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ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384460
Datum04.02.2007 18:5828960 x gelesen
Der Innenminister von RLP wollte sich bei der Innenministerkonferenz für eine generelle Gebührenbefreiung von Rettungsdienst und Feuerwehr von der Rundfunkgebührenpflicht einsetzen. Mit Erfolg! Das entscheidende Gremium, die Ministerpräsidentenkonferenz hat den Vorschlag jedoch abgelehnt! Kurt Beck (zufälligerweise auch Vorsitzender des Rundfunkrates) sah eine Befreiung für nicht erforderlich an. Die GEZ hat in unserer VG vor einiger Zeit eine Anfrage gemacht. Unsere VG hat den Snand bei den Wehren abgefragt. Nun kam ein Schreiben vom Bürgermeister, dass man sich die Gebühren von rund 1000 Euro nicht leisten könne. Für die FEZ und den ELW würden je ein Rundfunkgerät angemeldet, die restlichen Feuerwehren müssten Ihre Geräte selber zahlen oder ausbauen.
Stark!
Gut, das Radio kann man zum Abhören von Warnhinweisen und Verkehrsdurchsagen nutzen. Diese Infos kann die FEZ dann aber auch per Funk weiter geben. Aber wie machen wir nun die AUsbildung? Wir haben einen Fernseher - und keinen ANtennen- oder Satelitenanschluss- Das Gerät wird ausschließlich zur AUsbildung per Video oder auch für die JF (Ausbildung-Schulung) genutzt. Sollen wir das nun selber zahlen?
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Feuer frei für eure Meinungen zu diesem Thema.


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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY384461
Datum04.02.2007 19:0326754 x gelesen
Hallo Carmen,

bei uns zahlt die Gemeinde (3 Wehren) die Gebühren für den Fernseher. Radio und Video im Gerätehaus sind da auch mit drin.

Nur die Radios in den Fahrzeugen müssen wir selbst bezahlen bzw. wir haben sie ausgebaut.

Unser Innenminister hat sich kürzlich auch dafür eingesetzt und ist ebenfalls gescheitert. Die Politiker muss man eben nicht verstehen...

Gruß

Daniel


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384462
Datum04.02.2007 19:0626699 x gelesen
DIE Politiker verstehe ich schon. Abgeordnete und für die öffentliche Hand tätige Personen, die ihr Privatfahrzeug dafür nutzen sind BEFREIT!


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz384463
Datum04.02.2007 19:1426786 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Carmen FuchsDer Innenminister von RLP wollte sich bei der Innenministerkonferenz für eine generelle Gebührenbefreiung von Rettungsdienst und Feuerwehr von der Rundfunkgebührenpflicht einsetzen. Mit Erfolg! Das entscheidende Gremium, die Ministerpräsidentenkonferenz hat den Vorschlag jedoch abgelehnt! Kurt Beck (zufälligerweise auch Vorsitzender des Rundfunkrates) sah eine Befreiung für nicht erforderlich an.

Hast du eine Quelle zu diesen Informationen?

Wie sieht es denn mit den Dienstwagen der Gemeinde-/Stadtverwaltung aus? viele von denen besitzen ebenfalls Radiogeräte. Und auch in den Rathäusern / gemeindeeigenen Anliegen werden Radios, Fernseher und PCs (sind ja neuerdings auch gebührenpflichtig) eingesetzt.
Die Gemeinden, die sich weigern, die Gebühren für die Feuerwehr zu zahlen, müssten hier ja konsequenterweise auch ihre Geräte in der Verwaltung kürzen. Ist das bei euch der Fall? Braucht der Gemeindekindergarten ein Radio? Doch eigentlich weniger als die Feuerwehr.

Wie ist es denn bei euch? Habt ihr euch da mal vorher informiert, bevor irgendwas selbst bezahlt wird? Ansonsten hilft immer noch der Druck über die Öffentlichkeit. Auf sowas reagieren die örtlichen Politiker meistens doch recht schnell.

Viele Grüße
Christian


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AutorBenj8ami8n K8., Wuppertal / NRW384464
Datum04.02.2007 19:2126632 x gelesen
Hallo miteinander,

Geschrieben von Carmen FuchsWir haben einen Fernseher - und keinen ANtennen- oder Satelitenanschluss- Das Gerät wird ausschließlich zur AUsbildung per Video oder auch für die JF (Ausbildung-Schulung) genutzt. Sollen wir das nun selber zahlen?
Wie wird das bei euch gehandhabt?


Unserer JF wurde vor etwa zwei Jahren aus (so wurde mir gesagt) diesem Grunde der Fernseher weggenommen, den wir sogar noch geschenkt bekommen haben.
Auch bei uns wurde der Fernseher wenn überhaupt ab und zu zu Ausbildungszwecken genutzt ...

Was ich davon halte? Nunja - besser ich sag's nicht :-||


Mit kameradschaftlichem Gruß
Ben

www.wuppertal-modifikation.de

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384466
Datum04.02.2007 19:2526762 x gelesen
Irgendwo im INet habe ich ein Schreiben gefunden, in dem der Innenminister dies einem MdB mitteilt. Zudem habe ich mit dem Innenministerium telefoniert, welches mir dies so bestätigt bzw. Mitgeteilt hat.
Ich müsste auch noch irgendwo ein Schreiben vom LFV haben, welches das so wider gibt.

Bezüglich der anderen Geräte die ggf. Angemeldet und bezahltz werden habe ich noch keine Infos. Gezahlt haben wir auch noch nichts, ich sehe das nämlich nicht ein. Wenn wir wirklich Fernsehen schauen würden OK aber so nicht. Man könnte das Empfangsteil aus dem Fernseher ausbauen lassen (Das sollte die VG dann aber zahlen) dann wäre die Gebührenpflicht dafür vom Tisch.


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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen384470
Datum04.02.2007 19:3626623 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsMan könnte das Empfangsteil aus dem Fernseher ausbauen lassen

Genau das haben wir bei uns durchgeführt, Fernseher nur noch zum Videobetrieb geeignet.

Munter bleiben, Lüke


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384471
Datum04.02.2007 19:4626690 x gelesen
ACHTUNG! Auch der Videorecorder zählt als gebührenpflichtiges Empfangsgerät, Wenn der GEZ-Schnüffler das sieht...
Also da auch ausbauen!


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384473
Datum04.02.2007 19:5126640 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Carmen FuchsWenn der GEZ-Schnüffler das sieht...

Muß er ja nicht sehen... :-)


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg384474
Datum04.02.2007 19:5426710 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsWenn der GEZ-Schnüffler das sieht...

Wie soll er das sehen?


