alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)388555
Datum27.02.2007 11:0717577 x gelesen
Hallo zusammen,
dass man den Schnellangriff nicht im Innenangriff nehmen sollte, ist klar.
Nun meine Frage:
Gibt es irgendwo (für Bayern) einen schriftlichen Erlass, dass dies auch verboten ist?

Gruss,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)388556
Datum27.02.2007 11:0814539 x gelesen
Reicht der Ausschluss nach FwDV und GMV nicht aus?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)388558
Datum27.02.2007 11:1714388 x gelesen
Hallo Sebastian,

in welcher FwDV soll das geregelt sein? Ich finde da nichts.

Wofür steht die Abkürzung "GMV"?

Gruß,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388559
Datum27.02.2007 11:2414472 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernd Schleicher

in welcher FwDV soll das geregelt sein?

Deíe FwDV 3 verbietet nicht grundsätzlich den SA im IA, weist aber unter der Ziff 5.5.6 auf den Einsatz des SA hin:

"5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff
[ ]
Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen,
und
- die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht."


Wofür steht die Abkürzung "GMV"?



Gesunder Menschen Verstand ;-)))

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8N., Wurzen / Sachsen388560
Datum27.02.2007 11:2614181 x gelesen
Hallo,
ich würde mich freuen , wenn hier jemand noch mal was fundiertes posten könnte,
da ich diese Diskussion schon mehrfach hatte und keine definitive Lösung finden konnte.
mfg tobias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)388561
Datum27.02.2007 11:2714346 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Bernhard Deimann
Deíe FwDV 3 verbietet nicht grundsätzlich den SA im IA, weist aber unter der Ziff 5.5.6 auf den Einsatz des SA hin:

"5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff
[ ]
Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen,
und
- die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht."


Ja, der Punkt war bekannt.
Aber ein generelles Verbot vom Schnellangriff für den Innenangriff gibt es nicht?

Gruß,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388562
Datum27.02.2007 11:2714080 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard Deimann

Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen,


Da fehlt noch was:

"wenn kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss"

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen388568
Datum27.02.2007 12:0314128 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann
"5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff
[ ]
Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss,
und
- die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht."


Sofern man des Lesens mächtig ist steht da "... in der Regel...", also von nichts dürfen steht da nichts.

Heißt also, ich dürfte den Schnellangriff nehmen, wenn die Länge bis zum Brandherd einschließlich Reserve ausreicht und ich mit diesem einen Rohr auskomme, in der Regel. Also Abweichungen durchaus möglich und erlaubt.....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)388571
Datum27.02.2007 12:1014071 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannHeißt also, ich dürfte den Schnellangriff nehmen, wenn die Länge bis zum Brandherd einschließlich Reserve ausreicht und ich mit diesem einen Rohr auskomme,
Ist das bei einem IA bekannt, oder braucht der SiTr kein Rohr, oder braucht man bei einem IA keinen SiTr... Fragen über Fragen, FwDV-Kenntnis und -Verständnis helfen auch hier...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)388574
Datum27.02.2007 12:1914027 x gelesen
Hi Sebastian,

es geht hier nicht um die Verständnis, warum man nicht mit dem SA i den IA geht, sondern um eine rechtliche Grundlage.

Gruß,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388575
Datum27.02.2007 12:2814004 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernd Schleicheres geht hier nicht um die Verständnis, warum man nicht mit dem SA i den IA geht, sondern um eine rechtliche Grundlage.

... und warum sollte einer dafür einen Erlass schreiben ?
Ergibt sich doch hinreichend durch FwDV 3 und Lehrmeinung der LFSn.

Da müßte er ja genauso per Erlass verbieten mit einer Feuerpatsche in den Innenangriff zu gehen oder mit einem S8-Schaumrohr ...

GRuss
Gerhard


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388576
Datum27.02.2007 12:3014299 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Bernd SchleicherAber ein generelles Verbot vom Schnellangriff für den Innenangriff gibt es nicht?


Nö. Warum auch? Es hindert Dich keiner daran, das Ding mitzunehmen, um den Mülleimer direkt hinter der Eingangstür zu löschen. Bei allem, was ein "richtiger" WOhnungsbrand ist, ist die Vornahme eines weiteren Rohres nicht ausgeschlossen und schon greift die DV3. Und die wiederum ist, wenn ich mich recht entsinne, meistens per Erlass eingeführt. So what?

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388583
Datum27.02.2007 13:0114245 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Ingo HornBei allem, was ein "richtiger" WOhnungsbrand ist, ist die Vornahme eines weiteren Rohres nicht ausgeschlossen und schon greift die DV3. Und die wiederum ist, wenn ich mich recht entsinne, meistens per Erlass eingeführt. So what?


Wo wir wieder bei der Stellung der DVen sind?? Bisher konnte mir noch niemand erklären inwieweit die eingehalten werden müssen, Rechtscharakter haben etc.


Gruß
Michi


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388587
Datum27.02.2007 13:0814034 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Tobias Neuberich würde mich freuen , wenn hier jemand noch mal was fundiertes posten könnte,
da ich diese Diskussion schon mehrfach hatte und keine definitive Lösung finden konnte.


Sorry, wenns jetzt Dich erwischt: Was soll diese Diskussion eigentlich? Es gibt mehr, als ein fachliches Argument, das gegen die Verwendung des SA im Innenangriff spricht (nein, ich für die nicht alle neu auf), es ist mittlerweile eindeutige Lehrmeinung und es gibt eine leidlich deutliche Formulierung in einer DV. Was brauchts eigentlich noch? Sind nicht diejenigen, die nach einem eindeutigen schriftlichen Verbot verlangen (ich nehme an, dass die nicht in Persona mit den Fragestellen hier stehen), um endlich einzusehen, dass das Ding nicht in den IA gehört, nicht die gleichen, die dann lauthals jammern, wenn die Gesetzes- und Verordnungsflut in Sachen Feuerwehr immer größer wird? Sorry, mich wundert so langsam nichts mehr...

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörg8 B.8, Hamburg / Hamburg388589
Datum27.02.2007 13:1414276 x gelesen
Wieso muss man die Einhaltung von Vorschriften erklären ?! Mal am Rande gefragt ?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz388590
Datum27.02.2007 13:1914033 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernd Schleicheres geht hier nicht um die Verständnis, warum man nicht mit dem SA i den IA geht, sondern um eine rechtliche Grundlage.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich doch aus dem zitierten Text aus der FwDV3. Die dort genannten Bedingungen für die Verwendung des Schnellangriffs sind beim Innenangriff (wenn nicht gerade ein Papierkorb direkt hinter der Eingangstür brennt) nicht gegeben, also darf er dort nicht eingesetzt werden. Ein explizites Verbot ist für den Innenangriff an sich exisitert nicht und ist auch nicht nötig.

Ich such dann auch noch nach der Stelle, wo explizit genannt ist, dass man bei der Anfahrt zur Einsatzstelle nicht die ganze Strecke im Rückwärtsgang fahren darf...

Gruß,
Michael


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio388591
Datum27.02.2007 13:1914223 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jörg BraatzWieso muss man die Einhaltung von Vorschriften erklären ?! Mal am Rande gefragt ?

Es muß nicht die Einhaltung von Vorschriften geklärt werden, sondern vielmehr, ob es überhaupt eine Vorschrift ist.
Wenn die "Pannier'sche Racherschutzvorschrift in Gaststätten" besagt, dass Nichtraucher eine rote Clownsnase zu tragen und bei ersten Husten- oder Reizerscheinigungen die öffentliche Gaststätte unmittelbar zu verlassen haben, dann ist das zwar nett, aber für Otto Normalverbraucher nicht wirklich verbindlich. Same is here.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388592
Datum27.02.2007 13:2214148 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Christi@n PannierWenn die "Pannier'sche Racherschutzvorschrift in Gaststätten" besagt, dass Nichtraucher eine rote Clownsnase zu tragen und bei ersten Husten- oder Reizerscheinigungen die öffentliche Gaststätte unmittelbar zu verlassen haben, dann ist das zwar nett, aber für Otto Normalverbraucher nicht wirklich verbindlich. Same is here.

Deine Vergleiche! ;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388594
Datum27.02.2007 13:2714274 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Michael ZelenyBisher konnte mir noch niemand erklären inwieweit die eingehalten werden müssen, Rechtscharakter haben etc.

Dem Mann kann geholfen werden, am Beispiel NRW:

Der Innenminister ist oberste Aufsichtsbehörde und kann allgemein Weisungen zur Durchführung der Pflichtaufgaben aus dem FSHg erteilen. Dies geschieht z.B. durch Erlass von Feuerwehrdienstvorschriften. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorschriften, die in NRW verbindlich eingeführt wurde.
Verbindlich natürlich nur im Rahmen ihres Wortlautes, wenn irgendwo in der FwDV drin steht, "es wird empfohlen", dann ist das natürlich weniger verbindlich als wenn da drin steht, "ein Sicherheitstrupp muss bereitstehen".

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388595
Datum27.02.2007 13:3114175 x gelesen
Hallo!


Und wenn ich davon abweiche?

Ich kann also davon ausgehen die FwDv 7 ist gleichwertig mit der GUV-V A1, eben nur nicht vom Versicherer sondern vom IM?


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio388596
Datum27.02.2007 13:3214050 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannDer Innenminister ist oberste Aufsichtsbehörde und kann allgemein Weisungen zur Durchführung der Pflichtaufgaben aus dem FSHg erteilen. Dies geschieht z.B. durch Erlass von Feuerwehrdienstvorschriften. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorschriften, die in NRW verbindlich eingeführt wurde.

Eben.
Und Baden-Württemberg beispielsweise macht genau das nicht. Hier werden neue FwDVen nur noch per Rundschreiben bekanntgemacht und "zur Anwendung empfohlen", d.h. gerade nicht verbindlich eingeführt. Und früher wurden FwDVen in BW nur für die Ausbildung verbindlich eingeführt und zur Anwendung im Einsatz empfohlen, weil nach FwG BW das IM rechtlich gar keine Möglichkeit hat, Vorschriften bzgl. des Einsatzes zu erlassen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388597
Datum27.02.2007 13:3313973 x gelesen
Hallo!


Sind wir schon wieder soweit! :-(


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388601
Datum27.02.2007 13:5614169 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Michael ZelenyUnd wenn ich davon abweiche?

Passiert erstmal gar nichts. Sollte es allerdings strafrechtlich oder haftungsrechtlich zu Diskussionen kommen, dann wird man die Feuerwehrdienstvorschriften auspacken und sagen, wenn Du Dich daran gehalten hättest wäre das nicht passiert und Du bist Schuld.

Die UVV sind autonomes Satzungsrecht der Unfallkassen, die sogar "Strafvorschriften" für organisatorische Fehler enthalten. Sie stehen unabhängig neben den Feuerwehrdienstvorschriften, beziehen diese allerdings zur Bestimmung sachgerechten Verhaltens mit ein (§ XY UVV ist zum Beispiel erfüült, wenn die Vorschriften der FwDV 7 eingehalten werden).
Während die UVV eine Satzung der Unfallversicherung ist, ist die FwDV (jedenfalls in NRW) eine Verwaltungsvorschrift der obersten Aufsichtbehörde.

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMax 8G., Braunschweig / Niedersachsen388606
Datum27.02.2007 14:2614036 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornSorry, wenns jetzt Dich erwischt: Was soll diese Diskussion eigentlich?

gute Frage! Warum wird sowas hier dann immer gleich in epischer Breite diskutiert? Die Frage war ob es das irgendwo schriftlich gibt, die Antwort lautet: Nein

