wehr macht, geht weiter zum Aufstellen des Maibaum /Bürgermeisterbaum, .....über noch viele Sachen weiter, das wird aber immer gut umschrieben mit "Erhaltung der örtlichen Kultur" ....
    Manche eine Feuerwehr hat ihren Namen Volksmündlich schon mit anderen Buchstaben ausgestattet (ei statt eu), aber das spielt hier wohl nicht hinen, aber weh jemand macht etwas, das er (augenscheinlich aus der Sicht anderer) nicht soll ......

    Ich war nie ein Freund, des Uniform präsentierens, oder Umzügen und anderen Dorf/Stadt- festen, in einem gewissen Rahmen ist das immer OK, wenn es darum geht sich in einem guten licht der öffentlichkeit zu präsentieren und zu zeigen was man kann und für was man da ist, aber mal ehrlich bei wievielen Tag der offenen Türen wird das wirklich getan?? Meist wissen die Leute doch nur, "ah, da geht heute abend die FetteParty ab" " oder wir machen in der FW einen Frühschoppen" oder "[uvm...]"! Wieviele gehen vom Feuerwehrfest heim, mit dem wissen, das ihre Feuerwehr z.B. fähig ist einen Auslaufenden Tanklastzug abzudichten, oder Menschen aus einem Fahrzeug zu schneiden ?!! Das sollte man sich eher Fragen, als ob das THW Nummernschilder abschrauben darf!

    Geschrieben von Jürgen WenzelLeider gibt es aber immer Jemand, der ungeachtet eigener Handlungsweisen, den Startschuß zu solchen Betrachtungen liefert oder liefern muß. Es geht scheinbar nicht ohne.

    Leider merkt man immer noch sehr oft die feinzähligkeiten zwischen THW und der FW, aber wäre es nicht *vielmehrbringender* wenn beide seiten einen konsens finden würden, und zusammen etwas Aufbauen, oder wenigstens zusmmen Arbeiten?

    Ich verstehe es manches mal nicht ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz383022
    Datum26.01.2007 14:3942017 x gelesen
    Hallo!

    Das THW leistet Amtshilfe für die Kollegen der Polizei, na und? Ich sehe da nicht verwerfliches darin.

    Auch wenn das der Kulturverein Hinterpuselmuckel machen würde ist es mir auch egal.

    Haupsache es werden die potenziellen Mörder mit ihren rollenden Zeitbomben aus dem Verkehr gezogen. Für Fahrzeuge in mangelhaftem Zustand gibt es in meinen Augen keine Entschuldigung. Wer mit solch einer rollenden Bombe einen Unfall baut handelt in meinen Augen grob fahrlässig.

    Deshalb sagte ich auch "potenzielle Mörder" jeder der eine Fahrerlaubnis erworben hat, hat dafür irgendwann einmal eine Ausbildung absoliveren müssen. Da haben doch bestimmt alle gelernt, was passieren wenn Bremsen, Reifen, Lenkgestänge usw. nicht in Ordnung oder sogar defekt sind. Wer Defekte an seinem Fahrzeug hat die den sicheren Betrieb des Selben nicht gewährleisten, ja sogar eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, und er von diesen Defekten weis (ich bin überzeugt jeder Kraftfahrer kennt die einen oder anderen Mängel an seinem Fahrzeug und nimmt diese in Kauf oder stellt diese ab), und dann diese Fahrzeug im öffentlichen Verkehrraum bewegt, gehört nach meiner Ansicht nicht nur mit ein paar lächerlichen Euro bestraft, dem gehört ganz einfach mal für ein oder zwei Jahre der Lappen weggenommen. Aber nicht nur dem Fahrer, auch dem Halter. Und jetzt soll keiner was von Existenzgefährdung sagen, wenn da 40 to in den Golf oder Smart donnern.....aber die Fälle kennen wir ja und wissen welche Existenz da bedrohter ist.

    Der ehrliche LKW-Fahrer oder Spediteur, der seine Kiste in Ordnung hält hat doch nichts zu befürchten und der wird sich auch nicht über solche Kontrollen aufregen. Also was soll das jetzt hier?

