alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAtemschutz76 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorTobi8as 8H., Wermelskirchen / 387322
Datum20.02.2007 23:1222779 x gelesen
Hallo zusammen,

wir hatten heute abend Übungsdienst gehabt und da kamen einigen Fragen im Bereich Atemschutz auf.

1. Druckprüfung vor dem Einsatznull

Ist es Richtig, dass wenn man eine Druckprüfung vor dem Einsatz macht, das in 1 min. nicht mehr als 10 bar entweichen dürfen?


2. "Einsatztauglichkeit" der Flaschennull

Ist es Richtig, dass z.b. bei einer 300 bar Flasche, der Druck nicht unter 270 bar, sprich 10% des Flaschendrucks unterschreiten darf, damit die Flasche (Gerät) noch im Einsatz verwendet werden darf?


Bitte um Hilfe mit den aktuellen Gesetzen (Atemschutz)

Besten Dank im voraus.

MkG
Tobias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Wermelskirchen / 387323
Datum20.02.2007 23:1420725 x gelesen
Geschrieben von Tobias Hollter1. Druckprüfung vor dem Einsatznull

Geschrieben von Tobias Hollter. "Einsatztauglichkeit" der Flaschennull



sorry, aber ich wollte es eigentlich "Fett" markieren. Hat leider nicht geklappt. Also denkt euch die "NULL" einfach weg.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg387324
Datum20.02.2007 23:1620783 x gelesen
Geschrieben von Tobias Hollter1. Druckprüfung vor dem Einsatz

Ist es Richtig, dass wenn man eine Druckprüfung vor dem Einsatz macht, das in 1 min. nicht mehr als 10 bar entweichen dürfen?


Ja.


Geschrieben von Tobias Hollter2. "Einsatztauglichkeit" der Flaschennull

Ist es Richtig, dass z.b. bei einer 300 bar Flasche, der Druck nicht unter 270 bar, sprich 10% des Flaschendrucks unterschreiten darf, damit die Flasche (Gerät) noch im Einsatz verwendet werden darf?


Ja.



Geschrieben von Tobias HollterBitte um Hilfe mit den aktuellen Gesetzen (Atemschutz)

Ist aber nichts neues. Habe ich so bereits Anfang der 90er in meinem AGT-Lehrgang gelernt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü387325
Datum20.02.2007 23:1920963 x gelesen
Geschrieben von Tobias HollterIst es Richtig, dass z.b. bei einer 300 bar Flasche, der Druck nicht unter 270 bar, sprich 10% des Flaschendrucks unterschreiten darf, damit die Flasche (Gerät) noch im Einsatz verwendet werden darf?
Haben wir so gelernt und steht auch so in der FWDV7, google hilft.
"Atemschutzgeräte und Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90% des Nenn-Fülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich
n i c h t einsatzbereit."
Quelle: http://www.pirna.de/downloads/assets/fwdv7.pdf

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Wermelskirchen / 387326
Datum20.02.2007 23:1920681 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIst aber nichts neues. Habe ich so bereits Anfang der 90er in meinem AGT-Lehrgang gelernt.

Hallo Christian,

ja, so habe ich das auch gelernt. Aber bei uns kam heute auf der Übung ein Gespräch zustande, wo gesagt wurde, dass es irgendwann so um 2004 geändert wurde.

Dann hatte ich ja doch recht gehabt :-))

Besten Dank

MkG
Tobias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Wermelskirchen / 387327
Datum20.02.2007 23:2120668 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleQuelle: http://www.pirna.de/downloads/assets/fwdv7.pdf


Besten Dank an alle


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autor ., Zürich / Zürich387337
Datum21.02.2007 06:2320679 x gelesen
Solche Regeln verstehe ich nicht.

Bei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort!

Bei unter 270 Bar muss einfach die Meldung erfolgen an den Truppführer.


Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387338
Datum21.02.2007 06:2920761 x gelesen
Hallo,

dei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Auffallen würde es dann, wenn der Maschinist die Daten zur Atemschutzüberwachung aufschreibt und der Druck unter 270bar sein würde, bzw. es würde einem da selber auffallen.

Es ist unzulässig, das Gerät zu betreiben wenn der Flascheninhalt unter den 10% liegt.

mfg Koch


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern387342
Datum21.02.2007 08:0920694 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Tobias HollterAber bei uns kam heute auf der Übung ein Gespräch zustande, wo gesagt wurde, dass es irgendwann so um 2004 geändert wurde.

Ich mutmaße mal, dass damit die Überarbeitete FwDV 7 gemeint wurde. Das war zwar schon 2002, hat aber sicherlich eine Weile gedauert bis es überall hindiffundiert ist...
(hier eine Übersicht, was alles geändert wurde)

Grüße
Magnus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW387343
Datum21.02.2007 08:1320743 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Alexander MosheSolche Regeln verstehe ich nicht.

Bei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort!


Tja andere Länder, andere Sitten.

Nix für ungut aber das hat auch was mit eigener Sicherheit zu tun, 30 bar (=10% vom Sollinhalt!) können Dir eventuell den Ar.. retten bzw. eine Rettung von eingeschlossen ermöglichen.

Gruß
Christian


-------------------------------------------------


... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW387351
Datum21.02.2007 09:1320739 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Kochdei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss. Auffallen würde es dann, wenn der Maschinist die Daten zur Atemschutzüberwachung aufschreibt und der Druck unter 270bar sein würde, bzw. es würde einem da selber auffallen.


hi hinrich,

naja, das ist aber nicht gerade das, für was eigentlich eine druckprüfung da ist. was macht ihr denn, wenn der druck genau 270 bar anzeigen würde? ihr wisst ja gar nicht, ob die flasche nur noch 270 bar hatte, oder mit 300 bar gefüllt war, aber bei der druckprüfung 30 bar verloren hat.

ansonsten kann ich mich den kollegen nur anschließen. 10 bar verlust bei ner druckprüfung ist ok. 10% vom flaschinhalt (300 bar=270 bar) ist auch ok. alles was darunter liegt ist nicht mehr zulässig....also fahrlässig...ne, grob fahrlässig.
wie hat ein kollege hier geschrieben: das kann dir den arsch retten.........hätten meine worte sein können ;-)

grüße
sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW387355
Datum21.02.2007 09:1820829 x gelesen
Geschrieben von Alexander MosheBei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort!


naja, ich wünsche euch, dass ihr alle immer wieder heile von den einsätzen nach hause kommt.




ich hab da mal ne frage. bei dir steht im profil unter ausbildung, dass die eine rekrutenübung und 4 übungen absolviert hast. ist man denn da bei euch schon ein feuerwehrmann, der bei den einsätzen mitfahren darf, oder war das nur ein joke eintrag von dir?


grüße an alle
sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387379
Datum21.02.2007 11:1020757 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Koch
dei Druckprüfung vor dem Einsatz wird bei uns flüchtig gemacht, d.h. man rüstet sich im Fahrzeug aus, soweit, dass man den Lungenautomaten nur noch ansteckenn muss.

Warum nur "flüchtig"?!

Ich weiß, ich weiß, daß wird bei uns (und gelegentlich mal bei mir selbst) "vergessen". Ist aber doch nur Bequemlichkeit.
Wenn wir davon ausgehen, daß die AGT-Plätze im Fahrzeug zu erst besetzt werden, dann hat man noch viel Zeit bis das Fahrzeug überhaupt losfährt. Und bis man dann am Einsatzort ist, vergeht dann meistens noch mal sehr viel Zeit.

Und während dieser Zeitspanne dürfte man doch die Einsatzkurzprüfung hinbekommen, oder?! Mal ehrlich....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen387390
Datum21.02.2007 11:4420638 x gelesen
Bis die Maske sitzt und die Haube angezogen ist, ist genügend Zeit, die Kurzprüfung zu machen.
Bis dahin hat der Bodyguard auch seine Prüfung fertig :-)


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau387404
Datum21.02.2007 12:4320825 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Sven WalbrechtGeschrieben von Alexander MosheBei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort!

Das stimmt nicht. Es gibt in der Schweiz eine Ausbildung für Truppführer Atemschutz. Im für die gesamte Schweiz gültigen Grundschulreglement werden die Aufgaben des AS Truppfürers genau umschrieben. Wie die Ausbildung jedoch in den einzelnen Kantonen organisert ist, hängt von der zuständigen Gebäudeversicherung ab, die für die Ausbildung der Feuerwehren zuständig ist. Bei uns dauert der Truppführerkurs 2 Tage. Es gibt auch Vorschriften wie viele Feuerwehrleute innerhalb einer Feuerwehr einen solchen Kurs haben müssen. Allerdings trifft zu, dass jeder Atemschutzeingeteilte als Truppführer eingesetzt werden kann. Dies wird auch in der Ausbildung so geübt. Es kann im Ernstfall also durchaus sein, dass in einem AS Trupp keiner den Truppführerkurs hat. Allerdings stellt das meiner Meinung nach kein grosses Problem dar, da das Truppführerhandwerk in der Ausbildung durch das Kader und diejenigen, welche den Kurs haben, wie im Schneeballprinzip nach unten weitergereicht wird.

Hier wäre sonst der Link zum Ausbildungskonzept des Kt. Zürich

Link


Geschrieben von Sven Walbrechtnaja, ich wünsche euch, dass ihr alle immer wieder heile von den einsätzen nach hause kommt. q>

Eine kleine Bemerkung sei mir erlaubt, bei uns ist das Tragen von Brandschutzausrüstung nach EN 469 für den Atemschutz Vorschrift. Bei uns im Aargau wird sie weiter für Nichtatemschutzeingeteilte gefordert.

Dann zum Druck, ab 270 Bar gehen auch wir in der Regel nicht mehr in den Einsatz. Allerdings kann der Einsatzleiter situativ entscheiden, ob er den Trupp dennoch einsetzen wird, dann jedoch für einen zeitlich kurzen Einsatz.

Geschrieben von Sven Walbrechtich hab da mal ne frage. bei dir steht im profil unter ausbildung, dass die eine rekrutenübung und 4 übungen absolviert hast. ist man denn da bei euch schon ein feuerwehrmann, der bei den einsätzen mitfahren darf, oder war das nur ein joke eintrag von dir

Ich gehe davon aus, dass du für das Aufschalten des Alarmes im Kanton Zürich den Grundkurs machen musst. Weiter werden in den Feuerwehren oftmals spezielle Ausbildungen für Neueingeteilte gemacht, um ihnen die Basics zu vermitteln. Aber nach der Grundausbildung die bei uns neu 2 Tage dauert, früher wars noch einer, darfst du ausrücken.

Gruess

Philipp


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autor ., Zürich / Zürich387406
Datum21.02.2007 12:5220787 x gelesen
Nix Joke, alles echt.

In meiner Einheit haben wir übrigens einen Feuerwehrmann aus Bottrop. Der erzählte mir am 1.Feb. auch, dass man in Deutschland sogar die genormten Fahrzeuge lernen muss, wo was ist usw.

Das fällt bei uns alles weg, man beschränkt sich auf das Wesentliche.

Jeder Kanton und teilweise jede Gemeinde gestalten die Grundausbildung selber (die INhalte sind vorgegeben, aber nicht die Intensität der Vermittlung).

Der aktuelle Stand (änderte sich die letzten Jahre mehrmals) ist so für die Stadt Zürich:
1 Abend Atemschutz (3 Stunden, viel Theorie)
2 Tage Rekrutenübung

Dnaach auf kantonaler Ebene 2 Tage "Fronthandwerk Soldat".

Bei mir fehlt noch 1 Tag Rekrutenübung/Tag.
UNd eben das Fronthandwerk.

Und ja, bei uns dürfen Rekruten schon in den Einsatz!
Natürlich nicht in den Innenangriff aber als UNterstützung aussen. (Schläche verlegen etc.).

Aber die FF der Stadt Zürich kommt nur bei Unwettern und Grossbränden zum Einsatz. Meine EInheit hatte 11 Monate keinen Einsatz mehr!
(weil die Berufseuerwehr alles alleine macht, dank ausreichend Personal).

durchschnitt sind pro FF-Einheit rund 4 Einsätze pro Jahr.

ALso die Grundausbildung besteht aus 1 Abend, 2 vollen Rekrutantagen (bis hierhin Reihenfolge egal), 2 Tage kantonaler Kurs "Fronthandwerk Soldat".

Das wars eigentlich schon.

Die Atemschutzausbildung wiederholt man natürlich innerhalb der Kompanie (Einheit der FF) mehrmals usw.


Alex


Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autor ., Zürich / Zürich387408
Datum21.02.2007 12:5720645 x gelesen
Nur kurz:

Der Truppführer entscheidet!

Es können auch 310 Bar noch zu wenig Druck sein und dein A.... wird nicht gerettet!

Wenn es darum geht, in einer Lagerhalle vermisste Personen zu suchen, und einer im Trupp hat nur noch 250 Bar, dann darf der nicht mit bzw es gibt nen Flaschenwechsel.

Wenns aber um ein brennendes Fahrzeug geht, kann der Truppführer befehlen, mit 250 Bar in den Einsatz zu gehen, da ja kein langer Anmarschweg ansteht.

Eigene Sicherheit geht vor
heisst es bei uns ständig.

Es ist nicht so, dass man einfach so mit 100 Bar in einen Innenangriff geht. Sonern der Truppführer entscheidet anhand der Situation.


Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387412
Datum21.02.2007 13:0820696 x gelesen
Hallo Sven,

glaube Du hast es falsch verstanden oder ich mich ausgedrückt. Bei dem Einsatz wird der Pa schon während der Fahrt angelegt, Flaschenhals ganz geöffnet und der Druck abgelesen. An der EInsatzstelle, ein paar minuten später gebe ich die Daten vor Ort wieder, das was an der Einsatstelle angezeigt wird. Keiner wartet erst eine Minute und rüstet sich dann aus.

Mfg Koch


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387415
Datum21.02.2007 13:1220761 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Koch
Bei dem Einsatz wird der Pa schon während der Fahrt angelegt, Flaschenhals ganz geöffnet und der Druck abgelesen. An der EInsatzstelle, ein paar minuten später gebe ich die Daten vor Ort wieder, das was an der Einsatstelle angezeigt wird. Keiner wartet erst eine Minute und rüstet sich dann aus.

Somit hast Du aber keine Hochdruckdichtigskeitsprüfung gemacht, oder?! Verstehe ich was falsch...?!?!


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387420
Datum21.02.2007 13:2720770 x gelesen
Hallo,

habe es dem Sven auch schon geschrieben, flüchtig sollte bedeuten, Ankunft Gerätehaus, Fahrzeug besetzen, Fahrzeug fährt los, Maske, Schutzhaube aufesetzten, Gerät aufsetzten, Flaschenhals öffnen, Druck ablesen, Helm auf etc. Einsatzstelle an, Maschinist schreibt die Daten auf, da schaut man noch mal auf die Druckanzeige, somit weiss man, dass es i.o. oder nicht i.o. ist.

Da wir 2 von 3 Fahrzeugen mit Pa ausgerüstet sind, bin ich immer auf unserem Arbeitstier. Von der Alarmierung zum Gerätehaus sind 2 Min., die restliche Schutzausrüstung anziehen, aufs Fahrzeug setzten und schon geht die Fahrt los. Die Ausrückezeiten liegen bei 3-4 Min., somit geht das alles schnell, desweiteren kommt man an den Flaschenhals sehr schlecht ran, solange es sich in der Halterung befindet. Somit geht es so in meinen Augen am besten. Falls das gerät wirklich nicht i. o. ist, ist der Sicherungstrupp schon bis aufs Gerät ausgerüstet, brauchen nur noch das Gerät im Aufbau aufsetzen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387423
Datum21.02.2007 13:3320682 x gelesen
Hallo,

die Flasche ist auf, der Druck geht bis zum Lungenautomaten, somit ist das erfolgt. brauchst ja nur noch Lungenautomaten anstecken fertig.

Mfg Koch


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW387427
Datum21.02.2007 13:4920716 x gelesen
Geschrieben von Alexander MosheNix Joke, alles echt.Geschrieben von Alexander MosheDas fällt bei uns alles weg, man beschränkt sich auf das Wesentliche.Geschrieben von Alexander MosheDer aktuelle Stand (änderte sich die letzten Jahre mehrmals) ist so für die Stadt Zürich:
1 Abend Atemschutz (3 Stunden, viel Theorie)



hallo alex,

na, auch wenn bei euch fast alles die berufsfeuerwehr macht, dann kann ich trotzdem nicht verstehen, dass ihr nur einen abend atemschutz habt..........aber jetzt kann ich auch einiges verstehen.

trotzdem danke für deine info bezüglich der ausbildung in zürich

sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autor ., Zürich / Zürich387432
Datum21.02.2007 14:0920674 x gelesen
äh was kannst du denn einiges verstehen?


Vielleicht können die 2 Aargauer die hier schon mitschrieben, sich äussern? Wie sieht die Grundausbildung im Aargau aus?

Also ich habe an einem Abend während einer normalen Übung Atemschutz gelernt (alle anderen hatten was anderes zu tun), und erst danach die offizielle Atemschutzausbildung.
Also schon 2 mal Grundausbildung Abend Atemschutz.

Natürlich lässt man so jemanden noch lange nicht Atemschutz machen n einem Einsatz.

Also in der Schweiz gibt es nicht viele Atemschutzunfälle oder so, man ist da schon vorsichtig.

Ich weiss übrigens auch nicht alles, also die schweizer Kollegen mögen mich korrigieren, wenn was falsch ist.

Alex, der gerne Deutschland und Schweiz bei organisatorischen Fragen vergleicht


Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387435
Datum21.02.2007 14:1220736 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Koch
die Flasche ist auf, der Druck geht bis zum Lungenautomaten, somit ist das erfolgt

Die Hochdruckdichtigkeitsprüfung?! Ähm nein.

Also:
1. Flaschenventil öffnen, Druck ablesen (Druck min. 270bar bei einem 1-Flaschen-Gerät, somit
wäre die Flaschenfülldruckkontrolle erledigt)
2. Flaschenventil schliessen und 1 Minute warten (das wäre die Hochdruckdichtigkeitsprüfung,
Druckabfall max. 10bar in dieser Minute) In dieser Zeit kann man das Gerät schultern.
3. Dann den Lungenautomaten betätigen und die Luft langsam abströmen lassen, bis die
Restdruckwarnanzeige anspricht, sollte bei 55 +/-5bar sein (mit diesem Schritt prüfst Du die
Funktion Lungenautomat und die Restdruckwarnanzeige)

So wie Du es beschreibst, enthält Eure Einsatzkurzprüfung keine Hochdruckdichtigkeitsprüfung (d.h. Leckagen werden nicht entdeckt), keinen Funktionstest des Lungenautomaten und auch keine Prüfung der Restdruckwarnanzeige.

Und vor allem ob die Restdruckwarnanzeige funktioniert möchte ich schon wissen, damit ich rechtzeitig "gewarnt" werde. Wobei ich dann schon längst draußen sein sollte....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau387437
Datum21.02.2007 14:1820764 x gelesen
Hallo

Die AS Ausbildung ist genau vorgeschrieben. Nur an einem Abend AS, das gibts ganz sicher nicht. Im Aargau sind 12 Stunden für Atemschutzübungen vorgeschrieben, wobei eine eine Belastungsübung sein muss. Weiters hat man Instruktionsübungen (meist zu Beginn des Jahres) und Einsatzübungen. Eventuell ist auch der Besuch einer Brandsimulationsanlage vorgesehen.
Weiter kann der AS Dienst natürlich in Verbandsübungen mit der gesamten FW eingesetzt werden. Im Aargau gliedert sich die Ausbildung vom Versicherungsamt in einen Tag Kurs für Neueingeteilte und in den 2-tägigen Truppführerkurs, natürlich setzt das Besuchen der Kurse einen Tauglichkeitsbescheid eines Arztes und ein absolvierter Grundkurs im Feuerwehrdienst voraus. Daneben wird am Standort die Ausbildung besucht, die in jeder Feuerwehr vom jeweiligen Chef Atemschutz organisiert wird.

Gruess


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW387438
Datum21.02.2007 14:1920727 x gelesen
Geschrieben von Alexander MosheAlso ich habe an einem Abend während einer normalen Übung Atemschutz gelernt (alle anderen hatten was anderes zu tun),

gelernt? naja, eher mal nen gerät gezeigt bekommen.


Geschrieben von Alexander MosheAlso schon 2 mal Grundausbildung Abend Atemschutz.

also wird bei euch ein atemschutzlehrgang-ausbildung an 2 abenden gemacht?

was wird denn da so gelert?


Geschrieben von Alexander MosheAlso in der Schweiz gibt es nicht viele Atemschutzunfälle oder so, man ist da schon vorsichtig.

in deutschland ist man auch vorsichtig. deshalb bekommt jeder atemschutzgeräteträger eine fundierende ausbildung in theorie und praxis und diese kann man nicht an 2 übungsabenden erlangen.............


gruß
sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387448
Datum21.02.2007 15:1020700 x gelesen
Geschrieben von Alexander MosheAlso in der Schweiz gibt es nicht viele Atemschutzunfälle oder so, man ist da schon vorsichtig.


gibts die nicht, oder werden die schlicht nicht bekannt?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen387460
Datum21.02.2007 16:2120793 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hinrich Kochhabe es dem Sven auch schon geschrieben, flüchtig sollte bedeuten, Ankunft Gerätehaus, Fahrzeug besetzen, Fahrzeug fährt los, Maske, Schutzhaube aufesetzten, Gerät aufsetzten, Flaschenhals öffnen, Druck ablesen, Helm auf etc. Einsatzstelle an, Maschinist schreibt die Daten auf, da schaut man noch mal auf die Druckanzeige, somit weiss man, dass es i.o. oder nicht i.o. ist.

Da wir 2 von 3 Fahrzeugen mit Pa ausgerüstet sind, bin ich immer auf unserem Arbeitstier. Von der Alarmierung zum Gerätehaus sind 2 Min., die restliche Schutzausrüstung anziehen, aufs Fahrzeug setzten und schon geht die Fahrt los. Die Ausrückezeiten liegen bei 3-4 Min., somit geht das alles schnell, desweiteren kommt man an den Flaschenhals sehr schlecht ran, solange es sich in der Halterung befindet. Somit geht es so in meinen Augen am besten. Falls das gerät wirklich nicht i. o. ist, ist der Sicherungstrupp schon bis aufs Gerät ausgerüstet, brauchen nur noch das Gerät im Aufbau aufsetzen.


sorry, aber so kannst Du die Dichtigkeit des Gerätes doch gar nicht feststellen - Du prüfst doch nur den Flaschendruck! Das ist gefährlicher Leichtsinn!

Machst Du es, wie es Lars beschreibt, benötigst Du 20s länger, hast aber wirklich eine Prüfung durchgeführt.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387462
Datum21.02.2007 16:2820724 x gelesen
Hallo,

das nennt sich bei uns Geräteprüfung. Die findet nach jedem Flaschenwechsel statt, sonst nicht. so haben wir es gelernt. Jeder macht es halt anders. Ist m.E. nach auch nicht vorgeschrieben.

Mfg Koch


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387463
Datum21.02.2007 16:3120696 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Kochdas nennt sich bei uns Geräteprüfung.

Geräteprüfung ist beschrieben in
vfdb-RL 08/04 bzw. BGR 190 bzw. Herstellervorschriften


Geschrieben von Hinrich KochDie findet nach jedem Flaschenwechsel statt, sonst nicht. so haben wir es gelernt. Jeder macht es halt anders. Ist m.E. nach auch nicht vorgeschrieben.

Oh doch, sowohl die Details zur Geräteprüfung (s.o.) wie auch der Kurzprüfungen vor dem Einsatz (s.o. bzw. FwDV 7) sind in Deutschland durchaus sehr genau geregelt, auch wenn einige in Niedersachsen (und anderen Ländern) das nicht wahrhaben wollen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen387465
Datum21.02.2007 16:4220709 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hinrich Koch
das nennt sich bei uns Geräteprüfung. Die findet nach jedem Flaschenwechsel statt, sonst nicht. so haben wir es gelernt. Jeder macht es halt anders. Ist m.E. nach auch nicht vorgeschrieben.

Dann guck mal in die vfdb-Richtline 0804 bzw. in die Gebrauchsanweisung des Pressluftatmers, da wird die Hochdruckdichtigkeitsprüfung vor dem Gebrauch gefordert.

Gruß
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387466
Datum21.02.2007 16:4920804 x gelesen
Geschrieben von Mathias Zimmer
Machst Du es, wie es Lars beschreibt, benötigst Du 20s länger, hast aber wirklich eine Prüfung durchgeführt.

Was dauert daran 20s länger...? :-) Bei einem Frischling bzw. ungeübten Feuerwehrmann. Aber wie schon gesagt, vom Einnehmen des Platzes im Fahrzeug bis zum Eintrffen hat man so viel Zeit, da kann man fünf Einsatzkurzprüfungen machen....!


Geschrieben von Umrich Cimolino
Oh doch, sowohl die Details zur Geräteprüfung (s.o.) wie auch der Kurzprüfungen vor dem Einsatz (s.o. bzw. FwDV 7) sind in Deutschland durchaus sehr genau geregelt, auch wenn einige in Niedersachsen (und anderen Ländern) das nicht wahrhaben wollen...

Wo?! In der FwDv7 (ich hab sie eben 10mal durchgeblättert..) steht drin, daß eine Einsatzkurzprüfung zu machen ist, aber nicht wie sie abläuft bzw. aus welchen Bestandteilen sie besteht.... Oder aber ich brauche eine neue Brille....


Geschrieben von Hinrich Koch
desweiteren kommt man an den Flaschenhals sehr schlecht ran,
Und bitte nicht die Gerätearretierung vom PA lösen, bevor das Fahrzeug steht. Das darf man nämlich auch erst, wenn die Karre steht. Dementsprechend gibt es auch Fahrzeuge, bei denen kann man die Gerätearretierung der PA im Mannschaftsraum erst lösen, wenn die Feststellbremse angezogen ist.


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387469
Datum21.02.2007 16:5520766 x gelesen
Hallo.

Erstmal, wo ist es nach UVV Vorgeschrieben??? Nach meinem Wissen nur eine Druckkontrolle vor Arbeitsbeginn.
Komisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war.
Es ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Desweiteren werden die Jährlich geprüft, sowie nach einem Einsatz. somit ist der Prüfabstand in der FTZ durschnittlich monatlich.

Erkläre mir dann auch Bitte mal, wo es vorgekommen ist, bzw. dadurch ein Unfall entstanden ist.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387470
Datum21.02.2007 17:0520644 x gelesen
Hallo,

Einsatzkurzprüfung, d. h. aber ja nicht, jede Prüfung durchzuführen, insbesondere auf den Flaschendruck, Druckverlust zu achten, was automatisch geschieht. Wenns angelegt ist und wenn die Daten aufgeschrieben werden. Wenn dann was undicht ist, macht es sich dann bermerkbar.

Mfg Koch


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387471
Datum21.02.2007 17:0620775 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Koch
Es ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Ja und?! Weißt Du, wenn Du im Fahrzeug sitzt, ob der es wirklich und "ordentlich" gemacht hat?! Weißt Du, ob nach evtl. erfolgter Prüfung des AGW jemand dran rumgespielt hat?!

Außerdem ist es in der FwDv7 vorgeschrieben! Da steht auf S. 9:
- jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich
- vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden

Das sagt doch schon alles.

Unfälle?! Jede Menge, ich kann Dir kein konkretes Beispiel nennen, aber Unfälle wie z.B. abblasende Lungenautomaten gab es schon vieles.

Und vor gar nicht allzu länger Zeit habe ich einen PA80 von Dräger in die FTZ gegeben, weil die Restdruckwarnanzeige eindeutig zu leise war. Wenn man wirklich schwer am kämpfen ist, hört man die nicht.

Geschrieben von Hinrich Koch
Komisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war.
Ich möchte meinen A... drauf verwetten, daß Du in Loy warst und ebenso möchte ich meinen A... drauf verwetten, daß das bei "Meister" Böltes (der "Atemschutzpapst" dort) zu 100% gemacht wurde.

Vielleicht hast Du die Unterlagen nicht, aber in den Unterlagen für den AGW und auch in den Kreisausbildungsunterlagen der LFS Loy und Celle steht all das drin....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen387473
Datum21.02.2007 17:0720762 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannWas dauert daran 20s länger...?

Für zudrehen und ablassen auf 55 +-5 bar würde ich roundabout 20s veranschlagen.

Geschrieben von Lars TiedemannAber wie schon gesagt, vom Einnehmen des Platzes im Fahrzeug bis zum Eintrffen hat man so viel Zeit, da kann man fünf Einsatzkurzprüfungen machen....!

Selbst wenn es eng wird - das sollte einem die eigene Sicherheit schon wert sein...

Geschrieben von Lars TiedemannWo?! In der FwDv7 (ich hab sie eben 10mal durchgeblättert..) steht drin, daß eine Einsatzkurzprüfung zu machen ist, aber nicht wie sie abläuft bzw. aus welchen Bestandteilen sie besteht.... Oder aber ich brauche eine neue Brille....

Korrekt, das wird da nicht weiter erklärt. Wir haben das auf dem AGT-Lehrgang im einzelnen gelernt. Gemäß Gerätewarthandbuch (Beispiel Dräger PA 80) und auch der vfdb-RL 0804 (Entwurf Stand Mai 2006) ist der PA vor Gebrauch durch den Benutzer "komplett" zu kontrollieren. Die 0804 führt das dann auch noch weiter aus, in den Gebrauchsanleitungen der Hersteller (die ich nicht zur Hand habe) dürfte das ähnlich stehen:

3.1.3 Kontrolle durch den Gerätträger
- Fülldruck prüfen (Überdruckeinstellung am Lungenautomat muss abgeschaltet sein)
- Flaschenventil mit mindestens 2 Umdrehungen öffnen.
- Das Manometer muss einen Druck von 270 bar bis 300 bar (300 bar Geräte) bzw. 180 bar
bis 200 bar (200 bar Geräte) anzeigen.
Hinweis: Bei tiefen Temperaturen ist zu berücksichtigen, dass diese Werte unterschritten
werden!
Hochdruck ? Dichtprüfung:
- Flaschenventil(e) wieder schließen und Druckanzeiger beobachten.
- Der angezeigte Druck darf innerhalb einer Minute nicht mehr als 10 bar abfallen.
Warneinrichtung prüfen:
- Flaschenventil(e) kurz aufdrehen und wieder schließen.
- Die Spülfunktion des Lungenautomaten vorsichtig betätigen und dabei den Druckanzeiger
beobachten,
- das Warnsignal muss zwischen 50 und 60 bar ertönen.
Geräte die die Anforderungen dieses Abschnittes nicht vollständig erfüllen, dürfen nicht
eingesetzt werden.



mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen387477
Datum21.02.2007 17:1120705 x gelesen
Also, wenn du das bei uns in der Prüfung zum AGT so machen würdest, wärst du durch die Prüfung gefallen.

Gruß
Heinrich


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387478
Datum21.02.2007 17:1520641 x gelesen
Doch, das ist vorgeschrieben!

Den Druckverlust stellst Du so nicht fest!!! Solange das Flaschenventil geöffnet ist, strömt immer Luft aus der Flasche in des System des PAs.

Wenn Du es so machst, wie ich es beschrieben und Matthias es anhand der vfdb-Richtlinie bestätigt hat, gibst Du Druck auf alle Hochdruck- und Mitteldruckteile des PA, die sich jenseits des Druckminderers befinden. Nach Schliessen des Flaschenventils ist das System geschlossen und eine Leckage stellst Du anhand des Manometers fest.

Für so eine Leckage reicht sogar schon ein Lacksplitter der Atemluftflasche auf dem Dichtring des Druckminderers. Wenn jedoch das Ventil stets offen ist, merkst Du so eine "kleine" Leckage nicht und dann kann es gefährlich werden....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen387479
Datum21.02.2007 17:1620832 x gelesen
Hallo Hinrich,

schrei doch nicht so - wir hören Dich schon. ;o)

Geschrieben von Hinrich KochErstmal, wo ist es nach UVV Vorgeschrieben???

Was hat denn die UVV damit zu tun?

Geschrieben von Hinrich KochNach meinem Wissen nur eine Druckkontrolle vor Arbeitsbeginn.

Das steht auch nicht in der UVV... ;o)

Geschrieben von Hinrich KochKomisch nur, dass an der LFs sowas auch nicht üblich ist, wo ich war.

Das finde ich sehr bedenklich - war das in der BRD?

Geschrieben von Hinrich KochEs ist ausserdem die Aufgabe des Atemschutzgerätes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Wie meinen?

Geschrieben von Hinrich KochDesweiteren werden die Jährlich geprüft, sowie nach einem Einsatz. somit ist der Prüfabstand in der FTZ durschnittlich monatlich.

Die Geräte werden außerhalb vom Einsatzgeschehen hoffentlich auch bei Euch nicht nur jährlich geprüft...


Wo was genau steht, wurde eigentlich in anderen Postings hier schon hinreichend genau beschrieben. Wenn Du eine konkretere Frage hast - nur zu.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387481
Datum21.02.2007 17:1720689 x gelesen
Hallo,

so ist es uns damals gelehrt worden!!! Jeder Landkreis macht es eben im Detail anders,

Mfg Koch


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387482
Datum21.02.2007 17:2220901 x gelesen
So,
dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Die Dichtigkeit ergibt sich auch wenn der Lungenautomat unter Druck steht.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387484
Datum21.02.2007 17:2320721 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Koch
so ist es uns damals gelehrt worden!!! Jeder Landkreis macht es eben im Detail anders,

Das wäre nicht gut....! Es gibt doch nun schon seit längerem die Möglichkeit sich die (einheitlichen) Kreisausbildungunterlagen von den LFS Loy und Celle hier in Niedersachsen runterzuladen, guckt Du hier:

href="http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/master/C14787081_N14779760_L20_D0_I10827161.html" target="_blank">null

Es will Dich/Euch ja niemand an den Pranger stellen, nur so wie Ihr es macht ist es
a) gefährlich
b) nicht richtig
c) kann es Folgen haben. Es muß doch nicht erst zu einem Unfall kommen


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387485
Datum21.02.2007 17:2420701 x gelesen
Geräte werden halbjährlich geprüft, nicht Jährlich. Habe es vergessen zu schreiben. Natürlich auch nach einsätzen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHinr8ich8 K.8, Wittmund / Niedersachsen387489
Datum21.02.2007 17:3320727 x gelesen
Unter der Rubrik Einsatzkurzprüfung



Hatte den Atemschutzbeauftragten als Leiter. Er sagte, wenn die Flasche aufrdehst, und kein Druckverlust auftritt, is es i. o. Ob die Flasche aufgemacht wird und geschlossen wird oder sie die ganze Zeit auf ist, kommt dasselbe bei raus.


Das Aufgabenfeld des Agtwartes sind, regelmäbige Kontrolle der Geräte, bzw. Wartung. u. a.
Die Geräte werden nicht jährlich, sonder halbjährlich komplett geprüft.

Der prüfdurschnitt beträgt einen Monat, mit einsätzen etc.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387490
Datum21.02.2007 17:3520697 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Koch
So, dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Ähm, unter Streß? Du selbst hast geschrieben, daß Du 2min bis zum Feuerwehrhaus brauchst. Ausrückezeit liegt bei 3-4min. In der Zeit dazwschen kannst Du gut anfangen mit der Einsatzkurzprüfung. Bis Ihr an der Einsatzstelle vergeht noch mal viel Zeit, da kann ich meistens (weil wir fahren meist nach außerhalb...) nco fünf Einsatzkurzprüfungen machen...

Tjoa, ich würde schon empfehlen das zu tun. Auch unter Streß, Schließlich ist das Gerät meine Lebensversicherung und mein Leben hängt davon ab.

Ließ Dir noch mal durch, wie Matthias und ich es beschrieben haben und wenn Du Fragen hast, dann frag....

Wir wollen Dir ja nur helfen, schließlich sind wir die Feuerwehr...


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern387491
Datum21.02.2007 17:3820605 x gelesen
Geschrieben von Hinrich KochSo,
dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.


Nach FwDV 7 wird vor jedem gebrauch eine Einsatzkurzprüfung gefordert.

Wie genau die auszusehen hat steht in der vfdb 0804 unter Punkt 3.1.3 (wurde auch schon weiter oben gepostet).

Man verliert hierbei absolut keine Zeit.
Bei uns wird sie wie folgt durchgeführt:

1. Gerät aufnehmen
2. Flasche 2 Umdrehungen aufdrehen, drcuk ablesen und merken und Ventil wieder zudrehen
3. danach wird Maske, Nomexhaube und Helm angelegt.
4. Nun ist ca eine Minute vergangen; Druck wieder ablesen
5. Gabs einen Abfall von mehr als 10 bar darf gerät nicht verwendet werden.


Des weiteren muss diese Kurzprüfung (+Sichtprüfung) unabhängig von Einsätzen pro Monat einmal durchgeführt werden. Wurde mir zumindest im Atemschutzwartlehrgang so beigebracht und wird bei uns auch schon seit mind. 5 Jahren so gemacht (soweit reichen die Unterlagen zurück)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW387496
Datum21.02.2007 18:0020680 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hinrich Kochdann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Das Thema hatten wir schonmal so ähnlich. Dazu mein Beitrag.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen387497
Datum21.02.2007 18:0420668 x gelesen
Geschrieben von Hinrich KochHatte den Atemschutzbeauftragten als Leiter. Er sagte, wenn die Flasche aufrdehst, und kein Druckverlust auftritt, is es i. o. Ob die Flasche aufgemacht wird und geschlossen wird oder sie die ganze Zeit auf ist, kommt dasselbe bei raus.

Nur, damit da keine Missverständnisse entstehen - das hat der Atemschutzbeauftragte einer LFS gesagt? Oder der Eurer Feuerwehr?

Geschrieben von Hinrich KochDas Aufgabenfeld des Agtwartes sind, regelmäbige Kontrolle der Geräte, bzw. Wartung. u. a.
Die Geräte werden nicht jährlich, sonder halbjährlich komplett geprüft.

Der prüfdurschnitt beträgt einen Monat, mit einsätzen etc.


Ok, das klingt schon besser. Trotzdem entbindet es keinen AGT von der Einsatzkurzprüfung...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern387499
Datum21.02.2007 18:2020629 x gelesen
Geschrieben von Andreas Wolfinger1. Gerät aufnehmen
2. Flasche 2 Umdrehungen aufdrehen, druck ablesen und merken und Ventil wieder zudrehen
3. danach wird Maske, Nomexhaube und Helm angelegt.
4. Nun ist ca eine Minute vergangen; Druck wieder ablesen
5. Gabs einen Abfall von mehr als 10 bar darf gerät nicht verwendet werden.



ups
hab noch was vergessen:
6. Druck ablassen mittels LA und Warneinrichtung testen, danach Ventil voll aufdrehen, wenn alles in Ordnung war


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg387513
Datum21.02.2007 19:5920837 x gelesen
Hallo,

wenn ich den Thread hier so lese, bin ich ehrlich gesagt schockiert, wie in manchen Feuerwehren auf die (Dienst-)Vorschriften gesch...pfiffen wird. Da wundert es einen wirklich, dass das atemschutzunfaelle.de-Team die Website nicht öfter aktualisieren muss.

Geschrieben von Hinrich Kochdann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Ich schildere dir mal den Ablauf der Einsatzkurzprüfung, wie ich ihn an der LFS Ba-Wü gelernt habe:

1. Flasche auf, Druck ablesen. Wenn mehr als 10% fehlen, darf das Gerät nicht benutzt werden.
2. Am LA ansaugen, dadurch wird die Funktion des LA geprüft. Bei ÜD-Geräten entfällt dieser Schriftt (warum auch immer, wir haben keinen ÜD).
2. Druck ablassen, bei 55 +/- 5 bar muss die Restdruckwarneinrichtung anschlagen.
3. Flasche wieder auf und gleich wieder zu. Damit beginnt die Hochdruckdichtprüfung.
4. Maske auf, Maskendichtprobe, Flammschutzhaube auf, Helm auf, 2. Maskendichtprobe. Das dauert ca. 1 Minute.
5. Flasche wieder aufdrehen, dabei Manometer beobachten. Der Druck darf sich um maximal 10 bar verändern.
6. PA schultern, fertig ausrüsten.

Das alles hat man in 120 Sekunden zu erledigen. Das war beim AGT-Lehrgang die Abschlussprüfung. Und mit ein bisschen Training schafft man das auch. Lieber brauch ich 135 Sekunden und bin mir dann sicher, dass mein PA in Ordnung ist, als dass ich zum AGT-Notfall werde. Die Zeit hat man eigentlich immer und wenn nicht muss man sie sich halt nehmen. Eigenschutz geht immer vor!

Und zum Thema Vorschriften: In der FwDV 7 steht ganz klar, dass eine Einsatzkurzprüfung zu erfolgen hat. Wie diese aussieht, steht in der vfdb 0804. Wenn es mal schief geht, wird es schwer Argumente dafür zu finden, dass man bewusst gegen geltende Vorschriften verstoßen hat.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / AG387514
Datum21.02.2007 20:3320698 x gelesen
Hallo Uli

Es gibt auch in der Schweiz AS-Unfälle. Aber durch die Struktur (kein KBM etc.) sind die meist nur in den betroffenen Kanton oder sogar nur in der Umgebung der Gemeinde bekannt.
Die schweren Unfälle sind aber schweizweit bekannt (Tela Niederbipp, Gretzenbach)
Ev. werden die Unfälle aber auch nicht proaktiv kommuniziert.

Grüsse aus der Schweiz.

Andy


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen387516
Datum21.02.2007 20:4120647 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Hinrich Koch
So, dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Also dann bin ich mal so ehrlich und beschreibe meinen Einsatzablauf:
1. Einstieg ins LF, noch vor dem hinsetzen Flasche aufdrehen und Druck am Manometer ablesen, dann Flasche wieder zu.
2. Ablassen des Druckes und Kontrolle der Warneinrichtung, wenn i.O. Flasche wieder auf und gleich wieder zu.
3. Anlegen von Maske, Flammschutzhaube und Hollandtuch. Zwischen den einzelnen Schritten immer wieder Maskendichtprobe.
4. Druck am Manometer kontrollieren und Flasche wieder aufdrehen und Druckanstieg beobachten
5. PA anlegen
6. fertig

Bei einigen meiner Jungs läuft es manchmal noch nicht ganz so rund, aber die Hochdruckdichtigkeitsrüfung erfolgt bei allem immer.
Damit immer mehr Routine reinkommt, gibt es Ausbildungsdienste wo man einfach mal den Einsatzablauf übt. Quasi Einstieg ins Auto loslegen und Maschinist fährt dann eine Runde (natürlich nicht alarmmäßig) um den Block.

Gruß
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8S., Wallenhorst / 387534
Datum21.02.2007 22:5520582 x gelesen
Hallo!

Ok, ich werde euren KAL mal darauf ansprechen.

Grüße, Jan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg387540
Datum21.02.2007 23:4120706 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Kochdann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Ja. Ehrlich. Und zwar in einer Zeit zwischen 90 und 120 Sekunden. Vom ersten Handgriff am Gerät bis ich mit Gerät auf dem Rücken, Maske im Gesicht, Flammschutzhaube drüber und Helm auf da sitze.

Wenn ich das nicht mehr nachts um drei im Halbschlaf hinbekomme mache ich mir vermutlich selbst mein A vom Helm.

Das sind einfach Basics. Die müssen drillmäßig sitzen. Dabei darf kein Überlegen mehr erforderlich sein. Wenn dem noch nicht so ist --> üben, üben, üben.


Geschrieben von Hinrich KochDie Dichtigkeit ergibt sich auch wenn der Lungenautomat unter Druck steht.

Nur will ich nicht wissen, ob das System dicht ist, sondern ob es undicht ist. Und solange von hinten Druck ansteht werde ich eine Undichtigkeit erst nach längerer Zeit erkennen. z.B. dann, wenn ich im Gebäude bin und feststelle, daß ich irgendwo Luft verliere. Zumal der Fehler der zur Undichtigkeit führt sich im weiteren Einsatzverlauf auch verschlimmern kann.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg387544
Datum21.02.2007 23:5920637 x gelesen
Moinsen!

Geschrieben von Hinrich KochSo,
dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.


Wenn ich in den Innenangriff gehe, halte ich mich in lebensfeindlicher Atmosphäre auf. Das ist vergleichbar mit einem Taucher, einem Fallschirmspringer oder einem Bergsteiger. Ich möchte den Fallschrimspringer sehen, der vor dem Sprung nicht seine Ausrüstung kontolliert. Und da ist es vollkommen egal, ob er das hauptberuflich macht (z.B. als Soldat auf Zeit) oder als Hobbyspringer.

Genauso mache ich vor dem Einsatz eine Einsatzkurzprüfung. Und ich habe gestern erst ein Gerät gesehen, dass nach 1 min deutlich an Luft verloren hat. Mich würde mal interessieren, ob der AGT das ohne Einsatzkurzprüfung gemerkt hätte.

Ich finde deine Ehrlichkeit in diesem Punkt sehr beachtlich und zugleich absolut erschreckend. Das sind absolute Basics. Wären die in meiner Wehr nicht gegeben, würde ich mich weigern als AGT zu fungieren.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz387546
Datum22.02.2007 00:4320714 x gelesen
Hallo Hinrich,

nun möcht ich auch mal was dazu schreiben, bevor ich vor lauter Fassungslosigkeit in mein Laptop beiße...

