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Thema | Lehrgangsvoraussetzungen NRW | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Klau8s S8., Köln / NRW | 390896 | |||
Datum | 12.03.2007 18:56 | 7189 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich suche nach Lehrgangsvoraussetzungen in NRW, nicht nur auf das IdF bezogen, sondern auch für den Truppführerlehrgang etc. Ist dies einheitlich in NRW geregelt (oder nur fürs IdF geregelt)? Kann jeder Kreisfeuerwehrverband für "seine" Lehrgänge eigene Voraussetzungen "basteln"? Und somit auch jede Komune? Speziell noch eine Frage: Ist der Sprechfunkerlehrgang Voraussetzung für den Atemschutzlehrgang? Vielen Dank für eure Hilfe... MfG | |||||
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Autor | Hend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW | 390898 | |||
Datum | 12.03.2007 19:02 | 5284 x gelesen | |||
Hallo Klaus, Geschrieben von Klaus Schelling Ist der Sprechfunkerlehrgang Voraussetzung für den Atemschutzlehrgang? also ich benötigte bei meinem AGT-Lehrgang in Lippe KEINEN Sprechfunkerlehrgang. Aber ich glaube das ist unterschiedlich. Deswegen kann ich nur von mir sprechen. mit Grüßen, Hendrik ---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen--- www.feuerwehr-oerlinghausen.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 390899 | |||
Datum | 12.03.2007 19:03 | 5101 x gelesen | |||
Hallo, Lehrgangsvoraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt in der FwDV 2. ... klick Gruß Markus | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 390901 | |||
Datum | 12.03.2007 19:10 | 5052 x gelesen | |||
Tach, also in unserem Kreis, glaube aber in ganz NDS ist es Pflicht, den Funklehrgang vor dem AGT zu machen. Gruß, Volker Gruß, Volker | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 390902 | |||
Datum | 12.03.2007 19:18 | 5138 x gelesen | |||
Hallo Klaus, also in NRW gilt dieser Runderlaß: http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221.pdf mit diesen Lernzielen http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221_lernziele.pdf Hab da nichts gefunden zu deinem speziellen Problem. Da in NRW eingeführt gilt in NRW die FwDV 2. Laut dieser muss der Truppmann Teil 1 absolviert sein und man soll den Sprechfunker vorher abgeschlossen haben. Ich kann also nachvollziehen, wenn das gefordert wird. Besonders wenn genug Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 390903 | |||
Datum | 12.03.2007 19:23 | 5087 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Groß Lehrgangsvoraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt in der FwDV 2. Hast du das auch dem Innenministerium und dem IdF NRW schon erzählt? Schau mal in den Runderlaß den ich ich verlinkt habe. Un die Voraussetzungen für den FIII. Das ist sicher nicht bundeseinheitlich, sondern NRW ist über den Forderungen der FwDV 2. Und wenn man den aktuellen FIV-Pilotlehrgang und die Voraussetzungen ließt, da steht die gleichen Anforderungen drin. Kann jeder sich selber ausrechnen, was passiert wenn aus Pilot Standard wird. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 390904 | |||
Datum | 12.03.2007 19:33 | 5003 x gelesen | |||
Hallo! Habe das für unseren Standort mal zusammengefasst, mit Quellenangaben: Voraussetzungen für Lehrgänge Die zwei Jahre FF für den AGT Lehrgang sind eine interne Regelung. Bei dem Maschinisten reicht nach FwDV2 die "jeweils erforderliche Fahrerlaubnis" aus. Gruß Sven | |||||
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