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Thema'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr?21 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP387792
Datum23.02.2007 13:269044 x gelesen
Um die Tagesalarmbereitschaft so mancher Wehr ist es mancherorts nicht immer gut bestellt.
Im LBKG heißt es dazu:
§ 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
(1) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nehmen ein öffentliches Ehren-amt für die Gemeinde wahr.


Die GemO sagt:
§ 18 Ehrenamt, ehrenamtliche Tätigkeit
(1) Die Bürger sind berechtigt und verpflichtet, ein Ehrenamt für die Gemeinde zu
übernehmen; die Verpflichtung gilt nicht für das Ehrenamt des Bürgermeisters,
der Beigeordneten, der Ortsvorsteher, der Ratsmitglieder, der Mitglieder von
Ausschüssen des Gemeinderats, der Mitglieder des Ausländerbeirats und der
Mitglieder der Ortsbeiräte.


Kann man daraus ableiten, dass im öffentlichen Dienst angestellte Gemeinde- oder Stadtarbeiter zu einem Dienst bei der feuerwehr verpflichtet werden könnten? Man ungeachtet der Diskussion, ob dies dem Klima in der Feuerwehr dienlich wäre oder nicht, wären diese Mitarbeiter Tagsüber problemlos Verfügbar. Gibt es solche Systeme bereits auf verpflichtender oder freiwilliger Basis, wie sind die Erfahrungen damit?


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387799
Datum23.02.2007 13:407548 x gelesen
Hallo!

Nur mal allgemein zur Verpflichtung.

Es können nur Personen zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden, die auch für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr geeignet sind.

Man kann also nicht pauschalisieren. Und, wer nicht will, den kann ich auch nicht verpflichten!

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!

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AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen387800
Datum23.02.2007 13:447561 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsKann man daraus ableiten, dass im öffentlichen Dienst angestellte Gemeinde- oder Stadtarbeiter zu einem Dienst bei der feuerwehr verpflichtet werden könnten?
Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Sollte die Antwort darauf "Ja" lauten, würde das meiner Meinung nach die Angestellten der Gemeinde ausschließen, die ihren Wohnstz nicht in dieser haben, weil sie ja daher nicht Bürger der betreffenden Gemeinde sind.

Grundsätzlich würde ich es begrüßen, wenn die Verpflichtung zur aktiven Teilnahme am freiwilligen Feuerwehrdienst in neue Arbeits-/Angestelltenveträge grundsätzlich aufgenommen würde.

Meine Idealvorstellung wäre die, dass in unmittelbarer Nähe zur Gemeindeverwaltung ein Feuerwehrfahrzeug stationiert wäre, welches komplett tagsüber aus dem Angestelltenkreis der Gemeinde kompetent und motiviert besetzt würde.


Gruß, Thomas

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387802
Datum23.02.2007 13:517609 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas BodenbenderGrundsätzlich würde ich es begrüßen, wenn die Verpflichtung zur aktiven Teilnahme am freiwilligen Feuerwehrdienst in neue Arbeits-/Angestelltenveträge grundsätzlich aufgenommen würde.

Wird nicht so einfach gehen. Hast Du schon mal den schönen Zusatz: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" in einigen Stellenausschreibungen gelesen?

Es soll ja "Schwerbehinderungen" geben, die einen Dienst in der Feuerwehr ermöglichen, aber was, wenn sich ein Rollstuhlfahrer für den Posten eines Verwaltungsangestellten bewirbt? Willst Du den mit dem Hinweis "nicht Feuerwehrtauglich" ablehnen? Auf den Arbeitsgerichtsprozess bin ich dann mal gespannt.

Was wenn ein Bewerber in der Feuerwehr eines anderen Ortes ist, was wenn er bereits einer anderen "Hilforganisation" angehört die neben der Feuerwehr eingesetzt werden könnte?

Du kannst höchstens in der Stellenauschreibung darauf hinweisen das eine aktive Beteiligung am Dienst der jeweiligen Feuerwehr erwünscht ist. Was aber, wenn der neu eingestellte Bewerber die erste drei oder vier Jahre mitmacht und dann nicht mehr kann oder will? Entlassen?

So einfach ist das also nicht.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen387803
Datum23.02.2007 13:547570 x gelesen
Wird nicht so einfach gehen. Hast Du schon mal den schönen Zusatz: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" in einigen Stellenausschreibungen gelesen?

Ja, in letzter Zeit insbesondere bei Stellenausschreibungen von Berufsfeuerwehren...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387808
Datum23.02.2007 13:577521 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsKann man daraus ableiten, dass im öffentlichen Dienst angestellte Gemeinde- oder Stadtarbeiter zu einem Dienst bei der feuerwehr verpflichtet werden könnten?

Das Ehrenamt im Sinne der Gemeindeordnung hat nichts mit ehrenamtlicher Tätigkeit in einer FF oder HiOrg zu tun. Gemeint sind Tätigkeiten wie z. B. im Wahlvorstand oder als Schöffe am Gericht.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387809
Datum23.02.2007 13:597482 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc DickeyJa, in letzter Zeit insbesondere bei Stellenausschreibungen von Berufsfeuerwehren...

Wenn ich nicht zu alt wäre, würde ich es mal versuchen. Habe ja 20%, aber ob das reicht ;-)

Kommt eben alles von dem Anti-Diskr....trallala und Gleichstellungsgesetzen usw.

Das treibt aller Orten die tollsten Schenkelklopfer ans Licht.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen387811
Datum23.02.2007 13:597459 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldSo einfach ist das also nicht.
Das ist mir leider durchaus bewusst.

Wenn es politisch gewollt wäre, würde es aber bestimmt auch Möglichkeiten geben, eine "freiwillige Verpflichtung" zum Feuerwehrdienst Arbeitsrechtlich unbedenklich umzusetzen.


Gruß, Thomas

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW387815
Datum23.02.2007 14:037508 x gelesen
Hallo,

geht meiner Meinung nach nur über freiwillige Mitarbeit. ich kenne eine Gemeinde da hat man nach entsprechenden Erfahrungen Leute gezielt angesprochen die:
- Schichtarbeiter sind
- in der Gemeindeverwaltung arbeiten ( machen jetzt "Dienst" von 7-17.00Uhr)
- Feuerwehrmitglieder bei Neueinstellungen bevorzugt.

Seitdem ist die Tagesalarmsicherheit deutlich gestiegen.

Das geht aber nur freiwillig und nicht per Verordnung des BGM.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP387818
Datum23.02.2007 14:167563 x gelesen
Geschrieben von Guido LobermannDas Ehrenamt im Sinne der Gemeindeordnung hat nichts mit ehrenamtlicher Tätigkeit in einer FF oder HiOrg zu tun.
So ganz stimmt das nicht. Zumindest im alten LBKG stand sinngemäß drin, dass der FA ein Ehrenamt im Sinne des § 18 der Gemeindeordnung wahr nimmt...
Im neuen LBKG ist das merkwürdiger Weise nicht mehr so drin...


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387819
Datum23.02.2007 14:207487 x gelesen
Guzten Tag

Geschrieben von Thomas Edelmann

- Feuerwehrmitglieder bei Neueinstellungen bevorzugt.

Sehe ich auch als vorteilshaft an.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz387822
Datum23.02.2007 14:267624 x gelesen
LBKG RLP § 12
Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
2) Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige der Organisationen und Einrichtungen im Sinne des § 10 Satz 2, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium als Ersatz für den Feuerwehrdienst anerkannt worden ist. Die Heranziehung ist nur bis zur Dauer von zehn Jahren möglich.

Sofern der Angestellte also Einwohner ist, kann er zum Dienst verpflichtet werden.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387830
Datum23.02.2007 14:367626 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Heinz CapranoSofern der Angestellte also Einwohner ist, kann er zum Dienst verpflichtet werden.

Bitte nicht den Absatz vier des § 12 vergessen:

(4) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.

Hier dürfte es haken. Wenn man mich verpflichten wollte, ich würde kein Geld für ein Attest ausgeben, das soll mal schön die Gemeinde machen. Dieser Absatz des Gesetzes wird aber regelmäßig bei allen Diskussionen um "Verpflichtungen" oder "Pflichtfeuerwehren" vergessen oder einfach nicht beachtet.

Meist unterschreiben die "Pflichtlinge" ja nur ein Formblatt auf dem sie "behaupten" Kerngesund zu sein. Die Überraschungen kommen dann oft erst nach der Grundausbildung wenn die G26 fällig ist oder während der Ausbildung wenn es den einen oder anderen aus des Socken haut.

Ist also ein nicht ganz ungefährliches Spiel.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA387837
Datum23.02.2007 14:597579 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald
ich würde kein Geld für ein Attest ausgeben, das soll mal schön die Gemeinde machen.

An den Kosten für ein Attest kann es doch wohl wirklich nicht liegen.

Habe es erlebt, dass ich erst zur G 26/3 sollte bevor ich in eine FF aufgenommen wurde...


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387842
Datum23.02.2007 15:017446 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Onno EckertHabe es erlebt, dass ich erst zur G 26/3 sollte bevor ich in eine FF aufgenommen wurde...

So sollte es nach meiner Ansicht nach auch sein. Somit schließe ich zumindest "entdeckbare" Krankheiten aus und bin vor Überraschungen sicher.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz387844
Datum23.02.2007 15:027546 x gelesen
Bei uns muß jeder der in die Feuerwehr eintritt, ein gesundheitliches Attest vorlegen. Die Kosten trägt die Gemeinde.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387846
Datum23.02.2007 15:077533 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Heinz CapranoBei uns muß jeder der in die Feuerwehr eintritt, ein gesundheitliches Attest vorlegen. Die Kosten trägt die Gemeinde.

Bei uns wird zur Zeit kein "Attest" verlangt. Mich stört das soweit nicht da ich die G26 und G31 über meinen Arbeitgeber regelm. machen muss.

Wie würde dies aber bei einem "Vorfall" aussehen? Schließlich unterschreibt der FA (SB) ja das ihm keine Krankheiten usw. bekannt sind.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA387847
Datum23.02.2007 15:107497 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobaldkeine Krankheiten usw. bekannt sind.

Solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er Krankheiten verschwiegen hat ist es wohl kein Problem.


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW387850
Datum23.02.2007 15:147538 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsGibt es solche Systeme bereits auf verpflichtender oder freiwilliger Basis, wie sind die Erfahrungen damit?

Eine Stadt unseres Kreises arbeitet mit diesem System - und das in meinen Augen sehr erfolgreich.
Meines Wissens handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine "Verpflichtung", sondern um eben FREIWILLIGE Feuerwehrleute, deren Arbeitgeber nun einmal glücklicherweise gleichzeitig die Stadt ist.

Diesen Personen arbeiten dort auf dem örtlichen Bauhof, sind tagüber stets greifbar (keine Ahnung, in welchen Fachgebieten sie dort arbeiten) und rücken sofort mit den auf dem Bauhof stationierten Fahrzeugen (LF 16/12 & DLK 23/12) ab.


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW387871
Datum23.02.2007 16:377508 x gelesen
Bei uns hat man in den letzten Jahren konsequent den umgekehrten Weg verfolgt.
Wurden Stellen durch die Gemeinde neu besetzt, so wurden Feuerwehrleute - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Das hat sich als sehr gut erwiesen und wirkt sich auf die Tagesalarmsicherheit deutlich positiv aus. Das ganze ist so auch vom Rat im Brandschutzbedarfsplan niedergeschrieben worden.

Gruß Timo


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP388101
Datum24.02.2007 18:027513 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsGibt es solche Systeme bereits auf verpflichtender oder freiwilliger Basis, wie sind die Erfahrungen damit?

Ja, mich selbst.
Ich bin seit gestern offizielles Mitglied der Feuerwehr der Kommune bei der ich arbeite. Und das freiwillig. Probleme gab es keine, etwaige Bedenken habe ich in den 6 Monaten Probezeit wohl ausgeräumt. Primär bin ich zur Verstärkung tagsüber da, eine Anfahrt von zuhause (20- 25min) lohnt nur bei längeren Einsätzen. Von den Kameraden bin ich sehr gut aufgenommen worden. Die dienstliche Arbeitszeit spielt keine Rolle, fertig ist wenn fertig ist.

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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