alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern21 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorChri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen377490
Datum29.12.2006 14:4410306 x gelesen
Hallo!

Derzeit ist bei uns eine Seite der Jugendfeuerwehr im Aufbau. Auf dieser ist angedacht ein Foto jedes Mitgliedes zu präsentieren zB. in Form von Porträts.
Wie verhält es sich dabei mit dem persönlichen Recht auf sein Abbild? Sollten wir uns von jedem einzelnen eine Zustimmungs-/Einverständniserklärung unterschreiben lassen, dass wir sein Bild auf unseren Internetseiten veröffentlichen dürfen?

Wie streng wird das gesehen?
Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es dieser Art?
Was müssen wir dafür tun?

Danke!

Viele Grüße
Christian


_____________________
Nicht kleckern, glotzen!
Heinz Guderian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz377496
Datum29.12.2006 15:078618 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian MayerWie verhält es sich dabei mit dem persönlichen Recht auf sein Abbild?

Also jeder hat das recht an seinem pers. Bild. Einfach mal knippsen und veröffentlichen ist nicht.

Geschrieben von Christian MayerSollten wir uns von jedem einzelnen eine Zustimmungs-/Einverständniserklärung unterschreiben lassen, dass wir sein Bild auf unseren Internetseiten veröffentlichen dürfen?

Am besten von den Erziehungsberechtigten. Ihr umgeht damit von Anfang an evtl. Probleme und Schwierigkeiten.

Geschrieben von Christian MayerWie streng wird das gesehen?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ein Betreffender das Entfernen seines Bildes fordert, muss dem umgehend folge geleistet werden.

Geschrieben von Christian MayerWelche rechtlichen Bestimmungen gibt es dieser Art?

Ja, welche genau dürfte Katja besser wissen.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDenn8is 8Kim8 S.8, Neukirchen / Schleswig-Holstein377509
Datum29.12.2006 15:368519 x gelesen
Mit einer Unterschrift wärt Ihr auf der sicheren Seite. Selbst wenn Ihr das Originalfoto habt, kann derjenige immer noch behaupten, dass er nichts von dem Upload auf die Website wusste und dies ohne dessen Zustimmung erfolgte. Das Urheberrecht hat natürlich immer die Person auf dem Foto. Sie kann ein Löschen des Fotos von der Homepage veranlassen und auch auf Schadensersatz klagen.

Hier ein Link zum Urherberrecht: http://www.internetrecht-profi.de/Informationen_zum_Urheberrecht.htm


Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg377515
Datum29.12.2006 15:578409 x gelesen
Die JF ist zur Zeit bei uns auch dabei ihre Homepage zu erstellen, die ich anschließend in die der Aktiven Wehr integrieren werde. Die haben jetzt für jeden ein Formular erstellt auf dem er angeben kann ob sein Bild, sowie Hobbys usw auf der Homepage dargestellt werden und anschließend muss noch jeder Jugendliche sowie die Eltern sich mit der Unterschrift dafür bereit erklären. Ich denk somit ist man auf der sicheren Seite.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg377516
Datum29.12.2006 16:298414 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Dennis Kim SchmidtDas Urheberrecht hat natürlich immer die Person auf dem Foto.

du meinst da sicherlich das Persönlichkeitsrecht. Das Urheberrecht hat in der Regel der Photograph.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio377519
Datum29.12.2006 16:488444 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dennis Kim SchmidtDas Urheberrecht hat natürlich immer die Person auf dem Foto.

Unsinn. Da die Person auf dem Foto das Foto nicht selbst gemacht hat ist sie zweifellos nicht der Urheber des Fotos und kann demzufolge auch kein Urheberrecht an dem Bild besitzen. Das Urheberrecht an Fotos besitzt der jeweilige Fotograph.

Geschrieben von Dennis Kim SchmidtSie kann ein Löschen des Fotos von der Homepage veranlassen und auch auf Schadensersatz klagen.

Auf Schadensersatz? Das ist ja sehr interessant....
Im Gegensatz z.B. zum amerikanischen Recht bedeutet Schadensersatz im deutschen Recht keine Strafe, sondern lediglich den Ausgleich eines Nachteils, der dem Geschädigten durch den Schädiger zugefügt wurde und zwar in Form der Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand, der ohne das schädigende Ereignis festzustellen wäre. Wenn ich jetzt ein Bild von dir veröffentliche, ohne dich vorher um Erlaubnis zu fragen, welcher (monetär messbare) Schaden ist dir dann dadurch entstanden?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 I.8, Schiffdorf / Niedersachsen377566
Datum30.12.2006 07:098425 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald Am besten von den Erziehungsberechtigten. Ihr umgeht damit von Anfang an evtl. Probleme und Schwierigkeiten.

Sinnvollerweise gleichzeitig natürlich auch vom Abgebildeten selbst.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio389885
Datum06.03.2007 22:388337 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas EhrhardtFalsch! Wenn mehr als 1/3tel des Bildes (33,3%) mit einer Person bedeckt sind, hat rechtlich gesehen die Person das Urheberrecht, die drauf abgebildet ist (Rechtssprechung)

Da hätte ich gerne mal die Urteilsnummern.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen389887
Datum06.03.2007 22:458413 x gelesen
Falsch! Wenn mehr als 1/3tel des Bildes (33,3%) mit einer Person bedeckt sind, hat rechtlich gesehen die Person das Urheberrecht, die drauf abgebildet ist (Rechtssprechung).

Ähhhm... ich schließe mich da mal CP an und würde dazu gerne mal die Quellen haben.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 M.8, Enger / NRW389964
Datum07.03.2007 13:318479 x gelesen
Das Thema interessiert mich generell auch.

Habe schon mal geschaut ob es dafür z.B. Seminare oder sonst etwas gibt - z.B. am IdF NRW.
Habe aber noch nie etwas dazu gesehen, bzw unter den Stichwörtern "Rechtsfragen / Öffentlichkeitsarbeit"
nicht gelesen.

Gibt es da genrell etwas mit rechtlichen Infos grade zum Thema Feuerwehrseiten im Internet?
Danke!


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio390256
Datum08.03.2007 21:138441 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas EhrhardtUnd zwar ging es in dem Fall darum, das ein Fotoreporter eine Aufnahme machen wollte und in dem Moment als er die Aufnahme gemacht hat, ist ihm ne Frau ins Bild gerannt, deren Kopf dann richtig groß zu sehen war. Irgendwann gabs dann einen Foto-Vortrag und dort hat der Fotograf das Foto gezeigt. Dummerweise sass die Frau im Publikum und die erstattete Anzeige. Daraufhin kam es zum Prozess mit dem Urteil: Da es sich nicht im üblichen Sinne um eine Landschaftsaufname handelt, sondern durch das Hineinrennen der Frau eine Art Portrait entstanden ist, hat die Frau das Urheberrecht.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, weil das völlig konträr zum Urheberrecht ist. Urheber eines Bildes ist der, der es gemacht hat, ganz gleich, was darauf zu sehen ist. Es gibt zig Urteile, die das belegen, im übrigen ist - entgegen deiner Behauptung im Posting weiter oben - bei Passbildern immer der Fotograph des Passbilds der Urheber, auch das ist höchstrichterlich festgestellt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen390307
Datum09.03.2007 01:298464 x gelesen
Ich denke mal er meint das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten und nicht das Urheberrecht ...

MkG
CJ


Kommt mal in den Chat auf Feuerwehr.de !
Feuerwehr Experimente und Ausbildungssammlung auf feuerwehr.de
Forumstreffen HP
Freiwillige Feuerwehr Rodheim
Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
- Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
- Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
- Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen390310
Datum09.03.2007 07:028421 x gelesen
Geschrieben von Christian JeschIch denke mal er meint das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten und nicht das Urheberrecht ...

Vermutlich, das wird ja gerne durcheinandergeworfen.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio390325
Datum09.03.2007 09:118441 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian JeschIch denke mal er meint das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten und nicht das Urheberrecht ...

Schau dir mal den Beitrag von Jürgen weiter oben an und wer dem wiedersprochen hat.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg390327
Datum09.03.2007 09:298431 x gelesen
Geschrieben von Jens MeyerGibt es da genrell etwas mit rechtlichen Infos grade zum Thema Feuerwehrseiten im Internet
ein Bisschen googlen und du findest genug um eine Doktorarbeit zum Thema zu schreiben.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 M.8, Enger / NRW390350
Datum09.03.2007 10:598422 x gelesen
Geschrieben von Willem Baaijein Bisschen googlen und du findest genug um eine Doktorarbeit zum Thema zu schreiben.

Ja, das kann ich und hab ich schon.
Davon weiß ich aber nicht was nun richtig ist, weil man im Netz
vieles findet - und auch viel falsches oder Halbwahrheiten. ;-)


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg390361
Datum09.03.2007 11:318027 x gelesen
Geschrieben von Jens Meyerund auch viel falsches oder Halbwahrheiten. ;-)
Da hast du sicher recht, aber dass ist noch nicht das ganze Problem. Was wir vielleicht bei den rechtsfragen alle gemeinsam immer wieder übersehen, ist dass es einerseits die Gesetzeslage gibt, und zweitens die Auslegung dieser Gesetze im Einzelfall. Und davon leben ja ganz ganz viele Anwälte. Deswegen gibt es sicher Halbwahrheiten. Eine "absolute Wahrheit" wirst du wohl vergeblich suchen.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 M.8, Enger / NRW390373
Datum09.03.2007 12:418070 x gelesen
Geschrieben von Willem BaaijDa hast du sicher recht, aber dass ist noch nicht das ganze Problem. Was wir vielleicht bei den rechtsfragen alle gemeinsam immer wieder übersehen, ist dass es einerseits die Gesetzeslage gibt, und zweitens die Auslegung dieser Gesetze im Einzelfall. Und davon leben ja ganz ganz viele Anwälte. Deswegen gibt es sicher Halbwahrheiten. Eine "absolute Wahrheit" wirst du wohl vergeblich suchen.

Ja, das stimmt. Deshalb gibt es ja auch oft solche Tipps wie:
"Mit XY ist man auf der sicheren Seite". Oder "ein bischen Vorsicht ist besser als Nachsicht".

Naja mal sehen was die Zukunft da noch hervor bringt. ;-)


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen390479
Datum10.03.2007 01:228016 x gelesen
Jap, hab ich gesehen. Bin dennoch der Auffassung das das die Herkunft ist und durcheinander geworfen wurde ;)

MkG
CJ


Kommt mal in den Chat auf Feuerwehr.de !
Feuerwehr Experimente und Ausbildungssammlung auf feuerwehr.de
Forumstreffen HP
Freiwillige Feuerwehr Rodheim
Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
- Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
- Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
- Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt