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ThemaUVV-Fragen: wer kann helfen?23 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 388563
Datum27.02.2007 11:2811025 x gelesen
Hallo.

Ich habe mal ein paar Fragen von einem Kumpel bekommen und möchte wissen was die Gesetzgebung dazu spricht, da ich mir nicht in allem ganz sicher war. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im speziellen Fall soll es um Richtlinien für Bayern gehen (wenn das einen Unterschied macht). Ich würde darum bitten, dass es wahre Aussagen sind also am besten mit einem Nachweis womit es belegbar ist. Die Suche mit anderen Hilfsmitteln war irgendwie nicht so erfolgreich.

1.
Wenn auf einem Sitzplatz mit integriertem Atemschutzgerät (entgegen der Fahrtrichtung) ein Anschnallgurt vorhanden ist, darf man sich dann während der Fahrt abschnallen um sich auszurüsten?
2.
Wie steht es dabei wenn das Gerät aus der Halterung genommen werden müsste? Ist dies erlaubt? (Bei neueren Fahrzeugen ja gar nicht mehr möglich aber bei älteren durchaus)

3.
Es kommt zu einem Hausbrand. Darf mit der Brandbekämpfung (speziell im Innenangriff) begonnen werden auch wenn der Strom noch nicht abgeschalten ist? Macht es einen unterschied wenn ein Mensch im Haus vermisst wird?
4.
Eher etwas technisches: Wie nah darf man mit einem C-Hohlstrahlrohr an elektische Anlagen ran?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich schonmal. MFG Flo


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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein388567
Datum27.02.2007 11:449214 x gelesen
Moin,

zu 1. ja, wenn du Sonderrechte wahrnimmst, kannst du dich zum Ausrüsten abschnallen. Ich frage mich nur, was das für eine Konstruktion in eurem Fahrzeug ist...

zu 2. Geräte immer erst beim stehenden Fahrzeug entnehmen!

zu 3. Habe fast noch nie erlebt, dass irgendwer in ein Gebäude geht, Strom abschaltet und dann erst durch einen anderen Trupp die Brandbekämpfung beginnt. In Sonderfällen gab es das schon, die Regel ist aber eine andere.

zu 4. steht in der Betriebsanleitung eures HSR...

Gruß Matthias


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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern388617
Datum27.02.2007 15:249088 x gelesen
zuständiger Bayerischer GUVV: E-Mail praevention@bayerguvv.de oder
Telefon 089/36093433
Einfach mal bei dem nachfragen.


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 388618
Datum27.02.2007 15:259110 x gelesen
Hallo.

zu 1.Ist das sicher? Sagt die UVV da nichts dagegen? Es sind die ganz normalen PA-Halterungen die die Firma Ziegler im Jahr 1990 verbaute. Wir haben keine Anschnallgurte in diesem FZ. Deshalb ja auch die Frage. Nachdem ich mir diverse Bilder von neueren Fahrzeugen angeschaut habe: Kann es sein, dass neuere Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung gar keine Anschnallgurte brauchen (habe auf den Bildern zumindest keine gesehen)?

zu 3. Ja die Art und Weise habe ich mir auch gedacht. Aber ob des mit UVV und allem anderen vereinbar ist bzw. was diese dazu sagen wäre Interessant?

Hm 2 ist auch klar aber Regelung schwarz auf weis geschrieben die man andern Vorlegen kann gibts da keine?

Das mit der Betriebsanleitung haben wir uns auch gedacht. Hier war nur interesse ob es eine direkte Vorschrift gibt wie bei den normalen CM-Strahlrohren. Hier war es ja auch festgelegt.
Werde dann mal die Betriebsanleitung anfordern. Danke dir schonmal.

MFG Flo


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 388619
Datum27.02.2007 15:279066 x gelesen
Hallo. Gute Idee. Danke. Wer trotzdem jetzt schonmal helfen kann darf trotzdem noch seine Lösungen hier reinschreiben. Werde dann mal eine E-mail verfassen.

