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ThemaMedien an der Einsatzstelle - Verhalten der Einsatzkräfte7 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorSeba8sti8an 8M., Kirchehrenbach / Bayern384071
Datum01.02.2007 11:126541 x gelesen
Servus zusammen,

die Medien sind ja immer zahlreich und schnell - je nach Einsatz - am Unglücksort vertreten.

Hat jemand in seiner Feuerwehr einen Merkzettel, ein Infoblatt oder sonstiges, wie sich die Einsatzkräfte gegenüber den Medien an der Einsatzstelle zu verhalten haben ?
(keine Auskünfte, Thema Fotohandys usw. usw. usw.)

Bin für alle Infos und Hinweise dankbar !


MkG Sebastian


Die Beiträge spiegeln ausschließlich meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr(führung) !!!

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg384073
Datum01.02.2007 11:194803 x gelesen
Dafür ist bei uns kein Zettel oder Formblatt erfoderlich. Da hat jeder Einsatzkraft die klare Anweisung sich um den Einsatz zu kümmern. Bei der Einsatzleitung ist in der regel der Pressesprecher anwesend. Dieser oder der Einsatzleiter können die Presse zu Wort stehen. Gerade bei größeren Einsätzen mit mehreren Abschnitte hat der einzelne Einsatzkraft auch gar nicht die Überblcik über das Gesamtgeschehen.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384091
Datum01.02.2007 12:414811 x gelesen
Bin für alle Infos und Hinweise dankbar !

Wenn du was Gutes suchst, dann verweise ich mal auf die entsprechende Taschenkarte der Bundeswehr. Die kann man fast 1:1 übernehmen.

Grundsatz für den einfachen Löschknecht:

a) Auf den Pressesprecher bzw. EL verweisen. Damit begründen, daß man beschäftigt ist. (wenn gerade was zu tun)

b) Ganz kurz sagen was man just in genau dem Moment macht - ohne dieses zu begründen. Dann auf Pressesprecher bzw. EL verweisen. (wenn man gerade nichts oder nichts zeitkritisches zu tun hat)

Niemals Vermutungen (zur Brandursache,...), Aussagen zum taktischen Vorgehen, etc. treffen!

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8M., Kirchehrenbach / Bayern384101
Datum01.02.2007 13:274876 x gelesen
Hi Marc,

Geschrieben von ---Marc Dickey--- Wenn du was Gutes suchst, dann verweise ich mal auf die entsprechende Taschenkarte der Bundeswehr. Die kann man fast 1:1 übernehmen.

Wo find ich diese Taschenkarte ????



Geschrieben von ---Marc Dickey--- Grundsatz für den einfachen Löschknecht:

a) Auf den Pressesprecher bzw. EL verweisen. Damit begründen, daß man beschäftigt ist. (wenn gerade was zu tun)

b) Ganz kurz sagen was man just in genau dem Moment macht - ohne dieses zu begründen. Dann auf Pressesprecher bzw. EL verweisen. (wenn man gerade nichts oder nichts zeitkritisches zu tun hat)

Niemals Vermutungen (zur Brandursache,...), Aussagen zum taktischen Vorgehen, etc. treffen!


Das is ja im Prinzip klar - nur suche ich nach "etwas mehr" ...

Trotzdem schon mal danke !


MkG Sebastian


Die Beiträge spiegeln ausschließlich meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr(führung) !!!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384107
Datum01.02.2007 13:414777 x gelesen
Wo find ich diese Taschenkarte ????

Frag mal bei denjenigen nach, die sie in den Umlauf gebracht haben. Wenn man nett fragt dürfte so eine zu kriegen sein.

Das is ja im Prinzip klar - nur suche ich nach "etwas mehr" ...

Was denn noch? Auch besagte Taschenkarte der BW sagt nichts Tiefergehendes aus - sie verwendet dafür nur noch mehr Worte.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg384116
Datum01.02.2007 14:304776 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Müllernur suche ich nach "etwas mehr" ...

Das Problem ist wirklich: Mehr ist eindeutig schon zu viel. Deswegen wirst du (hoffentlich) nicht mehr viel finden.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorLars8 L.8, SE / HH / Schleswig-Holstein384153
Datum01.02.2007 17:194671 x gelesen
Hallo Forum,

ein Punkt:"Keine Angaben zu vermutlichen Schadenhöhe,Brandursache oder Unfallhergang.
Das ist da ausnahmsweise mal Aufgabe der Polizei bzw. des LKA. :-) Im Gegenzug dürfen wir dann auch verlangen, dass Polizisten grundsätzlich nicht in brennende Wohnungen eindringen weil ja evtl. da noch jemand sein könnte.


In diesem Sinne,

Larsi ausm Norden (Alias)


"Dabeisein ist 80 Prozent des Erfolges..."
Woody Allen



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