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Thema | Brennschneiden, welche Voraussetzungen? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Mich8ael8 C.8, Tangermünde / Sachsen-Anhalt | 382926 | |||
Datum | 26.01.2007 09:23 | 7923 x gelesen | |||
Hallo, kann mir jemand sagen, welche (rechtlichen) Voraussetzungen zur Benutzung eines Brennschneidgerätes im Feuerwehreinsatz bzw -übung gibt? Reicht eine Einweisung, Unterweisung; oder muss eine Prüfung abgelegt werden? Ein Blick in die UVV hat mir noch nicht weitergeholfen. Danke Gruß Michael | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 382940 | |||
Datum | 26.01.2007 09:58 | 5158 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Michael Classe kann mir jemand sagen, welche (rechtlichen) Voraussetzungen zur Benutzung eines Brennschneidgerätes im Feuerwehreinsatz bzw -übung gibt? eine Prüfung gibt es da nicht, man sollte eben damit umgehen können - ob durch Berufsausbildung oder interne Schulung ist erst einmal egal. Explizit vorgeschrieben ist da m.W. nichts. Wie bei vielen anderen Geräten der Feuerwehr auch. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Tim 8K., Werl / NRW | 388888 | |||
Datum | 28.02.2007 21:32 | 4795 x gelesen | |||
Ja da kann ich nur zustimmen, Es sollte nur eine Ausführliche Einweisung auf das Gerät gegeben werden, da ein solches Gerät temperaturen von über 3000°C erreichen kann! Soweit ich weiss kann die Einweiseung von einem bsp: Heizungsbauer, Metallbauer gegeben werden, der auf einem solchen Gerät schon Lehrgänge gemacht hat! | |||||
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