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Thema | Beförderung zum OFM/HFM | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | René8 S.8, Wadgassen / Saarland | 385215 | |||
Datum | 09.02.2007 11:16 | 6263 x gelesen | |||
Hallo! Mal ne Frage! Nach 5 Jahren Aktivem Feuerwehr-Dienst wird man bei uns zum OFM befördert, nach 15 Jahren zum HFM... Können Jahre, die man in der JFW war angerechnet werden; oder zählen die Jahre grundsätzlich erst mit Beginn des aktiven Dienstes (=16 Jahre)? Viele Grüße, René! --- Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ! --- Ausschließlich meine ganz persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 385220 | |||
Datum | 09.02.2007 11:32 | 4918 x gelesen | |||
Im Saarland können unter Umständen Jahre angerechnet werden steht irgendwo hier in unserem schönen Brandschutzgesetz Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 385224 | |||
Datum | 09.02.2007 11:55 | 4740 x gelesen | |||
Hallo, ich würde mal im Brandschutzgesetz nachschauen, es steht da mit sicherheit drin. Eigentlich müsste jeder Wehrführer ein solches Buch besitzen, zumindest bei uns ist es so Standard. mfg | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 385228 | |||
Datum | 09.02.2007 12:12 | 4549 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von René Schmidt Können Jahre, die man in der JFW war angerechnet werden; oder zählen die Jahre grundsätzlich erst mit Beginn des aktiven Dienstes (=16 Jahre)? Nein, denn in der Brandschutzorganisationsverordnung, die meines wissens (noch?) nicht geändert worden ist, steht drin, dass ein Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden kann nach einer Gesamtdienstzeit von 15 Jahren, gerechnet ab dem Eintritt in die aktive Feuerwehr. Hier der Link zur Seite der Feuerwehrschule mit der Organisationsverordnung: Wobei dann da drin steht, dass er befördert werden KANN, nicht MUSS... Gruß Chris | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 385279 | |||
Datum | 09.02.2007 15:56 | 4637 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Hinrich Koch ich würde mal im Brandschutzgesetz nachschauen besser wäre wohl die Brandschutzorganisationsverordnung und da steht folgendes:
eine Anrechnung gibt es nur bei der Ernennung zum FM: 1.)3 ein Feuerwehranwärter zum Feuerwehrmann, wenn die Feuerwehrgrundausbildung nach Gruß Jan Dies ist meine eigene Meinung | |||||
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