alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • Empfehlung des LFV NRW
  •  
    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW387137
    Datum19.02.2007 23:4519943 x gelesen
    Hallo Forum

    Ich habe auf der Seite vom
    LFV-NRW folgenden Text gefunden:

    Oberverwaltungsgericht Münster Urteil vom 16.02.2007.

    Bei Ölspuren auf Straßen, bei denen eine Rutschgefahr besteht, handelt es sich um einen Unglückfall im Sinne des § 1 FSHG, so dass die Feuerwehr originär für Beseitigung und Entsorgung zuständig ist.

    Abgesehen vom Fall der Kostenerstattung durch den Verursacher gem. § 41 Abs.
    2 Nr. 3 FSHG (Fahrzeughalter) muss die Gemeinde sämtliche Kosten selber
    tragen.

    Das Urteil ist rechtskräftig.



    Was bedeutet dies im Klartext für die Feuerwehr?

  • Müssen wir jetzt selbst die Verantwortung für die richtige Reinigung übernehmen? (Sonst Einsatzstelle der Polizei übergeben)
  • Einsatzfahrt mit SoSi?
  • Darf der Bauhof noch Ölspuren bearbeiten?


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

    Beitrag bewerten

  • Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen387147
    Datum20.02.2007 00:2917646 x gelesen
    Zunächst einmal würde ich sagen, dass dieses Urteil natürlich nur den Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen als Arbeitsgrundlage genügt. Darüber hinaus denke ich, dass ich als Einsatzleiter im Anschluss eines Einsatzes "Ölspur" zu "Geschäftszeiten" die Einsatzstelle an die zuständige Straßenmeisterei/Kommune, ansonsten wie Du bereits vorgeschlagen hast, der Polizei übergeben.

    Die Befugnisse auf der Einsatzfahrt ergibt sich durch die Zuständigkeit. Es ist "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" und damit SoSi angesagt.

    Da je nach Straßenart die Kommune der zuständige Bauträger ist, kann diese auch die Gefahr in Eigenverantwortung beseitigen. Ich denke mal, dass sich das aufgrund der Alarmierung ergibt, nicht immer werden Ölspuren ja über die Leitstellen gemeldet und wenn der Bauhof bereits tätig ist, würde ich gleich wieder abrücken.

    Das sind natürlich nur meine persönlichen Meinungen, ob das alles so richtig ist, weis man ja leider immer erst, wenn es mal richtig schief gegangen ist.


    Gruß, Thomas

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387148
    Datum20.02.2007 00:3217616 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Thomas BodenbenderEs ist "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" und damit SoSi angesagt.

    Gewagte Deutung....
    Was war da noch mit "höchste Eile geboten" im § 38 StVO?
    Wenn die Feuerwehr die Ölspur beseitig ist höchste Eile geboten, wenns der Bauhof macht aber nicht?
    Gewagt...


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY387150
    Datum20.02.2007 07:3617586 x gelesen
    Geschrieben von Thomas BodenbenderDie Befugnisse auf der Einsatzfahrt ergibt sich durch die Zuständigkeit. Es ist "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" und damit SoSi angesagt.
    Das würde ich so pauschal nicht unterstreichen. Kommt immer auf die Alarmmeldung an. Wenn es heisst "Ölspur in einer Kurve, schon mehrere Fahrzeuge ins Schleudern geraten", sehe ich durchaus eine SoSi-Berechtigung. Wenn es aber heisst "Polizei sichert bereits ab", sehe ich absolut keinen Grund für SoSi.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387154
    Datum20.02.2007 08:1517655 x gelesen
    Geschrieben von Thomas BodenbenderDa je nach Straßenart die Kommune der zuständige Bauträger ist, kann diese auch die Gefahr in Eigenverantwortung beseitigen. Ich denke mal, dass sich das aufgrund der Alarmierung ergibt, nicht immer werden Ölspuren ja über die Leitstellen gemeldet und wenn der Bauhof bereits tätig ist, würde ich gleich wieder abrücken.

    Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass die Kommune die Ölspurbeseitigung auch in "unkritischen" Fällen der Feuerwehr übertragen kann. Bauhof und Feuerwehr ist beides "die Gemeinde" als Straßenbaulastträger.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen387155
    Datum20.02.2007 09:0017589 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWas war da noch mit "höchste Eile geboten" im § 38 StVO?
    "... oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden". Ich denke ein Einsatz "Ölspur" würde in diese Kategorie gehören.


    Gruß, Thomas

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387159
    Datum20.02.2007 09:4517681 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Thomas Bodenbender"... oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden". Ich denke ein Einsatz "Ölspur" würde in diese Kategorie gehören.

    Wie ich bereits schrieb, es muß höchste Eile geboten sein. § 38 (1) lautet:
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Man kann ihn zur Erhöhung der Übersicht auch anders strukturieren:
    "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
    - Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
    - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
    - flüchtige Personen zu verfolgen
    - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

    Vielleicht wird es so deutlicher.
    D.h. es reicht gerade nicht aus, dass nur eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abgewendet werden soll.

    NICHT strukturieren kann man
    Man kann ihn zur Erhöhung der Übersicht auch anders strukturieren:
    "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden
    - wenn höchste Eile geboten ist
    - um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
    - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
    - flüchtige Personen zu verfolgen
    - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

    Denn dann würde es bereits ausreichen, dass ich in Eile bin, um SoSi zu nutzen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387161
    Datum20.02.2007 09:5417625 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christi@n PannierDenn dann würde es bereits ausreichen, dass ich in Eile bin, um SoSi zu nutzen.

    Zumal eine Sosifahrt imo immer einen nicht ganz ungefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bedeutet... und die Gefährdung, die man selbst auslöst sollte doch in einem gewissen Verhältnis zum Schadensereignis stehen...

    MfG

    Ingo


    --



    - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8H., Halle/Westf. / nrw387163
    Datum20.02.2007 09:5917633 x gelesen
    Was die Abarbeitung der Ölspur betrifft ändert sich in meinen Augen nichts.
    Was mich aber brennend interessiert, ob das die letzte Instanz war, oder ob es noch eine Berufung gibt. Denn irgendwo kann ich es nicht nach vollziehen das die Stadt die Beseitigung für eine Ölspur auf einer Land oder Bundesstrasse selber tragen soll, und sich die Kosten nicht erstatten lassen darf wenn der Verursache nicht ermittelbar ist. Denn für die Beseitigung auf Landstrassen ist ja erstmal das Landesstrassenbauamt bzw. hier Straßen-NRW zuständig. Da diese aber nicht mal eine Rufbereitschaft haben, weil es ihnen zu teuer ist, soll die Gemeinde die Kosten tragen ? Kann jemand sagen ob bei dem Urteil Berufung eingereicht wurde ?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW387171
    Datum20.02.2007 10:3817573 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christi@n PannierWenn die Feuerwehr die Ölspur beseitig ist höchste Eile geboten, wenns der Bauhof macht aber nicht?
    Gewagt...


    Und was sagt uns das? Jeder Fall ist anders. Es wird Ölspuren geben da ist es geboten mit SoSi zu fahren. Und es wird welche geben da benötigt man es nicht. Genauso gibt es auch Brände oder Hilfeleistungen, welche nicht zeitkritisch sind und wo man dann ohne SoSi fahren kann und sollte.
    Es ist also berechtigt zusagen man kann (muss evtl.). Und man kann nicht (sollte "lieber" nicht)..

    Die Diskussion wird im Sand verlaufen, wie alle anderen darüber auch...

    Grüße, Eric



    - - -
    www.ff-vohwinkel.de
    - - -

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü387173
    Datum20.02.2007 10:4217634 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich habe mal die Entscheidung der 1. Instanz, VG Köln, angeschaut, AZ. 14K3671/02. Darin führt die Kammer u.a. aus, dass es sich hier um "kein fremdes Geschäft der Feuerwehr handelt", und bezieht sich auf die §§ 1 Abs. 1 und 40 Abs. 1 FHG.

    Wäre interessant wie unsere Juristen dieses Verfahren und seinen Ausgang beurteilen, wenn im Rheinland wieder der normale Alltag eingekehrt ist ;-)

    Gruß

    Manfred


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü387174
    Datum20.02.2007 10:4417547 x gelesen
    Hallo,

    ...vor allem bewegt sie sich vom ursprünglichen Thema weg...


    Gruß

    Manfred


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg387175
    Datum20.02.2007 10:4517566 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian HerdenWas mich aber brennend interessiert, ob das die letzte Instanz war, oder ob es noch eine Berufung gibt.

    schau:
    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
    Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW387199
    Datum20.02.2007 12:2217590 x gelesen
    Geschrieben von Christian HerdenWas die Abarbeitung der Ölspur betrifft ändert sich in meinen Augen nichts.

    Das sehe ich anders!

    Geschrieben von Christian HerdenDenn für die Beseitigung auf Landstrassen ist ja erstmal das Landesstrassenbauamt bzw. hier Straßen-NRW zuständig.

    Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, dann ja eben nicht mehr, denn dann ist es der klassische Unglücksfall nach § 1 FSHG und damit sind wir zuständig...

    Oder deute ich das falsch?

    Gruß Timo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW387233
    Datum20.02.2007 15:2117577 x gelesen
    Hallo,

    naja ist nun mal so. Und damit müssen wir leben. Ich freu mich schon auf die "Stand der Technik" Diskussion die nächste Zeit. Bleibt zu hoffen, dass von Seiten des Landes dazu etwas kommt.

    Abseits davon, wie sieht es bei den Bundesautobahnen aus in NRW. Dort wird die Beseitigung von Ölspuren durch die Autobahnmeisterei abgearbeitet. Wie wird sich das entwickeln?


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387270
    Datum20.02.2007 18:1217632 x gelesen
    Hallo!

    Das Urteil lässt sich ohne es komplett gelesen zu haben nur schwer beurteilen.
    An das Ergebnis kann man allerdings relativ einfach selbst kommen.

    Man nehme die übliche Definition von Unglücksfall: Ein Unglücksfall ist jedes mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretende Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht.

    Dann überlege man, ob eine Ölspur auf einer Straße ein plötzliches Ereignis ist, was man getrost annehmen kann, da an die Plötzlichkeit keine besonders großen Anforderungen gestellt werden.

    Dieses Ereignis birgt für Kraftfahrer und deren Kraftfahrzeuge eine nicht unerhebliche Rutschgefahr (abhängig von der gGröße der Ölspur) und damit eine Gefahr für die Gesundheit der Insassen, der Passanten und für die Unversehrtheit der Fahrzeuge.

    Das Ergebnis war jetzt nicht so wahnsinnig schwer zu erraten. ;-)
    Für Unglücksfälle die mit technischer Hilfe zu beseitigen sind, ist die Feuerwehr zuständig. Die spannende Frage ist jetzt, ob die Feuerwehr dann immer zuständig ist oder nur, wenn ein Unglücksfall vorliegt UND niemand sonst zuständig ist. Letzteres würde meinem Rechtsempfinden entsprechen, sieht das OVG aber scheinbar anders.

    Das Interessante an dem Urteil ist, dass die Straßenmeisterei im Grunde jetzt gar kein Bindemittel mehr beschaffen muss und die Feuerwehr auch tagsüber eine Ölspur nicht ablehnen kann. Problematisch wird dabei weiterhin, dass die Feuerwehr nun das Abstreuen gegenüber der beauftragenden Behörde in Rechnung stellen kann, weil es schließlich ihre eigene Aufgabe ist.

    Noch eine Anmerkung zum Newstext auf feuerwehr.de: Natürlich kann die Feuerwehr auch nach wie vor Rechnungen für die Beseitigung von Ölspuren vom Verursacher schreiben. Nur gegenüber anderen Behörden geht das nicht mehr, weil man ja in eigener Zuständigkeit tätig wird.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW387283
    Datum20.02.2007 19:2317597 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Sven TönnemannDas Interessante an dem Urteil ist, dass die Straßenmeisterei im Grunde jetzt gar kein Bindemittel mehr beschaffen muss und die Feuerwehr auch tagsüber eine Ölspur nicht ablehnen kann. Problematisch wird dabei weiterhin, dass die Feuerwehr nun das Abstreuen gegenüber der beauftragenden Behörde in Rechnung stellen kann, weil es schließlich ihre eigene Aufgabe ist.

    Noch eine Anmerkung zum Newstext auf feuerwehr.de: Natürlich kann die Feuerwehr auch nach wie vor Rechnungen für die Beseitigung von Ölspuren vom Verursacher schreiben. Nur gegenüber anderen Behörden geht das nicht mehr, weil man ja in eigener Zuständigkeit tätig wird.
    Die Kosten sollten nicht das Problem des FM(SB) sein. Das große Problem sehe ich gerade bei Freiwilligen Feuerwehren. Ich kann keinem Arbeitgeber erklären, wenn ich zwei mal die Woche die Straße fegen muss. Dazu kommen ja auch noch dir "normalen" Einsätze.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg387295
    Datum20.02.2007 20:0017660 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDieses Ereignis birgt für Kraftfahrer und deren Kraftfahrzeuge eine nicht unerhebliche Rutschgefahr (abhängig von der gGröße der Ölspur) und damit eine Gefahr für die Gesundheit der Insassen, der Passanten und für die Unversehrtheit der Fahrzeuge.

    Das ist m.E. an den Haaren herbei gezogen.
    Es gibt durchaus zivilisierte Länder in Europa (OK, die essen auch Fish & Chips und trinken Guinness aber ich bezeichne sie dennoch als zivilisiert), da bekommst Du bei der Feuerwehr auf die Frage nach Ölspuren nur große Augen. Sinngemäße Antwort: Der nächste Regen spült es doch weg.

    Nur weil vielleicht irgendwann irgendwo unter Verkettung unglücklicher Umstände (Kurve, Geschwindigkeit, Traktion,..) ab und zu jemand mal von der Straße abfliegt ist das für mich noch lange keine Gefahr, die den Einsatz der Feuerwehr erfordert.
    Es sterben jährlich mehr Motorradfahrer die in Kurven auf Rollsplitt oder feuchten Bitumenflecken abrutschen, als Autofahrer die auf Ölspuren rutschen.
    Kehren wir jetzt auch die Kurven vom Rollsplitt frei?
    Und auch auf die Gefahr hin, dass ab und zu ein Auto am Baum landet. Pech. Statistischer Verlierer. Muß die Straßenmeisterei eben schneller in die Pötte kommen.


    Geschrieben von Sven TönnemannLetzteres würde meinem Rechtsempfinden entsprechen, sieht das OVG aber scheinbar anders.

    Wie sagt der Dichter so schön "Das erste, was wir tun, laßt uns alle Anwälte umbringen."


    Einfachste Lösung: Änderung des FSHG durch den einfachen Satz. "Verunreinigungen von Verkehrsflächen sind keine Unglücksfälle im Sinne dieses Gesetzes".
    Damit wären die Fronten geklärt, und was ein Gesetz aussagen soll hat m.E. immer noch alleine die Legislative zu entscheiden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen387298
    Datum20.02.2007 20:1317561 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerEinfachste Lösung: Änderung des FSHG durch den einfachen Satz. "Verunreinigungen von Verkehrsflächen sind keine Unglücksfälle im Sinne dieses Gesetzes".
    Damit wären die Fronten geklärt, und was ein Gesetz aussagen soll hat m.E. immer noch alleine die Legislative zu entscheiden.


    Mein Reden.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg387959
    Datum24.02.2007 09:3617630 x gelesen
    hallo,

    schaut mal:

    Aus Sicht des Verbands GGVU e.V. stellt dieses Urteil eindeutig fest, dass die Feuerwehren
    bzw. deren Träger für die ordnungsgemäße Beseitigung von Ölspuren auf klassifizierten
    Straßen verantwortlich sind. Mit der Klarstellung der originären Zuständigkeit ergeben sich
    aus Sicht der GGVU auch die dringend erwarteten Antworten aus dem Bereich des Haftungsrechts
    bei ungenügender Abreinigung von Ölspuren. Aus Sicht der GGVU e.V. besteht
    aufgrund der höchstrichterlichen Rechtssprechung für das Land NRW nunmehr eine Handlungspflicht
    für alle Verantwortlichen im Feuerwehrwesen, da die bisher geübte Praxis, mittels
    Bindemittel abzustreuen und anschließend aufzunehmen, nicht dem Stand der Technik
    entspricht und daher für eine Freistellung im Sinne des Haftungsrechts für die Feuerwehren
    ausscheiden dürfte.


    aus: Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.

    Interessant wer die PM herausgegeben hat ...

    => über GGVU


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388056
    Datum24.02.2007 16:3117587 x gelesen
    Hallo!

    Man sollte mal überlegen, ob das Urteil nicht überinterpretiert wird.
    Die Feuerwehr ist bei Unglücksfällen zuständig. Ok.
    Aufgaben ist nun die Gefahren abzuwehren.
    Die Gefahren sind:
    - Rutschgefahr für den nachfolgenden Straßenverkehr
    - Versickern von Öl

    Gefahr 1 bekämpfe ich durch absperren.
    Gefahr 2 bekämpfe ich durch abstreuen.

    Warum muss ich denn die Straße wieder freigeben?
    Wenn eine Wohnung brennt, machen wir auch nur das Feuer aus, wir machen die Wohnung nicht wieder bewohnbar.

    Mir ist schon klar, dass diese Lösung auf Widerstand von verschiedenen Seiten treffen könnte. ;-)

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388061
    Datum24.02.2007 16:4917684 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannWarum muss ich denn die Straße wieder freigeben?