Oder um es mit den Worten die meinem früheren Standortältesten (als ein GEZ-Onkel in die Kaserne wollte wo es naturgemäß an nicht angemeldeten Geräten mutmaßlich nur so wimmelte) an die Wache zugeschrieben wurden zu sagen: "Falls der Zivilist versucht in die Kaserne zu gelangen, machen Sie von der Schusswaffe Gebrauch." Dies wohl deutlich hörbar für den GEZler, der daraufhin schleunigst von dannen zog und nie wieder gesehen ward.

Oder ein anderer Fall, in dem ein GEZler des Sommers in Häuser ging von denen er keine Anmeldungen vorliegen hatteund deren Terassentür offen stand. Dabei erwischt konnte er immerhin schon nach 4 Wochen wieder selbständig fest Nahrung zu sich nehmen.

M.E. gehört der Verein ausgeb.... Vor allem wenn man sich anschaut, was mit meiner Kohle alles veranstaltet wird. Wenn die öffentlich-rechtlichen morgen auf pay-per-view umstellen müßten, wären übermorgen die Hälft der Mitarbeiter dort arbeitslos. Incl. 50% der Intendanten. Und das Programm wäre nicht schlechter....


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland384475
Datum04.02.2007 19:5926721 x gelesen
Hallo

und wenn der böse böse GEZ-Mensch hier im Forum mitliest?.....


ok, mal ernsthaft, ich kenne das Problem aus dem Vereinsleben (gibt ja auch noch ein Leben neben der Feuerwehr), da wurde ein Mitglied (Fernsehtechnikermeister) beauftragt, den Empfangsteil des Fernsehers stillzulegen und das zu bescheinigen, also keine GEZ-Gebühr fällig - und das Videogerät ist eh nicht dem Verein......, das dürfte ein praktikable Lösung sein, aber was ist eigentlich mit den Computer in den Wachen?
Das sind (mal von Spezialkonstruktionen in den Leitstellen abgesehen) doch handelsübliche Geräte, als neuerdings aus GEZ-pflichtig oder?
Gibts dazu schon was?

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen384477
Datum04.02.2007 20:0126647 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsACHTUNG! Auch der Videorecorder zählt als gebührenpflichtiges Empfangsgerät, Wenn der GEZ-Schnüffler das sieht...
Also da auch ausbauen!


Dies wäre mir neu, das gleiche gilt für ein CD Abspielgerät.

Munter bleiben, Lüke


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384478
Datum04.02.2007 20:0326684 x gelesen
klar, wenn sie internetfähig sind, sind sie anzumelden.
Wie wird die VG denn eingestuft? Ich meine ein Privatmann kann ja im Rahmen der Zweitgeräteregelung mehrere Geräte haben und muß nur ein mal zahlen (so auch nicht für den PC) Eine Firma/Betrieb muß jedes Gerät einzeln anmelden. Muß die VG das auch?
Ich sollte mal in den Haushaltsplan der VG sehen, was die dafür angesetzt haben bzw. das Rechnungsergebnis von 2005 ansehen, dann sehe ich ja, wie viele Geräte die neben der Feuerwehr angemeldet haben...


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384481
Datum04.02.2007 20:0626583 x gelesen
Nein,m ein CD-Player kann ja keine Sendungen empfangen. Ein Videorecorder schon. Es geht ja nicht darum, ob du tatsächlich siehst, nur die Möglichkeit zählt. Übrigens auch Handys, mit denen Du online gehen kannst usw.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg384483
Datum04.02.2007 20:2126971 x gelesen
hallo,

das Thema geht noch "tiefer" :-(

PC´s mit Internetanschluss sind auch GEZ-pflichtig.

Und zwar pro Standort wird einmal die Rundfunkgebühr fälllig. Ausser wenn an diesem Standort schon ein Radio angemeldet und dafür die GEZ-Gebühr bezahlt wird.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen384485
Datum04.02.2007 20:2626644 x gelesen
Hallo,

wir haben es folgendermaßen gehandhabt:

Aus den Geräten sind die Empfangsteile ausgebaut worden, sprich Fernseher und Stereoanlage.
Bei uns hat die Stadt gesagt, dass Sie für die Gebühren nicht aufkommt, also blieb nur diese Möglichkeit.

Falls denn Theoretische Ausbildung ansteht, wird es mit einem Beamer und Laptop gemacht.


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384488
Datum04.02.2007 20:4026606 x gelesen
Stereoanlage dann nur für MC und CD. Laptop nicht Internetfähig!?
Wer hat den Umbau gezahlt?

Bitte mal die Diskussion in die Richtung bringen, warum wir als Feuerwehr das Zahlen sollen? Ausbildung ist Sache des Trägers. Demnächst zahlen wir die Wassergebühren auch noch selbst...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384491
Datum04.02.2007 21:0126665 x gelesen
Bitte mal die Diskussion in die Richtung bringen, warum wir als Feuerwehr das Zahlen sollen?

Klar kann das "die Feuerwehr" zahlen. Dies wird jedoch wohl aus dem kommunalen Etat erfolgen müssen, weil "die Feuerwehr" ja wohl keine anderen Mittel zur Verfügung hat.*


Obwohl ich im Grundsatz ja auch die Meinung von CiFi teile und auch ähnliche Erlebnisse aus der BW-Zeit habe... *g*

MkG
Marc



*mal ausgenommen von Sondervermögen zur Kameradschaftspflege - sofern dies vorgesehen ist (was in RLP wohl nicht zutrifft...)


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLeif8 S.8, Höckelheim / Niedersachsen384493
Datum04.02.2007 21:1626575 x gelesen
Moin zusammen,

was aber bestimmt in vielen Fällen darauf hinausläut das "der Träger" den Ausbau des Empfängers zahlt/übernimmt um die GEZ zu umgehen.
Damit sind die Geräte zwar für die Ausbildung noch verfügbar, aber Hand aufs Herz wer nutzt sie auch nur dafür? Für gescheite Ausbildung mit mehr als 10 Leuten brauchts meines Erachtens schon nen Beamer.

Gruß Leif


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384494
Datum04.02.2007 21:1826588 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerOder um es mit den Worten die meinem früheren Standortältesten (als ein GEZ-Onkel in die Kaserne wollte wo es naturgemäß an nicht angemeldeten Geräten mutmaßlich nur so wimmelte) an die Wache zugeschrieben wurden zu sagen: "Falls der Zivilist versucht in die Kaserne zu gelangen, machen Sie von der Schusswaffe Gebrauch." Dies wohl deutlich hörbar für den GEZler, der daraufhin schleunigst von dannen zog und nie wieder gesehen ward.

Manchmal sind Luftwaffe und Heer gar nicht so verschieden wie man sonst immer meint. :-)


Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz384496
Datum04.02.2007 21:2726619 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hinrich KochAus den Geräten sind die Empfangsteile ausgebaut worden

Wie wurde das mit den Radios in den Fahrzeugen gehandhabt?

Was hat die Stadt denn mit ihren Dienstwagen gemacht? Hat der Bürgermeister uach kein Radio mehr im Fahrzeug? Wäre das nicht konsequent? Er bekommt sogar noch GEld für den Job.

Niemand wird aus der Feuerwehr austreten, weil er kein Radio mehr hören darf, aber ist dsa nicht eine unnötige Schikane, die man keinem Angestellten im Rathaus zumutet?

Viele Grüße
Christian


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AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW384498
Datum04.02.2007 21:3926593 x gelesen
Hallo Jürgen!

Klick

;-)

Gruß Marcel


Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384501
Datum04.02.2007 21:5826637 x gelesen
Manchmal sind Luftwaffe und Heer gar nicht so verschieden wie man sonst immer meint. :-)

Insbesondere dann wenn es sich um Heeresflieger handelt... ;-)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384502
Datum04.02.2007 21:5926612 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyInsbesondere dann wenn es sich um Heeresflieger handelt... ;-)

Pffff, hätte der liebe Gott gewollt das die Jungs vom Heer fliegen können hätte er ihnen Flügel gegeben .....
;-)


Grüßle
Christian





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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg384503
Datum04.02.2007 22:1826618 x gelesen
Moinsen!

Geschrieben von Christian SchorerPffff, hätte der liebe Gott gewollt das die Jungs vom Heer fliegen können hätte er ihnen Flügel gegeben .....
;-)


Die Bundeswehr kann man sich wie ein Boot vorstellen. Das Heer rudert, die Marine steuert und die Luftwaffe hängt hinten dran und fährt Wasserski ;-)

Die meisten Drohungen der GEZ-Mitarbeiter kann man getrost ignorieren, da es sich um freie Mitarbeiter handelt.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern384525
Datum05.02.2007 08:1026642 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerUnd zwar pro Standort wird einmal die Rundfunkgebühr fälllig. Ausser wenn an diesem Standort schon ein Radio angemeldet und dafür die GEZ-Gebühr bezahlt wird.

Dies gilt nur für Privathaushalte und nicht für Firmen und Behörden (siehe z.B. hier, Punkt 6)

Grüße
Magnus


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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen384526
Datum05.02.2007 08:1826639 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerdas Thema geht noch "tiefer" :-(
und ich glaube das geht noch weiter... im Zuge von DVB-T kann jeder wieder Fernsehbild empfangen. Zwar nur über ein zusätzliches Gerät aber es ist möglich. Dazu reicht es dann ja eigentlich nicht mehr aus nur Antennenanschluß abzuknipsen, sondern auch den Scartanschluss..
Ich glaube der GEZ wären (um 100% sicher zu sein) nur Geräte gebührenbefreit, wo die Kabel quasi zwischen Fernseher und Abspielgerät fest verlötet sind und auch noch verplombt sind *G*.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg384527
Datum05.02.2007 08:3826665 x gelesen
hallo,

Doch, gilt auch für Behörden:

GEZ: Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Gebühr zu entrichten.

Behörden mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.


wenn wenn es also im Feuerwehrgerätehaus gibt:

  • ein PC mit Internetanschluss und es waren bisher keine Radios angemeldet:

    => GEZ-Gebühr (Radio) seit 01.01.07 fällig

  • ein PC mit Internetanschluss und es waren bisher mind. ein Radio angemeldet:

    => GEZ-Gebühr erhöht sich nicht

    Nach meinem Verständnis reicht es wenn an diesem Standort z.B. für das Radio im ELW bezahlt wird. Dann deckt dies auch den Internet-PC mit ab.

    Das ganze wird so wie bei Firmen gehandhabt.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz384528
    Datum05.02.2007 08:4026697 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alex Diedlerund ich glaube das geht noch weiter... im Zuge von DVB-T kann jeder wieder Fernsehbild empfangen. Zwar nur über ein zusätzliches Gerät aber es ist möglich. Dazu reicht es dann ja eigentlich nicht mehr aus nur Antennenanschluß abzuknipsen, sondern auch den Scartanschluss..

    Nein, das ist wie bei jedem Sat-Receiver. Der DVB-T-Empfänger (also das "Zusatzgerät") ist in diesem Fall der Empfänger und gebührenpflichtig. Wenn der Fernseher kein Empfangsteil hat, ist er nur ein Monitor, egal welche Eingänge (Scart, S-VHS, RGB usw.) er hat, er bekommt nur Bildsignale, die dargestellt werden.
    Ebenso das obige Beispiel mit dem Videorekorder. Hier muss man zwischen Videorekorder (mit eingebautem Empfangsteil, anmeldepflichtig) und reinem Videoabspielgerät (keine Gebührenpflicht) unterscheiden.

    Was ich von dem ganzen GEZ-Sch... halte, kann sich jeder denken. Insbesondere ist es immer wieder schön, wie langjährige Gebührenzahler hartnäckig genervt werden, dass sie ihre Geräte anmelden sollen. Was da alleine wieder für Geld verpulvert wird.
    Eine Befreiung für die Feuerwehren wäre zwar schön, aber eigentlich auch keine Lösung des bescheuerten GEZ-Systems. Insbesondere die Abzockermethoden für Gewerbebetriebe (jedes Gerät einzeln anmelden) oder für Privatgeräte am Arbeitsplatz sind eine bodenlose Frechheit. Von der Gebührenpflicht für PCs, die zumindest in Firmen zu 99,999% nicht zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen genutzt werden, ganz zu schweigen. Dann sollen doch lieber die Öffentlich-rechtlichen die Verbreitung von Rundfunk und Fernsehen im Internet einstellen.

    Gruß,
    Michael


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384530
    Datum05.02.2007 09:2626641 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen M@yerNach meinem Verständnis reicht es wenn an diesem Standort z.B. für das Radio im ELW bezahlt wird. Dann deckt dies auch den Internet-PC mit ab.

    Das ganze wird so wie bei Firmen gehandhabt.


    Ich weiß nicht wie du zu dieser Deutung kommst, aber für mich liest sich das etwas anders.
    Behörden bezahlen, wenn sie bisher weder Radio noch Fernseher hatten, für alle "neuartigen Rundfunkgeräte" eine Gebühr pro Standort. Wenn übliche Radios oder Fernseher vorhanden sind, zahlt man für jedes Radio und jeden Fernseher und für die neuartigen Rundfunkgeräte.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg384531
    Datum05.02.2007 09:3926676 x gelesen
    hallo,

    siehe: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#6

    6. Behörden


    Jedes von einer Behörde bereitgehaltene Rundfunkgerät ist anmelde- und gebührenpflichtig.

    Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

    Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (z. B. Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

    Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.

    Radios und Navigationsgeräte mit Empfangsteil in Behördenfahrzeugen sind ebenfalls einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

    Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Gebühr zu entrichten.

    Behörden mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.


    Wenn an einem Standort einer Behörde mind. ein Rundfunkgerät schon angemeldet ist dann muss das weitere "neuartike Rundfunkgerät" nicht extra angemeldet und bezahlt werden.

    Ich bleib dabei - Behörden werden in diesem Zusammenhang wie Firmen behandelt. Ich könnte mir aber auch nicht vorstellen das Behörden schlechter als Firmen gestellt werden.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384532
    Datum05.02.2007 09:4526654 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael WeyrichWas ich von dem ganzen GEZ-Sch... halte, kann sich jeder denken. Insbesondere ist es immer wieder schön, wie langjährige Gebührenzahler hartnäckig genervt werden, dass sie ihre Geräte anmelden sollen. Was da alleine wieder für Geld verpulvert wird.
    Eine Befreiung für die Feuerwehren wäre zwar schön, aber eigentlich auch keine Lösung des bescheuerten GEZ-Systems. Insbesondere die Abzockermethoden für Gewerbebetriebe (jedes Gerät einzeln anmelden) oder für Privatgeräte am Arbeitsplatz sind eine bodenlose Frechheit. Von der Gebührenpflicht für PCs, die zumindest in Firmen zu 99,999% nicht zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen genutzt werden, ganz zu schweigen. Dann sollen doch lieber die Öffentlich-rechtlichen die Verbreitung von Rundfunk und Fernsehen im Internet einstellen.


    Was mich an diesem Haufen ärgert ist diese gnadenlose Selbstbedienungsmentalität. Und das geht so:
    - Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entdecken gegen Ende der neunziger Jahre das Internet (eine der ersten war der damalige SWF, spez. SWF3)
    - es wird eine Webseite ins netz gestellt
    - es werden ganz viele Webseiten ins Netz gestellt
    - es wird Radioprogramm als Stream in Netz gestellt. Das tun die öffentlich-rechtlichen von sich aus, niemand hat sie dazu aufgefordert und es ist i.S. des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags auch nicht erforderlich.
    - es wird Fernsehprogramm als Stream oder zum download in Netz gestellt. Das tun die öffentlich-rechtlichen von sich aus, niemand hat sie dazu aufgefordert und es ist i.S. des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags auch nicht erforderlich.
    - jetzt wird jeder Internet PC abkassiert mit der Begründung, man könne damit schließlich Radio und Fernsehen empfangen. Is zwar richtig, aber nur, weil die öffentlich-rechtlichen ohne jeden Auftrag erst die Möglichkeit dazu geschaffen haben.
    Die Gebührenpflicht ist schon deshalb absurd, weil via Internet Radio und Fernsehen weltweit empfangen werden kann, aber natürlich nur der deutsche Michel dafür bezahlt. Wenn also (wie bei Bayern 3 oder SWR 3) die Rundfunksender sonntags nachmittags in ihren Weltweit-Shows gerne damit prahlen, wo sie denn überall gehört werden ("Thorben-Henrick hört uns via Internet im Dschungel von Papua-Neuginea"), dann kann man sicher sein, dass diese Hörer weltweit das tun ohne nur einen Cent dafür abzudrücken. Außer natürlich dem Depp, der das ganze in Deutschland tut. Als kleine Wiedergutmachung schickt SWR3 ganze Flugzeugladungen an Hörern quer durch die Welt "Australien!" "Namibia!", "Kanada!". Klar, wenn man in Deutschland Millionen von Gebührensklaven hat kann man die Kohle natürlich mit beiden Händen zum Fenster rausschmeissen, einfach die Gebühren weiter erhöhen oder lustige neue Gebührenpflichten ausdenken, dann versiegt die Geldquelle nicht.
    Nachdem ich mir sonntag früh das infantile Geblubbere eines Pierre M. Krause im SWR-Fernsehen angeschaut habe überlege ich ernsthaft meinen Fernseher mit den nächsten Sperrmüll zu entsorgen. Das (öffentlich-rechtliche) Radioprogramm hier im Osten will ich mir auch nicht antun (MDR Jump ist Radio zum abgewöhnen)


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384533
    Datum05.02.2007 09:4726645 x gelesen
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    Geschrieben von Jürgen M@yerWenn an einem Standort einer Behörde mind. ein Rundfunkgerät schon angemeldet ist dann muss das weitere "neuartike Rundfunkgerät" nicht extra angemeldet und bezahlt werden.

    Wo steht das?
    Im vorletzten Absatz steht "Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten", d.h. es kann gar kein radio bereits angemeldet sein.
    Im letzten Absatz steht "Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.", d.h. auch hier kann bislang kein Radio angemeldet sein.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg384534
    Datum05.02.2007 09:5826667 x gelesen
    Ich würde mal behaupten DU hast recht :-)

    Ist aber doch wie in der sonstigen Industrie, man versucht sich immer neue Geldquellen zu erschaffen, und wenn es einem dann noch leicht gemacht wird wie hier ......
    Ich finde es ja auch lustig, das Werbeverbot im Abendfernsehen, weil man ja GEZ erhält, aber zu jedem Film, zu jeder Serie/Sportveranstaltung .....usw. "Diese Sendung [..] mit freundlicher Unterstützung von [...]", wenn es in meinem Unternehmen nur auch so leicht wäre Geld zu verdienen ....

    Um das Thema nicht zu weit Auszuschweifen, wäre es nicht Sinnvoll, auch wieder eine Gebühr für die Feuerwehr zu erheben? ich auf alle Fälle fände sie Sinnvoller als eine GEZ ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384535
    Datum05.02.2007 10:0026579 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael HilbertUm das Thema nicht zu weit Auszuschweifen, wäre es nicht Sinnvoll, auch wieder eine Gebühr für die Feuerwehr zu erheben? ich auf alle Fälle fände sie Sinnvoller als eine GEZ ....

    Nö, weil die (u.a. in Baden-Württemberg und Bayern übliche) Feuerwehrabgabe ja vom BVerfG als unzulässige parafiskalische Abgabe deklariert und für unzulässig erklärt wurde.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg384538
    Datum05.02.2007 10:1926596 x gelesen
    Aber war das nicht der Grund, weil nicht beide Geschlechter da einzahlen mussten, sondern nur Männer?!
    Man könnte es ja für beide einführen :-)


    Mit Grüßen

    Michael

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    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384539
    Datum05.02.2007 10:2526642 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael HilbertAber war das nicht der Grund, weil nicht beide Geschlechter da einzahlen mussten, sondern nur Männer?!
    Man könnte es ja für beide einführen :-)


    Jein. IIRC gab es zwei Gründe, warum die Feuerwehrabgabe gekippt wurde:
    1. Sie war nur auf Männer beschränkt, was lt. EuGH unzulässig war
    2. Sie war finanz- bzw. steuerrechtlich unzulässig und wurde deshalb auch vom BVerfG gekippt.
    Letzteres dürfte der grund gewesen sein, warum man sie nicht einfach auch für Frauen eingeführt hat.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorMax 8G., Braunschweig / 384545
    Datum05.02.2007 11:0126583 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWo steht das?

    Im letzten Absatz. Ich sehe das genauso wie Jürgen. Wenn dort bereits ein Gerät angemeldet war, muss für das "neuartige Rundfunkgerät" nicht gezahlt werden.
    Geschrieben von Christi@n Pannierd.h. auch hier kann bislang kein Radio angemeldet sein.
    genau, aber hier geht es ja um den Fall, dass bereits ein Gerät angemeldet war

    Max


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg384547
    Datum05.02.2007 11:1326573 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierNachdem ich mir sonntag früh das infantile Geblubbere eines Pierre M. Krause im SWR-Fernsehen angeschaut habe überlege ich ernsthaft meinen Fernseher mit den nächsten Sperrmüll zu entsorgen. Das (öffentlich-rechtliche) Radioprogramm hier im Osten will ich mir auch nicht antun (MDR Jump ist Radio zum abgewöhnen)

    Schon mal versucht sich von der Gebührenzahlei wieder abzumelden? Beispielsweise beim gründen eines gemeinsamen Haushalts, bei dem zuvor beide Partner GEZ-Zahler waren? Oder weil man sich keinen neuen Fernseher mehr kaufen wollte, als der alte kaputt war? Da wirds dann richtig lustig...

    Gruß, MaWe


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg384548
    Datum05.02.2007 11:1426565 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christi@n Pannier

    , weil die (u.a. in Baden-Württemberg und Bayern übliche) Feuerwehrabgabe ja vom BVerfG als unzulässige parafiskalische Abgabe deklariert und für unzulässig erklärt wurde.

    Interessanterweise erhob nicht mal jede Gemeinde in BaWü die FW-Abgabe, in unserer Gemeinde wurde sie schon Anfang der 60-ziger Jahre des letzten Jahrhundert abgeschafft. In einigen Nachbargemeinden wurde munter bis zum letzte Tag bezahlt. Auch irgendwie ungleich ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen384549
    Datum05.02.2007 11:1926593 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberSchon mal versucht sich von der Gebührenzahlei wieder abzumelden? Beispielsweise beim gründen eines gemeinsamen Haushalts, bei dem zuvor beide Partner GEZ-Zahler waren? Oder weil man sich keinen neuen Fernseher mehr kaufen wollte, als der alte kaputt war? Da wirds dann richtig lustig...

    Interessant wirds auch, wenn die Begründung "Teilnehmer ist verstorben" nicht akzeptieren und ihm weiter fröhlich Briefe schicken.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384550
    Datum05.02.2007 11:1926670 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus WeberSchon mal versucht sich von der Gebührenzahlei wieder abzumelden? Beispielsweise beim gründen eines gemeinsamen Haushalts, bei dem zuvor beide Partner GEZ-Zahler waren? Oder weil man sich keinen neuen Fernseher mehr kaufen wollte, als der alte kaputt war? Da wirds dann richtig lustig...

    Versucht habe ich das noch nicht, aber von den Prpblemen diesbzgl. gehört.
    Sollte das bei mir mal der Fall sein kriegt die GEZ eine Kündigung in Form eines Einschreibens und gut is.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen384551
    Datum05.02.2007 11:2026626 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierVersucht habe ich das noch nicht, aber von den Prpblemen diesbzgl. gehört.
    Sollte das bei mir mal der Fall sein kriegt die GEZ eine Kündigung in Form eines Einschreibens und gut is.


    *Seufz* Wenn das so einfach wäre...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg384552
    Datum05.02.2007 11:2526636 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierSollte das bei mir mal der Fall sein kriegt die GEZ eine Kündigung in Form eines Einschreibens und gut is.

    ...und bitte die Einzugsermächtigung wiederrufen. Und red mit deinem Arbeitgeber, damit er Bescheid weiß, wenn früher oder später eine Lohnpfändung ins Haus flattert, das kann sonst sehr unangenehm werden :-(. Briefe aus Köln natürlich direkt in Ablage P und den GEZ-Onkel einfach vor der Haustüre toben lassen und die Tür schnell wieder zumachen...

    Dieser Verein ist das Letzte und ich favorisiere CiFis Lösung, obwohl ansonsten überzeugter Pazifist.

    Gruß, MaWe


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384555
    Datum05.02.2007 11:3226552 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus Weber...und bitte die Einzugsermächtigung wiederrufen.

    Ich weiß schon, warum ich der GEZ keine Einzugsermächtigung erteilt habe.
    Und auch wenn ich viermal jährlich Bettelbriefe kriege, ich soll doch am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen, genau das werde ich nicht tun :-)


    MkG,
    Christi@n

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384559
    Datum05.02.2007 11:4626728 x gelesen
    Mensch hier ist ja der Teufel los...
    Bringt das Thema doch nochmal zur Feuerwehr zurück:
    Die Allgemeine Einstellung zur GEZ dürfte klar geworden sein. Warum soll eine Feuerwehreinheit die Gebühren selber zahlen? Ich frag mich auch schon seit langem, warum wir einen ISDN-Anschluß haben aber kein Faxgerät von der VG erhalten. Internet haben wir keins, wenn ich das ansprechen würde bin ich mir sicher, dass wir das auch selber zahlen müssten.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384570
    Datum05.02.2007 13:2626669 x gelesen
    Warum soll eine Feuerwehreinheit die Gebühren selber zahlen?

    Immer nett darauf hinweisen, daß dieFeuerwehr ein nicht-rechtsfähige Einrichtung der Gemeinde ist und somit wohl auch keine Verträge eingehen kann.

    Ich frag mich auch schon seit langem, warum wir einen ISDN-Anschluß haben aber kein Faxgerät von der VG erhalten.

    Vermutlich weil eure VG der Meinung ist, daß ihr keins benötigt.

    nternet haben wir keins, wenn ich das ansprechen würde bin ich mir sicher, dass wir das auch selber zahlen müssten.

    s.o.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384598
    Datum05.02.2007 15:2026541 x gelesen
    Falsch mein lieber, die Alarmfaxe sowie Funkprotokolle werden nach dem Einsatz per Fax übermittelt!
    Der Wehrführer sretsllt damit seinen Bericht. Der Wehrführer hat halt zufällig eines zuhause, was dafür "Mißbraucht" wird. Er bekommt ja eine Aufwandsentschädigung dafür...
    Die Feuerwehr hat aber auch ein altes eigen beschafftes in ihrer FZ stehen und es kommen auch tatsächlich "dienstliche Faxe" ind Gerätehaus -obwohl ja eigentlich keins da ist...


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen384605
    Datum05.02.2007 15:3426558 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerPffff, hätte der liebe Gott gewollt das die Jungs vom Heer fliegen können hätte er ihnen Flügel gegeben .....
    ;-)

    ...und der Himmel wäre grün. :-))

    Gruß
    Heinrich


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)384613
    Datum05.02.2007 16:0526567 x gelesen
    Geschrieben von Carmen FuchsEine Firma/Betrieb muß jedes Gerät einzeln anmelden. Muß die VG das auch?VG als Verwaltungsbehörde wird in diesem Fall wie eine Firma behandelt.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)384615
    Datum05.02.2007 16:0626557 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningInteressant wirds auch, wenn die Begründung "Teilnehmer ist verstorben" nicht akzeptieren und ihm weiter fröhlich Briefe schicken.Und wenn dann jemand auf diese Briefe antwortet, heißt es: "Das muss der Teilnehmer selbst unterschreiben..."


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384616
    Datum05.02.2007 16:0726605 x gelesen
    Dann kann ich den Posten mal im Haushaltsplan nachsehen. Wieviele die denn so angemeldet haben und ob da die paar für die Feuerwehr wirklich so schlimm wären...


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)384617
    Datum05.02.2007 16:0826624 x gelesen
    Geschrieben von Carmen FuchsDer Wehrführer sretsllt damit seinen Bericht. Der Wehrführer hat halt zufällig eines zuhause, was dafür "Mißbraucht" wird. Er bekommt ja eine Aufwandsentschädigung dafür...
    Die Feuerwehr hat aber auch ein altes eigen beschafftes in ihrer FZ stehen und es kommen auch tatsächlich "dienstliche Faxe" ind Gerätehaus -obwohl ja eigentlich keins da ist...
    Der deutsche Feuerwehralltag ist ja so herrlich...


    Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

    Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)384623
    Datum05.02.2007 16:2026628 x gelesen
    So einfach wirds nicht. Der Posten wird im Haushalt nicht einzeln aufgeführt und aufgesplittet, sondern die GEZ fällt unter die Haushaltsstelle "Post- und Fernmeldegebühren" und bildet diese zusammen mit Portokosten, Postfachgebühren, Telefonkosten...
    Höchstens sind die gesamten GEZ-Kosten der Gemeinde dargestellt, keinesfalls aber einzeln aufgesplittet.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384624
    Datum05.02.2007 16:2126640 x gelesen
    Dafür gibt es Haushalts-Überwachungslisten!


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW384625
    Datum05.02.2007 16:2626542 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Carmen FuchsDie Feuerwehr hat aber auch ein altes eigen beschafftes in ihrer FZ stehen und es kommen auch tatsächlich "dienstliche Faxe" ind Gerätehaus -obwohl ja eigentlich keins da ist...Das ist leider sehr oft das Problem, dass wenn Kameraden nicht vieles in Eigenleistung beschaffe bzw finanzieren, dass man manchmal das Gefühl hat, man lebt 50 Jahre zurück. An eurer Stelle würde ich das Faxgerät abschaffen. Es kann nicht sein, dass ihr selber für aufkommt.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorMart8in 8S., Gifhorn / 384628
    Datum05.02.2007 16:3726558 x gelesen
    Hallo
    Ein tolles Thema. Was mich an der ganzen Sache so maßlos aufregt ist die Rechtslage. Hier wird schon der bloße Besitz eines Empfansteiles unter "Strafe" gestellt. So etwas kenne ich sonst nur von Drogen und Waffen. Niemand wird auf die Idee kommen, einem Autofahrer, der eine Kiste Bier in seinem Fahrzeug transportiert, fahren unter Alkohol vorzuwerfen. In Deutschland sind ja sogar BOS-Funkgeräte frei verkäuflich. Der Besitz ist nicht strafbar, nur der Betrieb. Ich verstehe da unseren Rechtsstaat nicht, der mit seinen Organen so etwas unterstüzt.
    Gruß Martin


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384629
    Datum05.02.2007 16:4826742 x gelesen
    Falsch mein lieber, die Alarmfaxe sowie Funkprotokolle werden nach dem Einsatz per Fax übermittelt!

    Also entweder besteht eine Notwendigkeit, dann soll der Träger der Fw so ein Ding beschaffen oder es besteht halt keine Notwendigkeit und er muß es nicht.

    Wenn die Gemeinde keines beschaffen will obwohl eine Notwendigkeit besteht, dann muß man halt "nach oben" melden, daß man nur eingeschränkt handlungsfähig ist und schiebt so den schwarzen Peter auf die nächsthöhere Ebene.

    Alternativ könnte man sich halt die Faxe woanders hinkommen lassen. Natürlich an eine dienstliche Nummer - z.B. die Telefonzentrale der VG.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384631
    Datum05.02.2007 17:0926645 x gelesen
    Wenn das so einfach wäre...

    Einfach ist bei denen nichts... Mal eine nette GEZ-Geschichte:

    Während meiner Ausbildung war ich von der Bezahlung der Gebühr befreit, da ich zu wenig Einkommen hatte. Soweit so gut...

    Da ich mich nie angemeldet hatte, dachte ich irgendwann daran einfach die Befreiung auslaufen zu lassen und dann einfach zu "vergessen" mich anzumelden. Wäre ja nun doch einiges weniger an Papierkram. Aber: Da ich mich befreien lassen habe, galt dies gleichzeitig als Anmeldung und schwupps war die Rechnung da. Dumm gelaufen...

    Also wieder befreien lassen. Dann kam die BW-Zeit. Nochmals weniger Geld zur Verfügung und mal wieder einen Befreiungsantrag gestellt. Man teilte mir darauf hin mit, daß ich aufgrund meines hohen einkommens nicht mehr befreiungswürdig bin. Hääää?

    Anruf bei der GEZ: Eine nette Damen war total betroffen und konnte sogar mein Problem bzw. die vorligende Diskrepanz nachvollziehen (zumindest tat sie so). Dummerweise war sie für solche Einspüche nicht zuständig. "So etwas klärt in ihrem Fall der Hessische Rundfunk."

    Es war Freitag Mittag. An anderen Wochentagen war es aufgrund des Wehrdienstes nicht wirklich leicht jemanden anzurufen. Ruck-zuck die mir vorliegende Nummer gewählt und sogar jemanden ans Telefon bekommen. Das daraufhin folgende Gespräch gebe ich in Stichpunkten wieder:

    - "Ich bin hier der Abteilungsleiter (Gruppenleiter?)"
    - "Ich bin derzeit alleine hier und eigentlich nicht zuständig."
    - "Rufen sie doch wananders an, da sind meine Mitarbeiter da.Sollen die sich doch darum kümmern."
    - "Wie, Soldat sind sie? Als Wehrdienstleistender erhalten sie doch mehr als 3000 (!) Mark im Monat! Sie verdienen mehr als genug."

    Was ich mir nach diesem Gespräch bezüglich meines Gesprächspartners gedacht habe, behalte ich aus juristischen Gründen für mich. Ich habe mich anschließend mit sanften Gedanken an meine Braut beruhigt... ;-)


    "Erst wenn das Abmelden von Rundfunkgeräten zur Massenbewegung geworden ist, werden wir auf ein demokratisches, funktionierendes und für die Menschen sinnvolles öffentlich-rechtliches Rundfunksystem hoffen können."

    Dieses Zitat (welches übrigens kein Boykottaufruf sein soll), deckt sich zufällig mit meiner Meinung.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384632
    Datum05.02.2007 17:2026728 x gelesen
    Also eine Instanz höher gibt es bei der VG nicht. Der Bürgermeister hat keinen Dienstvorgesezten. Die ADD kümmert sich eh nicht drum.
    DIE FEZ (nicht FZ) bekommt das Alarmfax von der Leitstelle. Die Teileinheit, die den Einsatz fäht, bekommt später von der FEZ die Unterlagen, da sie ja den Bericht schreiben muß. Also gibt es nur ein Faxgerät in der FEZ. Dabei würde uns ja ein altes ausgesondertes Fax der Verwaltung genügen...
    Ach ja, PC und Drucker haben wir uns natürlich auch selbst gekauft.


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen384633
    Datum05.02.2007 17:2926529 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyErst wenn das Abmelden von Rundfunkgeräten zur Massenbewegung geworden ist, werden wir auf ein demokratisches, funktionierendes und für die Menschen sinnvolles öffentlich-rechtliches Rundfunksystem hoffen können."

    Dieses Zitat (welches übrigens kein Boykottaufruf sein soll), deckt sich zufällig mit meiner Meinung.


    Allerdings. Die Website von dem zitierten ist übrigens sehr interessant.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384636
    Datum05.02.2007 17:3826598 x gelesen
    Also eine Instanz höher gibt es bei der VG nicht. Der Bürgermeister hat keinen Dienstvorgesezten.

    Na also, Brief an den Bgm.:

    "FEZ kann und keine Faxe senden, Daten für notwendige Berichte können somit nicht erhalten werden. Daten müssen wohl auf dem Postweg von FEZ zu Standort gelangen, Berichte können sonst nicht erstellt werden."

    Und dann einfach mal abwarten auf welche lustigen Ideen man dann kommt, wenn eine Zeitlang keine Berichte eintreffen (bzw. diese nur seeeehr verspätet erstellt werden).

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384647
    Datum05.02.2007 18:4526555 x gelesen
    Deine Antwort in Ehren und Du hast ja auch recht nur der WF hat nunmal ein Firmenfax und die Nummer ist bekannt. Die Protokolle werden dann halt an ihn gefaxt. Er kann ja schlecht hingehen und diese Faxe ablehnen...
    Ich möcte auch durchaus behaupten, dass viele ortsvorsteher und auch Bürgermeister kleinerer Orte, die keine Hauptamtlichen haben, ihre eigenen Faxgeräte für den Dienst des Ortsvorstehers nutzen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384659
    Datum05.02.2007 20:1726626 x gelesen
    Deine Antwort in Ehren und Du hast ja auch recht nur der WF hat nunmal ein Firmenfax und die Nummer ist bekannt. Die Protokolle werden dann halt an ihn gefaxt. Er kann ja schlecht hingehen und diese Faxe ablehnen...
    Ich möcte auch durchaus behaupten, dass viele ortsvorsteher und auch Bürgermeister kleinerer Orte, die keine Hauptamtlichen haben, ihre eigenen Faxgeräte für den Dienst des Ortsvorstehers nutzen.


    Naja, dann scheint es wohl ja auch kein Problem zu geben.

    MkG
    Marc


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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384661
    Datum05.02.2007 20:3126566 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyNaja, dann scheint es wohl ja auch kein Problem zu geben.
    Na das Fax war ja auch nicht INhalt dieses Threads...
    Es diente nur zur Vervollständigung, damit man im "Bilde" ist.
    Zum Problem könnte die GEZ werden. Wir wissen nicht was wir tun sollen. Sollen wir uns (mal wieder) mit der Verwaltung anlegen, sollen wir es selber zahlen, sollen wir am ende nichts melden und alle Geräte "entfernen"?


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384668
    Datum05.02.2007 22:0126618 x gelesen
    Zum Problem könnte die GEZ werden. Wir wissen nicht was wir tun sollen. Sollen wir uns (mal wieder) mit der Verwaltung anlegen, sollen wir es selber zahlen, sollen wir am ende nichts melden und alle Geräte "entfernen"?

    Auch da gilt:

    I.) notwendig / wird gezahlt: ok
    II,) nicht notwendig / wird nicht gezahlt: ok
    III.) notwendig / wird nicht gezahlt: nicht ok, Meldung "nach oben": "nur eingeschränkt handlungsfähig"

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384669
    Datum05.02.2007 22:0526574 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey
    II,) nicht notwendig / wird nicht gezahlt: ok
    III.) notwendig / wird nicht gezahlt: nicht ok, Meldung "nach oben": "nur eingeschränkt handlungsfähig"


    Also Marc, dann mal zu 1 und 2

    Wann ist denn ein Radio oder Fernseher Deiner Meinung nach Notwendig?
    Reicht das Argument von Warn- und Verkehrsfunk ür einen Stützpunkt schon aus?
    Ist Ausbildung für den Fernseher ein Argument?


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384670
    Datum05.02.2007 22:1726573 x gelesen
    Reicht das Argument von Warn- und Verkehrsfunk ür einen Stützpunkt schon aus?

    Mindestens für ein Stationäres und ein weiteres in einem ELW schon. Weitere Geräte allenfalls in Fahzeugen mit denen regelmäßig weitere Strecken (überörtlich) zurückgelegt werden.


    Ist Ausbildung für den Fernseher ein Argument?

    Ja, auch für einen Videorekorder, welcher ja auch als Empfangsgerät zählt.

    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz384671
    Datum05.02.2007 22:1726563 x gelesen
    Hallo Carmen,

    Das Radio in der Feuerwehr ist genauso notwendig, wie das Radio im Rathaus oder in den Dienstwagen.
    Fernsehen ganz klar: Unwetterwarnungen, Hochwasserstandsmeldungen, etc.

    Geht doch da mal ein bisschen selbstsicherer an die Sache!

    Viele Grüße
    Christian


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW384672
    Datum05.02.2007 22:1826622 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Marc DickeyNa also, Brief an den Bgm.:

    "FEZ kann und keine Faxe senden, Daten für notwendige Berichte können somit nicht erhalten werden. Daten müssen wohl auf dem Postweg von FEZ zu Standort gelangen, Berichte können sonst nicht erstellt werden."

    Und dann einfach mal abwarten auf welche lustigen Ideen man dann kommt, wenn eine Zeitlang keine Berichte eintreffen (bzw. diese nur seeeehr verspätet erstellt werden).
    Ich kann mir vorstellen, dass es auf die Dauer mit einem Fax auch billiger ist. Besonders wenn man eine ISDN-Karte verwendet, und die Faxe nicht mehr ausdrucken muss.


    MkG Axel


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    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

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    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384673
    Datum05.02.2007 22:2126622 x gelesen
    Ich kann mir vorstellen, dass es auf die Dauer mit einem Fax auch billiger ist. Besonders wenn man eine ISDN-Karte verwendet, und die Faxe nicht mehr ausdrucken muss.

    Klar ist das Faxen billiger als der Postweg. Da soll doch aber mal die Gemeinde drauf kommen und ein entsprechendes Faxgerät beschaffen. Wieso sollte man selbst (wer auch immer das ist) eines kaufen nur um der Gemeinde das Porto zu sparen?

    MkG
    Marc


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW384677
    Datum05.02.2007 22:2826650 x gelesen
    Hi Marc

    Geschrieben von Marc DickeyKlar ist das Faxen billiger als der Postweg. Da soll doch aber mal die Gemeinde drauf kommen und ein entsprechendes Faxgerät beschaffen.Ich würde heute gar kein Hardware Fax mehr anschaffen.


    Geschrieben von Marc Dickeyieso sollte man selbst (wer auch immer das ist) eines kaufen nur um der Gemeinde das Porto zu sparen?
    So sehe ich es auch. Nur leider machen es die Freiwilligen in vielen Orten so. Wir haben zum Glück ein Faxgerät von der Stadt bekommen. Ok es wird auch für Alarmfaxe genutzt. Aber es kann nicht sein, dass in Deutschland so vieles aus privaten Mitteln beschafft wird.


    MkG Axel


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen384679
    Datum05.02.2007 22:3526536 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanIch würde heute gar kein Hardware Fax mehr anschaffen.



    Kommt auf den Verwendungszweck an. Für das normale GH ist ein normales Fax völlig ausreichend.

    Auf einer Rettungswache, die täglich mehr als 20 Faxe (Alarmdepeschen und Berichte) bekommt, ist ein PC-Fax eine gute Alternative.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW384681
    Datum05.02.2007 22:3826683 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Brüningommt auf den Verwendungszweck an. Für das normale GH ist ein normales Fax völlig ausreichend.

    Auf einer Rettungswache, die täglich mehr als 20 Faxe (Alarmdepeschen und Berichte) bekommt, ist ein PC-Fax eine gute Alternative.
    Wenn ich einen PC mit Drucker habe, denke ich, ist es einfacher und günstiger eine PC-Lösung zu wählen. Die Frage ist einfach, ob man vieles heute nicht einfach per Mail erledigen sollte. Da fallen kaum noch kosten an und man verbraucht kein Papier, Toner, usw.


    MkG Axel


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen384682
    Datum05.02.2007 22:4427106 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanWenn ich einen PC mit Drucker habe, denke ich, ist es einfacher und günstiger eine PC-Lösung zu wählen. Die Frage ist einfach, ob man vieles heute nicht einfach per Mail erledigen sollte. Da fallen kaum noch kosten an und man verbraucht kein Papier, Toner, usw.

    Ja, das macht aber nur Sinn, wenn die Kiste ohnehin 24/7/365 läuft. Das bei den meisten FFen nicht der Fall sein.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW384685
    Datum05.02.2007 23:1726554 x gelesen
    Nabend!

    Habe eben was gelesen von wegen Abmeldung von/bei der GEZ!

    Habe hier einen Intressanten Link parat der mir bei meiner Abmeldung von diesem Verein sehr geholfen hat
    http://www.gez-abschaffen.de

    Und sehr interesant zu lesen:

    http://www.gez-abschaffen.de/MeineAbmeldung.htm


    MfG

    AB

    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW384689
    Datum05.02.2007 23:4826531 x gelesen
    Hallo

    Man kann ja alle seine Radio und Fernsehgeräte abschaffen um von GEZ befreit zu werden.

    In allen Dokumenten die im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz stehen, wird immer wieder erwähnt das man Radio und Fernseher einschalten soll. Ist es erlaubt für solche Zwecke ien Radio zu besitzen?


    MkG Axel


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg384703
    Datum06.02.2007 07:5226519 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Axel UrbanIch würde heute gar kein Hardware Fax mehr anschaffen.

    das würde ich mir doch genauer überlegen. Ein PC der 24/365 durchläuft frisst schon einiges an Strom. Damit kann man ein sparsames Faxgerät innerhalb von 1 - 2 Jahren finanzieren.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384704
    Datum06.02.2007 08:0126489 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanIst es erlaubt für solche Zwecke ien Radio zu besitzen?

    Klar ist es erlaubt, aber Gebührenpflichtig! Du musst anmelden


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP388849
    Datum28.02.2007 17:4826588 x gelesen
    Die Stadt zahlt die Gebühr nicht. Das von der Feuerwehr beschaffte Fernsehgerät wird aus dem Gerätehaus entfernt. Die Radios in den fahrzeugen werden von uns bezahlt.
    Ich habe ein angemeldetes Fernsehgerät zuhause. Was wäre denn, wenn ich das Gerät für die Ausbildung dann ins Gerätehaus bringe und anschließend wieder mit nehme. Die Gebühr ist ja bezahlt... Darf man das oder muß die Stadt dann für dieses Geräüt noch mal zahlen? Ist es dabei entscheidend ob das Gerät ständig da steht oder nur von Fall zu Fall dort hin gebracht wird.
    Wo sind die Rechtsexperten?


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar388850
    Datum28.02.2007 17:5626525 x gelesen
    Wie wäre es mit

    Plan B: ihr bezahlt die GEZ aus der Bierkasse oder woher auch immer. Denn sicherlich nutzt Ihr den Fernseher auch für "Betreungsmaßnahmen"

    Plan C: ihr sucht euch einen Sponsor

    Plan D: Ein Kamerad meldet das Ding als seinen 2. Gerät an


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****

    Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
    ****

    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio388854
    Datum28.02.2007 18:1026406 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Florian BeschPlan D: Ein Kamerad meldet das Ding als seinen 2. Gerät an

    Und transportiert das dann regelmäßig zum Dienst und danach wieder nach Hause?
    Sobald es dauerhaft im feuerwehrhaus bleibt muß es unabhängig von den Geräten in der Wohnung angemeldet werden, d.h. dann kann man es auch gleich auf die Feuerwehr/Gemeinde anmelden.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388858
    Datum28.02.2007 18:4126445 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Florian BeschPlan D: Ein Kamerad meldet das Ding als seinen 2. Gerät an

    Funktioniert nicht, man muss ja auch seinen Fernseher/Radio anmelden, wenn man das Gerät in einem Ferienhaus etc. betreiben will.
    Die Gebühr bezieht sich immer nur auf einen Haushalt.

    Grüße
    Magnus


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