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ThemaAbschließen von Heizungsräumen7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorPhil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW385872
Datum12.02.2007 15:187398 x gelesen
Hallo zusammen,


da mir leider nicht die entsprechenden Regelwerke zu Verfügung stehen, würde ich gerne von Sachkundigen wissen, ob und mit welchen Bedingungen Heizungsräume verschlossen werden dürfen.


Vielen Dank für die Mühen


mfg


Philipp


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AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP385893
Datum12.02.2007 16:505875 x gelesen
Hallo!

ZUuerst muss man mal Heizraum definieren. Die meisten Feuerstätten stehen in Aufstellräumen und nicht in Heizräumen. Für manche Feuerstätten wird nur ein Notschalter verlangt. Vom Abschliessen ist mir nichts bekannt. Höchstens Panikverschlüsse von innen nach aussen könnten erforderlich sein.


Viele Grüsse aus dem Hunsrück

Klaus

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AutorPhil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW385896
Datum12.02.2007 17:085516 x gelesen
Ok, ich definiere genauer: Es handelt sich um einen Raum, in dem eine Zentralgasheizung installiert ist.


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz385904
Datum12.02.2007 17:365512 x gelesen
Es gibt meines Wissens keine Regelung für die Schliessung. Kann eigentlich jeder machen wie er will.
Technikräume und Zugänge müssen nur den jeweiligen Landesbauordnungen entsprechen.
In Gebäuden besonderer Art und Nutzung kann das von einem Einfamilienhaus stark abweichen.


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AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg385905
Datum12.02.2007 17:505530 x gelesen
Hallo Forumsgemeinde

Geschrieben von Philipp MondrikOk, ich definiere genauer: Es handelt sich um einen Raum, in dem eine Zentralgasheizung installiert ist.

Die Unterscheidung die gemeint ist :

Aufstellraum : Heizleistung Kessel < 50 KW
__.Heizraum : Heizleistung Kessel > 50 KW

dementsprechend gibts dann jeweilige Vorschriften


Schöne Grüße


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW385963
Datum12.02.2007 22:035662 x gelesen
Geschrieben von Philipp Mondrikda mir leider nicht die entsprechenden Regelwerke zu Verfügung stehen

Feuerungsverordnung NRW

Wie die Vorredner schon sagten steht dort zum "Verschlußzustand" nichts drin.

Die Anlagen größer 50 KW müssen einen Notschalter außerhalb des Raumes haben.

Zusätzlich gelten aber bei Gas die Technischen Anschlußbedingungen TAB eures Energieversorgers, dort solltest Du ebenfalls Einblick nehmen.

Dort wird u. U. auch gefordert sein, daß der Hauptgashahn sich ohne Schlüssel erreichen läßt.


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
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Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen.

Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979.

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AutorPhil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW386002
Datum13.02.2007 07:575649 x gelesen
Die Feuerungsverordnung hilft mir ein ganzes Stück weiter!


Es handelt sich um ein Gemeindezentrum, Heizleistung etwa 100KW, Hauptgasabsperrhahn befindet sich in dem Raum, Notaus außerhalb.
Aufgrund des Gasanschlusses und des darauf befindlichen Aufklebers des EVU wird sich das Abschließen erledigt haben.

Dank an alle Poster!


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