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ThemaBeförderung zum OFM/HFM5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland385215
Datum09.02.2007 11:166263 x gelesen
Hallo!

Mal ne Frage!

Nach 5 Jahren Aktivem Feuerwehr-Dienst wird man bei uns zum OFM befördert, nach 15 Jahren zum HFM...

Können Jahre, die man in der JFW war angerechnet werden; oder zählen die Jahre grundsätzlich erst mit Beginn des aktiven Dienstes (=16 Jahre)?


Viele Grüße, René!

---
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !
---
Ausschließlich meine ganz persönliche Meinung !

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar385220
Datum09.02.2007 11:324918 x gelesen
Im Saarland können unter Umständen Jahre angerechnet werden

steht irgendwo hier in unserem schönen Brandschutzgesetz


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen385224
Datum09.02.2007 11:554740 x gelesen
Hallo,

ich würde mal im Brandschutzgesetz nachschauen, es steht da mit sicherheit drin. Eigentlich müsste jeder Wehrführer ein solches Buch besitzen, zumindest bei uns ist es so Standard.

mfg


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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland385228
Datum09.02.2007 12:124549 x gelesen
Hallo.
Geschrieben von René SchmidtKönnen Jahre, die man in der JFW war angerechnet werden; oder zählen die Jahre grundsätzlich erst mit Beginn des aktiven Dienstes (=16 Jahre)?
Nein, denn in der Brandschutzorganisationsverordnung, die meines wissens (noch?) nicht geändert worden ist, steht drin, dass ein Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden kann nach einer Gesamtdienstzeit von 15 Jahren, gerechnet ab dem Eintritt in die aktive Feuerwehr.
Hier der Link zur Seite der Feuerwehrschule mit der Organisationsverordnung:
null
Wobei dann da drin steht, dass er befördert werden KANN, nicht MUSS...
Gruß
Chris


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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland385279
Datum09.02.2007 15:564637 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Hinrich Kochich würde mal im Brandschutzgesetz nachschauen

besser wäre wohl die Brandschutzorganisationsverordnung und da steht folgendes:


Es können befördert werden:
...
2.) ein Feuerwehrmann zum Oberfeuerwehrmann nach vierjähriger Dienstzeit als Feuerwehrmann;
eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer nach der jeweils geltenden Feuerwehr-
Dienstvorschrift ist nachzuweisen;
3.) ein Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann nach einer Gesamtdienstzeit von mindestens
15 Jahren, gerechnet ab dem Tage des Eintritts in die aktive Feuerwehr;


eine Anrechnung gibt es nur bei der Ernennung zum FM:
1.)3 ein Feuerwehranwärter zum Feuerwehrmann, wenn die Feuerwehrgrundausbildung nach
der jeweils geltenden Feuerwehr-Dienstvorschrift und eine mindestens zweijährige Tätigkeit
im Einsatz- und Ausbildungsdienst nachgewiesen wird.
War der Feuerwehranwärter bereits Angehöriger der Jugendfeuerwehr und kann er den Erwerb
der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr nachweisen, so wird ihm die
Hälfte der Zeit in der Jugendfeuerwehr auf die Ausbildungszeit angerechnet, höchstens jedoch
ein Jahr;


Gruß Jan


Dies ist meine eigene Meinung

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