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Thema | Konzert mit Fallvorhang | 2 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Hend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW | 384274 | |||
Datum | 02.02.2007 16:57 | 6482 x gelesen | |||
Hallo! Bei einem Konzert in unserer Schule planen wir kruz vor dem Auftritt einen Fallvorhang zu installieren und bei den ersten Tönen fallen zu lassen. Der Vorhang wird in der Nähe von Scheinwerfern befestigt. Meine Frage ist jetzt: 1. Muss ich bei der Stoffauswahl auf bestimmte Voraussetzungen achten? 2. Wenn ja, genügt es ein Baumwollstoff, der nach DIN 4102 B1 schwerentflammbar ist zu nutzen? Ich habe schon viele Leute gefragt, aber eine Antwort konnte mir keiner geben. Vielleicht ist ja jemand von euch in der Richtung informiert. Vielen Dank! mit Grüßen, Hendrik ---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen--- www.feuerwehr-oerlinghausen.de | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 384374 | |||
Datum | 04.02.2007 00:51 | 4987 x gelesen | |||
(da das Thema nicht Feuerwehr spezifisch ist sollte es OT gekennzeichnet werden) Hallo Hendrik, die Muster Veranstaltungsstättenverordnung (MVStättVo) (letzte Fassung Juni 2005) sagt: - Abschnitt 2 - Brandverhütung §33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen (1) Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. (8) Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann. - zu Absatz 1: Die von Dir genannte DIN-Norm beschreibt genau wie schwerentflammbares Material zu sein hat. zu Absatz 8: auch schwer entflammbares Material ist brennbares Material; wie weit ein Scheinwerfer mindestens entfernt sein muss, sollte auf dem Typenschild des jeweiligen Scheinwerfers zu finden sein (hier ist zumindest der Rückwärtige Abstand angegeben) - weiter von Bedeutung ist der Abstand in Strahlungsrichtung Alle Angaben von Werten und Fähigkeiten von Geräten oder Vorhängen müssen mit dem gesunden Verstand überprüft und ggf. angepasst werden. Gute Informationsquellen im Web zum Thema: www.dthg.de www.versammlungsstaettenverordnung.de Viel Erfolg bei der Veranstaltung | |||||
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