MFG Flo


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW388637
Datum27.02.2007 16:399212 x gelesen
zu 1) Wenn das Fahrzeug über Anschnallgurte verfügt, dann nicht an den AT-Plätzen. (Es sei denn, die Halterungen wurden im nachhinein eingebaut.)

zu 2) Die ATs dürfen erst bei Fahrzeugstillstand entnommen werden (Neuere Fahrzeuge haben in dem Mechanismus eine automatische Sperre, die mit der Feststellbremse des Fahrzeugs gekoppelt sind.)

zu 3) Zu den HStrR gibt es keine einheitliche Regelung á la "1 / 3 / 3 / 4 / 5 / 5 / 5 / 6 / 7 / 8", heirzu den Hersteller befragen.

sers


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 388639
Datum27.02.2007 16:499103 x gelesen
Hi.

Also heißt dass es gibt bei den normalen PA-Sitzen bzw Sitzen mit den Standard PA-Halterungen wie sie die Namheften Hersteller in die (H)LF- Generationen von heute einbauen generell keine Kombination MIT Anschnallgurt?
Ich weiß es nicht genau, da wir ein Fahrzeug haben welches entstand als es noch überhaupt keine Gurte in LKW gab bzw. das andere hat Anschnallgurte aber die sind in den Spezialsitzen integriert. Wobei dann wieder die Frage ist darf man sich abschnallen?

MFG Flo


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen388640
Datum27.02.2007 16:549125 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Andreas DovernWenn das Fahrzeug über Anschnallgurte verfügt, dann nicht an den AT-Plätzen.
Das ist aber, unabhängig davon, ob es erlaubt ist, absoluter Blödsinn. Der Großteil der Fahrten mit Fahrzeugen wird eben nicht mit angelegtem PA durchgeführt sondern ohne, d.h. zwangsläufig unangeschnallt.

Daß Anschnallen auf allen Sitzplätzen sinnvoll und erforderlich ist, steht ja wohl außer Frage.


MkG Sascha

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen388641
Datum27.02.2007 16:569062 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichWobei dann wieder die Frage ist darf man sich abschnallen?
Um sich mit PA auszurüsten, ja, sonst nein.


MkG Sascha

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW388645
Datum27.02.2007 17:139046 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerDas ist aber, unabhängig davon, ob es erlaubt ist, absoluter Blödsinn.

Möchstest Du mir damit sagen, dass es durchaus Fahrzeuge gibt, die über eine AT- & Anschnallgurtkombination verfügen oder nur Deinen Unmut über deutsche Gesetze loswerden? Kann Deinen Satz nämlich nicht ganz deuten.


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen388654
Datum27.02.2007 17:519046 x gelesen
Geschrieben von Andreas DovernMöchstest Du mir damit sagen, dass es durchaus Fahrzeuge gibt, die über eine AT- & Anschnallgurtkombination verfügen
ja: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=349306

Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, daß es technisch Schwierigkeiten gibt, entgegengesetzt zur Fahrtrichtung 3-Punkt Gurte zu installieren.

Möchstest Du [...] nur Deinen Unmut über deutsche Gesetze loswerden?
Ja, für mich absolut unverständlich, warum entgegen der Fahrtrichtung keine Gurte erforderlich sind.


MkG Sascha

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388658
Datum27.02.2007 17:569188 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerDas ist aber, unabhängig davon, ob es erlaubt ist, absoluter Blödsinn. Der Großteil der Fahrten mit Fahrzeugen wird eben nicht mit angelegtem PA durchgeführt sondern ohne, d.h. zwangsläufig unangeschnallt.


Ich hatte das so in Erinnerung: Das Fahrzeug wird ohne Alarm dann nur mit den in Fahrtrichtung sehenden Sitzplätzen angeschnallt benutzt. Bei Alarmfahrt setzen sich die AGT auf die andere Seite, zurren sich in den PA und dürfen / können diesen erst aus der Halterung nehmen, wenn das Fahrzeug steht.


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

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AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern388660
Datum27.02.2007 18:009075 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleBei Alarmfahrt setzen sich die AGT auf die andere Seite, zurren sich in den PA und dürfen / können diesen erst aus der Halterung nehmen, wenn das Fahrzeug steht.


Und was ist bei THL-Alarmfahrt?


mkG
Adrian Ridder

Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen388662
Datum27.02.2007 18:019000 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Josef MäschleIch hatte das so in Erinnerung: Das Fahrzeug wird ohne Alarm dann nur mit den in Fahrtrichtung sehenden Sitzplätzen angeschnallt benutzt. Bei Alarmfahrt setzen sich die AGT auf die andere Seite, zurren sich in den PA und dürfen / können diesen erst aus der Halterung nehmen, wenn das Fahrzeug steht.

