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ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW386934
Datum18.02.2007 15:2518688 x gelesen
Geschrieben von Thomas Schweigerthref="http://www.wde.bg-exam.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=29&dir=ASC&order=name&limit=5&limitstart=0" target="_blank">

Dir ist klar, dass das zwar die Meinung der dt. Prüfstelle dafür ist (es aber in Europa zu dem Thema noch ein paar mehr - und durchaus sehr andere Meinungen gibt!) - UND dass die genau damit ihr Geld verdienen?

Für den Rest:
Notfalls eigene Gefährdungsbeurteilung erstellen - da kommt schnell bei raus, was wirklich gefährlicher ist.
Eine Schande ist es, dass auf das grundlegende Problem trotz vieler Diskussionen (und beileibe nich nur hier) immer noch keine saubere Regelung für die Allgemeinheit gefunden wurde! Das ist ähnlich unfair der Basis gegenüber wie vor Jahren der Unsinn um die Gefährlichkeit der "neuen Hohlstrahlrohre" wegen fehlender elektrischer Prüfung!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386967
Datum18.02.2007 18:4517428 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Dir ist klar, dass das zwar die Meinung der dt. Prüfstelle dafür ist (es aber in Europa zu dem Thema noch ein paar mehr - und durchaus sehr andere Meinungen gibt!) - UND dass die genau damit ihr Geld verdienen?

Ja und?! Wenn die deutsche Prüfstelle sagt, daß ich nur das Teil XY an das Atemschutzgerät bauen darf, dann tue ich doch sicher Gutes daran, auch dieses so zu tun. Auch wenn die damit ihr Geld verdienen. Schließlich ist die EXAM (wenn auch im Besitz der Fa. Auer, so weit ich weiß) immer noch ein unabhängiges Prüfinstitut...., oder?

Du schreibst nebenbei ja auch ein paar Büchlein und verdienst damit VERMUTLICH auch ein wenig Geld nebenbei. Aber deswegen ist doch auch nicht alles falsch was Du sagst/schreibst....

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gibt m.W. fast keine zugelassenen Taschen für die PA - und es wird auch keine geben, weil das keiner bezahlen kann.
Davon ab ist es m.E. keine Verbindung mit dem PA, wenn man eine Schlaufe aufschiebt o.ä. (Vgl. jahrelange Diskussion zu dem Prüfungswahnsinn um die PSA...)


Ja, das ist Deiner Erachtung nach so. Aber ja nicht die des Herstellers, in diesem Fall von der Fa. Dräger.
Die sagen, daß bei nicht zu gelassenen Anbauteilen die Betriebserlaubnis erlischt. Also würde ich dann mit einem nicht mehr zugelassenen Gerät in den Einsatz gehen.

Macht Ihr das in Düsseldof so?!
Dann kannst Du mir als Branddirektor (?) auch sagen, was für rechtliche Konsequenzen das hat?!

Geschrieben von Christian Fischer
Es baut hier keinen an sicherheitsrelevanten Teilen wie dem Druckminderer, dem LA,... rum.
Wenn wir uns aber Gedanken darüber machen, ob wir eine Tasche an der PA-Begurtung befestigen können, dann können wir uns auch gleich eine neue Aufgabe suchen. Vielleicht Schachspielen oder so.
Daß die Hersteller im Sinne der Produkthaftung so etwas schreiben müssen ist klar. Dieses Thema sollte uns allerdings erst mal egal sein, da wir als Anwender mit der Produkthaftung nichts zu tun haben.


Das würde ich so nicht sagen. Bei unsachgemäßem Gebrauch (abweichend von der Gebrauchsanweisung o.Ä.) erlischt die Produkthaftung....

denn auch Wikipedia sagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
"Produkthaftung im weiteren Sinne ist ein Teilbereich des Schuldrechts aus unerlaubter Handlung gem § 823 ff. BGB sowie der durch Rechtsfortbildung entwickelten Institute der Positiven Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo (cic, Verschulden vor Vertragsabschluß), die mittlerweile auch im BGB codifiziert sind (§ 241 Abs. 2 BGB mit § 280 Abs. 1 BGB).

Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtsgütern entstehen.

Die Haftung besteht zunächst gegenüber jedem Abnehmer auf Grundlage der vertraglichen und deliktischen Haftung, wenn ein Verschulden des Herstellers belegt werden kann."


Und der Hersteller (bleiben wir bei Dräger) hat mit Sicherheit kein mangelhaftes Gerät geliefert, wenn man verbotenerweise ein nicht vom Hersteller zugelassenes Anbauteil verwendet und in Folge dessen das Gerät an sich beschädigt/zerstört wird....!

Mensch, Ihr verwendet doch auch nur für das Atemschutzgerät zu gelassene Teile wie die zugelassene Atemluftflasche, den zugelassenen Lungenautomaten und den zugelassenen Atemanschluß für die Kombination der Teile, oder????


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386968
Datum18.02.2007 18:5216944 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannDie Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtsgütern entstehen.

Das ist aber nicht mein Problem.
Meine Versorgung kommt bei einem Unfall aus
- der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII
- meine privaten Unfallversicherung
- meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Frage der Produkthaftung dürfen sich dann diese rumschlagen, wenn sie den Hersteller in Regress nehmen wollen.


Geschrieben von Lars TiedemannUnd der Hersteller (bleiben wir bei Dräger) hat mit Sicherheit kein mangelhaftes Gerät geliefert, wenn man verbotenerweise ein nicht vom Hersteller zugelassenes Anbauteil verwendet und in Folge dessen das Gerät an sich beschädigt/zerstört wird....!

