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Thema | Rundschlingen, Endlosschlingen - Anwendung / Ziehen, Heben | 11 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Sasc8ha 8K., Haiger / Hessen | 388573 | |||
Datum | 27.02.2007 12:19 | 12893 x gelesen | |||
Hallo Forum, sicherlich sind jedem die Rund- bzw. Endlosschlingen bekannt die in der Industrie fat zu jedem Kran etc. gehören. Viele von euch werden solche Schlingen auch in ihrer FW haben, da diese in manchen Dingen einfacher zu handhaben sind als z.B. ein Drahtseil. Bei uns kam nun die Diskussion auf, ob diese Schlingen jetzt nun auch zum Ziehen bzw. hauptsächlich zum Halten in horizontaler Richtung geeignet sind. Von beiden Seiten wurde die jeweilige Meinung zwar lauthals verteidigt und mit "ich hab das so gehört" "belegt", stichfeste Gründe gab es jedoch nicht. Ich habe mich jetzt mal durch Netz gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden. Daher also meine Frage: Hat jemand von euch sichere Quellen für die Verwendung der Schlingen? Gibt DIN EN 1492-2 dazu was genaues her? Was darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht? Vielen Dank! Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar. | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 388581 | |||
Datum | 27.02.2007 12:56 | 10275 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Kraus Was darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht? Servus, ich vermute einmal ob es um den Unterschied zwischen Hebebänder, Rundschlingen auf der einen und Zurrgurte und Ketten auf der anderen Seite geht. Hebebänder - Rundschlingen dürfen zum heben und ziehen, ganz gleich mit welchen Mitteln (Seilwinde, Mehrzweckzug, Kran) bis zu Ihrer Belastungsgrenze (je nach Anschlagart unterschiedlich muß auf dem Anschlagmittel dauerhaft angebrecht sein) verwendet werden. Zurrmittel jedoch NUR zum festzurren von Ladung, NICHT zum heben oder ziehen. Gruß Franz | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 388582 | |||
Datum | 27.02.2007 12:58 | 10065 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Krausob diese Schlingen jetzt nun auch zum Ziehen bzw. hauptsächlich zum Halten in horizontaler Richtung geeignet sind. Was meint das genau? Rundschlingen können Kräfte übertragen. die Gebrauchslage/-richtung ist egal. Zwischen Ziehen und Halten ist kräftemäßig erstmal kein Unterschied. Was anderes wäre ein Fall oder ein ruckartiges Ziehen. Das mag aber gar kein Anschlagmittel... Alles was der Hersteller erlaubt und alles nicht was er einschränkt/verbietet. Gruß LP | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 388584 | |||
Datum | 27.02.2007 13:01 | 10036 x gelesen | |||
Hallo Sascha, wir nutzen die Schlingen in allen möglichen Varianten, z.B. um den "Festpunkt" Baum nutzen zu können, am (Unfall-)Fahrzeug als Anschlagmittel, usw. Wie ihr die Dinger einsetzen könnt steht auch auf dem kleinen angenähten Fähnchen an der Rundschlinge. Dort sind die Belastungsgrenzen für die jeweilige Anschlagart (einfach, doppelt, geschnürt oder Trapez) aufgeführt. Ob ihr mit den Dingern nun haltet oder waagerecht, senkrecht oder schräg zieht, ist völlig egal (nur schieben ist schwierig :-)) Wichtig ist, das ihr die zur Kraft des Zugmittels (Mehrzweckzug oder masch. Zugeinrichtung) passende Rundschlinge beschafft. Also für den MZZ1,6t eine 4t-Schlinge (Umlenkrolle!). HTH Grüße aus Nordhessen Ralf Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! Feuerwehr Frielendorf - Online Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 388598 | |||
Datum | 27.02.2007 13:33 | 10032 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha KrausWas darf ich (im FW-Dienst) mit diesen Schlingen machen und was nicht? Dasselbe wie im Zivilleben auch: -geeignetes Anschlagmittel aussuchen (Scharfe Kanten, rutschige Oberflächen, Temperatur, Chemikalien...bewerten) -ausreichende Tragfähigkeit auswählen -ggf. Winkel beachten -Sonstige Sicherheitsbestimmungen einhalten (Kein Aufenthalt unter schwebender Last, 1,5 Zugseillängen Sicherheitsabstand um Zugseil etc. Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Führung. Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles. Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 | |||||
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Autor | Sasc8ha 8K., Haiger / Hessen | 388622 | |||
Datum | 27.02.2007 15:32 | 10043 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottRundschlingen können Kräfte übertragen. die Gebrauchslage/-richtung ist egal. Zwischen Ziehen und Halten ist kräftemäßig erstmal kein Unterschied. Was anderes wäre ein Fall oder ein ruckartiges Ziehen. Das mag aber gar kein Anschlagmittel... Das habe ich auch versucht im Dienst zu erklären. Mein Verständnis bezgl. Kräften etc. sagt mir das auch ganz klar. Ob ich nun vertikal oder horizontal ziehe, die Kraftaufnahme ist gleich. Es gibt jedoch Leute bei uns die der Meinung sind, diese Rundschlingen wären lediglich Hebezeug mit dem man nur Dinge heben darf und nicht ziehen. Ich sehe darin keinen Unterschied... Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 388635 | |||
Datum | 27.02.2007 16:37 | 10013 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Kraus Es gibt jedoch Leute bei uns die der Meinung sind, diese Rundschlingen wären lediglich Hebezeug mit dem man nur Dinge heben darf und nicht ziehen. Ich sehe darin keinen Unterschied... Vielleicht solltest du die Leute mal die Masse eines Körpers schätzen lassen, anschließend sollen sie ihren Kopf zur Seite legen und dir mitteilen, inwiefern sich die Masse daruch verändert hat ;-) Grüße, nix für ungut Magnus | |||||
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Autor | Tors8ten8 P.8, Apensen / Niedersachsen | 388649 | |||
Datum | 27.02.2007 17:36 | 9956 x gelesen | |||
Tach. Kurze Frage nebenbei: Welche Rundschlingen+ Zubehör habt Ihr im Einsatz? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8K., Haiger / Hessen | 388661 | |||
Datum | 27.02.2007 18:00 | 9887 x gelesen | |||
Rische Rundschlingen, 2 to (Grün). Zusammen mit einfachen Schäkeln Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 388696 | |||
Datum | 27.02.2007 19:34 | 10476 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Kraus Bei uns kam nun die Diskussion auf, ob diese Schlingen jetzt nun auch zum Ziehen bzw. hauptsächlich zum Halten in horizontaler Richtung geeignet sind. Vielleicht kann ich etwas zur "Entspannung" beitragen. Geschrieben von Sascha Kraus Hat jemand von euch sichere Quellen für die Verwendung der Schlingen? Gibt DIN EN 1492-2 dazu was genaues her? Die Norm sagt auszugsweise im "Anwendungsbereich" (der Norm wohl bemerkt): "Diese EN legt Anforderungen an die Sicherheit ... von Rundschlingen mit einer Tragfähigkeit bis 40 t (in der Anschlagart direkt) ... mit oder ohne Beschlagteilen, aus Polyamid, Polyester und Polypropylen fest. Wie das nun für "hochheitlich agierende Sondermenschen mit Wegesignalen" gilt, kann ich nicht einschätzen, aber es ist gut denn Sinn der Ratschläge in der Norm zu beherzigen. mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Naumburg / Hessen | 388722 | |||
Datum | 27.02.2007 22:29 | 9922 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sascha Kraus--- Es gibt jedoch Leute bei uns die der Meinung sind, diese Rundschlingen wären lediglich Hebezeug mit dem man nur Dinge heben darf und nicht ziehen. Ich sehe darin keinen Unterschied... Hallo, wir haben seit Nov. 2006 einen Mehrzweckzug von Griefzug der als Anschlagmittel mit Rundschlingen ausgerüstet ist. Das dürfte die Aussage wiederlegen. Gruß Michael Heger | |||||
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