    Es müssten noch viel mehr Kontrollen durcheführt werden und die Strafen sollten massiv verschärft werden. Nich nur Geld, sondern auch Zeitstrafen. Es trifft doch viel härter, wenn der LKW eben mal 12 Stunden stehen muss.

    Aber bevor ich mich aufrege.....

    Einen Gruß an die Fahrer und Spediteure die ihr Geld noch Ehrlich und ohne Schmuh verdienen, ich wünsche Euch allen einen schrott- und knitterfreien Flug! Kommt immer gut an!

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung!

    "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss."

    "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

    Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY383024
    Datum26.01.2007 14:4842156 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttAus Sicht der Polizei mag das Kostenargument ja ziehen, aber aus sicht der ehrenamtlichen HiOrg?

    Ich sehe es v.a. aus der Sicht des steuerzahlenden Bürgers. Es kann doch nicht sein, dass Gerätschaften x-fach vorgehalten und bei jeder Organisation nur wenig genutzt werden, nur weil man nicht fähig ist zusammenzuarbeiten und vorhandene Resourcen gemeinsam zu nutzen.

    Gruß
    Peter


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen383025
    Datum26.01.2007 14:5441904 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidEs kann doch nicht sein, dass Gerätschaften x-fach vorgehalten und bei jeder Organisation nur wenig genutzt werden, nur weil man nicht fähig ist zusammenzuarbeiten und vorhandene Resourcen gemeinsam zu nutzen.

    Naja, die gerätschaften werden ja eigentlich nicht zum selben Zweck vorgehalten und es wird Szenarien geben, wo beides gleichzeitig für den originären Zweck benötigt wird. oder plädierst du für die Abschaffung der technischen Einheiten bei Bundes- und Bereitschaftspolizei und generelle Aufgabenübertragung an THW, Feuerwehr und HiOrg? Aus rein monetären Gesichtspunkten heraus sicher eine Ersparnis, aber mitd em Argument würden IMHO massig polizeiliche Aufgaben plötzlich in ehrenamtliche Strukturen verlagert, deren Engagement dann an anderer Stelle leiden würde. Denn unter Strich bleibt die zur Verfügung gestellte Menge an Freizeit seites der ehrenamtlichen (auch beim THW) ja gleich...


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 383028
    Datum26.01.2007 15:0642139 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen WenzelDafür müssen wir oder der Auftragnehmer uns dann aber auch immer die Freistellung von der IHK holen, um eben nicht in konkurenz zum Handwerk zu treten.

    Das ist aber relativ neu, oder?

    Geschrieben von Jürgen WenzelOb das bei der FW auch so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

    Das glaube ich nicht. Wobei ich aber vermute, dass die meisten "Dienstleistungen" eher aus Gefälligkeit entstehen als aus dem Ansinnen, die Kasse zu füllen. Trotzdem gebe ich dir Recht, dass bei diesem Thema "die Feuerwehr" nicht so laut schreien sollte. Wobei es "die Feuerwehr" ja nun nicht gibt, sondern hier im Forum bestimmt auch Vertreter ven Feuerwehren gibt, die das sehr strikt handhaben und Vertreter von Feuerwehren, die das etwas lax sehen....

    Grüße, Jan


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383030
    Datum26.01.2007 15:1442006 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenDas ist aber relativ neu, oder?
    Das "oder?" trift zu.
    Soweit ich mich zurückerinnern kann, ist das so und ich bin nun schon so lange beim THW, dass sich die Maden in froher Erwartung ein Lätzchen umbinden, wenn ich komme.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg383031
    Datum26.01.2007 15:2241928 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jan Südmersen

    Wobei ich aber vermute, dass die meisten "Dienstleistungen" eher aus Gefälligkeit entstehen als aus dem Ansinnen, die Kasse zu füllen.

    Ich weiss, dass nicht wenige gewerbliche Unternehmer -z.B. Kranfirmen, Schlüsseldienste, Baumarbeiten, uvm.- hier in der Gegend schon kritisch schauen, welche "Gefälligkeiten" manche Feuerwehren anbieten.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 383032
    Datum26.01.2007 15:2442089 x gelesen
    Gut, dann ist es mir neu.

    Jetzt wollen wir mal nicht hoffen, dass du in der Unterkunft verstirbst....

    Grüße, Jan


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin383033
    Datum26.01.2007 15:3142159 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen WenzelSchade eigentlich, denn Du bist der Erste, der hier in diesem Thread wieder damit anfängt. Alles Andere war bisher nur, ob berechtigt oder auch nicht, Kritik.


    ich kann nicht verstehen wie du als sicherlich verdientes THW-Mitglied und auch die anderen THWler hier es verteidigen können, dass ein anderer Helder, der hauptberuflich TÜV-Prüfer zu sein scheint, seine hauptberufliche Aufgabe in Dienstkleidung des THW versieht?! Ich halte das für völlig indiskutabel, unbestritten der Tatsache, dass solch rollende Zeitbomben von den Straßen gehören.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383035
    Datum26.01.2007 15:3542252 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenJetzt wollen wir mal nicht hoffen, dass du in der Unterkunft verstirbst.... :-))
    Das ist nicht zu erwarten, da ich mich langsam zurückziehen werde. So werde ich dann auch nicht für die letzten paar Jahre, nur des Postens wegen, die Stelle des OB einnehmen, sondern dieses an einen jüngeren Kameraden mit neuen Visionen und mehr Biss abtreten.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 383037
    Datum26.01.2007 15:3641975 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Wenzelmehr Biss

    Mit noch mehr Biss? Du liebe Güte, was muss dass denn für eine Rakete sein?

    Grüße, Jan


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen383039
    Datum26.01.2007 15:4441928 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rak

    ich kann nicht verstehen wie du als sicherlich verdientes THW-Mitglied und auch die anderen THWler hier es verteidigen können, dass ein anderer Helder, der hauptberuflich TÜV-Prüfer zu sein scheint, seine hauptberufliche Aufgabe in Dienstkleidung des THW versieht?! Ich halte das für völlig indiskutabel, unbestritten der Tatsache, dass solch rollende Zeitbomben von den Straßen gehören.


    Der TÜV-Prüfer, den ich in dem Beitrag gesehen habe, hatte einen TÜV-Kittel an.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383041
    Datum26.01.2007 15:4641924 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakdass ein anderer Helder, der hauptberuflich TÜV-Prüfer zu sein scheint, seine hauptberufliche Aufgabe in Dienstkleidung des THW versieht?!
    Ich schon. So nimmt z.B. ja auch der THW-Helfer der FGr E im Einsatz teilweise die Aufgaben eines Elektromeisters in THW-Uniform war.
    Desweiteren wendest Du dich in diesem besonderen Fall bitte an den "Klaus-W. Huland" der dem betroffenen OV angehört hat und hier auch schon dazu Stellung bezogen hat.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern383044
    Datum26.01.2007 16:0042271 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakich kann nicht verstehen wie du als sicherlich verdientes THW-Mitglied und auch die anderen THWler hier es verteidigen können, dass ein anderer Helder, der hauptberuflich TÜV-Prüfer zu sein scheint, seine hauptberufliche Aufgabe in Dienstkleidung des THW versieht?!


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Schreit doch nicht immer Unwahrheiten rum wenns schon lange wiederlegt ist. Bringt nur Unruhe.


    Gruß
    CS





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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin383049
    Datum26.01.2007 16:2942049 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian SchorerSchreit doch nicht immer Unwahrheiten rum wenns schon lange wiederlegt ist. Bringt nur Unruhe.


    moment mal! Der sagt, "er hatte eine THW-Jacke an, ich habe das gesehen". Ein anderer sagt, "er hatte seinen TÜV-Kittel an".

    Wem soll ich glauben? Auf dieser Basis diskutiert man nun mal, es geht mir ja auch nicht um das Konkrete, sondern um die Tatsache, dass ein TÜV-Prüfer in seiner Funktion keine THW- oder meinetwegen auch Fw-Jacke tragen sollte.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorKlau8s-W8. H8., Remscheid / NRW383051
    Datum26.01.2007 16:4241992 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWie sind die TÜV-Prüfer beim TÜv beschäftigt? Fest angestellt? Oder geht das aus Provisionsbasis bzw. freie Mitarbeiter mit der Lizens im TÜV-Namen aufzutreten? Da könnten DEKRA oder GTÜ berechtigte Bedenken haben, wenn der TÜV(-Prüfer) durch personelle Verflechtung ein rundum-sorglos-Paket anbieten kann, dessen Infrastrukturanteil vom Bund spendiert wird.
    Der Kollege ist hauptberuflich fest beim TÜV angestellt. Die durchführende PI hat den TÜV Rheinland offiziell mit der Durchführung dieser Maßnahe beauftragt und bezahlt. Wohlgemerkt: den TÜV, nicht den Mitarbeiter - bevor hier noch Amigo-Vermutungen aufkommen ;-))

    Und für Sebastian Rak noch einmal langsam zum Mitschreiben. Es wurde der TÜV-Kittel, nicht die THW-Bekleidung getragen. Für weitere Mutmaßungen stehe ich Dir gern zur Verfügung. SCNR

    Klaus.
    THW Remscheid


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern383052
    Datum26.01.2007 16:4641948 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakmoment mal! Der sagt, "er hatte eine THW-Jacke an, ich habe das gesehen". Ein anderer sagt, "er hatte seinen TÜV-Kittel an".

    Blödsinn, es steht die klare Aussage das der TÜV-Mitaebreiter (und THW KAmerad) TÜV Bekleidung anhatte.


    Christian





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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen383053
    Datum26.01.2007 16:5841887 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDoch: Du, oben in Deinem posting.
    Nein, ich habe mir lediglich erlaubt zu bezweifeln, dass das Abschrauben der Nummernschilder die hoheitliche Aufgabe ist.

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,

    Kai-Olav Roscher.


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383055
    Datum26.01.2007 17:0542054 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakmoment mal! Der sagt, "er hatte eine THW-Jacke an, ich habe das gesehen". Ein anderer sagt, "er hatte seinen TÜV-Kittel an".

    Wem soll ich glauben? Auf dieser Basis diskutiert man nun mal

    Das ist der Punkt.
    Aus dem Hörensagen konstruierst Du etwas, was deiner Meinung nach gerade mal wieder gut rein passt.
    Auf der Basis von Parolen sollte man nun mal eben nicht diskutieren.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg383056
    Datum26.01.2007 17:1641900 x gelesen
    HAllo

    Geschrieben von ---BEricht--- Unser Schirrmeister tauschte in dieser Nacht allerdings den Einsatzanzug gegen seinen TÜV-Kittel und war so im offiziellen Auftrag gemeinsam mit einem Kollegen hauptberuflich an der Kontrolle beteiligt.

    Geschrieben von ---KLaus-W.Huland--- ad1) der TÜV-Prüfer hat seinen TÜV-Kittel und nicht die THW-Bekleidung getragen

    ad2) unabhängig von der Zuständigkeitsdiskussion dieser "Amtshandlung" war die Nummernschildbefestigung oft in einem zum LKW passenden Zustand: mit Schraubenschlüssel und Schraubendreher allein ging da gar nichts.


    Und ein für mich ganz wichtiger Punkt, an den ich mich gerne Wende, wenns mal mit dem lesen, glauben und kombinieren net so klappt:



    Geschrieben von ---KLaus-W.Huland--- Ich hoffe damit sind einige Mißverständnisse geklärt und ich stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

    Klaus.
    THW Remscheid


    Und die Emailadresse kann man sogar im Profil finden......

    Lieber einmal nachfragen,

    GRüsse

    HAnsi


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
    Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
    Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen383063
    Datum26.01.2007 19:5941882 x gelesen
    Nabend.

    Geschrieben von Sebastian RakWem soll ich glauben?

    Am besten keinem und nichts schreiben, wenn Du es selbst nicht gesehen hast. Er hatte, zumindest in den Szenen, die ich gesehen habe (LKW-Grube), einen TÜV-Kittel an.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin383065
    Datum26.01.2007 21:5442110 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen WenzelAus dem Hörensagen konstruierst Du etwas, was deiner Meinung nach gerade mal wieder gut rein passt.
    Auf der Basis von Parolen sollte man nun mal eben nicht diskutieren.


    ist zwar schön, dass man sich jetzt nach Roland auf mich eingeschossen hat, aber Roland schrieb nunmal ganz klar, dass jemand in THW-Jacke Nummernschilder abschraubt, was im Fernsehbeitrag offensichtlich auch gut zu sehen war. Das dieser THW-Jacken-Träger hauptberuflich beim TÜV arbeitet schrieb Daniel Becker. Das sind zwei durchaus glaubwürdige Aussagen, also warum darf man nicht darüber diskutieren? Mehr als das in diesen Aussagen Geschriebene habe ich zu keinem Zeitpunkt bewertet. Dass sich dann später herausstellt, dass der Abschraubende vielleicht gar kein TÜV-Prüfer, sondern nur ein anderer Helfer des THW war, mag ja gut und schön sein, nur geht es mir um die Sache und daher halte ich das weiterhin für eine völlige Kompetenzüberschreitung sowohl von THW-Helfer als auch von Polizist und sogar TÜV-Prüfer die Nummernschilder zu entfernen! Vielleicht kann einer der Juristen hierzu mal die rechtliche Situation beleuchten.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383066
    Datum26.01.2007 22:1441882 x gelesen
    Lieber Sebastian,

    statt ganz einfach nur zu schreiben, dass Du dich irtümlicherweise aufs falsche Pferd gesetzt hast, eierst Du jetzt herum um das Gesicht zu waren.
    Erstere Lösung würde hier jeder verstehen, da das jedem einmal so gehen kann.
    Was den Juristen anbelangt, wird sich der nicht soweit aus dem Fenster lehnen, da das Geschehene reine Vereinbarungspraxis zwischen den Handelnden Parteien ist und kein anderer dadurch zu Schaden kommt oder dergleichen begünstigt wird. Das THW ist dabei lediglich Erfüllungsgehilfe im Auftrag der ausführenden Institution.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg383067
    Datum26.01.2007 22:2041838 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Peter,

    Meine Meinung vorab: Ich sehe die Kontrolle als gerechtfertigt an und habe kein Problem mit der Unterstützung durch das THW.

    Wir sollten aber überlegen:

    Geschrieben von Peter Schmid
    Ich sehe es v.a. aus der Sicht des steuerzahlenden Bürgers.
    Ich auch, aber:
    Wie soll ein Arbeitgeber reagieren, wenn sein Mitarbeiter wiederholt morgens unausgeschlafen oder zu spät kommt, mit der Begründung -wir mussten die Polizei bei einer Verkehrskontrolle unterstützen-?
    Ich will damit sagen Prävention hin oder her, es ist keine direkte Gefahr da. Wenn Unterstützung sollten Kräfte herangezogen werden die nicht am nächsten Tag zur Arbeit / Schule etc. müssen. Ich glaube die sind auch beim THW rar gesät.


    Gruß
    Michael

    PS: Es gibt auch für Feuerwehren entsprechende Beispiele.


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW383070
    Datum27.01.2007 00:0041977 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Jan SüdmersenGeschrieben von Jürgen WenzelDafür müssen wir oder der Auftragnehmer uns dann aber auch immer die Freistellung von der IHK holen, um eben nicht in konkurenz zum Handwerk zu treten.

    Das ist aber relativ neu, oder?

    Geschrieben von Jürgen WenzelOb das bei der FW auch so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

    Das glaube ich nicht. Wobei ich aber vermute, dass die meisten "Dienstleistungen" eher aus Gefälligkeit entstehen als aus dem Ansinnen, die Kasse zu füllen. Trotzdem gebe ich dir Recht, dass bei diesem Thema "die Feuerwehr" nicht so laut schreien sollte. Wobei es "die Feuerwehr" ja nun nicht gibt, sondern hier im Forum bestimmt auch Vertreter ven Feuerwehren gibt, die das sehr strikt handhaben und Vertreter von Feuerwehren, die das etwas lax sehen....


    ... ich bin jetzt seit 20 Jahren dabei und ich kenne es auch nicht anders mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn wir zu Übungszwecken einen Baum fällen, dann hat sich der Besitzer des Baumes bei der IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu holen. Wir haben kürzlich einen Hilfsgütertransport nach Bosnien durchgeführt, und selbst dafür mussten die Landjugend für die wir den Transport durchgeführt haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen.

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung basiert auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung des THW so zu vefahren; von den Feuerwehren wird das nicht praktiziert.


    .....................................
    Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

    Ralf Röhling

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg383074
    Datum27.01.2007 00:2041830 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertHabe das etwas falsch ausgedrückt, ich meine natürlich die Mobilen Beläuchtungssätze mit Stativ und tragbarem Stromerzeuger.

    Die Bundespolizei (welche für die Bahn zuständig ist) hat Technische Züge.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg383075
    Datum27.01.2007 00:2241970 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich aber weiß, dass 25 km von der Einsatzstelle LiMaKW der Polizei stationiert sind und Freiwillige die halbe Nacht eine Bahnstrecke ausleuchten, weil die Polizei ihre eigenen Einheiten nicht alarmieren kann oder will, dann geht mir echt das Messer in der Tasche auf. Das hat mit Amtshilfe nichts mehr zu tun.


    Liegt eben schlicht daran, daß diese Fahrzeuge nicht ständig besetzt sind. Kostet ja. Und einfach mal eben eine normale Sreife drauf setzen bringt nix, weil die im Zweifel nicht die FE Klasse C haben.

    Auch für andere Polizeiaufgaben wäre es schön, wenn schnell mehr Personal und Spezialisten verfügbar wären.
    Aber in der Zeit schrumpfender Stellenpläne...

    Warum müssen FFler Straßen kehren? Nur weil Autobahn- und Straßenmeistereien ihre Bereitschaftsdienste einsparen?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio383076
    Datum27.01.2007 00:2541938 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Christian FischerLiegt eben schlicht daran, daß diese Fahrzeuge nicht ständig besetzt sind.

    Das ist die 1. BPA in Bruchsal, die sollten die Dinger auch des nachts besetzen können.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg383077
    Datum27.01.2007 00:2741827 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDas ist die 1. BPA in Bruchsal, die sollten die Dinger auch des nachts besetzen können.

    Sicher, daß die BP heute noch das ist, was sie mal war?


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW383518
    Datum29.01.2007 13:0341965 x gelesen
    Eieiei, ob das dann gut geht? Ich frag mich dann wie es mit den Versicherungsschutz aussieht bei den vielen Bisswunden. ;)

    Jürgen, du bleibst dem THW und uns hier aber noch treu oder?
    Gruß
    Sven


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383663
    Datum29.01.2007 21:0142025 x gelesen
    Geschrieben von Sven HildebrandtJürgen, du bleibst dem THW und uns hier aber noch treu oder?
    Natürlich! Der Laden wird mich noch nicht los. Schalte nur einen Gang runter.

    Gruss aus der BUS Neuhausen


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg383669
    Datum29.01.2007 21:1542163 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelGruss aus der BUS Neuhausen

    Quasi bei mir vor der Haustür. Wie lange noch? Vielleicht könnte man ja mal ein "Spontantreffen" machen ;-)


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen383672
    Datum29.01.2007 21:2142098 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWie lange noch?
    Die ganze Woche noch. Bin aber unbeweglich, da ich mit der DB angereist bin und Schluß ist hier Abends auch erst gegen 20:00 bis 21:00 Uhr.
    Bei Bedarf Weiteres per PN, würde ich vorschlagen.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW383674
    Datum29.01.2007 21:2841847 x gelesen
    Wieder einmal einer der Lehrgänge, wo man auf der Arbeit kaum glaubt das man sooo lange da was am machen ist...
    Bin mal gespannt wie lange man auf den FB-Lehrgängen was machen darf.
    Gruß
    Sven

    P.S.: Schön zu hören das du beim blauen Verein dabei bleibst.


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