Und genau dieser adäquat-kausale Zusammenhang, als die Unfallursache aus der "Veränderung" durch dranhängen einer Tasche muß dann erst mal bestehen/ nachgewiesen werden.


Geschrieben von Lars TiedemannMensch, Ihr verwendet doch auch nur für das Atemschutzgerät zu gelassene Teile wie die zugelassene Atemluftflasche, den zugelassenen Lungenautomaten und den zugelassenen Atemanschluß für die Kombination der Teile, oder????

Das ist die Frage. Wer verwendet alles Dräger Atemanschlüsse an Auer Geräten/ Lungenautomaten?
Und sind genau diese Kombinationen miteinander geprüft?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386970
Datum18.02.2007 18:5716886 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Das ist aber nicht mein Problem.
Meine Versorgung kommt bei einem Unfall aus
- der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII
- meine privaten Unfallversicherung
- meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Frage der Produkthaftung dürfen sich dann diese rumschlagen, wenn sie den Hersteller in Regress nehmen wollen.


Auch wenn Du grob vorsätzlich handelst?!
Denn genau das ist der Fall, wenn Du weißt, daß Du es nicht darfst, es aber trotzdem tust. Genauso also, wenn Du weißt, daß Du diese Teile nicht anbauen darfst (weil nicht vom Hersteller zu gelassen), es aber totzdem machst.....

Man muß es ja nicht noch unbedingt herausfordern, wenn man weiß, daß es nicht erlaubt ist.

Geschrieben von Christian Fischer
Das ist die Frage. Wer verwendet alles Dräger Atemanschlüsse an Auer Geräten/ Lungenautomaten?

Wir nicht, alles rein Dräger! :-)
Und sind genau diese Kombinationen miteinander geprüft?



Gruß
Lars


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386972
Datum18.02.2007 19:0716945 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannAuch wenn Du grob vorsätzlich handelst?!

a) es gibt keinen groben Vorsatz, sondern nur Vorsatz
b) ist mein Handeln nicht auf den Erfolg des Schadens ausgelegt (also nicht vergleichbar damit wenn sich der Zahnarzt mit Absicht den Daumen abhackt, um seine Versicherung zu kassieren).


Geschrieben von Lars TiedemannDenn genau das ist der Fall, wenn Du weißt, daß Du es nicht darfst, es aber trotzdem tust. Genauso also, wenn Du weißt, daß Du diese Teile nicht anbauen darfst (weil nicht vom Hersteller zu gelassen), es aber totzdem machst.....


Das wäre dann der Fall, wenn ich eine Veränderung vornehmen würde welche die Funktions- und Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen würde und dies auf Grund meines zu erwartenden Wissens mir auch hätte klar sein müssen.
Da fallen aber m.E. Taschen an der Begurtung nicht darunter.

Wie schon geschrieben. Wenn wir das Papier der EXAM unreflektiert 1:1 umsetzen (und auch auf andere PSA übertragen, denn da gilt das selbe), dann können wir den Betrieb einstellen. Keine FuG in der Tasche der Einsatzjacke, keinen Haltgurt, keinen PA über der Jacke (und da passiert nachweislich etwas, da das isolierende Luftpolster zusammengepresst wird),...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386973
Datum18.02.2007 19:1116854 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lars TiedemannWenn die deutsche Prüfstelle sagt, daß ich nur das Teil XY an das Atemschutzgerät bauen darf, dann tue ich doch sicher Gutes daran, auch dieses so zu tun.

Das Problem ist u.a., dass andere Prüfstellen da durchaus eine etwas abweichende Meinung haben.

Geschrieben von Lars TiedemannSchließlich ist die EXAM (wenn auch im Besitz der Fa. Auer, so weit ich weiß)

Ich habe keine Ahnung woher du das weißt oder wissen willst, aber die Exam ist nicht im Besitz der Firma Auer.

Geschrieben von Lars TiedemannAber ja nicht die des Herstellers, in diesem Fall von der Fa. Dräger.
Die sagen, daß bei nicht zu gelassenen Anbauteilen die Betriebserlaubnis erlischt.


Es erlischt weniger die Betriebserlaubnis. Vielmehr verwendet man eine Kat. III PSA, die so nicht baumustergeprüft ist, das ist nicht zulässig.


Geschrieben von Lars TiedemannMensch, Ihr verwendet doch auch nur für das Atemschutzgerät zu gelassene Teile wie die zugelassene Atemluftflasche, den zugelassenen Lungenautomaten und den zugelassenen Atemanschluß für die Kombination der Teile, oder????


Ich kenne nur sehr wenige Feuerwehren die das machen. Da wird munter rumkombiniert: Interspiro-PA mit Dräger Flasche an Auer Maske usw.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386974
Datum18.02.2007 19:1616825 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian FischerDas wäre dann der Fall, wenn ich eine Veränderung vornehmen würde welche die Funktions- und Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen würde und dies auf Grund meines zu erwartenden Wissens mir auch hätte klar sein müssen.
Da fallen aber m.E. Taschen an der Begurtung nicht darunter.


Och, ich warte nur auf den ersten Flash-over, wo die lustigen Taschen von xyz anschließend munter vor sich hinbrennen.

Geschrieben von Christian FischerWie schon geschrieben. Wenn wir das Papier der EXAM unreflektiert 1:1 umsetzen (und auch auf andere PSA übertragen, denn da gilt das selbe), dann können wir den Betrieb einstellen. Keine FuG in der Tasche der Einsatzjacke, keinen Haltgurt, keinen PA über der Jacke (und da passiert nachweislich etwas, da das isolierende Luftpolster zusammengepresst wird),...

