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ThemaFeuerlöscher in Vereinsheimen7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg388706
Datum27.02.2007 20:579915 x gelesen
Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob es rechtliche Regelungen gibt, ob und wenn ja, wieviele Feuerlöscher in einem vereinsheim vorhanden sein müssen?

Zur näheren Erläuterung:
Konkret geht es hier um das Haus eines CVJM (Infos zum CVJM), in dem Hauptsächlich Jugendarbeit betrieben wird. Da ich sowohl in der Feuerwehr als auch im CVJM bin, habe ich angeregt, dass die Feuerwehr mal eine Übung in diesem Haus macht. Bei der Besichtigung mit denjenigen, die die Übung von der Seite der Feuerwehr her vorbereiten, ist uns aufgefallen, dass es im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes einige Mängel gibt. Eben unter anderem auch, dass der einzige Feuerläscher im Haus seit über 20 Jahren nicht mehr geprüft wurde.
Ich wurde von der vereinsführung jetzt damit beauftragt, mal zu prüfen, was Gesetzlich den vorgeschrieben ist. Ich selbst würde hier ohne die Gesetzeslage näher zu kennen einige Feuerlöscher installiern (und vor allem den alten erneuern).

Kann mir jemand sagen, welche Vorschriften hier anzuwenden sind, sofern es überhaupt etwas gibt?

Wo ist das Gesetzlich verankert, dass ein Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft werden muss? (Ich weiß, dass es diese Vorschrift gibt, aber bin selbst noch nicht fündig geworden.)

Schon mal Danke im voraus.

Gruß
Patrick Weegen


Das war meine Meinung

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388707
Datum27.02.2007 21:078296 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenIch wurde von der vereinsführung jetzt damit beauftragt, mal zu prüfen, was Gesetzlich den vorgeschrieben ist. Ich selbst würde hier ohne die Gesetzeslage näher zu kennen einige Feuerlöscher installiern (und vor allem den alten erneuern).

Wurde das Gebäude ursprünglich schon als Vereinsheim geplant? Dann in die Baugenehmigung gucken, da stehen die Auflagen drin.

Ansonsten:

Wieviele Personen können sich darin aufhalten?

Sind Übernachtungen möglich / Fremdenzimmer vorhanden?

Ist eine Küche mit Fritteuse vorhanden?

sind umfangreiche EDV-Anlagen vorhanden?

Wie schaut es mit den Flucht- und Rettungswegen aus?

Ich würde an Deiner Stelle einfach mal den örtlichen VB um einen Ortstermin zur Beratung bitten.
Ist etwas einfacher als "Ferndiagnose".


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388708
Datum27.02.2007 21:108100 x gelesen
Die Berechnungsmethode für Arbeitsstätten findest Du in der BGR 133.


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg388713
Datum27.02.2007 21:248194 x gelesen
Das Haus wurde nicht als Vereinsheim geplant und ist bereits über 100 Jahre Alt. Ich denke, dass sich hieraus schon erahnen lässt, wie es mit den Fluchtwegen aussiht. Aber trotzdem nochmal detailiert.

Im Erdgeschoss ist der Fluchtweg eigentlich kein Problem, da jeder raum Fenster hat und es 2 Haustüren gibt, die als Fluchtweg genutzt werden können.
Im Keller siehts wesentlich schlechter aus, da hier die Fenster vergittert sind (wurden öffter demoliert). Es bleibt also nur eine Recht schmale Treppe. In den 2 Obergeschossen ist der einzige Fluchtweg das Treppenhaus (Holz). Allternativ kann man sich im 1. OG auch noch auf eine Terrasse in Sicherheit bringen, die von der Feuerwehr problemlos mit DLK oder tragbaren Leitern erreicht werden kann.

Übernachtungsmöglichkeiten sind keine Vorgesehen, jedoch befindet sich im 2. OG eine Wohnung, in der der Hausmeister mit Familie lebt.

Die Personenzahl variiert stark nach Wochentagen. An Freitagen ist das eindeutige Maximum mit schätzungsweise 50 - 60 Personen (im ganzen Haus verteilt).

Es sind zwar 2 Küchen vorhanden (normale Einbau Küche im 1. OG + etwas größer dimensionierte Küche im Keller), aber in beiden finden sich keine Friteusen. Sind sind jedoch mit normalen Elektroherden ausgestattet.

EDV-Anlagen gibts gar keine.

Es geht mir hier eigentlich weniger um die genau richtige Anzahl der Löscher in diesem Haus, sondern viel mehr um Gesetzliche Vorschriften (ähnlich diesen für Arbeitsstätten), die hier zur Anwendung kommen. Diese dann auf das Haus übertragen, ist per "Ferndiagnose" mit sicherheit nicht möglich.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388727
Datum27.02.2007 22:588184 x gelesen
Wenn es als Wohnhaus gebaut wurde, liegt jetzt eine Nutzungsänderung vor. Dies muß beim zuständigen Bauamt beantragt werden. (Jeweilige Landesbaugesetze) Dafür werden Auflagen erstellt.
Alle Räume die zum Aufenthalt dienen, müssen dann einen Fluchtweg haben, der direkt ins Freie geht oder in einen geschützen Raum/Treppenraum. Damit ist nicht der einzige Zugang zu den Räumen gemeint Gefangene Räume dürfen nicht zum Aufenthalt genutzt werden.
Bei vielen Kreisen kannst du dir die Bauordnungen und Vorschriften des vorbeugenten Brandschutzes herunterladen. Dort bekommst du auch die für dieses Objekt richtigen Infos.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern388998
Datum01.03.2007 15:528219 x gelesen
Hallo,

Satz 1-3 ACK.

Geschrieben von Heinz CapranoAlle Räume die zum Aufenthalt dienen, müssen dann einen Fluchtweg haben, der direkt ins Freie geht oder in einen geschützen Raum/Treppenraum. Damit ist nicht der einzige Zugang zu den Räumen gemeint Gefangene Räume dürfen nicht zum Aufenthalt genutzt werden.
Das is etz aber net Ernst gemeint, oder? Wo steht denn sowas?
In welchem baurechtlich relevanten Schriftstück steht "gefangener Raum"?

Ohne WIRKLICH GENAUE Angaben (letzte Baugenehmigung, Pläne, Höhe, Geschossanzahl und -art, ...) lässt sich da nix wirklich informatives sagen, es ist und bleibt alles ein Gestochere im Dunkeln, das den einen oder anderen Vollgasbrandschützer gegebenenfalls zu irgendwelchen Aussagen gegenüber einem Eigentümer/Betreiber verleitet, die ihm nachher richtig Ärger bringen können.

Geschrieben von Patrick Weegen Bei der Besichtigung mit denjenigen, die die Übung von der Seite der Feuerwehr her vorbereiten, ist uns aufgefallen, dass es im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes einige Mängel gibt.
Die "Mängel" wurden hoffentlich nicht ausm hohlen Bauch raus geäußert, sondern angand der (hoffentlich bekannten) Baugenehmigung als solche identifiziert.

Geschrieben von Patrick Weegen Bei der Besichtigung ... ist uns aufgefallen, ... Eben unter anderem auch, dass der einzige Feuerläscher im Haus seit über 20 Jahren nicht mehr geprüft wurde.

Musste er das? Als (mögliches) Privatgerät?

Zum ursprünglich angefragten Feuerlöscher:
Ist "der CVJM" ein Unternehmer? Dann wird in der Tat die (IMHO sehr kritisch zu betrachtende) Vollbrandvorschrift BGR 133 greifen.
Ansonsten brauchst Du vorgeschrieben genau soviele Löscher wie für Deine Wohnung, nämlich keinen. Dann ist der Feuerlöscher ein (unbestritten) sinnvoller Artikel, den sich der Verein zulegen kann, oder aber auch nicht. Jeder bekommt die Sicherheit, die er bereit ist, zu bezahlen ;-)
Die Frage "wieviel" sollte man aber auch danach beurteilen,
- wie oft wird die Bude genutzt? (auch Minimax ist großer Mist, wenn Du nicht zuhause bist ;-))
- wer kann damit umgehen?
- wie oft sind die Dinger von Spionage, Sabotage, Zersetzung und Schwund betroffen?
Bittebittebitte bei der Beschaffung nicht in "Feuerwehr"-Dimensionen (> 2000 l) denken!
Der Löscher ist reine Selbsthilfe für den (kleinen) Entstehungsbrand. Ein Überangebot an Geräten verleitet dazu, zu lange am Ort des heißen Geschehens zu verweilen, und dem Laienlöscher feht i.d.R. der Atemschutz! deshalb: alles, was man mit 6l Schaum nicht (ungefährdet) ausbekommt, ist ein Fall für die 112er!

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg389545
Datum05.03.2007 12:408156 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Franz-Peter LösslOhne WIRKLICH GENAUE Angaben (letzte Baugenehmigung, Pläne, Höhe, Geschossanzahl und -art, ...) lässt sich da nix wirklich informatives sagen, es ist und bleibt alles ein Gestochere im Dunkeln, das den einen oder anderen Vollgasbrandschützer gegebenenfalls zu irgendwelchen Aussagen gegenüber einem Eigentümer/Betreiber verleitet, die ihm nachher richtig Ärger bringen können.

Ich werde mir hierzu mal die entsprechenden Genehmigungen ansehen, ob ich dort etwas finden kann.

Geschrieben von Franz-Peter LösslDie "Mängel" wurden hoffentlich nicht ausm hohlen Bauch raus geäußert, sondern angand der (hoffentlich bekannten) Baugenehmigung als solche identifiziert.

Hier mit meine ich ausschließlich solche Dinge, die klar auf der Hand liegen, wie z.B. Gasabsperrhahn durch gerümpel zu gestellt.

Geschrieben von Franz-Peter LösslIst "der CVJM" ein Unternehmer?
Nein, aber eingetragener Verein

Geschrieben von Franz-Peter Lössl- wie oft wird die Bude genutzt? (auch Minimax ist großer Mist, wenn Du nicht zuhause bist ;-))
fast täglich

Geschrieben von Franz-Peter Lössl- wer kann damit umgehen?
Hier würde ich entsprechende Unterweisungen / Trainings der Gruppenleiter anstreben, damit immer einer da ist, der damit umgehen kann.

Geschrieben von Franz-Peter Lössl- wie oft sind die Dinger von Spionage, Sabotage, Zersetzung und Schwund betroffen?
Man kann davon ausgehen, dass dies kein Problem darstellt

Geschrieben von Franz-Peter LösslBittebittebitte bei der Beschaffung nicht in "Feuerwehr"-Dimensionen (> 2000 l) denken!
Ist mir klar, dass hier kein 50 kg Pulver-Löscher beschafft werden muss. Ich habe mir vorgestellt, dass man mehrer 6 Kg-Pulverlöscher bzw. Schaumlöscher im ganzen Haus verteilt, damit nicht "zuviel" Löschmittel da ist, aber dieses dann auch schnell erreichbar ist.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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