Dann müßten alle Fahrzeuge 6 Sitzplätze haben (4 in, 2 entgegen der Fahrtrichtung) haben, aber nur für 4 Personen zugelassen sein. So wäre es eine mögliche Lösung.


MkG Sascha

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388665
Datum27.02.2007 18:049037 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderUnd was ist bei THL-Alarmfahrt?

4 FA hinten in den Anschnallgurten...


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

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AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern388683
Datum27.02.2007 18:429061 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle4 FA hinten in den Anschnallgurten...

Aha, dacht ichs mir doch. Realität?


mkG
Adrian Ridder

Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen388728
Datum27.02.2007 23:159044 x gelesen
Geschrieben von Florian Heidenreichzu 1.Ist das sicher? Sagt die UVV da nichts dagegen? Es sind die ganz normalen PA-Halterungen die die Firma Ziegler im Jahr 1990 verbaute. Wir haben keine Anschnallgurte in diesem FZ. Deshalb ja auch die Frage. Nachdem ich mir diverse Bilder von neueren Fahrzeugen angeschaut habe: Kann es sein, dass neuere Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung gar keine Anschnallgurte brauchen (habe auf den Bildern zumindest keine gesehen)?

Gibt es überhaupt Gurte entgegen der Fahrtrichtung? Meines Wissens besteht nur eine Gurt- und damit auch Anschnallpflicht auf Sitzplätzen in Fahrtrichtung.

Gruß
Heinrich


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen388730
Datum27.02.2007 23:209109 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleIch hatte das so in Erinnerung: Das Fahrzeug wird ohne Alarm dann nur mit den in Fahrtrichtung sehenden Sitzplätzen angeschnallt benutzt. Bei Alarmfahrt setzen sich die AGT auf die andere Seite, zurren sich in den PA und dürfen / können diesen erst aus der Halterung nehmen, wenn das Fahrzeug steht.

Kann amn mir das mal in einem LF vormachen? :-)) Muss ich jetzt, wenn keine Alarmfahrt ist bzw. wenn kein PA gebraucht wird, als Wasser / Schlauchtrupp den Angriffstrupp auf den Schoss nehmen?
Gibt es davon schon Bilder (vielleicht in der neuen DV 1)?

Gruß
Heinrich


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388731
Datum27.02.2007 23:239072 x gelesen
Anschnallpflicht besteht auf allen Plätzen mit Sicherheitsgurt. Bis vor kurzem gab es keine Gurtpflicht für Plätze entgegen der Fahrtrichtung, nun dürfen bei Neufahrzeugen nur noch mit Gurten ausgestattete Sitzplätze eingetragen werden und während der Fahrt benutzt werden.
Sind keine Gurte im alten Fahrzeug, besteht auch keine Anschnallpflicht. Wie auch. Nachgerüstet werden muß nicht. geht auch meistens nicht.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388747
Datum28.02.2007 01:459300 x gelesen
Moin

So, ich versuche mich dann auch mal an den Fragen.

Zu 1) Ja, Rechtsgrundlage ist dafür §35 StVO. Es ist für deine hoheitliche Aufgabe (gleich ein Feuer ausmachen, dafür den PA aufsetzen) dringend erforderlich, den Sicherheitsgurt wegzulassen, weil du dich sonst selbst fesselst, somit bist du von der Gurtpflicht befreit. (Es sei denn, das OLG Frankfurt versucht uns demnächst Weiszumachen, dass das PA anlegen ja nur eine Vorbereitung einer hoheitlichen Tätigkeit und somit nicht von den Sonderrechten erfasst wäre *gg*)

Zu 2) Dann ist die Halterung ein Fehlkonstrukt, wenn man den PA eh zum Anlegen rausnehmen muss, könnte man ihn auch gleich lose in den Mannschaftsraum werfen...
Ich wüsste aber momentan nicht, wo ich nach einem Entnahmeverbot suchen sollte, vom GMV oder dem "Totschlagargumentparagraphen" §17 UVV Feuerwehren vielleicht abgesehen.

Zu 3) Ja, klar darf begonnen werden. Vermisste Menschen machen auch keinen Unterschied, du darfst trotzdem anfangen ;o) Man sollte beim Innenangriff halt im Hinterkopf haben, dass man u.U. auf freiliegende, stromführende Leitungen treffen könnte, wobei ich behaupten würde dass hier in der absoluten Mehrzahl der Fälle schon irgendwo eine Sicherung ausgelöst hat.

Zu 4) Bis es bitzelt, dann wieder einen halben Schritt zurück ;o) Die Mehrzahl der HSR sind nicht nach dieser ominösen Prüfanordnung der VDE 132 (oder wars 123?) getestet (Mir bekannte Ausnahme: AWP Turbospritzen) und es gelten somit nicht die Abstände, die man für die CM-Rohre kennt. Schau nach, ob etwas in der Betriebsanleitung des HSR-Herstellers steht.
Meine Meinung: Im "normalen" Wohngebäude mit max. 380 V Spannung habe ich *persönlich* da wenig Bauchschmerzen, wenn ich nicht gerade mit einem "aufgesetzten Schuss" den Hauptsicherungskasten flute.... und bei Hochspannungsanlagen sollte man dann doch das vorherige Freischalten bevorzugen.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW388748
Datum28.02.2007 02:209230 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Sebastian Weiß--- Ich wüsste aber momentan nicht, wo ich nach einem Entnahmeverbot suchen sollte, vom GMV oder dem "Totschlagargumentparagraphen" §17 UVV Feuerwehren vielleicht abgesehen.

Och, das ist einfach ;-)

FwDV7, Punkt 7.2, Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten:
· Werden die Atemschutzgeräte auf der Anfahrt im Mannschaftsraum angelegt, darf die
Gerätearretierung erst nach Stillstand des Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle gelöst
werden.


Man sollte beim Innenangriff halt im Hinterkopf haben, dass man u.U. auf freiliegende, stromführende Leitungen treffen könnte,

Immer schön mindestens einen Meter Abstand von allen (potentiell) spannungsführenden Teilen halten, dann kann nichts passieren.

Wegen der Verrauchung ist die Sichtweiter kleiner als ein Meter?

Oh.......

wobei ich behaupten würde dass hier in der absoluten Mehrzahl der Fälle schon irgendwo eine Sicherung ausgelöst hat.

tja, genauso wie in der absoluten Mehrzahl der Fälle der Sicherheitstrupp nicht benötigt wird.

Wollen wir uns darauf verlassen, wenn es um das Leben des AT geht?

Die Mehrzahl der HSR sind nicht nach dieser ominösen Prüfanordnung der VDE 132 (oder wars 123?) getestet

VDE 0132

rein theoretisch darf man deswegen die Mehrzahl der HSR nicht in spannungsführenden Anlagen einsetzen (und damit nicht im Innenangriff, wenn nicht das Gebäude sicher spannungsfrei geschaltet ist).

Rein praktisch bleibt auch mit den genormten und zugelassenen Rohren das Problem der Sichtweite, s. oben.

Ulrich wird sicherlich in Kürze dazu etwas schreiben bzw. verlinken, wie man in der Praxis mit dieser Problematik umgehen kann.

Gruß,
Henning


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388776
Datum28.02.2007 11:429116 x gelesen
Moin

Geschrieben von Henning KochOch, das ist einfach ;-)
FwDV7, Punkt 7.2, Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
*Argh!* Ich war im Geiste die Vorschriften durchgegangen und dachte mir bei mir FwDV 7 "Ach nee, DA steht das ja wohl sicherlich nicht drin..."

Geschrieben von Henning KochImmer schön mindestens einen Meter Abstand von allen (potentiell) spannungsführenden Teilen halten, dann kann nichts passieren.
Wegen der Verrauchung ist die Sichtweiter kleiner als ein Meter?
Oh.......
Eben, "ohh...." - was tun, sprach Zeus!? Wirklich draußen bleiben, bis jemand das Gebäude freigeschaltet hat?

Geschrieben von Henning KochWollen wir uns darauf verlassen, wenn es um das Leben des AT geht? Mangels vertretbarer Alternativen, wenn die Sicht halt wirklich mies ist, wird einem wohl nichts anderen übrig bleiben. Mir sind nur wenige Unfälle mit Stromleitungen in "normalen" Gebäuden bei der Brandbekämpfung bekannt (und davon keiner, wo ein Überschlag über den Löschwasserstrahl stattfand, sondern über Helm/Bekleidung), von daher muss (?) man solche Stromgeschichten wohl unter "Restrisiko" verbuchen.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388777
Datum28.02.2007 11:459038 x gelesen
Hallo Leute!


Falls es interessiert:

de Vries


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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