In keinem der von dir genannten Fälle wird eine PSA verändert.
Du machst den gleichen Fehler wie Uli, dass du Veränderungen an einer PSA mit der Kombination von PSA verwechselst. Das ist aber rechtlich ein gewaltiger Unterschied.
Und das Argument mit dem Funkgerät wird durch dauerndes Wiederholen auch nicht besser.


MkG,
Christi@n

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386975
Datum18.02.2007 19:1916888 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
a) es gibt keinen groben Vorsatz, sondern nur Vorsatz

Da habe ich Vorsatz geschrieben, aber an Fahrlässigkeit gedacht, I´m sorry! :-)


Geschrieben von Christian Fischer
Das wäre dann der Fall, wenn ich eine Veränderung vornehmen würde welche die Funktions- und Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen würde und dies auf Grund meines zu erwartenden Wissens mir auch hätte klar sein müssen.
Da fallen aber m.E. Taschen an der Begurtung nicht darunter.


Ja, wieder einmal Deines Erachtens nach und wie schon vorher, die von Cimolino. Aber zum x-mal: nicht die des Herstellers, der sagt, daß bei nicht zugelassenen Anbauteilen die Betriebserlaubnis erlischt. Ob wir/Du daß nun genauso sehen oder nicht, Betriebserlaubnis erloschen ist erloschen....


Nehmen wir doch mal folgendes Szenario an:
Du bist im Innenangriff und mitsamt Deiner Ausrüstung (also auch PA mit "unerlaubten" Anbauteil, ob nun fest verbunden oder irgendwie drüger geschoben sei dahin gestellt) kurzzeitig direkter Beflammung ausgesetzt.

Der PA sollte dem Stand halten, weil dafür geprüft und danach zugelassen. Wie sieht das aber mit dem Holster aus (dem verbotenen Anbauteil)?! Das fängt vielleicht Feuer (oder aus welchem Material ist so was?! Lasse mich ja gerne weiterbilden....) und in Folge dessen brennt dann auch der Schultergurt des PA durch (weil der ja auch nur kurzzeitiger Beflammung stand hält)

Vielleicht ein bißchen weit hergeholt, aber vielleicht auch nicht unmöglich. Das hätte dann schon Auswirkungen auf die Betriebssicherheit....


Gruß
Lars


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386976
Datum18.02.2007 19:2116934 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIn keinem der von dir genannten Fälle wird eine PSA verändert.
Du machst den gleichen Fehler wie Uli, dass du Veränderungen an einer PSA mit der Kombination von PSA verwechselst.


Weder mein FuG noch meine Feuerwehrleine sind PSA.
Beide werden aber ebenso wie die Tasche/ das Holster "nicht dauerhaft" mit der PSA verbunden (z.B. FuG GP 900 mit Clip am Bauchgurt des PA oder das FuG bzw. das Monophon irgend wo an an der Schutzjacke).
Und ob ich etwas mit einem Clip dranhänge oder mit einem Klett-Staps ist für mich das selbe.


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Christian Fischer
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386977
Datum18.02.2007 19:2316865 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannDu bist im Innenangriff und mitsamt Deiner Ausrüstung (also auch PA mit "unerlaubten" Anbauteil, ob nun fest verbunden oder irgendwie drüger geschoben sei dahin gestellt) kurzzeitig direkter Beflammung ausgesetzt.

Der PA sollte dem Stand halten, weil dafür geprüft und danach zugelassen. Wie sieht das aber mit dem Holster aus (dem verbotenen Anbauteil)?! Das fängt vielleicht Feuer (oder aus welchem Material ist so was?! Lasse mich ja gerne weiterbilden....) und in Folge dessen brennt dann auch der Schultergurt des PA durch (weil der ja auch nur kurzzeitiger Beflammung stand hält)



Wenn es soweit ist, dann habei ich alle anderen Probleme, als mich um ein ggfs. brennendes Holster zu kümmern...


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Christian Fischer
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386978
Datum18.02.2007 19:2716772 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian FischerUnd ob ich etwas mit einem Clip dranhänge oder mit einem Klett-Staps ist für mich das selbe.


Für einige Prüfstellen aber nicht.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386979
Datum18.02.2007 19:3116783 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür einige Prüfstellen aber nicht.

Was ist für die Prüfstelle dann der Unterschied? Willkür?
Es ist in beiden Fällen eine vorübergehende, nicht auf Dauer ausgelegte Verbindung die ggfs. vor dem Einsatz hergestellt wird (ich kenne auch Wehren, die hängen die Taschen erst direkt vor dem Eisnatz an den PA, da die PA mit Taschen nicht in den Geräteraum passen).
Da fällt mir ein. Bewegungslosmelder hängen ja auch am PA...

Und wenn es nur an der Frage Clip oder Klettstraps liegt, dann bauen die Holsterhersteller sicherlich auch Holster mit Clip (wie im medizinischen Bereich für RD-Personal schon jahrelang erhältlich).


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Christian Fischer
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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg386980
Datum18.02.2007 19:3316575 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemann
Der PA sollte dem Stand halten, weil dafür geprüft und danach zugelassen

Gaaanz sicher?
Ich mein da mal anderes gelesen zu haben was die Umgebungstemperaturen anbetrifft.

"Atemschutzgeräte (einschließlich der verwendeten Druckluftbehälter) sind nur für einen Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von -30°C bis +60°C geprüft und zugelassen."

zB. Keine Ahnung in wie Weit das noch aktuell ist.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz386985
Datum18.02.2007 21:3316443 x gelesen
Geschrieben von Jens Fischer"Atemschutzgeräte (einschließlich der verwendeten Druckluftbehälter) sind nur für einen Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von -30°C bis +60°C geprüft und zugelassen."

Diese Zahlen sind mir auch so bekannt.

Geschrieben von Jens FischerKeine Ahnung in wie Weit das noch aktuell ist.

Ich würde sagen noch sehr aktuell. Zumindest wurde in einem Schreiben des AFKzV vom 21.12.06 zum Thema thermische Belastung von PA auch auf diese Werte verwiesen.

Da hat übrigens auch die EXAM dran mitgewirkt, nur so als kleiner Einwurf ;-)

Gruß Andreas


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW386987
Datum18.02.2007 22:0416446 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierDa wird munter rumkombiniert: Interspiro-PA mit Dräger Flasche an Auer Maske usw.

Ist das nicht auch Teil der Konformitätsprüfung oder was auch immer? Kombinierbarkeit und Funktionsfähigkeit mit anderen Herstellern? Meine mich dunkel erinnern zu können.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386988
Datum18.02.2007 22:1116487 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian RiekeIst das nicht auch Teil der Konformitätsprüfung oder was auch immer? Kombinierbarkeit und Funktionsfähigkeit mit anderen Herstellern? Meine mich dunkel erinnern zu können.

Nur im Rahmen einer (zusätzlichen) Prüfung nach vfdb 08/02.
In der normalen Baumusterprüfung spielt das keine Rolle. Sonst gäbe es die herstellerspezifischen ÜD-Steckanschluß und Dinge wie den Dräger PSS500 nicht.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW386990
Datum18.02.2007 22:3116426 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierNur im Rahmen einer (zusätzlichen) Prüfung nach vfdb 08/02.

Ah ja, also nicht zwingend.

Geschrieben von Christi@n PannierSonst gäbe es die herstellerspezifischen ÜD-Steckanschluß und Dinge wie den Dräger PSS500 nicht.

ACK, die Themen waren mein Zweifel ans Erinnerungsvermögen.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387004
Datum19.02.2007 10:5416604 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannDu schreibst nebenbei ja auch ein paar Büchlein und verdienst damit VERMUTLICH auch ein wenig Geld nebenbei. Aber deswegen ist doch auch nicht alles falsch was Du sagst/schreibst....

Nein, aber es MEINE/Unsere fachliche Meinung... (und wir versuchen das nicht als "Gesetz" zu verkaufen, auch wenn wir davon überzeugt sind, dass wir mit unserer Meinung recht haben)


Geschrieben von Lars TiedemannMacht Ihr das in Düsseldof so?!

Ja, weil sonst ein sinnvoller und sicherer Einsatz nicht möglich ist.
Davon ab hast Du in Deiner Ausrüstung jede Menge Widersprüche, CF hat eine von mir vor Jahren dazu mal schnell in einer längeren Diskussion mit der EXAM dazu erstellte Liste in Auszügen ja wiedergegeben. Da hab ich noch keinerlei Antworten drauf, abgesehen davon, dass einige meinen, dass ein um den PA gehängter genormter (ungeprüfter!) Leinenbeutel genauso wie ein um den Hals hängender, im Gegensatz zu einem z.B. aus nicht brennbarem hergestellter Holster für Schlaufen, Bänder, Scheren usw.) KEINE Veränderung der PSA wäre. Eine Meinung, die ich weder fachlich noch mit GMV nachvollziehen kann.


Geschrieben von Lars TiedemannDann kannst Du mir als Branddirektor (?) auch sagen, was für rechtliche Konsequenzen das hat?!

1. ja
2. das hängt vom Richter ab (und zwar sowohl für die Unterlassung der sinnvollen/notwendigen Ausrüstung, wie der bekannten (!) Gefährdung zulässiger Ausrüstung, wie auch von der ergänzenden Ausrüstung)

=> ggf. Gefährdungsbeurteilung erstellen

Das Thema ist schon Jahre alt - auch hier. Die Verbände schlafen hier leider nach wie vor und lassen die Basis im Regen stehen. Auch die in Vorbereitung befindliche RL 08/05 ist hier bisher KEINE Hilfe!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387005
Datum19.02.2007 10:5616561 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemanngrob vorsätzlich handelst?

gibts so nicht...


Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Christian Fischer
Das ist die Frage. Wer verwendet alles Dräger Atemanschlüsse an Auer Geräten/ Lungenautomaten?

Wir nicht, alles rein Dräger! :-)
Und sind genau diese Kombinationen miteinander geprüft?


Dräger (und auch andere) haben auch mal längere Zeit erzählt, dass Kombinationen von Dräger und Auer nicht zulässig wären, weil jeder ja gern seine Produkte verkaufen will.
Glücklicherweise gibts zumindest dazu (noch!) eine eindeutige Fach- und "Normaussage" der vfdb.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387007
Datum19.02.2007 10:5816485 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierOch, ich warte nur auf den ersten Flash-over, wo die lustigen Taschen von xyz anschließend munter vor sich hinbrennen.

können sie nicht (bei uns), weil nicht brennbar...


Geschrieben von Christi@n PannierDu machst den gleichen Fehler wie Uli, dass du Veränderungen an einer PSA mit der Kombination von PSA verwechselst.

ooch, da sind wir dann in guter Gesellschaft ...


Geschrieben von Christi@n PannierUnd das Argument mit dem Funkgerät wird durch dauerndes Wiederholen auch nicht besser.

sondern?
Wo ist der
a) rechtliche
b) praktische
Unterschied, ob ich mir das FuG in die Tasche (das Monophon an den Kragen), oder das FuG an den PA (oder nur um den Hals) hänge?

Andere Beispiele abseits des FuG hab ich auch schon zig gebracht - praktische Antworten darauf gabs keine...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387008
Datum19.02.2007 10:5916467 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannAnbauteilen

wir bauen nix dran...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387009
Datum19.02.2007 11:0216523 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür einige Prüfstellen aber nicht.

für andere (Länder) aber schon... Und mich ärgert, dass das faktisch eine Gelddruckmaschine OHNE echten fachlichen Hintergrund für die Forderung ist! (Bzw. man mit viel größerer Berechtigung noch ganz viel mehr Prüfung für Ausrüstung am FA fordern könnte, vgl. dazu die Diskussion um die Gefährlichkeit der HSR mit der alten PVR !)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387010
Datum19.02.2007 11:0216478 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDräger (und auch andere) haben auch mal längere Zeit erzählt, dass Kombinationen von Dräger und Auer nicht zulässig wären,

Was auch - geht man streng nach der rechtslage - durchaus richtig ist.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGlücklicherweise gibts zumindest dazu (noch!) eine eindeutige Fach- und "Normaussage" der vfdb.

Die europäisches Recht nicht ändern kann.


MkG,
Christi@n

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387011
Datum19.02.2007 11:0316436 x gelesen
Geschrieben von Jens FischerGeschrieben von Lars Tiedemann
Der PA sollte dem Stand halten, weil dafür geprüft und danach zugelassen

Gaaanz sicher?
Ich mein da mal anderes gelesen zu haben was die Umgebungstemperaturen anbetrifft.

"Atemschutzgeräte (einschließlich der verwendeten Druckluftbehälter) sind nur für einen Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von -30°C bis +60°C geprüft und zugelassen."


Korrekt, wenn auch ein Beflammungstest o.ä. dazu gehört....

Aber ganz viel Leute erzählen in dem Bereich aus unterschiedlichsten Gründen gaaaanz viel....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387012
Datum19.02.2007 11:0817309 x gelesen
Hallo,

das hier habe ich im letzten Jahr fürs Fw-Magazin geschrieben, das hab ich inhaltlich auch auf der vfdb-Tagung so gegenüber Vertretern des Ref. 8 der vfdb geäußert und diese Meinung vertrete ich seit Jahren.
Geregelt wurde dazu bisher nichts, obwohl der DFV noch vor der Interschutz dazu einen "runden Tisch" angekündigt hatte - auf den warte ich noch heute...

Regeln wir uns im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode?


Kaum sind die Diskussionen um die ?gefährlichen weil elektrisch ungeprüften? Hohlstrahlrohre verblasst, weil die ausländischen Kollegen bzw. die EU hier keinerlei außergewöhnliche Gefährdung bzw. Regelungsbedarf sah und eine europäische Norm für Strahlrohre daher keine entsprechenden Prüfungen vorsehen wird, geht das Anlaufen gegen das Gestrüpp bzw. die Gummiwände der Zertifizierungen, Normen, Unfallverhütungs- und Feuerwehrdienstvorschriften für die Praxis weiter.

Ein paar fragende Beispiele:
- Darf ?PSA? - oder Teile davon verändert werden?
- Was ist eine (relevante) Veränderung einer PSA?
- Was ist mit ?nicht genormter?, aber erforderlicher bzw. sinnvoller Zusatzausrüstung ?am Mann?? (Z.B. Fluchthauben, Handmonophone bzw. Hörsprech-Garnituren für Handfunkgeräte, Messer/Scheren/Keile/Bandschlingen usw.)
- Was ist für ein Funkgerät oder dessen Zubehörteile wichtiger? Die Prüfung nach der PSA in deren Kombination sie getragen werden sollen (also z.B. Handmonophon an der Jacke, Hör-Sprechgarnitur an/in der Maske) bzw. nach den BOS- bzw. Hersteller-Vorgaben? Was ist wenn eine der Prüfungen - oder sogar beide - fehlen?

Kaum jemand versteht, wieso ein auch nicht annähernd nach ?HuPF? bzw. DIN EN 469 geprüfter Feuerwehr-(Unsicherheits-)Haltegurt nach DIN 14927 sehr wohl fest umgeschnallt, also zusammen mit HuPF bzw. DIN EN 469-Kleidung getragen werden (vgl. GUV-C 53, § 12) darf, während das Aufschieben eines oder mehrerer Trageholster für Holzkeile, Schere/Messer, Bandschlingen auf denselben Gurt - oder noch schlimmer auf die ?heilige? PA-Begurtung genauso wie das Einhängen eines Fangleinenbeutels zum Erlöschen der Zulassung dieser PSA führen soll (vgl. Infoblatt 3 der EXAM)?

Wir wissen aus der Auswertung des tödlichen Unfalls von Kollegen Stampe Köln sowie aus der seither geführten intensiven Diskussion und der Auswertung noch mehrerer anderer Ereignisse (vgl. www.atemschutzunfaelle.de), dass die Einsatzkräfte im Innenangriff ?am Mann? neben geeigneter PSA mit notwendigen Geräten bzw. Hilfsmitteln (FuG mit Handmonophon oder Sprechgarnitur, Lampe, Schere/Messer, Leine, Kennzeichnungsmaterial, Keile, Schlauchhalter/Bandschlingen ggf. Fluchthauben usw.) auszustatten sind, um ihren gefährlichen Job gut, schnell und möglichst sicher durchführen zu können.
Dazu kommt noch das weitere ?Handwerkszeug? wie (Hohl-)Strahlrohre, Schläuche, Brechwerkzeug sowie glücklicherweise in immer mehr Fällen auch eine Wärmebildkamera.

Würde man einen Feuerwehrangehörigen (FA) mit derzeit verfügbarer ?geprüfter? Ausrüstung in den Einsatz schicken, so hätte der FA das Funkgerät z.B. in der Überjacke (?Funkverkehrsverhinderungstasche?) mit verschlossenen Klappentaschen. Er hätte KEIN Handmonophon, evtl. eine vom Maskenhersteller frei gegebene Hörsprechgarnitur (wobei hier offen bleiben muss, ob dann auch der Hersteller der von der betreffenden Feuerwehr verwendeten Handfunkgeräte für diesen Typ der Sprechgarnituren eine (BOS-)Freigabe erteilt - ohne die das Benutzen dieses Zubehörteils in Deutschland nicht statthaft ist!). => Er könnte unter Einsatzbedingungen weder sinnvoll passiv hören, noch aktiv sprechen.
Er hätte keine L- oder sonstige Taschen-Lampe, Bandschlinge, Kennzeichnungsmaterial, Messer/Schere o.ä. ?am Mann? befestigt, weil keine davon mit der Überkleidung zur Brandbekämpfung bzw. dem PA geprüft sein dürfte bzw. diese Prüfung mindestens für das Holster fehlen dürfte.
Wenn das Anhängen eines Feuerwehrleinen- oder z.B. auch Such- bzw. Orientierungsleinenbeutels oder auch einer Tragetasche für eine Fluchthaube oder eine Wärmebildkamera an einen Feuerwehr-Haltegurt oder eine PA-Begurtung nicht statthaft sein soll, wenn diese nicht zusammen mit dem Feuerwehr-Haltegurt, der PA-Begurtung und/oder der Einsatzkleidung geprüft worden ist, wieso sollte dann das UMHÄNGEN derselben Ausrüstung um den Hals (also unter dem Kragen), oder um die PA-Flasche etc. zulässig sein? Sowohl Ein- wie auch Umhängen wäre also für diese ungeprüfte Ausrüstung verboten.

Alternativ könnte die Einsatzkraft diese Teile natürlich entweder in den Taschen ihrer Einsatzkleidung tragen (das geht aber aufgrund des darin zur Verfügung stehenden Platzes nur sehr beschränkt - oder z.B. für Fluchthauben gar nicht) bzw. in ihren beiden Händen tragen, dann hat sie aber schon sehr schnell keine Hand mehr für ihre eigentlichen ?Werkzeuge? (Strahlrohr, Schläuche, Brechwerkzeug, Handlampen usw.) frei, geschweige denn eine Rettung durchzuführen...

Wenn Prüfstellen darauf bestehen, dass jede Änderung an einem PA für alle PA-Varianten komplett neu geprüft werden muss, dann verwundert es nicht, dass kein Hersteller von PSA Lust verspürt, irgendwelche Zubehörteile anderer Firmen zusammen mit seiner PSA überprüfen zu lassen. - Es wäre schlicht unbezahlbar!

Ebenfalls ?ungeprüft?, aber dringend erforderlich sind ?Rettungs-PA?, also Atemschutzgeräte, die vom Sicherheitstrupp mitgeführt werden sollen, um einem verunfallten Kollegen bei Bedarf Luft zu bringen. Für diese Anwendung ist in Deutschland kein Atemschutzgerät zugelassen, weil sie nicht so geprüft werden - gibt ja auch keinerlei Vorgaben dafür. Die viel leichteren speziellen Rettungs-PA (Flasche mit Manometer und ggf. Anstoßschutz, verlängerter MD-Leitung und Lungenautomat, ohne Rückentragegestell!), die aus den USA oder anderen europäischen Ländern schon einige Jahre bekannt sind, haben ebenfalls bzw. immer noch keine ?Feuerwehrzulassung? in Deutschland, weil es keine ?Rettungs-PA? nach Norm gibt. Anwender, Hersteller und Prüfstellen drehen sich munter im Kreis. Ergo werden alternativ ?Einzelteile? verkauft und von Feuerwehren selbst zusammengebastelt, oder man besorgt sich die Geräte im Ausland.

Ein interessantes Problem besteht ferner darin, dass es für verschiedene Teile der PSA die an einem FA in derselben Lage getragen wird, völlig unterschiedliche Anforderungsvorgaben gibt. (Vgl. z.B. Anforderungen an die ?europäisch? genormten Feuerwehrhelme, Überbekleidung bzw. Atemschutzgeräte vs in Deutschland speziell genormte PSA-Bestandteile wie Feuerwehr-Haltegurt bzw. Feuerwehrleine...)

Diskussionen im Zusammenhang mit der weltweiten ISO-Normierung gehen anscheinend noch weiter in Richtung Systemprüfungen. Das würde Änderungen oder Ergänzungen für den Anwender praktisch unmöglich machen. Der Einsatz von kombinierten Einheiten mit unterschiedlicher Ausrüstung z.B. PA vom GW-A zu am Mann mitgeführten Helm-Masken-Kombinationen wäre noch unmöglicher, als er das mit den zig Varianten von Normal- oder Überdruck in diversen Anschlußkombinationen de facto heute schon vielerorts ist.

Die Diskussionen in dem Zusammenhang dauern nun schon mehrere Jahre, ohne dass auch nur eine eindeutige Klärung und Definition der Begriffe z.B. einer ?Veränderung von PSA? erreicht worden wäre. Wie schon bei anderen Normen aus dem europäischen Bereich hege ich den Verdacht, dass einiges nur verschieden übersetzt oder gedeutet wurde.
Der Ausweg ?Gefährdungsbeurteilung? ist zwar ein theoretisch gangbarer Weg, aber führt an der Realität der Feuerwehrbasis (Wehrführer freiwilliger Feuerwehren) sicherlich weit vorbei!

Wenn wir so weitermachen, dauert es nicht mehr lange und wir haben den ersten Toten zu beklagen, der zwar mit ?ungeprüften? Ausrüstungsteilen vielleicht oder sogar wahrscheinlich überlebt hätte, aber dafür ?sicher? gestorben ist, weil sich sein Wehrführer nicht getraut hat, gegen ?Prüfvorschriften? zu verstoßen...
Alternativ erreichen wir, dass ?unsere? Vorschriften wegen Praxisferne und Untauglichkeit komplett nicht mehr ernst genommen werden - und wir dann ein generelles Problem mit der Akzeptanz von Regeln haben.

Lassen wir es nicht so weit kommen!

Wo bleibt der runde Tisch von Praktikern, Herstellern, Norm, Verbänden und Prüfstellen, um hier für die Basis mehr Klarheit und Anwendungshilfen zu erzeugen?


Cimolino
Branddirektor
Abteilungsleiter Technik
Feuerwehr Düsseldorf


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387014
Datum19.02.2007 11:1016445 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christi@n Pannier
Für einige Prüfstellen aber nicht.


Geschrieben von Ulrich Cimolino
für andere (Länder) aber schon... Und mich ärgert, dass das faktisch eine Gelddruckmaschine OHNE echten fachlichen Hintergrund für die Forderung ist!


Ich warte auf den Tag, an welchem sich die europäischen Prüfstellen alle mal einig sind, was wie geprüft wird.

Wenn du heute Feuerwehrschutzkleidung prüfen läßt, dann kann da - je nach Prüfstelle - entweder drinstehen:

Obermaterial: Nomex TOUGH, ca. 195 g/m²

oder aber:

Obermaterial: Nomex TOUGH, ca. 195 g/m², Hersteller: Fa. Theodolf Fritsche, Kennzeichnung: Artikel 44115195607372

Im ersten Fall hast du Glück, weil du auch Material von anderen Webern verwenden darfst, solange es Nomex TOUGH mit 195 g/m² ist.
Im zweiten Fall hast du Pech, weil du nicht nur auf einen Hersteller fixiert wirst, sondern streng eigentlich (ohne Zertifikatsergänzung) mal eine andere Farbe verwenden darfst, weil die nämlich eine andere Artikelnummer hat.

Das ist Realität.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387019
Datum19.02.2007 11:3016468 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDavon ab hast Du in Deiner Ausrüstung jede Menge Widersprüche, CF hat eine von mir vor Jahren dazu mal schnell in einer längeren Diskussion mit der EXAM dazu erstellte Liste in Auszügen ja wiedergegeben. Da hab ich noch keinerlei Antworten drauf, abgesehen davon, dass einige meinen, dass ein um den PA gehängter genormter (ungeprüfter!) Leinenbeutel genauso wie ein um den Hals hängender, im Gegensatz zu einem z.B. aus nicht brennbarem hergestellter Holster für Schlaufen, Bänder, Scheren usw.) KEINE Veränderung der PSA wäre. Eine Meinung, die ich weder fachlich noch mit GMV nachvollziehen kann.

Ich habe mir diesbzgl. vor einiger Zeit mal ein paar Gedanken gemacht und diese niedergeschrieben.
Falls es jemanden interessiert...


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS387024
Datum19.02.2007 12:2116380 x gelesen
Hi!

Über die Zustände bei Textilprüfungsinstituten könnte man auch viel erzählen, wenn der Tag lang ist...

Leider müssen die, die es betrifft, die Klappe halten.


Passt auf euch auf !

Jan

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387025
Datum19.02.2007 12:3316467 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich CimolinoDräger (und auch andere) haben auch mal längere Zeit erzählt, dass Kombinationen von Dräger und Auer nicht zulässig wären,

Was auch - geht man streng nach der rechtslage - durchaus richtig ist.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGlücklicherweise gibts zumindest dazu (noch!) eine eindeutige Fach- und "Normaussage" der vfdb.

Die europäisches Recht nicht ändern kann.


Fein, dann werfen wir doch munter weiter unsere taktischen und sicherheitstechnischen Grundsätze über Bord, nur weil
a) Gesetzesschreiber
b) diverse Gesetesinterpreten
nichts damit zu tun haben wollen
c) verladen weiterhin die Arbeit/Verantwortung auf die kleinsten Rädchen im Getriebe und
d) waschen fleissig und abschließend unsere Hände in Unschuld.

Sorry, das ist NICHT meine Art von Facharbeit.

Würden wir nach strenger Lesart ALLER Regelungen vorgehen,
- hätten wir seit bestehen der Strahlrohrprüfungen faktisch KEINEN einzigen Innenangriff in ein Wohn- oder Industriegebäude unternehmen dürften (Strom!)!
- wir dürften KEINE FuG mit Hörsprecheinrichtungen benutzen, die in die Masken o.ä. oder an den Helm montiert werden, weil es da mit Sicherheit entweder keine BOS-Zulassung, oder keine PSA-Prüfung für gäbe

And now back to reality!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg387028
Datum19.02.2007 12:5016366 x gelesen
Moinsen!

Danke für diesen Beitrag!

Geschrieben von Ulrich CimolinoWürden wir nach strenger Lesart ALLER Regelungen vorgehen,

Die Regelungswut in vielen Bereichen hat auch zur Folge, dass vsinnvolle und dringend notwendige Vorschriften (Dv7, UVV z.B.) einfach ignoriert werden. Denn Vorschriften sind ja grundsätzlich böse...

Siehe den Feuerwehrmagazins Kommentar vor ein paar Monaten.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387071
Datum19.02.2007 17:3016326 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Das Thema ist schon Jahre alt - auch hier. Die Verbände schlafen hier leider nach wie vor und lassen die Basis im Regen stehen. Auch die in Vorbereitung befindliche RL 08/05 ist hier bisher KEINE Hilfe!

Ja und wer sitzt nebenbei in diesen Verbänden?! Welche meinst Du denn?!

Wir regen uns immer über irgendwelche Regelungen, Dienstvorschriften usw. auf. Uns hat man an der LFS erzählt, daß unsere Führungskräfte an der Erstellung der neuen Vorschriften mitwirken, d.h. wohl daß Anregungen und Kritiken in Ausschüsse eingebracht werden, diese dann Vorschläge erarbeiten und das dann zur Bearbeitung/Erstellung an die LFS weitergeben, Diese übergibt dann Entwürde an das Innenministerium des Landes und das führt dann die neue Vorschrift ein.

Wer sitzt denn noch in diesen Verbänden/Ausschüssen?!

Wenn all das, was hier und auch zu Hause in der Praxis oft bemängelt wird auch Gehör findet, warum kommt es dann nicht irgendwann mal in den Dienstvorschriften an????


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387121
Datum19.02.2007 22:3116375 x gelesen
Hallo!

Nochmal für mich in Kurzfassung anhand eines Beispiels:

Was ist das Problem, wenn ich als Feuerwehrangehöriger an den PA einen Notsignalgeber oder eine Schminktasche anbringe?

Im Moment seh ich da keins, vielleicht bin ich aber kurzsichtig.

Gruß
Sven


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387138
Datum19.02.2007 23:5616532 x gelesen
Also:
ich gehe mit meiner Meinung ja in dieselbe Richtung wie Du. Ich finde all die zusätzlichen Ausrüstungen, die Du im Text aufgeführt hast, für sinnvoll.

Und wenn ich solche Holster an meinem PA hängen darf, mache ich das. Vorher wäre ich mir da unsicher. Es sei denn, Du unterstützt mich im möglichen Rechtsstreit, der hoffentlich nie eintreten wird....! :-)


Ähnliches Problem haben wir in Niedersachsen mit den Überjacken. In der niedersächsischen Dienstkleidungsverordung steht, daß eine Überjacke orange zu sein hat.
Orange Überjacken sind in manchen Größen aber nur schwer bis gar nicht verfügbar, weil der Hersteller seine aktuelle Produktion verkauft hat und man warten muß, bis die bestellten Stückzahlen für eine neue Produktion irgendwann mal groß genug sind.

Also was machen unsere Führungskräfte?! Sie weichen von der Dienstkleidungsverordnung ab und beschaffen jetzt immer verfügbare und günstigere (!) schwarze Überjacken.

Nur darf ich mit diesen Jacken (noch) nicht zu Lehrgängen an die LFS, eben weil niedersächsiche Überjacken orange sein müssen. Doch das ist ein lösbares Problem.....


Wenn nun alle in naher oder ferner Zukunft in Niedersachsen schwarze Überjacken beschaffen, muß zwangsläufig auch die Dienstkleidungsverordnung geändert werden. Oder aber wir dürfen wegen einer falschen Farbe der Überjacke nix mehr machen.....


So und gleiches wird irgendwann mal ja auch für die zusätzliche Ausrüstung (Totmannmelder, Holster, etc) am PA eintreffen, ganz getreu dem Motto:

"Steter Tropfen hölt den Stein"


Gruß
Lars


P.S.:
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387142
Datum20.02.2007 00:1616499 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lars TiedemannWenn nun alle in naher oder ferner Zukunft in Niedersachsen schwarze Überjacken beschaffen, muß zwangsläufig auch die Dienstkleidungsverordnung geändert werden.

Was - wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreis zu erfahren war - demnächst geschehen soll.


MkG,
Christi@n

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387144
Datum20.02.2007 00:2316458 x gelesen
Na also, geht doch..... :-)


Gruß
Lars


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AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS387176
Datum20.02.2007 10:4616375 x gelesen
Hallo!

Bis knapp 1999 war der Flashover in Niedersachsen verboten, deswegen reichte nach VO Baumwolljacke aus. Es gab genügend Führungskräfte, die sich diesem unsinnigen Diktat durch die Beschaffung von Schutzkleidung nach EN (welcher Farbe auch immer) widersetzt haben.

Wenn ich heute feststelle, dass ich aus Gründen der Sicherheit gegen Vorschriften verstoßen muss, ist das ein Problem der Vorschriften. Die Verantwortung dafür trage ich gerne (natürlich nach entsprechender Vorbereitung und Abstimmung), weil dann in einem eventuellen Gerichtsverfahren hoffentlich dien Dinge gerade gebogen werden.

Führungskraft sein heißt halt auch ab und zu Verantwortung tragen statt abzuschieben.


Passt auf euch auf !

Jan

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