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ThemaDefinition: Rettungsgeräte der Feuerwehr10 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg384571
Datum05.02.2007 13:3710090 x gelesen
Moinsen,

wie und vor allem wo sind "Rettungsgeräte der Feuerwehr" definiert?

Ich habe bei der Internetsuche nur deises gefunden.
Die Normen DIN V 14011 und DIN 13050 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen und Rettungswesen) waren auch nicht wirklich aufschlussreich, da sie zu der o.g. verlinkten Definition abweichen.

Wer hilft?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen384635
Datum05.02.2007 17:367761 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jan Ole Unger
wie und vor allem wo sind "Rettungsgeräte der Feuerwehr" definiert?
"Rettungsgerät" ist in DIN 14800-1 definiert. Die Norm umfasst die "Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge" und zerfällt in die "Beiblätter" so wie die Beladung gegliedert ist, also: Schutzkleidung und Schutzgerät; Löschgerät; Schläuche, Armaturen und Zubehör usw.
4. ist dann das Rettungsgerät wozu:
Tragbare Leitern, Sprungrettungsgerät, Wassereinsatzgerät, Tierrettungsgerät und sonstiges Rettungsgerät gehören.

Ich habe bei der Internetsuche nur deises gefunden.
Also ganz falsch ist das nicht, wenn man von DL(K), AL usw. absieht...


mkg hwk

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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen384644
Datum05.02.2007 18:377609 x gelesen
Nach DIN 14800-1 Beiblatt 4 umfasst das Rettungsgerät folgendes (sinngemäß):
Tragbare Leitern:
- Schiebeleitern
- Steckleitern
- Klappleiter
- Hakenleiter
- Strickleiter
- Steckstrickleiter
Sprungrettungsgerät:
- Sprungtuch
Wassereinsatzgerät
- Rettungsboote
- Eisschlitten
- Sack + Schnur
Tierrettungsgerät:
- Tierhebegerät
- Bienenfanggerät
sonstiges RG:
- Rettungstuch
- Fangleine
- Haltegurt
- Kappmesser
- Gurtmesser
- Abseilgerät

Wichtig: Das Beiblatt 4 stammt von 1984!
Es gibt mittlerweile noch Normen wie die 14751 von 2002, in der von hydraulisch betätigten Rettungsgeräten der Feuerwehr die Rede ist. Diese sind in der 14800-1 Beiblatt 4 nicht aufgeführt.


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg384645
Datum05.02.2007 18:387341 x gelesen
Moinsen,

in der DIN 14011 Begriffe der Feuerwehr wird Rettungsgerät zusammen mit Steiggerät genannt.
In den Bauordnungen findet man immer den Inhalt, dass ein zweiter Rettungsweg über "Rettungsgerät der Feuerwehr" sichergestellt werden kann.

Nun findet sich in den Definitionen in den genannten Normen keine DLK.

Ist dann eine DLK überhaupt ein Rettungsgerät im Sinne der normmäßigen Definition oder steht die Begrifflichkeit "Rettungsgerät der Feuerwehr", zumal in den Bauordnungen zitiert, irgendwoanders noch einmal ausführlich definiert?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen384646
Datum05.02.2007 18:457361 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sebastian Stühle
Wichtig: Das Beiblatt 4 stammt von 1984!
Nu

Es gibt mittlerweile noch Normen wie die 14751 von 2002, in der von hydraulisch betätigten Rettungsgeräten der Feuerwehr die Rede ist. Diese sind in der 14800-1 Beiblatt 4 nicht aufgeführt.
Sollte es auch gar nicht, den die hydr. Geräte sind der Gruppe 7: "Arbeitsgerät" zugeordnet!
(Dazu mal die einschlägigen Normen der Fahrzeuge durchstöbern...)


mkg hwk

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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen384649
Datum05.02.2007 19:027381 x gelesen
Jau,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Aber warum in der DIN 14751 von hydraulischem Rettungsgerät und nicht vom Arbeitsgerät die Rede ist, kannst du mir sicherlich dann auch erklären.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen384650
Datum05.02.2007 19:047410 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jan Ole Unger
in der DIN 14011 Begriffe der Feuerwehr wird Rettungsgerät zusammen mit Steiggerät genannt.
In den Bauordnungen findet man immer den Inhalt, dass ein zweiter Rettungsweg über "Rettungsgerät der Feuerwehr" sichergestellt werden kann.

Ja sicher werden die Begriffe nicht immer eindeutig und damit unverwechselbar gebraucht. Wird vielleicht noch...

Nun findet sich in den Definitionen in den genannten Normen keine DLK.
Ne DLK heisst offiziell auch "Hubrettungsfahrzeug", was natürlich gleich wieder die Frage aufwirft, ob ein Fahrzeug ein Gerät oder kein "Hub" auch ein Rettungsgerät sein kann.

Man sollte sich vielleicht einigen, das Fahrzeuge eigentlich F.und kein Gerät sind (ja jetzt kommt wieder: "Mannschaft und Gerät" ? ;-)), weil unter Gerät etwas handlicheres gemeint ist, oder es ist eben doch alles ganz anders...
(ist denn von der 14011 derzeit überhaupt noch was gültig?)


mkg hwk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen384651
Datum05.02.2007 19:077380 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sebastian Stühle
wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Richtisch

Aber warum in der DIN 14751 von hydraulischem Rettungsgerät und nicht vom Arbeitsgerät die Rede ist, kannst du mir sicherlich dann auch erklären.
Weil es so in den einschlägigen Normen steht! Hydr. Geräte in 7. Arbeitsgerät und eben nicht in 4. Rettungsgerät - aber warum sagst du mir das?


mkg hwk

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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen384652
Datum05.02.2007 19:157413 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerWeil es so in den einschlägigien Normen steht

Das habe ich ja auch gelesen. Irritierend fand ich nur in diesem Zusammenhang die DIN 14751, die im Wiederspruch zu den Bezeichnungen der 14800-1 steht.

Geschrieben von Hanswerner Kögleraber warum sagst du mir das?
Weil es den Eindruck machte, du könntest auf diese Frage eine Antwort wissen.


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg384653
Datum05.02.2007 19:197290 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Hanswerner KöglerJa sicher werden die Begriffe nicht immer eindeutig und damit unverwechselbar gebraucht. Wird vielleicht noch...

Eben. Und da ich annahm, dass wenn es in den BauO so verwendet wird, dann muss es an einer Stelle definiert werden.
Ach ja, um die Verwirrung komplett zu machen: Es heisst in den BauO Rettungsgeräte der Feuerwehr, nicht -gerät ;-)


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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