| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Thema | BM Dienstgrad in Bayern | 7 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Mart8ina8 S.8, Geseke / | 387220 | |||
| Datum | 20.02.2007 14:19 | 12099 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, kann mir von Euch einer sagen welchen Dienstgrad ein Brandmeister (F3) bekämme der aus dem Bundesland NRW nach Bayern zieht und dort in einer FF Dienst versieht? Danke und Gruß! | |||||
| |||||
| Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 387221 | |||
| Datum | 20.02.2007 14:31 | 10415 x gelesen | |||
| Servus, dazu müsste man wissen was eine F3 Ausbildung darstellt, ich habe davon keine Ahnung, wie groß die Feuerwehr ist in der Er wechselt und ob in dieser Feuerwehr auch ein entsprechend hoher Dienstrang gerade frei ist. Gruß Franz | |||||
| |||||
| Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 387231 | |||
| Datum | 20.02.2007 15:09 | 10393 x gelesen | |||
| Hallo Martina, in Bayern ist dies nicht geregelt. Über Beförderungen entscheidet der Kommandant. Wir haben deshalb für unsere Wehr mal eine eigene Beförderungsrichtlinie aufgestellt. Es wird im BayFwG lediglich empfohlen wieviele Mannschafts- und Führungsdienstgrade in einer FW sein sollten. Gruß Daniel | |||||
| |||||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 387290 | |||
| Datum | 20.02.2007 19:47 | 10459 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Müllerin Bayern ist dies nicht geregelt. m.W. snd Gruppenführerdienstgrade der Löschmeister, bzw. OLM, HLM, während in Bayern BM, OBM, HBM Zugführerdienstgrade sind... Dienstgradabz. Bayern AVBayFG §5 Auch wenns da im Detail nicht geregelt erscheint... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
| Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 387348 | |||
| Datum | 21.02.2007 08:50 | 10501 x gelesen | |||
| Servus, OBM und HBM sind auf jeden Fall Verbandsführer und keine Zugführer mehr, diese Dienstgrade sind auch für FW vorgesehen mit Stärke > 2 Züge. Gruß Franz | |||||
| |||||
| Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 387464 | |||
| Datum | 21.02.2007 16:42 | 10481 x gelesen | |||
| In Bayern ist das nicht fest geregelt, der Kommandant und sein Stellvertreter entscheiden über Beförderungen und ein Lehrgang allein reicht nicht immer für eine Beförderung zum höheren Dienstgrad aus (es gibt z.B. FWler mit Gruppenführerlehrgang, die trotzdem im Einsatz nicht als Gruppenführer eingesetzt werden und die auch nicht zum Löschmeister ernannt werden). Es gibt keine Koppelung an Lehrgänge (unser Kommandant ist z.B. ein Hauptbrandmeister, der "nur" Zugführer ist), sondern es liegt (sofern keine feuerwehrinterne Regelung existiert, was bei den meisten Wehren vermutlich der Fall ist) (leider) im Ermessen der Führungsdienstgrade. | |||||
| |||||
| Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 387617 | |||
| Datum | 22.02.2007 16:53 | 10389 x gelesen | |||
| ja genau so wie vom kameraden held ist es auch bei uns. mit GF-Lehrgang alleine wird man kein LM. erst nach ereichen des status GF kommt die beförderung. ansonsten kann theoretisch ein FM (SB) mit 60 lenzen immer noch OFM sein. es liegt im ermessen des kommandanten. | |||||
| |||||
|
| zurück |