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Thema | Atemschutz | 76 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Tobi8as 8H., Wermelskirchen / | 387322 | |||
Datum | 20.02.2007 23:12 | 22779 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir hatten heute abend Übungsdienst gehabt und da kamen einigen Fragen im Bereich Atemschutz auf. 1. Druckprüfung vor dem Einsatznull Ist es Richtig, dass wenn man eine Druckprüfung vor dem Einsatz macht, das in 1 min. nicht mehr als 10 bar entweichen dürfen? 2. "Einsatztauglichkeit" der Flaschennull Ist es Richtig, dass z.b. bei einer 300 bar Flasche, der Druck nicht unter 270 bar, sprich 10% des Flaschendrucks unterschreiten darf, damit die Flasche (Gerät) noch im Einsatz verwendet werden darf? Bitte um Hilfe mit den aktuellen Gesetzen (Atemschutz) Besten Dank im voraus. MkG Tobias | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Wermelskirchen / | 387323 | |||
Datum | 20.02.2007 23:14 | 20725 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Hollter1. Druckprüfung vor dem Einsatznull Geschrieben von Tobias Hollter . "Einsatztauglichkeit" der Flaschennull sorry, aber ich wollte es eigentlich "Fett" markieren. Hat leider nicht geklappt. Also denkt euch die "NULL" einfach weg. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 387324 | |||
Datum | 20.02.2007 23:16 | 20783 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Hollter1. Druckprüfung vor dem Einsatz Ja. Geschrieben von Tobias Hollter 2. "Einsatztauglichkeit" der Flaschennull Ja. Geschrieben von Tobias Hollter Bitte um Hilfe mit den aktuellen Gesetzen (Atemschutz) Ist aber nichts neues. Habe ich so bereits Anfang der 90er in meinem AGT-Lehrgang gelernt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 387325 | |||
Datum | 20.02.2007 23:19 | 20963 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias HollterIst es Richtig, dass z.b. bei einer 300 bar Flasche, der Druck nicht unter 270 bar, sprich 10% des Flaschendrucks unterschreiten darf, damit die Flasche (Gerät) noch im Einsatz verwendet werden darf? Haben wir so gelernt und steht auch so in der FWDV7, google hilft. "Atemschutzgeräte und Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90% des Nenn-Fülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich n i c h t einsatzbereit." Quelle: http://www.pirna.de/downloads/assets/fwdv7.pdf Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Wermelskirchen / | 387326 | |||
Datum | 20.02.2007 23:19 | 20681 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIst aber nichts neues. Habe ich so bereits Anfang der 90er in meinem AGT-Lehrgang gelernt. Hallo Christian, ja, so habe ich das auch gelernt. Aber bei uns kam heute auf der Übung ein Gespräch zustande, wo gesagt wurde, dass es irgendwann so um 2004 geändert wurde. Dann hatte ich ja doch recht gehabt :-)) Besten Dank MkG Tobias | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Wermelskirchen / | 387327 | |||
Datum | 20.02.2007 23:21 | 20668 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HäfeleQuelle: http://www.pirna.de/downloads/assets/fwdv7.pdf Besten Dank an alle | |||||
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Autor | ., Zürich / Zürich | 387337 | |||
Datum | 21.02.2007 06:23 | 20679 x gelesen | |||
Solche Regeln verstehe ich nicht. Bei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort! Bei unter 270 Bar muss einfach die Meldung erfolgen an den Truppführer. Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich) | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387338 | |||
Datum | 21.02.2007 06:29 | 20761 x gelesen | |||
Hallo, dei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Auffallen würde es dann, wenn der Maschinist die Daten zur Atemschutzüberwachung aufschreibt und der Druck unter 270bar sein würde, bzw. es würde einem da selber auffallen. Es ist unzulässig, das Gerät zu betreiben wenn der Flascheninhalt unter den 10% liegt. mfg Koch | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 387342 | |||
Datum | 21.02.2007 08:09 | 20694 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Hollter Aber bei uns kam heute auf der Übung ein Gespräch zustande, wo gesagt wurde, dass es irgendwann so um 2004 geändert wurde. Ich mutmaße mal, dass damit die Überarbeitete FwDV 7 gemeint wurde. Das war zwar schon 2002, hat aber sicherlich eine Weile gedauert bis es überall hindiffundiert ist... (hier eine Übersicht, was alles geändert wurde) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Lörrach / BDW | 387343 | |||
Datum | 21.02.2007 08:13 | 20743 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Alexander Moshe Solche Regeln verstehe ich nicht. Tja andere Länder, andere Sitten. Nix für ungut aber das hat auch was mit eigener Sicherheit zu tun, 30 bar (=10% vom Sollinhalt!) können Dir eventuell den Ar.. retten bzw. eine Rettung von eingeschlossen ermöglichen. Gruß Christian ------------------------------------------------- ... meine Meinung... Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann. (Deutsches Sprichwort) TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Bedburg / NRW | 387351 | |||
Datum | 21.02.2007 09:13 | 20739 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochdei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Auffallen würde es dann, wenn der Maschinist die Daten zur Atemschutzüberwachung aufschreibt und der Druck unter 270bar sein würde, bzw. es würde einem da selber auffallen. hi hinrich, naja, das ist aber nicht gerade das, für was eigentlich eine druckprüfung da ist. was macht ihr denn, wenn der druck genau 270 bar anzeigen würde? ihr wisst ja gar nicht, ob die flasche nur noch 270 bar hatte, oder mit 300 bar gefüllt war, aber bei der druckprüfung 30 bar verloren hat. ansonsten kann ich mich den kollegen nur anschließen. 10 bar verlust bei ner druckprüfung ist ok. 10% vom flaschinhalt (300 bar=270 bar) ist auch ok. alles was darunter liegt ist nicht mehr zulässig....also fahrlässig...ne, grob fahrlässig. wie hat ein kollege hier geschrieben: das kann dir den arsch retten.........hätten meine worte sein können ;-) grüße sven | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Bedburg / NRW | 387355 | |||
Datum | 21.02.2007 09:18 | 20829 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander MosheBei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort! naja, ich wünsche euch, dass ihr alle immer wieder heile von den einsätzen nach hause kommt. ich hab da mal ne frage. bei dir steht im profil unter ausbildung, dass die eine rekrutenübung und 4 übungen absolviert hast. ist man denn da bei euch schon ein feuerwehrmann, der bei den einsätzen mitfahren darf, oder war das nur ein joke eintrag von dir? grüße an alle sven | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387379 | |||
Datum | 21.02.2007 11:10 | 20757 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochdei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Warum nur "flüchtig"?! Ich weiß, ich weiß, daß wird bei uns (und gelegentlich mal bei mir selbst) "vergessen". Ist aber doch nur Bequemlichkeit. Wenn wir davon ausgehen, daß die AGT-Plätze im Fahrzeug zu erst besetzt werden, dann hat man noch viel Zeit bis das Fahrzeug überhaupt losfährt. Und bis man dann am Einsatzort ist, vergeht dann meistens noch mal sehr viel Zeit. Und während dieser Zeitspanne dürfte man doch die Einsatzkurzprüfung hinbekommen, oder?! Mal ehrlich.... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 387390 | |||
Datum | 21.02.2007 11:44 | 20638 x gelesen | |||
Bis die Maske sitzt und die Haube angezogen ist, ist genügend Zeit, die Kurzprüfung zu machen. Bis dahin hat der Bodyguard auch seine Prüfung fertig :-) Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 387404 | |||
Datum | 21.02.2007 12:43 | 20825 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Sven Walbrecht Geschrieben von Alexander MosheBei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort! Das stimmt nicht. Es gibt in der Schweiz eine Ausbildung für Truppführer Atemschutz. Im für die gesamte Schweiz gültigen Grundschulreglement werden die Aufgaben des AS Truppfürers genau umschrieben. Wie die Ausbildung jedoch in den einzelnen Kantonen organisert ist, hängt von der zuständigen Gebäudeversicherung ab, die für die Ausbildung der Feuerwehren zuständig ist. Bei uns dauert der Truppführerkurs 2 Tage. Es gibt auch Vorschriften wie viele Feuerwehrleute innerhalb einer Feuerwehr einen solchen Kurs haben müssen. Allerdings trifft zu, dass jeder Atemschutzeingeteilte als Truppführer eingesetzt werden kann. Dies wird auch in der Ausbildung so geübt. Es kann im Ernstfall also durchaus sein, dass in einem AS Trupp keiner den Truppführerkurs hat. Allerdings stellt das meiner Meinung nach kein grosses Problem dar, da das Truppführerhandwerk in der Ausbildung durch das Kader und diejenigen, welche den Kurs haben, wie im Schneeballprinzip nach unten weitergereicht wird. Hier wäre sonst der Link zum Ausbildungskonzept des Kt. Zürich Link Geschrieben von Sven Walbrecht naja, ich wünsche euch, dass ihr alle immer wieder heile von den einsätzen nach hause kommt. | |||||
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Autor | ., Zürich / Zürich | 387406 | |||
Datum | 21.02.2007 12:52 | 20787 x gelesen | |||
Nix Joke, alles echt. In meiner Einheit haben wir übrigens einen Feuerwehrmann aus Bottrop. Der erzählte mir am 1.Feb. auch, dass man in Deutschland sogar die genormten Fahrzeuge lernen muss, wo was ist usw. Das fällt bei uns alles weg, man beschränkt sich auf das Wesentliche. Jeder Kanton und teilweise jede Gemeinde gestalten die Grundausbildung selber (die INhalte sind vorgegeben, aber nicht die Intensität der Vermittlung). Der aktuelle Stand (änderte sich die letzten Jahre mehrmals) ist so für die Stadt Zürich: 1 Abend Atemschutz (3 Stunden, viel Theorie) 2 Tage Rekrutenübung Dnaach auf kantonaler Ebene 2 Tage "Fronthandwerk Soldat". Bei mir fehlt noch 1 Tag Rekrutenübung/Tag. UNd eben das Fronthandwerk. Und ja, bei uns dürfen Rekruten schon in den Einsatz! Natürlich nicht in den Innenangriff aber als UNterstützung aussen. (Schläche verlegen etc.). Aber die FF der Stadt Zürich kommt nur bei Unwettern und Grossbränden zum Einsatz. Meine EInheit hatte 11 Monate keinen Einsatz mehr! (weil die Berufseuerwehr alles alleine macht, dank ausreichend Personal). durchschnitt sind pro FF-Einheit rund 4 Einsätze pro Jahr. ALso die Grundausbildung besteht aus 1 Abend, 2 vollen Rekrutantagen (bis hierhin Reihenfolge egal), 2 Tage kantonaler Kurs "Fronthandwerk Soldat". Das wars eigentlich schon. Die Atemschutzausbildung wiederholt man natürlich innerhalb der Kompanie (Einheit der FF) mehrmals usw. Alex Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich | |||||
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Autor | ., Zürich / Zürich | 387408 | |||
Datum | 21.02.2007 12:57 | 20645 x gelesen | |||
Nur kurz: Der Truppführer entscheidet! Es können auch 310 Bar noch zu wenig Druck sein und dein A.... wird nicht gerettet! Wenn es darum geht, in einer Lagerhalle vermisste Personen zu suchen, und einer im Trupp hat nur noch 250 Bar, dann darf der nicht mit bzw es gibt nen Flaschenwechsel. Wenns aber um ein brennendes Fahrzeug geht, kann der Truppführer befehlen, mit 250 Bar in den Einsatz zu gehen, da ja kein langer Anmarschweg ansteht. Eigene Sicherheit geht vor heisst es bei uns ständig. Es ist nicht so, dass man einfach so mit 100 Bar in einen Innenangriff geht. Sonern der Truppführer entscheidet anhand der Situation. Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich) | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387412 | |||
Datum | 21.02.2007 13:08 | 20696 x gelesen | |||
Hallo Sven, glaube Du hast es falsch verstanden oder ich mich ausgedrückt. Bei dem Einsatz wird der Pa schon während der Fahrt angelegt, Flaschenhals ganz geöffnet und der Druck abgelesen. An der EInsatzstelle, ein paar minuten später gebe ich die Daten vor Ort wieder, das was an der Einsatstelle angezeigt wird. Keiner wartet erst eine Minute und rüstet sich dann aus. Mfg Koch | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387415 | |||
Datum | 21.02.2007 13:12 | 20761 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochBei dem Einsatz wird der Pa schon während der Fahrt angelegt, Flaschenhals ganz geöffnet und der Druck abgelesen. An der EInsatzstelle, ein paar minuten später gebe ich die Daten vor Ort wieder, das was an der Einsatstelle angezeigt wird. Keiner wartet erst eine Minute und rüstet sich dann aus. Somit hast Du aber keine Hochdruckdichtigskeitsprüfung gemacht, oder?! Verstehe ich was falsch...?!?! Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387420 | |||
Datum | 21.02.2007 13:27 | 20770 x gelesen | |||
Hallo, habe es dem Sven auch schon geschrieben, flüchtig sollte bedeuten, Ankunft Gerätehaus, Fahrzeug besetzen, Fahrzeug fährt los, Maske, Schutzhaube aufesetzten, Gerät aufsetzten, Flaschenhals öffnen, Druck ablesen, Helm auf etc. Einsatzstelle an, Maschinist schreibt die Daten auf, da schaut man noch mal auf die Druckanzeige, somit weiss man, dass es i.o. oder nicht i.o. ist. Da wir 2 von 3 Fahrzeugen mit Pa ausgerüstet sind, bin ich immer auf unserem Arbeitstier. Von der Alarmierung zum Gerätehaus sind 2 Min., die restliche Schutzausrüstung anziehen, aufs Fahrzeug setzten und schon geht die Fahrt los. Die Ausrückezeiten liegen bei 3-4 Min., somit geht das alles schnell, desweiteren kommt man an den Flaschenhals sehr schlecht ran, solange es sich in der Halterung befindet. Somit geht es so in meinen Augen am besten. Falls das gerät wirklich nicht i. o. ist, ist der Sicherungstrupp schon bis aufs Gerät ausgerüstet, brauchen nur noch das Gerät im Aufbau aufsetzen. | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387423 | |||
Datum | 21.02.2007 13:33 | 20682 x gelesen | |||
Hallo, die Flasche ist auf, der Druck geht bis zum Lungenautomaten, somit ist das erfolgt. brauchst ja nur noch Lungenautomaten anstecken fertig. Mfg Koch | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Bedburg / NRW | 387427 | |||
Datum | 21.02.2007 13:49 | 20716 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander MosheNix Joke, alles echt.Geschrieben von Alexander Moshe Das fällt bei uns alles weg, man beschränkt sich auf das Wesentliche.Geschrieben von Alexander Moshe Der aktuelle Stand (änderte sich die letzten Jahre mehrmals) ist so für die Stadt Zürich: hallo alex, na, auch wenn bei euch fast alles die berufsfeuerwehr macht, dann kann ich trotzdem nicht verstehen, dass ihr nur einen abend atemschutz habt..........aber jetzt kann ich auch einiges verstehen. trotzdem danke für deine info bezüglich der ausbildung in zürich sven | |||||
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Autor | ., Zürich / Zürich | 387432 | |||
Datum | 21.02.2007 14:09 | 20674 x gelesen | |||
äh was kannst du denn einiges verstehen? Vielleicht können die 2 Aargauer die hier schon mitschrieben, sich äussern? Wie sieht die Grundausbildung im Aargau aus? Also ich habe an einem Abend während einer normalen Übung Atemschutz gelernt (alle anderen hatten was anderes zu tun), und erst danach die offizielle Atemschutzausbildung. Also schon 2 mal Grundausbildung Abend Atemschutz. Natürlich lässt man so jemanden noch lange nicht Atemschutz machen n einem Einsatz. Also in der Schweiz gibt es nicht viele Atemschutzunfälle oder so, man ist da schon vorsichtig. Ich weiss übrigens auch nicht alles, also die schweizer Kollegen mögen mich korrigieren, wenn was falsch ist. Alex, der gerne Deutschland und Schweiz bei organisatorischen Fragen vergleicht Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387435 | |||
Datum | 21.02.2007 14:12 | 20736 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochdie Flasche ist auf, der Druck geht bis zum Lungenautomaten, somit ist das erfolgt Die Hochdruckdichtigkeitsprüfung?! Ähm nein. Also: 1. Flaschenventil öffnen, Druck ablesen (Druck min. 270bar bei einem 1-Flaschen-Gerät, somit wäre die Flaschenfülldruckkontrolle erledigt) 2. Flaschenventil schliessen und 1 Minute warten (das wäre die Hochdruckdichtigkeitsprüfung, Druckabfall max. 10bar in dieser Minute) In dieser Zeit kann man das Gerät schultern. 3. Dann den Lungenautomaten betätigen und die Luft langsam abströmen lassen, bis die Restdruckwarnanzeige anspricht, sollte bei 55 +/-5bar sein (mit diesem Schritt prüfst Du die Funktion Lungenautomat und die Restdruckwarnanzeige) So wie Du es beschreibst, enthält Eure Einsatzkurzprüfung keine Hochdruckdichtigkeitsprüfung (d.h. Leckagen werden nicht entdeckt), keinen Funktionstest des Lungenautomaten und auch keine Prüfung der Restdruckwarnanzeige. Und vor allem ob die Restdruckwarnanzeige funktioniert möchte ich schon wissen, damit ich rechtzeitig "gewarnt" werde. Wobei ich dann schon längst draußen sein sollte.... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 387437 | |||
Datum | 21.02.2007 14:18 | 20764 x gelesen | |||
Hallo Die AS Ausbildung ist genau vorgeschrieben. Nur an einem Abend AS, das gibts ganz sicher nicht. Im Aargau sind 12 Stunden für Atemschutzübungen vorgeschrieben, wobei eine eine Belastungsübung sein muss. Weiters hat man Instruktionsübungen (meist zu Beginn des Jahres) und Einsatzübungen. Eventuell ist auch der Besuch einer Brandsimulationsanlage vorgesehen. Weiter kann der AS Dienst natürlich in Verbandsübungen mit der gesamten FW eingesetzt werden. Im Aargau gliedert sich die Ausbildung vom Versicherungsamt in einen Tag Kurs für Neueingeteilte und in den 2-tägigen Truppführerkurs, natürlich setzt das Besuchen der Kurse einen Tauglichkeitsbescheid eines Arztes und ein absolvierter Grundkurs im Feuerwehrdienst voraus. Daneben wird am Standort die Ausbildung besucht, die in jeder Feuerwehr vom jeweiligen Chef Atemschutz organisiert wird. Gruess | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Bedburg / NRW | 387438 | |||
Datum | 21.02.2007 14:19 | 20727 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander MosheAlso ich habe an einem Abend während einer normalen Übung Atemschutz gelernt (alle anderen hatten was anderes zu tun), gelernt? naja, eher mal nen gerät gezeigt bekommen. Geschrieben von Alexander Moshe Also schon 2 mal Grundausbildung Abend Atemschutz. also wird bei euch ein atemschutzlehrgang-ausbildung an 2 abenden gemacht? was wird denn da so gelert? Geschrieben von Alexander Moshe Also in der Schweiz gibt es nicht viele Atemschutzunfälle oder so, man ist da schon vorsichtig. in deutschland ist man auch vorsichtig. deshalb bekommt jeder atemschutzgeräteträger eine fundierende ausbildung in theorie und praxis und diese kann man nicht an 2 übungsabenden erlangen............. gruß sven | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 387448 | |||
Datum | 21.02.2007 15:10 | 20700 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander MosheAlso in der Schweiz gibt es nicht viele Atemschutzunfälle oder so, man ist da schon vorsichtig. gibts die nicht, oder werden die schlicht nicht bekannt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 387460 | |||
Datum | 21.02.2007 16:21 | 20793 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hinrich Koch habe es dem Sven auch schon geschrieben, flüchtig sollte bedeuten, Ankunft Gerätehaus, Fahrzeug besetzen, Fahrzeug fährt los, Maske, Schutzhaube aufesetzten, Gerät aufsetzten, Flaschenhals öffnen, Druck ablesen, Helm auf etc. Einsatzstelle an, Maschinist schreibt die Daten auf, da schaut man noch mal auf die Druckanzeige, somit weiss man, dass es i.o. oder nicht i.o. ist. sorry, aber so kannst Du die Dichtigkeit des Gerätes doch gar nicht feststellen - Du prüfst doch nur den Flaschendruck! Das ist gefährlicher Leichtsinn! Machst Du es, wie es Lars beschreibt, benötigst Du 20s länger, hast aber wirklich eine Prüfung durchgeführt. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387462 | |||
Datum | 21.02.2007 16:28 | 20724 x gelesen | |||
Hallo, das nennt sich bei uns Geräteprüfung. Die findet nach jedem Flaschenwechsel statt, sonst nicht. so haben wir es gelernt. Jeder macht es halt anders. Ist m.E. nach auch nicht vorgeschrieben. Mfg Koch | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 387463 | |||
Datum | 21.02.2007 16:31 | 20696 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochdas nennt sich bei uns Geräteprüfung. Geräteprüfung ist beschrieben in vfdb-RL 08/04 bzw. BGR 190 bzw. Herstellervorschriften Geschrieben von Hinrich Koch Die findet nach jedem Flaschenwechsel statt, sonst nicht. so haben wir es gelernt. Jeder macht es halt anders. Ist m.E. nach auch nicht vorgeschrieben. Oh doch, sowohl die Details zur Geräteprüfung (s.o.) wie auch der Kurzprüfungen vor dem Einsatz (s.o. bzw. FwDV 7) sind in Deutschland durchaus sehr genau geregelt, auch wenn einige in Niedersachsen (und anderen Ländern) das nicht wahrhaben wollen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen | 387465 | |||
Datum | 21.02.2007 16:42 | 20709 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hinrich Koch das nennt sich bei uns Geräteprüfung. Die findet nach jedem Flaschenwechsel statt, sonst nicht. so haben wir es gelernt. Jeder macht es halt anders. Ist m.E. nach auch nicht vorgeschrieben. Dann guck mal in die vfdb-Richtline 0804 bzw. in die Gebrauchsanweisung des Pressluftatmers, da wird die Hochdruckdichtigkeitsprüfung vor dem Gebrauch gefordert. Gruß Martin Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus: http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387466 | |||
Datum | 21.02.2007 16:49 | 20804 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerMachst Du es, wie es Lars beschreibt, benötigst Du 20s länger, hast aber wirklich eine Prüfung durchgeführt. Was dauert daran 20s länger...? :-) Bei einem Frischling bzw. ungeübten Feuerwehrmann. Aber wie schon gesagt, vom Einnehmen des Platzes im Fahrzeug bis zum Eintrffen hat man so viel Zeit, da kann man fünf Einsatzkurzprüfungen machen....! Geschrieben von Umrich Cimolino Oh doch, sowohl die Details zur Geräteprüfung (s.o.) wie auch der Kurzprüfungen vor dem Einsatz (s.o. bzw. FwDV 7) sind in Deutschland durchaus sehr genau geregelt, auch wenn einige in Niedersachsen (und anderen Ländern) das nicht wahrhaben wollen... Wo?! In der FwDv7 (ich hab sie eben 10mal durchgeblättert..) steht drin, daß eine Einsatzkurzprüfung zu machen ist, aber nicht wie sie abläuft bzw. aus welchen Bestandteilen sie besteht.... Oder aber ich brauche eine neue Brille.... Geschrieben von Hinrich Koch desweiteren kommt man an den Flaschenhals sehr schlecht ran, Und bitte nicht die Gerätearretierung vom PA lösen, bevor das Fahrzeug steht. Das darf man nämlich auch erst, wenn die Karre steht. Dementsprechend gibt es auch Fahrzeuge, bei denen kann man die Gerätearretierung der PA im Mannschaftsraum erst lösen, wenn die Feststellbremse angezogen ist. Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387469 | |||
Datum | 21.02.2007 16:55 | 20766 x gelesen | |||
Hallo. Erstmal, wo ist es nach UVV Vorgeschrieben??? Nach meinem Wissen nur eine Druckkontrolle vor Arbeitsbeginn. Komisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war. Es ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Desweiteren werden die Jährlich geprüft, sowie nach einem Einsatz. somit ist der Prüfabstand in der FTZ durschnittlich monatlich. Erkläre mir dann auch Bitte mal, wo es vorgekommen ist, bzw. dadurch ein Unfall entstanden ist. | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387470 | |||
Datum | 21.02.2007 17:05 | 20644 x gelesen | |||
Hallo, Einsatzkurzprüfung, d. h. aber ja nicht, jede Prüfung durchzuführen, insbesondere auf den Flaschendruck, Druckverlust zu achten, was automatisch geschieht. Wenns angelegt ist und wenn die Daten aufgeschrieben werden. Wenn dann was undicht ist, macht es sich dann bermerkbar. Mfg Koch | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387471 | |||
Datum | 21.02.2007 17:06 | 20775 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochEs ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Ja und?! Weißt Du, wenn Du im Fahrzeug sitzt, ob der es wirklich und "ordentlich" gemacht hat?! Weißt Du, ob nach evtl. erfolgter Prüfung des AGW jemand dran rumgespielt hat?! Außerdem ist es in der FwDv7 vorgeschrieben! Da steht auf S. 9: - jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich - vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden Das sagt doch schon alles. Unfälle?! Jede Menge, ich kann Dir kein konkretes Beispiel nennen, aber Unfälle wie z.B. abblasende Lungenautomaten gab es schon vieles. Und vor gar nicht allzu länger Zeit habe ich einen PA80 von Dräger in die FTZ gegeben, weil die Restdruckwarnanzeige eindeutig zu leise war. Wenn man wirklich schwer am kämpfen ist, hört man die nicht. Geschrieben von Hinrich Koch Komisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war. Ich möchte meinen A... drauf verwetten, daß Du in Loy warst und ebenso möchte ich meinen A... drauf verwetten, daß das bei "Meister" Böltes (der "Atemschutzpapst" dort) zu 100% gemacht wurde. Vielleicht hast Du die Unterlagen nicht, aber in den Unterlagen für den AGW und auch in den Kreisausbildungsunterlagen der LFS Loy und Celle steht all das drin.... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 387473 | |||
Datum | 21.02.2007 17:07 | 20762 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannWas dauert daran 20s länger...? Für zudrehen und ablassen auf 55 +-5 bar würde ich roundabout 20s veranschlagen. Geschrieben von Lars Tiedemann Aber wie schon gesagt, vom Einnehmen des Platzes im Fahrzeug bis zum Eintrffen hat man so viel Zeit, da kann man fünf Einsatzkurzprüfungen machen....! Selbst wenn es eng wird - das sollte einem die eigene Sicherheit schon wert sein... Geschrieben von Lars Tiedemann Wo?! In der FwDv7 (ich hab sie eben 10mal durchgeblättert..) steht drin, daß eine Einsatzkurzprüfung zu machen ist, aber nicht wie sie abläuft bzw. aus welchen Bestandteilen sie besteht.... Oder aber ich brauche eine neue Brille.... Korrekt, das wird da nicht weiter erklärt. Wir haben das auf dem AGT-Lehrgang im einzelnen gelernt. Gemäß Gerätewarthandbuch (Beispiel Dräger PA 80) und auch der vfdb-RL 0804 (Entwurf Stand Mai 2006) ist der PA vor Gebrauch durch den Benutzer "komplett" zu kontrollieren. Die 0804 führt das dann auch noch weiter aus, in den Gebrauchsanleitungen der Hersteller (die ich nicht zur Hand habe) dürfte das ähnlich stehen: 3.1.3 Kontrolle durch den Gerätträger - Fülldruck prüfen (Überdruckeinstellung am Lungenautomat muss abgeschaltet sein) - Flaschenventil mit mindestens 2 Umdrehungen öffnen. - Das Manometer muss einen Druck von 270 bar bis 300 bar (300 bar Geräte) bzw. 180 bar bis 200 bar (200 bar Geräte) anzeigen. Hinweis: Bei tiefen Temperaturen ist zu berücksichtigen, dass diese Werte unterschritten werden! Hochdruck ? Dichtprüfung: - Flaschenventil(e) wieder schließen und Druckanzeiger beobachten. - Der angezeigte Druck darf innerhalb einer Minute nicht mehr als 10 bar abfallen. Warneinrichtung prüfen: - Flaschenventil(e) kurz aufdrehen und wieder schließen. - Die Spülfunktion des Lungenautomaten vorsichtig betätigen und dabei den Druckanzeiger beobachten, - das Warnsignal muss zwischen 50 und 60 bar ertönen. Geräte die die Anforderungen dieses Abschnittes nicht vollständig erfüllen, dürfen nicht eingesetzt werden. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 387477 | |||
Datum | 21.02.2007 17:11 | 20705 x gelesen | |||
Also, wenn du das bei uns in der Prüfung zum AGT so machen würdest, wärst du durch die Prüfung gefallen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387478 | |||
Datum | 21.02.2007 17:15 | 20641 x gelesen | |||
Doch, das ist vorgeschrieben! Den Druckverlust stellst Du so nicht fest!!! Solange das Flaschenventil geöffnet ist, strömt immer Luft aus der Flasche in des System des PAs. Wenn Du es so machst, wie ich es beschrieben und Matthias es anhand der vfdb-Richtlinie bestätigt hat, gibst Du Druck auf alle Hochdruck- und Mitteldruckteile des PA, die sich jenseits des Druckminderers befinden. Nach Schliessen des Flaschenventils ist das System geschlossen und eine Leckage stellst Du anhand des Manometers fest. Für so eine Leckage reicht sogar schon ein Lacksplitter der Atemluftflasche auf dem Dichtring des Druckminderers. Wenn jedoch das Ventil stets offen ist, merkst Du so eine "kleine" Leckage nicht und dann kann es gefährlich werden.... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 387479 | |||
Datum | 21.02.2007 17:16 | 20832 x gelesen | |||
Hallo Hinrich, schrei doch nicht so - wir hören Dich schon. ;o) Geschrieben von Hinrich Koch Erstmal, wo ist es nach UVV Vorgeschrieben??? Was hat denn die UVV damit zu tun? Geschrieben von Hinrich Koch Nach meinem Wissen nur eine Druckkontrolle vor Arbeitsbeginn. Das steht auch nicht in der UVV... ;o) Geschrieben von Hinrich Koch Komisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war. Das finde ich sehr bedenklich - war das in der BRD? Geschrieben von Hinrich Koch Es ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wie meinen? Geschrieben von Hinrich Koch Desweiteren werden die Jährlich geprüft, sowie nach einem Einsatz. somit ist der Prüfabstand in der FTZ durschnittlich monatlich. Die Geräte werden außerhalb vom Einsatzgeschehen hoffentlich auch bei Euch nicht nur jährlich geprüft... Wo was genau steht, wurde eigentlich in anderen Postings hier schon hinreichend genau beschrieben. Wenn Du eine konkretere Frage hast - nur zu. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387481 | |||
Datum | 21.02.2007 17:17 | 20689 x gelesen | |||
Hallo, so ist es uns damals gelehrt worden!!! Jeder Landkreis macht es eben im Detail anders, Mfg Koch | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387482 | |||
Datum | 21.02.2007 17:22 | 20901 x gelesen | |||
So, dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Die Dichtigkeit ergibt sich auch wenn der Lungenautomat unter Druck steht. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387484 | |||
Datum | 21.02.2007 17:23 | 20721 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochso ist es uns damals gelehrt worden!!! Jeder Landkreis macht es eben im Detail anders, Das wäre nicht gut....! Es gibt doch nun schon seit längerem die Möglichkeit sich die (einheitlichen) Kreisausbildungunterlagen von den LFS Loy und Celle hier in Niedersachsen runterzuladen, guckt Du hier: href="http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/master/C14787081_N14779760_L20_D0_I10827161.html" target="_blank">null Es will Dich/Euch ja niemand an den Pranger stellen, nur so wie Ihr es macht ist es a) gefährlich b) nicht richtig c) kann es Folgen haben. Es muß doch nicht erst zu einem Unfall kommen Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387485 | |||
Datum | 21.02.2007 17:24 | 20701 x gelesen | |||
Geräte werden halbjährlich geprüft, nicht Jährlich. Habe es vergessen zu schreiben. Natürlich auch nach einsätzen. | |||||
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Autor | Hinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen | 387489 | |||
Datum | 21.02.2007 17:33 | 20727 x gelesen | |||
Unter der Rubrik Einsatzkurzprüfung Hatte den Atemschutzbeauftragten als Leiter. Er sagte, wenn die Flasche aufrdehst, und kein Druckverlust auftritt, is es i. o. Ob die Flasche aufgemacht wird und geschlossen wird oder sie die ganze Zeit auf ist, kommt dasselbe bei raus. Das Aufgabenfeld des Agtwartes sind, regelmäbige Kontrolle der Geräte, bzw. Wartung. u. a. Die Geräte werden nicht jährlich, sonder halbjährlich komplett geprüft. Der prüfdurschnitt beträgt einen Monat, mit einsätzen etc. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 387490 | |||
Datum | 21.02.2007 17:35 | 20697 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochSo, dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Ähm, unter Streß? Du selbst hast geschrieben, daß Du 2min bis zum Feuerwehrhaus brauchst. Ausrückezeit liegt bei 3-4min. In der Zeit dazwschen kannst Du gut anfangen mit der Einsatzkurzprüfung. Bis Ihr an der Einsatzstelle vergeht noch mal viel Zeit, da kann ich meistens (weil wir fahren meist nach außerhalb...) nco fünf Einsatzkurzprüfungen machen... Tjoa, ich würde schon empfehlen das zu tun. Auch unter Streß, Schließlich ist das Gerät meine Lebensversicherung und mein Leben hängt davon ab. Ließ Dir noch mal durch, wie Matthias und ich es beschrieben haben und wenn Du Fragen hast, dann frag.... Wir wollen Dir ja nur helfen, schließlich sind wir die Feuerwehr... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 387491 | |||
Datum | 21.02.2007 17:38 | 20605 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochSo, Nach FwDV 7 wird vor jedem gebrauch eine Einsatzkurzprüfung gefordert. Wie genau die auszusehen hat steht in der vfdb 0804 unter Punkt 3.1.3 (wurde auch schon weiter oben gepostet). Man verliert hierbei absolut keine Zeit. Bei uns wird sie wie folgt durchgeführt: 1. Gerät aufnehmen 2. Flasche 2 Umdrehungen aufdrehen, drcuk ablesen und merken und Ventil wieder zudrehen 3. danach wird Maske, Nomexhaube und Helm angelegt. 4. Nun ist ca eine Minute vergangen; Druck wieder ablesen 5. Gabs einen Abfall von mehr als 10 bar darf gerät nicht verwendet werden. Des weiteren muss diese Kurzprüfung (+Sichtprüfung) unabhängig von Einsätzen pro Monat einmal durchgeführt werden. Wurde mir zumindest im Atemschutzwartlehrgang so beigebracht und wird bei uns auch schon seit mind. 5 Jahren so gemacht (soweit reichen die Unterlagen zurück) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 387496 | |||
Datum | 21.02.2007 18:00 | 20680 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hinrich Koch dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Das Thema hatten wir schonmal so ähnlich. Dazu mein Beitrag. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 387497 | |||
Datum | 21.02.2007 18:04 | 20668 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochHatte den Atemschutzbeauftragten als Leiter. Er sagte, wenn die Flasche aufrdehst, und kein Druckverlust auftritt, is es i. o. Ob die Flasche aufgemacht wird und geschlossen wird oder sie die ganze Zeit auf ist, kommt dasselbe bei raus. Nur, damit da keine Missverständnisse entstehen - das hat der Atemschutzbeauftragte einer LFS gesagt? Oder der Eurer Feuerwehr? Geschrieben von Hinrich Koch Das Aufgabenfeld des Agtwartes sind, regelmäbige Kontrolle der Geräte, bzw. Wartung. u. a. Ok, das klingt schon besser. Trotzdem entbindet es keinen AGT von der Einsatzkurzprüfung... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 387499 | |||
Datum | 21.02.2007 18:20 | 20629 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Wolfinger1. Gerät aufnehmen ups hab noch was vergessen: 6. Druck ablassen mittels LA und Warneinrichtung testen, danach Ventil voll aufdrehen, wenn alles in Ordnung war | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 387513 | |||
Datum | 21.02.2007 19:59 | 20837 x gelesen | |||
Hallo, wenn ich den Thread hier so lese, bin ich ehrlich gesagt schockiert, wie in manchen Feuerwehren auf die (Dienst-)Vorschriften gesch...pfiffen wird. Da wundert es einen wirklich, dass das atemschutzunfaelle.de-Team die Website nicht öfter aktualisieren muss. Geschrieben von Hinrich Koch dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Ich schildere dir mal den Ablauf der Einsatzkurzprüfung, wie ich ihn an der LFS Ba-Wü gelernt habe: 1. Flasche auf, Druck ablesen. Wenn mehr als 10% fehlen, darf das Gerät nicht benutzt werden. 2. Am LA ansaugen, dadurch wird die Funktion des LA geprüft. Bei ÜD-Geräten entfällt dieser Schriftt (warum auch immer, wir haben keinen ÜD). 2. Druck ablassen, bei 55 +/- 5 bar muss die Restdruckwarneinrichtung anschlagen. 3. Flasche wieder auf und gleich wieder zu. Damit beginnt die Hochdruckdichtprüfung. 4. Maske auf, Maskendichtprobe, Flammschutzhaube auf, Helm auf, 2. Maskendichtprobe. Das dauert ca. 1 Minute. 5. Flasche wieder aufdrehen, dabei Manometer beobachten. Der Druck darf sich um maximal 10 bar verändern. 6. PA schultern, fertig ausrüsten. Das alles hat man in 120 Sekunden zu erledigen. Das war beim AGT-Lehrgang die Abschlussprüfung. Und mit ein bisschen Training schafft man das auch. Lieber brauch ich 135 Sekunden und bin mir dann sicher, dass mein PA in Ordnung ist, als dass ich zum AGT-Notfall werde. Die Zeit hat man eigentlich immer und wenn nicht muss man sie sich halt nehmen. Eigenschutz geht immer vor! Und zum Thema Vorschriften: In der FwDV 7 steht ganz klar, dass eine Einsatzkurzprüfung zu erfolgen hat. Wie diese aussieht, steht in der vfdb 0804. Wenn es mal schief geht, wird es schwer Argumente dafür zu finden, dass man bewusst gegen geltende Vorschriften verstoßen hat. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / AG | 387514 | |||
Datum | 21.02.2007 20:33 | 20698 x gelesen | |||
Hallo Uli Es gibt auch in der Schweiz AS-Unfälle. Aber durch die Struktur (kein KBM etc.) sind die meist nur in den betroffenen Kanton oder sogar nur in der Umgebung der Gemeinde bekannt. Die schweren Unfälle sind aber schweizweit bekannt (Tela Niederbipp, Gretzenbach) Ev. werden die Unfälle aber auch nicht proaktiv kommuniziert. Grüsse aus der Schweiz. Andy | |||||
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Autor | Mart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen | 387516 | |||
Datum | 21.02.2007 20:41 | 20647 x gelesen | |||
Nabend, Geschrieben von Hinrich Koch So, dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Also dann bin ich mal so ehrlich und beschreibe meinen Einsatzablauf: 1. Einstieg ins LF, noch vor dem hinsetzen Flasche aufdrehen und Druck am Manometer ablesen, dann Flasche wieder zu. 2. Ablassen des Druckes und Kontrolle der Warneinrichtung, wenn i.O. Flasche wieder auf und gleich wieder zu. 3. Anlegen von Maske, Flammschutzhaube und Hollandtuch. Zwischen den einzelnen Schritten immer wieder Maskendichtprobe. 4. Druck am Manometer kontrollieren und Flasche wieder aufdrehen und Druckanstieg beobachten 5. PA anlegen 6. fertig Bei einigen meiner Jungs läuft es manchmal noch nicht ganz so rund, aber die Hochdruckdichtigkeitsrüfung erfolgt bei allem immer. Damit immer mehr Routine reinkommt, gibt es Ausbildungsdienste wo man einfach mal den Einsatzablauf übt. Quasi Einstieg ins Auto loslegen und Maschinist fährt dann eine Runde (natürlich nicht alarmmäßig) um den Block. Gruß Martin Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus: http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 387534 | |||
Datum | 21.02.2007 22:55 | 20582 x gelesen | |||
Hallo! Ok, ich werde euren KAL mal darauf ansprechen. Grüße, Jan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 387540 | |||
Datum | 21.02.2007 23:41 | 20706 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich Kochdann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Ja. Ehrlich. Und zwar in einer Zeit zwischen 90 und 120 Sekunden. Vom ersten Handgriff am Gerät bis ich mit Gerät auf dem Rücken, Maske im Gesicht, Flammschutzhaube drüber und Helm auf da sitze. Wenn ich das nicht mehr nachts um drei im Halbschlaf hinbekomme mache ich mir vermutlich selbst mein A vom Helm. Das sind einfach Basics. Die müssen drillmäßig sitzen. Dabei darf kein Überlegen mehr erforderlich sein. Wenn dem noch nicht so ist --> üben, üben, üben. Geschrieben von Hinrich Koch Die Dichtigkeit ergibt sich auch wenn der Lungenautomat unter Druck steht. Nur will ich nicht wissen, ob das System dicht ist, sondern ob es undicht ist. Und solange von hinten Druck ansteht werde ich eine Undichtigkeit erst nach längerer Zeit erkennen. z.B. dann, wenn ich im Gebäude bin und feststelle, daß ich irgendwo Luft verliere. Zumal der Fehler der zur Undichtigkeit führt sich im weiteren Einsatzverlauf auch verschlimmern kann. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 387544 | |||
Datum | 21.02.2007 23:59 | 20637 x gelesen | |||
Moinsen! Geschrieben von Hinrich Koch So, Wenn ich in den Innenangriff gehe, halte ich mich in lebensfeindlicher Atmosphäre auf. Das ist vergleichbar mit einem Taucher, einem Fallschirmspringer oder einem Bergsteiger. Ich möchte den Fallschrimspringer sehen, der vor dem Sprung nicht seine Ausrüstung kontolliert. Und da ist es vollkommen egal, ob er das hauptberuflich macht (z.B. als Soldat auf Zeit) oder als Hobbyspringer. Genauso mache ich vor dem Einsatz eine Einsatzkurzprüfung. Und ich habe gestern erst ein Gerät gesehen, dass nach 1 min deutlich an Luft verloren hat. Mich würde mal interessieren, ob der AGT das ohne Einsatzkurzprüfung gemerkt hätte. Ich finde deine Ehrlichkeit in diesem Punkt sehr beachtlich und zugleich absolut erschreckend. Das sind absolute Basics. Wären die in meiner Wehr nicht gegeben, würde ich mich weigern als AGT zu fungieren. Beste Grüße Sven Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 387546 | |||
Datum | 22.02.2007 00:43 | 20714 x gelesen | |||
Hallo Hinrich, nun möcht ich auch mal was dazu schreiben, bevor ich vor lauter Fassungslosigkeit in mein Laptop beiße... Geschrieben von Hinrich Koch Hatte den Atemschutzbeauftragten als Leiter. Er sagte, wenn die Flasche aufrdehst, und kein Druckverlust auftritt, is es i. o. Ob die Flasche aufgemacht wird und geschlossen wird oder sie die ganze Zeit auf ist, kommt dasselbe bei raus. Das hat der tatsächlich gesagt? Mit welchem Recht ist er dann Atemschutzbeauftragter, wenn er solch einen Bockmist verzapft? Davon ab: Denk mal logisch nach, was du hier zum Besten gibst! Um was geht es denn bei der Hochdruckdichtprüfung? Man möchte damit doch feststellen, ob im Hochdruckteil des PA eine Undichtigkeit anliegt. Und das stellt man eben nur dann fest, wenn man dem Hochdruckteil kurz 300/200bar gibt und dann die Luftversorgung wieder unterbricht. Wenn man die Luftversorgung nicht unterbricht, bleiben die 300/200bar anstehen, und die evtl. Undichtigkeit kann sich nicht bemerkbar machen. Wenn das zu kompliziert ist, dann führe dir mal den Prüfaufbau für Druckschläuche vor Augen- ist das selbe, eben nur nicht mit 300/200bar, sondern mit den entsprechenden Prüfdrücken der Schläuche. Und nochwas: Nimm dir bitte die vfdb 08/04 zur Hand, lies sie durch und geb sie dann postwendend eurem "Atemschutzbeauftragten"... So far MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 387547 | |||
Datum | 22.02.2007 00:45 | 20618 x gelesen | |||
Eine Ergänzung noch: Geschrieben von mir Und nochwas: Nimm dir bitte die vfdb 08/04 zur Hand, lies sie durch und geb sie dann postwendend eurem "Atemschutzbeauftragten"... Lies sie durch und verstehe sie bitte auch. MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 387552 | |||
Datum | 22.02.2007 08:33 | 20674 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hinrich Koch dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich. Es wurden genug Quellen und Links gesagt die dir sehr deutlich machen was bei euch schief läuft. bitte nimm das nicht als persönliche Kritik sondern als Hilfe an. Denn das was du hier erzählst was angeblich bei euch gelehrt wird ist Wahnsinn und Traurig zugleich, wäre das hier so würde ich meinen Helm nehmen und gehen. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 387555 | |||
Datum | 22.02.2007 08:53 | 20727 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy SulserEs gibt auch in der Schweiz AS-Unfälle. Aber durch die Struktur (kein KBM etc.) sind die meist nur in den betroffenen Kanton oder sogar nur in der Umgebung der Gemeinde bekannt. Die schweren Unfälle sind aber schweizweit bekannt (Tela Niederbipp, Gretzenbach) also wie früher auch in Deutschland (und heute teils immer noch) Geschrieben von Andy Sulser Ev. werden die Unfälle aber auch nicht proaktiv kommuniziert. Müsste man ja über Fehler reden... Wieso wird da eigentlich nicht mehr Druck von unten ausgeübt? Es geht schließlich um den Arsch des AGT! Sonst hat die Schweiz ja eine sehr basisdemokratische Erfahrungen - warum hier nicht? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 387564 | |||
Datum | 22.02.2007 09:48 | 20676 x gelesen | |||
Hallo erst mal nach Wittmund, Also ich habe es auch wie die anderen gelernt und ich wurde im gleichen LK ausgebildet. Wenn du dir nicht sicher bist warum fragst du den nicht den Ausbilder der bei dir in der Feuerwehr ist? Außerdem ist es schwierig zu beurteilen ob man bei geöffneten Flaschenventil einen Druckverlust hat als bei geschlossenen. Die Luftmenge wird doch bei geöffneten Flaschenventilen immer wieder nachgeführt. Bei geschlossenen Ventil ist die Luftmenge in den Hoch- und Mitteldruckleitung doch geringer und wenn du wirklich eine undichtigkeit hast wird der Druck schneller verschwinden als bei geöffneten Ventilen. Ich will dich damit jetzt nicht angreifen sondern nur darauf aufmerksam machen das Du fahrlässig handelst. Denk mal drüber nach. PS: Euer Kammerad Sven hat mit mir zusammen gelernt, frag ihn mal. Gruß von der Insel Tobias Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 387565 | |||
Datum | 22.02.2007 09:55 | 20643 x gelesen | |||
Ja halbjährlich und nach jeden Einsatz in der FTZ. Ich persönlich (als AGerätewart)mache noch jeden monat eine Sicht und Kurzprüfung der Geräte, egal ob einsatz oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 387574 | |||
Datum | 22.02.2007 10:40 | 20660 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias CulemannIch persönlich (als AGerätewart)mache noch jeden monat eine Sicht und Kurzprüfung der Geräte, egal ob einsatz oder nicht. Die ist auch Pflicht. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 387575 | |||
Datum | 22.02.2007 11:01 | 20622 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochMein Lehrgang war 2003, in den Jahren kann sich einiges geändert haben, Will nicht abstreiten, dass es richtig ist, aber es ist eine Richtlinie, die vfdb-Richtline 0804, somit ja kein Gesetz/Erlaß. Die Details waren früher u.a. in der FwDV 7 geregelt - und komm mir nicht damit, dass die 2002 durch eine reduzierte neue abgelöst worden wäre! Guck mal in den Herstellervorgaben zu Euren PA nach. Die sollten _mindestens_ das gleiche wie die vfdb RL 08/04 fordern! Ansonsten das hier mal lesen: Regeln_der_Technik ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Domi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz | 387585 | |||
Datum | 22.02.2007 13:10 | 20596 x gelesen | |||
Hallo Philipp Seit FABALUS ist der Besuch der Brandsimulationsanlage für jede Wehr mit AS (gibts in der CH überhaupt welche ohne?) alle zwei Jahre obligatorisch, das nur so am Rande. Mit dabei sind dann angeblich auch immer die Instr. der Anlage, so dass also wirklich auch was vermittelt wird. Im Truppführerkurs habe ich damit auf jeden Fall gute Bekanntschaft mit den Anhängern gemacht und finde sie nicht mal so schlecht - vor allem auch dank der Instruktoren. Was jetzt ja ebenfalls neu ist ist die zeitliche Abfolge der Kurse. Neueingeteiltenkurs 2 d findet im Frühjahr statt, der Neueingeteiltenkurs AS im Herbst 1 d. Dadurch haben idR alle AGT die an den Neueingeteiltenkurs AS gehen bereits erste Erfahrungen im Übungsdienst mit den PA. Anschliessend kann man frühestens nach einem Jahr die AGT Truppführerausbildung absolvieren. Genauso ists jetzt mit der Kaderlaufbahn. Gruppenführer geht erst nach 2 Jahren FW Dienst, Of nach 2 Jahren Grpführer und Instr. nach 2 Jahren Of - Eignung natürlich immer vorausgesetzt. Gruesse Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen. | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / AG | 387587 | |||
Datum | 22.02.2007 13:23 | 20680 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso wird da eigentlich nicht mehr Druck von unten ausgeübt? Es geht schließlich um den Arsch des AGT! Sonst hat die Schweiz ja eine sehr basisdemokratische Erfahrungen - warum hier nicht? Gute Frage, ich weiss es nicht. Ich habe mich selber über das Internet etc. informiert und auch die Vorfälle aus Deutschland studiert. Leider sind Unfälle in der Ausbildung von Atemschutzträger bei uns in den Kursen kein grosses Thema. Ev. in anderen Kantonen schon. Es werden wohl Regeln und Abläufe geschult und umgesetzt, aber eine eigentliche Ausbildung über AS-Unfälle hatte ich nie. Und ich habe alle Kurse vom Kanton über Truppführer, Gerätewart bis AS-Offizier besucht. (leider noch vor der Brandsimulator-Zeit) Werde da mal wohl einen AS-Instruktor vom Kanton ansprechen...... Und auch weiter darüber nachdenken und mal mit den deutschen Kollegen von der anderen Rheinseite besprechen......... | |||||
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Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 387588 | |||
Datum | 22.02.2007 13:31 | 20625 x gelesen | |||
Wobei man hier anmerken muss, dass beispielsweise der Unfall in Thübingen und eine Analyse in der Feuerwehrzeitung abgedruckt wurden, genauso wie der Unfall in Berlin Moabit. Weiter hat man nach den Ereignissen beim Tela-Grossbrand eine sehr umfangreiche Untersuchung durchgeführt und auch Einfluss auf die Ausbildung genommen (Truppverbindungsseil). Soweit ich weiss, müssen sämtliche Kommandanten der Feuerwehren die SFZ abonniert haben, bei uns wird das Abo sämtlichen Offizieren bezahlt. Ich denke, dass man auch die räumlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland betrachten muss. Die Schweiz hat gerade mal rund 7 Mio Einwohner. Da ist D schon um einiges grösser. Gruess | |||||
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Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 387624 | |||
Datum | 22.02.2007 17:08 | 20622 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerDie ist auch Pflicht. Ja weiß ich ja deswegen mach ich es auch ;-) Gruß Tobias Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 387626 | |||
Datum | 22.02.2007 17:14 | 20624 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinrich KochJetzt mal unter uns, Heino Hallmann hat es damals so beigebracht, nach dem Einsatz betriebsfertig machen des Pa`s. Also alles prüfen. So war es damals laut meinen Wissen Einsatzbereit. Also er hat mir das richtige beigebracht und das war auch im Jahr 2003. Aber ich werde ihn nächste Woche mal fragen, dann ist er ja auf der Insel ;-). Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 387687 | |||
Datum | 23.02.2007 01:10 | 20825 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Schorer Die ist auch Pflicht. Reiß mir nicht gleich den Kopf ab... Aber wo steht das? MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 387688 | |||
Datum | 23.02.2007 01:41 | 20610 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Christian Schorer Geschrieben von Tobias Culemann das war früher wohl so - heute aber nicht mehr. Natürlich kann man es trotzdem machen, schadet ja nicht und ist u.U. auch sinnvoll. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 387717 | |||
Datum | 23.02.2007 09:50 | 20607 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hinrich Koch Erkläre mir dann auch Bitte mal, wo es vorgekommen ist, bzw. dadurch ein Unfall entstanden ist. (Beinahe-)Unfall ist mir direkt keiner bekannt, aber ein undichtes Gerät hatte ich auch schon (bemerkt durch die Kurzprüfung). Bei uns werden die regelmäßig geprüft und trotzdem kann sowas aus irgendwelchen Gründen immer mal vorkommen. Aber ich verstehe Deine Aufregung nicht. Rein ins Fahrzeug, Flasche aufdrehen, Druck kontrollieren, Flasche wieder zudrehen, ausrüsten und vorm Absitzen nochmal draufgucken :-). Das funktioniert auch nachts um 00:20 (vorhin ausprobiert). Sind zwar u.U. mehr als 1min, aber problematisch ist das nicht und Du bist sogar noch eher auf der sicheren Seite... und um nichts anderes gehts: DEINE Sicherheit. MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 387862 | |||
Datum | 23.02.2007 15:51 | 20695 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Daniel Metzger Reiß mir nicht gleich den Kopf ab... Nene, würd ich nie tun, ich bin nicht so explosiv wie ne Helmlampe, bei deren Rückstoß weiß man nie obs der Kopf überlebt ........ ;-) Geschrieben von Daniel Metzger Aber wo steht das? In meinen Gerätewartunterlagen. aber ich muß dir und Mathias recht geben, das scheint weder in VFDB-RL noch BGR 190 festgelegt zu sein, obs in der Herstelleranleitung steht wage ich selbst zu bezweifeln. Scheint also nicht mehr zwingend zu sein, wir werden das aber weiterhin so machen. Gruß vom See Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 387929 | |||
Datum | 23.02.2007 23:36 | 20655 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christian Schorer ich bin nicht so explosiv wie ne Helmlampe, bei deren Rückstoß weiß man nie obs der Kopf überlebt ........ ;-)Und ich hatte heute morgen bei dem Adalit-Thread noch kurz Gedanken, dass wir es eigentlich lange nicht von explodierenden Helmlampen hatten... ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 388324 | |||
Datum | 25.02.2007 19:40 | 20598 x gelesen | |||
Servus Christian, Geschrieben von Christian Schorer In meinen Gerätewartunterlagen. aber ich muß dir und Mathias recht geben, das scheint weder in VFDB-RL noch BGR 190 festgelegt zu sein, obs in der Herstelleranleitung steht wage ich selbst zu bezweifeln. War m.W. bis 1998 (im KLF-Land) in den Gerätewarteunterlagen, wurde in der Zwischenzeit wohl gestrichen. Ich mache sie nicht regelmäßig- eher wenn längere Zeit kein Einsatz mehr war. Obs in den Herstellerinformationen steht weis ich nicht, werd aber morgen mal nachsehen. Geschrieben von Christian Schorer Scheint also nicht mehr zwingend zu sein, wir werden das aber weiterhin so machen. Sicher. Schadet keinem die zu machen! MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | |||||
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Autor | Sven8 M.8, Wittmund / Niedersachsen | 389164 | |||
Datum | 02.03.2007 12:53 | 20708 x gelesen | |||
Moin erstmal! Geschrieben von Hinrich Koch Jetzt mal unter uns, Heino Hallmann hat es damals so beigebracht, nach dem Einsatz betriebsfertig machen des Pa`s. Also alles prüfen. So war es damals laut meinen Wissen Einsatzbereit. Also das "unter uns" kannst du ja wohl vergessen oder? Das ist ja ein öffentliches Forum ;-) Und Heino Hallmann hat es sicherlich nicht so gelehrt. Ich habe mit Tobias den Lehrgang gemacht. Und da wurde es so beigebracht, dass du das Ventil einmal aufdrehst, kurz darauf wieder zu, ein weilchen wartest und das Manometer beobachtest. Wenn du das Ventil offen lässt stehen Leitungen immer unter Druck, d.h. durch evtl. Undichtigkeiten entwichene Luft wird wieder "aufgefüllt". Eine Leckage würde sich so nicht schnell feststellen lassen. Ausserdem kannst du ohne dass zudrehen des Ventils die Rückzugswarneinrichtung nicht prüfen, was man eigentlich schon machen sollte. Geschrieben von Hinrich Koch
Stress sollte man sich nicht machen (lassen)! Wenn du unter Stress stehst beginnt man automatisch Fehler zu machen. Je weniger Stress, desto weniger Fehler! Und auch da sollte man möglichst nach Vorschrift handeln, denn kommt es zu einem Zwischenfall und es wird bestätigt dass du die Einsatzkurzprüfung nur flüchtig machst, dann wirst du in arge Schwierigkeiten geraten. Ich glaube nicht dass die Versicherung bei solchen groben Fahrlässigekeiten noch zahlt. Oder? Ne andere Frage, die nicht zu diesem Thema gehört, aus welcher OF kommst du? Gruss Sven Meyer Webmaster www.feuerwehr.wittmund.de Dies ist meine Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. Wenn ich falsch liege --> bitte korrigieren! | |||||
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