Geschrieben von Ingo HornSind nicht diejenigen, die nach einem eindeutigen schriftlichen Verbot verlangen (ich nehme an, dass die nicht in Persona mit den Fragestellen hier stehen), um endlich einzusehen, dass das Ding nicht in den IA gehört, nicht die gleichen, die dann lauthals jammern, wenn die Gesetzes- und Verordnungsflut in Sachen Feuerwehr immer größer wird?
woher nimmst du diese Aussage? Manche Leute lassen sich eben nur durch schwarz auf weiß geschriebene Sachen überzeugen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fragesteller sich aller hier getätigten Aussagen bewusst ist aber sich -wie so oft- einer anderen Person gegenüber erklären muss, die es nicht so sehen will. Das mag daran liegen, dass derjenige der überzeugt werden muss/soll/will sich noch nicht so intensiv damit beschäftigt hat und lieber am altbewährten festhält. Da nützt es aber nichts -und das beziehe ich jetzt nicht auf meinen Vorredner- den Fragesteller anzugehen.

Das Problem ist meiner Meinung nach, dass hier einige Leute den Blick dafür verloren haben, dass dieses Forum keinen(!) repräsentativen Durchschnitt durch die deutsche Feuerwehrlandschaft darstellt. Wer hier ankommt und mitmacht zeigt zumindest den Willen sich mit Dingen auseinanderzusetzen über die viele Leute nicht mal nachdenken. Ein Großteil der Leute tut das aber nicht, da kannst du hier tausendmal gegen CAFS/VRW/SA/....... reden und dich freuen wenn du wieder einen aus dem Nutzerkreis des Forums überzeugen konntest, das Problem liegt ganz woanders...

Max


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388607
Datum27.02.2007 14:4314075 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Max GrueningIch bin mir ziemlich sicher, dass der Fragesteller sich aller hier getätigten Aussagen bewusst ist aber sich -wie so oft- einer anderen Person gegenüber erklären muss, die es nicht so sehen will

Ich auch. Und das schrieb ich auch, als ich meinte, dass diejenigen, die nach einem schriftlichen Verbot verlangen, nicht in Persona mit den fragenden hier stehen. Ich wollte nie den fragenden angehen, sondern die Sturköppe, die den GMV nicht gelten lassen und sich dann wundern, wenn Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, plötzlich in Form einer Vorschrift daherkommen..

Geschrieben von Max GrueningDas Problem ist meiner Meinung nach, dass hier einige Leute den Blick dafür verloren haben, dass dieses Forum keinen(!) repräsentativen Durchschnitt durch die deutsche Feuerwehrlandschaft darstellt.

Ja... das ist manchmal gut und manchmal aber auch nicht.

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio388612
Datum27.02.2007 15:1313940 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ingo HornUnd das schrieb ich auch, als ich meinte, dass diejenigen, die nach einem schriftlichen Verbot verlangen

Ja, das sind die, die nach dem Motto handeln "Alles was nicht explizit verboten ist, ist automatisch erlaubt".
Zumindest solange des Nachts kein Horde Halbstarker vor ihrem Haus steht und dauerhaft Rülpsgeräusche von sich gibt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland388646
Datum27.02.2007 17:1714216 x gelesen
Hi Bernd,
ist leider wie immer das gleiche Thema. Du findest leider nirgens eine Rechtsvorschrift in der geschrieben steht "nein du darfst unter keinen Umständen nie nicht den SA im IA nutzen." Somit gibt es immer wieder die Unbelehrbaren, die dir immer eine Lage darstellen in der doch der SA im IA verwendet werden kann.... endlosdiskutierohneerfolg. Bleibt dir also doch nur der gesunde Menschenverstand (die Abkürzung GMV als ultimative Vorschrift find ich sehr gut :-) ). Mein Vorschlag: Mach ne Übung, lass den SA im Innenangriff vornehmen und gib dann den Befehl "zweites Rohr zur Abschirmung vor!" Frag dannach bei der Manöverkritik ob das optimal ist (vor allem was die Dauer des doppelten Aufbaus betrifft), bzw. was dein Maschinist davon gehalten hat (ist nur eine Übungsmöglichkeit). Mehr geht leider nicht, da die FwDV leider (für einige in ihrer Meinung sehr gefestigte) zu lasch gefasst ist.


Gruß Daniel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg388652
Datum27.02.2007 17:4113978 x gelesen
Hallo,

Man kann die FwDV nun mal nicht für jeden Einsatz schreiben. Deshalb ist immer etwas Spielraum. Dieser sollte/muß dann durch GMV und Erfahrung ausgefüllt werden. Die Sache mit der Übung ist ne klasse Idee. Kann man sogar (nur in der Theorie) noch ausweiten: Durchzündung! wo nimmt der A-Trupp die Wassermenge zum Eigenschutz her? oder oder oder...


Janek


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen388680
Datum27.02.2007 18:3214035 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenFrag dannach bei der Manöverkritik ob das optimal ist (vor allem was die Dauer des doppelten Aufbaus betrifft), bzw. was dein Maschinist davon gehalten hat (ist nur eine Übungsmöglichkeit).

Hilft leider niemals gegen das weit verbreitete "Das haben wir schon immer so gemacht und dabei bleibt es auch!"-Argument (...seufz!)


Es ist fast unmöglich, die Fackel der Weisheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen!
(Georg Christoph Lichtenberg)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen388699
Datum27.02.2007 19:5814023 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Michael Weyrich
Die rechtliche Grundlage ergibt sich doch aus dem zitierten Text aus der FwDV3.
Echt?
FwDV 3:
"5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff
[ ]
Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen,
und
- die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht."

Was würdest Du an einem Schild mit folg. Inschrift denken:
"Das Parken ist hier in der Regel nur erlaubt, wenn sie sicher gehen, das nicht bedürftigere von dem Parkrecht gebrauch machen wollen!"

Die dort genannten Bedingungen für die Verwendung des Schnellangriffs sind beim Innenangriff (wenn nicht gerade ein Papierkorb direkt hinter der Eingangstür brennt) nicht gegeben, also darf er dort nicht eingesetzt werden.
Und warum schreibens da die Herren (viell. auch schon eine Dame?) nicht so rein???
Warum soll man sich "unten" zerfleischen, während man "oben" mal schaut, wie sich der Wind noch dreht?

Ein explizites Verbot ist für den Innenangriff an sich exisitert nicht und ist auch nicht nötig.
Ich würde eher sagen: Es ist einfach nicht angebracht (weil überdreht) und die Vorortentscheidung (auch über Papierköbe hinter der Tür hinaus) den Verantwortlichen zugetraut werden muss!

Ich such dann auch noch nach der Stelle, wo explizit genannt ist, dass man bei der Anfahrt zur Einsatzstelle nicht die ganze Strecke im Rückwärtsgang fahren darf...
Die Befreiung von der StVO gäben dir aber das Recht dazu ;-), fraglich bleibt die ausreichende Kenntlichmachung (aber über 2 RKL auch hinten wurde hier schon wohlwollend und unbedingt nützlich beschieden).
Also los doch, wenns einen Vorteil bringt...


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388703
Datum27.02.2007 20:3514148 x gelesen
Geschrieben von Bernd SchleicherGibt es irgendwo (für Bayern) einen schriftlichen Erlass, dass dies auch verboten ist?

Muss es den für alles und jedes Teil in D eine Schriftlich fixierte Regelung oder einen erlass geben? Kann man nicht auch mal nur, und ganz alleine auf den Verstand setzen, den eine Führungskraft mit minimum TruFü Ausbildung haben sollte?

Ich Glaube nicht, das es einen solchen erlass gibt, weil dieser verhindern würde, das ein Fahrzeugführer an einer Einsatzstelle frei entscheiden kann. Man muss sein Vorgehen und Handeln immer an hand der Lage die man vor findet beurteilen und durchführen.

Es sollte einem Gruppenführer, aber selbst schon dem Truppführer des Vorgehenden Trupps bewusst sein, dass bei Eintritt in ein Gebäude von außen nicht einsehbar ist, in welchem Maß eine Schlauchreserve benötigt wird.
Den Zeitvorteil, den manche Glauben zu erziehlen, kann man auch getrost in den Mülleimer treten, wenn ich mir vorstelle den SA in´s erste OG ziehen zu müssen, nehme ich dann doch lieber den normalen C-Schlauch (und außerdem hat der ein oder andere auch noch Luft in der Flasche wenn er ankommt), außerdem habe ich auch die Schlauchreserve die ich u.U. brauche, und ich kann sie (wenn man ein Absperorgan mitnutzt) auch unter Druck verlängern.


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter


ICQ 494000336

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388741
Datum28.02.2007 00:4714029 x gelesen
Moin

Ergänzend zu Daniels Vorschlag noch zwei, drei Gedanken meinerseits:

Geschrieben von Daniel GehlenMach ne Übung, lass den SA im Innenangriff vornehmenAber bitte in einem Objekt mit vielen Ecken, so dass trotz "kurzem" Anmarschweg es eine tierische Plagerei wird, die Gummiwurst nachzuziehen.
Alternativ ein Objekt wählen, welche von außen nach kurzen Wegen aussieht, innen aber die "Brandstelle" so definieren, dass der SA auf jeden Fall nicht ausreicht *diebischgrins*
Gleichzeitig aber alle anderen Leute mit Arbeit eindecken (WV, Leitern, Sprungretter, Patientenbetreuung...), damit niemand auf die Idee kommt, von außen nachzuhelfen ;o)

Geschrieben von Daniel Gehlengib dann den Befehl "zweites Rohr zur Abschirmung vor!" Oder vielleicht auch zur Rettung des "verunfallten" Angriffstrupps?

Geschrieben von Daniel GehlenFrag dannach bei der Manöverkritik ob das optimal ist (vor allem was die Dauer des doppelten Aufbaus betrifft)Und das fragt man dann am besten den Angriffstrupp ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)388804
Datum28.02.2007 14:4714040 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißAber bitte in einem Objekt mit vielen Ecken, so dass trotz "kurzem" Anmarschweg es eine tierische Plagerei wird, die Gummiwurst nachzuziehen.
Alternativ ein Objekt wählen, welche von außen nach kurzen Wegen aussieht, innen aber die "Brandstelle" so definieren, dass der SA auf jeden Fall nicht ausreicht *diebischgrins*
Gleichzeitig aber alle anderen Leute mit Arbeit eindecken (WV, Leitern, Sprungretter, Patientenbetreuung...), damit niemand auf die Idee kommt, von außen nachzuhelfen ;o)


Danach werden alle Befürworter der Gummiwurst überzeugt sein, weil das Szenario nur subjektiv eine Variante bevorzugt.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388805
Datum28.02.2007 14:5013979 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael HilbertMuss es den für alles und jedes Teil in D eine Schriftlich fixierte Regelung oder einen erlass geben? Kann man nicht auch mal nur, und ganz alleine auf den Verstand setzen, den eine Führungskraft mit minimum TruFü Ausbildung haben sollte?

Entsprechende Verordnung (Danke Jo)

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388806
Datum28.02.2007 14:5114043 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Ingo HornEntsprechende Verordnung (Danke Jo)

Mittlerweile auch in der FAQ zu finden.

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388808
Datum28.02.2007 15:1613970 x gelesen
Geschrieben von David JohoDanach werden alle Befürworter der Gummiwurst überzeugt sein, weil das Szenario nur subjektiv eine Variante bevorzugt.

Der Abschlußbericht des Kölner Unfalles, der meiner unmaßgeblichen Ansicht nach alles relevante zu dem Thema aussagt, stammt ja auch erst von 1996.

(Für die Interessierten: Seite 11.)


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)388817
Datum28.02.2007 15:3714124 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDer Abschlußbericht des Kölner Unfalles, der meiner unmaßgeblichen Ansicht nach alles relevante zu dem Thema aussagt, stammt ja auch erst von 1996.

Ich habe den Unfallbericht gelesen, aber komme nicht zur Überzeugung das der SA-Formfest generell schlecht ist.(Kommt vieleicht auch daher das bei uns SA als 1. Rohr Lehrmeinung ist, 100m SA die Regel und 80m die Ausnahme sind. Und für das 2. Rohr steht auf der andern Fzg-Seite noch die Nr. 2 zur verfügung.)


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)388818
Datum28.02.2007 15:4013917 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleGeschrieben von David Joho
Danach werden alle Befürworter der Gummiwurst überzeugt sein, weil das Szenario nur subjektiv eine Variante bevorzugt.


Der Abschlußbericht des Kölner Unfalles, der meiner unmaßgeblichen Ansicht nach alles relevante zu dem Thema aussagt, stammt ja auch erst von 1996.

(Für die Interessierten: Seite 11.)


Ach ja, ich wollte eigentlich hauptsächlich das Argumentarium der Gegner in D darstellen, dass dann nach einer solchen Übung genau so sein wird(IMO).


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388821
Datum28.02.2007 15:5014055 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornEntsprechende Verordnung (Danke Jo)

Das man in D alles mit verordnungen, gesetzten, vorschriften ....pla pla pla Regeln muss ....

Naja, aber gut, da steht jetzt was, was ohne hin jedem klar sein sollte :-))


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter


ICQ 494000336

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388900
Datum28.02.2007 22:4113983 x gelesen
Moin

Geschrieben von David JohoDanach werden alle Befürworter der Gummiwurst überzeugt sein, weil das Szenario nur subjektiv eine Variante bevorzugt.Ich gebe zu, dass das bei einem allzu "extravaganten" und besonders "gummiwurstfeindlichen" Objekt passieren könnte... also doch besser ein "normales" Gebäude.

Ich hab noch nie einen SA in ein Gebäude vorgenommen, die notwendige Anzahl der Ecken zur Erzielung des Lerneffekts kenne ich also selbst nicht. Vielleicht vorher heimlich ausprobieren... ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar388920
Datum01.03.2007 07:5713964 x gelesen
Mahlzeit

Problem dann ist das der Satz kommt " Das ist doch gestellt, im richtigen Leben passiert das nie"


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
****

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388926
Datum01.03.2007 08:4414221 x gelesen
Geschrieben von David JohoIch habe den Unfallbericht gelesen, aber komme nicht zur Überzeugung das der SA-Formfest generell schlecht ist.

IMHO ist er überall, wo man ihn seltener als 3 Mal pro Jahr braucht über, all das kann ich bei besserer Beweglichkeit und wesentlich geringeren Fahrzeugkosten mit normalem Schlauch leisten. Und für das Kleinvieh (Mülleimer draußen) ist dann auch noch Platz für 30 m D-Schnellangriff in Buchten.

Geschrieben von David Joho(Kommt vieleicht auch daher das bei uns SA als 1. Rohr Lehrmeinung ist, 100m SA die Regel und 80m die Ausnahme sind.

-Fahrt doch mal ein wenig näher heran...

-Also HD-Pumpe und noch mehr Geld vergeudet.

-Wieviel Wasser kommt dann da nach 100 Metern noch raus, und welchen Druck müsst ihr dafür fahren?

-Welchen Druck habt ihr dann gleichzeitig auf den normalen Abgängen, wenn dies funktioniert?

Gardena-Schnellangriffe am an die FP geflanschten Kärcher sind IMHO genauso unnütz wie Ifex, CAFS und eine elektronische Füllstandsanzeige an der Kübelspritze.


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern388930
Datum01.03.2007 09:5014036 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Josef Mäschle-Wieviel Wasser kommt dann da nach 100 Metern noch raus, und welchen Druck müsst ihr dafür fahren?

-Welchen Druck habt ihr dann gleichzeitig auf den normalen Abgängen, wenn dies funktioniert?


Mal von einer Bachert FP 32/8 gesprochen bei der ich das ausgelitert habe (HD-SA, 90m):

Bei 40 bar an der Pumpe am Rohr ca. 75 Liter / min bei ca. 6 bar.
Normale Abgänge problemlos nutzbar, es gibt durchaus Pumpen die das mitmachen.

Ob das alles Sinn macht sei dahingestellt, ich habe meine Meinung dazu.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388940
Datum01.03.2007 10:5013996 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerBei 40 bar an der Pumpe am Rohr ca. 75 Liter / min bei ca. 6 bar.

Also zuwenig Wasser, und der "HD-Vorteil" ist auch dahin. Ein Sicherheitsreserve, also die Möglichkeit nochmal den Druck im HD-Teil zu erhöhen um mehr Wasser durchzubekommen gibt es vermutlich eher nicht?

Geschrieben von Christian SchorerNormale Abgänge problemlos nutzbar, es gibt durchaus Pumpen die das mitmachen. Die man dann auch gleich benutzen könnte...Ohne Mehrkosten...


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8A., Wasserburg Bodensee / Bayern388973
Datum01.03.2007 13:3613961 x gelesen
Hallo,

Ich schreibe von der gleichen Pumpe.

Geschrieben von Christian SchorerMal von einer Bachert FP 32/8 gesprochen bei der ich das ausgelitert habe (HD-SA, 90m):

Bei 40 bar an der Pumpe am Rohr ca. 75 Liter / min bei ca. 6 bar.
Normale Abgänge problemlos nutzbar, es gibt durchaus Pumpen die das mitmachen.

Die normalen Abgänge sind zwar kombiniert nutzbar, dort steht dann bei den erwähnten 40bar Druck im HD-Bereich auch 10 bar im Normaldruck an! Ist vielleicht auch ein bisschen viel?

Gruß
Markus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern388978
Datum01.03.2007 13:5613952 x gelesen
Mahlzeit,


Geschrieben von Markus AugstenIst vielleicht auch ein bisschen viel?

Nö, warum denn? Wenn ich beim HSR einen idealen Betriebsdruck von 5-7 bar (je nach Typ) voraus setze dann kann es sogar sein das an der Pumpe 10 bar erforderlich sind wenn noch ordentlich Reibungsverlust in der Strecke ist.

Sinnlos is das HD-Teil trotzdem, vor allem mit den handelsüblichen Pistolenrohren, beim Sprühstrahl geht die Wassermenge noch rapide zurück.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau389087
Datum01.03.2007 23:5714407 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleIMHO ist er überall, wo man ihn seltener als 3 Mal pro Jahr braucht über, all das kann ich bei besserer Beweglichkeit und wesentlich geringeren Fahrzeugkosten mit normalem Schlauch leisten. Und für das Kleinvieh (Mülleimer draußen) ist dann auch noch Platz für 30 m D-Schnellangriff in Buchten.

Darüber müssen wir nicht diskutieren, die Standpunkte in D sind bekannt und von mir durchaus anerkannt, in der CH ist es nunmal Lehrmeinung den IA mit SA-Formfest zu fahren.

Geschrieben von Josef Mäschle-Fahrt doch mal ein wenig näher heran...

Eindringtiefe PA = 80m d.h. SA 80-100m

Geschrieben von Josef Mäschle-Wieviel Wasser kommt dann da nach 100 Metern noch raus, und welchen Druck müsst ihr dafür fahren?

k.A. Lehrmeinung, nicht zu rütteln

Geschrieben von Josef Mäschle-Also HD-Pumpe und noch mehr Geld vergeudet.

Gummiwurst ohne HD ist schwachsinn, da kommt sonst am Ende nichts mehr raus(von "mit HD mehr Löscherfolg" hab ich in der CH noch nie was gehört)

Geschrieben von Josef Mäschle-Welchen Druck habt ihr dann gleichzeitig auf den normalen Abgängen, wenn dies funktioniert?

Druck ohne anderen Befahl 8 Bar -> HD 30-40 Bar


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW389119
Datum02.03.2007 09:3016020 x gelesen
Geschrieben von David Joho(von "mit HD mehr Löscherfolg" hab ich in der CH noch nie was gehört)

Ihr glücklichen, dann ist Ifex offensichtlich an Euch vorübergegangen.

Zu den Anwendungen siehe hier und mach Dir mal zu Reifenbrand, Löschwirkung und Rückzündungswahrscheinlichkeit Gedanken


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau389160
Datum02.03.2007 12:0914015 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleIhr glücklichen, dann ist Ifex offensichtlich an Euch vorübergegangen.

Ich würde sagen nicht Spurlos :-)

Es gibt die eine oder andere FW die sowas besitzt, aber weit verbreitet ist es nicht.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt