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ThemaFAQ: Übungsleiterpauschale17 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern388411
Datum26.02.2007 15:5510091 x gelesen
Hallo,
vor einigen Tagen bin ich über den Begriff "Übungsleiterpauschale" gestolpert.

Leider konnte ich in Google und in der FAQ keine adäquate Erklärung dazu finden.

Mich würde die Gesetzesgrundlage dazu interessieren. Außerdem wüsste ich gerne, wer genau die gewährende Stelle ist und welche Voraussetzungen die FA dafür erfüllen müssen.

Hier wäre ein FAQ- Eintrag, der alle HiOrg's abdeckt wünschenswert.


Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Siggi

Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388413
Datum26.02.2007 16:027875 x gelesen
Tach,

§ 3 Nr. 26 EStG deckt den Begriff "Übungsleiterpauschale" gesetzesmässig ab

Die gewährende Stelle ist der Vorstand eines Vereines bzw der Bürgermeister.

Was ist ein FA?

Ein FAQ-Eintrag ist unsinnig. Entweder es wird bezahlt oder nicht. Einklagbar ist das nicht und steuerrechtlich liegt die Beratung wie das in der eigenen Erklärung zu handhaben ist, beim Steuerberater.

Gruß Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen388417
Datum26.02.2007 16:347554 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Siegfried FaustLeider konnte ich in Google und in der FAQ keine adäquate Erklärung dazu finden.

gehst du auf "Suche" und gibst "Übungsleiterpauschale" ein findest du alles weitere.


Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz388437
Datum26.02.2007 17:507731 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Koffler--- Einklagbar ist das nicht und steuerrechtlich liegt die Beratung wie das in der eigenen Erklärung zu handhaben ist, beim Steuerberater.


Ich möchte mir nicht den Zorn der Steuerberaterkammer zuziehen, gebe aber zu bedenken, dass es so etwas wie den Lohnsteuerhilfeverein oder Fachliteratur gibt. Evetuell kann dir sogar der Feuerwehrverband mit einer Broschüre o.ä. helfen einen ersten Überblick zu bekommen. Wenn es dann tiefer gehen soll, geht der Weg natürlich an einer Fachkraft nicht vorbei.


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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein388474
Datum26.02.2007 19:507708 x gelesen
Moin,

Was ist ein FA?

Ich denke, damit ist ein Feuerwehrangehöriger gemeint.


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388476
Datum26.02.2007 19:547793 x gelesen
Was ist ein FA?
Geschrieben von Karsten WallathIch denke, damit ist ein Feuerwehrangehöriger gemeint.
...somit scheint auch der FA ein Fall für die FAQs sein ;-)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388520
Datum26.02.2007 23:057537 x gelesen
Geschrieben von Karsten WallathIch denke, damit ist ein Feuerwehrangehöriger gemeint.

Könte in dieer spezeillen Frage aber auch ein Finanzamt sein.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388533
Datum27.02.2007 07:547646 x gelesen
Moin Carsten,

also ob dir bzw. einem Laien die Fachliteratur verständlich ist.....ich wage zu zweifeln

und der Lohnsteuerhilfeverein darf keine steuerliche Beratung durchführen. Eigentlich hast du ein persönlich vor dir sitzendes Programm. Und ich sags dir ganz ehrlich, ich bezweifle stark das dir mehr als 2/3 der Vereine keine besondere Hilfestellung zu dem Thema geben kann...

peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388534
Datum27.02.2007 07:587613 x gelesen
Moin,

grins.. wenn er jetzt FA (SB) geschrieben hätte... wäre es klar gewesen...

die allgemein gängige Abkürzung für Finanzamt ist halt leider auch FA... und wenn sonst nix dabei steht...in Verbindung mit diesem Thema...und die Fragestellung war zumindest für mich nicht gleich erkennbar.

Wenn mit FA ein normaler FA (SB) gemeint ist, so muss er grundsätzlich keine Voraussetzungen
erfüllen....wenn er die Bescheinigung bekommt ist das absolut ausreichend für das FA (Wohnsitzfinanzamt)...


Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMart8in 8B., Broderstorf / M-V391115
Datum13.03.2007 21:097746 x gelesen
Wehrter Herr Faust,
ich hoffe, ich versteh Sie nicht falsch und Sie meinen mit "Übungsleiterpauschale" genau das selbe wie ich mit "Übungsleiteraufwandsentschädigung" (wie es so schön heißt). Ich weiß jedoch nicht, wie Sie dies mit dem Thema "Feuerwehr" in Verbindung bringen. Da ich ehrenamtlich als Übungsleiter in einem Ruderverein tätig bin, bin ich von dieser Pauschale selber "betroffen". Hierbei handelt es sich lediglich um ein geringes Entgeld, welches man als Übungsleiter am Jahresende für seine ehrenamtliche Tätigkeit und den damit verbundenen Aufwand vom Land und auch vom Verein erhält.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Branitz


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg391136
Datum13.03.2007 22:167683 x gelesen
Geschrieben von Martin BranitzIch weiß jedoch nicht, wie Sie dies mit dem Thema "Feuerwehr" in Verbindung bringen.


Weil auch wir ehrenamtliche Ausbilder (oder andere Funktionen) haben, die für ihre Tätigkeit eine pauschalierte Entschädigung erhalten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg391147
Datum13.03.2007 23:197697 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Kofflerund der Lohnsteuerhilfeverein darf keine steuerliche Beratung durchführen.Steht wo, Quelle? (Interessiert mich!)

Geschrieben von Peter KofflerUnd ich sags dir ganz ehrlich, ich bezweifle stark das dir mehr als 2/3 der Vereine keine besondere Hilfestellung zu dem Thema geben kann...Du "bezweifelst stark, dass 2/3 ... keine besondere Hilfestellung ... geben kann"? Ich denke Du meintest "eine" und nicht "keine". Da ein großer Teil der "Filialen" der großen Lohnsteuerhilfevereine von der Sorte Küchentisch-Teilzeit- oder Tresen-"Berater" sind ist Deine Aussage nicht weit weg von der Realität. Bei professionell arbeitenden Vereinen trifft dies allerding absolut nicht zu!

Ich kann Dir hier eine These aufstellen die Dir, solltest Du vom Fach sein, nicht weltfremd vorkommen dürfte: 2/3 aller Steuerberater (bzw. deren Schreibkräfte!!!) sind nicht in der Lage (mangels Erfahrung/Fortbildung im Bereich Lohnsteuer) oder Willens (oft wirtschaftliche Gründe) eine einfache Lohnsteuererklärung korrekt auszufüllen, geschweige zu dem Thema zu beraten.

Und nun eine Tatsache: 100% aller Finanzamtsmitarbeiter meines zuständigen Finanzamtes konnten oder wollten mir nicht definitv bestätigen, dass eine Ausbilderentschädigung unter die Übungsleiterpauschale fällt (oder auch nicht)!

MkG
Michael Reichert

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW391181
Datum14.03.2007 10:147754 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Michael ReichertUnd nun eine Tatsache: 100% aller Finanzamtsmitarbeiter meines zuständigen Finanzamtes konnten oder wollten mir nicht definitv bestätigen, dass eine Ausbilderentschädigung unter die Übungsleiterpauschale fällt (oder auch nicht)!

Na dann bin ich ja mal auf meinen Einkommenssteuerbescheid gespannt. Da dürfte dann ja eine nette Bemerkung drin stehen, wenn sie es nicht anerkennen :-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland391183
Datum14.03.2007 10:407643 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael ReichertSteht wo, Quelle? (Interessiert mich!)
Steuerberatungsgesetz
unter den § 4 ff

Geschrieben von Michael ReichertBei professionell arbeitenden Vereinen trifft dies allerding absolut nicht zu!
Ausnahmen. Und Ausnahmen gibt es überall.

Und ja, ich meinte das 2/3 nicht fähig sind Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall auseinander zuhalten.

Geschrieben von Michael ReichertIch kann Dir hier eine These aufstellen die Dir, solltest Du vom Fach sein, nicht weltfremd vorkommen dürfte: 2/3 aller Steuerberater (bzw. deren Schreibkräfte!!!) sind nicht in der Lage (mangels Erfahrung/Fortbildung im Bereich Lohnsteuer) oder Willens (oft wirtschaftliche Gründe) eine einfache Lohnsteuererklärung korrekt auszufüllen, geschweige zu dem Thema zu beraten.

Unterschreib ich dir sofort.

Geschrieben von Michael ReichertUnd nun eine Tatsache: 100% aller Finanzamtsmitarbeiter meines zuständigen Finanzamtes konnten oder wollten mir nicht definitv bestätigen, dass eine Ausbilderentschädigung unter die Übungsleiterpauschale fällt (oder auch nicht)!

Also für mich ist das eindeutig. Ich kann sämtliche Voraussetzungen, die in den Paragraphen genannt sind, erfüllen. Ergo... Übungsleiterpauschale: JA.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland391184
Datum14.03.2007 10:417580 x gelesen
Moin Katja,

musst du aber genau hinschauen. Das FA "vergisst" manchmal, das Entscheidungen etwas Nichtanzuerkennen zu begründen sind.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMart8in 8B., Broderstorf / M-V391280
Datum14.03.2007 20:477548 x gelesen
Es geht also generell um die Ausbildungstätigkeit!? Ja, dann versteh ich den Zusammenhang. Diesbezüglich kenne ich mich leider nicht aus.


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland391283
Datum14.03.2007 21:107616 x gelesen
Mein (bescheidener) Beitrag als Finanzbeamter (wobei Einkommensteuer nicht mein Hauptgeschäft ist). Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG). Beispiel:Du erhälst Geld von deiner Gemeinde (Aufwandsentschädigung, o.ä) für Ausbildungstätigkeit. Diese mußt du bei deiner Einkommensteuererklärung als Einkommen angeben, wobei ein Betrag in Höhe von 1.848,00? jährlich steuerfrei ist.

Gruß Daniel


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