Geschrieben von Hinrich KochHatte den Atemschutzbeauftragten als Leiter. Er sagte, wenn die Flasche aufrdehst, und kein Druckverlust auftritt, is es i. o. Ob die Flasche aufgemacht wird und geschlossen wird oder sie die ganze Zeit auf ist, kommt dasselbe bei raus.
Das hat der tatsächlich gesagt? Mit welchem Recht ist er dann Atemschutzbeauftragter, wenn er solch einen Bockmist verzapft?

Davon ab: Denk mal logisch nach, was du hier zum Besten gibst! Um was geht es denn bei der Hochdruckdichtprüfung? Man möchte damit doch feststellen, ob im Hochdruckteil des PA eine Undichtigkeit anliegt. Und das stellt man eben nur dann fest, wenn man dem Hochdruckteil kurz 300/200bar gibt und dann die Luftversorgung wieder unterbricht. Wenn man die Luftversorgung nicht unterbricht, bleiben die 300/200bar anstehen, und die evtl. Undichtigkeit kann sich nicht bemerkbar machen.
Wenn das zu kompliziert ist, dann führe dir mal den Prüfaufbau für Druckschläuche vor Augen- ist das selbe, eben nur nicht mit 300/200bar, sondern mit den entsprechenden Prüfdrücken der Schläuche.

Und nochwas: Nimm dir bitte die vfdb 08/04 zur Hand, lies sie durch und geb sie dann postwendend eurem "Atemschutzbeauftragten"...

So far


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz387547
Datum22.02.2007 00:4520618 x gelesen
Eine Ergänzung noch:

Geschrieben von mirUnd nochwas: Nimm dir bitte die vfdb 08/04 zur Hand, lies sie durch und geb sie dann postwendend eurem "Atemschutzbeauftragten"...
Lies sie durch und verstehe sie bitte auch.


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern387552
Datum22.02.2007 08:3320674 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Hinrich Kochdann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.

Es wurden genug Quellen und Links gesagt die dir sehr deutlich machen was bei euch schief läuft.
bitte nimm das nicht als persönliche Kritik sondern als Hilfe an.
Denn das was du hier erzählst was angeblich bei euch gelehrt wird ist Wahnsinn und Traurig zugleich, wäre das hier so würde ich meinen Helm nehmen und gehen.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387555
Datum22.02.2007 08:5320727 x gelesen
Geschrieben von Andy SulserEs gibt auch in der Schweiz AS-Unfälle. Aber durch die Struktur (kein KBM etc.) sind die meist nur in den betroffenen Kanton oder sogar nur in der Umgebung der Gemeinde bekannt. Die schweren Unfälle sind aber schweizweit bekannt (Tela Niederbipp, Gretzenbach)

also wie früher auch in Deutschland (und heute teils immer noch)


Geschrieben von Andy SulserEv. werden die Unfälle aber auch nicht proaktiv kommuniziert.

Müsste man ja über Fehler reden...
Wieso wird da eigentlich nicht mehr Druck von unten ausgeübt? Es geht schließlich um den Arsch des AGT! Sonst hat die Schweiz ja eine sehr basisdemokratische Erfahrungen - warum hier nicht?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen387564
Datum22.02.2007 09:4820676 x gelesen
Hallo erst mal nach Wittmund,

Also ich habe es auch wie die anderen gelernt und ich wurde im gleichen LK ausgebildet. Wenn du dir nicht sicher bist warum fragst du den nicht den Ausbilder der bei dir in der Feuerwehr ist?
Außerdem ist es schwierig zu beurteilen ob man bei geöffneten Flaschenventil einen Druckverlust hat als bei geschlossenen. Die Luftmenge wird doch bei geöffneten Flaschenventilen immer wieder nachgeführt. Bei geschlossenen Ventil ist die Luftmenge in den Hoch- und Mitteldruckleitung doch geringer und wenn du wirklich eine undichtigkeit hast wird der Druck schneller verschwinden als bei geöffneten Ventilen.
Ich will dich damit jetzt nicht angreifen sondern nur darauf aufmerksam machen das Du fahrlässig handelst. Denk mal drüber nach. PS: Euer Kammerad Sven hat mit mir zusammen gelernt, frag ihn mal.

Gruß von der Insel

Tobias


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen387565
Datum22.02.2007 09:5520643 x gelesen
Ja halbjährlich und nach jeden Einsatz in der FTZ. Ich persönlich (als AGerätewart)mache noch jeden monat eine Sicht und Kurzprüfung der Geräte, egal ob einsatz oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern387574
Datum22.02.2007 10:4020660 x gelesen
Geschrieben von Tobias CulemannIch persönlich (als AGerätewart)mache noch jeden monat eine Sicht und Kurzprüfung der Geräte, egal ob einsatz oder nicht.


Die ist auch Pflicht.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387575
Datum22.02.2007 11:0120622 x gelesen
Geschrieben von Hinrich KochMein Lehrgang war 2003, in den Jahren kann sich einiges geändert haben, Will nicht abstreiten, dass es richtig ist, aber es ist eine Richtlinie, die vfdb-Richtline 0804, somit ja kein Gesetz/Erlaß.

Die Details waren früher u.a. in der FwDV 7 geregelt - und komm mir nicht damit, dass die 2002 durch eine reduzierte neue abgelöst worden wäre!

Guck mal in den Herstellervorgaben zu Euren PA nach. Die sollten _mindestens_ das gleiche wie die vfdb RL 08/04 fordern!

Ansonsten das hier mal lesen:
Regeln_der_Technik


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz387585
Datum22.02.2007 13:1020596 x gelesen
Hallo Philipp

Seit FABALUS ist der Besuch der Brandsimulationsanlage für jede Wehr mit AS (gibts in der CH überhaupt welche ohne?) alle zwei Jahre obligatorisch, das nur so am Rande. Mit dabei sind dann angeblich auch immer die Instr. der Anlage, so dass also wirklich auch was vermittelt wird.
Im Truppführerkurs habe ich damit auf jeden Fall gute Bekanntschaft mit den Anhängern gemacht und finde sie nicht mal so schlecht - vor allem auch dank der Instruktoren.

Was jetzt ja ebenfalls neu ist ist die zeitliche Abfolge der Kurse.
Neueingeteiltenkurs 2 d findet im Frühjahr statt, der Neueingeteiltenkurs AS im Herbst 1 d. Dadurch haben idR alle AGT die an den Neueingeteiltenkurs AS gehen bereits erste Erfahrungen im Übungsdienst mit den PA. Anschliessend kann man frühestens nach einem Jahr die AGT Truppführerausbildung absolvieren.
Genauso ists jetzt mit der Kaderlaufbahn. Gruppenführer geht erst nach 2 Jahren FW Dienst, Of nach 2 Jahren Grpführer und Instr. nach 2 Jahren Of - Eignung natürlich immer vorausgesetzt.

Gruesse


Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / AG387587
Datum22.02.2007 13:2320680 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso wird da eigentlich nicht mehr Druck von unten ausgeübt? Es geht schließlich um den Arsch des AGT! Sonst hat die Schweiz ja eine sehr basisdemokratische Erfahrungen - warum hier nicht?

Gute Frage, ich weiss es nicht. Ich habe mich selber über das Internet etc. informiert und auch die Vorfälle aus Deutschland studiert. Leider sind Unfälle in der Ausbildung von Atemschutzträger bei uns in den Kursen kein grosses Thema. Ev. in anderen Kantonen schon. Es werden wohl Regeln und Abläufe geschult und umgesetzt, aber eine eigentliche Ausbildung über AS-Unfälle hatte ich nie. Und ich habe alle Kurse vom Kanton über Truppführer, Gerätewart bis AS-Offizier besucht. (leider noch vor der Brandsimulator-Zeit)

Werde da mal wohl einen AS-Instruktor vom Kanton ansprechen......

Und auch weiter darüber nachdenken und mal mit den deutschen Kollegen von der anderen Rheinseite besprechen.........


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau387588
Datum22.02.2007 13:3120625 x gelesen
Wobei man hier anmerken muss, dass beispielsweise der Unfall in Thübingen und eine Analyse in der Feuerwehrzeitung abgedruckt wurden, genauso wie der Unfall in Berlin Moabit. Weiter hat man nach den Ereignissen beim Tela-Grossbrand eine sehr umfangreiche Untersuchung durchgeführt und auch Einfluss auf die Ausbildung genommen (Truppverbindungsseil).
Soweit ich weiss, müssen sämtliche Kommandanten der Feuerwehren die SFZ abonniert haben, bei uns wird das Abo sämtlichen Offizieren bezahlt.
Ich denke, dass man auch die räumlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland betrachten muss. Die Schweiz hat gerade mal rund 7 Mio Einwohner. Da ist D schon um einiges grösser.

Gruess


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen387624
Datum22.02.2007 17:0820622 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDie ist auch Pflicht.

Ja weiß ich ja deswegen mach ich es auch ;-)

Gruß Tobias


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen387626
Datum22.02.2007 17:1420624 x gelesen
Geschrieben von Hinrich KochJetzt mal unter uns, Heino Hallmann hat es damals so beigebracht, nach dem Einsatz betriebsfertig machen des Pa`s. Also alles prüfen. So war es damals laut meinen Wissen Einsatzbereit.

Also er hat mir das richtige beigebracht und das war auch im Jahr 2003. Aber ich werde ihn nächste Woche mal fragen, dann ist er ja auf der Insel ;-).


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz387687
Datum23.02.2007 01:1020825 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian SchorerDie ist auch Pflicht.
Reiß mir nicht gleich den Kopf ab... Aber wo steht das?


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen387688
Datum23.02.2007 01:4120610 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Tobias Culemann
Ich persönlich (als AGerätewart)mache noch jeden monat eine Sicht und Kurzprüfung der Geräte, egal ob einsatz oder nicht.



Die ist auch Pflicht.


das war früher wohl so - heute aber nicht mehr. Natürlich kann man es trotzdem machen, schadet ja nicht und ist u.U. auch sinnvoll.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387717
Datum23.02.2007 09:5020607 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hinrich KochErkläre mir dann auch Bitte mal, wo es vorgekommen ist, bzw. dadurch ein Unfall entstanden ist.

(Beinahe-)Unfall ist mir direkt keiner bekannt, aber ein undichtes Gerät hatte ich auch schon (bemerkt durch die Kurzprüfung). Bei uns werden die regelmäßig geprüft und trotzdem kann sowas aus irgendwelchen Gründen immer mal vorkommen.

Aber ich verstehe Deine Aufregung nicht. Rein ins Fahrzeug, Flasche aufdrehen, Druck kontrollieren, Flasche wieder zudrehen, ausrüsten und vorm Absitzen nochmal draufgucken :-). Das funktioniert auch nachts um 00:20 (vorhin ausprobiert).

Sind zwar u.U. mehr als 1min, aber problematisch ist das nicht und Du bist sogar noch eher auf der sicheren Seite... und um nichts anderes gehts: DEINE Sicherheit.

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern387862
Datum23.02.2007 15:5120695 x gelesen
Servus,


Geschrieben von Daniel MetzgerReiß mir nicht gleich den Kopf ab...

Nene, würd ich nie tun, ich bin nicht so explosiv wie ne Helmlampe, bei deren Rückstoß weiß man nie obs der Kopf überlebt ........ ;-)


Geschrieben von Daniel MetzgerAber wo steht das?

In meinen Gerätewartunterlagen. aber ich muß dir und Mathias recht geben, das scheint weder in VFDB-RL noch BGR 190 festgelegt zu sein, obs in der Herstelleranleitung steht wage ich selbst zu bezweifeln.

Scheint also nicht mehr zwingend zu sein, wir werden das aber weiterhin so machen.



Gruß vom See
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen387929
Datum23.02.2007 23:3620655 x gelesen
Moin

Geschrieben von Christian Schorerich bin nicht so explosiv wie ne Helmlampe, bei deren Rückstoß weiß man nie obs der Kopf überlebt ........ ;-)Und ich hatte heute morgen bei dem Adalit-Thread noch kurz Gedanken, dass wir es eigentlich lange nicht von explodierenden Helmlampen hatten... ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz388324
Datum25.02.2007 19:4020598 x gelesen
Servus Christian,

Geschrieben von Christian SchorerIn meinen Gerätewartunterlagen. aber ich muß dir und Mathias recht geben, das scheint weder in VFDB-RL noch BGR 190 festgelegt zu sein, obs in der Herstelleranleitung steht wage ich selbst zu bezweifeln.
War m.W. bis 1998 (im KLF-Land) in den Gerätewarteunterlagen, wurde in der Zwischenzeit wohl gestrichen. Ich mache sie nicht regelmäßig- eher wenn längere Zeit kein Einsatz mehr war. Obs in den Herstellerinformationen steht weis ich nicht, werd aber morgen mal nachsehen.

Geschrieben von Christian SchorerScheint also nicht mehr zwingend zu sein, wir werden das aber weiterhin so machen.
Sicher. Schadet keinem die zu machen!


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 M.8, Wittmund / Niedersachsen389164
Datum02.03.2007 12:5320708 x gelesen
Moin erstmal!

Geschrieben von Hinrich KochJetzt mal unter uns, Heino Hallmann hat es damals so beigebracht, nach dem Einsatz betriebsfertig machen des Pa`s. Also alles prüfen. So war es damals laut meinen Wissen Einsatzbereit.

Also das "unter uns" kannst du ja wohl vergessen oder? Das ist ja ein öffentliches Forum ;-)

Und Heino Hallmann hat es sicherlich nicht so gelehrt. Ich habe mit Tobias den Lehrgang gemacht. Und da wurde es so beigebracht, dass du das Ventil einmal aufdrehst, kurz darauf wieder zu, ein weilchen wartest und das Manometer beobachtest. Wenn du das Ventil offen lässt stehen Leitungen immer unter Druck, d.h. durch evtl. Undichtigkeiten entwichene Luft wird wieder "aufgefüllt". Eine Leckage würde sich so nicht schnell feststellen lassen. Ausserdem kannst du ohne dass zudrehen des Ventils die Rückzugswarneinrichtung nicht prüfen, was man eigentlich schon machen sollte.

Geschrieben von Hinrich Koch
So,
dann frage ich mal, wie machst du es genau, wie nach vorschrift? Auch unter Streß? Mal ehrlich.


Stress sollte man sich nicht machen (lassen)! Wenn du unter Stress stehst beginnt man automatisch Fehler zu machen. Je weniger Stress, desto weniger Fehler! Und auch da sollte man möglichst nach Vorschrift handeln, denn kommt es zu einem Zwischenfall und es wird bestätigt dass du die Einsatzkurzprüfung nur flüchtig machst, dann wirst du in arge Schwierigkeiten geraten. Ich glaube nicht dass die Versicherung bei solchen groben Fahrlässigekeiten noch zahlt. Oder?

Ne andere Frage, die nicht zu diesem Thema gehört, aus welcher OF kommst du?

Gruss
Sven Meyer
Webmaster www.feuerwehr.wittmund.de


Dies ist meine Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. Wenn ich falsch liege --> bitte korrigieren!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt