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Thema | Rauchmelderpflicht bei Neu- und Altbausanierungen | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 S.8, Wolfach / Baden-Württemberg | 384958 | |||
Datum | 07.02.2007 18:38 | 7868 x gelesen | |||
Hallo Forum, in einigne Bundesländer gibt es meines wissens schon Gesetze, welche besagen, dass bei Neu- und Altbausanierungen Rauchmelder eingebaut werden müssen. Mich würde jetzt interessieren, gibt es so ein Gesetz in Baden-Württemberg auch ? ? Wenn möglich, wäre super, wenn Ihr mir ein Link, Gesetz etc. nennen könntet, aus welchem dies hervorgeht. Mit kamreadschaftlichen Grüßen Michael | |||||
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Autor | Heik8o W8., Saarbrücken / SL | 384962 | |||
Datum | 07.02.2007 19:28 | 6095 x gelesen | |||
Hallo! Soweit mir bekannt, steht sowas in den Bundesländern die die Rauchmelderpflicht haben, in der Landesbauordnung. Im Januar 2006 hat wohl der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung eingebracht. In der Landesbauordnung soll künftig das Anbringen von Rauchmeldern für gebaute und bestehende Wohnungen vorgeschrieben sein. Bestehenden Wohnungen wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008 eingeräumt. Hier der Gesetzentwurf | |||||
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Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 384967 | |||
Datum | 07.02.2007 20:12 | 5987 x gelesen | |||
Dieser Entwurd ist bisher aber noch nicht beschlossen worden? | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 384970 | |||
Datum | 07.02.2007 20:43 | 5981 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko WeinmannIm Januar 2006 hat wohl der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung eingebracht. In der Landesbauordnung soll künftig das Anbringen von Rauchmeldern für gebaute und bestehende Wohnungen vorgeschrieben sein. Der Link führt nur zu einem Anrag einer einzelnen LAndtagsfraktion, das alleine ist noch kein Gesetz (oder Entwurf/Vorlage). | |||||
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Autor | Heik8o W8., Saarbrücken / SL | 384971 | |||
Datum | 07.02.2007 20:49 | 6048 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Martin Münich--- Dieser Entwurd ist bisher aber noch nicht beschlossen worden? Wie gesagt, nur ein Antrag zur Änderung der LBO. Inwieweit die Änderung voran geschritten ist, kann ich leider nicht sagen. Aber dies ließe sich doch recht unproblematisch per Telefon bei der SPD-Landtagsfraktion (von denen der Entwurf ja stammt) rausfinden. Unter www.rauchmelder-lebensretter.de ist BW noch nicht unter den Ländern mit Rauchmelderpflicht aufgeführt. Laut den Angaben da, sind's bisher nur Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. mfG Heiko | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen-Eybach z.Zt. Ludwig / Baden-Württemberg | 384973 | |||
Datum | 07.02.2007 21:04 | 5973 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Heiko Weinmann---
N'abend, zumindest in meiner Vorschriftensammlung mit Rechtsstand vom August 2006 ist eine Änderung des § 15 LBO hinsichtlich einer Rauchmelderpflicht nicht zu finden. Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr oder der Stadtverwaltung Geislingen. | |||||
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