    Muß ich nicht. Aber wenn ich schon laut sinnlosem Urteil des OVG zuständig sein soll (wobei als Ba-Wü'ler ist mir erst mal wurst, was Eure OVGs entscheiden), wer soll dann die Freigabe übernehmen?
    Weil außer mir kommt dann ja wohl keiner.
    Und wenn ich nicht freigebe, dann kann ich nur sperren. Und dafür brauche ich dann nicht die Feuerwehr, sondern das kann auch die Pol selbst machen und den Straßenbaulastträger nachfordern.

    Ich stelle mir das gerade lustig vor.
    BAB. Öl nach VU. Feuerwehr kommt, streut Bindemittel, kehrt zusammen. Stellt anschließend Warnbaken quer über die BAB und rückt ein.
    Vorteil: Pol wird so schnell nicht mehr auf die Idee kommen, die Feuerwehr zu alarmieren ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW388062
    Datum24.02.2007 16:4917570 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDie Gefahren sind:
    - Rutschgefahr für den nachfolgenden Straßenverkehr
    - Versickern von Öl

    Gefahr 1 bekämpfe ich durch absperren.
    Gefahr 2 bekämpfe ich durch abstreuen.


    Naja, sehr verkürzt dargestellt, zumal die Mittel zum Absperren auch von der Fw kommen müssten.
    Abstreuen und Niederschlag?


    Geschrieben von Sven TönnemannWarum muss ich denn die Straße wieder freigeben?
    Wenn eine Wohnung brennt, machen wir auch nur das Feuer aus, wir machen die Wohnung nicht wieder bewohnbar.


    Nein, aber wir erklären (je nach Gemeinde!) ggf. die Wohnung für nicht mehr bewohnbar, vgl. auch VdS- bzw. vfdb-RL 2217 http://www.vds.de/fileadmin/pdf/2217.pdf bzw. 2357 http://www.vds.de/pdf/2357.pdf

    Das ist im Straßenverkehr nicht annähernd so einfach möglich, ohne massivste wirtschaftliche Folgen auszulösen.

    Und schon sind wir wieder bei der Frage der geeigneten Methoden.

    Der Rest ist langsam akademisch...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388070
    Datum24.02.2007 17:0517560 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, aber wir erklären (je nach Gemeinde!) ggf. die Wohnung für nicht mehr bewohnbar
    Entsprechend ist die Straße zur Zeit nicht befahrbar.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Rest ist langsam akademisch...

    Was heißt akademisch? Ich halte das für ziemlich (un-) praktisch:
    Wenn in einer Gemeinde die Feuerwehr zur Ölspur ausrückt, hat die heute ein Problem:
    hat sie nur Bindemittel dabei, kann sie die Ölspur nicht sachgerecht beseitigen und begeht quasi vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung, mit den Haftungsrechtlichen Folgen für den Einsatzleiter (Regreß!).

    Sperren ist keine vorsätzliche Amtspflichverletzung. Es gibt sehr viele Feuerwehren, die können im Moment gar nicht die Aufgabe ohne Amtspflichtverletzung abarbeiten.

    gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW388077
    Datum24.02.2007 17:1017595 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannWenn in einer Gemeinde die Feuerwehr zur Ölspur ausrückt, hat die heute ein Problem:
    hat sie nur Bindemittel dabei, kann sie die Ölspur nicht sachgerecht beseitigen und begeht quasi vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung, mit den Haftungsrechtlichen Folgen für den Einsatzleiter (Regreß!).


    Das wissen wir bzw. v.a. die Kommunen nun wie lang?


    Geschrieben von Sven TönnemannSperren ist keine vorsätzliche Amtspflichverletzung.

    Eines unserer Ziele ist auch Schadensminimierung, remember?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen388084
    Datum24.02.2007 17:1617526 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas wissen wir bzw. v.a. die Kommunen nun wie lang?

    Mindestens schon solange, wie manche Komunen sich nach Unternehmern umgesehen haben, die sowas fachgerecht beseitigen können, jetzt aber trotzdem wieder an dem Punkt sind, dass sie sich selbst um den Mist kümmern sollen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388087
    Datum24.02.2007 17:2017544 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas wissen wir bzw. v.a. die Kommunen nun wie lang?

    Bislang hieß es ganz offiziell in zahlreichen rechtskräftigen Urteilen: unzuständig!
    Von Seiten des IM als oberster Aufsichtsbehörde wurde gesagt: unzuständig, die Mitteilung des BMI und BMV ist eine unverbindliche Empfehlung.


    Geschrieben von Ulrich CimolinoEines unserer Ziele ist auch Schadensminimierung, remember?

    Ja sicher. Zunächst mache ich aber Schadensminimierung für mich, bzw. meine Leute. Ist nicht mein Problem, wenn die Verwaltung und Aufsichtbehörden keine vernünftige Regelung finden. Solange ich nicht das Material habe, um die Ölspur fachgerecht zu beseitigen, warum soll ich mich einem Regreß aussetzen?

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland388260
    Datum25.02.2007 14:3917637 x gelesen
    Hallo Christian !

    Aus Deiner Anmerkung deute ich, dass aus Deiner Sicht die Polizei zu oft die Feuerwehr alarmiert. Wie sieht denn bei euch die Praxis auf Bundesfernstraßen aus ?

    Im Saarland wurde z.B. in der Vergangenheit für die Polizei geregelt, dass bei Verunreinigungen durch Öl das Landesamt für Straßenbau zu verständigen ist (gilt natürlich nur für Bundesfernstraßen). Das Landesamt hat in unserem kleinen Bundesland eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Die Entscheidungsträger dieser Stelle sind dann auch für den weiteren Weg der Schadensbeseitigung verantwortlich (z.B. Beseitigung mit eigenen Mitteln, Beauftragung einer Spezialfirma, Amtshilfe durch die Feuerwehr)

    Ich bin zwar schon seit einiger Zeit aus dem Geschäft raus, aus meiner Sicht ist diese Verfahrensweise recht gut gelaufen.


    Gruß Jochen


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388266
    Datum25.02.2007 15:1917594 x gelesen
    Geschrieben von Jochen GeßnerWie sieht denn bei euch die Praxis auf Bundesfernstraßen aus ?


    Wenn Meisterei zeitnah verfügbar wird diese zugezogen.
    nach Ausdünnunng der Standorte und Reduzierung im Bereitschaftsdienst bekomme ich diese aber nicht immer zeitnah ran.
    --> Polizei verständig ggfs. Feuerwehr.


    Jetzt hat sich aber ein Abschleppunternehmen hierzu entsprechende Ausrüstung beschafft. ich hoffe auf rege Beauftragung durch die zuständigen Stellen.


    Das Problem ist nämlich schlicht, daß das was wir ans Feuerwehr mit staub- oder granulatgebundenem Bindemittel machen
    a) nicht wirklich ausreichend ist um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen
    b) bei "älteren" oder "breitgefahrenen" Ölspuren gleich vollkommen witzlos ist.

    Und deshalb hat es auch nichts damit zu tun, ob die Polizeiuns oft oder zu oft alarmiert, sondern schlicht damit dass sie es auch in 90% der Fälle sein lassen könnte, da das was wir tun ohnehin nur eine Alibifunktion hat.

    Interessant ist auch, wenn die zuständigen Meistereien große Augen bekommen wenn sie um ersten mal hören, daß es da gewisse Empfehlungen von Fachstellen auf Bundesebene gibt, wie damit eigentlich umzugehen ist ("...können Sie mir das bitte mal aufs Fax legen...").


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland388353
    Datum26.02.2007 00:2117599 x gelesen
    Hi Sven !
    Bisher war ich bzgl. der Zuständigkeit der Feuerwehr der gleichen Meinung wie Du. Ich erinnere mich hier insbesondere an den Grundsatz des lex specialis.

    Wenn ich mir die Beiträge in dem Forum und unser neues "Brandschutzgesetz" im Saarland anschaue, könnte ja einiges auf uns zukommen. Seit 01.01.2007 spricht das SBKG bezüglich technischer Hilfe nur noch von einer Gefahr.
    Hier würde mich Deine Meinung als Rechtsexperte interessieren (natürlich auch die der anderen fachkündigen Forumsteilnehmer). Die Diskusion um die Ölspuren hat ja gezeigt, dass es zwischen Behörden zu Aufgabenüberschneidungen kommen kann. Würde für den Bereich der technischen Hilfe nicht eine subsidiäre Aufgabenzuweisung, wie sie z.B. in den Polizeigesetzen für die Vollzugspolizei vorhanden ist, weiterhelfen. Das heißt konkret: nur unaufschiebbare, eilbedürftige Maßnahmen treffen, danach hat die zuständige Behörde zu entscheiden ?

    Gruß Jochen


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW389357
    Datum04.03.2007 00:5217529 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Jochen GeßnerWürde für den Bereich der technischen Hilfe nicht eine subsidiäre Aufgabenzuweisung, wie sie z.B. in den Polizeigesetzen für die Vollzugspolizei vorhanden ist, weiterhelfen.

    Löst das Problem meines Erachtens nicht. Die Eilzuständigkeit sorgt dafür das Du tätig werden musst. Wenn man als Gefahr nur das Rutschen der Verkehrsteilnehmer ansieht, reicht ein bloßes absperren der Straße.
    Das ist heute schon möglich, macht aber keiner, weil es eine absolut unpopuläre Entscheidung wäre, man denke z.B. an Autobahnen. Ist zwar nicht der richtige Maßstab für eine Entscheidung aber die tägliche Praxis sieht heute so aus.
    Sollen die Gemeinden die Leistung von einem Unternehmer einkaufen, mit der Verpflichtung eine 24 Stundenbereitschaft 7 Tage die Woche zu stellen.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW389363
    Datum04.03.2007 10:0617603 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanIch kann keinem Arbeitgeber erklären, wenn ich zwei mal die Woche die Straße fegen muss. Dazu kommen ja auch noch dir "normalen" Einsätze.

    Dann geh doch nicht hin. Wenn das genügend Leute tun, wird man sich eine andere Lösung einfallen lassen müssen. Womöglich wird eine Firma beauftagt, die dann im Gegensatz zur Feuerwehr über entsprechende technische Mittel verfügt, um das fachgerecht zu erledigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen389365
    Datum04.03.2007 10:1917584 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar ReimerDann geh doch nicht hin. Wenn das genügend Leute tun, wird man sich eine andere Lösung einfallen lassen müssen.

    Das ist sicher die beste, kollegialste und sinnvollste Lösung zu dem Thema. Wie gewohnt....

    Regelst Du privat eigentlich auch alles so? Dienstlich scheint das allmählich die oberste Direktive zu sein.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389366
    Datum04.03.2007 10:2917620 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Dietmar ReimerDann geh doch nicht hin.

    Das wird auch so sein. Wir hatten das vor einigen Jahren, dass sich Ölspuren stark gehäuft hatten und mindestens zweimal die Woche die Polizei für (sprichwörtliche) 3,9 cm^2 die Feuerwehr rief. Die Folge war, dass bei diesen Bagatellalarmen kaum noch jemand kam. Das ist zwar nicht richtig, aber ich habe vollstes Verständnis dafür.

    Nun wurde von der Gemeinde ein Unternehmen vertraglich zur Beseitigung vom Ölspuren außerhalb der Bauhofzeiten (Gemeindestraße) und auf Kreis/Landstraßen (bzw. innerhalb der Zeiten auf Anfrage) verpflichtet. Das hat eigentlich sehr gut funktioniert. Die Eintreffzeiten lagen meist zwischen 5-10 min. (tagsüber) bis 20 min. (nachts, Rufbereitschaft). Ich halte die Zeiten für sehr akzeptabel. Übrigens ist das kostenmäßig neutral, vielleicht sogar billiger.

    Nun ist es aber so, dass die Polizei seit einigen Monaten (und jetzt vermutlich erst Recht) darauf besteht, dass die Feuerwehr zur Einsatzstelle kommt. Genau das ist ja die Frechheit, die von der Polizei und jetzt leider auch noch von Gerichten ausgeht. Die Gemeinde würde ja gerne Alternativen finden - es wird aber von der Polizei torpediert.
    Ich hoffe, dass da in Zukunft eine Regelung gefunden wird, die beide Seite zufriedenstellt. Leider ist es ja so, dass die Feuerwehr durch das Gerichtsurteil kaum noch Argumente bringen kann - im Zweifel können wir die Anforderung eben nicht ablehnen und im schlimmsten Fall müssen wir jetzt noch Material beschaffung und die Leute in der Beseitigung von Ölspuren ausbilden - so von wegen "fachgerecht"...

    Geschrieben von Dietmar ReimerWomöglich wird eine Firma beauftagt, die dann im Gegensatz zur Feuerwehr über entsprechende technische Mittel verfügt, um das fachgerecht zu erledigen.

    Das kommt ja noch erschwerend hinzu. Ich sehe keinen Grund dafür, dass unbedingt die Feuerwehr die Ölspur beseitigen muss.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389367
    Datum04.03.2007 10:3117547 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist sicher die beste, kollegialste und sinnvollste Lösung zu dem Thema. Wie gewohnt....

    Geschrieben von Andreas BräutigamRegelst Du privat eigentlich auch alles so? Dienstlich scheint das allmählich die oberste Direktive zu sein.

    Auch wenn ich diesen Komentar für unpassend halte - die Reaktion, die Dietmar schildert ist doch traurige Realität. Und verstehen kann ich sie auch - wer läßt sich schon gerne für sowas misbrauchen, wenn man schon genug "richtige" Einsätze hat.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen389368
    Datum04.03.2007 10:4017564 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningUnd verstehen kann ich sie auch - wer läßt sich schon gerne für sowas misbrauchen, wenn man schon genug "richtige" Einsätze hat.

    Das nicht-hingehen kann ich auch nachvollziehen, dieses Verhalten als Problemlösungsstrategie anzuspreisen aber nicht im geringsten!

    Im Übrigen müsste man dann erst recht empfehlen, zu BMA-Alarmen auch nicht mehr zu kommen, denn bei der Ölspur ist wenigstens wirklich Öl auf der Straße...

    Mich haben jedenfalls die BMAs in der ehrenamtlichen Zeit deutlich mehr genervt als Ölspuren.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen389369
    Datum04.03.2007 10:4017530 x gelesen
    Ich hoffe, dass da in Zukunft eine Regelung gefunden wird, die beide Seite zufriedenstellt.

    Wie wäre es einfach nur einen FA dorthin zu schicken, der die besagte Firma "überwacht"?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW389371
    Datum04.03.2007 10:5017539 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Stefan BrüningNun ist es aber so, dass die Polizei seit einigen Monaten (und jetzt vermutlich erst Recht) darauf besteht, dass die Feuerwehr zur Einsatzstelle kommt. Genau das ist ja die Frechheit, die von der Polizei und jetzt leider auch noch von Gerichten ausgeht.

    Das wäre für mich die Gelegenheit der Polizei mal ein Gespräch zu führen. Dabei kann man mal die Option "Absperren" als Beseitigung des drohenden Unglücksfalls darstellen. ;-)

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389379
    Datum04.03.2007 12:0717589 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIm Übrigen müsste man dann erst recht empfehlen, zu BMA-Alarmen auch nicht mehr zu kommen, denn bei der Ölspur ist wenigstens wirklich Öl auf der Straße...


    Gott sei Danke sind BMA-Fehlalarme bei uns relativ selten. (etwa 5 im Jahr, d.h. ca. 5-8%)

    Geschrieben von Andreas BräutigamMich haben jedenfalls die BMAs in der ehrenamtlichen Zeit deutlich mehr genervt als Ölspuren.

    Kann ich mir vorstellen. Bei mir ist es eher umgekehrt. Denn BMA-Einsätze gehören nunmal zu unserem Job - Ölspuren nicht.

    (Ja, mir ist bewußt, dass das OVG das anders sieht - ich bleibe dabei, dass das eindeutig der Job des Straßenbaulastträgers und nur in ganz wenigen Fällen ein Feuerwehreinsatz ist.)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389381
    Datum04.03.2007 12:1017565 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann

    Das wäre für mich die Gelegenheit der Polizei mal ein Gespräch zu führen.


    Ja, allerdings. Das wird sicherlich auch geschehen. Unser BM ist ehemaliger Polizeirat und wird da sicherlich den richtigen Ansprechpartner finden.


    Dabei kann man mal die Option "Absperren" als Beseitigung des drohenden Unglücksfalls darstellen. ;-)


    Richtig. So sehe ich das auch. Das Problem ist aber, dass der schwarze Peter durch das Urteil ja von der Pol an uns gegangen ist. Somit ist da ja nix mehr mit Amtshilfe, o.ä.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorEber8har8d C8., Marl / NRW389393
    Datum04.03.2007 14:2917621 x gelesen
    Nun ja, was einen nervt oder nicht steht auf einem anderen Blatt aber wenn zwei mal die Woche zu einer Ölspur alarmiert wird, dann sollte man sich schon fragen ob das noch für eine rein Freiwillige Feuerwehr "ertragbar" ist - rein menschlich und logisch betrachtet. Das Papier dies nicht so sieht leuchtet ein aber "Feuerwehr" besteht immer noch aus Menschen - rein für die FF gedacht.
    Das eine BF oder HW anders arbeiten kann sieht ja wohl jeder ein aber wenn dann zweimal die Woche der Hugo geht und in der Dorfschmiede läuft nix mehr weil alle Straße fegen sind - und sich dann wundern warum man Mitgliederschwund hat.


    Louis Vuitton Cup Valencia 16. April - 12. Juni
    32. America's Cup Valencia 23. Juni - 07. Juli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389396
    Datum04.03.2007 14:3217618 x gelesen
    Geschrieben von Eberhard ConradNun ja, was einen nervt oder nicht steht auf einem anderen Blatt aber wenn zwei mal die Woche zu einer Ölspur alarmiert wird, dann sollte man sich schon fragen ob das noch für eine rein Freiwillige Feuerwehr "ertragbar" ist -

    Die Frage ist in meinen Augen sehr leicht zu beantworten.

    Geschrieben von Eberhard ConradDas Papier dies nicht so sieht leuchtet ein aber "Feuerwehr" besteht immer noch aus Menschen - rein für die FF gedacht.

    Für mich leuchtet das nicht so ein. Ich werde auch nicht müde, die Meinung zu vertreten, dass das Gerichtsurteil einfach eine Fehlentscheidung ist, die dringend vom Gesetzgeber klargestellt werden muss.

    Geschrieben von Eberhard ConradDas eine BF oder HW anders arbeiten kann sieht ja wohl jeder ein aber wenn dann zweimal die Woche der Hugo geht und in der Dorfschmiede läuft nix mehr weil alle Straße fegen sind - und sich dann wundern warum man Mitgliederschwund hat.

    Richtig. Das ist nur EIN Grund, warum diese Situation nicht tragbar ist. Es wurden ja bereits mehrere genannt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg389482
    Datum04.03.2007 21:2717558 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Eberhard,

    Geschrieben von Eberhard Conrad
    Nun ja, was einen nervt oder nicht steht auf einem anderen Blatt aber wenn zwei mal die Woche zu einer Ölspur alarmiert wird, dann sollte man sich schon fragen ob das noch für eine rein Freiwillige Feuerwehr "ertragbar" ist - rein menschlich und logisch betrachtet.
    Aber solang viele Feuerwehren jedem Einsatz hinterherlaufen, nur um mit einer gewissen Menge Einsätze ihre Notwendigkeit zu beweisen, wird sich nicht viel ändern.

    Geschrieben von Eberhard Conrad
    Das eine BF oder HW anders arbeiten kann sieht ja wohl jeder ein aber wenn dann zweimal die Woche der Hugo geht und in der Dorfschmiede läuft nix mehr weil alle Straße fegen sind - und sich dann wundern warum man Mitgliederschwund hat.
    Und wir beschweren uns das unser ansehen in der Bevölkerung sinkt, bzw. das unsere Arbeitgeber immer weniger bereit sind uns für Einsatztätigkeiten freizustellen. Ich kann sie teilweise verstehen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW389500
    Datum04.03.2007 23:1417511 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningRichtig. So sehe ich das auch. Das Problem ist aber, dass der schwarze Peter durch das Urteil ja von der Pol an uns gegangen ist. Somit ist da ja nix mehr mit Amtshilfe, o.ä.
    Soweit richtig. Nur das entstehende Verkehrschaos zu managen ist dann Aufgabe von ... ;-)

    Soweit sollte es allerdings nicht kommen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr ist doch sehr empfehlens- und wünschenswert.

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW389536
    Datum05.03.2007 11:1317516 x gelesen
    Hallo,

    folgende Information des LFV NRW- Fachausschuß Verwaltung und Recht zum Thema:
    http://www.lfv-nrw.org/aktuelles/info-oelspuren.html


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW389571
    Datum05.03.2007 14:4217560 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist sicher die beste, kollegialste und sinnvollste Lösung zu dem Thema. Wie gewohnt....

    LOL Klar, wer darauf wieder anspringt...

    Statt sich sachlich mit der Thematik zu befassen und auch den menschlichen Faktor in die Überlegungen einzubeziehen, meinst Du mit Polemik weiter zu kommen...
    Meine Ausführungen gingen noch weiter, aber da hast Du ja nicht mehr weiter gelesen... Ganz im Gegensatz zu anderen Teilnehmern hier, die meinen Beitrag sachlich aufgenommen haben, vielleicht weil deren Bezug zur Realität aus erster Hand stammt, und nicht aus der Teppichetage...

    Geschrieben von Andreas BräutigamRegelst Du privat eigentlich auch alles so? Dienstlich scheint das allmählich die oberste Direktive zu sein.

    Mit welcher Berechtigung wirst Du eigentlich sofort persönlich? Machst Du das in Deinem dienstlichen Wirkungsbereich auch so? Das ließe ja doch auf Defizite in Deiner Führungsausbildung schließen... Oder begibst Du Dich im wahren Leben nicht in solche Niederungen? Womöglich läßt man Dich auch nicht...


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW389578
    Datum05.03.2007 15:3717608 x gelesen
    Geschrieben von Eberhard ConradDas eine BF oder HW anders arbeiten kann sieht ja wohl jeder ein aber wenn dann zweimal die Woche der Hugo geht und in der Dorfschmiede läuft nix mehr weil alle Straße fegen sind - und sich dann wundern warum man Mitgliederschwund hat.

    Auch bei einer BF ist es sicher nach dem heutigen Stand der Technik nicht gerade sachgerecht, Ölbindemittel auszustreuen, platt zu treten und dann aufzufegen. So weit ich weiß ist eine Reinigung der Straße mittels Hochdruckdüsen und speziellem Lösungsmittel erforderlich, um das Öl aus der letzten Ritze auszuspülen. Dafür gibt es besonders ausgerüstete Kehrmaschinen, habe ich auch schon auf verschiedenen HP von Feuerwehren gesehen.

    Aber sicher ist es zunächst mal einfacher FA fegen zu lassen, und dann womöglich in Haftung zu nehmen, wenn jemand auf Ölresten und liegengebliebenem Bindemittel ausrutscht. Da haben die freiwilligen FA wirklich noch den Vorteil sich aussuchen zu können, ob sie diese Verantwortung tragen wollen, oder lieber nicht. Mich fragt keiner, ob ich das machen will, oder nicht.

    Geschrieben von Eberhard ConradDas Papier dies nicht so sieht leuchtet ein aber "Feuerwehr" besteht immer noch aus Menschen - rein für die FF gedacht.

    Da kann ich Dich beruhigen. Auch die BF "besteht aus Menschen", auch wenn man in manchen Fällen schon Zweifel bekommen kann... :-)))


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorEber8har8d C8., Marl / NRW389591
    Datum05.03.2007 17:2417535 x gelesen
    nee, mein Kommentar bezog jetzt rein auf das Menpower bzw. auf dessen Verfügbarkeit und da ist eine BF bzw. HW klar im Vorteil - die sind schon da.
    Das die meisten Feuerwehren es technisch nicht nach dem neusten Stand hinbekommen weiß hier wohl fast jeder - jetzt kommen nach der MANV-AB Schwemme die Ölspurbeseitigungsfahrzeugschwemme - gibt es denn da schon eine Norm ???

    Nee,ne, eine BF besteht aus Beamten (HW auch - zumindest bei uns), und diese Gattung ist glaube ich aus dem Bereich "Mensch" herausgezogen worden ;-))


    Louis Vuitton Cup Valencia 16. April - 12. Juni
    32. America's Cup Valencia 23. Juni - 07. Juli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorEber8har8d C8., Marl / NRW389593
    Datum05.03.2007 17:2917568 x gelesen
    manchmal wäre eine globale Einsatzstatistik sehr aufschlußreich


    Louis Vuitton Cup Valencia 16. April - 12. Juni
    32. America's Cup Valencia 23. Juni - 07. Juli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW389601
    Datum05.03.2007 19:0617543 x gelesen
    Geschrieben von Eberhard Conradmanchmal wäre eine globale Einsatzstatistik sehr aufschlußreich

    Diese Aussage verstehe ich in dem Zusammenhang nicht. Kannst Du mal deutlicher werden?

    Apropos Einsätze: der Essener RTW für überschwere Patienten hatte gestern zum wiederholten Mal in Marl zu tun. Ist die Ernährungssituation bei Euch so gut? :-))


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorEber8har8d C8., Marl / NRW389657
    Datum05.03.2007 23:4317544 x gelesen
    OT:
    naja, wenn man so manchmal liest wie einige hier zu jeden ach noch so wichtigen Einsatz rennen (bzw. dies fordern) wäre es schon interessant ob hinter den Worten auch Taten stecken.
    Mhm, keine Ahnung, glaube nicht, daß sich die Ernährungsquellen (MC, Frittenranch und andere Buden) stark von anderen Städten unterscheidet aber vielleicht trauen sich die Marler Kollegen nicht all zu viel zu - frage mal nach.
    in Herten hatten wir in der Vergangenheit immer den Dekon P mit Krankenhausbett - ist aber aus der Mode.


    Louis Vuitton Cup Valencia 16. April - 12. Juni
    32. America's Cup Valencia 23. Juni - 07. Juli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen391070
    Datum13.03.2007 16:0817655 x gelesen
    Hallo,

    nachdem nach Urteil nun schriftlich vorliegt, sieht m.E. die Sache nicht ganz so katastrophal aus, wie von manchen dargestellt. Eigentlich ist nämlich nur für den einen verhandelten Fall festgestellt worden, dass die Feuerwehr Wesseling dort in eigener Zuständigkeit tätig war, weil ein Unglücksfall vorlag.

    Das Gericht führt ferner aus, dass eine Ölspur immer dann ein Unglücksfall nach FSHG ist, wenn Verkehrsteilnehmer darauf ausrutschen können.

    Die Auffassung, dass die "nachhaltige und wirksame Gefahrenabwehr" erst nach Wiederaufnahme des Bindemittels erfolgt ist, wird so schwammig begründet, dass sich der Senat anscheinend selber nicht ganz schlüssig war, ob es so ist oder nicht. Fakt ist: Es steht da so.
    Das ist m.E. insofern schlüssig, dass eine saubere Fahrbahn ohne Hinweisschilder immer besser ist als eine nur abgestreute und beschilderte Ölspur.
    Im vorliegenden Fall hatte man, wenn ich den Urteilstext richtig verstehe, sogar auf Schilder verzichtet (also streng genommen die Gefahr nur verändert, aber nicht beseitigt).

    Entscheidend ist aber, dass das OVG Ölspuren eben NICHT in die _alleinige_ Zuständigkeit der Feuerwehren gelegt hat, sondern nicht ausschließt, dass gemäß § 42(1) FSHG auch andere Behörden, nämlich die Baulastträger, zuständig für Ölspuren sein können. Das liest sich insgesmt dann etwa so: Zuständig sind zunächst Feuerwehr UND Baulastträger, und wenn der eine mit der Gefahrenabwehr begonnen hat, hat es sich für den anderen erledigt.

    Das liest sich auf jeden Fall schon mal anders als "für Ölspuren sind in NRW nur noch die Feuerwehren zuständig", ist aber alles in allem noch ärgerlich genug für das Ehrenamt.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRené8 H.8, Rodenbach / Hessen391194
    Datum14.03.2007 11:3717642 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    nachdem nach Urteil nun schriftlich vorliegt
    hat vielleicht jemand einen direkten Link zu dem Urteil bzw. kann es mir irgendwie zukommen lassen? Habe unter dem angegebenem Aktenzeichen mal verschiedene Datenbanken durchforstet, bin aber leider nicht fündig geworden. Danke schonmal im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Rene


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen391235
    Datum14.03.2007 16:3117579 x gelesen
    habe auch nur die Papierversion, sorry


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen397688
    Datum16.04.2007 10:3617544 x gelesen
    Hallo,
    das entsprechende Berufungsurteil ist online: Justizportal NRW

    Grüße,


    LM R.Helm
    -Stadtbrandmeister-
    FF Hirschberg/Saale
    Gefahrgutzug Saale-Orla

    "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt