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Thema | Abschließen von Heizungsräumen | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW | 385872 | |||
Datum | 12.02.2007 15:18 | 7398 x gelesen | |||
Hallo zusammen, da mir leider nicht die entsprechenden Regelwerke zu Verfügung stehen, würde ich gerne von Sachkundigen wissen, ob und mit welchen Bedingungen Heizungsräume verschlossen werden dürfen. Vielen Dank für die Mühen mfg Philipp Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder! | |||||
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Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 385893 | |||
Datum | 12.02.2007 16:50 | 5875 x gelesen | |||
Hallo! ZUuerst muss man mal Heizraum definieren. Die meisten Feuerstätten stehen in Aufstellräumen und nicht in Heizräumen. Für manche Feuerstätten wird nur ein Notschalter verlangt. Vom Abschliessen ist mir nichts bekannt. Höchstens Panikverschlüsse von innen nach aussen könnten erforderlich sein. Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW | 385896 | |||
Datum | 12.02.2007 17:08 | 5516 x gelesen | |||
Ok, ich definiere genauer: Es handelt sich um einen Raum, in dem eine Zentralgasheizung installiert ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder! | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 385904 | |||
Datum | 12.02.2007 17:36 | 5512 x gelesen | |||
Es gibt meines Wissens keine Regelung für die Schliessung. Kann eigentlich jeder machen wie er will. Technikräume und Zugänge müssen nur den jeweiligen Landesbauordnungen entsprechen. In Gebäuden besonderer Art und Nutzung kann das von einem Einfamilienhaus stark abweichen. | |||||
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Autor | Urba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg | 385905 | |||
Datum | 12.02.2007 17:50 | 5530 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde Geschrieben von Philipp Mondrik Ok, ich definiere genauer: Es handelt sich um einen Raum, in dem eine Zentralgasheizung installiert ist. Die Unterscheidung die gemeint ist : Aufstellraum : Heizleistung Kessel < 50 KW __.Heizraum : Heizleistung Kessel > 50 KW dementsprechend gibts dann jeweilige Vorschriften Schöne Grüße | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 385963 | |||
Datum | 12.02.2007 22:03 | 5662 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp Mondrikda mir leider nicht die entsprechenden Regelwerke zu Verfügung stehen Feuerungsverordnung NRW Wie die Vorredner schon sagten steht dort zum "Verschlußzustand" nichts drin. Die Anlagen größer 50 KW müssen einen Notschalter außerhalb des Raumes haben. Zusätzlich gelten aber bei Gas die Technischen Anschlußbedingungen TAB eures Energieversorgers, dort solltest Du ebenfalls Einblick nehmen. Dort wird u. U. auch gefordert sein, daß der Hauptgashahn sich ohne Schlüssel erreichen läßt. Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen. Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW | 386002 | |||
Datum | 13.02.2007 07:57 | 5649 x gelesen | |||
Die Feuerungsverordnung hilft mir ein ganzes Stück weiter! Es handelt sich um ein Gemeindezentrum, Heizleistung etwa 100KW, Hauptgasabsperrhahn befindet sich in dem Raum, Notaus außerhalb. Aufgrund des Gasanschlusses und des darauf befindlichen Aufklebers des EVU wird sich das Abschließen erledigt haben. Dank an alle Poster! Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder! | |||||
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