alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaBrandschutzübung in Hotels- vorgeschrieben?6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP388768
Datum28.02.2007 10:296391 x gelesen
Nachdem mir werder Bauamt noch Ordnungsamt helfen konnten stelle ich die Frage mal hier im Forum:
Sind Brandschutzübungen mit der Feuerwehr für Hotels vorgeschrieben? Wenn ja in welchem zeitlichem Abstand und in welcher Form? Und, ganz wichtig, wo ist das gesetzlich/vorschriftlich geregelt?

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW388771
Datum28.02.2007 11:134771 x gelesen
Brandschutzübungen im Sinne von Löschübungen sind meines Wissens nicht für Hotels vorgeschrieben. Schon garnicht regelmäßig. Damit kann ich Dir allerdings auch keinen schriftlichen Beleg dafür liefern, denn im deutschen Recht wird sinnvollerweise nun mal nicht aufgezählt, was man nicht machen muß.

Im Einzelfall hat der VB / das Bauamt aber im Rahmen der Baugenehmigung üblicherweise das Recht, Belege dafür zu fordern, daß das vorgelegte Brandschutzkonzept auch klappt. Eine Räumungsübung, mit deren Ergebnis der Nachweis geführt wird das die entsprechenden Berechnungen auch funktionieren, könnte dann (einmalig) dazugehören. Dabei muß allerdings natürlich auch der Aufwand angemessen sein. Ein Stützfeuer, damit auch ein paar Sprinkler im Gebäude auslösen wäre in der Regel nicht angemessen ;-).

Im Sinne einer Räumungsübung könnte man für ein Gebäude, das so unübersichtlich ist das es auch Flucht- und Retungswegepläne erfordert, eine entsprechenden Unterweisung einschließlich Räumungsübung für das Personal für erforderlich halten. Das ließe sich dann aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung herleiten.

Hilft Dir das weiter?


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
--------------------------
Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern388772
Datum28.02.2007 11:264778 x gelesen
Hallo,
Brandschutzübungen mit der Feuerwehr sind IMHO nicht vorgeschrieben. Warum sollte das ausgerechnet für Hotels/Gaststätten so sein? Dann müsste es auch für Industriebetriebe, Schulen, Theater, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Hundshütten und dergleichen vorgeschrieben sein.
Verstehst, wo fängt man an, wo hört man auf. Außerdem, was solls bringen? Ortskunde? Vielleicht ja, aber wie lange behält man das? Was will man denn da üben? Gefechtsmäßiges Wegschwemmen des Gebäudes im Kampf der verbundenen Schluckspechte? Oder Evakuierung verschlafener Hotelgäste auf der Reperbahn nachts um halb eins?
Warum gerade bei einem Hotel, das doch hoffentlich baurechtskonform mit einem entsprechenden Brandschutzkonzept bestätigt, errichtet wurde. Bei wievielen Hotels im Ort? In einem kleinen Örtchen mit zehn Hundshütten und (zum 30.06.2006) 1340 Spitzbuben mag das vielleicht noch handelbar sein. Aber frag doch mal einen Vertreter einer etwas größeren BF, die haben in ihrer Stadt eine ganze Menge Hotels. Wenns nun vorgeschrieben wäre, dann hätten die, außer täglich 5 Hotelübungen zu zelebrieren, wohl nix mehr anderes zu tun.
Wenn Du gerne am Hotel Deiner Wahl eine Übung machen würdest, der Betreiber sich allerdings weigert, schaust halt in die Röhre ;-)
Also klares nein, allerdings sollten gemäß BGV A1 eine "ausreichende Anzahl Mitarbeiter" im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen geschult sein. Wenn sich da die Feuerwehr den Schuh anziehen will, bitte sehr.

Grüßla,
FP


Ach ja, und da war sie wieder, die alles entscheidende, wie ein Damoklesschwert über Regelwut-Deutschland schwebende Frage
Geschrieben von Michael LinkenbachUnd, ganz wichtig, wo ist das gesetzlich/vorschriftlich geregelt?
Wie auch in anderen Beiträgen und Themen ersichtlich: alles ist geregelt in §1, GMV!

Freundliches Fragen beim Betreiber, im Ja-Fall vorher Sinn der Übung festlegen, planan und einfach ausführen, das geht auch alles ganz ohne Vorschrift ....


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP388773
Datum28.02.2007 11:284487 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleHilft Dir das weiter?


Ja, danke.
Die Anfrage war auch nur unverbindlich. Erstmal den Besitzer lieb fragen was er denn zu einer Übung sagt.


ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP388774
Datum28.02.2007 11:344552 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter Lössl1340 Spitzbuben

Du warst schon mal bei uns? ;-)

Geschrieben von Franz-Peter LösslFreundliches Fragen beim Betreiber, im Ja-Fall vorher Sinn der Übung festlegen, planan und einfach ausführen, das geht auch alles ganz ohne Vorschrift ....

Darum geht es ja auch. Allerdings ist eine gewisse Rechtssicherheit bei solchen Sachen nicht schlecht. Außerdem färbt langsam die Tatsache auf mich ab das ich mit zwei Beamten in einem Büro sitze.

Ich denke meine Frage ist damit beantwortet. Alles weitere auf Basis GMV.

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz388779
Datum28.02.2007 12:164565 x gelesen
Hallo Michael!
Geschrieben von Michael LinkenbachDarum geht es ja auch. Allerdings ist eine gewisse Rechtssicherheit bei solchen Sachen nicht schlecht.

Zum Thema Rechtssicherheit kann ich Dir leider nichts sagen. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass manche Brandversicherungen solche Übungen mit einem gewissen "Bonus" in Form von Beitragssenkungen belohnen. Das gilt übrigens nicht nur für Hotels / Gaststätten. Ist auch z.B. für Industriebetriebe ggf. sinnvoll. Ist evtl. ein Argument um einen Hotelbesitzer zur "Bereitstellung des Hotels als Übungsobjekt" zu überzeugen. Probleme gibt es in dieser Sparte natürlich, das sich u.U. Gäste gestört fühlen. Auf der anderen Seite hatten wir vor 3 Jahren eine solche Übung in einem unserer zahlreichen Hotels, wo der Betreiber die Gäste bei Buchung darauf aufmerksam gemacht hat und diese die Übung dann sogar als "schöne Abwechslung" gesehen haben. ;-)
Aber es kommt natürlich immer auf den Betreiber an. Wir haben zum Glück da keinerlei Probleme. Im Gegenteil. Teilweise kommen sie auf die Feuerwehr zu und "bieten Ihr Hotel an".


Gruß aus dem Westerwald!

Patrick


..::Freiwillige Feuerwehr Nistertal - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit::..
www.feuerwehr-nistertal.de

Alle Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt